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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262450.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
22.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.07.17, 13:39

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03974 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Jugendhilfeausschuss Grundstücksverkehrsausschuss FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verwaltungsausschuss FA Finanzen SBB Südost Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig beauftragt die LESG mit dem Neubau eines Gebäudekomplexes Kindertages1stätte mit 185 Plätzen (für 45 Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder als integrative Einrichtung) und einer Förderschule mit einer Kapazität von 88 Schülern - am Standort Curiestraße in 04103 Leipzig. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG mbH einen Erbbaurechtsvertrag für das benötigte Grundstück mit ca. 5.558 m², bestehend aus den Flurstücken 167/5, 168/6, 169/2, 168/5 (Teilfläche) der Gemarkung Thonberg sowie der Flurstücke 2470/16 und 2470/17 der Gemarkung Leipzig in der Curiestraße in 04103 Leipzig mit einem Erbbauzins von 4% des Verkehrswertes für Grund und Boden pro Jahr (mit Indexierung) beurkunden zu lassen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen Zeitraum von 20 Jahren für die Kindertagesstätte und die Förderschule ab dem 01.01.2019 abzuschließen. 4. Die Aufteilung der Mietanteile und der Nebenkosten zum jeweiligen Leistungsbereich wird bestätigt. 5. Für die Kindertagesstätte hat die Stadt Leipzig gegenüber dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) Fördermittel in Höhe von 1.083.915,16 Euro beantragt, die bereits beschieden und in der Mietkalkulation enthalten sind. 6. Gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) hat die Stadt Leipzig im August 2016 einen Förderantrag "Schulische Infrastruktur" gestellt. Ausgehend von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten ist eine Zuwendung in Höhe von 2.001.896,14 Euro beantragt worden. Der Bescheid über diese Maßnahme steht derzeit noch aus. Für den Fall, dass der Fördermittelantrag bewilligt wird, reduziert sich der Mietzins auf monatlich 36.784,87 Euro (statt ohne Fördermittel 49.355,25 Euro). 7. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für die Planungs- und Projektsteuerungskosten der LESG für das Jahr 2017 i.H.v. 273.000 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt". 8. Die erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2018 für die notwendigen Ausstattungen im Ergebnishaushalt im PSP-Element 1.100.22.1.3.01.04 (Förderschule Thonberg) i.H.v. 133.600 € und im PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.18 "Kindertageseinr. öfftl. Träger" i.H.v. 166.500 € in der Kostenart 42531000 werden bereitgestellt. Die Deckung i.H.v. 300.100 € erfolgt unterjährig in 2018 aus dem Eckwert des AfJFB. Die konkreten Deckungselemente werden in einer seperaten Vorlage im Jahr 2018 benannt. 9. Die im Jahr 2018 notwendigen Ausstattungen i.H.v. insgesamt 300.650 € im Finanzhaushalt (Anteil Schule 181.500 €, Anteil Kita 119.150 €) werden bereitgestellt. Die erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2017 i.H.v. 62.350 € im PSPElement 7.0000345.710 "Schule Thonberg" werden aus dem PSP-Element 7.0000138.710.0 "Ausstattungen Kita" bereitgestellt und entsprechend nach 2018 übertragen. 10. Gemäß der Regelungen der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10 vom 18.11.2010) wird der LESG mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft i.H.v. von 9,0 Mio EUR als Sicherheit für den Kreditvertrag bereitgestellt. Die Bürgschaft hat eine Laufzeit von 20 Jahren (analog Mietvertrag) zuzüglich der vorangestellten Bauphase. 11. Für die Ausreichung der Bürgschaft kommen die Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften und die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach § 83 SächsGemO zur Anwendung. Entsprechend der derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach § 83 SächsGemO beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt 1 % des Bürgschaftsvolumens. Zudem wird dauerhaft ein laufendes Bürgschaftsentgelt - derzeit i.H.v. 1,5 % des Bürgschaftsbetrages berechnet. 12. Die Bürgschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 13. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Miet-, Neben- und Bewirtschaftungskosten ab dem Haushaltsjahr 2019 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/20 zu entscheiden. Die Mittel werden entsprechend durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bzw. das Amt für Gebäudemanagement angemeldet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 273.000 1098600000 2018 133.600 1.100.22.1.3.01.04 2018 166.500 4253 1000 2018 25.000 4431 0100 2018 2018 1.083.915,16 2.001.896,14 7.0000149.740 7.xxxxxxx.705 2018 181.500 7.0000345.710 2018 119.150 7.0000138.710.03.017 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein Einzahlungen 2017 2017 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten nein wenn ja, von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 01/2019 01/2019 01/2019 .... 01/2038 12/2058 12/2019 12/2020 .... 12/2038 36.673,08 89.660,85 134.491,28 .... 5.553,14 1.100.11.1.3.05 1.100.51.1.1.09 1.100.51.1.1.09 1.100.51.1.1.09 1.100.51.1.1.09 01/2019 12/2038 229.043 849.935 168.630 BW-Kosten Mietkosten allg. Betriebskosten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: ‒ Sachverhalt ‒ Anlagenverzeichnis ‒ Bauzeichnungen ‒ Finanzierung ‒ Erbbaurechtsentwurf ‒ Mietvertragsentwurf ‒ Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Beschlussfassung für die Maßnahme Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Neubau eines Gebäudekomplexes mit Kindertagesstätte und Förderschule - Kinder- und Schulhaus Curiestraße an der „Alten Messe“, 04103 Leipzig; Bürgschaft, außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO, bauliche Informationen als Anlage Bauvorhaben: Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO Mieter: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Investor / Vermieter LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstr. 21, 04103 Leipzig Stand: 11.04.2017 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Grundlagen.........................................................................................................................3 Ziel und inhaltliche Zusammenfassung ...............................................................................3 Begründung der Notwendigkeit ...........................................................................................3 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen .....................................................................................4 IST-Zustand .........................................................................................................................5 Alternativlösungen ...............................................................................................................5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung ......................................................................................5 2 Investitionsaufwand ..........................................................................................................6 3 Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen .........................................................8 4 Einordnung in den städtischen Haushalt......................................................................10 4.1 Folgekosten .......................................................................................................................10 4.2 Aufwandsvergleiche...........................................................................................................11 5 Zeitplan ............................................................................................................................. 11 6 Planungsbeteiligte...........................................................................................................11 7 7.1 7.2 7.3 ANLAGEN .........................................................................................................................12 Beschreibung des Vorhabens............................................................................................12 Projektzeichnungen ...........................................................................................................15 Weitere Anlagen ................................................................................................................16 Seite 2 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Grundlagen Ziel und inhaltliche Zusammenfassung Die Vorlage stellt den Neubau eines Gebäudekomplexes mit Kindertagesstätte und Förderschule an der Curiestraße zur Entscheidung. Da für dieses Vorhaben zeitnah keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, die bereits als Projektsteuerer tätige LESG als Investorin mit der Errichtung des Vorhabens zu betrauen. Hierfür bedarf es des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die Refinanzierung des Projektes zu sichern. Der Mietvertrag soll ebenso wie der von der LESG aufzunehmende Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren, mit Verlängerungsoption, abgeschlossen werden. Das Kinder- und Schulhaus soll auf einem bisher unbewirtschafteten städtischen Parkplatz, der von der Curiestraße umrundet wird, gegenüber der ehemaligen Frauenklinik errichtet werden. Das durchzuführende Entwidmungsverfahren wurde von der Verwaltung abgeschlossen. Das Grundstück soll seitens der Stadt Leipzig im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Bindung zur Errichtung des Kinder- und Schulhauses an die LESG übergeben werden. Um bei den Banken günstige Konditionen zu erreichen, die wiederum die Höhe des Mietzinses beeinflussen, soll der LESG eine städtische Bürgschaft gewährt werden. Das Vorhaben wurde bereits mit Grundsatz- und Planungsbeschluss in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 20.10.2015 (VI-DS 01750) bestätigt. Den zuständigen Fachausschüssen wurde diese Vorlage zur Kenntnis zugeleitet. Gegenüber den im Grundsatz- und Planungsbeschluss ermittelten Kosten haben sich im Rahmen der präzisierten Planung Kostensteigerungen, vor allem im Bereich der Gebäudetechnik (Kostengruppe 400), insbesondere bei der technischen Ausstattung ergeben. Die nunmehr vorliegen Kostenwerte (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 226) für Förderschulen und Kitas (mittleren Standards) liegen aber immer noch erheblich unter dem BKI-Mittel-Werten (Stand 2015). Die aktuelle Kostenermittlung nach DIN 276 kommt zu Bruttobaukosten in Höhe von 9.619 T€. Die Kindertagesstätte, die in den beiden Untergeschossen vorgesehen ist, soll Plätze für 45 Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder erhalten. Die neue Förderschule, die die Schule Thonberg ersetzt, wird in den beiden Obergeschossen untergebracht und ist für eine Kapazität von 88 Schülern geplant. Begründung der Notwendigkeit 1.2.1 Förderschule Die Schule Thonberg ist eine feste Größe im Schulnetz. Sie hat einen Kapazitätsrichtwert von 8 Klassen, welcher beibehalten wird. Am jetzigen Standort in der Riebeckstraße 50 nutzt sie gemeinsam mit der 77.Schule (Grundschule) ein Gebäude. Die Bedingungen für die Förderschule sind eingeschränkt. Stets sind zwischen Grundschule, Förderschule und Hort Kompromisse nötig, um den Schulalltag meistern und die Lehrplanerfüllung realisieren zu können. Mit der Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort Riebeckstraße 50, und die Bereitstellung eines Teils des Gebäudes in der Curiestraße im Zentrum-Südost, wird die Schule Thonberg über alle für sie erforderlichen Rahmenbedingungen verfügen. Die aktuellen Einschränkungen entfallen. Im Besonderen Seite 3 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 wird das Fachraum- und Sporthallenangebot erheblich verbessert. Da beim Bau des neuen Gebäudes die Barrierefreiheit umgesetzt wird, besteht die Möglichkeit, dass auch auf den Rollstuhl angewiesene geistig behinderte Schüler oder Schülerinnen in dieser Schule aufgenommen werden können. Damit würden dann drei der vier Förderschulen für geistig Behinderte in kommunaler Trägerschaft über einen barrierefreien Zugang und entsprechende Unterrichtsbedingungen verfügen. Die Schule Thonberg wird sich in einem Gebiet befinden, in welchem die ÖPNV Versorgung gesichert ist. Die Bedingungen für den Schülerspezialverkehr sind gegeben. Der Fußweg von der Straßenbahnhaltestelle bis zur Schule beträgt ca. 270 m. Eine Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Umfeld und ihren schulischen Verflechtungen zu ansässigen Unternehmen und Institutionen werden durch diesen Umzug nicht beeinflusst. Dem gegenübersteht, dass auch das alte Messegelände mit dem ansässigen Gewerbe Potentiale für neue und andere Möglichkeiten bietet. Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, in der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und den Zielstellungen der Landesentwicklungsplanung mit der für die Schulnetzplanung abgeleiteten Aufgabe inklusive Schulstandorte einzurichten und zu gestalten – weitere Schritte zu vollziehen. In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass durch die Gemeinsamkeit der Förderschule und Kita in einem Gebäude zugleich der integrative/inklusive Gedanke nachhaltig in Unterricht und Betreuung umgesetzt werden kann. Es lässt erwarten, dass in der Außenwirkung eine positive Ausstrahlung in das Gebiet hineingetragen werden kann. Eine zielführende Umsetzung dieser Aufgabe ist auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des Schulnetzes in den Stadtbezirken Südost und Ost zu betrachten. Hier stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen überaus positiv, in der Versorgung mit Schulplätzen jedoch äußerst gravierend dar. Trotz Ausschöpfung aller Kapazitäten und machbaren Schulbezirksveränderungen, kann ab dem Schuljahr 2015/16 die Versorgung mit Grundschulplätzen nicht mehr gesichert werden. Um Schulplätze entsprechend des Bedarfs sichern zu können, wird bis 2017 am Schulstandort Riebeckstraße 50 ein Erweiterungsbau für die 77.Schule errichtet. Dieser reicht jedoch nicht dauerhaft aus. Unter Nutzung des Anbaus sowie der frei gelenkten Räume der Schule Thonberg, können die noch fehlenden Grundschulkapazitäten gewonnen werden. 1.2.2 Kindertagesstätte Entsprechend des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis zum Jahr 2025 befindet sich der Standort Curiestraße im Versorgungsraum Süd an der Grenze zum Versorgungsraum Innerer Osten. Beide Versorgungsräume wurden im Konzept mit hoher Priorität bei der Schaffung neuer Kita-Kapazitäten ausgewiesen. Entsprechend aktueller Bedarfsberechnungen ist der Standort langfristig für die Sicherung einer bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung und der Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem ersten Lebensjahr notwendig. Insbesondere in den angrenzenden Ortsteilen Reudnitz-Thonberg und Stötteritz besteht gegenwärtig ein Defizit von ca. 200 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Bis 2017 werden hier voraussichtlich auch unter Zurechnung bereits geplanter Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen mehr als 400 Plätze fehlen. 1.2.3 Plätze Die Kindertagesstätte ist für 45 Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder als integrative Einrichtung ausgelegt, für die Förderschule ist eine Kapazität von 88 Schülern geplant. Seite 4 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.10.2015, VI-DS-01750 - Grundsatz- und Planungsbeschluss für den Neubau eines Gesamtkomplexes für Kindertagesstätte und Förderschule Kinderhaus Curiestraße an der 'Alten Messe', Bestätigung der Bereitstellung der Aufwendungen für Projektsteuerungsleistungen im Haushaltsjahr 2017/18 i.H. von 273.000 € und Bestätigung v. über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. §79 (1) SächsGemO" IST-Zustand Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft des VTA) und werden gegenwärtig als öffentlicher Parkplatz (ca. 180 Stellplätze) genutzt. Die derzeitige Nutzung des Parkplatzes wurde durch eine Verkehrszählung im Zeitraum vom 12.06.2013 bis 17.10.2013 untersucht. Im Ergebnis wurde eine durchschnittliche Belegung von 75 Stellflächen ermittelt. Für die künftige Bebauung/Nutzung sind im Rahmen der Flächenplanung 14 PKW – Stellplätze vorgesehen (VwV sächs.BO je 20 Kinder 1 Stellplatz), darunter 6 für die Förderschule, 3 für die Kita, 4 für das Kurzzeitparken der Behindertenfahrdienste sowie ein Behinderten-Stellplatz. Auf der verbleibenden Restfläche werden durch geringe bauliche Maßnahmen ca. 40 öffentliche Stellplätze angeordnet. Weitere 30 könnten bei Bedarf in der Curiestraße auf einer angrenzenden Fläche der LEVG von Nutzern angemietet werden. Luftbild – Blick aus nördlicher in südliche Richtung; Quelle: http://www.alte-messe-leipzig.de Alternativlösungen Die Liegenschaft ist ein städtisches Grundstück, ein Ankauf eines anderen Grundstückes ist nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bereitstellung von Kita- und Grundschulplätzen aus. Angesichts der zur Seite 5 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht derzeit keine alternative Lösung. Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, eröffnet sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern. Infolge schulnetzplanerischen Bedarfs wird das Bauprojekt als höchst prioritär angesehen. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 % Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung KGNr. Bezeichnung Kosten Kita Kosten FöSchu Bruttogrundfläche (BGF) 1.965,2 m² 3.040,6 m² 5.005,8 m² 0€ 0€ 0€ 25.000 € 93.502 € 133.942 € 227.444 € 0€ 1.836.514 € 2.923.489 € 4.760.003 € 0€ 2.344.835 € 0€ Gesamtbaukosten (LESG) Kosten (städtischer Haushalt) 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen 528.028 € 1.816.807 € 500 Außenanlagen 263.608 € 377.572 € 641.180 € 0€ 600 Ausstattung u. Kunstwerke 102.444 € 0€ 102.444 € 600.750 € 700 Baunebenkosten 416.630 € 1.127.000 € 1.543.630 € *273.000 € **230.000 € 100 700 Summe 3.240.726 € 6.378.810 € 9.619.536 € 1.128.750 € Gesamtbaukosten 10.748.286 € Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: • KG 100: Flurstücke 167/5, 168/6, 169/2 sowie 168/5 (östl. Teilfläche) der Gemarkung Thonberg sowie Flurstücke 2470/16 und 2470/17 der Gemarkung Leipzig Grundstücke der Stadt Leipzig - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit 100 % Belastungsvollmacht zwischen Stadt Leipzig und LESG mbH/ Kosten für den Umzug der Förderschule Thonberg aus dem gegenwärtigen Standort der 77. Grundschule werden gegenwärtig überschlägig mit 25.000 € veranschlagt. Seite 6 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 • • • • • KG 200: Neben der öffentl. Erschließung sind hier die Kosten für den Abbruch der Parkplatzdeckung sowie Leitungsumverlegungen erfasst. KG 300 und 400: Der Neubau ist als mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach geplant und soll in Massivbauweise errichtet (Stahlbeton/Mauerwerk) werden. KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen (Gelände- und Grünflächen) wird mit dem AfJFB und der Förderschule abgestimmt und wurde einschl. der technischen Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert. KG 600: Die hier eingestellten Kosten sind für die Ausstattung der Küche und der Außenanlagen im Kita- Bereich eingeplant und werden durch zusätzlich beantragte Fördermittel gedeckt und führen somit zu keiner Kostensteigerung. Weitere Ausstattungskosten, die direkt aus dem städtischen Ergebnishaushalt (166.500 € Kindertagesstätte +133.600 € Förderschule) sowie aus dem Investitionshaushalt (119.150 € Kindertagesstätte +181.500 € Förderschule) getätigt werden, sind nicht Bestandteil des Mietzinses. KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote ermittelt. (zzgl. der Aufwendungen von 273.000 € für die LESGProjektsteuerung *). Im Grundsatz- und Planungsbeschluss wurden bereits für die LPh 1-3 230.000,00 € aus dem Ergebnishaushalt bewilligt und bis 2016 ausgezahlt.** Die anteilig angegebenen Baukosten für die Kita ermitteln sich aus der Hochrechnung der ursprünglich geplanten reinen Kita-Baukosten auf die nun avisierten 185 Betreuungsplätze. Aus der Differenz zu den veranschlagten Gesamtbaukosten ergeben sich die resultierenden Kosten für die Aufstockung zur Beherbergung der Förderschule. Begründung der Mehrkosten gegenüber des Grundsatz- und Planungsbeschlusses Kostenermittlung aus dem Grundsatz- und Planungsbeschluss – Bruttokosten in EUR Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag KG-Nr. Kostengruppe Kosten 100 Grundstück * 0,00 € 200 Öffentliche Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktion 400 Bauwerk – Technische Anlagen 998.000,00 € 500 Außenanlagen** 347.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 195.000,00 € 700 Baunebenkosten 965.000,00 € 100 700 Summe 75.000,00 € 3.520.000,00 € 6.100.000,00 € Seite 7 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Die Steigerung der im Zuge der Entwurfsplanung (Lph 3) berechneten Baukosten gegenüber den im Grundsatz- und Planungsbeschluss ausgewiesenen, geschätzten Kosten begründet sich folgendermaßen: • KG 200 - Aufwendige öffentliche Erschließung des Gebietes im Bereich Stromversorgung und Fernwärme, notwendige Leitungsumverlegung bzw. Neutrassierung der TW-Trasse; Durchörterungen unter dem Gleisbett der LVB • KG 300 - Notwendiger Baugrubenaushub (Bodenaustausch) von -2,30 m einschl. Entsorgung zur Schaffung eines tragfähigen Gründungspolsters; notwendige Kubaturvergrößerung (laut Planungsbeschluss BRI alt 15.950,58 m³ neu 19.147,2 m³) des Gebäudes zur Aufnahme des vorgegebenen Raumprogramms der Förderschule - damit Erweiterung der Kita-Kapazität von 165 auf 185 Plätze • KG 400 - Kubaturvergrößerung; erhebliche Steigerung des geforderten Ausstattungsgrades an Gebäudetechnik (Ausstattung – Telekommunikation, elektr. Leistung, Sonnenschutz, Gebäudeautomation, Lüftungsanlagen - insbesondere durch erforderliche Mehrdimensionierung der Anlagen im Zusammenhang mit der Gewährleistung betreiberneutraler Ausstattung von Ausgabeküchen (Möglichkeit zur Aufbereitung von Tiefkühlkost benötigt Geräteanschlusswerte >25 kW, die eine Gewerbelüftung erfordern) • KG 500 - Aufgabenerweiterung - komplette Neuanlage der nichtöffentl. Erschließung sowie Neugestaltung des Areals einschl. Neubefestigung von Hofflächen; Herstellung von Einbauten, Spielgeräten, Sportanlagen, sämtlichen notwendigen Stellplätzen etc. • KG 700 - Anpassung der Werte im Bezug auf die Steigerung des Projektvolumens Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen Maßnahme Gesamt (ohne LPh 1-3) davon förderfähig Fördermittel Bund (U3) Fördermittel Land (Ü3) Fördermittel Kita-Ausstattungen und Außenspielgeräte Projektsteuerung LESG Lph 4-9 Kreditmittel durch LESG Beantragte Fördermittel Schulhausbau (außerhalb der Mietberechnung) Bescheid vom 16.07.2015 Bescheid vom 16.07.2015 Beantragung erfolgt Kreditnehmer Investor LESG Kosten in € (max. mögl. FM) 9.619.536,00 € 9.619.536,00 € 506.250,00 € 446.415,16 € 131.250,00 € 273.000,00 € 8.966.500,00 € 2.001.896,14 € Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme erfolgt aus Kreditmitteln und soll durch die Beantragung und Bereitstellung von Fördermitteln für die Kita begleitet werden. Es liegen unverbindliche Finanzierungsangebote der DKB, Sparkasse und Bank für Sozialwirtschaft mit der Variante Kommunalausfallbürgschaft oder Forfaitierung vor. Unter Berücksichtigung der Finanzierungs- und Refinanzierungsmodelle und Auswertung der Finanzierungsangebote der Banken schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise in der Finanzierung des Vorhabens vor: Da Haushaltsmittel zeitnah nicht zur Verfügung stehen, wird die LESG mit dem Bau und der Finanzierung dieses Vorhabens als Investorin mit eigener Projektsteuerung betraut. Seite 8 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Der voraussichtliche maximale Kreditbedarf des Neubaus beträgt ca. 9,0 Mio. EUR. Die Laufzeit des Kredites beträgt 20 Jahre zuzüglich 1,5 Jahre voranstehende Bauzeit. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und Stadt Leipzig erfolgt die Refinanzierung des Projekts. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme erfolgt aus Kreditmitteln und soll durch die Beantragung und Bereitstellung von Fördermitteln optimiert werden. Als Sicherheiten zur Minderung der Zinslast bestehen zwei Möglichkeiten, die Forfaitierung oder die Kommunalbürgschaft. Die Forfaitierung der Mietforderungen aus dem Mietvertrag ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 82 Abs. 5 SächsGemO genehmigungspflichtig und den kreditähnlichen Rechtsgeschäften zuzuordnen. Ein wirtschaftlicher Unterschied in den Kreditkonditionen zwischen Forfaitierung und Kommunalbürgschaft besteht nicht. Aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde ist die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Forfaitierung die geeignetere Sicherheit. Dem schließt sich die Verwaltung an. Die Ausreichung einer städtischen Bürgschaft in Höhe der tatsächlichen Kreditverbindlichkeiten aus dem Vorhaben ist gemäß der aktuell gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig mit einem einmaligen Bearbeitungsentgelt i.H.v. 1% der Bürgschaftssumme verbunden. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt für neu ausgereichte Bürgschaften aktuell 1,5% p.a. der Bürgschaftssumme per 31.12. d. J. Sowohl Bearbeitungsentgelt als auch Provision fließen an die Stadt (und nicht an die Banken) und sind insoweit haushaltsneutral. Die Finanzierungsangebote der Banken gehen grundsätzlich von einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren aus, partiell liegen Finanzierungsangebote mit einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren vor. Die Verwaltung tendiert zu der sicheren Variante mit einer durch finanzierten Zinsbindung von 20 Jahren, nimmt dafür einen Zinsunterschied in Höhe von 0,7 % in Kauf. Dadurch wird das Zinsänderungsrisiko in 10 Jahren komplett ausgeschlossen und ermöglicht eine Berechnung und Wertsicherung des Mietzinses für die gesamten 20 Jahre. Die Beschlusspunkte der Vorlage sowie die Berechnungen basieren auf einer Darstellung ohne Fördermittel für den Schulanteil, so dass eine Kreditierung der Maßnahme, mit Ausnahme der bereits beschiedenen Kita-Fördermittel unterstellt wird. Eine weitere Fördermittelbereitstellung würde im Mietvertrag weitergereicht. Die Stadt Leipzig hat gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) im August 2016 einen Förderantrag "Schulische Infrastruktur" gestellt. Ausgehend von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten ist eine Zuwendungen in Höhe von 2.001.896,14 Euro beantragt worden. Der Bescheid über diese Maßnahme steht derzeit noch aus. Das Vorhaben basiert einerseits auf einem Erbbaurechtsvertrag der zur Vorhabensumsetzung erforderlichen Grundstücksflächen mit einer 40-jährigen Laufzeit und einer 100 %-igen Belastungsvollmacht für Kredit und Fördermittel. Andererseits wird insbesondere zur Refinanzierung des Vorhabens ein Gesamtmietvertrag zum Gebäude mit vorerst 20-jähriger Festlaufzeit und anschließender Verlängerungsoption abgeschlossen, in der zwischen den Vertragspartnern ein neu kalkulierter Mietpreis verhandelt wird. Das Objekt wird als ganzheitliches Vorhaben berechnet und dargestellt, eine Kosten- und Mietaufteilung auf Kita und Förderschule erfolgt informativ. Aus Gründen der Planungssicherheit und Risikominimierung sind im Mietvertrag, Kreditvertrag, Erbbaurechtsvertrag und Kommunalbürgschaft die Laufzeiten im Sinne eines Miet-Modells zueinander analog festzusetzen. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, wobei im Kreditvertrag 1,5 Jahre tilgungsfreie Zeit für die Bauphase voran gestellt werden. Seite 9 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Nach Abschluss der laufenden Kreditverhandlungen (Vertragsabschluss nach Stadtratsbeschluss) wird nach aktueller Finanzmarktsituation ein Bereitstellungs- und Inanspruchnahmezinssatz nominal im günstigsten Fall von 1,95 % p.a. Für 20-jährige Zinsfestschreibung zu erwarten sein. Hinzu kommt eine Bürgschaftsprovision von 1,5 % p.a. an die Stadt Leipzig. Zur Sicherung der Refinanzierung des Vorhabens entstehen ab dem Haushaltsjahr 2019 voraussichtliche monatliche Haushaltsaufwendungen für die Kaltmiete von 70.827,89 €, davon entfallen 21.472,64 € (unter Berücksichtigung von 1.083.815 € eingesetzten Fördermitteln) auf die Kita und 49.355,25 € auf die Förderschule. Dieser Mietzins ist u.a. auf Basis eines unverbindlichen Zinssatz-Angebotes mit 20-jähriger Laufzeit von 1,95 % berechnet. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten an der Entwicklung von Zinsen mit langfristiger Laufzeit, passen die Vertragspartner Stadt Leipzig und LESG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Mietvertrages auf Basis eines verbindlichen Kreditangebotes den Mietzins bei höherem Zinsniveau über 1,95 % für 20-jährige Zinsfestschreibung entsprechend an. Durch die Stadt Leipzig werden zusätzlich zum Investitionsvorhaben eigene Ausstattungen in Höhe von 600.750 € (KGr. 600) aus Haushaltsmitteln, davon 300.100 € ( 133.600 € FÖSchule und 166.500 € Kita) aus dem Ergebnishaushalt und 300.650 € (119.150 € Kita und 181.500 € FÖ-Schule) aus dem Finanzhaushalt im Objekt eingesetzt. Weiterhin werden für den Umzug der Förderschule Thonberg Umzugsmittel in Höhe von 25.000,00 € (KGr. 100) aus Haushaltsmitteln eingesetzt. Einordnung in den städtischen Haushalt Übersicht der haushalterischen Ausgaben 2016 - 2018 Jahr 2016 2017 2018 Gesamt Ergebnishaushalt in € Planung Lph 1-3 und Projektsteuerung LESG Ausstattung KGr. 600 Umzug KGr. 100 230.000 € Gesamt 230.000 € 300.100 € 25.000 € 230.000 € 273.000 € 300.100 € 25.000 € 325.100 € 26.166.855 € 300.650 € 300.650 € 273.000€ 273.000 € Finanzhaushalt in € Ausstattung KGr. 600 0€ 0€ Seite 10 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Übersicht der jährlichen haushalterischen Auswirkungen ab 2019* Jahr Auszahlung/Aufwendung FinHH ErgHH Einzahlung/Erträge FinHH ErgHH Kaltmiete 0,00 € 849.934,68 € 0,00 € 0,00 € Allg. Betriebskosten 0,00 € 168.630,00 € 0,00 € 0,00 € Nutzungskosten 0,00 € 229.043,00 € 0,00 € 0,00 € Erbbauzins 0,00 € 36.673,08 € 0,00 € -36.673,08 € Bürgschaftsprovision im 1. Jahr 0,00 € 134.491,28 € 0,00 € -134.491,28 € Bearbeitungsentgelt 1 % (einmalig) 0,00 € 89.660,85 € 0 -89.660,85 € Summe im 1. Jahr 1.508.432,89 € Bürgschaftsprovision berechnet über 20 Jahre Summe über 20 Jahre 260.825,21 € 1.475.639,70 € 27.161.254,90 € -1.475.639,70 € -2.209.101,30 € * ohne Planungs- und Projektsteuerung LESG Für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 273.00,00 € und für das Jahr 2018 in Höhe von 325.100,00 € im Ergebnishaushalt sowie 300.650,00 € im Finanzhaushalt einzustellen. Die Deckung für 2017 erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 „unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt“. Die Mittel für die Kostengruppe 100 stehen im PSP-Element 1.100.22.1.3.01.04 in der Kostenart 44310100 i.H.v. 25.000 € in 2018 zur Verfügung. Die Mittel des Ergebnishaushalts 2018 i.H.v. 300.100 € für die Ausstattung der Förderschule und Kita sind zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung i.H.v. 300.100 € erfolgt unterjährig in 2018 aus dem Eckwert des AfJFB. Die konkreten Deckungselemente werden in einer separaten Vorlage im Jahr 2018 benannt. Die Mittel im Finanzhaushalt stehen in den PSP-Elementen 7.0000345.710 KA 78327100 und 7.0000138.710.020 KA 78327200 wie folgt zur Verfügung: Planung Bezeichnung 7.000345.710 7.000138.710.020 Summe 2017 2018 Summe Schule Thonberg 53.400 65.750 119.150 Ausstattung Kita 181.500 - 181.500 234.900 65.750 300.650 Die Mittel müssen entsprechend innerhalb der beiden PSP-Elemente umgewidmet und übertragen werden. Im Ausweis der Gesamtkosten in der Einordnung in den städtischen Haushalt sind Kostenanteile in Höhe v. 3.433.680,00 € für Bürgschaftsprovisionen und Erbbauzins haushaltsneutral. Seite 11 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Folgekosten Die vorläufigen allgemeinen Betriebskosten aus dem Mietvertrag belaufen sich pro Monat auf 14.052,50 € und werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten jährlich angepasst. Die Nutzungskosten im Hochbau gemäß DIN 18960 belaufen sich auf jährlich: KG 200 Objektmanagementkosten 56.040 € KG 320 Entsorgung KG 330 Reinigung, Pflege Gebäude (G) KG 340 Reinigung, Pflege Außenanlagen KG 350 Bedienung, Inspektion und Wartung KG 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste KG 370 Abgaben und Beiträge KG 410 Instandsetzung 300 Baukonstruktion 14.196 € KG 420 Instandsetzung 400 Techn. Anlage 14.069 € KG 430 Instandsetzung 500 Anlagen KG 440 Instandsetzung 600 Ausstattung 7.500 € 110.625 € 8.500 € 800 € 2.200 € 0,00 € 1.924 € Gesamtsumme 13.189 € 229.043 € Aufwandsvergleiche Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards zusammengestellt. Neubau - Gebäudekennwerte BGF = 5.005,8 m² BRI = 19.147,2 m³ NF = 2.902,4 m² (ohne VF-Verkehrsfläche und ohne TF-Technikfläche) BKI Vergleich Kostenkennwerte (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276): BKI Mittelwert 2015 Förderschulen 1.530 € / m² BGF 410 € / m³ BRI 2.400 € / m³ NF BKI Mittelwert 2015 Kitas (mittl. Standard) 1.570 € / m² BGF 360 € / m³ BRI 2.640 € / m³ NF IST Gesamtgebäude IST 370 € / m³ BRI 2.438 € / m³ NF 1.414 € / m² BGF Seite 12 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 IST Förderschule IST IST KITA 1.559 € / m² BGF 1.203 € / m² BGF BKI Mittelwert 2015 Platzkosten FöSchu BKI Mittelwert 2015 Platzkosten KITA IST Platzkosten FöSchu ( 88 Schüler) IST Platzkosten KITA (185 Kinder) 111.470 € / Platz 22.290 € / Platz 53.550 € / Platz 12.781 € / Platz Vergleich Kostenkennwerte(KG 200-700 ohne 600) IST Platzkosten KITA 16.964 € / Platz Zeitplan Der Gebäudekomplex soll im 4.Halbjahr 2018 fertiggestellt und ab dem 02.01.2019 genutzt werden können. 20.10.2015 Grundsatz- und Planungsbeschluss 11/2015 bis 06/2016 Planung, Leistungsphase 1 bis 3 12/2016 bis 03/2017 Baugenehmigungsverfahren 05/2017 Ausführungsbeschluss – zum Abschluss des Mietvertrages 06/2017 bis 12/2018 Baudurchführung 01/2019 geplanter Nutzungsbeginn Kita, Möblierung 12/2018 02/2019 voraussichtlicher Nutzungsbeginn Förderschule nach Umzug Planungsbeteiligte Projektsteuerung Objektplanung nach § 33 HOAI Freianlagenplanung nach § 38 HOAI Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI Tragwerksplanung nach § 49 HOAI LESG Wittig Brösdorf Architekten M² – Meinberg & Meinberg Ingenieurbüro g.u.t. / Sehlhoff GmbH IB Böttcher / Richter ANLAGEN Beschreibung des Vorhabens Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes ist für Anfang 2019 geplant. Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen Das zu bebauende Flurstück nördlich der „Alten Messe“ befindet sich im Peripheriebereich des Leipziger Stadtbezirkes Zentrum Südost an der Philipp-Rosenthal-Straße nordwestlich der ehemaligen Messehalle 7 (jetzt „Soccerworld“). Im Umfeld dominiert gemischte Nutzung Seite 13 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 („Gemengelage“). Nördlich an die Philipp-Rosenthal-Straße angrenzend befinden sich die Anlagen der ehemaligen Universitätsfrauenklinik. Westlich am Deutschen Platz ist die Deutsche Nationalbibliothek angesiedelt. Die südliche Begrenzung bildet ein Bürokomplex (Sitz der LEVG) in Plattenbauweise, der das ehemalige Nordwesttor zur „Alten Messe“ markiert Große öffentliche Parkanlagen in unmittelbarer Nähe des Grundstückes sind bequem fußläufig erreichbar - in nordwestlicher Richtung der Friedenspark (ca. 400 m), in südöstlicher Richtung der Wilhelm-Külz-Park vor dem Völkerschlachtdenkmal (ca. 700 m). Die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks erfolgt von dieser ausgehend von der Philipp-Rosenthal-Straße über den verbleibenden Parkplatz. Hier liegen auch die stadttechnischen Medien an. Raum für Stellplätze (Senkrechtparker) werden auf dem Grundstück in ausreichender Zahl nachgewiesen. Daran anschließend soll der Gebäudekomplex in nordwestlich-südöstlicher Ausrichtung platziert werden, als Schallschutzpuffer für den sich im Südwestbereich anschließenden Freibereich. Die Fläche ermöglicht auch bei Erhalt der LVB-Wendeschleife einen völlig unabhängigen Betrieb. Die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr ist sehr gut. Die Straßenbahnhaltestelle „Dt. Nationalbibliothek“ der Linien 2 und 16 befindet sich in ca. 250 m Entfernung in der Philipp-Rosenthal-Straße. Zu Fuß und mit dem Fahrrad ist das Grundstück sehr gut erreichbar. Stich- und Verbindungswege münden in das Areal rund um das Grundstück. Das insgesamt ca. 5.558 m² große Baugrundstückstück bietet ausreichend Platz für die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes zur gemeinsamen Beherbergung von Kindertagesstätte und Förderschule einschl. der notwendigen Freiflächen. Erläuterung Projektkonzept Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH (LESG mbH) plant den Neubau eines Kombinations- (Hybrid-)gebäudes bestehend aus einer Kindertagesstätte und eine Förderschule am Standort Curiestraße, an der Alten Messe, auf einem vorhandenen, derzeit als Teil eines Parkplatz genutzten Grundstückes. Nach dem gefassten Grundsatz- und Planungsbeschluss wurde das als Gewinner des für den ursprünglich geplanten Kita-Neubau durchgeführten Gutachterverfahrens bereits gebundene Architekturbüro Wittig-Brösdorf Architekten mit der erweiterten Entwurfsplanung des Gebäudekomplexes beauftragt. Der Entwurf sieht folgende Planung vor: Seite 14 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Lageplan Das Gebäude wird von Norden her über die verbleibende Restfläche des Parkplatzes, über einen Vorplatz, erschlossen. Den Vorplatz begrenzen seitlich die notwendigen PKW- und Fahrradstellplätze für die Kita sowie für die Förderschule. Des Weiteren ist eine fußläufige Erschließung von Westen geplant. Dieser Weg verläuft zwischen Neubau und Parkplatz. Unterhalb dieser Wegedecke erfolgt die Medienerschließung mit Fernwärme. Das Gebäude ist viergeschossig ohne Unterkellerung geplant und erstreckt sich über die gesamte Breite innerhalb der Straßenbahnwendeschleife Curiestraße. Als Riegel trennt der Neubau den verbleibenden Kfz-Parkplatz mit Freispielbereich der Förderschule von den künftigen Freispielflächen des Kindergartens. Der Neubau ergänzt als prägnanter Baukörper das von Messe- und sonstigen großmaßstäblichen Sonderbauten geprägte Umfeld. Das Gebäude wird über vorgelagerte Foyerbereiche erschlossen an denen auch die Nebenräume für Kinderwagen und Rollstühle liegen. Das Foyer der Förderschule nimmt die Haupttreppe der Förderschule und den behinderten gerechten Aufzug auf, der auch für die Kita genutzt wird. Die Kita selbst erhält einen separaten Speiseaufzug. Die Treppenhäuser an den Gebäudeenden dienen als Fluchttreppenhäuser und für kurze Wege beim Geschosswechsel im Bereich der Förderschule. Während die Versorgungsbereiche mit Küche, Personal- und Nebenräumen sich auf die eine Hälfte des EG konzentrieren, befindet sich auf der anderen Seite der gesamte Krippenbereich. Die Krippenräume mit Schlafraum und Sanitärraum bilden je eine eigenständige Gruppeneinheit und werden von Norden über vorgelagerte Garderobenhöfe Seite 15 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 erschlossen. Die den Gruppenräumen vorgelagerte Freifläche bleibt den Krippengruppen vorbehalten. Im 1. Obergeschoss liegen sämtliche Kindergartengruppen. Sie unterteilen sich gemäß der Aufgabenstellung in einmal vier und einmal drei Gruppen. Die gleichermaßen zum Garten hin ausgerichteten Gruppenräume zeichnen sich durch differenzierte Raumqualitäten aus. Die stirnseitig liegenden Gruppenräume verfügen über Sitzerker und zusätzliche Blickbezüge. Andere Gruppenräume erhalten Spielwände und bieten damit einen geeigneten Raum für Aktion und Bewegung. Die Gruppen- und Sanitärräume werden über eine Abfolge lichter Garderobenhöfe erschlossen. Die Sanitäranlagen des Kindergartens sind gruppenübergreifend zusammengefasst. Dabei werden die zwei Sanitärräume der Vierergruppe nach Toilettennutzung und sonstiger Sanitärnutzung unterschieden. Der Sanitärbereich der Dreiergruppe ist im Sinne der Integration barrierefrei gestaltet. Aus dem Kindergarten gelangt man über Außentreppen direkt auf die ebenerdigen Freiflächen. Diese haben in Ihrer Funktion als Flucht- und Rettungswege entscheidende Bedeutung für ein wirtschaftliches und funktionales Grundrisskonzept mit optimierten Fluchtund Rettungswegen. Die Außentreppen erfüllen mit deren sinnvoller Anordnung das notwendige Maß an Rettungswegen und erübrigen weitere Treppen im Gebäudeinneren für die Kita-Nutzung. Grundrissorganisation 2. Obergeschoss – Nutzung als Förderschule: Vom Haupttreppenhaus mit Aufzug gelangt man über ein großzügiges Foyer in den Werkstattbereich mit Werk- und Textilraum. Gegenüber befinden sich als erste Anlaufstelle das Sekretariat und die Leiterzimmer sowie die zentrale Ausgabeküche. An den Gebäudeenden schließen sich auf der Südseite jeweils 2 Klassenräume mit dazwischen liegendem Gruppenraum an. Nach Norden hin sind das Lehrerzimmer, der Rhythmikraum, der Therapieraum und der Raum für Krankengymnastik untergebrachte. Letztere können über eine mobile Trennwand zusammen geschalten werden. Den beiden Fluchttreppenhäusern sind jeweils getrennte Schüler-WCs und offene Garderoben zugeordnet. Entsprechend des darunterliegenden Geschosses sind beiden Fluchttreppenhäusern im 3. Obergeschoss, die WC-Bereiche, die Garderoben sowie die paarweise mit dazwischen liegendem Gruppenraum befindlichen Klassenräume angeordnet. Zentraler Raum ist die überhöhte Gymnastikhalle als Endvolumen des zentralen Eingangsbaukörpers mit gemeinsamem Foyer im EG und Haupttreppenhaus der Förderschule. Umkleiden, das Arztzimmer und der Informatikraum liegen auf der Nordseite. Das Gebäude ist als Massivbau in konventioneller Bauweise geplant. Für die Außenwände wird eine tragende Mauerschale vorgeschlagen, die mit einer Wärmedämmung sowie vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenplatten aus HPL- oder Faserzementplatten bekleidet ist. Diese Fassade ist dauerhaft wartungsfrei, bauphysikalisch optimiert, mechanisch hoch belastbar und bietet einen erhöhten Graffitischutz. Mit einer flächig gerasterten Fassade (Grundraster 62,5 cm) behauptet sich der prägnante Baukörper inmitten der großmaßstäblichen Sonderbauten. Das Fassadenraster besteht aus einem Patchwork unterschiedlich heller Fassadentafeln mit eingestreuten Fensterflächen in zweierlei Formaten im Bereich der Kita und Fensterbändern im Bereich der Förderschule. Seite 16 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks-Nr.: Größe in m²: Stadt Leipzig Thonberg 167/5, 168/6, 169/2, östl. Teilfl. 168/5, 2470/16, 2470/17 ca. 5.558 m² Energiekonzept Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen: • niedrige Betriebskosten • niedrige Investitionskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung Gemäß Energieleitlinie der Stadt Leipzig wurde im Zuge der Planungen auch ein möglicher Passivhausstandard für den Gebäudekomplex diskutiert und wie folgt abgewogen: • Ein Neubau von Schulgebäuden im Passivhausstandard kann wirtschaftlich nur über einen Zeitraum der Amortisierung von ca. 30 Jahren umgesetzt werden, wenn das Nachhaltigkeitskonzept von Betreiber und Nutzer mittels intensiver Vorbereitung und durch umsichtige Betriebsführung mitgetragen werden kann. Da das Bauvorhaben mittels Investition der LESG umgesetzt werden soll und und die Refinanzierung der Kreditierung damit über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgen muss, können Mehrkosten zur Realisierung eines Passivhausstandards darüber nicht abgedeckt werden. • Kindertagesstätten im Passivhausstandard sind nutzungsspezifisch nur in Einzelfällen wirtschaftlich darstellbar. Prinzipiell liegt für die Planung von Neubauten die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde. Die Wärmeversorgung wird mittels Fernwärme sichergestellt. Die Wärmeabgabe an die Räume erfolgt über Flächenheizsysteme mit Einzelraumregelung - im Kita-Bereich zwingend über eine Fußbodenheizung. Grundsätzlich soll die Lüftung des Gebäudes natürlich über Fenster erfolgen. Innenliegende WC-Räume erhalten Einzelraumlüfter. Die innenliegenden Sanitärbereiche werden mittels einer Be- und Entlüftungsanlage mechanisch gelüftet. In den Ausgabeküchen wird eine Anschlussmöglichkeit für eine Dunstabzugshaube vorgesehen. Weitere Lüftungsanlagen für die Küche werden nach Erfordernis der Kücheneinrichtung bzw. nach Vorgaben des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes vorgesehen. Die Klassenräume der Förderschule erhalten eine zentrale Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung. Die Ausstattung der Sanitärtechnik erfolgt kindgerecht gem. AMEV bzw. nach VDI 6000. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral elektrisch mittels elektronischen Durchlauferhitzern (Gruppenräume), bzw. mittels Speichern bei Einzelentnahmestellen. Die Durchlauferhitzer erhalten einen intern fest eingestellten Verbrühungsschutz. Der Bedarf der Elektroenergie wird durch eine tageslichtabhängige Lichtsteuerung auf ein Minimum reduziert. Zum Einsatz kommen Leuchtmittel der neuesten Generation (T5Leuchten). Barrierefreies Bauen Der Neubau wird barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig abgestimmt. Seite 17 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG Stand vom: 11.04.2017 Projektzeichnungen • • • • • • • • • • • • • Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss - 1. Obergeschoss Grundriss - 2. Obergeschoss Grundriss - 3. Obergeschoss Grundriss - 4. Obergeschoss Dachaufsicht Längsschnitt A - A Querschnitt B – B Ansichten Perspektiven Frontal Perspektive Vorplatz Perspektive Garten Weitere Anlagen 1. 2. 3. nicht öffentliche Anlage: „Gesamtfinanzierung des Vorhabens“ nicht öffentliche Anlage: Entwurf Erbbaurechtsvertrag nicht öffentliche Anlage: Mietvertrag Seite 18 von 18 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG Haushaltsvorlage: Neubau eines Gebäudekomplexes für Kindertagesstätte und Förderschule – Kinder- und Schulhaus Curiestraße an der „Alten Messe“ Stand vom: 30.01.2017 7.2              Projektzeichnungen Lageplan Grundriss Erdgeschoss Grundriss 1. Obergeschoss Grundriss 2. Obergeschoss Grundriss 3. Obergeschoss Grundriss 4. Obergeschoss Dachaufsicht Längsschnitt A–A Querschnitt B–B Ansichten Perspektiven Frontal Perspektive Vorplatz Perspektive Garten Anlage 7.2 9,765 125 4,635 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 1,075 3,83 2,70 1,205 2,70 3,83 2,70 3,83 2,70 3,205 2,70 1,26 1,22 2,50 885 2,26 Kr III (15 Ki) 005 NGF: 51,6 m2 U: 29,90 m Kr II (15 Ki) 006 NGF: 44,3 m2 U: 27,09 m BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 BRH 0,00 1,01 2,26 BRH 0,00 BRH 0,00 175 24 1,30 2,075 1,01 5 17 1,35 24 6,045 5,385 24 4,98 1,26 1,26 4,745 1,26 1,26 24 635 635 1,26 1,26 635 635 635 635 885 2,26 Schl II 006a NGF: 27,2 m2 U: 21,545 m Schl II (13Ki) 005a NGF: 23,7 m2 U: 19,775 m A RR 635 635 635 635 1,26 1,26 D Index Art der Änderung 175 24 5,41 125 2,50 125 5,875 125 2,13 125 17,555 24 1,50 24 KRIPPENGARTEN 7,315 125 4,405 125 4,405 125 175 42 NGF: 203,1 m2 1,96 2,70 Achse Brandwand FESTTERRASSE 7,18 125 6,90 6, ,905 BGF = 1.052,2 m2 24 BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 24 BRH 0,00 635 635 1,74 2,70 BRH 825 1,955 2,70 2,70 1,185 BRH 0,00 175 BRH 0,00 24 BRH 0,00 1,185 Datum 635 635 24 BRH 0,00 Schl I 008a NGF: 27,2 m2 U: 21,545 m 1,01 2,26 2,00 635 Garderobe 2 004 NGF: 19,6 m2 U: 17,985 m 1,26 1,26 C 7,93 2,00 635 NGF: 4,9 m2 U: 16,21 m Treppe T004 NGF: 6,1 m2 U: 11,40 m Wickel. 1,38 2,26 Wickel. B Schuppen 033 NGF: 20,7 m2 U: 18,49 m 24 BRH 1,45 BRH 825 UV-Hzg. San. 2/3 007 NGF: 21,6 m2 U: 24,375 m NGF: 1,6 m2 U: 7,35 m WC D/H 003a NGF: 0,8 m2 U: 5,41 m Du. Kr I (15 Ki) 008 NGF: 45,3 m2 U: 27,43 m Flur III 090c 6,48 2,465 Wickel. BRH 2,075 7,93 Du. 885 2,26 Multifunktionsraum 010 NGF: 57,6 m2 U: 31,385 m BRH 1,45 Lager 003 BRH 825 BMA 030 NGF: 5,4 m2 U: 10,54 m BRH 1,45 Foyer 009 NGF: 89,7 m2 U: 50,02 m San. 1 008b NGF: 16,0 m2 U: 17,645 m 1,725 2,26 BRH 1,45 Flur V 090e NGF: 17,1 m2 U: 23,61 m 635 635 24 BRH 1,45 Garderobe 1 002 NGF: 16,9 m2 U: 16,845 m BRH 1,45 2,01 2,26 2,50 2,26 BRH 825 BRH 1,45 Speise-A 025 NGF: 0,8 m2 1,75 2,26 25 1,50 TH B T002 NGF: 7,9 m2 U: 13,825 m 1,01 2,01 1,01 2,26 1,38 2,26 BRH 1,45 2,30 2,26 Flur II 090b NGF: 16,7 m2 U: 23,15 m NGF: 2,1 m2 U: 6,015 m BRH 1,45 RR Flur IV 090d NGF: 13,6 m2 U: 19,76 m 1,01 2,26 Lag. MZR 010a NGF: 9,4 m2 U: 14,225 m 21 x 30 x 17 HAR/Elt. (GHV_HAK) 029 NGF: 12,5 m2 U: 18,36 m 1,295 2,70 90 2,00 UV-Hzg. T90 RS 76 2,26 UV-Hzg. Pers. 012 NGF: 37,8 m2 U: 25,08 m 1,50 2,70 3,83 2,70 UV-Hzg. Pm 026 4,62 24 1,50 2,125 3,83 2,70 Gast 024 NGF: 6,9 m2 U: 10,725 m 25 125 Aufzug FS/Kita 001a NGF: 3,0 m2 U: 7,05 m 2,30 2,26 T30 RS 1,75 2,26 PC-AP PC-AP 2,30 2,26 Flur I 090a NGF: 26,8 m2 U: 35,035 m 76 2,26 NGF: 13,6 m2 U: 15,48 m WC/Du D 022 NGF: 3,4 m2 U: 8,18 m Isolierraum 021 NGF: 7,7 m2 U: 11,28 m 2,30 2,26 NGF: 7,6 m2 U: 11,195 m Wä / Lager 020 NGF: 6,6 m2 U: 10,48 m 885 2,26 Umkl D 019 885 2,26 Umkl H 018 WC/Du H 023 NGF: 3,4 m2 U: 8,18 m T90 RS 635 635 BRH 2,075 175 1,905 885 2,26 1,135 2,26 1,26 1,26 BRH 825 24 2,045 365 21 x 30 x 17 1,33 2,70 BRH 2,075 TH A T001 NGF: 53,3 m2 U: 45,105 m RR Garten-WC 011 NGF: 1,9 m2 U: 5,86 m 635 635 Rollst. 001b NGF: 6,8 m2 U: 11,19 m 175 24 Kiwa. 027b NGF: 12,0 m2 U: 15,355 m 9,095 5,145 24 1,50 1,135 2,26 Batterie/SiBe 028 NGF: 3,0 m2 U: 7,46 m T30 T30 1,26 2,70 2,58 2,70 635 635 BRH 1,45 Küche/Lager 013 NGF: 15,5 m2 U: 17,85 m 1,01 2,26 4,275 125 1,50 A 2,30 2,26 1,26 1,26 BRH 825 UV-Elt. BRH 825 BRH 825 7,93 1,26 1,26 Ausgabeküche/Wägen 014 NGF: 41,3 m2 U: 26,685 m Windfang Kita 027 NGF: 18,4 m2 U: 17,795 m 80 1,20 635 635 BRH 2,075 1,01 2,26 1,01 2,26 1,33 2,70 365 1,905 125 24 RR 76 2,26 635 635 BRH 1,45 885 2,26 76 2,26 1,01 2,26 76 2,26 Umkl.-Kü 015 NGF: 6,0 m2 U: 12,74 m 4,635 125 RR BRH 0,00 RR 635 635 Hausm. 016 NGF: 12,3 m2 U: 17,245 m 885 2,26 Kiwa. 027a NGF: 23,3 m2 U: 19,685 m 635 635 885 2,26 BRH 2,075 FAHRRADSTELLPLÄTZE HAR/HLS 017 NGF: 11,1 m2 U: 15,785 m 76 2,26 BRH 2,075 635 635 635 635 E ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 175 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 B 1 22 x 16 x 30 22 x 16 x 30 67,50 C E 1,50 2,70 BRH 1,45 BRH 2,075 BRH 2,70 1,33 2,10 20 1,75 125 1,83 D 21 x 30 x 17 24 A TH C T003 NGF: 7,9 m2 U: 13,825 m BRH 0,00 1,01 1,35 BRH 0,00 3,645 24 1,50 24 635 635 125 C 635 635 71 1,33 2,075 185 1,33 2,075 175 24 1,33 2,075 Müll 032 NGF: 16,2 m2 U: 16,46 m 4,62 Schuppen 031 NGF: 23,5 m2 NGF U: 19 19,72 m 185 Sonst. Freifläche NGF: 444,4 m2 B 365 6,125 4,25 1,86 4,745 5,515 A 125 125 1,81 6,365 365 VORPLATZ 17,375 24 BRH 2,075 4,635 125 175 BRH 825 365 15,01 BRH 1,45 4,275 175 Achse Brandwand 365 24 BRH 1,45 STELLPLÄTZE KITA 5+1 3,685 1,50 BRH 825 1,19 24 24 BRH 825 30 1,62 T30 RS 2,50 24 BRH 0,00 35 1,225 125 4,105 635 635 1,225 33 76 2,26 125 3,02 1,33 2,70 2,775 24 2,00 635 125 1,92 Erw. 2,375 24 635 635 125 2,26 Fäk. 4,875 24 6,25 365 125 3,515 5,00 2,135 2,44 24 14 24 175 4,455 T30 RS 24 24 T30 RS 1,87 175 13 5,00 635 635 24 15,01 76 2,26 125 1,30 175 UV-Elt. 75 24 76 2,26 125 1,87 12 5,00 BRH 0,00 24 1,00 24 5,00 Fäk. 175 1,56 11 3,83 2,70 24 1,50 24 5,00 Erw. 175 5,00 10 2,00 635 2,045 5,00 9 3,83 2,70 25 5,00 8 1,01 2,26 3,61 5,00 7 2,575 2,70 15 5,00 6 1,33 2,70 5,24 5,00 5 1,25 2,01 25 4 T30 RS 6,25 3 B 2 C 1 Parken NGF: 71,4 m2 Außenfläche Krippe 9.2 NGF: 712,5 m2 Außenfläche Kindergarten 9.1 NGF: 1.445,3 m2 PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" SANDKASTEN-/SPIELGERÄTEFLÄCHEN OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. ROLLERSTRECKE 1408 KAM INHALT Erdgeschoss MAßSTAB 1:100 KINDERGARTEN BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung BEARBEITER UB A-04-03 Name 24 24 5,41 125 8,355 125 1,75 8,00 125 2,375 125 4,25 125 635 635 1,26 1,26 5,21 175 24 175 24 24 20 2,465 20 D 12,91 1,26 1,26 Gr VI (20 Ki) 107 NGF: 52,1 m2 U: 30,67 m 1,135 2,26 Index Art der Änderung 9,92 Gr V (20 Ki) 108 NGF: 51,6 m2 U: 29,445 m 2,91 1,91 Datum BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 BRH 0,00 BRH 0,00 1,33 2,70 1,33 2,70 3,83 2,70 1,185 2,70 BRH 0,00 24 BRH 0,00 24 BRH 0,00 1,955 2,70 BRH 0,00 3,83 2,70 1,135 2,26 1,33 2,70 1,135 2,26 635 635 175 Gr IV (20 Ki) 109 NGF: 49,4 m2 U: 28,73 m C A RR BRH 57 UV-Hzg. 1,75 2,26 BRH 1,025 1,75 2,26 1,75 2,26 BRH 40 Flur V 190e NGF: 21,6 m2 U: 28,965 m BRH 1,45 UV-Hzg. 2,00 635 BRH 1,45 San. 5/6 106 NGF: 17,8 m2 U: 19,885 m 125 San. 3-6 105 NGF: 13,5 m2 U: 15,48 m Erw. San. 3/4 104 NGF: 15,5 m2 U: 17,865 m B 5,385 175 24 BRH 2,275 1,26 1,26 885 2,26 BRH 2,275 Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager 1,135 2,26 Gr III (20 Ki) 110 NGF: 52,6 m2 U: 29,865 m 24 635 635 BRH 40 21 x 30 x 17 BRH 1,65 BRH 1,025 BRH 0,00 4,82 175 BRH 1,65 BRH 1,65 Achse Brandwand 125 24 Lager 125 NGF: 2,3 m2 U: 6,25 m T30 RS BRH 2,275 BRH 0,00 22 x 16 x 30 175 BRH 1,65 3,83 2,70 Fluchtbalkon 101 Balkon NGF: 84,9 m2 U: 114,665 m BRH 1,65 2,15 2,70 2,58 2,70 1,33 2,70 BRH 0,00 BRH 1,65 RR Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager LUFTRAUM 175 F90 T30 RS Ltg. 111 NGF: 26,4 m2 U: 21,28 m BRH 0,00 1,33 2,70 BRH 0,00 3,83 2,70 BRH 0,00 1,25 2,70 1,33 2,70 3,83 2,70 2,70 BRH 0,00 21 x 30 x 17 2,00 635 T90 RS 2,30 2,26 diff. Arbeiten 112 NGF: 15,3 m2 U: 25,51 m 7,075 BRH 0,00 T90 RS T30 RS 1,135 2,26 80 1,20 1,75 2,26 1,955 2,70 E BRH 0,00 24 175 1,565 BRH 0,00 1,185 BRH 0,00 Aufzug FS 101 2 90 NGF: 3,0 m 5 2,00 U: 7,06 m 1,75 2,26 T30 RS Gr VII (20 Ki) 113 NGF: 50,6 m2 U: 44,735 m Speise-A 121 NGF: 0,8 m2 125 TH B T102 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m Garderobe 3/4/5/6 103 NGF: 48,0 m2 U: 30,365 m 1,135 2,26 BRH 0,00 1,135 2,26 Flur IV 190d NGF: 44,2 m2 U: 27,145 m UV-Elt. WC D 120 NGF: 3,0 m2 U: 7,62 m Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager Flur II 190b NGF: 11,2 m2 U: 16,71 m BRH 1,45 Material 122 NGF: 14,8 m2 U: 17,54 m 1,135 2,26 2,00 635 Flur III 190c NGF: 22,6 m2 U: 30,10 m 2,00 635 1,135 2,26 T30 RS 2,30 2,26 Gr II (20 Ki) 114 NGF: 51,6 m2 U: 29,445 m 1,75 2,26 76 2,26 San. 7 118 NGF: 10,0 m2 U: 13,415 m 2,29 2,58 1,875 BRH 1,65 UV-Hzg. BRH 1,65 WC H 119 NGF: 3,0 m2 U: 7,63 m T30 RS 1,135 2,26 BRH 1,65 BRH 1,45 Flur I 190a NGF: 6,2 m2 U: 10,825 m Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager BRH 2,275 76 2,26 UV-Hzg. Erw. 2,00 635 1,75 2,26 BRH 40 BRH 1,025 BRH 57 BRH 1,65 1,135 2,26 4,54 6,365 2,91 1,91 BRH 2,275 Garderobe 1/2/7 117 NGF: 37,7 m2 U: 25,895 m 24 Gr I (20 Ki) 115 NGF: 52,1 m2 U: 30,665 m 175 4,72 1,26 1,26 8,35 24 BRH 1,65 Du. 20 20 2,465 635 635 D San. 1/2 116 NGF: 22,4 m2 U: 23,32 m BRH 1,45 RR 125 20 14,165 4,98 A BRH 1,65 Treppe 104 NGF: 10,4 m2 U: 16,21 m 2,50 RR 30 RR 1,135 2,26 635 635 1,26 1,26 635 635 635 635 BRH 1,65 1,26 1,26 1,26 1,26 635 635 635 635 BRH 1,65 BRH 2,275 1,26 1,26 BRH 40 635 635 TH A T101 NGF: 35,4 m2 U: 42,785 m 1,135 2,26 Lager 124 NGF: 2,3 m2 U: 6,245 m 635 635 2,29 24 A T30 RS RR 24 175 Kinderküche 102 NGF: 23,4 m2 U: 20,585 m 1,135 2,26 125 Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager Projektraum 123 NGF: 47,0 m2 U: 28,765 m 6,065 5,41 635 635 4,415 1,875 BRH 1,025 125 1,135 2,26 5,00 1,875 BRH 1,025 T30 RS 5,625 2,58 1,875 BRH 1,025 BRH 1,025 BRH 2,275 24 24 1,50 24 C TH C T103 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m 885 2,26 1,905 6,045 24 1,50 1,26 1,26 21 x 30 x 17 4,415 1,875 175 2,50 A B 10,445 24 175 6,695 175 1,26 1,26 52 125 15,01 1,76 2,26 4,30 175 635 635 1,605 24 1,76 2,26 1,15 125 7,585 635 635 1,15 30 24 6,25 2,30 2,26 125 6,695 14 5,00 1,26 1,26 4,04 125 13 5,00 Erw. 125 4,94 5,00 Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager 8,205 4,58 5,00 12 BGF = 1.052,2 m2 E 22 x 16 x 30 125 24 5,00 11 635 635 8,995 175 5,00 10 T30 RS 15,01 5,00 9 1,26 1,26 175 5,00 8 BRH 3,32 24 24 5,00 7 2,30 2,26 175 5,41 5,00 6 2,30 2,26 24 5,00 5 3,06 1,33 175 4 Achse Brandwand 6,25 3 B 2 C 1 8,57 125 ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 8,00 125 8,355 125 5,41 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 24 67,50 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 B 2 C 1 PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. 1408 KAM INHALT 1. Obergeschoss MAßSTAB 1:100 BEARBEITER BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung UB A-04-04 Name 5,00 5,00 15,01 125 125 13,93 5 15,01 6,695 24 3,985 24 125 1,435 125 5 1,50 24 24 175 175 1,50 635 24 3,325 2,385 20 24 24 125 3 24 24 24 125 3,00 24 2,94 24 24 5,00 7 4,815 125 4,76 24 125 24 20 4,765 24 5,00 10 3,59 4,765 125 24 3,30 BRH 1,70 24 2,085 24 2,38 125 1,60 125 24 6,73 2,38 2,50 24 125 24 BGF = 1.200,7 m2 7,605 5,00 12 175 94 1,875 20 4,755 635 635 BRH 1,075 94 1,875 3,59 5,00 11 BRH 1,075 BRH 1,075 94 1,875 51 1,875 94 1,875 BRH 1,075 BRH 1,075 94 1,875 94 1,875 BRH 1,075 7,34 5,00 9 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 3,00 4,755 5,00 8 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 125 4,76 5,00 6 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 3,625 4,76 5,00 5 BRH 1,075 94 1,875 125 4,76 5,00 BRH 1,075 94 1,875 9,215 4,76 4 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 20 5,00 2 BRH 1,075 94 1,875 3,59 4,76 5,00 BRH 1,075 94 1,875 94 1,875 3,59 4,76 6,25 1 94 1,875 8,855 BRH 1,075 Achse Brandwand 175 BRH 1,075 1,25 2,26 Index Art der Änderung 2,385 3,325 24 175 24 175 Datum BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 E ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 6,25 13 14 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 B 24 C 175 BRH 1,075 94 1,875 175 94 1,875 BRH 1,075 1,25 2,26 94 1,875 BRH 1,075 BRH 1,075 1,25 2,26 415 175 8,125 5,625 635 635 24 175 Klassenraum 4 (40) 211 (9 Schüler) NGF: 43,1 m2 U: 27,325 m 6,055 Gruppenraum 4 (20) 212 (9 Schüler) NGF: 19,3 m2 U: 18,885 m 24 Gruppenraum 3 (20) 213 (9 Schüler) NGF: 19,5 m2 U: 18,885 m A D 125 dT 1,50 635 Flur V 290e NGF: 12,2 m2 U: 18,87 m 1,75 2,26 1,26 1,26 175 dT Klassenraum 3 (40) 214 (9 Schüler) NGF: 41,0 m2 U: 26,785 m Garderobe (12) 210 (3/4) NGF: 14,0 m2 U: 16,535 m 6,055 NR-Kü 215a NGF: 17,6 m2 U: 18,11 m T30 RS RR 175 Ausgabeküche (30) 215 NGF: 28,3 m2 U: 21,745 m dT WC-Mä (21) 209 NGF: 13,0 m2 U: 14,76 m 5,255 stellv. Leitung (18) 216b NGF: 17,3 m2 U: 17,995 m 885 2,26 1,135 2,26 UV-Elt. 1,01 2,26 Flur VI 290f NGF: 9,4 m2 U: 13,53 m WC-Ju (21) 208 NGF: 8,7 m2 U: 12,585 m C 2,55 1,75 2,26 dT dT 635 635 B 125 Flur IV 290d NGF: 30,0 m2 U: 48,335 m RB-WC (11) 205 NGF: 10,5 m2 U: 14,03 m 4,74 2,135 Therapie (20) 207 NGF: 20,3 m2 U: 18,315 m 635 635 BRH 1,075 76 2,26 885 2,26 76 2,26 Krankengym. (20) 206 NGF: 20,5 m2 U: 18,39 m T30 RS 51 125 1,60 125 BRH 1,075 24 BRH 1,70 BRH 2,95 BRH 1,075 BRH 45 BRH 2,325 BRH 1,70 BRH 1,075 1,81 2,26 BRH 1,075 1,26 1,26 BRH 1,70 Umkl-Da Du 204 NGF: 10,9 m2 U: 17,52 m 70 1,355 dT BRH 1,70 Liege WC-Da (11) 202 NGF: 10,8 m2 U: 13,64 m T90 RS BRH 2,325 76 2,26 76 2,26 Umkl.-Kü 203 76 NGF: 5,4 m2 2,26 U: 11,96 m 76 2,26 RR RR 635 635 885 2,26 76 2,26 21 x 30 x 17 BRH 1,70 T30 RS 2,58 1,875 2,30 2,26 2,30 2,26 1,135 2,26 1,50 635 T90 RS Leitung (18) 1,01 Sekretariat (15) 2,26 216 216a 2 NGF: 21,3 m NGF: 17,5 m2 U: 19,36 m U: 18,11 m Klassenraum 2 (50) 217 (11 Schüler) NGF: 51,6 m2 U: 30,535 m BRH 1,45 1,135 2,26 dT 24 3,475 21 x 30 x 17 24 Aufzug FS 201 2 90 NGF: 3,0 m 2,00 U: 7,05 m 24 1,135 2,26 T30 RS dT Gruppenraum 2 (20) 218 (11 Schüler) NGF: 19,3 m2 U: 18,885 m 2,19 1,62 76 2,26 Flur III 290c NGF: 117,6 m2 U: 85,235 m dT 1,135 2,26 BRH 1,45 1,135 2,26 1,50 635 Gruppenraum 1 (20) 219 (11 Schüler) NGF: 19,3 m2 U: 18,885 m 30 24 125 TH B T 202 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m T30 RS T90 RS 24 dT dT 1,75 2,26 4,41 1,81 2,17 Lager 232 NGF: 2,3 m2 U: 6,25 m 1,62 24 Rhytmik/Musik/Snoezel (40) 225 NGF: 38,4 m2 U: 26,175 m T30 RS dT BRH 1,075 2,685 Lehrerzimmer (40) 224 NGF: 40,8 m2 U: 27,195 m 1,26 1,26 635 635 635 635 1,26 1,26 1,26 1,26 635 635 635 635 BRH 1,70 1,25 2,26 24 635 635 24 BRH 1,70 4,45 5 24 5,255 6,055 8,35 BRH 1,70 Flur II 290b NGF: 15,0 m2 U: 18,60 m BRH 1,70 125 125 635 635 BRH 1,075 2,30 2,26 Garderobe (12) 221 (1/2) NGF: 14,0 m2 U: 16,535 m 2,55 1,26 1,26 BRH 2,325 UV-Hzg. 885 885 2,26 Klassenraum 1 (50) 220 (11 Schüler) NGF: 49,5 m2 U: 29,825 m 175 24 76 2,26 WC-Mä (21) 222 NGF: 13,0 m2 U: 14,76 m RR BRH 1,70 2,26 635 635 BRH 1,70 WC-Ju (21) 223 NGF: 8,7 m2 U: 12,585 m 76 2,26 BRH 1,70 Flur I 290a NGF: 8,9 m2 U: 12,80 m 1,26 1,26 1,81 2,26 BRH 45 BRH 2,325 T30 RS BRH 1,075 24 51 125 1,60 125 2,38 24 175 24 1,50 24 2,38 125 1,60 125 2,50 635 635 T30 RS 2,00 2,26 19,37 TH A T 201 NGF: 34,8 m2 U: 34,91 m 2,30 2,26 4,98 T30 RS 21 x 30 x 17 RR 30 5 175 125 LM 230 NGF: 9,9 m2 U: 13,555 m T30 RS 1,135 2,26 D Textil (40) 228 NGF: 51,2 m2 U: 29,155 m Technik/Elt. 229 NGF: 6,4 m2 U: 10,405 m UV-Elt. 885 2,26 2,30 2,26 C 175 2,27 5 635 635 1,075 RR 1,26 1,26 24 12 5 6,24 15,01 10 635 635 T30 RS ReinPers 231 NGF: 2,3 m2 U: 6,25 m 21 x 30 x 17 BRH 45 1,905 6,045 635 635 175 1,135 2,26 BRH NR-Werken (15) 227 NGF: 15,7 m2 U: 20,52 m Werkraum (50) 226 NGF: 53,7 m2 U: 29,80 m 24 2,40 1,26 1,26 2,58 1,875 12 5 4,52 1,905 TH C T 203 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m 125 1,50 A Achse Brandwand 21 x 30 x 17 BRH 1,075 BRH 2,325 8,125 635 635 24 1,74 175 B A BRH 1,075 2,495 2,50 BRH 1,075 2,945 24 4,415 1,875 4,415 1,875 A E 5,00 1,875 24 1,62 2,575 635 635 12 2,375 635 635 7,02 1,135 2,26 12 5 24 8,375 6,25 1,26 1,26 175 BRH 1,45 8,84 24,99 15,01 14 5,00 1,135 2,26 35 5,00 635 635 2,19 5 5,00 13 UV-Hzg. 12 175 5,00 12 635 635 24 5,00 11 1,135 2,26 1,81 2,17 10 BRH 7,07 24 125 9 1,135 2,26 5,00 8 885 2,26 6,24 175 24 1,50 24 1,62 24 175 20 3,275 5,00 7 BRH 1,45 5,00 6 24 5,00 5 885 2,26 6,25 4 1,135 2,26 3 B 2 C 1 PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. 1408 KAM INHALT 2. Obergeschoss MAßSTAB 1:100 BEARBEITER BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung UB A-04-05 Name 6,25 175 175 24 24 1,50 24 20 1,62 4 5,00 24 3,275 3 1,81 125 24 2,17 5,00 175 125 5 5,00 5,00 15,01 2,19 30 2,39 125 2,375 6 175 125 3,625 125 3,865 7 B 2 C 1 8 5,00 24 9 5,00 5,00 16,335 24 10 5,00 24 16,335 3,985 24 11 2,00 125 24 1,435 125 5,00 1,62 125 5,00 1,98 2,575 125 13 5,00 6,25 15,185 2,40 125 2,275 30 14 175 8,97 30 2,19 125 24 5,41 2,17 125 24 3,275 20 24 175 175 4,52 175 2,945 12 175 24 5,77 20 24 125 4,625 8,655 3,29 2,42 24 2,00 3,59 4,76 24 125 2,00 125 125 4,625 3,59 4,76 125 6,125 20 24 24 4,76 9,815 24 125 4,875 125 4,815 24 24 4,76 24 4,76 24 125 6,125 125 4,625 14,155 4,76 24 4,755 125 20 24 4,765 2,00 3,59 24 125 125 4,765 2,00 125 3,59 24 4,625 125 20 1,915 1,50 24 2,38 125 1,60 125 5,77 24 Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 E ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 415 8,855 4,755 BAUHERR 24 BGF = 1.200,7 m2 4,82 Datum 1,20 415 175 94 1,875 94 1,875 BRH 1,075 635 635 24 BRH 1,075 BRH 1,075 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 125 9,215 4,76 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 94 1,875 125 20 BRH 1,075 1,25 2,26 2,50 24 1,75 125 20 4,66 Index Art der Änderung 5,255 175 24 BRH 1,075 1,25 2,26 Achse Brandwand 175 BRH 1,075 94 1,875 175 94 1,875 BRH 1,075 94 1,875 BRH 1,075 1,25 2,26 94 1,875 BRH 2,325 24 1,25 2,26 D 125 1,135 2,26 1,50 635 Klassenraum 8 (50) 311 (11 Schüler) NGF: 49,6 m2 U: 29,825 m A 125 76 2,26 76 2,26 24 635 635 2,55 BRH 1,70 1,26 1,26 BRH 1,70 Gruppenraum 8 (20) 312 (11 Schüler) NGF: 19,5 m2 U: 18,89 m BRH 1,45 Gruppenraum 7 (50) 313 (11 Schüler) NGF: 19,4 m2 U: 18,885 m C 6,055 635 635 885 2,26 RR 175 1,26 1,26 1,135 2,26 dT 1,135 2,26 dT 1,50 635 WC-Mä (21) 309 NGF: 13,0 m2 U: 14,76 m Garderobe (12) 310 (7/8) NGF: 14,0 m2 U: 16,535 m T30 RS Flur V 390e NGF: 15,1 m2 U: 18,605 m 1,75 2,26 175 635 635 2,26 24 1,26 1,26 885 635 635 4,74 635 635 1,135 2,26 dT Informatik (40) 307 NGF: 41,4 m2 U: 27,46 m BRH 2,325 Flur VI 390f NGF: 9,0 m2 U: 13,05 m 635 635 24 12,865 1,905 24 8,125 BRH 45 BRH 1,075 21 x 30 x 17 635 635 BRH 1,70 1,26 1,26 T30 RS WC-Ju (21) 308 NGF: 8,7 m2 U: 12,585 m dT Klassenraum 7 (50) 314 (11 Schüler) NGF: 51,7 m2 U: 30,535 m 1,81 2,26 1,26 1,26 BRH 2,325 1,135 2,26 Lehrküche (40) 315 NGF: 28,3 m2 U: 21,745 m BRH 1,075 BRH 1,45 HausW (20) 316 NGF: 24,7 m2 U: 20,21 m BRH 1,70 1,135 2,26 Werken/Ton (20) 317 NGF: 24,9 m2 U: 20,26 m BRH 1,71 RB-WC (11) 306 NGF: 10,5 m2 U: 14,03 m 2,30 2,26 Klassenraum 6 (50) 318 (11 Schüler) NGF: 51,7 m2 U: 30,535 m BRH 2,325 885 2,26 UV-Hzg. Lager 304 NGF: 2,6 m2 U: 6,73 m Umkl-H Du 305 NGF: 11,0 m2 U: 17,65 m T30 Flur IV 390d NGF: 42,6 m2 U: 51,06 m 1,75 2,26 dT 2,30 2,26 UV-Elt. dT T30 T90 RS Lager 303 76 NGF: 2,6 m2 2,26 U: 6,715 m BRH 1,075 Liege 76 2,26 1,135 2,26 1,135 2,26 1,50 635 76 2,26 WC-H (11) 302 NGF: 10,9 m2 U: 13,755 m dT T30 BRH 1,45 dT 76 2,26 2,005 2,26 UV-Hzg. Flur III 390c NGF: 49,1 m2 U: 52,65 m T30 RS dT Gruppenraum 6 (50) 319 (11 Schüler) NGF: 19,5 m2 U: 18,885 m T30 RS Prallwand umlaufend 2,50 2,26 635 635 1,135 2,26 Gruppenraum 5 (20) 320 (11 Schüler) NGF: 19,5 m2 U: 18,885 m 1,135 2,26 BRH 1,71 RR T30 RS T30 RS 1,135 2,26 1,75 2,26 1,26 1,26 5,255 1,50 635 BRH 1,45 Klassenraum 5 (50) 321 (11 Schüler) NGF: 49,6 m2 U: 29,825 m 1,26 1,26 1,26 1,26 635 635 1,01 2,26 1,01 2,26 T30 RS 24 24 Entrauchung 21 x 30 x 17 Sportgeräte (20) 328 NGF: 17,8 m2 U: 17,215 m 885 2,26 Lager 333 NGF: 2,3 m2 U: 6,25 m 885 2,26 2,26 T30 RS 885 2,26 24 BRH 10,82 2,58 1,875 RR RR BRH 1,70 Umkl-Ju 326 NGF: 10,5 m2 U: 13,83 m Flur II 390b NGF: 15,0 m2 U: 18,60 m 1,135 2,26 BRH 1,70 125 BRH 2,325 1,135 2,26 76 2,26 885 Garderobe (12) 322 (5/6) NGF: 14,0 m2 U: 16,535 m BRH 1,70 2,55 Umkl-Mä 325 NGF: 10,5 m2 U: 13,855 m 2,26 24 2,50 415 5,71 24 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 175 67,50 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 B 1 C 5,855 BRH 1,075 Arzt (20) 327 NGF: 16,7 m2 U: 16,73 m 885 24 20 BRH 2,325 WC-Ju (21) 324 NGF: 8,7 m2 U: 12,585 m 125 635 635 8,35 175 2,50 2,26 Aufzug FS 301 2 90 NGF: 3,0 m 2,00U: 7,05 m TH B T302 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m T30 RS 1,26 1,26 Flur I 390a NGF: 8,9 m2 U: 12,80 m BRH 1,70 2,26 WC-Mä (21) 323 NGF: 13,0 m2 U: 14,76 m RR 635 635 635 635 BRH 2,325 635 635 BRH 2,325 T30 RS 76 2,26 BRH 45 635 635 BRH 2,325 2,38 51 125 1,60 125 24 175 24 1,50 175 2,445 635 635 635 635 E TH A T301 NGF: 35,0 m2 U: 34,995 m RR 125 125 19,375 1,60 4,98 D T30 RS 2,00 2,26 A T30 RS A B Entrauchung 1,81 2,26 C Spracharlarm 331 NGF: 9,9 m2 U: 13,555 m 21 x 30 x 17 885 2,26 T90 RS Gymnastikhalle/Aula 329 NGF: 197,2 m2 U: 57,465 m T30 RS Lager 332 NGF: 2,3 m2 U: 6,25 m BRH 45 21 x 30 x 17 1,905 6,045 TH C T303 NGF: 23,4 m2 U: 30,565 m 8,125 1,26 1,26 24 1,50 24 B Datentechnik/Elt. 330 NGF: 6,5 m2 U: 10,485 m Achse Brandwand 2,50 175 2,50 2,50 A PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. 1408 KAM INHALT 3. Obergeschoss MAßSTAB 1:100 BEARBEITER BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung UB A-04-06 Name A 4,295 2,34 16,335 BRH 1,125 BRH 1,125 BRH 1,125 Entrauchung 5,00 24 7,585 24 175 24 7,585 24 175 T90 RS B Technik/Lüftung Halle 402 NGF: 17,0 m2 U: 27,715 m T30 RS TH A T401 NGF: 34,8 m2 U: 34,91 m Aufzug FS 401 NGF: 3,0 m2 90 U: 7,05 m 1,25 2,26 A B 2,00 2,58 1,875 LUFTRAUM GYMNASTIKHALLE RR 1,25 2,26 13,695 RWA RR 14 175 24 24 13 24 4,76 12 2,26 24 5,00 11 24 4,295 5,00 10 5,625 165 4,415 1,875 175 24 9 Achse Brandwand 175 5,00 8 BRH 14,57 5,00 7 21 x 30 x 17 6 1,25 2,26 5 4,415 1,875 4 B 3 5,00 1,875 2 C 1 C C A 4,74 20,5 m2 30,20 m BRH 1,125 D 175 4,415 1,875 5,00 1,875 4,415 1,875 1,25 2,26 D BRH 1,125 A 24 BRH 1,125 Technikzentrale 403 NGF: 35,1 m2 U: 27,505 m NGF: U: Wartungsgang 404 T30 RS Lüftungsgerät FöSchu 175 24 4,46 24 4,76 24 6,635 7,585 24 Datum BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 175 21,25 7,755 24,99 38 8,17 Achse Brandwand 21,25 24 Index Art der Änderung E E BGF = 507,3 m2 ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 3 4 5 6 7 B 2 C 1 8 9 10 11 12 13 14 PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. 1408 KAM INHALT 4. Obergeschoss MAßSTAB 1:100 BEARBEITER BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung UB A-04-07 Name Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm Dachfläche mit Eindeckung bituminös und 5cm Kies B B Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 RWA Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm C C Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm A A D D Lüftungsgerät FöSchu Dachfläche mit Eindeckung bituminös und 5cm Kies E E 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 MAßSTAB 1:200 A-04-08 EP PLAN-NR. UB INDEX PHASE 14 B 2 C 1 01.12.2016 ................................................................................................................................... Unterschrift A Notentwässerung: handwerklich gefertigter Überlauf 100*150 mm ................................................................................................................................... Unterschrift A ARCHITEKT 14 BAUHERR Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 Datum Bearbeiter 13 Änderung 12 Nr. Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 11 Index 10 wittig brösdorf architekten #Architekt Rolle Schnorrstraße 16a Leipzig 9 Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig 8 1408 KAM BEARBEITER PROJEKT-NR. DATUM Dachaufsicht PLANINHALT 7 Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" #Auftraggeber Komplette Adresse 6 PROJEKT Attikaentwässerung: LX460-2x, mit 45° Klemmflansch Hauptentwässerung: 5,2 l/s Nennweite: DN 70 5 ARCHITEKT 4 BAUHERR 3 B 2 C 1 DACHAUFBAU DACHAUFBAU Kiesschicht Bautenschutzmatte Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage EPS-Gefälledämmung WLG 035 Trennlage / Dampfsperre Stahlbetondecke (gespachtelt) Abhängdecke, teilw. m Akustik 1 FUSSBODENAUFBAU Gymnastikhalle: Kiesschicht Bautenschutzmatte Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage EPS-Gefälledämmung WLG 035 Trennlage / Dampfsperre Stahlbetondecke (gespachtelt) Pi-Träger Akustikdecke, Deckenstrahler 50 mm 6 mm 10 mm 100-300 mm 5 mm 250 mm 450 mm 2 3 4 5 6 50 mm 6 mm 10 mm 100-300 mm 5 mm 160 mm 740 mm Linoleumbelag Sport Bahnenware Zementestrich Trennlage Dämmung, WLG 035 Stahlbetondecke 7 FUSSBODENAUFBAU 4. OG: 5 mm 55 mm Linoleumbelag Bahnenware Zementestrich Dämmung, WLG 035 Stahlbetondecke 30 mm 250 mm 8 9 5 mm 55 mm 30 mm 250 mm 10 11 12 13 14 +18,70 +18,50 20 20 20 +18,90 Wartungsgang 404 25 10 40 1,025 7,70 6,80 3,80 2,775 74 20 16 20 +19,625 Technikzentrale 403 AUSSENWAND (v. i. n. a.) +15,875 +14,70 Kalkputz Stb.-Wand Metall-UK mit MiWo WLG 035 Hinterlüftung Fassadenplatte +14,60 +14,35 15 mm 240 mm 165 mm 140 mm 25 mm 8 mm +13,95 3,70 2,95 Umkl.-Mä 325 Umkl.-Ju 326 Arzt 327 Sportgeräte 328 Gymnastikhalle/Aula 329 Flur lV 390d Sprachalarm 303 +11,00 25 41 9 WC-Ju 324 25 9 Flur l 290a 9 WC-Mä 323 FUSSBODENAUFBAU 3. OG: Technik 304 +10,91 Umkl-H Du 305 RB-WC 306 Informatik 307 WC-Ju 308 Flur Vl 390f Linoleumbelag Bahnenware 5 mm Zementestrich 55 mm Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm WC-Mä 309 +10,66 +10,25 3,75 3,00 Flur l 290a WC-Ju 223 Lehrerzimmer 224 Rhytmik/Musik/Snoezel 225 Flur lll 290c Umkl.-Kü 203 +7,25 25 41 9 WC-Mä 222 FUSSBODENAUFBAU 2. OG: +7,16 Umkl-Da Du 204 RB-WC 205 Krankengym. 206 Therapie 207 WC-Ju 208 Flur Vl 290f Linoleumbelag Bahnenware 5 mm Zementestrich 55 mm Trennlage Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm WC-Mä 209 Index Art der Änderung +6,53 Flur lll 190c Flur lV 190d Linoleumbelag Bahnenware 5 mm Zementestrich 70 mm Heizrohr inkl. Systemmatte 25 mm Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm 3,70 2,95 Garderobe 1/2/7 117 Garderobe 3/4/5/6 103 13 Flur l 190a FUSSBODENAUFBAU 1. OG: +3,55 Flur V 190e +3,42 Gr Vl 107 25 Gr l 115 Datum +6,91 37 +3,17 BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 2,80 3,55 +2,80 Flur ll 090b Foyer 009 Garderobe 1 002 San. 1 008b ±0,00 60 125 Flur l 090a Längsschnitt 6,25 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 -0,975 5,00 5,00 Lager 003 -0,125 San. 2/3 007 Garderobe 2 004 Schl ll 005a -0,725 5,00 5,00 5,00 5,00 ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 6,25 -2,30 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 FUSSBODENAUFBAU EG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Linoleumbelag Bahnenware Zementestrich Heizrohr inkl. Systemmatte Perlite Ausgleichsschüttung Abdichtung 5 mm 70 mm 30 mm 30 mm 10 mm Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 Bodenplatte Stb 600 mm PE-Folie Glasschaumschotter 250 mm Sauberkeitsschicht 50 mm Gründungspolster nach Statik PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. 1408 KAM INHALT Längsschnitt A-A MAßSTAB 1:100 BEARBEITER BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung UB A-04-09 Name Kiesschicht Bautenschutzmatte Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage EPS-Gefälledämmung WLG 035 Trennlage / Dampfsperre Stahlbetondecke (gespachtelt) Abhängdecke, teilw. m Akustik +15,875 25 20 50 2,85 Werken/Ton 317 25 50 +10,66 +10,25 +6,91 Flur lll 190c -0,725 1,33 70 2,50 6,045 PROJEKT 180 mm 37 2,80 3,55 MAßSTAB 1:100 A-04-10 GP PLAN-NR. UB INDEX PHASE BEARBEITER 01.12.2016 1408 KAM PROJEKT-NR. DATUM 30 mm 100 mm Foyer 009 60 125 ±0,00 -0,125 60 125 Windfang Kita 027 Betonsteinplatten Zeoflor E1/10 90kg/m² Drainmatte Abdichtung 3 lagig Trennlage Balkonkragplatte als Fertigelement im Gefälle 2,95 Leitung 111 37 +3,17 2,80 3,55 +2,80 BALKONBELAG 25 Material 122 13 +3,55 +3,42 25 Projektraum 123 15 mm 240 mm 165 mm 140 mm 25 mm 8 mm 13 2,95 3,70 Linoleumbelag Bahnenware 5 mm Zementestrich 70 mm Heizrohr inkl. Systemmatte 25 mm Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm 3,70 +6,50 FUSSBODENAUFBAU 1. OG: 895 25 41 9 Leitung 216a 25 41 9 Flur lll 290c +7,25 +7,16 Kalkputz Stb.-Wand Metall-UK mit MiWo WLG 035 Hinterlüftung Fassadenplatte 3,00 2,91 3,75 Werkraum 226 5 mm 55 mm 30 mm 250 mm AUSSENWAND (v. i. n. a.) Linoleumbelag Bahnenware 5 mm Zementestrich 55 mm Trennlage Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm 3,75 FUSSBODENAUFBAU 2. OG: Linoleumbelag Bahnenware Zementestrich Dämmung, WLG 035 Stahlbetondecke ................................................................................................................................... Unterschrift Flur lll 390c 9 +11,00+10,91 25 41 9 Gymnastikhalle/Aula 329 FUSSBODENAUFBAU 3. OG: ................................................................................................................................... Unterschrift 2,95 +13,85 wittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig +14,35 Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig 7,90 6,80 1,875 FUSSBODENAUFBAU Gymnastikhalle: Linoleumbelag Sport Bahnenware 5 mm Zementestrich 55 mm Trennlage Dämmung, WLG 035 30 mm Stahlbetondecke 250 mm +14,80 +14,60 50 mm 6 mm 10 mm 100-300 mm 5 mm 250 mm 450 mm Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" DACHAUFBAU ARCHITEKT +18,00 BAUHERR 74 +18,54 Datum Bearbeiter 16 20 +18,90 +18,70 50 mm 6 mm 10 mm 100-300 mm 5 mm 160 mm 740 mm Änderung +19,625 Kiesschicht Bautenschutzmatte Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage EPS-Gefälledämmung WLG 035 Trennlage / Dampfsperre Stahlbetondecke (gespachtelt) Pi-Träger Akustikdecke, Deckenstrahler Nr. E Index D Querschnitt B-B C ARCHITEKT B BAUHERR A PLANINHALT DACHAUFBAU 4,98 7,305 FUSSBODENAUFBAU EG 1,045 Linoleumbelag Bahnenware Zementestrich Heizrohr inkl. Systemmatte Perlite Ausgleichsschüttung Abdichtung 5 mm 70 mm 30 mm 30 mm 10 mm Bodenplatte Stb 600 mm PE-Folie Glasschaumschotter 250 mm Sauberkeitsschicht 50 mm Gründungspolster nach Statik 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 +19,63 +15,88 FÖRDERSCHULE THONBERG KITA ALTE MESSE +2,76 ±0,00 6,25 Ansicht Nord 4,965 15,00 25,00 1,88 15,00 6,25 67,50 14 13 E 12 D Ansicht Ost 11 C 10 B 19,375 E 2 C 3 7 6 5 +19,67 +19,63 +15,87 +15,88 +6,45 +6,46 ±0,00 ±0,00 A 6 B 3 7 8 9 10 2 C 2,50 A 5 4 A Ansicht West B 4 8 A 2,50 D 1 9 1,88 9,365 1 D E D E 19,375 B C 11 12 13 14 +19,63 Index Art der Änderung Datum BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ARCHITEKT wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig Tel.: 0341 24655102 FACHPLANER g. u. t. ingenieurbüro für technische gebäudeausrüstung Beethovenstraße 14 04107 Leipzig Tel.: 0341 9805057 +15,88 ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH beratende Ingenieure VBI / VDE Nathanaelstraße 18 04177 Leipzig Tel.: 0341 48601-11 Ingenieurbüro Jörg Böttcher Statik Am Krähenfeld 17 04416 Markkleeberg Tel.: 034299 77214 Brandschutzbüro Dr. Rönn Bitterfelder Str. 1 04129 Leipzig Tel.: 0341 5503174 PROJEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" +2,76 OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN) PROJEKT-NR. ±0,00 1408 KAM INHALT Ansichten MAßSTAB Ansicht Süd 6,25 55,00 1:100 6,25 BAUTEIL/EBENE/BEREICH INDEX DATUM LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER 01.12.2016 Genehmigungsplanung BEARBEITER 9,36 5 1,88 67,50 1 2 3 4 5 6 7 1,88 8 9 10 11 12 13 14 4,97 5 UB A-04-11 Name ARCHITEKT wittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift Änderung ARCHITEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" Nr. BAUHERR Index PROJEKT Datum Bearbeiter A-04-12 PLAN-NR. 1408 KAM MAßSTAB PHASE GP UB INDEX 01.12.2016 BEARBEITER Perspektiven Frontal PROJEKT-NR. DATUM PLANINHALT ARCHITEKT wittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift Änderung ARCHITEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" Nr. BAUHERR Index PROJEKT Datum Bearbeiter A-04-13 PLAN-NR. 1408 KAM MAßSTAB PHASE GP UB INDEX 01.12.2016 BEARBEITER Perspektive Vorplatz PROJEKT-NR. DATUM PLANINHALT ARCHITEKT wittig brösdorf architekten Freie Architekten BDA Schnorrstraße 16a 04229 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift BAUHERR Stadt Leipzig - Dezernat 6 Stadtentwicklung und Bau Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig ................................................................................................................................... Unterschrift Änderung ARCHITEKT Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe" Nr. BAUHERR Index PROJEKT Datum Bearbeiter A-04-14 PLAN-NR. 1408 KAM MAßSTAB PHASE GP UB INDEX 01.12.2016 BEARBEITER Perspektive Garten PROJEKT-NR. DATUM PLANINHALT Anlage 7.3.1 Anlage 7.3.1 Gesamtfinanzierung Vorhaben Kinderhaus Curiestraße an der Alten Messe Finanzierung über Kredit mit FöMi Kita gerundete Werte Stand : April 2017 Investition 9.620.000,00 € abzgl. FöMi Kita zzgl. Bauzeit- und Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsentgelt 1% / lfd. Provision 1,5% Kommunalbürgschaft -1.083.915,00 € 430.000,00 € Kredithöhe 8.966.085,00 € Summe Investitionsaufwand Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre Annuität Provision 1,5 % Kommunalbürgschaft im 1. Jahr (variabler Mietanteil) Erbbaupacht Property Management Außenanlagen 0,55 €/m² mtl. Instandhaltung 1,00 €/m² mtl. Wagnis und Gewinn Monatliche Kaltmiete davon verbleibt im Stadthaushalt monatlich 45.146,00 € 11.210,00 € 3.057,00 € 2.975,00 € 2.438,00 € 4.015,00 € 1.987,00 € 70.828,00 € 14.267,00 € Anlage 1 Kosten-/Finanzierungsplan Curiestr. FÖ-Schule- Mietanteil für 20 Jahre 1. Basiszahlen Kostengruppe Beschreibung Gesamt in € 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen ,00 300 Bauwerk Baukonstruktion 133.942,00 2.923.489,00 400 Bauwerk Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 760 Finanzierungskosten Gesamt mit Grundstück Gesamt ohne Grundstück Plätze gesamt 88 1.816.807,00 377.572,00 ,00 1.127.000,00 237.134,31 6.615.944,31 6.615.944,31 davon Krippenplätze 0 davon Integrat.-Plätze 0 Freifläche Nutzgrundfläche m² 2347,3 1659 0 Investition Kostengruppen 200, 300, 400, 500, 700 6.615.944,31 € 75.181,19 € 2.818,53 € Investition ohne Grundstück 6.615.944,31 € 75.181,19 € 2.818,53 € pro Platz pro qm 2. Berechnung Vergleichswert ohne Fördermittel mit Inst Vergleichswert mit Fördermitteln mit Inst 11.259.540,48 € SK Laufzeit 562.977,02 € SK Jahr 6.615.944,31 € Investition Fördermittel Investition bereinigt Fremdfinanzierung Eigenkapital SK SK Laufzeit 20 Monate 240 06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.FÖSChuleNGF 8.242.650,29 € 412.132,51 € 6.615.944,31 € 2.000.000,00 € 4.615.944,31 € 4.615.944,31 € 0,00 € Seite 1 3. Finanzielle Machbarkeit Gebäudebezogene Sachkosten SK Berechnungsgrundlage Gesamtinvestition ohne Grundstück mit FÖM 4.615.944,31 € ohne FÖM 6.615.944,31 € Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten unter Berücksichtigung der FöM Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten unter Berücksichtigung der FöM Annuität pro Jahr 20 PropertyMan. Wagnis/Gewinn 35.820,00 € Erbpachtzins Zinsen Ø über 20 Jahre Bürgschaft im ersten Jahr Abschreibung Instandhaltung Freifläche Instandhaltung pro m² Kosten Träger/ Investors pro Jahr 20 716.400,00 € 35.820,00 € 716.400,00 € 18.336,54 € 366.730,80 € 18.336,54 € 366.730,80 € 1,95% 48.108,75 € 962.175,00 € 278.905,75 € 5.578.115,00 € 399.750,26 € 7.995.005,19 € 1,50% 69.239,16 € 5 pro Jahr Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten ohne FÖM Annuität 20 99.239,16 € 230.797,00 € 4.615.940,00 € 0,00 € 0,00 € 0,55 € 10.949,40 € 218.988,00 € 10.949,40 € 218.988,00 € 1,00 € 28.167,60 € 563.352,00 € 28.167,60 € 563.352,00 € 278.905,75 € 5.578.115,00 € 427.917,86 € 8.558.357,19 € GSK-Einnahme 412.132,51 € 6.857.867,00 € 562.977,02 € 11.259.540,48 € GSK-Einnahme mit Freifläche 423.081,91 € 7.076.855,00 € 573.926,42 € 11.478.528,48 € Berechnungsbasis ohne FM mit Berechnungsbasis ohne FM Instandhaltungsrücklage,Erbpacht mit Instandhaltungsrücklage zins, Freifläche pro Jahr pro Monat pro Platz/ Jahr pro Platz/ Monat pro m²/ Jahr Pro m²/ Monat pro Jahr pro Monat pro Platz/ Jahr pro Platz/ Monat pro m²/ Jahr Pro m²/ Monat 592.262,96 € 49.355,25 € 6.730,26 € 560,86 € Berechnungsbasis ohne FM ohne Instandhaltungsrücklage 562.977,02 € 534.809,42 € 46.914,75 € 44.567,45 € 6.397,47 € 6.077,38 € 533,12 € 506,45 € 239,84 € 227,84 € 19,99 € 18,99 € Berechnungsbasis mit FM mit Instandhaltungsrücklage, Erb- Berechnungsbasis mit FM mit Berechnungsbasis mit FM ohne Instandhaltungsrücklage pacht, Freifläche Instandhaltungsrücklage 441.418,45 € 412.132,51 € 383.964,91 € 36.784,87 € 34.344,38 € 31.997,08 € 5.016,12 € 4.683,32 € 4.363,24 € 418,01 € 390,28 € 363,60 € 175,58 € 163,58 € 14,63 € 13,63 € 06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.FÖSChuleNGF Seite 2 Anlage 1 Kosten-/Finanzierungsplan Curiestr. Kita- Mietanteil für 20 Jahre 1. Basiszahlen Kostengruppe Beschreibung Gesamt in € 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen ,00 300 Bauwerk Baukonstruktion 93.502,00 1.836.514,00 400 Bauwerk Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 760 Finanzierungskosten Gesamt mit Grundstück Gesamt ohne Grundstück Plätze gesamt 185 davon Krippenplätze 45 Freifläche 0 528.028,00 263.608,00 131.250,00 416.630,00 162.865,69 3.432.397,69 3.432.397,69 davon Integrat.-Plätze 0 Investition Kostengruppen 200, 300, 400, 500, 600, 700 3.432.397,69 € 18.553,50 € 2.058,17 € Investition ohne Grundstück 3.432.397,69 € 18.553,50 € 2.058,17 € pro Platz pro qm Nutzgrundfläche m² 1667,69 2775 2. Berechnung Vergleichswert ohne Fördermittel mit Inst Vergleichswert mit Fördermitteln mit Inst 6.055.428,92 € SK Laufzeit 302.771,45 € SK Jahr 3.432.397,69 € Investition SK SK Fördermittel + KG 600 Investition bereinigt Fremdfinanzierung Eigenkapital Laufzeit 20 Monate 240 06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.Kita_NGF 4.420.402,56 € 221.020,13 € 3.432.397,69 € 1.083.915,16 € 2.348.482,53 € 2.348.482,53 € 0,00 € Seite 1 3. Finanzielle Machbarkeit Gebäudebezogene Sachkosten SK Berechnungsgrundlage Gesamtinvestition ohne Grundstück mit FÖM 2.348.482,53 € ohne FÖM 3.432.397,69 € Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten unter Berücksichtigung der FöM Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten unter Berücksichtigung der FöM Annuität pro Jahr 20 PropertyMan. Wagnis/Gewinn 23.880,00 € Erbbauzins Zinsen Ø über 20 Jahre Bürgschaft im ersten Jahr Abschreibung Instandhaltung Freifläche Instandhaltung pro m² Kosten Träger/ Investors pro Jahr 20 477.600,00 € 23.880,00 € 477.600,00 € 18.336,54 € 366.730,80 € 18.336,54 € 366.730,80 € 1,95% 24.476,48 € 489.529,60 € 141.900,61 € 2.838.012,20 € 207.393,20 € 4.147.864,02 € 1,50% 35.227,24 € 5 pro Jahr Berechnung auf Basis der tatsächlichen Investitionskosten ohne FÖM Annuität 20 51.485,97 € 117.424,13 € 2.348.482,60 € 0,00 € 0,00 € 0,55 € 18.315,00 € 366.300,00 € 18.315,00 € 366.300,00 € 1,00 € 20.012,28 € 400.245,60 € 20.012,28 € 400.245,60 € 141.900,61 € 2.838.012,20 € 227.405,48 € 4.548.109,62 € GSK-Einnahme 221.020,13 € 3.715.857,80 € 302.771,45 € 6.055.428,92 € GSK-Einnahme mit Freifläche 239.335,13 € 4.082.157,80 € 321.086,45 € 6.421.728,92 € pro Jahr pro Monat pro Platz/ Jahr pro Platz/ Monat pro m²/ Jahr Pro m²/ Monat Berechnungsbasis ohne FM Berechnungsbasis ohne FM mit Instandhaltungsrücklage ohne Instandhaltungsrücklage 302.771,45 € 282.759,17 € 25.230,95 € 23.563,26 € 1.636,60 € 1.528,43 € 136,38 € 127,37 € 181,55 € 169,55 € 15,13 € 14,13 € pro Jahr pro Monat pro Platz/ Jahr pro Platz/ Monat pro m²/ Jahr Pro m²/ Monat Berechnungsbasis mit FM mit Instandhaltungsrücklage,Erbba Berechnungsbasis mit FM mit Berechnungsbasis mit FM ohne Instandhaltungsrücklage uzins, Freifläche Instandhaltungsrücklage 257.671,67 € 221.020,13 € 201.007,85 € 21.472,64 € 18.418,34 € 16.750,65 € 1.392,82 € 1.194,70 € 1.086,53 € 116,07 € 99,56 € 90,54 € 132,53 € 120,53 € 11,04 € 10,04 € 06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.Kita_NGF Seite 2 C:\Users\heberin\AppData\Local\Temp\notes81A94A\~5974715.odt Stand: 28.03.2017 Anlage 7.3.2 Nummer der Urkundenrolle für das Jahr 2017 Verhandelt zu Leipzig am 2017 Vor dem unterzeichneten Notar mit Amtssitz in 04 Leipzig, ...straße erschienen heute: 2 1. Frau Silke Menzel dienstansässig: Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig 2. Herr Ralf-Dieter Claus geschäftsansässig: Salomonstr. 21, 04103 Leipzig Die Erschienene zu 1 ist dem Notar von Person bekannt. Der Erschienene zu 2 wies sich aus durch Vorlage seines gültigen Personalausweises. Die Erschienene zu 1 erklärte, dass sie ihre nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen Namen abgebe, sondern für die Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4 - 6 04109 Leipzig - im Folgenden die "Grundstückseigentümerin" genannt -, aufgrund der mit Dienstsiegel der Stadt Leipzig versehenen Vollmacht vom 30.03.2006, die dem Notar im Original vorlag und in beglaubigter Abschrift beigefügt wird. Der Erschienene zu 2 erklärte, dass er seine nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen Namen abgebe, sondern für die LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten GmbH und zwar in seiner Eigenschaft als deren Geschäftsführer - im Folgenden der "Erbbauberechtigte" genannt -. Der amtierende Notar bescheinigt aufgrund heutiger Einsicht in das elektronische Handelsregister, dass unter dem Aktenzeichen HRB 6824 des Amtsgerichts Leipzig der Erschienene zu 2. als Geschäftsführer allein zur Vertretung der LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten GmbH mit Sitz in Leipzig berechtigt ist. Die Erschienenen erklärten, den nachstehenden 3 E R B BAU R E C H T S V E R T RAG schließen zu wollen: §1 Grundbuch- und Sachstand Der Notar hat die elektronischen Grundbücher am 1. eingesehen: Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 443, verzeichneten Grundstücks Gemarkung Flurstück Lage Größe Thonberg 167/5 Gebäude- und Freifläche 126 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei. 2. Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 750, verzeichneten Grundstücks Gemarkung Flurstück Lage Größe Thonberg 168/6 Gebäude- und Freifläche 3.939 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei. 3. Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 443, verzeichneten Grundstücks Gemarkung Flurstück Lage Größe Thonberg 169/2 Gebäude- und Freifläche 148 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei. 4. Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 750, verzeichneten Grundstücks Gemarkung Flurstück Lage Größe Thonberg 168/5 Verkehrsfläche 2.904 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei. 5. Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Leipzig, Blatt Nr. 6448, verzeichneten Grundstücks 4 Gemarkung Flurstück Lage Größe Leipzig 2470/16 Gebäude- und Freifläche 12 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei. 6. Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Leipzig, Blatt Nr. 6960, verzeichneten Grundstücks Gemarkung Flurstück Lage Größe Leipzig 2470/17 Gebäude- und Freifläche 33 m² ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig. Die Abteilungen II und III sind lastenfrei §2 Erbbaurecht / Dauer 1. Die Grundstückseigentümerin bestellt dem dies annehmenden Erbbauberechtigten in Alleinberechtigung ein Erbbaurecht an den in § 1 Ziffer 1, 2, 3, 5 und 6 genannten Flurstücken und einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.300 m² des unter § 1 Ziffer 4 genannten Flurstücks, die im Lageplan, der dieser Urkunde in Anlage 1 als Bestandteil beigefügt und auf den verwiesen wird, rot umrandet gekennzeichnet ist - im folgenden "Erbbaugrundstück" genannt -. Das Erbbaugrundstück ist unbebaut. 2. Das veräußerliche und vererbliche Recht, das in § 8 beschriebene Bauwerk zu haben, erstreckt sich auch auf die nicht für das Bauwerk erforderlichen Flächen des Erbbaugrundstücks. 3. Das Erbbaurecht beginnt mit der Eintragung im Grundbuch und endet nach 40 Jahren, von heute an gerechnet. §3 Erbbauzins 1. Der Erbbauzins beträgt jährlich 4 % des Verkehrswerts für Grund und Boden. Der Verkehrswert beträgt 166,50 EUR/m² und beruht auf dem Wertgutachten des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung vom 17.11.2016. Bei einer angenommenen Fläche von 5.558 m² beträgt der jährliche Erbbauzins 36.673,08 EUR (in Worten: sechsunddreißigtausendsechsdreiundsiebzig 08/100 Euro). Sollten sich aufgrund des Ergebnisses der Vermessung des Flurstücks 168/5 von Thonberg Abweichungen von der angenommenen Größe ergeben, soll das die 5 Wirksamkeit der Regelung nicht berühren. Der Erbbauzins ist entsprechend um 6,66 EUR/m² anzupassen. 2. Der Erbbauzins in Höhe von 4 % ist vom Tage der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung und/oder der Förderschule an, jedoch unabhängig davon spätestens ab dem 01.01.2019 (vor Entstehung des Rechts als Pacht) bis zum Ablauf des Erbbaurechts in zwei gleichen Teilbeträgen im voraus jeweils am 15.01. und 15.07. eines Jahres kostenfrei an die Grundstückseigentümerin auf deren Konto bei der Sparkasse Leipzig IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50 BIC: WELADE8LXXX unter Angabe des Erbbaugrundstücks und Buchungszeichens " zahlen. " zu Über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist die Grundstückseigentümerin (Liegenschaftsamt) unverzüglich schriftlich zu informieren. 3. Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gemäß Ziffer 2 beträgt der Erbbauzins lediglich 2 % p. a. des Verkehrswertes. Die Fälligkeit richtet sich nach § 2 Satz 1. 4. Erfüllt der Erbbauberechtigte eine Leistung nach § 3 nicht fristgemäß, hat er der Grundstückseigentümerin jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % p.a. der geschuldeten Leistung zu leisten. Zum Zweck der Zwangsvollstreckung gilt die Vertragsstrafe ab Beurkundung als geschuldet. 5. Zur Sicherung des Erbbauzinses ist zugunsten der jeweiligen Grundstückseigentümerin eine Reallast an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch zu bestellen mit der in § 4 vereinbarten Wertsicherung und dem Vermerk, dass die Erbbauzinsreallast mit ihrem Hauptanspruch bestehen bleibt, falls aus ihr oder einem ihr vor- oder gleichrangigen Recht die Zwangsversteigerung des Erbbaurechts betrieben wird ( § 9 Abs. 3 Ziffer 1 ErbbauRG). 6. Mehrere Erbbauberechtigte haften für die von ihnen übernommenen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. §4 Anpassung des Erbbauzinses Erhöht oder verringert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem für den Monat des heutigen Vertragsschlusses bzw. gegenüber dem für den Monat der letzten Anpassung veröffentlichten Verbraucherpreisindex um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der jeweilige Erbbauzins und die Erbbauzinsreallast automatisch im selben prozentualen Verhältnis nach oben oder unten. Die Zahlungspflicht des dementsprechend angepassten Erbbauzinses ändert sich jedoch frühestens nach Ablauf von drei Jahren seit dem Abschluss dieses Vertrages und anschließend frühestens jeweils nach Ablauf von weiteren drei Jahren nach der letzten Änderung. Einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf es nicht. 6 Diese Anpassungsregelungen werden nach § 3 Ziffer 5 dieses Vertrages dinglich als Inhalt der Erbbauzinsreallast vereinbart. §5 Besitzübergang Als wirtschaftlichen Übergang des Erbbaugrundstückes vereinbaren die Vertragsparteien den Tag der Beurkundung, 24.00 Uhr. Mit Besitzübergang gehen die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Erbbaugrundstücks, die Nutzungen und die Lasten auf den Erbbauberechtigten über, ferner die Verkehrssicherungspflicht. § 7 bleibt unberührt. Von Lasten, die der Erbbauberechtigte zu tragen hat, ist die Grundstückseigentümerin freizustellen. Der Erbbauberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen und Bescheide über diese Lasten ab Besitzübergang auch direkt zugestellt werden. Zu den zu übernehmenden Lasten gehören auch erforderliche Einmessungen von Bauwerken. §6 Sach- und Rechtsmängel 1. Jede Haftung der Grundstückseigentümerin für Mängel des Erbbaugrundstücks ist ausgeschlossen, insbesondere jede für Grenze, Größe, Güte und Beschaffenheit einschließlich für Erschließung i. S. d. § 127 BauGB des Erbbaugrundstücks. Die Grundstückseigentümerin haftet auch nicht für Aufwendungen, die sich aus ungünstigen oder ortsunüblichen Baugrundverhältnissen ergeben. 2. Der Erbbauberechtigte übernimmt das Erbbaugrundstück wie es bei Besitzübergang steht und liegt. Der Erbbauberechtigte hat Gelegenheit gehabt, das Erbbaugrundstück eingehend zu untersuchen. Er erkennt den Zustand als vertragsgemäß an. Für den Fall, dass die Grundstückseigentümerin wegen Altlasten, schädlicher Bodenoder Grundwasserveränderungen oder nach Abfallrecht von Behörden oder Dritten (z. B. Ausgleichsansprüche) nach gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, stellt sie der Erbbauberechtigte von sämtlichen Kosten und nach Besitzübergang auch von der Beseitigungspflicht ohne Einschränkung frei. Ansprüche nach § 24 II BBodSchG werden ausgeschlossen. 3. Der Grundstückseigentümerin sind keine Ansprüche nach dem Vermögensgesetz auf Rückübertragung des Erbbaugrundstücks bekannt. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für das Nichtbestehen vermögensrechtlicher Ansprüche. 4. Die Grundstückseigentümerin ist verpflichtet, das Erbbaugrundstück frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu übergeben, mit Ausnahme der in § 7a zu bestellenden Dienstbarkeiten. 5. Die Grundstückseigentümerin übernimmt keine Haftung dafür, dass das Erbbaugrundstück frei von im Grundbuch nicht eingetragenen Belastungen, insbesondere von Baulasten, Mitbenutzungsrechten, gesondertem Gebäudeeigentum oder Eigentum an Baulichkeiten Dritter und frei von Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen ist. Den Beteiligten sind keine derartigen Nutzungsverhältnisse Dritter bekannt. 7 6. Auf den Flurstücken 168/5 und 168/6 von Thonberg befindet sich jeweils ein Beleuchtungsmast der Stadtbeleuchtung. Diese müssen aufgrund des geplanten Bauvorhabens entfernt werden. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich auf seine Kosten zu Demontage und Rückbau dieser Beleuchtungsanlagen nach vorheriger Absprache mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt, der Stadt Leipzig, Abt. Stadtbeleuchtung. Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, wird die Anlage frei klemmen. Durch diese Maßnahme wird zwangsläufig auch die Beleuchtung des angrenzenden Straßen- und Platzbereiches mit außer Betrieb genommen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich deshalb den Neuanschluss für diesen Bereich auf seine Kosten in Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig, Abt. Stadtbeleuchtung, wieder herzustellen. §7 Erschließung Der Erbbauberechtigte trägt ab Vertragsschluss die Erschließungskosten und Abgaben nach § 127 BauGB sowie Anliegerbeiträge, die von diesem Zeitpunkt an durch Bescheid angefordert werden und stellt die Grundstückseigentümerin von diesen Forderungen frei. § 7a Dienstbarkeiten Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte sind sich darüber einig, dass zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts die folgenden beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten bestellt werden: a) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtwerke Leipzig GmbH (Leitungsrecht) Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Stadtwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HR B 12821, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt: Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück, Flurstück 169/2 der Gemarkung Thonberg und Flurstück 2470/16 der Gemarkung Leipzig, ein Mittelspannungskabel zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Das Recht zur Ausübung dieser Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden. Das Grundstück darf von Beauftragten der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Ausübung der vorgenannten Rechte jederzeit betreten und befahren werden. Auf der Schutzstreifenfläche der Versorgungsanlagen dürfen keine Überbauungen vorgenommen werden. Bei Baumneupflanzungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m zur Außenkante der Versorgungsanlagen einzuhalten. Bepflanzungen des Schutzstreifens mit Sträuchern bedürfen der Abstimmung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH. Bereits vorhandener Baumbestand ist so zu halten, dass er den Betrieb und die Wartung der Versorgungsanlagen nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Anpflanzungen und Bewuchs werden so gehalten, dass sie den Bestand und den Betrieb der Versorgungsanlagen nicht gefährden. Es dürfen keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet und keine Einwirkungen oder Maßnahmen vorgenommen werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb oder die Wartung und Instandhaltung der Versorgungsanlagen beeinträchtigen oder gefährden. Wesentlicher Bestandteil der Dienstbarkeit ist jeweils ein Lageplan im Maßstab 1:500, Anlage 2, im dem die Schutzstreifenfläche des Mittelspannungskabels gelb dargestellt ist. Der Zugang zum Schutzstreifen ist jederzeit zu gewährleisten. 8 Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch tragen die Stadtwerke Leipzig GmbH. b) Beschränkte Dienstbarkeit für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (Recht für Kabeltrassen und Oberleitungsmaste) Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HR B 6993, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts eine beschränkte Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt: Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück, dem Flurstück 167/5 der Gemarkung Thonberg eine Kabeltrasse (Trassenbreite 0,1 m) und zwei Oberleitungsmaste, auf dem Flurstück 168/6 (ehemals 168/1) der Gemarkung Thonberg 2 Oberleitungsmaste und auf dem Flurstück 169/2 der Gemarkung Thonberg eine Kabeltrasse (Trassenbreite 0,1 m) und einen Oberleitungsmast zu betreiben, zu unterhalten und dauernd zu belassen. Die Lage der Schutzstreifen der Kabeltrassen und der Oberleitungsmaste ist in dem als Anlage 3 beiliegenden Lageplan blau dargestellt. Als Schutzstreifen ist ein Bereich beidseitig der Kabeltrassen von 0,5 m und von 1,5 m x 3,0 m um jeden Mast vorzusehen. Auf den Schutzflächen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlagen keine Gebäude oder Erdaufschüttungen errichtet, keine tief wurzelnden Gehölze angepflanzt oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand, den Betrieb oder die Unterhaltung der Kabeltrassen beeinträchtigen oder gefährden vorgenommen werden. Den Mitarbeitern oder Beauftragten der Leipziger Verkehrsbetriebe ist jederzeit die Überwachung und Instandhaltung der Anlagen und die Durchführung der damit in Verbindung stehenden Arbeiten zu gestatten. Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden. Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch trägt die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. c) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (Leitungsrecht) Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HR B 3775, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt: Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück, auf Flurstück 168/6 der Gemarkung Thonberg und Flurstück 2470/17 der Gemarkung Leipzig in einem Grundstücksstreifen von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine vorhandene Trinkwasserleitung VW 200 AZ, Anlage 4, und auf Flurstück 169/2 der Gemarkung Thonberg in einem Grundstücksstreifen von 10 m Breite (Schutzstreifen) eine vorhandene Abwasserleitung Ei 700/1050 B, Anlage 5, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und dauernd zu belassen. Die Schutzstreifen sind in den Lageplänen jeweils orange dargestellt. Die Außengrenzen der Schutzstreifen werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitungen, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt. Auf den Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlagen keine Gebäude der Erdaufschüttungen errichtet, keine Bäume und tief wurzelnden Sträucher angepflanzt oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand, den Betrieb oder die Unterhaltung der Anlagen beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden. 9 Den Beauftragten der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH ist jederzeit die Überwachung und Instandhaltung der Anlage und die Durchführung der damit in Verbindung stehenden Arbeiten zu gestatten. Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch trägt die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. §8 Zweck des Erbbaurechts/Bauwerkserrichtung 1. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit dem Zweck geschlossen, dass der Erbbauberechtigte berechtigt und verpflichtet ist, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsschluss eine Kindertagesstätte für 185 Kinder und eine Förderschule für 88 Schüler in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst zu errichten und das Vorhaben innerhalb dieser Frist fertigzustellen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Vorschriften, innerhalb der o. g. Frist durch das Investitionsvorhaben ca. 4.299 m² Nettofläche zu schaffen. 2. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Genehmigungen für das Vorhaben zu beantragen. 3. Die Beendigung des Vorhabens ist der Grundstückseigentümerin (Liegenschaftsamt) innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. 4. Nach Errichtung des Bauwerks ist es dauernd in einem ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand zu erhalten. Wesentliche bauliche oder Nutzungsänderungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Grundstückseigentümerin vorgenommen werden. §9 Versicherungen/Wiederherstellungspflicht 1. Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Erbbaugrundstück und der geplanten Baumaßnahme mit einer für den Nutzungszweck angemessenen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. 2. Er ist darüber hinaus verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück befindlichen und zu errichtenden Bauwerke zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden zu versichern und dauernd versichert zu halten. Bei Lagerung von Heizöl ist eine entsprechende Schadenshaftpflichtversicherung abzuschließen. 3. Der Abschluss der Versicherungen und die Prämienzahlungen sind der Grundstückseigentümerin auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Erbbauberechtigte mit den Prämienzahlungen in Verzug, ist die Grundstückseigentümerin berechtigt, zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes die Versiche- 10 rungsprämien anstelle des Erbbauberechtigten vorschussweise zu zahlen. Der Erbbauberechtigte hat die geleisteten Beträge nebst Zinsen in banküblicher Höhe zu erstatten. 4. Wird das auf dem Erbbaugrundstück zu errichtende bzw. errichtete Bauwerk durch einen Brand oder durch ein sonstiges Ereignis ganz oder teilweise zerstört, so hat der Erbbauberechtigte es im bisherigen Umfang wiederherzustellen, soweit die Kosten durch die Versicherung gedeckt sind oder bei vertragsgemäßer Versicherung gedeckt wären. § 10 Heimfallrecht 1. Die jeweilige Grundstückseigentümerin kann die Übertragung des Erbbaurechts auf sich selbst oder einen von ihr zu benennenden Dritten verlangen, wenn a) der Erbbauberechtigte mit mehr als zwei Jahresraten des Erbbauzinses in Verzug ist oder b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erbbauberechtigten mangels Masse abgelehnt wird oder der Erbbauberechtigte in Liquidation gerät oder der Erbbauberechtigte die Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat oder c) die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Erbbaurechts angeordnet wird und die Anordnung nicht innerhalb von sechs Monaten wieder aufgehoben wird oder d) der Erbbauberechtigte die gemäß diesem Vertrag übernommene Bauverpflichtung innerhalb der vereinbarten oder übereinstimmend verlängerten Frist oder die Verpflichtung, das Bauwerk in gutem und vermietungsfähigem Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen, trotz schriftlicher Mahnung schuldhaft nicht erfüllt oder e) der Erbbauberechtigte das Gebäude erheblich vertragswidrig nutzt und die Nutzung trotz schriftlicher Mahnung nicht unterlässt oder f) der Erbbauberechtigte ohne Einwilligung der Grundstückseigentümerin bauliche Veränderungen vornimmt, durch die die Zweckbestimmung der Anlage ganz oder teilweise verändert wird oder g) der Erbbauberechtigte den Verpflichtungen gemäß § 9 Ziffer 2 trotz angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder h) der Rechtsnachfolger in das Erbbaurecht die schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag nicht mit der Verpflichtung der Weitergabe übernimmt. 2. Das Heimfallrecht ist schriftlich auszuüben. 3. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die Grundstückseigentümerin unverzüglich über den Eintritt jedes Ereignisses nach Ziffer 1 b) oder c) zu informieren. 4. Vor Entstehung des Erbbaurechts steht der Grundstückseigentümerin das Heimfallrecht als Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, im Fall der Ziffer 1 a) jedoch schon, wenn der anteilig für das Jahr 2017 fällige Erbbau- oder Pachtzins nicht innerhalb von vier 11 Wochen nach Beurkundung bezahlt ist und bei Ziffer 1 b) und 1 c) mit Eintritt der dort genannten Umstände. Das Erbbaugrundstück ist nach Ausübung des Rücktrittsrechts frei von sämtlichen Lasten und frei von Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen, die der Erbbauberechtigte abgeschlossen hatte, herauszugeben. § 11 Umfang der Entschädigung bei Beendigung des Rechts und Ausschluss der Vergütung bei Heimfall 1. Vor Entstehung des Erbbaurechts vorgenommene Investitionen erfolgen auf eigene Gefahr des Erbbauberechtigten. Im Fall des Rücktritts der Grundstückseigentümerin nach § 10 Ziffer 4 hat sie keinerlei Aufwendungen zu erstatten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 2. Bei Beendigung des Rechts durch Zeitablauf gewährt die Grundstückseigentümerin dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes der Gebäude abzüglich der Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der europäischen Gemeinschaft finanziert wurden. Der Erbbauberechtigte hat hierbei schriftlich darzulegen und anhand geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, in welchem Umfang und durch wen die Finanzierung jeweils erfolgt ist. Ohne Zustimmung der Grundstückseigentümerin errichtete Gebäude sind von der Entschädigung ausgeschlossen. § 27 Abs. 3 ErbbauRG bleibt unberührt. Macht die Grundstückseigentümerin dagegen von ihrem Heimfallrecht Gebrauch, ist eine Vergütung ausgeschlossen. 3. Auf die Entschädigung werden Belastungen des Erbbaurechtes mit der zur Tilgung erforderlichen Summe - jeweils mit Nebenleistungen - angerechnet, unabhängig davon, ob der Erbbauberechtigte für die Forderungen persönlich haftet. Forderungen der Grundstückseigentümerin gegen den Erbbauberechtigten können ebenfalls verrechnet werden. 4. Können sich die Parteien über den Entschädigungswert nicht einigen, wird der gemeine Wert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgestellt. Das Gutachten hat die Wirkung eines Schiedsspruches gemäß § 1055 ZPO. Die Kosten des Gutachtens tragen die Beteiligten je zur Hälfte. 5. Die Entschädigung ist vier Wochen nach dem Erlöschen des Rechts fällig. § 12 Rückgabe des Erbbaugrundstücks und der Bauwerke 1. Bei Zeitablauf oder Heimfall des Erbbaurechts hat der Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück und die Bauwerke in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. 12 2. Der Erbbauberechtigte ist nicht berechtigt, bei Zeitablauf oder Heimfall die Bauwerke oder Teile davon wegzunehmen. 3. Sind die Bauwerke bei Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Ausübung des Heimfalls nach der gutachterlichen Stellungnahme eines von der Grundstückseigentümerin beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in einem derartig ruinösen Zustand, dass sie keinen Sachwert mehr haben, so ist der Erbbauberechtigte auf Verlangen der Grundstückseigentümerin zum Abbruch der Bauwerke auf eigene Kosten und zur ordnungsgemäß beräumten Übergabe des Erbbaugrundstücks verpflichtet. Während dieser Zeit trägt der Erbbauberechtigte die Verkehrssicherungspflicht für das Erbbaugrundstück und seine Zugänge. Entfernt der Erbbauberechtigte die Bauwerke nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten gerechnet ab Zugang des Abbruchverlangens der Grundstückseigentümerin, so kann die Grundstückseigentümerin die Entfernung auf Kosten des Erbbauberechtigten vornehmen lassen und rückwirkend vom Zeitpunkt des Zugangs des Abbruchverlangens bis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eine Entschädigung in Höhe des bisherigen Erbbauzinses verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist der Grundstückseigentümerin nicht verwehrt. Bis zur Entfernung der Bauwerke stellt der Erbbauberechtigte die Grundstückseigentümerin von allen Schadensersatzforderungen frei, die gegen sie aus dem Eigentum an dem Erbbaugrundstück und den vorhandenen Bauwerken geltend gemacht werden. § 13 Veräußerungs-/Belastungsbeschränkungen 1. Die Veräußerung des Erbbaurechts - auch im Wege der Zwangsvollstreckung - bedarf der Zustimmung der Grundstückseigentümerin. Veräußerung ist jedes schuldrechtliche oder dingliche Rechtsgeschäft, das darauf gerichtet ist, dem Erwerber mittelbar oder unmittelbar das Erbbaurecht oder Rechte am Erbbaurecht zu verschaffen, die ihm wirtschaftlich gleichstehen, mit Ausnahme von Erbteilsübertragungen. Als Veräußerung gilt auch jede Übertragung des Erbbaurechts auf eine Gesellschaft sowie jeder Wechsel von Gesellschaftern oder Gesellschaftsanteilen. Für den Fall, dass der Erbbauberechtigte eine juristische Person ist oder das Erbbaurecht auf eine durch den Erbbauberechtigten gegründete Gesellschaft übergeht, bedarf auch die Veräußerung der Geschäftsanteile dieser Gesellschaft der Zustimmung der Grundstückseigentümerin. Bei Übergang der Geschäftsanteile auf ein hundertprozentiges Beteiligungsunternehmen des jetzigen Erbbauberechtigten wird die Zustimmung erteilt, wenn der Nachweis über die Übernahme auch der schuldrechtlichen Vereinbarungen erbracht ist und eine natürliche Person für die Erfüllung des Vertrages haftet. Die Grundstückseigentümerin ist verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, wenn der Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag übernimmt und nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet ist, diese zu erfüllen. 2. Zur Belastung des Erbbaurechts mit Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, 13 Reallasten oder Dauerwohn- oder Nutzungsrechten bedarf der Erbbauberechtigte der Zustimmung der Grundstückseigentümerin (§ 5 Abs. 2 ErbbauRG). Die Beteiligten vereinbaren rein schuldrechtlich, dass - vorbehaltlich der Zustimmung das Erbbaurecht nur mit einmalig valutierenden Grundpfandrechten belastet werden darf, die der baulichen Investition in das Gebäude dienen. Das Erbbaurecht darf nicht zur dinglichen Sicherung von Forderungen dienen, deren persönlicher Schuldner nicht der Erbbauberechtigte ist. Der Belastung des Erbbaurechts mit Grundschulden für den Bund und für den Freistaat Sachsen in Höhe von .............. € wird hiermit bereits zugestimmt. Der weiteren Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld für *** (Kreditinstitut) in Höhe von *** Euro wird hiermit im Rang nach den vorstehenden Grundschulden bereits zugestimmt. Anmerkung: Diese Grundschuld darf 80 % des Gebäudewertes nicht übersteigen. Ein Tilgungsplan ist vorzulegen sowie eine Erklärung entsprechend dem übersandten Muster. § 14 Sofortige Zwangsvollstreckung 1. Der Erbbauberechtigte unterwirft sich wegen und in Höhe der in § 3 Ziffer 1, 2 und 3 eingegangenen Verpflichtungen, bezüglich des Erbbauzinses wertgesichert nach § 4 in Höhe der jeweils fälligen Beträge, gegenüber der Grundstückseigentümerin der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. 2. Der Erbbauberechtigte gestattet die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen dieses Vertrags auf seine Kosten auf Verlangen des jeweiligen Grundstückseigentümers, ohne dass es des Nachweises der Fälligkeit bedarf. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden. 3. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf Verlangen der Grundstückseigentümerin die Zwangsvollstreckungsunterwerfung auf einen etwa nach § 4 erhöhten Erbbauzins zu erstrecken. § 15 Rechtsnachfolge Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Rechtsnachfolge sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag unter entsprechender Weitergabeverpflichtung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Rechtsnachfolger hat sich entsprechend § 16 gegenüber der Grundstückseigentümerin der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen. § 16 Dingliche Einigung, Grundbuchanträge und Vollmacht 1. Die Parteien sind sich über die Bestellung des Erbbaurechts mit dem gesetzlichen und dem in 14 § 2 Ziffer 2 und 3 § 3 Ziffer 4 § 5 Satz 2 und § 7 § 8 Ziffer 1 § 8 Ziffer 4 Satz1 § 9 Ziffer 2 Satz 1 § 9 Ziffer 4 § 10 Ziffer 1 § 11 ohne Ziffer 1 § 13 Ziffer 1 Satz 1 und Ziffer 2 Satz 1 (Umfang, Dauer), (Vertragsstrafe) (beschränkt auf die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten) (Zweck), (Unterhaltungsverpflichtung), (Versicherung der Bauwerke), (Wiederherstellung bei Zerstörung), (Heimfall), (Entschädigung/Vergütung und Art ihrer Zahlung), (Veräußerungs-/Belastungsbeschränkungen); vereinbarten Inhalt einig. 2. Grundstückseigentümerin und Erbbauberechtigter bewilligen und beantragen die Eintragung einer jeweiligen Vormerkung an rangbereiter Stelle zur Sicherung des Anspruchs des Erbbauberechtigten auf Entstehung eines Erbbaurechts. Die jeweilige Vormerkung darf nicht abgetreten oder verpfändet werden. Der Erbbauberechtigte beantragt schon jetzt die Löschung der jeweiligen Vormerkungen, sobald er als Erbbauberechtigter eingetragen ist. Der Erbbauberechtigte bewilligt und die Grundstückseigentümerin beantragt die Löschung der jeweiligen Vormerkungen. Sie weisen den Notar unwiderruflich an, den Antrag auf Löschung für den Fall des Rücktritts zu stellen, wenn die Grundstückseigentümerin zuvor den Rücktritt nachgewiesen hat. 3. Die Parteien bewilligen und beantragen außerdem, folgende Eintragungen vorzunehmen: In den in § 1 Ziffer 1 bis 6 aufgeführten Grundstücksgrundbüchern: das Erbbaurecht für den Erbbauberechtigten; Im anzulegenden Erbbaugrundbuch: a) das Erbbaurecht mit dem gesetzlichen und dem in § 16 Ziffer 1 vereinbarten dinglichen Inhalt; b) an erster Rangstelle die Erbbauzinsreallast gemäß § 3 Ziffer 4 zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers mit der Wertsicherung in § 4 und dem Vermerk, dass der Erbbauzins § 9 Abs. 3 Ziffer 1 ErbbauRG unterliegt. Die Anträge dürfen nur gemeinsam vollzogen werden. 4. Der Erbbauberechtigte bewilligt und beantragt die Löschung der im Erbbaugrundbuch eingetragenen Grundpfandrechte im Fall des Heimfalls, soweit sie ihm selbst zustehen. Soweit er nicht persönlicher Schuldner der Forderungen ist und die Grundpfand- 15 rechte einem Dritten zustehen, beantragt er die Löschung. 5. Die Parteien bevollmächtigen die Notariatsangestellten des beurkundenden Notars Herrn/Frau Herrn/Frau und und zwar jeden von ihnen einzeln, nach Vorliegen des Fortführungsnachweises die Identitätserklärung bezüglich des nach Vermessung des Flurstücks 168/5 der Gemarkung Thonberg neu entstandenen Flurstücks abzugeben sowie sämtliche Erklärungen abzugeben, die zur grundbuchlichen Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind. Die Bevollmächtigten sind auch zu Nachtragserklärungen ergänzender und berichtigender Art berechtigt. Die Vollmachten können nur zu notariellem Protokoll oder zur Unterschriftsbeglaubigung des amtierenden Notars ausgeübt werden. Sie erlöschen ein Jahr nach Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch. Sie sind jederzeit widerruflich. § 17 Kosten Der Erbbauberechtigte trägt die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere - sämtliche Notar- und Gerichtskosten, - die Kosten der Vermessung und Abmarkung des Erbbaugrundstücks, - die Kosten für die Einholung etwa notwendiger behördlicher oder privatrechtlicher Genehmigungen, - die Grunderwerbssteuer, - die Kosten einer eventuellen Rückabwicklung. Der Wert der Dienstbarkeit für die Stadtwerke Leipzig GmbH in § 7a a) beträgt 1.460,00 € und der der Dienstbarkeit für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH in § 7a b) beträgt 4.180,00 €. Diese Wertminderungen sind von den Versorgungsunternehmen gegenüber der Stadt Leipzig auszugleichen. § 18 Salvatorische Klausel 1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertrags nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige gesetzliche, ansonsten durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verbundenen wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. 2. Sollte eine Regelung, die zum Inhalt des Erbbaurechts bestimmt ist, dinglich nicht 16 getroffen werden können, gilt sie als schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien. § 19 Schlussbestimmungen und Belehrungen 1. Die Beteiligten bestätigen, dass der Notar mit derselben Angelegenheit nicht im Sinne der Regelung in § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz vorbefasst war. 2. Die Parteien beauftragen den Notar bzw. seinen amtlichen Vertreter oder Nachfolger im Amt, alles Erforderliche zum Vollzug dieses Vertrages zu veranlassen. Der Notar ist ermächtigt, soweit es zur Durchführung dieses Vertrages nützlich ist, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen - auch berichtigender Art - abzugeben, Anträge - auch einzeln - zu stellen, auszulegen, einzuschränken oder zurückzunehmen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Genehmigungen und Zustimmungen sollen mit Eingang beim Notar wirksam sein und als allen Parteien mitgeteilt gelten; eine Versagung sowie Genehmigung unter Auflagen und Bedingungen soll jedoch nur den Vertragspartnern unter Übersendung einer Abschrift an den Notar zugestellt werden. 3. Notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen in Durchführung dieses Vertrages dürfen nur vor dem amtierenden Notar, seinem amtlich bestellten Vertreter oder Nachfolger im Amt erfolgen. Er hat die Beschränkungen der Vollmachten zu beachten. Eines Nachweises gegenüber dem Grundbuchamt bedarf es nicht. 4. Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass die Eintragung des Erbbaurechtes im Grundbuch erst erfolgen kann, wenn das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, was erst erfolgt, wenn die Grunderwerbsteuer, für die beide Parteien als Gesamtschuldner haften, gezahlt, sichergestellt oder gestundet worden ist. 5. Der Notar belehrte die Erschienenen über die Bedeutung der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung und über den Haftungsausschluss der Grundstückseigentümerin. 6. Der Notar belehrte die Erschienenen darüber, dass der Vertrag erst mit Vorliegen der Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung wirksam wird. Der Notar wird beauftragt, die Genehmigung einzuholen. 7. Dem Notar wurde in Bezug auf § 90 SächsGemO eine gesonderte gesiegelte Erklärung der Grundstückseigentümerin vorgelegt, wonach eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht erforderlich ist. 8. Schließlich belehrte der Notar die Erschienenen über die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, insbesondere hinsichtlich des Erbbauzinses. Die Erschienenen versicherten die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben. Alle Anträge in dieser Verhandlung gelten als unabhängig voneinander gestellt. 17 Das Protokoll nebst Anlagen ist den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, soweit es sich dabei um Pläne handelt, zur Durchsicht vorgelegt, mit ihnen erörtert, von ihnen genehmigt eigenhändig von ihnen und dem Notar wie folgt unterschrieben worden: Anlage 7.3.3 Mietvertrag Zwischen LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH Salomonstr. 21 04103 Leipzig vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf-Dieter Claus nachstehend bezeichnet - LESG und Stadt Leipzig 04209 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister dieser vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Schule Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian nachstehend bezeichnet – Stadt Leipzig - wird folgender Mietvertrag abgeschlossen: §1 Mietgegenstand (1) Die LESG überlässt zur Nutzung an die Stadt Leipzig folgenden Mietgegenstand: Der Mietgegenstand besteht aus den aufstehenden Gebäuden und der Freifläche der Flurstücke 168/6, 167/5, 169/2, 2470/16, 2470/17 mit 4.258 m² und einer noch zu vermessenden Teilfläche aus 168/5 mit ca. 1.300 m² der Gemarkung Leipzig-Thonberg (Anlage 1), also mithin mit einer Gesamtgrundstücksfläche gemäß Grundbuchangaben von ca. 5.558 m², mit der postalischen Anschrift: Curiestraße in 04103 Leipzig. Der Mietgegenstand wird zur Nutzung als Gemeinschaftseinrichtung einer Kindertagesstätte und einer Förderschule überlassen. Geltende gesetzliche Regelungen und Verordnungen des Freistaates Sachsen finden Anwendung. Die Bezugsfähigkeit / der Nutzungsbeginn wird voraussichtlich zum 01.01.2019 vorliegen. Die Gebäude bestehen aus einer Gesamtnutzfläche von 4.015 m² (Planungsstand). (2) Die Mietflächenberechnung erfolgt auf der Grundlage der Nettogrundfläche (NGF) gemäß DIN 277 Die Anlage 2 beinhaltet die Flächenaufstellung des Gebäudes/Raumbuch. (3) Die in Abs. 1 angegebenen Flächen sind zugrunde zu legen, soweit es nach den Bestimmungen dieses Vertrages auf die Größe der zur Nutzung überlassenen Fläche ankommt und diese nicht durch das bestätigte Aufmaß zu ändern sind. Die Lage sowie die räumlichen Grenzen des Mietgegenstandes ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan. Mietvertrag Curiestraße Seite 1 (4) Die vollständige Einrichtung der Räume und deren sonstige zum Betrieb der Kindertagesstätte und Förderschule notwendigen Ausstattung ist Sache der Stadt Leipzig. §2 Mietzweck / Nutzungsart (1) Der Mietzweck bzw. die Nutzungsart erfolgt zum Betrieb einer Kindertagesstätte und Förderschule als Gemeinschaftseinrichtung. (2) Das Mietobjekt darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Änderungen des Mietzwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung der LESG. Eine wegen und auf Grund der Laufzeit des Mietvertrages erforderlich werdende Änderung des Mietzwecks muss zwischen den Vertragspartner schriftlich als Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart werden. Die Änderung des Nutzungszwecks darf keine Auswirkungen auf die in § 4 vereinbarte Miethöhe haben. (3) Die Stadt Leipzig hat die für den Betrieb der Kindertagesstätte und Förderschule erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen selbst zu beschaffen. Wird die Betriebserlaubnis entzogen, kann die Stadt Leipzig hieraus gegenüber der LESG keine Rechte herleiten. Die LESG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Mietsache für die beabsichtigte Nutzung während der Laufzeit des Mietvertrages geeignet ist und erforderliche Genehmigungen erteilt werden. Nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Kindertagesstätte und Förderschule lassen die Wirksamkeit dieses Mietvertrages sowie die darin vereinbarte Mietdauer unberührt. §3 Mietvertragslaufzeit (1) Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen. Die Mietvertragslaufzeit beginnt mit der Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.01.2019. Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird bis Ablauf der 20-jährigen Mietdauer ausgeschlossen. Der Wegfall oder die Einschränkung des Mietzwecks lt. § 2 begründen eine Kündigung des Mietvertrages nicht. Nach Ablauf der ersten 20-jährigen Mietvertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Vorjahres gekündigt wird (entspricht einer einjährigen Kündigungsfrist). Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mietpreis (§ 4) ab dem 21. Jahr der Mietvertragsgesamtlaufzeit einvernehmlich neu geregelt wird. Solang hierüber keine Einigung zu erzielen ist, besteht der Mietpreis lt. § 4 fort. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine mieterseitige Kündigung scheiden aus: o nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der rechtlichen Anforderungen für den Betrieb (Nutzungszweck), o der vollständige oder teilweise Entzug der für den Betrieb einer Kindertagesstätte und Förderschule erforderlichen Genehmigungen gegenüber der Stadt Leipzig, o Nutzungseinschränkungen aus nutzungsbedingten oder äußeren Ereignissen, o sonstige, dem Risikobereich der Stadt Leipzig zuzuordnende Gründe dann, wenn die Gründe zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als wichtiger Grund vereinbart wurden. Mietvertrag Curiestraße Seite 2 §4 Miete Die Miete richtet sich in ihrer Zusammensetzung teilweise nach einem fester Eckwert über die Laufzeit des Mietvertrages und nach der tatsächlichen Avalprovision der Kommunalausfallbürgschaft (variabler Eckwerte über die Laufzeit des Mietvertrages). Die Parteien sind sich einig, nach und ausschließlich nur für den vorstehenden variablen Eckwert die Miete jährlich anzupassen. Darüber hinaus wird der feste Eckwert der Miete nur bei Änderungen des Pachtzinses (Indexierungsklausel) des dem Mietvertrag zu Grunde liegenden Erbbaurechtsvertrages der genutzten Flächen (§ 1) im gleichen Verhältnis geändert. Auf Grundlage der Bereitstellung von Bundes- und Landesmitteln zur Kitaförderung in Höhe von 1.083.915,00 € beträgt die aktuelle monatliche Miete derzeit 70.827,89 €, davon entfallen auf die Kindertagesstätte 21.472,64 € und auf die Förderschule 49.355,25 €. Dieser Mietzins ist u.a. auf Basis eines unverbindlichen Zinssatz-Angebotes mit 20-jähriger Laufzeit von 1,95 % berechnet. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten an der Entwicklung von Zinsen mit langfristiger Laufzeit, passen die Vertragspartner Stadt Leipzig und LESG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses des Mietvertrages auf Basis eines verbindlichen Kreditangebotes den Mietzins bei höherem Zinsniveau über 1,95 % für 20-jährige Zinsfestschreibung entsprechend an. Sollte sich während der Laufzeit des Mietvertrages das gesetzliche Regelwerk der BRD für die im Mietvertrag vereinbarte Leistungserbringung lt. § 2 „Mietzweck / Nutzungsart“ ändern, in dem die Erhebung einer gesetzlichen Umsatzsteuer Vorschrift wird, versteht sich der vereinbarte Mietpreis als Nettomietpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. §5 Betriebskosten (1) Zusätzlich zur Nutzung gemäß § 4 trägt die Stadt Leipzig die auf das Mietobjekt entfallenden Betriebskosten. Die Betriebskostenvorauszahlung im ersten Mietjahr beträgt monatlich 14.052,50 € und wird jährlich gemäß den tatsächlich entstandenen Betriebskosten nach Abrechnung des jeweiligen Vorjahres angepasst. (2) Zu den Betriebskosten gehören bei Vertragsabschluss: Die in Anlage 3 (Betriebskostenaufstellung) tatsächlich anfallenden und nachweisbaren Kostenbestandteile. Es wird vereinbart, dass sich die Parteien in einer Protokollvereinbarung darüber verständigen, welche Sachverhalte/Leistungen zu den Betriebs- und Nebenkosten direkt vertraglich zwischen der Stadt Leipzig und dem jeweiligen Vertragspartner bzw. Versorgungsunternehmen gebunden werden und welche Leistungen von der LESG im Rahmen der Betriebskosten beauftragt werden. Hierzu erfolgt zwischen LESG und Stadt Leipzig eine Abstimmung über Checklisten. (3) Die LESG kann die Vorauszahlungsbeträge erhöhen, wenn festgestellt wurde oder absehbar ist, dass die Vorauszahlung der Stadt Leipzig die zu erwartenden Kosten nicht decken. §6 Zahlung von Miet- und Nebenkosten, Aufrechnung, Minderung (1) Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an die LESG auf deren noch zu benennendes Konto zu zahlen. Mietvertrag Curiestraße Seite 3 (2) Die erste Mietzahlung ist fällig mit Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.01.2019. Der Fertigstellungstermin ist von der LESG 2 Monate vorher mitzuteilen. (3) Bei Zahlungsverzug der Stadt Leipzig ist die LESG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. (4) Die Stadt Leipzig kann gegenüber den Forderungen der LESG aus diesem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist. In jedem Fall muss die Stadt Leipzig die LESG wenigstens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet bzw. zurückbehalten werden soll, schriftlich benachrichtigen. §7 Indexklausel Auf den Anteil des zu refinanzierenden Erbbauzinses wird eine Indexvereinbarung in Höhe der Indexregelung getroffen, wie sie der Erbbaurechtsvertrag vorsieht. Für alle anderen Teile der Miete wird in den ersten 20 Jahren Laufzeit keine Indexregelung vereinbart. §8 Gewährleistung und Schadensersatzansprüche (1) (a) Der Schadensersatzanspruch der Stadt Leipzig gegenüber der LESG ist auf die vertragswesentlichen Pflichten der LESG beschränkt. Dies ist die Überlassung des Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch. (b) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die LESG wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. (2) Die vollständige oder teilweise Beschädigung des Mietobjektes, die von der LESG nicht zu vertreten ist und die dazu führt, dass die Stadt Leipzig das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzen kann, berühren die Pflicht der Stadt Leipzig zur Zahlung der Miete nicht. Im Sinne einer Risikominderung für die Stadt Leipzig schließt die LESG eine Mietausfallversicherung ab. Die LESG verpflichtet sich, das Mietobjekt unverzüglich wieder in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. wiederaufzubauen. Für den Zeitraum einer Inanspruchnahme der Mietausfallversicherung durch Eintritt eines Schadensfalles entfällt die Zahlung der Miete. (3) Die Räumlichkeiten werden neu errichtet und von der Stadt Leipzig zur erstmaligen Nutzung übernommen. Die Parteien vereinbaren die Erstellung eines Übergabeprotokolls. §9 Obhutspflichten der Stadt Leipzig (1) Schäden am Gebäude und in den Räumen sind der LESG oder ihrem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet die Stadt Leipzig. Mietvertrag Curiestraße Seite 4 (2) Die Stadt Leipzig haftet der LESG für Schäden, die durch Verletzung der ihr obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Im Fall eines eingetretenen Schadens wird widerleglich vermutet, dass eine Obhuts- und Sorgfaltspflichtverletzung vorgelegen hat. Dies gilt nicht für die technischen Anlagen, die von der LESG bzw. von ihr beauftragten Personen gewartet, gereinigt und instandgesetzt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Leipzig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zutritt zu den technischen Anlagen erhalten. (3) Die von der Stadt Leipzig zu vertretenden Schäden am Nutzungsgegenstand hat sie unverzüglich zu beseitigen. § 10 Instandhaltung und Instandsetzung (1) Die LESG führt die Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des Mietgegenstandes an Dach und Fach durch. „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten. „Fach“ im Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (Fundamente, tragende Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung ohne Türen und Fenster. Darüber hinaus übernimmt die LESG Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der zentralen technischen Einrichtungen der Heizung Elektroversorgung sowie Wasserver- und –entsorgung bis zum Austritt aus dem Mauerwerk. (2) Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig entsprechend verantwortlich für Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung Erneuerung; Pflege, Reinigung und Prüfung der übrigen Teile des Mietobjektes und trägt die Kosten. (3) Die Stadt Leipzig führt die notwendigen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch. Der Begriff der Schönheitsreparaturen entspricht dem im Rahmen des Wohnraummietrechts üblichen Gebrauch. (4) Die Stadt Leipzig pflegt die Außenanlagen und führt etwaige Reparaturen, etwa an Spielgeräten, auf eigene Kosten aus. Die Baumkontrolle- und –Verschnitt, Sanderneuerung im Spielplatzbereich und Instandsetzung der Einfriedung beauftragt die LESG an Fachfirmen. § 11 Zulässiger Nutzungsgebrauch (1) Die Stadt Leipzig darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser nur in dem Umfange in Anspruch nehmen, dass keine Überlastungen eintreten. Einen eventuellen Mehrbedarf darf die Stadt Leipzig durch Erweiterungen der Zuleitung auf eigene Kosten nach vorheriger Zustimmung durch die LESG decken. (2) Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z. B. Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den Wasserleitungen entnommen werden. Bei Störungen und Schäden in den Versorgungsleitungen hat die Stadt Leipzig für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, die LESG unverzüglich zu benachrichtigen. Mietvertrag Curiestraße Seite 5 § 12 Nutzungsüberlassung an einen Dritten / Betreiberpflichten (1) Die Überlassung der Mietsache zur Nutzung an einen Dritten bedarf der Zustimmung der LESG. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Derjenige, dessen sich die Stadt Leipzig ggf. als Betreiber der Kindertagesstätte oder Förderschule bedient, ist keine Nutzungsüberlassung an einen Dritten im Sinne dieser Vorschrift. (2) Alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag, die die Stadt Leipzig nicht selbst erfüllt oder in der Lage ist zu erfüllen, sind als Verpflichtungen an jeden Betreiber der Mietsache zu übertragen. § 13 Werbung (1) Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Werbeanlagen in ortsüblichem Umfang und in Abstimmung mit der LESG anzubringen. Die Stadt Leipzig hat hierbei bestehende öffentlich-rechtliche oder technische Vorschriften für die Art der Anbringung und Unterhaltung zu beachten. (2) Die Stadt Leipzig haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr angebrachten Werbeanlagen entstehen. (3) Im Falle der Räumung des Mietgegenstandes ist die Stadt Leipzig zur Entfernung der von ihr angebrachten Werbeanlagen und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet. § 14 Bauliche Veränderungen durch die LESG (1) Die Stadt Leipzig hat Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder der Gebäude erforderlich sind, zu dulden. Die Stadt Leipzig hat ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Mieträume oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden, soweit nur eine unwesentliche Beeinträchtigung eintritt. (2) Soweit die Stadt Leipzig Maßnahmen nach den vorstehenden Sätzen zu dulden hat, kann sie weder das Mietentgelt mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch Schadensersatz verlangen. (3) Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die insbesondere für die Modernisierung, den Ausbau oder die bessere wirtschaftliche Nutzung der Gebäude oder des Mietgegenstandes zweckmäßig sind, darf die LESG nach ausreichend langer Ankündigung und Abstimmung unter Beachtung des Nutzungszwecks mit der Stadt Leipzig vornehmen. Die LESG hat hierbei auf die Interessen und die betrieblichen Belange der Stadt Leipzig in zumutbarer Weise Rücksicht zu nehmen. § 15 Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen durch die Stadt Leipzig (1) Bauliche Änderungen durch die Stadt Leipzig, insbesondere Um- und Einbauten und Installationen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der LESG vorgenommen werden. Erteilt die LESG eine solche Einwilligung, so ist die Stadt Leipzig für die Einholung etwaig erforderlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen. Mietvertrag Curiestraße Seite 6 (2) Die Stadt Leipzig haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr veranlassten Baumaßnahmen entstehen. § 16 Verkehrssicherungspflicht/Versicherung (1) Die Stadt Leipzig haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und den Winterdienst innerhalb des Mietobjektes und stellt die LESG von eventuellen Ansprüchen aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Mietgegenstand lt. § 1 im Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch Mängel des baulichen Zustandes des Mietobjektes entstanden ist, dessen Behebung die LESG unterlassen hat. Die Straßenreinigung obliegt dem Zuständigkeitsbereich der LESG und ist Bestandteil der Betriebskosten. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht des Winterdienstes im Innenbereich übernimmt die Stadt Leipzig auch die Pflicht und Verantwortung für den Winterdienst im Außenbereich. (2) Die LESG schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung sowie eine zugehörende Mietausfallversicherung ab. Die Stadt Leipzig ist über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) haftpflichtversichert. § 17 Betreten des Mietobjektes durch die LESG Der LESG oder ihrem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach vorheriger Ankündigung frei. Die Ankündigung hat in der Regel 2 Tage vorher zu erfolgen. Zur Abwendung drohender Gefahren darf die LESG die Mieträume auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten. § 18 Beendigung des Mietverhältnisses (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die zur Nutzung überlassenen Räume vollständig geräumt, besenrein und sauber sowie malermäßig mit einem neuen, neutralen Farbanstrich versehen, zurückzugeben. (2) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der LESG, so haftet die Stadt Leipzig auch für den Schaden, den die LESG dadurch erleidet, dass das Mietobjekt nach Räumung und Rückgabe durch die Stadt Leipzig leer steht. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes verzögert, so haftet die Stadt Leipzig der LESG für alle Schäden aus der Verzögerung der Räumung und Rückgabe, wobei die Stadt Leipzig mindestens das nach diesem Vertrag geschuldete Mietentgelt schuldet. Der Stadt Leipzig wird das Recht eingeräumt, die aufstehenden Gebäude gegen Zahlung des über die Vertragslaufzeit noch ausstehenden Mietentgeltes auf eigene Kosten zu verwerten. § 19 Sonstige Vereinbarungen Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Mietvertrag Curiestraße Seite 7 § 20 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahe kommt und einen entsprechenden Erfolg gewährleistet. Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, den Für die LESG: Für die Stadt Leipzig: Ralf-Dieter Claus Geschäftsführer Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Schule Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Lageplan Flächenaufstellung Betriebskostenaufstellung Mietvertrag Curiestraße Seite 8 Anlage 1 Lageplan <---- Rest ~1.300 m² <--- 148 m² 3.939 m² <--- 12 m² <--- 33 m² 126 m² ---> 1408 KAM Neubau Kita und Förderschule Curiestraße Anlage 2 Flächennachweis für den Mietvertrag Geschoss Erdgeschoss Nettofläche in m² Erkerfäche in m² 933,99 Anteil Kita in m² 126,00 807,99 TH C TH B Foyer + Batterie + Rollstuhl 1. OG Anteil FöSch in m² 11,34 8,12 71,14 949,50 4,70 89,80 859,70 TH C TH A TH B 29,14 40,85 29,14 2. OG 1.014,10 1.014,10 3. OG 1.007,00 1.007,00 4. OG 110,40 110,40 Summe 4.014,99 4,70 1.667,69 2.347,30 4.014,99 Stand: 11.01.2017 Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig Betriebskostenaufstellung Zu den vom Mieter zu tragenden Betriebskosten zählen folgende Kosten: 1 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Soweit noch kein Grundsteuerbescheid vorliegt, ist der Vermieter berechtigt, auf die Steuer einen angemessenen monatlichen Abschlag zu verlangen, über den bei Erlass des Steuerbescheids abzurechnen ist. 2 Wasserversorgung Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe. 3 Entwässerung Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe. 4 Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, Hierzu gehören die Kosten - der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, des Betriebsstroms, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Bedienung, Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a). Hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a) oder d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Art der Beheizung ergibt sich aus der Baubeschreibung; nur die diesbezüglichen Kosten werden gemäß dieser Anlage auf den Mieter umgelegt. 5 Kosten a) des Betriebes der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, Hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2 soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a): oder b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a). Hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a) oder c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft. 6 Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a) und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c) und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oder c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d) und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind. Seite 2 von 4 Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig 7 Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage. 8 Straßenreinigung und Müllbeseitigung Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen sowie die Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren. Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung. 9 Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs, die Kosten der Fassadenreinigung sowie die Kosten der Fensterglas-, Fensterrahmen- und Jalousiereinigung. 10 Gartenpflege Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen. Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. 11 Kosten der Beleuchtung Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen. Keller. Bodenräume. Waschküchen. 12 Schornsteinreinigung Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a) berücksichtigt sind. 13 Sach- und Haftpflichtversicherung Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-. Sturm-. Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Mietausfallversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug. 14 Hauswart Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Vermieter dem Hauswart für seine Arbeit gewährt. Hierunter fallen auch die Kosten für eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Seite 3 von 4 Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig 15 Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage. hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz Für die Kabelweitersendung entstehen, oder b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz/ verbundenen privaten Verteilanlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a), ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren Für Breitbandkabelanschlüsse. 16 Betrieb einer Tiefgaragenanlage Hierzu gehören die Kosten für eine Abluftanlage, die Kosten der Beleuchtung, die Kosten einer separaten Sprinkleranlage und die Kosten der Wartung und des Betriebs von Schranken- und Rolltoranlagen. 17 Sonstige Betriebskosten Hierzu gehören die Kosten - - für die Objektverwaltung (Facility) bezüglich einer Eigentümerverwaltung oder Beauftragung eines Dritten (Haus- und Grundstücksverwaltung) für die Einrichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen in Aufzügen für den Ersatz von Leuchtmitteln in Gemeinschaftsflächen für eine Mietverlustversicherung für den Brandschutz, insbesondere den Betrieb und die Wartung von Feuerlösch- und Sprinkleranlagen sowie die Wartungskosten für Steigleitungen und Brandmeldeanlagen, für den Betrieb und die Wartung von gemeinschaftlichen technischen Anlagen, wie z. B. Klima-, Be- und Entlüftungsanlagen, elektrische Anlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Schließanlagen, u.ä.; dazu gehören auch die regelmäßigen Prüfungen der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit dieser Anlagen einschließlich der Einstellung durch Fachpersonal. für den zentralen Wach- und Pförtnerdienst sowie die Kosten Für die Objektbetreuung (einschließlich Hausmeisterdienst), für die Abnahmen technischer Anlagen durch VdS, TÜV, u.a., für die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in und am Gebäude sowie auf dem Grundstück. für den Betrieb und die Wartung der Blitzschutzanlage. für die Pflanzenpflege im Bereich von Allgemeinflächen, für den Betrieb und die Wartung der Dachrinnen- und Rampenheizung, für den Betrieb und die Wartung der Tiefgarage sowie von Fahr- und Rollsteigen (soweit vorhanden) für eine Versicherung gegen Terrorgefahren, für die Reinigung (Pflege und Konservierung) der Fassade einschließlich Fensterrahmen. Fenster (außen) und Jalousien (sofern vorhanden), sowie nicht genannte Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden und Einrichtungen. Seite 4 von 4 Anlage zur DS VI-DS-03974 Beschaffungsvariantenvergleich / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau Förderschule - Kindertagesstätte Curiestraße Grundlegendes: - Die Realisierung über die LESG stellt nach Abstimmung mit der Rechtsaufsicht kein zu genehmigendes kreditähnliches Rechtsgeschäft dar. Folgende Annahmen werden der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Grunde gelegt: - - - - - 1 Die Herstellungskosten bei beiden Varianten sind gleich. Da die LESG eine 100%ige städtische Tochter ist, und die weitere Nutzung der Immobilie nach Ablauf des Mietvertrages einvernehmlich geregelt werden kann, wird der Restwert des Gebäudes nach Ablauf der Mietfrist für beide Varianten gleich gesetzt und kann damit für die Berechnung ignoriert werden. Ebenfalls außer Acht gelassen werden sämtliche Betriebskosten, da die Stadt bei der Eigenrealisierung ein identisches Gebäude errichten würde und die Nutzung durch die Stadt erfolgt. Erbbaupachtzins und Bürgschaftsprovision sind in der Miet-Variante haushaltsneutral (Auszahlung als Teil der Warmmiete, Einzahlung durch LESG an Stadt) und werden insofern nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden ebenfalls die Instandhaltungskosten nicht betrachtet: bei den städtischen Immobilien muss zwar von einer geringeren Instandhaltungsquote ausgegangen werden, dies würde jedoch zu einer Verzerrung des Vergleiches führen bzw. würde sich dies auch in einem geringeren Restnutzungswert bei der Eigenvariante nach Ablauf der Mietdauer wiederspiegeln. Die Baukosten der Eigenrealisierung werden entsprechend der Darstellung in der Vorlage über die KG 200 – 700 ohne KG 600 angesetzt, dabei werden verringerte Projektsteuerungsleistungen (Aufgabe muss auch durch AGM erbracht werden). Baukosten Eigenrealisierung: KG 100-700 9.619.536 € abzgl. KG 600 102.444 € zzgl. KG 600 aus PB 230.000 € zzgl. Projektsteuerung1 120.000 € SUMME 10.071.980 € - Bei der Eigenrealisierung werden darüber hinaus Verwaltungskosten in Höhe von 10.400 € (4 h/Woche x 50 €/h x 52 Wochen) angesetzt, welche im AGM für die Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen würden. - Die für die Berechnung anzusetzenden jährlichen Mietkosten ergeben sich entsprechend Anlage 7.3.1 zur Vorlage wie folgt: Mietkosten: Refinanzierung 541.752 € (45.146 € x 12 Monate) Property Management 35.700 € (2.975 x 12 Monate) Wagnis und Gewinn 23.844 € (1.987 x 12 Monate) SUMME 601.296 € Annahme: 300 AT x 8 h x 50 € Hinsichtlich der in der Anlage 7.3.1 weiteren aufgeführten Kosten für Bürgschaftsentgelt, Erbbaupacht und Instandhaltung wird auf die oben genannten Ausführungen/Annahmen verwiesen. - Den Baukosten stehen in beiden Varianten die gleichen Fördermitteleinzahlungen gegenüber, welche sich auch in einer niedrigeren Miete wiederspiegeln. - Der Barwert wird mit 2,5 % angesetzt. Auswertung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - - - - - - Unter Berücksichtigung der oben getroffenen Annahmen wird die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Vergleich der unterschiedlichen Beschaffungsvarianten ohne Berücksichtigung der Instandhaltungs- und betriebskosten geführt – bei diesen Kosten ist davon auszugehen, dass diese in beiden Varianten gleich sind. Lediglich die unterschiedlichen Aufwendungen für die Verwaltungskosten werden in die Betrachtung einbezogen. Bei der Mietvariante über die LESG wird darüber hinaus ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn berücksichtigt, welche sich in der im Mietvertragsentwurf verankerten Kaltmiete wiederspiegelt. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt sich bei der Eigenrealisierung ein Barwertvorteil von 11,85 % gegenüber der Mietvariante (siehe Anlage). Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass nur in der Mietvariante hierin bereits der Risikozuschlag für höhere Baukosten (Wagnis und Gewinn) enthalten ist. Dieses Kostenrisiko besteht aber auch bei der Eigenrealisierung. Wird der Mietanteil für Wagnis und Gewinn bei der Mietvariante außer Acht gelassen bzw. bei der Eigenrealisierung ein vergleichbarer Risikozuschlag berücksichtigt, beträgt der Wirtschaftlichkeitsvorteil der Eigenrealisierung nur noch 7,4 %. Es ist somit festzustellen, dass die höheren Kosten bei der Mietvariante auf Grund der höheren Darlehensfinanzierungskosten und der höheren Kosten für das Property Management entstehen. Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme und insbesondere der fehlenden personellen Ressourcen auf städtischer Seite ist der geringfügige Wirtschaftlichkeitsnachteil bei der Mietvariante zu vertreten. Eine Eigenrealisierung wäre darüber hinaus erst ab dem Jahr 2019 ff. umsetzbar, da erst zu diesem Zeitpunkt entsprechende Haushaltsmittel für die Investitionskosten veranschlagt werden könnten. Anlage zur DS VI-DS-03974 Beschaffungsvariantenvergleich Neubau Förderschule - Kindertagesstätte Curiestraße Vergleich Eigenrealisierung mit Beschaffung über LESG Periode Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 100,00 102,00 104,04 106,12 108,24 110,41 112,62 114,87 117,17 119,51 121,90 124,34 126,82 129,36 131,95 134,59 137,28 140,02 142,82 145,68 148,59 Indizierung Verbraucherpreisindex (Berücksichtigung nicht für Kapitalkosten) 2,0% Variante Eigenrealisierung Einnahmen Darlehensauszahlung 10.071.980 Sonstige (Fördermittel etc.) -952.665 Summe Einnahmen (t.w. indiziert) 9.119.315 Ausgaben Baukosten abzgl. Fördermittel -9.119.315 Verwaltungskosten -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 Kapitaldienst -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -531.161 -9.119.315 -541.769 -541.981 -542.198 -542.419 -542.644 -542.873 -543.108 -543.346 -543.590 -543.839 -544.092 -544.351 -544.615 -544.884 -545.158 -545.438 -545.724 -546.015 -546.312 -546.615 0 -541.769 -541.981 -542.198 -542.419 -542.644 -542.873 -543.108 -543.346 -543.590 -543.839 -544.092 -544.351 -544.615 -544.884 -545.158 -545.438 -545.724 -546.015 -546.312 -546.615 0 -528.555 -515.866 -503.485 -491.404 -479.618 -468.118 -456.897 -445.950 -435.268 -424.846 -414.677 -404.755 -395.075 -385.629 -376.413 -367.421 -358.647 -350.086 -341.733 -333.583 Summe Ausgaben (t.w. indiziert) Barwert Cashflow Barwert 2,5% Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr Cashflow - Summe -8.478.027 -10.880.971 Periode Jahr 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 Indizierung Verbraucherpreisindex (Berücksichtigung nicht für Grundmiete und Kapitalkosten) 100,00 102,00 104,04 106,12 108,24 110,41 112,62 114,87 117,17 119,51 121,90 124,34 126,82 129,36 131,95 134,59 137,28 140,02 142,82 145,68 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Property Management -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 Wagnis und Gewinn -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 -23.844 Grundmiete (ohne BK) -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -541.752 -601.296 -602.010 -602.738 -603.481 -604.239 -605.012 -605.800 -606.604 -607.424 -608.261 -609.114 -609.984 -610.872 -611.778 -612.701 -613.643 -614.604 -615.585 -616.584 -617.604 Staffelindizierung auf Grundmiete 2,0% 0% 0% Variante Miete über LESG Einnahmen Summe Einnahmen (t.w. indiziert) Ausgaben Summe Ausgaben (t.w. indiziert) Barwert Cashflow Barwert Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr Variantenvergleich Cashflow - Summe mit Wagnis & Gewinn Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr prozentualer Vorteil bezogen auf Barwert Cashflow (informativ) 2,5% -601.296 -602.010 -602.738 -603.481 -604.239 -605.012 -605.800 -606.604 -607.424 -608.261 -609.114 -609.984 -610.872 -611.778 -612.701 -613.643 -614.604 -615.585 -616.584 -617.604 -586.630 -573.002 -559.702 -546.724 -534.059 -521.700 -509.638 -497.868 -486.382 -475.172 -464.233 -453.558 -443.139 -432.972 -423.049 -413.366 -403.915 -394.692 -385.691 -376.906 -9.482.398 -12.179.336 Eigenbau -8.478.027 Miete -9.482.398 11,85% -10.880.971 -12.179.336 alle Werte Brutto 1/1