Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262450.pdf
Größe
9,0 MB
Erstellt
22.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.07.17, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03974
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Jugendhilfeausschuss
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
FA Finanzen
SBB Südost
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss
eines Mietvertrages sowie einer Bürgschaft für den Neubau eines
Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG;
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig beauftragt die LESG mit dem Neubau eines Gebäudekomplexes Kindertages1stätte mit 185 Plätzen (für 45 Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder als integrative
Einrichtung) und einer Förderschule mit einer Kapazität von 88 Schülern - am Standort Curiestraße
in 04103 Leipzig.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der LESG mbH einen Erbbaurechtsvertrag für das
benötigte Grundstück mit ca. 5.558 m², bestehend aus den Flurstücken 167/5, 168/6, 169/2, 168/5
(Teilfläche) der Gemarkung Thonberg sowie der Flurstücke 2470/16 und 2470/17 der Gemarkung
Leipzig in der Curiestraße in 04103 Leipzig mit einem Erbbauzins von 4% des Verkehrswertes für
Grund und Boden pro Jahr (mit Indexierung) beurkunden zu lassen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der LESG über einen Zeitraum von 20
Jahren für die Kindertagesstätte und die Förderschule ab dem 01.01.2019 abzuschließen.
4. Die Aufteilung der Mietanteile und der Nebenkosten zum jeweiligen Leistungsbereich wird
bestätigt.
5. Für die Kindertagesstätte hat die Stadt Leipzig gegenüber dem Kommunalen Sozialverband
Sachsen (KSV) Fördermittel in Höhe von 1.083.915,16 Euro beantragt, die bereits beschieden und
in der Mietkalkulation enthalten sind.
6. Gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) hat die Stadt Leipzig im August
2016 einen Förderantrag "Schulische Infrastruktur" gestellt. Ausgehend von den zuwendungsfähigen
Gesamtkosten ist eine Zuwendung in Höhe von 2.001.896,14 Euro beantragt worden. Der Bescheid
über diese Maßnahme steht derzeit noch aus.
Für den Fall, dass der Fördermittelantrag bewilligt wird, reduziert sich der Mietzins auf monatlich
36.784,87 Euro (statt ohne Fördermittel 49.355,25 Euro).
7. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für die Planungs- und Projektsteuerungskosten der LESG für das Jahr 2017 i.H.v.
273.000 € werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 "unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt".
8. Die erforderlichen außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2018 für
die notwendigen Ausstattungen im Ergebnishaushalt im PSP-Element 1.100.22.1.3.01.04
(Förderschule Thonberg) i.H.v. 133.600 € und im PSP-Element 1.100.36.5.0.01.01.18
"Kindertageseinr. öfftl. Träger" i.H.v. 166.500 € in der Kostenart 42531000 werden bereitgestellt. Die
Deckung i.H.v. 300.100 € erfolgt unterjährig in 2018 aus dem Eckwert des AfJFB. Die konkreten
Deckungselemente werden in einer seperaten Vorlage im Jahr 2018 benannt.
9. Die im Jahr 2018 notwendigen Ausstattungen i.H.v. insgesamt 300.650 € im Finanzhaushalt
(Anteil Schule 181.500 €, Anteil Kita 119.150 €) werden bereitgestellt. Die erforderlichen
außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2017 i.H.v. 62.350 € im PSPElement 7.0000345.710 "Schule Thonberg" werden aus dem PSP-Element 7.0000138.710.0
"Ausstattungen Kita" bereitgestellt und entsprechend nach 2018 übertragen.
10. Gemäß der Regelungen der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10 vom
18.11.2010) wird der LESG mbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft i.H.v. von 9,0 Mio EUR als
Sicherheit für den Kreditvertrag bereitgestellt. Die Bürgschaft hat eine Laufzeit von 20 Jahren
(analog Mietvertrag) zuzüglich der vorangestellten Bauphase.
11. Für die Ausreichung der Bürgschaft kommen die Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von
Bürgschaften und die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach §
83 SächsGemO zur Anwendung.
Entsprechend der derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von
Bürgschaften nach § 83 SächsGemO beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt 1 % des
Bürgschaftsvolumens. Zudem wird dauerhaft ein laufendes Bürgschaftsentgelt - derzeit i.H.v. 1,5 % des Bürgschaftsbetrages berechnet.
12. Die Bürgschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
13. Über eine zusätzliche Bereitstellung der Miet-, Neben- und Bewirtschaftungskosten ab dem
Haushaltsjahr 2019 ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/20 zu entscheiden. Die Mittel werden
entsprechend durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung bzw. das Amt für
Gebäudemanagement angemeldet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
273.000
1098600000
2018
133.600
1.100.22.1.3.01.04
2018
166.500
4253 1000
2018
25.000
4431 0100
2018
2018
1.083.915,16
2.001.896,14
7.0000149.740
7.xxxxxxx.705
2018
181.500
7.0000345.710
2018
119.150
7.0000138.710.03.017
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
Einzahlungen
2017
2017
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
nein
wenn ja,
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
01/2019
01/2019
01/2019
....
01/2038
12/2058
12/2019
12/2020
....
12/2038
36.673,08
89.660,85
134.491,28
....
5.553,14
1.100.11.1.3.05
1.100.51.1.1.09
1.100.51.1.1.09
1.100.51.1.1.09
1.100.51.1.1.09
01/2019
12/2038
229.043
849.935
168.630
BW-Kosten
Mietkosten
allg. Betriebskosten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
‒
Sachverhalt
‒
Anlagenverzeichnis
‒
Bauzeichnungen
‒
Finanzierung
‒
Erbbaurechtsentwurf
‒
Mietvertragsentwurf
‒
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Beschlussfassung
für die Maßnahme
Abschluss eines Mietvertrages mit der LESG für den Neubau eines
Gebäudekomplexes mit Kindertagesstätte und Förderschule - Kinder- und
Schulhaus Curiestraße an der „Alten Messe“, 04103 Leipzig; Bürgschaft,
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 79 (1) SächsGemO,
bauliche Informationen als Anlage
Bauvorhaben:
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines
Mietvertrag sowie einer Bürgschaft für den Neubau
eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße"
mit der LESG; Außerplanmäßige Aufwendungen
gemäß § 79 (1) SächsGemO
Mieter:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Investor / Vermieter
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Stand:
11.04.2017
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Grundlagen.........................................................................................................................3
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung ...............................................................................3
Begründung der Notwendigkeit ...........................................................................................3
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen .....................................................................................4
IST-Zustand .........................................................................................................................5
Alternativlösungen ...............................................................................................................5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung ......................................................................................5
2
Investitionsaufwand ..........................................................................................................6
3
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen .........................................................8
4 Einordnung in den städtischen Haushalt......................................................................10
4.1 Folgekosten .......................................................................................................................10
4.2 Aufwandsvergleiche...........................................................................................................11
5
Zeitplan ............................................................................................................................. 11
6
Planungsbeteiligte...........................................................................................................11
7
7.1
7.2
7.3
ANLAGEN .........................................................................................................................12
Beschreibung des Vorhabens............................................................................................12
Projektzeichnungen ...........................................................................................................15
Weitere Anlagen ................................................................................................................16
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Grundlagen
Ziel und inhaltliche Zusammenfassung
Die Vorlage stellt den Neubau eines Gebäudekomplexes mit Kindertagesstätte und Förderschule an der Curiestraße zur Entscheidung. Da für dieses Vorhaben zeitnah keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, die bereits als Projektsteuerer
tätige LESG als Investorin mit der Errichtung des Vorhabens zu betrauen. Hierfür bedarf es
des Abschlusses eines Mietvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der LESG, um die
Refinanzierung des Projektes zu sichern. Der Mietvertrag soll ebenso wie der von der LESG
aufzunehmende Kredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren, mit Verlängerungsoption,
abgeschlossen werden.
Das Kinder- und Schulhaus soll auf einem bisher unbewirtschafteten städtischen Parkplatz,
der von der Curiestraße umrundet wird, gegenüber der ehemaligen Frauenklinik errichtet
werden. Das durchzuführende Entwidmungsverfahren wurde von der Verwaltung
abgeschlossen. Das Grundstück soll seitens der Stadt Leipzig im Rahmen eines
Erbbaurechtsvertrages mit der Bindung zur Errichtung des Kinder- und Schulhauses an die
LESG übergeben werden. Um bei den Banken günstige Konditionen zu erreichen, die
wiederum die Höhe des Mietzinses beeinflussen, soll der LESG eine städtische Bürgschaft
gewährt werden.
Das Vorhaben wurde bereits mit Grundsatz- und Planungsbeschluss in der Dienstberatung
des Oberbürgermeisters vom 20.10.2015 (VI-DS 01750) bestätigt. Den zuständigen
Fachausschüssen wurde diese Vorlage zur Kenntnis zugeleitet. Gegenüber den im
Grundsatz- und Planungsbeschluss ermittelten Kosten haben sich im Rahmen der
präzisierten Planung Kostensteigerungen, vor allem im Bereich der Gebäudetechnik
(Kostengruppe 400), insbesondere bei der technischen Ausstattung ergeben. Die nunmehr
vorliegen Kostenwerte (Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 226) für Förderschulen und
Kitas (mittleren Standards) liegen aber immer noch erheblich unter dem BKI-Mittel-Werten
(Stand 2015). Die aktuelle Kostenermittlung nach DIN 276 kommt zu Bruttobaukosten in
Höhe von 9.619 T€.
Die Kindertagesstätte, die in den beiden Untergeschossen vorgesehen ist, soll Plätze für 45
Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder erhalten. Die neue Förderschule, die die Schule
Thonberg ersetzt, wird in den beiden Obergeschossen untergebracht und ist für eine
Kapazität von 88 Schülern geplant.
Begründung der Notwendigkeit
1.2.1 Förderschule
Die Schule Thonberg ist eine feste Größe im Schulnetz. Sie hat einen Kapazitätsrichtwert
von 8 Klassen, welcher beibehalten wird. Am jetzigen Standort in der Riebeckstraße 50 nutzt
sie gemeinsam mit der 77.Schule (Grundschule) ein Gebäude. Die Bedingungen für die
Förderschule sind eingeschränkt. Stets sind zwischen Grundschule, Förderschule und Hort
Kompromisse nötig, um den Schulalltag meistern und die Lehrplanerfüllung realisieren zu
können.
Mit der Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort
Riebeckstraße 50, und die Bereitstellung eines Teils des Gebäudes in der Curiestraße im
Zentrum-Südost, wird die Schule Thonberg über alle für sie erforderlichen
Rahmenbedingungen verfügen. Die aktuellen Einschränkungen entfallen. Im Besonderen
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Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
wird das Fachraum- und Sporthallenangebot erheblich verbessert. Da beim Bau des neuen
Gebäudes die Barrierefreiheit umgesetzt wird, besteht die Möglichkeit, dass auch auf den
Rollstuhl angewiesene geistig behinderte Schüler oder Schülerinnen in dieser Schule
aufgenommen werden können. Damit würden dann drei der vier Förderschulen für geistig
Behinderte in kommunaler Trägerschaft über einen barrierefreien Zugang und
entsprechende Unterrichtsbedingungen verfügen.
Die Schule Thonberg wird sich in einem Gebiet befinden, in welchem die ÖPNV Versorgung
gesichert ist. Die Bedingungen für den Schülerspezialverkehr sind gegeben. Der Fußweg
von der Straßenbahnhaltestelle bis zur Schule beträgt ca. 270 m. Eine Herauslösung der
Schule Thonberg aus dem bisherigen Umfeld und ihren schulischen Verflechtungen zu
ansässigen Unternehmen und Institutionen werden durch diesen Umzug nicht beeinflusst.
Dem gegenübersteht, dass auch das alte Messegelände mit dem ansässigen Gewerbe
Potentiale für neue und andere Möglichkeiten bietet.
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, in der Umsetzung der
Behindertenrechtskonvention und den Zielstellungen der Landesentwicklungsplanung mit der
für die Schulnetzplanung abgeleiteten Aufgabe inklusive Schulstandorte einzurichten und zu
gestalten – weitere Schritte zu vollziehen. In diesem Zusammenhang ist besonders
hervorzuheben, dass durch die Gemeinsamkeit der Förderschule und Kita in einem Gebäude
zugleich der integrative/inklusive Gedanke nachhaltig in Unterricht und Betreuung umgesetzt
werden kann. Es lässt erwarten, dass in der Außenwirkung eine positive Ausstrahlung in das
Gebiet hineingetragen werden kann.
Eine zielführende Umsetzung dieser Aufgabe ist auch im Zusammenhang mit der
Entwicklung des Schulnetzes in den Stadtbezirken Südost und Ost zu betrachten. Hier stellt
sich die Entwicklung der Schülerzahlen überaus positiv, in der Versorgung mit Schulplätzen
jedoch äußerst gravierend dar. Trotz Ausschöpfung aller Kapazitäten und machbaren
Schulbezirksveränderungen, kann ab dem Schuljahr 2015/16 die Versorgung mit
Grundschulplätzen nicht mehr gesichert werden. Um Schulplätze entsprechend des Bedarfs
sichern zu können, wird bis 2017 am Schulstandort Riebeckstraße 50 ein Erweiterungsbau
für die 77.Schule errichtet. Dieser reicht jedoch nicht dauerhaft aus. Unter Nutzung des
Anbaus sowie der frei gelenkten Räume der Schule Thonberg, können die noch fehlenden
Grundschulkapazitäten gewonnen werden.
1.2.2 Kindertagesstätte
Entsprechend des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis zum Jahr
2025 befindet sich der Standort Curiestraße im Versorgungsraum Süd an der Grenze zum
Versorgungsraum Innerer Osten. Beide Versorgungsräume wurden im Konzept mit hoher
Priorität bei der Schaffung neuer Kita-Kapazitäten ausgewiesen.
Entsprechend aktueller Bedarfsberechnungen ist der Standort langfristig für die Sicherung
einer bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung und der Sicherung des Rechtsanspruchs
auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem ersten Lebensjahr notwendig. Insbesondere in
den angrenzenden Ortsteilen Reudnitz-Thonberg und Stötteritz besteht gegenwärtig ein
Defizit von ca. 200 Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Bis 2017 werden hier
voraussichtlich auch unter Zurechnung bereits geplanter Neubau- und
Erweiterungsmaßnahmen mehr als 400 Plätze fehlen.
1.2.3 Plätze
Die Kindertagesstätte ist für 45 Krippenkinder und 140 Kindergartenkinder als integrative
Einrichtung ausgelegt, für die Förderschule ist eine Kapazität von 88 Schülern geplant.
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Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.10.2015, VI-DS-01750 - Grundsatz- und
Planungsbeschluss für den Neubau eines Gesamtkomplexes für Kindertagesstätte und
Förderschule Kinderhaus Curiestraße an der 'Alten Messe', Bestätigung der Bereitstellung der
Aufwendungen für Projektsteuerungsleistungen im Haushaltsjahr 2017/18 i.H. von 273.000 € und
Bestätigung v. über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. §79 (1) SächsGemO"
IST-Zustand
Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig
(Fachliegenschaft des VTA) und werden gegenwärtig als öffentlicher Parkplatz (ca. 180
Stellplätze) genutzt.
Die derzeitige Nutzung des Parkplatzes wurde durch eine Verkehrszählung im Zeitraum vom
12.06.2013 bis 17.10.2013 untersucht. Im Ergebnis wurde eine durchschnittliche Belegung
von 75 Stellflächen ermittelt.
Für die künftige Bebauung/Nutzung sind im Rahmen der Flächenplanung 14 PKW –
Stellplätze vorgesehen (VwV sächs.BO je 20 Kinder 1 Stellplatz), darunter 6 für die
Förderschule, 3 für die Kita, 4 für das Kurzzeitparken der Behindertenfahrdienste sowie ein
Behinderten-Stellplatz.
Auf der verbleibenden Restfläche werden durch geringe bauliche Maßnahmen ca. 40
öffentliche Stellplätze angeordnet. Weitere 30 könnten bei Bedarf in der Curiestraße auf
einer angrenzenden Fläche der LEVG von Nutzern angemietet werden.
Luftbild – Blick aus nördlicher in südliche Richtung; Quelle: http://www.alte-messe-leipzig.de
Alternativlösungen
Die Liegenschaft ist ein städtisches Grundstück, ein Ankauf eines anderen Grundstückes ist
nicht vorgesehen. Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Bereitstellung von Kita- und Grundschulplätzen aus. Angesichts der zur
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Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Verfügung stehenden finanziellen Mittel und des Mangels an passenden Grundstücksflächen
der Stadt Leipzig besteht derzeit keine alternative Lösung.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung stehen nicht genügend Betreuungsplätze zur Verfügung, eröffnet
sich für Eltern der Klageweg, Entschädigungsleistungen von der Stadt Leipzig einzufordern.
Infolge schulnetzplanerischen Bedarfs wird das Bauprojekt als höchst prioritär angesehen.
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 %
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung
KGNr.
Bezeichnung
Kosten
Kita
Kosten
FöSchu
Bruttogrundfläche (BGF)
1.965,2 m²
3.040,6 m²
5.005,8 m²
0€
0€
0€
25.000 €
93.502 €
133.942 €
227.444 €
0€
1.836.514 € 2.923.489 €
4.760.003 €
0€
2.344.835 €
0€
Gesamtbaukosten
(LESG)
Kosten
(städtischer
Haushalt)
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk –
Baukonstruktionen
400
Bauwerk –
Technische Anlagen
528.028 € 1.816.807 €
500
Außenanlagen
263.608 €
377.572 €
641.180 €
0€
600
Ausstattung u. Kunstwerke
102.444 €
0€
102.444 €
600.750 €
700
Baunebenkosten
416.630 € 1.127.000 €
1.543.630 €
*273.000 €
**230.000 €
100 700
Summe
3.240.726 € 6.378.810 €
9.619.536 €
1.128.750 €
Gesamtbaukosten
10.748.286 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
• KG 100: Flurstücke 167/5, 168/6, 169/2 sowie 168/5 (östl. Teilfläche) der Gemarkung
Thonberg sowie Flurstücke 2470/16 und 2470/17 der Gemarkung Leipzig Grundstücke der Stadt Leipzig - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit 100 %
Belastungsvollmacht zwischen Stadt Leipzig und LESG mbH/ Kosten für den Umzug
der Förderschule Thonberg aus dem gegenwärtigen Standort der 77. Grundschule
werden gegenwärtig überschlägig mit 25.000 € veranschlagt.
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Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
•
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•
•
•
KG 200: Neben der öffentl. Erschließung sind hier die Kosten für den Abbruch der
Parkplatzdeckung sowie Leitungsumverlegungen erfasst.
KG 300 und 400: Der Neubau ist als mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach
geplant und soll in Massivbauweise errichtet (Stahlbeton/Mauerwerk) werden.
KG 500: Die Gestaltung der Freiflächen (Gelände- und Grünflächen) wird mit dem
AfJFB und der Förderschule abgestimmt und wurde einschl. der technischen
Erschließung auf dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die hier eingestellten Kosten sind für die Ausstattung der Küche und der
Außenanlagen im Kita- Bereich eingeplant und werden durch zusätzlich beantragte
Fördermittel gedeckt und führen somit zu keiner Kostensteigerung.
Weitere Ausstattungskosten, die direkt aus dem städtischen Ergebnishaushalt
(166.500 € Kindertagesstätte +133.600 € Förderschule) sowie aus dem
Investitionshaushalt (119.150 € Kindertagesstätte +181.500 € Förderschule) getätigt
werden, sind nicht Bestandteil des Mietzinses.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender
Angebote ermittelt. (zzgl. der Aufwendungen von 273.000 € für die LESGProjektsteuerung *). Im Grundsatz- und Planungsbeschluss wurden bereits für die
LPh 1-3 230.000,00 € aus dem Ergebnishaushalt bewilligt und bis 2016 ausgezahlt.**
Die anteilig angegebenen Baukosten für die Kita ermitteln sich aus der
Hochrechnung der ursprünglich geplanten reinen Kita-Baukosten auf die nun
avisierten 185 Betreuungsplätze. Aus der Differenz zu den veranschlagten
Gesamtbaukosten ergeben sich die resultierenden Kosten für die Aufstockung zur
Beherbergung der Förderschule.
Begründung der Mehrkosten gegenüber des Grundsatz- und
Planungsbeschlusses
Kostenermittlung aus dem Grundsatz- und Planungsbeschluss – Bruttokosten in EUR
Kostenermittlungsstufe:
Kostenüberschlag
KG-Nr. Kostengruppe
Kosten
100
Grundstück *
0,00 €
200
Öffentliche Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktion
400
Bauwerk – Technische Anlagen
998.000,00 €
500
Außenanlagen**
347.000,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
195.000,00 €
700
Baunebenkosten
965.000,00 €
100 700
Summe
75.000,00 €
3.520.000,00 €
6.100.000,00 €
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Die Steigerung der im Zuge der Entwurfsplanung (Lph 3) berechneten Baukosten
gegenüber den im Grundsatz- und Planungsbeschluss ausgewiesenen, geschätzten Kosten
begründet sich folgendermaßen:
• KG 200 - Aufwendige öffentliche Erschließung des Gebietes im Bereich
Stromversorgung und Fernwärme, notwendige Leitungsumverlegung bzw.
Neutrassierung der TW-Trasse; Durchörterungen unter dem Gleisbett der LVB
• KG 300 - Notwendiger Baugrubenaushub (Bodenaustausch) von -2,30 m einschl.
Entsorgung zur Schaffung eines tragfähigen Gründungspolsters; notwendige
Kubaturvergrößerung (laut Planungsbeschluss BRI alt 15.950,58 m³ neu 19.147,2 m³)
des Gebäudes zur Aufnahme des vorgegebenen Raumprogramms der Förderschule
- damit Erweiterung der Kita-Kapazität von 165 auf 185 Plätze
• KG 400 - Kubaturvergrößerung; erhebliche Steigerung des geforderten
Ausstattungsgrades an Gebäudetechnik (Ausstattung – Telekommunikation, elektr.
Leistung, Sonnenschutz, Gebäudeautomation, Lüftungsanlagen - insbesondere durch
erforderliche Mehrdimensionierung der Anlagen im Zusammenhang mit der
Gewährleistung betreiberneutraler Ausstattung von Ausgabeküchen (Möglichkeit zur
Aufbereitung von Tiefkühlkost benötigt Geräteanschlusswerte >25 kW, die eine
Gewerbelüftung erfordern)
• KG 500 - Aufgabenerweiterung - komplette Neuanlage der nichtöffentl. Erschließung
sowie Neugestaltung des Areals einschl. Neubefestigung von Hofflächen; Herstellung
von Einbauten, Spielgeräten, Sportanlagen, sämtlichen notwendigen Stellplätzen etc.
• KG 700 - Anpassung der Werte im Bezug auf die Steigerung des Projektvolumens
Finanzierungsplan und finanzielle Auswirkungen
Maßnahme
Gesamt (ohne LPh 1-3)
davon förderfähig
Fördermittel Bund (U3)
Fördermittel Land (Ü3)
Fördermittel Kita-Ausstattungen
und Außenspielgeräte
Projektsteuerung LESG Lph 4-9
Kreditmittel durch LESG
Beantragte Fördermittel
Schulhausbau (außerhalb der
Mietberechnung)
Bescheid vom 16.07.2015
Bescheid vom 16.07.2015
Beantragung erfolgt
Kreditnehmer Investor LESG
Kosten in €
(max. mögl. FM)
9.619.536,00 €
9.619.536,00 €
506.250,00 €
446.415,16 €
131.250,00 €
273.000,00 €
8.966.500,00 €
2.001.896,14 €
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme erfolgt aus Kreditmitteln und soll durch die
Beantragung und Bereitstellung von Fördermitteln für die Kita begleitet werden.
Es liegen unverbindliche Finanzierungsangebote der DKB, Sparkasse und Bank für
Sozialwirtschaft mit der Variante Kommunalausfallbürgschaft oder Forfaitierung vor.
Unter Berücksichtigung der Finanzierungs- und Refinanzierungsmodelle und Auswertung der
Finanzierungsangebote der Banken schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise in der
Finanzierung des Vorhabens vor:
Da Haushaltsmittel zeitnah nicht zur Verfügung stehen, wird die LESG mit dem Bau und der
Finanzierung dieses Vorhabens als Investorin mit eigener Projektsteuerung betraut.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Der voraussichtliche maximale Kreditbedarf des Neubaus beträgt ca. 9,0 Mio. EUR. Die
Laufzeit des Kredites beträgt 20 Jahre zuzüglich 1,5 Jahre voranstehende Bauzeit. Über
einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und Stadt Leipzig erfolgt die
Refinanzierung des Projekts.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme erfolgt aus Kreditmitteln und soll durch die
Beantragung und Bereitstellung von Fördermitteln optimiert werden.
Als Sicherheiten zur Minderung der Zinslast bestehen zwei Möglichkeiten, die Forfaitierung
oder die Kommunalbürgschaft. Die Forfaitierung der Mietforderungen aus dem Mietvertrag
ist nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde nach § 82 Abs. 5 SächsGemO
genehmigungspflichtig und den kreditähnlichen Rechtsgeschäften zuzuordnen. Ein
wirtschaftlicher Unterschied in den Kreditkonditionen zwischen Forfaitierung und
Kommunalbürgschaft besteht nicht. Aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde ist die
Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Forfaitierung die geeignetere Sicherheit. Dem
schließt sich die Verwaltung an.
Die Ausreichung einer städtischen Bürgschaft in Höhe der tatsächlichen
Kreditverbindlichkeiten aus dem Vorhaben ist gemäß der aktuell gültigen Entgeltordnung der
Stadt Leipzig mit einem einmaligen Bearbeitungsentgelt i.H.v. 1% der Bürgschaftssumme
verbunden. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt für neu ausgereichte Bürgschaften
aktuell 1,5% p.a. der Bürgschaftssumme per 31.12. d. J.
Sowohl Bearbeitungsentgelt als auch Provision fließen an die Stadt (und nicht an die Banken)
und sind insoweit haushaltsneutral.
Die Finanzierungsangebote der Banken gehen grundsätzlich von einer Zinsfestschreibung
von 10 Jahren aus, partiell liegen Finanzierungsangebote mit einer Zinsfestschreibung von
20 Jahren vor. Die Verwaltung tendiert zu der sicheren Variante mit einer durch finanzierten
Zinsbindung von 20 Jahren, nimmt dafür einen Zinsunterschied in Höhe von 0,7 % in Kauf.
Dadurch wird das Zinsänderungsrisiko in 10 Jahren komplett ausgeschlossen und ermöglicht
eine Berechnung und Wertsicherung des Mietzinses für die gesamten 20 Jahre.
Die Beschlusspunkte der Vorlage sowie die Berechnungen basieren auf einer Darstellung
ohne Fördermittel für den Schulanteil, so dass eine Kreditierung der Maßnahme, mit
Ausnahme der bereits beschiedenen Kita-Fördermittel unterstellt wird. Eine weitere
Fördermittelbereitstellung würde im Mietvertrag weitergereicht. Die Stadt Leipzig hat
gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) im August 2016 einen
Förderantrag "Schulische Infrastruktur" gestellt. Ausgehend von den zuwendungsfähigen
Gesamtkosten ist eine Zuwendungen in Höhe von 2.001.896,14 Euro beantragt worden. Der
Bescheid über diese Maßnahme steht derzeit noch aus.
Das Vorhaben basiert einerseits auf einem Erbbaurechtsvertrag der zur
Vorhabensumsetzung erforderlichen Grundstücksflächen mit einer 40-jährigen Laufzeit und
einer 100 %-igen Belastungsvollmacht für Kredit und Fördermittel. Andererseits wird
insbesondere zur Refinanzierung des Vorhabens ein Gesamtmietvertrag zum Gebäude mit
vorerst 20-jähriger Festlaufzeit und anschließender Verlängerungsoption abgeschlossen, in
der zwischen den Vertragspartnern ein neu kalkulierter Mietpreis verhandelt wird. Das Objekt
wird als ganzheitliches Vorhaben berechnet und dargestellt, eine Kosten- und Mietaufteilung
auf Kita und Förderschule erfolgt informativ.
Aus Gründen der Planungssicherheit und Risikominimierung sind im Mietvertrag,
Kreditvertrag, Erbbaurechtsvertrag und Kommunalbürgschaft die Laufzeiten im Sinne eines
Miet-Modells zueinander analog festzusetzen. Die Laufzeit soll 20 Jahre betragen, wobei im
Kreditvertrag 1,5 Jahre tilgungsfreie Zeit für die Bauphase voran gestellt werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Nach Abschluss der laufenden Kreditverhandlungen (Vertragsabschluss nach
Stadtratsbeschluss) wird nach aktueller Finanzmarktsituation ein Bereitstellungs- und
Inanspruchnahmezinssatz nominal im günstigsten Fall von 1,95 % p.a. Für 20-jährige
Zinsfestschreibung zu erwarten sein. Hinzu kommt eine Bürgschaftsprovision von 1,5 % p.a.
an die Stadt Leipzig.
Zur Sicherung der Refinanzierung des Vorhabens entstehen ab dem Haushaltsjahr 2019
voraussichtliche monatliche Haushaltsaufwendungen für die Kaltmiete von 70.827,89 €,
davon entfallen 21.472,64 € (unter Berücksichtigung von 1.083.815 € eingesetzten
Fördermitteln) auf die Kita und 49.355,25 € auf die Förderschule. Dieser Mietzins ist u.a. auf
Basis eines unverbindlichen Zinssatz-Angebotes mit 20-jähriger Laufzeit von 1,95 %
berechnet. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten an der Entwicklung von Zinsen mit
langfristiger Laufzeit, passen die Vertragspartner Stadt Leipzig und LESG zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses des Mietvertrages auf Basis eines verbindlichen Kreditangebotes den
Mietzins bei höherem Zinsniveau über 1,95 % für 20-jährige Zinsfestschreibung
entsprechend an.
Durch die Stadt Leipzig werden zusätzlich zum Investitionsvorhaben eigene Ausstattungen in
Höhe von 600.750 € (KGr. 600) aus Haushaltsmitteln, davon 300.100 € ( 133.600 € FÖSchule und 166.500 € Kita) aus dem Ergebnishaushalt und 300.650 € (119.150 € Kita und
181.500 € FÖ-Schule) aus dem Finanzhaushalt im Objekt eingesetzt. Weiterhin werden für
den Umzug der Förderschule Thonberg Umzugsmittel in Höhe von 25.000,00 € (KGr. 100)
aus Haushaltsmitteln eingesetzt.
Einordnung in den städtischen Haushalt
Übersicht der haushalterischen Ausgaben 2016 - 2018
Jahr
2016
2017
2018
Gesamt
Ergebnishaushalt in €
Planung Lph 1-3 und
Projektsteuerung LESG
Ausstattung KGr. 600
Umzug KGr. 100
230.000
€
Gesamt
230.000
€
300.100 €
25.000 €
230.000 €
273.000 €
300.100 €
25.000 €
325.100 €
26.166.855 €
300.650 €
300.650 €
273.000€
273.000 €
Finanzhaushalt in €
Ausstattung KGr. 600
0€
0€
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Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Übersicht der jährlichen haushalterischen Auswirkungen ab 2019*
Jahr
Auszahlung/Aufwendung
FinHH
ErgHH
Einzahlung/Erträge
FinHH
ErgHH
Kaltmiete
0,00 €
849.934,68 €
0,00 €
0,00 €
Allg. Betriebskosten
0,00 €
168.630,00 €
0,00 €
0,00 €
Nutzungskosten
0,00 €
229.043,00 €
0,00 €
0,00 €
Erbbauzins
0,00 €
36.673,08 €
0,00 €
-36.673,08 €
Bürgschaftsprovision im
1. Jahr
0,00 €
134.491,28 €
0,00 €
-134.491,28 €
Bearbeitungsentgelt 1 %
(einmalig)
0,00 €
89.660,85 €
0
-89.660,85 €
Summe im 1. Jahr
1.508.432,89 €
Bürgschaftsprovision
berechnet über 20 Jahre
Summe über 20 Jahre
260.825,21 €
1.475.639,70 €
27.161.254,90 €
-1.475.639,70
€
-2.209.101,30 €
* ohne Planungs- und Projektsteuerung LESG
Für das Jahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von 273.00,00 € und für das Jahr 2018 in
Höhe von 325.100,00 € im Ergebnishaushalt sowie 300.650,00 € im Finanzhaushalt
einzustellen. Die Deckung für 2017 erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 „unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt“.
Die Mittel für die Kostengruppe 100 stehen im PSP-Element 1.100.22.1.3.01.04 in der
Kostenart 44310100 i.H.v. 25.000 € in 2018 zur Verfügung.
Die Mittel des Ergebnishaushalts 2018 i.H.v. 300.100 € für die Ausstattung der Förderschule
und Kita sind zusätzlich bereitzustellen. Die Deckung i.H.v. 300.100 € erfolgt unterjährig in
2018 aus dem Eckwert des AfJFB. Die konkreten Deckungselemente werden in einer
separaten Vorlage im Jahr 2018 benannt.
Die Mittel im Finanzhaushalt stehen in den PSP-Elementen 7.0000345.710 KA 78327100
und 7.0000138.710.020 KA 78327200 wie folgt zur Verfügung:
Planung
Bezeichnung
7.000345.710
7.000138.710.020
Summe
2017
2018
Summe
Schule Thonberg
53.400
65.750
119.150
Ausstattung Kita
181.500
-
181.500
234.900
65.750
300.650
Die Mittel müssen entsprechend innerhalb der beiden PSP-Elemente umgewidmet und
übertragen werden.
Im Ausweis der Gesamtkosten in der Einordnung in den städtischen Haushalt sind
Kostenanteile in Höhe v. 3.433.680,00 € für Bürgschaftsprovisionen und Erbbauzins
haushaltsneutral.
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Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Folgekosten
Die vorläufigen allgemeinen Betriebskosten aus dem Mietvertrag belaufen sich pro Monat
auf 14.052,50 € und werden nach den tatsächlich anfallenden Kosten jährlich angepasst.
Die Nutzungskosten im Hochbau gemäß DIN 18960 belaufen sich auf jährlich:
KG 200
Objektmanagementkosten
56.040 €
KG 320
Entsorgung
KG 330
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
KG 340
Reinigung, Pflege Außenanlagen
KG 350
Bedienung, Inspektion und Wartung
KG 360
Sicherheits- und Überwachungsdienste
KG 370
Abgaben und Beiträge
KG 410
Instandsetzung 300 Baukonstruktion
14.196 €
KG 420
Instandsetzung 400 Techn. Anlage
14.069 €
KG 430
Instandsetzung 500 Anlagen
KG 440
Instandsetzung 600 Ausstattung
7.500 €
110.625 €
8.500 €
800 €
2.200 €
0,00 €
1.924 €
Gesamtsumme
13.189 €
229.043 €
Aufwandsvergleiche
Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und wurde im Rahmen
der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung der
abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher
und technischer Standards zusammengestellt.
Neubau - Gebäudekennwerte
BGF = 5.005,8 m²
BRI = 19.147,2 m³
NF = 2.902,4 m² (ohne VF-Verkehrsfläche und ohne TF-Technikfläche)
BKI Vergleich Kostenkennwerte (Kostengruppen 300+400 nach DIN 276):
BKI Mittelwert 2015 Förderschulen
1.530 € / m² BGF
410 € / m³ BRI
2.400 € / m³ NF
BKI Mittelwert 2015 Kitas (mittl. Standard)
1.570 € / m² BGF
360 € / m³ BRI
2.640 € / m³ NF
IST Gesamtgebäude IST
370 € / m³ BRI
2.438 € / m³ NF
1.414 € / m² BGF
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
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IST Förderschule IST
IST KITA
1.559 € / m² BGF
1.203 € / m² BGF
BKI Mittelwert 2015 Platzkosten FöSchu
BKI Mittelwert 2015 Platzkosten KITA
IST Platzkosten FöSchu ( 88 Schüler)
IST Platzkosten KITA
(185 Kinder)
111.470 € / Platz
22.290 € / Platz
53.550 € / Platz
12.781 € / Platz
Vergleich Kostenkennwerte(KG 200-700 ohne 600)
IST Platzkosten KITA
16.964 € / Platz
Zeitplan
Der Gebäudekomplex soll im 4.Halbjahr 2018 fertiggestellt und ab dem 02.01.2019 genutzt
werden können.
20.10.2015
Grundsatz- und Planungsbeschluss
11/2015 bis 06/2016
Planung, Leistungsphase 1 bis 3
12/2016 bis 03/2017
Baugenehmigungsverfahren
05/2017
Ausführungsbeschluss – zum Abschluss des Mietvertrages
06/2017 bis 12/2018
Baudurchführung
01/2019
geplanter Nutzungsbeginn Kita, Möblierung 12/2018
02/2019
voraussichtlicher Nutzungsbeginn Förderschule nach Umzug
Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
Objektplanung nach § 33 HOAI
Freianlagenplanung nach § 38 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
LESG
Wittig Brösdorf Architekten
M² – Meinberg & Meinberg
Ingenieurbüro g.u.t. / Sehlhoff GmbH
IB Böttcher / Richter
ANLAGEN
Beschreibung des Vorhabens
Die LESG mbH wird mit Bau und Finanzierung dieses Vorhaben als Investorin mit eigener
Projektsteuerung betraut. Über einen Mietvertrag mit 20 Jahren Laufzeit zwischen LESG und
Stadt Leipzig erfolgt eine Refinanzierung des Projektes.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudekomplexes ist für Anfang 2019 geplant.
Städtebauliche Einordnung / Umwelt- und Rahmenbedingungen
Das zu bebauende Flurstück nördlich der „Alten Messe“ befindet sich im Peripheriebereich
des Leipziger Stadtbezirkes Zentrum Südost an der Philipp-Rosenthal-Straße nordwestlich
der ehemaligen Messehalle 7 (jetzt „Soccerworld“). Im Umfeld dominiert gemischte Nutzung
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Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
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(„Gemengelage“). Nördlich an die Philipp-Rosenthal-Straße angrenzend befinden sich die
Anlagen der ehemaligen Universitätsfrauenklinik.
Westlich am Deutschen Platz ist die Deutsche Nationalbibliothek angesiedelt. Die südliche
Begrenzung bildet ein Bürokomplex (Sitz der LEVG) in Plattenbauweise, der das ehemalige
Nordwesttor zur „Alten Messe“ markiert
Große öffentliche Parkanlagen in unmittelbarer Nähe des Grundstückes sind bequem
fußläufig erreichbar - in nordwestlicher Richtung der Friedenspark (ca. 400 m), in
südöstlicher Richtung der Wilhelm-Külz-Park vor dem Völkerschlachtdenkmal (ca. 700 m).
Die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks erfolgt von dieser ausgehend von der
Philipp-Rosenthal-Straße über den verbleibenden Parkplatz. Hier liegen auch die
stadttechnischen Medien an.
Raum für Stellplätze (Senkrechtparker) werden auf dem Grundstück in ausreichender Zahl
nachgewiesen. Daran anschließend soll der Gebäudekomplex in nordwestlich-südöstlicher
Ausrichtung platziert werden, als Schallschutzpuffer für den sich im Südwestbereich
anschließenden Freibereich.
Die Fläche ermöglicht auch bei Erhalt der LVB-Wendeschleife einen völlig unabhängigen
Betrieb. Die Anbindung an den öffentlichen Personenverkehr ist sehr gut. Die
Straßenbahnhaltestelle „Dt. Nationalbibliothek“ der Linien 2 und 16 befindet sich in ca. 250 m
Entfernung in der Philipp-Rosenthal-Straße.
Zu Fuß und mit dem Fahrrad ist das Grundstück sehr gut erreichbar. Stich- und
Verbindungswege münden in das Areal rund um das Grundstück.
Das insgesamt ca. 5.558 m² große Baugrundstückstück bietet ausreichend Platz für die
Errichtung eines öffentlichen Gebäudes zur gemeinsamen Beherbergung von
Kindertagesstätte und Förderschule einschl. der notwendigen Freiflächen.
Erläuterung Projektkonzept
Die Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten mbH (LESG mbH) plant den Neubau eines Kombinations- (Hybrid-)gebäudes
bestehend aus einer Kindertagesstätte und eine Förderschule am Standort Curiestraße, an
der Alten Messe, auf einem vorhandenen, derzeit als Teil eines Parkplatz genutzten
Grundstückes.
Nach dem gefassten Grundsatz- und Planungsbeschluss wurde das als Gewinner des für
den ursprünglich geplanten Kita-Neubau durchgeführten Gutachterverfahrens bereits
gebundene Architekturbüro Wittig-Brösdorf Architekten mit der erweiterten Entwurfsplanung
des Gebäudekomplexes beauftragt. Der Entwurf sieht folgende Planung vor:
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Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
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Lageplan
Das Gebäude wird von Norden her über die verbleibende Restfläche des Parkplatzes, über
einen Vorplatz, erschlossen. Den Vorplatz begrenzen seitlich die notwendigen PKW- und
Fahrradstellplätze für die Kita sowie für die Förderschule.
Des Weiteren ist eine fußläufige Erschließung von Westen geplant. Dieser Weg verläuft
zwischen Neubau und Parkplatz. Unterhalb dieser Wegedecke erfolgt die
Medienerschließung mit Fernwärme.
Das Gebäude ist viergeschossig ohne Unterkellerung geplant und erstreckt sich über die
gesamte Breite innerhalb der Straßenbahnwendeschleife Curiestraße. Als Riegel trennt der
Neubau den verbleibenden Kfz-Parkplatz mit Freispielbereich der Förderschule von den
künftigen Freispielflächen des Kindergartens. Der Neubau ergänzt als prägnanter Baukörper
das von Messe- und sonstigen großmaßstäblichen Sonderbauten geprägte Umfeld.
Das Gebäude wird über vorgelagerte Foyerbereiche erschlossen an denen auch die
Nebenräume für Kinderwagen und Rollstühle liegen. Das Foyer der Förderschule nimmt die
Haupttreppe der Förderschule und den behinderten gerechten Aufzug auf, der auch für die
Kita genutzt wird. Die Kita selbst erhält einen separaten Speiseaufzug.
Die Treppenhäuser an den Gebäudeenden dienen als Fluchttreppenhäuser und für kurze
Wege beim Geschosswechsel im Bereich der Förderschule.
Während die Versorgungsbereiche mit Küche, Personal- und Nebenräumen sich auf die eine
Hälfte des EG konzentrieren, befindet sich auf der anderen Seite der gesamte
Krippenbereich. Die Krippenräume mit Schlafraum und Sanitärraum bilden je eine
eigenständige Gruppeneinheit und werden von Norden über vorgelagerte Garderobenhöfe
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erschlossen. Die den Gruppenräumen vorgelagerte Freifläche bleibt den Krippengruppen
vorbehalten.
Im 1. Obergeschoss liegen sämtliche Kindergartengruppen. Sie unterteilen sich gemäß der
Aufgabenstellung in einmal vier und einmal drei Gruppen. Die gleichermaßen zum Garten
hin ausgerichteten Gruppenräume zeichnen sich durch differenzierte Raumqualitäten aus.
Die stirnseitig liegenden Gruppenräume verfügen über Sitzerker und zusätzliche Blickbezüge.
Andere Gruppenräume erhalten Spielwände und bieten damit einen geeigneten Raum für
Aktion und Bewegung.
Die Gruppen- und Sanitärräume werden über eine Abfolge lichter Garderobenhöfe
erschlossen. Die Sanitäranlagen des Kindergartens sind gruppenübergreifend
zusammengefasst. Dabei werden die zwei Sanitärräume der Vierergruppe nach
Toilettennutzung und sonstiger Sanitärnutzung unterschieden. Der Sanitärbereich der
Dreiergruppe ist im Sinne der Integration barrierefrei gestaltet.
Aus dem Kindergarten gelangt man über Außentreppen direkt auf die ebenerdigen
Freiflächen. Diese haben in Ihrer Funktion als Flucht- und Rettungswege entscheidende
Bedeutung für ein wirtschaftliches und funktionales Grundrisskonzept mit optimierten Fluchtund Rettungswegen. Die Außentreppen erfüllen mit deren sinnvoller Anordnung das
notwendige Maß an Rettungswegen und erübrigen weitere Treppen im Gebäudeinneren für
die Kita-Nutzung.
Grundrissorganisation 2. Obergeschoss – Nutzung als Förderschule:
Vom Haupttreppenhaus mit Aufzug gelangt man über ein großzügiges Foyer in den
Werkstattbereich mit Werk- und Textilraum. Gegenüber befinden sich als erste Anlaufstelle
das Sekretariat und die Leiterzimmer sowie die zentrale Ausgabeküche. An den
Gebäudeenden schließen sich auf der Südseite jeweils 2 Klassenräume mit dazwischen
liegendem Gruppenraum an. Nach Norden hin sind das Lehrerzimmer, der Rhythmikraum,
der Therapieraum und der Raum für Krankengymnastik untergebrachte. Letztere können
über eine mobile Trennwand zusammen geschalten werden.
Den beiden Fluchttreppenhäusern sind jeweils getrennte Schüler-WCs und offene
Garderoben zugeordnet.
Entsprechend des darunterliegenden Geschosses sind beiden Fluchttreppenhäusern im 3.
Obergeschoss, die WC-Bereiche, die Garderoben sowie die paarweise mit dazwischen
liegendem Gruppenraum befindlichen Klassenräume angeordnet.
Zentraler Raum ist die überhöhte Gymnastikhalle als Endvolumen des zentralen
Eingangsbaukörpers mit gemeinsamem Foyer im EG und Haupttreppenhaus der
Förderschule.
Umkleiden, das Arztzimmer und der Informatikraum liegen auf der Nordseite.
Das Gebäude ist als Massivbau in konventioneller Bauweise geplant.
Für die Außenwände wird eine tragende Mauerschale vorgeschlagen, die mit einer
Wärmedämmung sowie vorgehängten, hinterlüfteten Fassadenplatten aus HPL- oder
Faserzementplatten bekleidet ist. Diese Fassade ist dauerhaft wartungsfrei, bauphysikalisch
optimiert, mechanisch hoch belastbar und bietet einen erhöhten Graffitischutz.
Mit einer flächig gerasterten Fassade (Grundraster 62,5 cm) behauptet sich der prägnante
Baukörper inmitten der großmaßstäblichen Sonderbauten. Das Fassadenraster besteht aus
einem Patchwork unterschiedlich heller Fassadentafeln mit eingestreuten Fensterflächen in
zweierlei Formaten im Bereich der Kita und Fensterbändern im Bereich der Förderschule.
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Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
Stadt Leipzig
Thonberg
167/5, 168/6, 169/2, östl. Teilfl. 168/5, 2470/16, 2470/17
ca. 5.558 m²
Energiekonzept
Die Planung des Neubaus erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten
Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
• niedrige Betriebskosten
• niedrige Investitionskosten
• hohe Funktionalität
• wirtschaftliche Betriebsführung
Gemäß Energieleitlinie der Stadt Leipzig wurde im Zuge der Planungen auch ein möglicher
Passivhausstandard für den Gebäudekomplex diskutiert und wie folgt abgewogen:
• Ein Neubau von Schulgebäuden im Passivhausstandard kann wirtschaftlich nur über
einen Zeitraum der Amortisierung von ca. 30 Jahren umgesetzt werden, wenn das
Nachhaltigkeitskonzept von Betreiber und Nutzer mittels intensiver Vorbereitung und
durch umsichtige Betriebsführung mitgetragen werden kann. Da das Bauvorhaben
mittels Investition der LESG umgesetzt werden soll und und die Refinanzierung der
Kreditierung damit über einen Zeitraum von 20 Jahren erfolgen muss, können
Mehrkosten zur Realisierung eines Passivhausstandards darüber nicht abgedeckt
werden.
• Kindertagesstätten im Passivhausstandard sind nutzungsspezifisch nur in Einzelfällen
wirtschaftlich darstellbar.
Prinzipiell liegt für die Planung von Neubauten die Vorgabe „der aktuellen ENEV„ zu Grunde.
Die Wärmeversorgung wird mittels Fernwärme sichergestellt. Die Wärmeabgabe an die
Räume erfolgt über Flächenheizsysteme mit Einzelraumregelung - im Kita-Bereich zwingend
über eine Fußbodenheizung.
Grundsätzlich soll die Lüftung des Gebäudes natürlich über Fenster erfolgen. Innenliegende
WC-Räume erhalten Einzelraumlüfter. Die innenliegenden Sanitärbereiche werden mittels
einer Be- und Entlüftungsanlage mechanisch gelüftet. In den Ausgabeküchen wird eine
Anschlussmöglichkeit für eine Dunstabzugshaube vorgesehen. Weitere Lüftungsanlagen für
die Küche werden nach Erfordernis der Kücheneinrichtung bzw. nach Vorgaben des
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes vorgesehen. Die Klassenräume der Förderschule
erhalten eine zentrale Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung.
Die Ausstattung der Sanitärtechnik erfolgt kindgerecht gem. AMEV bzw. nach VDI 6000.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral elektrisch mittels elektronischen
Durchlauferhitzern (Gruppenräume), bzw. mittels Speichern bei Einzelentnahmestellen. Die
Durchlauferhitzer erhalten einen intern fest eingestellten Verbrühungsschutz.
Der Bedarf der Elektroenergie wird durch eine tageslichtabhängige Lichtsteuerung auf ein
Minimum reduziert. Zum Einsatz kommen Leuchtmittel der neuesten Generation (T5Leuchten).
Barrierefreies Bauen
Der Neubau wird barrierefrei errichtet. Die Planung wird frühzeitig mit dem Gesundheitsamt
der Stadt Leipzig abgestimmt.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Ausführungsbeschluss - Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages und Abschluss eines Mietvertrag sowie einer
Bürgschaft für den Neubau eines Gebäudekomplexes "Kinderhaus Curiestraße" mit der LESG
Stand vom: 11.04.2017
Projektzeichnungen
•
•
•
•
•
•
•
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•
•
•
•
•
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss - 1. Obergeschoss
Grundriss - 2. Obergeschoss
Grundriss - 3. Obergeschoss
Grundriss - 4. Obergeschoss
Dachaufsicht
Längsschnitt A - A
Querschnitt B – B
Ansichten
Perspektiven Frontal
Perspektive Vorplatz
Perspektive Garten
Weitere Anlagen
1.
2.
3.
nicht öffentliche Anlage: „Gesamtfinanzierung des Vorhabens“
nicht öffentliche Anlage: Entwurf Erbbaurechtsvertrag
nicht öffentliche Anlage: Mietvertrag
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung / LESG
Haushaltsvorlage: Neubau eines Gebäudekomplexes für Kindertagesstätte und Förderschule –
Kinder- und Schulhaus Curiestraße an der „Alten Messe“
Stand vom: 30.01.2017
7.2
Projektzeichnungen
Lageplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss
Grundriss 3. Obergeschoss
Grundriss 4. Obergeschoss
Dachaufsicht
Längsschnitt
A–A
Querschnitt
B–B
Ansichten
Perspektiven Frontal
Perspektive Vorplatz
Perspektive Garten
Anlage 7.2
9,765
125
4,635
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 1,075
3,83
2,70
1,205
2,70
3,83
2,70
3,83
2,70
3,205
2,70
1,26
1,22
2,50
885
2,26
Kr III (15 Ki)
005
NGF: 51,6 m2
U: 29,90 m
Kr II (15 Ki)
006
NGF: 44,3 m2
U: 27,09 m
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
BRH 0,00
1,01
2,26
BRH 0,00
BRH 0,00
175
24
1,30
2,075
1,01 5
17
1,35
24
6,045
5,385
24
4,98
1,26
1,26
4,745
1,26
1,26
24
635
635
1,26
1,26
635
635
635
635
885
2,26
Schl II
006a
NGF: 27,2 m2
U: 21,545 m
Schl II (13Ki)
005a
NGF: 23,7 m2
U: 19,775 m
A
RR
635
635
635
635
1,26
1,26
D
Index Art der Änderung
175
24
5,41
125
2,50
125
5,875
125
2,13
125
17,555
24
1,50
24
KRIPPENGARTEN
7,315
125
4,405
125
4,405
125
175
42
NGF: 203,1 m2
1,96
2,70
Achse Brandwand
FESTTERRASSE
7,18
125
6,90
6,
,905
BGF = 1.052,2 m2
24
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
24
BRH 0,00
635
635
1,74
2,70
BRH 825
1,955
2,70
2,70
1,185
BRH 0,00
175
BRH 0,00
24
BRH 0,00
1,185
Datum
635
635
24
BRH 0,00
Schl I
008a
NGF: 27,2 m2
U: 21,545 m
1,01
2,26
2,00
635
Garderobe 2
004
NGF: 19,6 m2
U: 17,985 m
1,26
1,26
C
7,93
2,00
635
NGF: 4,9 m2
U: 16,21 m
Treppe
T004
NGF: 6,1 m2
U: 11,40 m
Wickel.
1,38
2,26
Wickel.
B
Schuppen
033
NGF: 20,7 m2
U: 18,49 m
24
BRH 1,45
BRH 825
UV-Hzg.
San. 2/3
007
NGF: 21,6 m2
U: 24,375 m
NGF: 1,6 m2
U: 7,35 m
WC D/H
003a
NGF: 0,8 m2
U: 5,41 m
Du.
Kr I (15 Ki)
008
NGF: 45,3 m2
U: 27,43 m
Flur III
090c
6,48
2,465
Wickel.
BRH 2,075
7,93
Du.
885
2,26
Multifunktionsraum
010
NGF:
57,6 m2
U:
31,385 m
BRH 1,45
Lager
003
BRH 825
BMA
030
NGF: 5,4 m2
U: 10,54 m
BRH 1,45
Foyer
009
NGF: 89,7 m2
U: 50,02 m
San. 1
008b
NGF: 16,0 m2
U: 17,645 m
1,725
2,26
BRH 1,45
Flur V
090e
NGF: 17,1 m2
U: 23,61 m
635
635
24
BRH 1,45
Garderobe 1
002
NGF: 16,9 m2
U: 16,845 m
BRH 1,45
2,01
2,26
2,50
2,26
BRH 825
BRH 1,45
Speise-A
025
NGF: 0,8 m2
1,75
2,26
25
1,50
TH B
T002
NGF: 7,9 m2
U: 13,825 m
1,01
2,01
1,01
2,26
1,38
2,26
BRH 1,45
2,30
2,26
Flur II
090b
NGF: 16,7 m2
U: 23,15 m
NGF: 2,1 m2
U: 6,015 m
BRH 1,45
RR
Flur IV
090d
NGF: 13,6 m2
U: 19,76 m
1,01
2,26
Lag. MZR
010a
NGF: 9,4 m2
U: 14,225 m
21 x 30 x 17
HAR/Elt. (GHV_HAK)
029
NGF:
12,5 m2
U:
18,36 m
1,295
2,70
90
2,00
UV-Hzg.
T90 RS
76
2,26
UV-Hzg.
Pers.
012
NGF: 37,8 m2
U: 25,08 m
1,50
2,70
3,83
2,70
UV-Hzg.
Pm
026
4,62
24
1,50
2,125
3,83
2,70
Gast
024
NGF: 6,9 m2
U: 10,725 m
25
125
Aufzug FS/Kita
001a
NGF: 3,0 m2
U: 7,05 m
2,30
2,26
T30 RS
1,75
2,26
PC-AP
PC-AP
2,30
2,26
Flur I
090a
NGF: 26,8 m2
U: 35,035 m
76
2,26
NGF: 13,6 m2
U: 15,48 m
WC/Du D
022
NGF: 3,4 m2
U: 8,18 m
Isolierraum
021
NGF: 7,7 m2
U: 11,28 m
2,30
2,26
NGF: 7,6 m2
U: 11,195 m
Wä / Lager
020
NGF: 6,6 m2
U: 10,48 m
885
2,26
Umkl D
019
885
2,26
Umkl H
018
WC/Du H
023
NGF: 3,4 m2
U: 8,18 m
T90 RS
635
635
BRH 2,075
175
1,905
885
2,26
1,135
2,26
1,26
1,26
BRH 825
24
2,045
365
21 x 30 x 17
1,33
2,70
BRH 2,075
TH A
T001
NGF: 53,3 m2
U: 45,105 m
RR
Garten-WC
011
NGF: 1,9 m2
U: 5,86 m
635
635
Rollst.
001b
NGF: 6,8 m2
U: 11,19 m
175
24
Kiwa.
027b
NGF: 12,0 m2
U: 15,355 m
9,095
5,145
24
1,50
1,135
2,26
Batterie/SiBe
028
NGF: 3,0 m2
U:
7,46 m
T30
T30
1,26
2,70
2,58
2,70
635
635
BRH 1,45
Küche/Lager
013
NGF: 15,5 m2
U: 17,85 m
1,01
2,26
4,275
125
1,50
A
2,30
2,26
1,26
1,26
BRH 825
UV-Elt.
BRH 825
BRH 825
7,93
1,26
1,26
Ausgabeküche/Wägen
014
NGF:
41,3 m2
U:
26,685 m
Windfang Kita
027
NGF: 18,4 m2
U: 17,795 m
80
1,20
635
635
BRH 2,075
1,01
2,26
1,01
2,26
1,33
2,70
365
1,905
125
24
RR
76
2,26
635
635
BRH 1,45
885
2,26
76
2,26
1,01
2,26
76
2,26
Umkl.-Kü
015
NGF: 6,0 m2
U: 12,74 m
4,635
125
RR
BRH 0,00
RR
635
635
Hausm.
016
NGF: 12,3 m2
U: 17,245 m
885
2,26
Kiwa.
027a
NGF: 23,3 m2
U: 19,685 m
635
635
885
2,26
BRH 2,075
FAHRRADSTELLPLÄTZE
HAR/HLS
017
NGF: 11,1 m2
U: 15,785 m
76
2,26
BRH 2,075
635
635
635
635
E
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
175
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
B
1
22 x 16 x 30
22 x 16 x 30
67,50
C
E
1,50
2,70
BRH 1,45
BRH 2,075
BRH 2,70
1,33
2,10
20
1,75
125
1,83
D
21 x 30 x 17
24
A
TH C
T003
NGF: 7,9 m2
U: 13,825 m
BRH 0,00
1,01
1,35
BRH 0,00
3,645
24 1,50 24
635
635
125
C
635
635
71
1,33
2,075
185
1,33
2,075
175
24
1,33
2,075
Müll
032
NGF: 16,2 m2
U: 16,46 m
4,62
Schuppen
031
NGF: 23,5 m2
NGF
U: 19
19,72 m
185
Sonst. Freifläche
NGF:
444,4 m2
B
365
6,125
4,25
1,86
4,745
5,515
A
125
125
1,81
6,365
365
VORPLATZ
17,375
24
BRH 2,075
4,635
125
175
BRH 825
365
15,01
BRH 1,45
4,275
175
Achse Brandwand
365
24
BRH 1,45
STELLPLÄTZE KITA 5+1
3,685
1,50
BRH 825
1,19 24
24
BRH 825
30
1,62
T30 RS
2,50
24
BRH 0,00
35 1,225 125
4,105
635
635
1,225
33
76
2,26
125
3,02
1,33
2,70
2,775
24
2,00
635
125
1,92
Erw.
2,375
24
635
635
125
2,26
Fäk.
4,875
24
6,25
365
125
3,515
5,00
2,135
2,44
24
14
24
175
4,455
T30 RS
24
24
T30 RS
1,87
175
13
5,00
635
635
24
15,01
76
2,26
125 1,30
175
UV-Elt.
75
24
76
2,26
125
1,87
12
5,00
BRH 0,00
24 1,00
24
5,00
Fäk.
175
1,56
11
3,83
2,70
24 1,50 24
5,00
Erw.
175
5,00
10
2,00
635
2,045
5,00
9
3,83
2,70
25
5,00
8
1,01
2,26
3,61
5,00
7
2,575
2,70
15
5,00
6
1,33
2,70
5,24
5,00
5
1,25
2,01
25
4
T30 RS
6,25
3
B
2
C
1
Parken
NGF: 71,4 m2
Außenfläche Krippe
9.2
NGF:
712,5 m2
Außenfläche Kindergarten
9.1
NGF:
1.445,3 m2
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
SANDKASTEN-/SPIELGERÄTEFLÄCHEN
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
ROLLERSTRECKE
1408 KAM
INHALT
Erdgeschoss
MAßSTAB
1:100
KINDERGARTEN
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
BEARBEITER
UB
A-04-03
Name
24
24
5,41
125
8,355
125
1,75
8,00
125
2,375
125
4,25
125
635
635
1,26
1,26
5,21
175
24
175
24
24
20
2,465
20
D
12,91
1,26
1,26
Gr VI (20 Ki)
107
NGF: 52,1 m2
U: 30,67 m
1,135
2,26
Index Art der Änderung
9,92
Gr V (20 Ki)
108
NGF: 51,6 m2
U: 29,445 m
2,91
1,91
Datum
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
BRH 0,00
BRH 0,00
1,33
2,70
1,33
2,70
3,83
2,70
1,185
2,70
BRH 0,00
24
BRH 0,00
24
BRH 0,00
1,955
2,70
BRH 0,00
3,83
2,70
1,135
2,26
1,33
2,70
1,135
2,26
635
635
175
Gr IV (20 Ki)
109
NGF: 49,4 m2
U: 28,73 m
C
A
RR
BRH 57
UV-Hzg.
1,75
2,26
BRH 1,025
1,75
2,26
1,75
2,26
BRH 40
Flur V
190e
NGF: 21,6 m2
U: 28,965 m
BRH 1,45
UV-Hzg.
2,00
635
BRH 1,45
San. 5/6
106
NGF: 17,8 m2
U: 19,885 m
125
San. 3-6
105
NGF: 13,5 m2
U: 15,48 m
Erw.
San. 3/4
104
NGF: 15,5 m2
U: 17,865 m
B
5,385
175
24
BRH 2,275
1,26
1,26
885
2,26
BRH 2,275
Spielregale als Einbauten,
inkl. Matratzenlager
1,135
2,26
Gr III (20 Ki)
110
NGF: 52,6 m2
U: 29,865 m
24
635
635
BRH 40
21 x 30 x 17
BRH 1,65
BRH 1,025
BRH 0,00
4,82
175
BRH 1,65
BRH 1,65
Achse Brandwand
125
24
Lager
125
NGF: 2,3 m2
U: 6,25 m
T30 RS
BRH 2,275
BRH 0,00
22 x 16 x 30
175
BRH 1,65
3,83
2,70
Fluchtbalkon
101 Balkon
NGF: 84,9 m2
U: 114,665 m
BRH 1,65
2,15
2,70
2,58
2,70
1,33
2,70
BRH 0,00
BRH 1,65
RR
Spielregale als Einbauten,
inkl. Matratzenlager
LUFTRAUM
175
F90
T30 RS
Ltg.
111
NGF: 26,4 m2
U: 21,28 m
BRH 0,00
1,33
2,70
BRH 0,00
3,83
2,70
BRH 0,00
1,25
2,70
1,33
2,70
3,83
2,70
2,70
BRH 0,00
21 x 30 x 17
2,00
635
T90 RS
2,30
2,26
diff. Arbeiten
112
NGF: 15,3 m2
U: 25,51 m
7,075
BRH 0,00
T90 RS
T30 RS
1,135
2,26
80
1,20
1,75
2,26
1,955
2,70
E
BRH 0,00
24
175
1,565
BRH 0,00
1,185
BRH 0,00
Aufzug FS
101
2
90 NGF: 3,0 m
5
2,00 U: 7,06 m
1,75
2,26
T30 RS
Gr VII (20 Ki)
113
NGF: 50,6 m2
U: 44,735 m
Speise-A
121
NGF: 0,8 m2
125
TH B
T102
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
Garderobe 3/4/5/6
103
NGF:
48,0 m2
U:
30,365 m
1,135
2,26
BRH 0,00
1,135
2,26
Flur IV
190d
NGF: 44,2 m2
U: 27,145 m
UV-Elt.
WC D
120
NGF: 3,0 m2
U: 7,62 m
Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager
Flur II
190b
NGF: 11,2 m2
U: 16,71 m
BRH 1,45
Material
122
NGF: 14,8 m2
U: 17,54 m
1,135
2,26
2,00
635
Flur III
190c
NGF: 22,6 m2
U: 30,10 m
2,00
635
1,135
2,26
T30 RS
2,30
2,26
Gr II (20 Ki)
114
NGF: 51,6 m2
U: 29,445 m
1,75
2,26
76
2,26
San. 7
118
NGF: 10,0 m2
U: 13,415 m
2,29
2,58
1,875
BRH 1,65
UV-Hzg.
BRH 1,65
WC H
119
NGF: 3,0 m2
U: 7,63 m
T30 RS
1,135
2,26
BRH 1,65
BRH 1,45
Flur I
190a
NGF: 6,2 m2
U: 10,825 m
Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager
Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager
BRH 2,275
76
2,26
UV-Hzg.
Erw.
2,00
635
1,75
2,26
BRH 40
BRH 1,025
BRH 57
BRH 1,65
1,135
2,26
4,54
6,365
2,91
1,91
BRH 2,275
Garderobe 1/2/7
117
NGF:
37,7 m2
U:
25,895 m
24
Gr I (20 Ki)
115
NGF: 52,1 m2
U: 30,665 m
175
4,72
1,26
1,26
8,35
24
BRH 1,65
Du.
20
20
2,465
635
635
D
San. 1/2
116
NGF: 22,4 m2
U: 23,32 m
BRH 1,45
RR
125
20
14,165
4,98
A
BRH 1,65
Treppe
104
NGF: 10,4 m2
U: 16,21 m
2,50
RR
30
RR
1,135
2,26
635
635
1,26
1,26
635
635
635
635
BRH 1,65
1,26
1,26
1,26
1,26
635
635
635
635
BRH 1,65
BRH 2,275
1,26
1,26
BRH 40
635
635
TH A
T101
NGF: 35,4 m2
U: 42,785 m
1,135
2,26
Lager
124
NGF: 2,3 m2
U: 6,245 m
635
635
2,29
24
A
T30 RS
RR
24
175
Kinderküche
102
NGF: 23,4 m2
U: 20,585 m
1,135
2,26
125
Spielregale als Einbauten,
inkl. Matratzenlager
Projektraum
123
NGF: 47,0 m2
U: 28,765 m
6,065
5,41
635
635
4,415
1,875
BRH 1,025
125
1,135
2,26
5,00
1,875
BRH 1,025
T30 RS
5,625
2,58
1,875
BRH 1,025
BRH 1,025
BRH 2,275
24
24 1,50 24
C
TH C
T103
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
885
2,26
1,905
6,045
24
1,50
1,26
1,26
21 x 30 x 17
4,415
1,875
175
2,50
A
B
10,445
24
175
6,695
175
1,26
1,26
52 125
15,01
1,76
2,26
4,30
175
635
635
1,605
24
1,76
2,26
1,15 125
7,585
635
635
1,15 30
24
6,25
2,30
2,26
125
6,695
14
5,00
1,26
1,26
4,04
125
13
5,00
Erw.
125
4,94
5,00
Spielregale als Einbauten, inkl. Matratzenlager
8,205
4,58
5,00
12
BGF = 1.052,2 m2
E
22 x 16 x 30
125
24
5,00
11
635
635
8,995
175
5,00
10
T30 RS
15,01
5,00
9
1,26
1,26
175
5,00
8
BRH 3,32
24
24
5,00
7
2,30
2,26
175
5,41
5,00
6
2,30
2,26
24
5,00
5
3,06
1,33
175
4
Achse Brandwand
6,25
3
B
2
C
1
8,57
125
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
8,00
125
8,355
125
5,41
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
24
67,50
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
B
2
C
1
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
1408 KAM
INHALT
1. Obergeschoss
MAßSTAB
1:100
BEARBEITER
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
UB
A-04-04
Name
5,00
5,00
15,01
125
125
13,93
5
15,01
6,695
24
3,985
24
125
1,435 125
5
1,50
24
24
175
175
1,50
635
24
3,325
2,385
20
24
24
125
3
24
24
24
125
3,00
24
2,94
24
24
5,00
7
4,815
125
4,76
24
125
24
20
4,765
24
5,00
10
3,59
4,765
125
24
3,30
BRH 1,70
24
2,085
24
2,38
125
1,60
125
24
6,73
2,38
2,50
24
125
24
BGF = 1.200,7 m2
7,605
5,00
12
175
94
1,875
20
4,755
635
635
BRH 1,075
94
1,875
3,59
5,00
11
BRH 1,075
BRH 1,075
94
1,875
51
1,875
94
1,875
BRH 1,075 BRH 1,075
94
1,875
94
1,875
BRH 1,075
7,34
5,00
9
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
3,00
4,755
5,00
8
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
125
4,76
5,00
6
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
3,625
4,76
5,00
5
BRH 1,075
94
1,875
125
4,76
5,00
BRH 1,075
94
1,875
9,215
4,76
4
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
20
5,00
2
BRH 1,075
94
1,875
3,59
4,76
5,00
BRH 1,075
94
1,875
94
1,875
3,59
4,76
6,25
1
94
1,875
8,855
BRH 1,075
Achse Brandwand
175
BRH 1,075
1,25
2,26
Index Art der Änderung
2,385
3,325
24
175
24
175
Datum
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
E
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
6,25
13
14
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
B
24
C
175
BRH 1,075
94
1,875
175
94
1,875
BRH 1,075
1,25
2,26
94
1,875
BRH 1,075
BRH 1,075
1,25
2,26
415
175
8,125
5,625
635
635
24
175
Klassenraum 4 (40)
211 (9 Schüler)
NGF:
43,1 m2
U:
27,325 m
6,055
Gruppenraum 4 (20)
212 (9 Schüler)
NGF:
19,3 m2
U:
18,885 m
24
Gruppenraum 3 (20)
213 (9 Schüler)
NGF:
19,5 m2
U:
18,885 m
A
D
125
dT
1,50
635
Flur V
290e
NGF: 12,2 m2
U: 18,87 m
1,75
2,26
1,26
1,26
175
dT
Klassenraum 3 (40)
214 (9 Schüler)
NGF:
41,0 m2
U:
26,785 m
Garderobe (12)
210 (3/4)
NGF: 14,0 m2
U:
16,535 m
6,055
NR-Kü
215a
NGF: 17,6 m2
U: 18,11 m
T30 RS
RR
175
Ausgabeküche (30)
215
NGF:
28,3 m2
U:
21,745 m
dT
WC-Mä (21)
209
NGF: 13,0 m2
U: 14,76 m
5,255
stellv. Leitung (18)
216b
NGF:
17,3 m2
U:
17,995 m
885
2,26
1,135
2,26
UV-Elt.
1,01
2,26
Flur VI
290f
NGF: 9,4 m2
U: 13,53 m
WC-Ju (21)
208
NGF: 8,7 m2
U: 12,585 m
C
2,55
1,75
2,26
dT
dT
635
635
B
125
Flur IV
290d
NGF: 30,0 m2
U: 48,335 m
RB-WC (11)
205
NGF: 10,5 m2
U: 14,03 m
4,74
2,135
Therapie (20)
207
NGF: 20,3 m2
U: 18,315 m
635
635
BRH 1,075
76
2,26
885
2,26
76
2,26
Krankengym. (20)
206
NGF:
20,5 m2
U:
18,39 m
T30 RS
51 125 1,60 125
BRH 1,075
24
BRH 1,70
BRH 2,95
BRH 1,075
BRH 45
BRH 2,325
BRH 1,70
BRH 1,075
1,81
2,26
BRH 1,075
1,26
1,26
BRH 1,70
Umkl-Da Du
204
NGF: 10,9 m2
U: 17,52 m
70
1,355
dT
BRH 1,70
Liege
WC-Da (11)
202
NGF: 10,8 m2
U: 13,64 m
T90 RS
BRH 2,325
76
2,26
76
2,26
Umkl.-Kü
203
76 NGF: 5,4 m2
2,26 U: 11,96 m
76
2,26
RR
RR
635
635
885
2,26
76
2,26
21 x 30 x 17
BRH 1,70
T30 RS
2,58
1,875
2,30
2,26
2,30
2,26
1,135
2,26
1,50
635
T90 RS
Leitung (18) 1,01 Sekretariat (15)
2,26 216
216a
2
NGF: 21,3 m
NGF: 17,5 m2
U: 19,36 m
U:
18,11 m
Klassenraum 2 (50)
217 (11 Schüler)
NGF:
51,6 m2
U:
30,535 m
BRH 1,45
1,135
2,26
dT
24
3,475
21 x 30 x 17
24
Aufzug FS
201
2
90 NGF: 3,0 m
2,00 U: 7,05 m
24
1,135
2,26
T30 RS
dT
Gruppenraum 2 (20)
218 (11 Schüler)
NGF:
19,3 m2
U:
18,885 m
2,19
1,62
76
2,26
Flur III
290c
NGF: 117,6 m2
U: 85,235 m
dT
1,135
2,26
BRH 1,45
1,135
2,26
1,50
635
Gruppenraum 1 (20)
219 (11 Schüler)
NGF:
19,3 m2
U:
18,885 m
30
24
125
TH B
T 202
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
T30 RS
T90 RS
24
dT
dT
1,75
2,26
4,41
1,81
2,17
Lager
232
NGF: 2,3 m2
U: 6,25 m
1,62
24
Rhytmik/Musik/Snoezel (40)
225
NGF:
38,4 m2
U:
26,175 m
T30 RS
dT
BRH 1,075
2,685
Lehrerzimmer (40)
224
NGF:
40,8 m2
U:
27,195 m
1,26
1,26
635
635
635
635
1,26
1,26
1,26
1,26
635
635
635
635
BRH 1,70
1,25
2,26
24
635
635
24
BRH 1,70
4,45
5
24
5,255
6,055
8,35
BRH 1,70
Flur II
290b
NGF: 15,0 m2
U: 18,60 m
BRH 1,70
125
125
635
635
BRH 1,075
2,30
2,26
Garderobe (12)
221 (1/2)
NGF: 14,0 m2
U:
16,535 m
2,55
1,26
1,26
BRH 2,325
UV-Hzg.
885
885
2,26
Klassenraum 1 (50)
220 (11 Schüler)
NGF:
49,5 m2
U:
29,825 m
175
24
76
2,26
WC-Mä (21)
222
NGF: 13,0 m2
U: 14,76 m
RR
BRH 1,70
2,26
635
635
BRH 1,70
WC-Ju (21)
223
NGF: 8,7 m2
U: 12,585 m
76
2,26
BRH 1,70
Flur I
290a
NGF: 8,9 m2
U: 12,80 m
1,26
1,26
1,81
2,26
BRH 45
BRH 2,325
T30 RS
BRH 1,075
24
51 125 1,60 125
2,38
24
175
24
1,50
24
2,38
125
1,60
125
2,50
635
635
T30 RS
2,00
2,26
19,37
TH A
T 201
NGF: 34,8 m2
U: 34,91 m
2,30
2,26
4,98
T30 RS
21 x 30 x 17
RR
30
5
175
125
LM
230
NGF: 9,9 m2
U: 13,555 m
T30 RS
1,135
2,26
D
Textil (40)
228
NGF: 51,2 m2
U: 29,155 m
Technik/Elt.
229
NGF: 6,4 m2
U: 10,405 m
UV-Elt.
885
2,26
2,30
2,26
C
175
2,27
5
635
635
1,075
RR
1,26
1,26
24
12
5
6,24
15,01
10
635
635
T30 RS
ReinPers
231
NGF: 2,3 m2
U: 6,25 m
21 x 30 x 17
BRH 45
1,905
6,045
635
635
175
1,135
2,26
BRH
NR-Werken (15)
227
NGF:
15,7 m2
U:
20,52 m
Werkraum (50)
226
NGF: 53,7 m2
U:
29,80 m
24
2,40
1,26
1,26
2,58
1,875
12
5
4,52
1,905
TH C
T 203
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
125
1,50
A
Achse Brandwand
21 x 30 x 17
BRH 1,075
BRH 2,325
8,125
635
635
24
1,74
175
B
A
BRH
1,075
2,495
2,50
BRH
1,075
2,945
24
4,415
1,875
4,415
1,875
A
E
5,00
1,875
24
1,62
2,575
635
635
12
2,375
635
635
7,02
1,135
2,26
12
5
24
8,375
6,25
1,26
1,26
175
BRH 1,45
8,84
24,99
15,01
14
5,00
1,135
2,26
35
5,00
635
635
2,19
5
5,00
13
UV-Hzg.
12
175
5,00
12
635
635
24
5,00
11
1,135
2,26
1,81
2,17
10
BRH 7,07
24
125
9
1,135
2,26
5,00
8
885
2,26
6,24
175
24 1,50 24
1,62
24
175
20
3,275
5,00
7
BRH 1,45
5,00
6
24
5,00
5
885
2,26
6,25
4
1,135
2,26
3
B
2
C
1
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
1408 KAM
INHALT
2. Obergeschoss
MAßSTAB
1:100
BEARBEITER
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
UB
A-04-05
Name
6,25
175
175
24
24 1,50 24
20
1,62
4
5,00
24
3,275
3
1,81
125
24
2,17
5,00
175
125
5
5,00
5,00
15,01
2,19
30
2,39
125
2,375
6
175
125
3,625
125
3,865
7
B
2
C
1
8
5,00
24
9
5,00
5,00
16,335
24
10
5,00
24
16,335
3,985
24
11
2,00
125
24
1,435 125
5,00
1,62
125
5,00
1,98
2,575
125
13
5,00
6,25
15,185
2,40
125
2,275
30
14
175
8,97
30
2,19
125
24
5,41
2,17
125
24
3,275
20
24
175
175
4,52
175
2,945
12
175
24
5,77
20
24
125
4,625
8,655
3,29
2,42
24
2,00
3,59
4,76
24
125
2,00
125
125
4,625
3,59
4,76
125
6,125
20
24
24
4,76
9,815
24
125
4,875
125
4,815
24
24
4,76
24
4,76
24
125
6,125
125
4,625
14,155
4,76
24
4,755
125
20
24
4,765
2,00
3,59
24
125
125
4,765
2,00
125
3,59
24
4,625
125
20
1,915
1,50
24
2,38
125
1,60
125
5,77
24
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
E
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
415
8,855
4,755
BAUHERR
24
BGF = 1.200,7 m2
4,82
Datum
1,20
415
175
94
1,875
94
1,875
BRH 1,075
635
635
24
BRH 1,075
BRH 1,075
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
125
9,215
4,76
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
94
1,875
125
20
BRH 1,075
1,25
2,26
2,50
24
1,75
125
20
4,66
Index Art der Änderung
5,255
175
24
BRH 1,075
1,25
2,26
Achse Brandwand
175
BRH 1,075
94
1,875
175
94
1,875
BRH 1,075
94
1,875
BRH 1,075
1,25
2,26
94
1,875
BRH 2,325
24
1,25
2,26
D
125
1,135
2,26
1,50
635
Klassenraum 8 (50)
311 (11 Schüler)
NGF:
49,6 m2
U:
29,825 m
A
125
76
2,26
76
2,26
24
635
635
2,55
BRH 1,70
1,26
1,26
BRH 1,70
Gruppenraum 8 (20)
312 (11 Schüler)
NGF:
19,5 m2
U:
18,89 m
BRH 1,45
Gruppenraum 7 (50)
313 (11 Schüler)
NGF:
19,4 m2
U:
18,885 m
C
6,055
635
635
885
2,26
RR
175
1,26
1,26
1,135
2,26
dT
1,135
2,26
dT
1,50
635
WC-Mä (21)
309
NGF: 13,0 m2
U: 14,76 m
Garderobe (12)
310 (7/8)
NGF: 14,0 m2
U:
16,535 m
T30 RS
Flur V
390e
NGF: 15,1 m2
U: 18,605 m
1,75
2,26
175
635
635
2,26
24
1,26
1,26
885
635
635
4,74
635
635
1,135
2,26
dT
Informatik (40)
307
NGF: 41,4 m2
U:
27,46 m
BRH 2,325
Flur VI
390f
NGF: 9,0 m2
U: 13,05 m
635
635
24
12,865
1,905
24
8,125
BRH 45
BRH 1,075
21 x 30 x 17
635
635
BRH 1,70
1,26
1,26
T30 RS
WC-Ju (21)
308
NGF: 8,7 m2
U: 12,585 m
dT
Klassenraum 7 (50)
314 (11 Schüler)
NGF:
51,7 m2
U:
30,535 m
1,81
2,26
1,26
1,26
BRH 2,325
1,135
2,26
Lehrküche (40)
315
NGF: 28,3 m2
U:
21,745 m
BRH 1,075
BRH 1,45
HausW (20)
316
NGF: 24,7 m2
U: 20,21 m
BRH 1,70
1,135
2,26
Werken/Ton (20)
317
NGF:
24,9 m2
U:
20,26 m
BRH 1,71
RB-WC (11)
306
NGF: 10,5 m2
U: 14,03 m
2,30
2,26
Klassenraum 6 (50)
318 (11 Schüler)
NGF:
51,7 m2
U:
30,535 m
BRH 2,325
885
2,26
UV-Hzg.
Lager
304
NGF: 2,6 m2
U: 6,73 m
Umkl-H Du
305
NGF: 11,0 m2
U: 17,65 m
T30
Flur IV
390d
NGF: 42,6 m2
U: 51,06 m
1,75
2,26
dT
2,30
2,26
UV-Elt.
dT
T30
T90 RS
Lager
303
76 NGF: 2,6 m2
2,26 U: 6,715 m
BRH 1,075
Liege
76
2,26
1,135
2,26
1,135
2,26
1,50
635
76
2,26
WC-H (11)
302
NGF: 10,9 m2
U: 13,755 m
dT
T30
BRH 1,45
dT
76
2,26
2,005
2,26
UV-Hzg.
Flur III
390c
NGF: 49,1 m2
U: 52,65 m
T30 RS
dT
Gruppenraum 6 (50)
319 (11 Schüler)
NGF:
19,5 m2
U:
18,885 m
T30 RS
Prallwand umlaufend
2,50
2,26
635
635
1,135
2,26
Gruppenraum 5 (20)
320 (11 Schüler)
NGF:
19,5 m2
U:
18,885 m
1,135
2,26
BRH 1,71
RR
T30 RS
T30 RS
1,135
2,26
1,75
2,26
1,26
1,26
5,255
1,50
635
BRH 1,45
Klassenraum 5 (50)
321 (11 Schüler)
NGF:
49,6 m2
U:
29,825 m
1,26
1,26
1,26
1,26
635
635
1,01
2,26
1,01
2,26
T30 RS
24
24
Entrauchung
21 x 30 x 17
Sportgeräte (20)
328
NGF:
17,8 m2
U:
17,215 m
885
2,26
Lager
333
NGF: 2,3 m2
U: 6,25 m
885
2,26
2,26
T30 RS
885
2,26
24
BRH 10,82
2,58
1,875
RR
RR
BRH 1,70
Umkl-Ju
326
NGF: 10,5 m2
U: 13,83 m
Flur II
390b
NGF: 15,0 m2
U: 18,60 m
1,135
2,26
BRH 1,70
125
BRH 2,325
1,135
2,26
76
2,26
885
Garderobe (12)
322 (5/6)
NGF: 14,0 m2
U:
16,535 m
BRH 1,70
2,55
Umkl-Mä
325
NGF: 10,5 m2
U: 13,855 m
2,26
24
2,50
415
5,71
24
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
175
67,50
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
B
1
C
5,855
BRH 1,075
Arzt (20)
327
NGF: 16,7 m2
U: 16,73 m
885
24
20
BRH 2,325
WC-Ju (21)
324
NGF: 8,7 m2
U: 12,585 m
125
635
635
8,35
175
2,50
2,26
Aufzug FS
301
2
90 NGF: 3,0 m
2,00U: 7,05 m
TH B
T302
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
T30 RS
1,26
1,26
Flur I
390a
NGF: 8,9 m2
U: 12,80 m
BRH 1,70
2,26
WC-Mä (21)
323
NGF: 13,0 m2
U: 14,76 m
RR
635
635
635
635
BRH 2,325
635
635
BRH 2,325
T30 RS
76
2,26
BRH 45
635
635
BRH 2,325
2,38
51 125 1,60 125
24
175
24
1,50
175
2,445
635
635
635
635
E
TH A
T301
NGF: 35,0 m2
U: 34,995 m
RR
125
125
19,375
1,60
4,98
D
T30 RS
2,00
2,26
A
T30 RS
A
B
Entrauchung
1,81
2,26
C
Spracharlarm
331
NGF: 9,9 m2
U: 13,555 m
21 x 30 x 17
885
2,26
T90 RS
Gymnastikhalle/Aula
329
NGF:
197,2 m2
U:
57,465 m
T30 RS
Lager
332
NGF: 2,3 m2
U: 6,25 m
BRH 45
21 x 30 x 17
1,905
6,045
TH C
T303
NGF: 23,4 m2
U: 30,565 m
8,125
1,26
1,26
24
1,50
24
B
Datentechnik/Elt.
330
NGF:
6,5 m2
U:
10,485 m
Achse Brandwand
2,50
175
2,50
2,50
A
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
1408 KAM
INHALT
3. Obergeschoss
MAßSTAB
1:100
BEARBEITER
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
UB
A-04-06
Name
A
4,295
2,34
16,335
BRH 1,125
BRH 1,125
BRH 1,125
Entrauchung
5,00
24
7,585
24
175
24
7,585
24
175
T90 RS
B
Technik/Lüftung Halle
402
NGF:
17,0 m2
U:
27,715 m
T30 RS
TH A
T401
NGF: 34,8 m2
U: 34,91 m
Aufzug FS
401
NGF: 3,0 m2
90
U: 7,05 m
1,25
2,26
A
B
2,00
2,58
1,875
LUFTRAUM GYMNASTIKHALLE
RR
1,25
2,26
13,695
RWA
RR
14
175
24
24
13
24
4,76
12
2,26
24
5,00
11
24
4,295
5,00
10
5,625
165
4,415
1,875
175
24
9
Achse Brandwand
175
5,00
8
BRH 14,57
5,00
7
21 x 30 x 17
6
1,25
2,26
5
4,415
1,875
4
B
3
5,00
1,875
2
C
1
C
C
A
4,74
20,5 m2
30,20 m
BRH 1,125
D
175
4,415
1,875
5,00
1,875
4,415
1,875
1,25
2,26
D
BRH 1,125
A
24
BRH 1,125
Technikzentrale
403
NGF:
35,1 m2
U:
27,505 m
NGF:
U:
Wartungsgang
404
T30 RS
Lüftungsgerät FöSchu
175
24
4,46
24
4,76
24
6,635
7,585
24
Datum
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
175
21,25
7,755
24,99
38
8,17
Achse Brandwand
21,25
24
Index Art der Änderung
E
E
BGF = 507,3 m2
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
3
4
5
6
7
B
2
C
1
8
9
10
11
12
13
14
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
1408 KAM
INHALT
4. Obergeschoss
MAßSTAB
1:100
BEARBEITER
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
UB
A-04-07
Name
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
Dachfläche mit Eindeckung bituminös und 5cm Kies
B
B
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
RWA
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
C
C
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
A
A
D
D
Lüftungsgerät FöSchu
Dachfläche mit Eindeckung bituminös und 5cm Kies
E
E
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
MAßSTAB
1:200
A-04-08
EP
PLAN-NR.
UB
INDEX
PHASE
14
B
2
C
1
01.12.2016
...................................................................................................................................
Unterschrift
A
Notentwässerung:
handwerklich gefertigter Überlauf
100*150 mm
...................................................................................................................................
Unterschrift
A
ARCHITEKT
14
BAUHERR
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
Datum Bearbeiter
13
Änderung
12
Nr.
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
11
Index
10
wittig brösdorf architekten
#Architekt Rolle
Schnorrstraße 16a
Leipzig
9
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
8
1408 KAM
BEARBEITER
PROJEKT-NR. DATUM
Dachaufsicht
PLANINHALT
7
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
#Auftraggeber Komplette Adresse
6
PROJEKT
Attikaentwässerung:
LX460-2x, mit 45° Klemmflansch
Hauptentwässerung: 5,2 l/s
Nennweite: DN 70
5
ARCHITEKT
4
BAUHERR
3
B
2
C
1
DACHAUFBAU
DACHAUFBAU
Kiesschicht
Bautenschutzmatte
Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage
EPS-Gefälledämmung WLG 035
Trennlage / Dampfsperre
Stahlbetondecke (gespachtelt)
Abhängdecke, teilw. m Akustik
1
FUSSBODENAUFBAU Gymnastikhalle:
Kiesschicht
Bautenschutzmatte
Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage
EPS-Gefälledämmung WLG 035
Trennlage / Dampfsperre
Stahlbetondecke (gespachtelt)
Pi-Träger
Akustikdecke, Deckenstrahler
50 mm
6 mm
10 mm
100-300 mm
5 mm
250 mm
450 mm
2
3
4
5
6
50 mm
6 mm
10 mm
100-300 mm
5 mm
160 mm
740 mm
Linoleumbelag Sport Bahnenware
Zementestrich
Trennlage
Dämmung, WLG 035
Stahlbetondecke
7
FUSSBODENAUFBAU 4. OG:
5 mm
55 mm
Linoleumbelag Bahnenware
Zementestrich
Dämmung, WLG 035
Stahlbetondecke
30 mm
250 mm
8
9
5 mm
55 mm
30 mm
250 mm
10
11
12
13
14
+18,70
+18,50
20
20
20
+18,90
Wartungsgang
404
25 10
40
1,025
7,70
6,80
3,80
2,775
74
20
16
20
+19,625
Technikzentrale
403
AUSSENWAND (v. i. n. a.)
+15,875
+14,70
Kalkputz
Stb.-Wand
Metall-UK
mit MiWo WLG 035
Hinterlüftung
Fassadenplatte
+14,60
+14,35
15 mm
240 mm
165 mm
140 mm
25 mm
8 mm
+13,95
3,70
2,95
Umkl.-Mä
325
Umkl.-Ju
326
Arzt
327
Sportgeräte
328
Gymnastikhalle/Aula
329
Flur lV
390d
Sprachalarm
303
+11,00
25
41 9
WC-Ju
324
25 9
Flur l
290a
9
WC-Mä
323
FUSSBODENAUFBAU 3. OG:
Technik
304
+10,91
Umkl-H Du
305
RB-WC
306
Informatik
307
WC-Ju
308
Flur Vl
390f
Linoleumbelag Bahnenware 5 mm
Zementestrich
55 mm
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
WC-Mä
309
+10,66
+10,25
3,75
3,00
Flur l
290a
WC-Ju
223
Lehrerzimmer
224
Rhytmik/Musik/Snoezel
225
Flur lll
290c
Umkl.-Kü
203
+7,25
25
41 9
WC-Mä
222
FUSSBODENAUFBAU 2. OG:
+7,16
Umkl-Da Du
204
RB-WC
205
Krankengym.
206
Therapie
207
WC-Ju
208
Flur Vl
290f
Linoleumbelag Bahnenware 5 mm
Zementestrich
55 mm
Trennlage
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
WC-Mä
209
Index Art der Änderung
+6,53
Flur lll
190c
Flur lV
190d
Linoleumbelag Bahnenware 5 mm
Zementestrich
70 mm
Heizrohr inkl. Systemmatte 25 mm
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
3,70
2,95
Garderobe 1/2/7
117
Garderobe 3/4/5/6
103
13
Flur l
190a
FUSSBODENAUFBAU 1. OG:
+3,55
Flur V
190e
+3,42
Gr Vl
107
25
Gr l
115
Datum
+6,91
37
+3,17
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
2,80
3,55
+2,80
Flur ll
090b
Foyer
009
Garderobe 1
002
San. 1
008b
±0,00
60 125
Flur l
090a
Längsschnitt
6,25
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
-0,975
5,00
5,00
Lager
003
-0,125
San. 2/3
007
Garderobe 2
004
Schl ll
005a
-0,725
5,00
5,00
5,00
5,00
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
6,25
-2,30
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
FUSSBODENAUFBAU EG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Linoleumbelag Bahnenware
Zementestrich
Heizrohr inkl. Systemmatte
Perlite Ausgleichsschüttung
Abdichtung
5 mm
70 mm
30 mm
30 mm
10 mm
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
Bodenplatte Stb
600 mm
PE-Folie
Glasschaumschotter
250 mm
Sauberkeitsschicht
50 mm
Gründungspolster nach Statik
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
1408 KAM
INHALT
Längsschnitt A-A
MAßSTAB
1:100
BEARBEITER
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
UB
A-04-09
Name
Kiesschicht
Bautenschutzmatte
Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage
EPS-Gefälledämmung WLG 035
Trennlage / Dampfsperre
Stahlbetondecke (gespachtelt)
Abhängdecke, teilw. m Akustik
+15,875
25
20
50
2,85
Werken/Ton
317
25
50
+10,66
+10,25
+6,91
Flur lll
190c
-0,725
1,33
70
2,50
6,045
PROJEKT
180 mm
37
2,80
3,55
MAßSTAB
1:100
A-04-10
GP
PLAN-NR.
UB
INDEX
PHASE
BEARBEITER
01.12.2016
1408 KAM
PROJEKT-NR. DATUM
30 mm
100 mm
Foyer
009
60 125
±0,00 -0,125
60 125
Windfang Kita
027
Betonsteinplatten
Zeoflor E1/10 90kg/m²
Drainmatte
Abdichtung 3 lagig
Trennlage
Balkonkragplatte als Fertigelement
im Gefälle
2,95
Leitung
111
37
+3,17
2,80
3,55
+2,80
BALKONBELAG
25
Material
122
13
+3,55 +3,42
25
Projektraum
123
15 mm
240 mm
165 mm
140 mm
25 mm
8 mm
13
2,95
3,70
Linoleumbelag Bahnenware 5 mm
Zementestrich
70 mm
Heizrohr inkl. Systemmatte 25 mm
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
3,70
+6,50
FUSSBODENAUFBAU 1. OG:
895
25
41 9
Leitung
216a
25
41 9
Flur lll
290c
+7,25 +7,16
Kalkputz
Stb.-Wand
Metall-UK
mit MiWo WLG 035
Hinterlüftung
Fassadenplatte
3,00
2,91
3,75
Werkraum
226
5 mm
55 mm
30 mm
250 mm
AUSSENWAND (v. i. n. a.)
Linoleumbelag Bahnenware 5 mm
Zementestrich
55 mm
Trennlage
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
3,75
FUSSBODENAUFBAU 2. OG:
Linoleumbelag Bahnenware
Zementestrich
Dämmung, WLG 035
Stahlbetondecke
...................................................................................................................................
Unterschrift
Flur lll
390c
9
+11,00+10,91
25
41 9
Gymnastikhalle/Aula
329
FUSSBODENAUFBAU 3. OG:
...................................................................................................................................
Unterschrift
2,95
+13,85
wittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
+14,35
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
7,90
6,80
1,875
FUSSBODENAUFBAU Gymnastikhalle:
Linoleumbelag Sport Bahnenware 5 mm
Zementestrich
55 mm
Trennlage
Dämmung, WLG 035
30 mm
Stahlbetondecke
250 mm
+14,80
+14,60
50 mm
6 mm
10 mm
100-300 mm
5 mm
250 mm
450 mm
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
DACHAUFBAU
ARCHITEKT
+18,00
BAUHERR
74
+18,54
Datum Bearbeiter
16
20
+18,90
+18,70
50 mm
6 mm
10 mm
100-300 mm
5 mm
160 mm
740 mm
Änderung
+19,625
Kiesschicht
Bautenschutzmatte
Bitumen 2-lagig bituminös, wurzelfeste Oberlage
EPS-Gefälledämmung WLG 035
Trennlage / Dampfsperre
Stahlbetondecke (gespachtelt)
Pi-Träger
Akustikdecke, Deckenstrahler
Nr.
E
Index
D
Querschnitt B-B
C
ARCHITEKT
B
BAUHERR
A
PLANINHALT
DACHAUFBAU
4,98
7,305
FUSSBODENAUFBAU EG
1,045
Linoleumbelag Bahnenware
Zementestrich
Heizrohr inkl. Systemmatte
Perlite Ausgleichsschüttung
Abdichtung
5 mm
70 mm
30 mm
30 mm
10 mm
Bodenplatte Stb
600 mm
PE-Folie
Glasschaumschotter
250 mm
Sauberkeitsschicht
50 mm
Gründungspolster nach Statik
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
+19,63
+15,88
FÖRDERSCHULE THONBERG
KITA ALTE MESSE
+2,76
±0,00
6,25
Ansicht Nord
4,965
15,00
25,00
1,88
15,00
6,25
67,50
14
13
E
12
D
Ansicht Ost
11
C
10
B
19,375
E
2
C
3
7
6
5
+19,67
+19,63
+15,87
+15,88
+6,45
+6,46
±0,00
±0,00
A
6
B
3
7
8
9
10
2
C
2,50
A
5
4
A
Ansicht West
B
4
8
A
2,50
D
1
9
1,88
9,365
1
D
E
D
E
19,375
B
C
11
12
13
14
+19,63
Index Art der Änderung
Datum
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
ARCHITEKT
wittig brösdorf architektenittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 24655102
FACHPLANER
g. u. t. ingenieurbüro
für technische gebäudeausrüstung
Beethovenstraße 14
04107 Leipzig
Tel.: 0341 9805057
+15,88
ISR Ing.-Büro Schlegel & Reußwig GmbH
beratende Ingenieure VBI / VDE
Nathanaelstraße 18
04177 Leipzig
Tel.: 0341 48601-11
Ingenieurbüro Jörg Böttcher
Statik
Am Krähenfeld 17
04416 Markkleeberg
Tel.: 034299 77214
Brandschutzbüro Dr. Rönn
Bitterfelder Str. 1
04129 Leipzig
Tel.: 0341 5503174
PROJEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
+2,76
OKFB = +/- 0,00 (127,00m Ü NN)
PROJEKT-NR.
±0,00
1408 KAM
INHALT
Ansichten
MAßSTAB
Ansicht Süd
6,25
55,00
1:100
6,25
BAUTEIL/EBENE/BEREICH
INDEX
DATUM
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER
01.12.2016
Genehmigungsplanung
BEARBEITER
9,36
5
1,88
67,50
1
2
3
4
5
6
7
1,88
8
9
10
11
12
13
14
4,97
5
UB
A-04-11
Name
ARCHITEKT
wittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
Änderung
ARCHITEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
Nr.
BAUHERR
Index
PROJEKT
Datum Bearbeiter
A-04-12
PLAN-NR.
1408 KAM
MAßSTAB
PHASE
GP
UB
INDEX
01.12.2016
BEARBEITER
Perspektiven Frontal
PROJEKT-NR. DATUM
PLANINHALT
ARCHITEKT
wittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
Änderung
ARCHITEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
Nr.
BAUHERR
Index
PROJEKT
Datum Bearbeiter
A-04-13
PLAN-NR.
1408 KAM
MAßSTAB
PHASE
GP
UB
INDEX
01.12.2016
BEARBEITER
Perspektive Vorplatz
PROJEKT-NR. DATUM
PLANINHALT
ARCHITEKT
wittig brösdorf architekten
Freie Architekten BDA
Schnorrstraße 16a
04229 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
BAUHERR
Stadt Leipzig - Dezernat 6
Stadtentwicklung und Bau
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
...................................................................................................................................
Unterschrift
Änderung
ARCHITEKT
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße an der "Alten Messe"
Nr.
BAUHERR
Index
PROJEKT
Datum Bearbeiter
A-04-14
PLAN-NR.
1408 KAM
MAßSTAB
PHASE
GP
UB
INDEX
01.12.2016
BEARBEITER
Perspektive Garten
PROJEKT-NR. DATUM
PLANINHALT
Anlage 7.3.1
Anlage 7.3.1
Gesamtfinanzierung Vorhaben Kinderhaus Curiestraße an der Alten Messe
Finanzierung über Kredit
mit FöMi Kita
gerundete Werte
Stand : April 2017
Investition
9.620.000,00 €
abzgl. FöMi Kita
zzgl. Bauzeit- und Bereitstellungszinsen
und Bearbeitungsentgelt 1% / lfd. Provision 1,5% Kommunalbürgschaft
-1.083.915,00 €
430.000,00 €
Kredithöhe
8.966.085,00 €
Summe Investitionsaufwand
Mietvertragsrefinanzierung 20 Jahre
Annuität
Provision 1,5 % Kommunalbürgschaft im 1. Jahr (variabler Mietanteil)
Erbbaupacht
Property Management
Außenanlagen 0,55 €/m² mtl.
Instandhaltung 1,00 €/m² mtl.
Wagnis und Gewinn
Monatliche Kaltmiete
davon verbleibt im Stadthaushalt
monatlich
45.146,00 €
11.210,00 €
3.057,00 €
2.975,00 €
2.438,00 €
4.015,00 €
1.987,00 €
70.828,00 €
14.267,00 €
Anlage 1
Kosten-/Finanzierungsplan
Curiestr. FÖ-Schule- Mietanteil für 20 Jahre
1. Basiszahlen
Kostengruppe
Beschreibung
Gesamt in €
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
,00
300
Bauwerk Baukonstruktion
133.942,00
2.923.489,00
400
Bauwerk Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
760
Finanzierungskosten
Gesamt mit Grundstück
Gesamt ohne Grundstück
Plätze gesamt
88
1.816.807,00
377.572,00
,00
1.127.000,00
237.134,31
6.615.944,31
6.615.944,31
davon Krippenplätze
0
davon Integrat.-Plätze
0
Freifläche
Nutzgrundfläche m²
2347,3
1659
0
Investition Kostengruppen
200, 300, 400, 500, 700
6.615.944,31 €
75.181,19 €
2.818,53 €
Investition ohne Grundstück
6.615.944,31 €
75.181,19 €
2.818,53 €
pro Platz
pro qm
2. Berechnung
Vergleichswert ohne Fördermittel mit Inst
Vergleichswert mit Fördermitteln mit Inst
11.259.540,48 € SK Laufzeit
562.977,02 € SK Jahr
6.615.944,31 € Investition
Fördermittel
Investition bereinigt
Fremdfinanzierung
Eigenkapital
SK
SK
Laufzeit
20
Monate
240
06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.FÖSChuleNGF
8.242.650,29 €
412.132,51 €
6.615.944,31 €
2.000.000,00 €
4.615.944,31 €
4.615.944,31 €
0,00 €
Seite 1
3. Finanzielle Machbarkeit
Gebäudebezogene Sachkosten SK
Berechnungsgrundlage Gesamtinvestition ohne Grundstück
mit FÖM
4.615.944,31 €
ohne FÖM
6.615.944,31 €
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen
Investitionskosten unter
Berücksichtigung der FöM
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen
Investitionskosten unter
Berücksichtigung der FöM
Annuität
pro Jahr
20
PropertyMan.
Wagnis/Gewinn
35.820,00 €
Erbpachtzins
Zinsen Ø über
20 Jahre
Bürgschaft im
ersten Jahr
Abschreibung
Instandhaltung
Freifläche
Instandhaltung
pro m²
Kosten Träger/
Investors
pro Jahr
20
716.400,00 €
35.820,00 €
716.400,00 €
18.336,54 €
366.730,80 €
18.336,54 €
366.730,80 €
1,95%
48.108,75 €
962.175,00 € 278.905,75 € 5.578.115,00 €
399.750,26 €
7.995.005,19 €
1,50%
69.239,16 €
5
pro Jahr
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen Investitionskosten
ohne FÖM Annuität
20
99.239,16 €
230.797,00 € 4.615.940,00 €
0,00 €
0,00 €
0,55 €
10.949,40 €
218.988,00 €
10.949,40 €
218.988,00 €
1,00 €
28.167,60 €
563.352,00 €
28.167,60 €
563.352,00 €
278.905,75 € 5.578.115,00 €
427.917,86 €
8.558.357,19 €
GSK-Einnahme
412.132,51 € 6.857.867,00 €
562.977,02 € 11.259.540,48 €
GSK-Einnahme
mit Freifläche
423.081,91 € 7.076.855,00 €
573.926,42 € 11.478.528,48 €
Berechnungsbasis ohne FM mit
Berechnungsbasis ohne FM
Instandhaltungsrücklage,Erbpacht mit Instandhaltungsrücklage
zins, Freifläche
pro Jahr
pro Monat
pro Platz/ Jahr
pro Platz/ Monat
pro m²/ Jahr
Pro m²/ Monat
pro Jahr
pro Monat
pro Platz/ Jahr
pro Platz/ Monat
pro m²/ Jahr
Pro m²/ Monat
592.262,96 €
49.355,25 €
6.730,26 €
560,86 €
Berechnungsbasis ohne FM
ohne Instandhaltungsrücklage
562.977,02 €
534.809,42 €
46.914,75 €
44.567,45 €
6.397,47 €
6.077,38 €
533,12 €
506,45 €
239,84 €
227,84 €
19,99 €
18,99 €
Berechnungsbasis mit FM mit
Instandhaltungsrücklage, Erb- Berechnungsbasis mit FM mit Berechnungsbasis mit FM ohne
Instandhaltungsrücklage
pacht, Freifläche
Instandhaltungsrücklage
441.418,45 €
412.132,51 €
383.964,91 €
36.784,87 €
34.344,38 €
31.997,08 €
5.016,12 €
4.683,32 €
4.363,24 €
418,01 €
390,28 €
363,60 €
175,58 €
163,58 €
14,63 €
13,63 €
06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.FÖSChuleNGF
Seite 2
Anlage 1
Kosten-/Finanzierungsplan
Curiestr. Kita- Mietanteil für 20 Jahre
1. Basiszahlen
Kostengruppe
Beschreibung
Gesamt in €
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
,00
300
Bauwerk Baukonstruktion
93.502,00
1.836.514,00
400
Bauwerk Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
760
Finanzierungskosten
Gesamt mit Grundstück
Gesamt ohne Grundstück
Plätze gesamt
185
davon Krippenplätze
45
Freifläche
0
528.028,00
263.608,00
131.250,00
416.630,00
162.865,69
3.432.397,69
3.432.397,69
davon Integrat.-Plätze
0
Investition Kostengruppen
200, 300, 400, 500, 600, 700
3.432.397,69 €
18.553,50 €
2.058,17 €
Investition ohne Grundstück
3.432.397,69 €
18.553,50 €
2.058,17 €
pro Platz
pro qm
Nutzgrundfläche m²
1667,69
2775
2. Berechnung
Vergleichswert ohne Fördermittel mit Inst
Vergleichswert mit Fördermitteln mit Inst
6.055.428,92 € SK Laufzeit
302.771,45 € SK Jahr
3.432.397,69 € Investition
SK
SK
Fördermittel + KG 600
Investition bereinigt
Fremdfinanzierung
Eigenkapital
Laufzeit
20
Monate
240
06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.Kita_NGF
4.420.402,56 €
221.020,13 €
3.432.397,69 €
1.083.915,16 €
2.348.482,53 €
2.348.482,53 €
0,00 €
Seite 1
3. Finanzielle Machbarkeit
Gebäudebezogene Sachkosten SK
Berechnungsgrundlage Gesamtinvestition ohne Grundstück
mit FÖM
2.348.482,53 €
ohne FÖM
3.432.397,69 €
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen
Investitionskosten unter
Berücksichtigung der FöM
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen
Investitionskosten unter
Berücksichtigung der FöM
Annuität
pro Jahr
20
PropertyMan.
Wagnis/Gewinn
23.880,00 €
Erbbauzins
Zinsen Ø über
20 Jahre
Bürgschaft im
ersten Jahr
Abschreibung
Instandhaltung
Freifläche
Instandhaltung
pro m²
Kosten Träger/
Investors
pro Jahr
20
477.600,00 €
23.880,00 €
477.600,00 €
18.336,54 €
366.730,80 €
18.336,54 €
366.730,80 €
1,95%
24.476,48 €
489.529,60 € 141.900,61 € 2.838.012,20 €
207.393,20 €
4.147.864,02 €
1,50%
35.227,24 €
5
pro Jahr
Berechnung auf Basis der
tatsächlichen Investitionskosten
ohne FÖM Annuität
20
51.485,97 €
117.424,13 € 2.348.482,60 €
0,00 €
0,00 €
0,55 €
18.315,00 €
366.300,00 €
18.315,00 €
366.300,00 €
1,00 €
20.012,28 €
400.245,60 €
20.012,28 €
400.245,60 €
141.900,61 € 2.838.012,20 €
227.405,48 €
4.548.109,62 €
GSK-Einnahme
221.020,13 € 3.715.857,80 €
302.771,45 €
6.055.428,92 €
GSK-Einnahme
mit Freifläche
239.335,13 € 4.082.157,80 €
321.086,45 €
6.421.728,92 €
pro Jahr
pro Monat
pro Platz/ Jahr
pro Platz/ Monat
pro m²/ Jahr
Pro m²/ Monat
Berechnungsbasis ohne FM Berechnungsbasis ohne FM
mit Instandhaltungsrücklage ohne Instandhaltungsrücklage
302.771,45 €
282.759,17 €
25.230,95 €
23.563,26 €
1.636,60 €
1.528,43 €
136,38 €
127,37 €
181,55 €
169,55 €
15,13 €
14,13 €
pro Jahr
pro Monat
pro Platz/ Jahr
pro Platz/ Monat
pro m²/ Jahr
Pro m²/ Monat
Berechnungsbasis mit FM mit
Instandhaltungsrücklage,Erbba Berechnungsbasis mit FM mit Berechnungsbasis mit FM ohne
Instandhaltungsrücklage
uzins, Freifläche
Instandhaltungsrücklage
257.671,67 €
221.020,13 €
201.007,85 €
21.472,64 €
18.418,34 €
16.750,65 €
1.392,82 €
1.194,70 €
1.086,53 €
116,07 €
99,56 €
90,54 €
132,53 €
120,53 €
11,04 €
10,04 €
06_04Finanzierung_Anlage1_Curiestr.Kita_NGF
Seite 2
C:\Users\heberin\AppData\Local\Temp\notes81A94A\~5974715.odt
Stand: 28.03.2017
Anlage 7.3.2
Nummer
der Urkundenrolle für das Jahr 2017
Verhandelt
zu Leipzig am
2017
Vor dem unterzeichneten Notar
mit Amtssitz in 04 Leipzig,
...straße
erschienen heute:
2
1.
Frau Silke Menzel
dienstansässig: Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig
2.
Herr Ralf-Dieter Claus
geschäftsansässig: Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Die Erschienene zu 1 ist dem Notar von Person bekannt. Der Erschienene zu 2 wies sich aus
durch Vorlage seines gültigen Personalausweises.
Die Erschienene zu 1 erklärte, dass sie ihre nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen
Namen abgebe, sondern für die
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
- im Folgenden die "Grundstückseigentümerin" genannt -,
aufgrund der mit Dienstsiegel der Stadt Leipzig versehenen Vollmacht vom 30.03.2006, die
dem Notar im Original vorlag und in beglaubigter Abschrift beigefügt wird.
Der Erschienene zu 2 erklärte, dass er seine nachstehenden Erklärungen nicht im eigenen
Namen abgebe, sondern für die
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten GmbH
und zwar in seiner Eigenschaft als deren Geschäftsführer
- im Folgenden der "Erbbauberechtigte" genannt -.
Der amtierende Notar bescheinigt aufgrund heutiger Einsicht in das elektronische Handelsregister, dass unter dem Aktenzeichen HRB 6824 des Amtsgerichts Leipzig der Erschienene zu
2. als Geschäftsführer allein zur Vertretung der LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur
Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten GmbH mit Sitz in Leipzig
berechtigt ist.
Die Erschienenen erklärten, den nachstehenden
3
E R B BAU R E C H T S V E R T RAG
schließen zu wollen:
§1
Grundbuch- und Sachstand
Der Notar hat die elektronischen Grundbücher am
1.
eingesehen:
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 443,
verzeichneten Grundstücks
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Thonberg
167/5
Gebäude- und Freifläche
126 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei.
2.
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 750,
verzeichneten Grundstücks
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Thonberg
168/6
Gebäude- und Freifläche
3.939 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei.
3.
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 443,
verzeichneten Grundstücks
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Thonberg
169/2
Gebäude- und Freifläche
148 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei.
4.
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Thonberg, Blatt Nr. 750,
verzeichneten Grundstücks
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Thonberg
168/5
Verkehrsfläche
2.904 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei.
5.
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Leipzig, Blatt Nr. 6448,
verzeichneten Grundstücks
4
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Leipzig
2470/16
Gebäude- und Freifläche
12 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei.
6.
Als Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig von Leipzig, Blatt Nr. 6960,
verzeichneten Grundstücks
Gemarkung
Flurstück
Lage
Größe
Leipzig
2470/17
Gebäude- und Freifläche
33 m²
ist in Abteilung I eingetragen: Stadt Leipzig.
Die Abteilungen II und III sind lastenfrei
§2
Erbbaurecht / Dauer
1.
Die Grundstückseigentümerin bestellt dem dies annehmenden Erbbauberechtigten in
Alleinberechtigung ein Erbbaurecht an den in § 1 Ziffer 1, 2, 3, 5 und 6 genannten
Flurstücken und einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.300 m² des unter § 1
Ziffer 4 genannten Flurstücks, die im Lageplan, der dieser Urkunde in Anlage 1 als
Bestandteil beigefügt und auf den verwiesen wird, rot umrandet gekennzeichnet ist
- im folgenden "Erbbaugrundstück" genannt -.
Das Erbbaugrundstück ist unbebaut.
2.
Das veräußerliche und vererbliche Recht, das in § 8 beschriebene Bauwerk zu haben,
erstreckt sich auch auf die nicht für das Bauwerk erforderlichen Flächen des Erbbaugrundstücks.
3.
Das Erbbaurecht beginnt mit der Eintragung im Grundbuch und endet nach 40 Jahren,
von heute an gerechnet.
§3
Erbbauzins
1.
Der Erbbauzins beträgt jährlich 4 % des Verkehrswerts für Grund und Boden. Der Verkehrswert beträgt 166,50 EUR/m² und beruht auf dem Wertgutachten des Amtes für
Geoinformation und Bodenordnung vom 17.11.2016. Bei einer angenommenen Fläche
von 5.558 m² beträgt der jährliche Erbbauzins
36.673,08 EUR
(in Worten: sechsunddreißigtausendsechsdreiundsiebzig 08/100 Euro).
Sollten sich aufgrund des Ergebnisses der Vermessung des Flurstücks 168/5 von
Thonberg Abweichungen von der angenommenen Größe ergeben, soll das die
5
Wirksamkeit der Regelung nicht berühren. Der Erbbauzins ist entsprechend um 6,66
EUR/m² anzupassen.
2.
Der Erbbauzins in Höhe von 4 % ist vom Tage der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung und/oder der Förderschule an, jedoch unabhängig davon spätestens ab dem
01.01.2019 (vor Entstehung des Rechts als Pacht) bis zum Ablauf des Erbbaurechts in
zwei gleichen Teilbeträgen im voraus jeweils am 15.01. und 15.07. eines Jahres
kostenfrei an die Grundstückseigentümerin auf deren Konto bei der
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE76 8605 5592 1010 0013 50
BIC: WELADE8LXXX
unter Angabe des Erbbaugrundstücks und Buchungszeichens "
zahlen.
" zu
Über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist die Grundstückseigentümerin (Liegenschaftsamt) unverzüglich schriftlich zu informieren.
3.
Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gemäß Ziffer 2 beträgt der Erbbauzins lediglich
2 % p. a. des Verkehrswertes. Die Fälligkeit richtet sich nach § 2 Satz 1.
4.
Erfüllt der Erbbauberechtigte eine Leistung nach § 3 nicht fristgemäß, hat er der Grundstückseigentümerin jeweils eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % p.a. der geschuldeten
Leistung zu leisten. Zum Zweck der Zwangsvollstreckung gilt die Vertragsstrafe ab
Beurkundung als geschuldet.
5.
Zur Sicherung des Erbbauzinses ist zugunsten der jeweiligen Grundstückseigentümerin
eine Reallast an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch zu bestellen mit der in § 4
vereinbarten Wertsicherung und dem Vermerk, dass die Erbbauzinsreallast mit ihrem
Hauptanspruch bestehen bleibt, falls aus ihr oder einem ihr vor- oder gleichrangigen
Recht die Zwangsversteigerung des Erbbaurechts betrieben wird ( § 9 Abs. 3 Ziffer 1
ErbbauRG).
6.
Mehrere Erbbauberechtigte haften für die von ihnen übernommenen Verbindlichkeiten
als Gesamtschuldner.
§4
Anpassung des Erbbauzinses
Erhöht oder verringert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem für den Monat des heutigen Vertragsschlusses bzw.
gegenüber dem für den Monat der letzten Anpassung veröffentlichten Verbraucherpreisindex
um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der jeweilige Erbbauzins und die Erbbauzinsreallast
automatisch im selben prozentualen Verhältnis nach oben oder unten.
Die Zahlungspflicht des dementsprechend angepassten Erbbauzinses ändert sich jedoch
frühestens nach Ablauf von drei Jahren seit dem Abschluss dieses Vertrages und anschließend frühestens jeweils nach Ablauf von weiteren drei Jahren nach der letzten Änderung.
Einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf es nicht.
6
Diese Anpassungsregelungen werden nach § 3 Ziffer 5 dieses Vertrages dinglich als Inhalt der
Erbbauzinsreallast vereinbart.
§5
Besitzübergang
Als wirtschaftlichen Übergang des Erbbaugrundstückes vereinbaren die Vertragsparteien den
Tag der Beurkundung, 24.00 Uhr.
Mit Besitzübergang gehen die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Erbbaugrundstücks, die Nutzungen und die Lasten auf den Erbbauberechtigten über, ferner die Verkehrssicherungspflicht. § 7 bleibt unberührt. Von Lasten, die der
Erbbauberechtigte zu tragen hat, ist die Grundstückseigentümerin freizustellen. Der Erbbauberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen und Bescheide über diese
Lasten ab Besitzübergang auch direkt zugestellt werden. Zu den zu übernehmenden Lasten
gehören auch erforderliche Einmessungen von Bauwerken.
§6
Sach- und Rechtsmängel
1.
Jede Haftung der Grundstückseigentümerin für Mängel des Erbbaugrundstücks ist
ausgeschlossen, insbesondere jede für Grenze, Größe, Güte und Beschaffenheit
einschließlich für Erschließung i. S. d. § 127 BauGB des Erbbaugrundstücks. Die Grundstückseigentümerin haftet auch nicht für Aufwendungen, die sich aus ungünstigen oder
ortsunüblichen Baugrundverhältnissen ergeben.
2.
Der Erbbauberechtigte übernimmt das Erbbaugrundstück wie es bei Besitzübergang
steht und liegt. Der Erbbauberechtigte hat Gelegenheit gehabt, das Erbbaugrundstück
eingehend zu untersuchen. Er erkennt den Zustand als vertragsgemäß an.
Für den Fall, dass die Grundstückseigentümerin wegen Altlasten, schädlicher Bodenoder Grundwasserveränderungen oder nach Abfallrecht von Behörden oder Dritten
(z. B. Ausgleichsansprüche) nach gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen
wird, stellt sie der Erbbauberechtigte von sämtlichen Kosten und nach Besitzübergang
auch von der Beseitigungspflicht ohne Einschränkung frei. Ansprüche nach § 24 II
BBodSchG werden ausgeschlossen.
3.
Der Grundstückseigentümerin sind keine Ansprüche nach dem Vermögensgesetz auf
Rückübertragung des Erbbaugrundstücks bekannt. Sie übernimmt jedoch keine Haftung
für das Nichtbestehen vermögensrechtlicher Ansprüche.
4.
Die Grundstückseigentümerin ist verpflichtet, das Erbbaugrundstück frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen zu übergeben, mit Ausnahme der in § 7a zu
bestellenden Dienstbarkeiten.
5.
Die Grundstückseigentümerin übernimmt keine Haftung dafür, dass das Erbbaugrundstück frei von im Grundbuch nicht eingetragenen Belastungen, insbesondere von Baulasten, Mitbenutzungsrechten, gesondertem Gebäudeeigentum oder Eigentum an Baulichkeiten Dritter und frei von Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen ist.
Den Beteiligten sind keine derartigen Nutzungsverhältnisse Dritter bekannt.
7
6.
Auf den Flurstücken 168/5 und 168/6 von Thonberg befindet sich jeweils ein Beleuchtungsmast der Stadtbeleuchtung. Diese müssen aufgrund des geplanten Bauvorhabens
entfernt werden. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich auf seine Kosten zu Demontage und Rückbau dieser Beleuchtungsanlagen nach vorheriger Absprache mit dem
Verkehrs- und Tiefbauamt, der Stadt Leipzig, Abt. Stadtbeleuchtung.
Die Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, wird die Anlage frei
klemmen. Durch diese Maßnahme wird zwangsläufig auch die Beleuchtung des angrenzenden Straßen- und Platzbereiches mit außer Betrieb genommen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich deshalb den Neuanschluss für diesen Bereich auf seine Kosten in
Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig, Abt. Stadtbeleuchtung, wieder herzustellen.
§7
Erschließung
Der Erbbauberechtigte trägt ab Vertragsschluss die Erschließungskosten und Abgaben nach
§ 127 BauGB sowie Anliegerbeiträge, die von diesem Zeitpunkt an durch Bescheid angefordert
werden und stellt die Grundstückseigentümerin von diesen Forderungen frei.
§ 7a
Dienstbarkeiten
Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte sind sich darüber einig, dass zu
Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts die folgenden beschränkten
persönlichen Dienstbarkeiten bestellt werden:
a)
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadtwerke Leipzig GmbH (Leitungsrecht)
Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Stadtwerke
Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Leipzig unter HR B 12821, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des Erbbaurechts
eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück, Flurstück
169/2 der Gemarkung Thonberg und Flurstück 2470/16 der Gemarkung Leipzig, ein
Mittelspannungskabel zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.
Das Recht zur Ausübung dieser Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden.
Das Grundstück darf von Beauftragten der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Ausübung der
vorgenannten Rechte jederzeit betreten und befahren werden. Auf der Schutzstreifenfläche der Versorgungsanlagen dürfen keine Überbauungen vorgenommen werden. Bei
Baumneupflanzungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m zur Außenkante der Versorgungsanlagen einzuhalten. Bepflanzungen des Schutzstreifens mit Sträuchern bedürfen
der Abstimmung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH. Bereits vorhandener Baumbestand
ist so zu halten, dass er den Betrieb und die Wartung der Versorgungsanlagen nicht
beeinträchtigt oder gefährdet.
Anpflanzungen und Bewuchs werden so gehalten, dass sie den Bestand und den Betrieb der Versorgungsanlagen nicht gefährden.
Es dürfen keine baulichen oder sonstigen Anlagen errichtet und keine Einwirkungen
oder Maßnahmen vorgenommen werden, die den ordnungsgemäßen Betrieb oder die
Wartung und Instandhaltung der Versorgungsanlagen beeinträchtigen oder gefährden.
Wesentlicher Bestandteil der Dienstbarkeit ist jeweils ein Lageplan im Maßstab 1:500,
Anlage 2, im dem die Schutzstreifenfläche des Mittelspannungskabels gelb dargestellt ist. Der Zugang zum Schutzstreifen ist jederzeit zu gewährleisten.
8
Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch tragen die Stadtwerke
Leipzig GmbH.
b)
Beschränkte Dienstbarkeit für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (Recht für Kabeltrassen und Oberleitungsmaste)
Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Leipzig unter HR B 6993, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des
Erbbaurechts eine beschränkte Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
Die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück, dem
Flurstück 167/5 der Gemarkung Thonberg eine Kabeltrasse (Trassenbreite 0,1 m) und
zwei Oberleitungsmaste, auf dem Flurstück 168/6 (ehemals 168/1) der Gemarkung
Thonberg 2 Oberleitungsmaste und auf dem Flurstück 169/2 der Gemarkung Thonberg
eine Kabeltrasse (Trassenbreite 0,1 m) und einen Oberleitungsmast zu betreiben, zu
unterhalten und dauernd zu belassen.
Die Lage der Schutzstreifen der Kabeltrassen und der Oberleitungsmaste ist in dem als
Anlage 3 beiliegenden Lageplan blau dargestellt.
Als Schutzstreifen ist ein Bereich beidseitig der Kabeltrassen von 0,5 m und von 1,5 m x
3,0 m um jeden Mast vorzusehen.
Auf den Schutzflächen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlagen keine Gebäude
oder Erdaufschüttungen errichtet, keine tief wurzelnden Gehölze angepflanzt oder
sonstige Einwirkungen, die den Bestand, den Betrieb oder die Unterhaltung der Kabeltrassen beeinträchtigen oder gefährden vorgenommen werden.
Den Mitarbeitern oder Beauftragten der Leipziger Verkehrsbetriebe ist jederzeit die Überwachung und Instandhaltung der Anlagen und die Durchführung der damit in Verbindung
stehenden Arbeiten zu gestatten.
Die Ausübung der Dienstbarkeit kann einem Dritten überlassen werden.
Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch trägt die Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH.
c)
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
(Leitungsrecht)
Die Grundstückseigentümerin und der Erbbauberechtigte bestellen für die Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Leipzig unter HR B 3775, zu Lasten des Erbbaugrundstücks und des
Erbbaurechts eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH ist berechtigt, auf dem Erbbaugrundstück,
auf Flurstück 168/6 der Gemarkung Thonberg und Flurstück 2470/17 der Gemarkung
Leipzig in einem Grundstücksstreifen von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine vorhandene
Trinkwasserleitung VW 200 AZ, Anlage 4, und auf Flurstück 169/2 der Gemarkung
Thonberg in einem Grundstücksstreifen von 10 m Breite (Schutzstreifen) eine vorhandene Abwasserleitung Ei 700/1050 B, Anlage 5, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und dauernd zu belassen. Die Schutzstreifen sind in den Lageplänen jeweils orange
dargestellt.
Die Außengrenzen der Schutzstreifen werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitungen, deren Achse grundsätzlich unter der Mittellinie des Schutzstreifens liegt.
Auf den Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlagen keine Gebäude
der Erdaufschüttungen errichtet, keine Bäume und tief wurzelnden Sträucher angepflanzt oder sonstige Einwirkungen, die den Bestand, den Betrieb oder die Unterhaltung
der Anlagen beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden.
9
Den Beauftragten der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH ist jederzeit die Überwachung und Instandhaltung der Anlage und die Durchführung der damit in Verbindung
stehenden Arbeiten zu gestatten.
Die Kosten der Beglaubigung und Eintragung in das Grundbuch trägt die Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH.
§8
Zweck des Erbbaurechts/Bauwerkserrichtung
1.
Der Erbbaurechtsvertrag wird mit dem Zweck geschlossen, dass der Erbbauberechtigte
berechtigt und verpflichtet ist, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsschluss eine Kindertagesstätte für 185 Kinder und eine Förderschule für 88 Schüler in Übereinstimmung mit
den baurechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst zu errichten
und das Vorhaben innerhalb dieser Frist fertigzustellen.
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich vorbehaltlich öffentlich-rechtlicher Vorschriften,
innerhalb der o. g. Frist durch das Investitionsvorhaben ca. 4.299 m² Nettofläche zu
schaffen.
2.
Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Genehmigungen
für das Vorhaben zu beantragen.
3.
Die Beendigung des Vorhabens ist der Grundstückseigentümerin (Liegenschaftsamt)
innerhalb von drei Monaten anzuzeigen.
4.
Nach Errichtung des Bauwerks ist es dauernd in einem ordnungsgemäßen, gepflegten
Zustand zu erhalten. Wesentliche bauliche oder Nutzungsänderungen dürfen nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Grundstückseigentümerin vorgenommen werden.
§9
Versicherungen/Wiederherstellungspflicht
1.
Der Erbbauberechtigte ist verpflichtet, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für alle Schäden im Zusammenhang mit dem Erbbaugrundstück und der
geplanten Baumaßnahme mit einer für den Nutzungszweck angemessenen Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
2.
Er ist darüber hinaus verpflichtet, die auf dem Erbbaugrundstück befindlichen und zu
errichtenden Bauwerke zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und
Sturmschäden zu versichern und dauernd versichert zu halten. Bei Lagerung von Heizöl
ist eine entsprechende Schadenshaftpflichtversicherung abzuschließen.
3.
Der Abschluss der Versicherungen und die Prämienzahlungen sind der Grundstückseigentümerin auf Verlangen nachzuweisen.
Kommt der Erbbauberechtigte mit den Prämienzahlungen in Verzug, ist die Grundstückseigentümerin berechtigt, zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes die Versiche-
10
rungsprämien anstelle des Erbbauberechtigten vorschussweise zu zahlen. Der
Erbbauberechtigte hat die geleisteten Beträge nebst Zinsen in banküblicher Höhe zu
erstatten.
4.
Wird das auf dem Erbbaugrundstück zu errichtende bzw. errichtete Bauwerk durch einen
Brand oder durch ein sonstiges Ereignis ganz oder teilweise zerstört, so hat der Erbbauberechtigte es im bisherigen Umfang wiederherzustellen, soweit die Kosten durch die
Versicherung gedeckt sind oder bei vertragsgemäßer Versicherung gedeckt wären.
§ 10
Heimfallrecht
1.
Die jeweilige Grundstückseigentümerin kann die Übertragung des Erbbaurechts auf sich
selbst oder einen von ihr zu benennenden Dritten verlangen, wenn
a) der Erbbauberechtigte mit mehr als zwei Jahresraten des Erbbauzinses in Verzug ist
oder
b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erbbauberechtigten
mangels Masse abgelehnt wird oder der Erbbauberechtigte in Liquidation gerät
oder der Erbbauberechtigte die Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung
abgegeben hat oder
c) die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Erbbaurechts angeordnet wird
und die Anordnung nicht innerhalb von sechs Monaten wieder aufgehoben wird oder
d) der Erbbauberechtigte die gemäß diesem Vertrag übernommene Bauverpflichtung
innerhalb der vereinbarten oder übereinstimmend verlängerten Frist oder die Verpflichtung, das Bauwerk in gutem und vermietungsfähigem Zustand zu erhalten oder
wiederherzustellen, trotz schriftlicher Mahnung schuldhaft nicht erfüllt oder
e) der Erbbauberechtigte das Gebäude erheblich vertragswidrig nutzt und die Nutzung
trotz schriftlicher Mahnung nicht unterlässt oder
f)
der Erbbauberechtigte ohne Einwilligung der Grundstückseigentümerin bauliche
Veränderungen vornimmt, durch die die Zweckbestimmung der Anlage ganz oder
teilweise verändert wird oder
g) der Erbbauberechtigte den Verpflichtungen gemäß § 9 Ziffer 2 trotz angemessener
Fristsetzung nicht nachkommt oder
h) der Rechtsnachfolger in das Erbbaurecht die schuldrechtlichen Verpflichtungen aus
dem Erbbaurechtsvertrag nicht mit der Verpflichtung der Weitergabe übernimmt.
2.
Das Heimfallrecht ist schriftlich auszuüben.
3.
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, die Grundstückseigentümerin unverzüglich über
den Eintritt jedes Ereignisses nach Ziffer 1 b) oder c) zu informieren.
4.
Vor Entstehung des Erbbaurechts steht der Grundstückseigentümerin das Heimfallrecht
als Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu, im Fall der Ziffer 1 a) jedoch schon, wenn der
anteilig für das Jahr 2017 fällige Erbbau- oder Pachtzins nicht innerhalb von vier
11
Wochen nach Beurkundung bezahlt ist und bei Ziffer 1 b) und 1 c) mit Eintritt der dort
genannten Umstände.
Das Erbbaugrundstück ist nach Ausübung des Rücktrittsrechts frei von sämtlichen
Lasten und frei von Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen, die der
Erbbauberechtigte abgeschlossen hatte, herauszugeben.
§ 11
Umfang der Entschädigung bei Beendigung des Rechts und Ausschluss der
Vergütung bei Heimfall
1.
Vor Entstehung des Erbbaurechts vorgenommene Investitionen erfolgen auf eigene
Gefahr des Erbbauberechtigten. Im Fall des Rücktritts der Grundstückseigentümerin
nach § 10 Ziffer 4 hat sie keinerlei Aufwendungen zu erstatten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
2.
Bei Beendigung des Rechts durch Zeitablauf gewährt die Grundstückseigentümerin dem
Erbbauberechtigten eine Entschädigung für das Bauwerk in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes der Gebäude abzüglich der Baumaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln der
Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der europäischen Gemeinschaft finanziert wurden. Der Erbbauberechtigte hat hierbei schriftlich darzulegen und
anhand geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, in welchem Umfang und durch wen
die Finanzierung jeweils erfolgt ist.
Ohne Zustimmung der Grundstückseigentümerin errichtete Gebäude sind von der
Entschädigung ausgeschlossen.
§ 27 Abs. 3 ErbbauRG bleibt unberührt.
Macht die Grundstückseigentümerin dagegen von ihrem Heimfallrecht Gebrauch, ist
eine Vergütung ausgeschlossen.
3.
Auf die Entschädigung werden Belastungen des Erbbaurechtes mit der zur Tilgung
erforderlichen Summe - jeweils mit Nebenleistungen - angerechnet, unabhängig davon,
ob der Erbbauberechtigte für die Forderungen persönlich haftet. Forderungen der
Grundstückseigentümerin gegen den Erbbauberechtigten können ebenfalls verrechnet
werden.
4.
Können sich die Parteien über den Entschädigungswert nicht einigen, wird der gemeine
Wert durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgestellt.
Das Gutachten hat die Wirkung eines Schiedsspruches gemäß § 1055 ZPO. Die Kosten
des Gutachtens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
5.
Die Entschädigung ist vier Wochen nach dem Erlöschen des Rechts fällig.
§ 12
Rückgabe des Erbbaugrundstücks und der Bauwerke
1.
Bei Zeitablauf oder Heimfall des Erbbaurechts hat der Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück und die Bauwerke in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
12
2.
Der Erbbauberechtigte ist nicht berechtigt, bei Zeitablauf oder Heimfall die Bauwerke
oder Teile davon wegzunehmen.
3.
Sind die Bauwerke bei Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Ausübung des Heimfalls
nach der gutachterlichen Stellungnahme eines von der Grundstückseigentümerin
beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in einem derartig
ruinösen Zustand, dass sie keinen Sachwert mehr haben, so ist der Erbbauberechtigte
auf Verlangen der Grundstückseigentümerin zum Abbruch der Bauwerke auf eigene
Kosten und zur ordnungsgemäß beräumten Übergabe des Erbbaugrundstücks verpflichtet. Während dieser Zeit trägt der Erbbauberechtigte die Verkehrssicherungspflicht
für das Erbbaugrundstück und seine Zugänge.
Entfernt der Erbbauberechtigte die Bauwerke nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten
gerechnet ab Zugang des Abbruchverlangens der Grundstückseigentümerin, so kann die
Grundstückseigentümerin die Entfernung auf Kosten des Erbbauberechtigten
vornehmen lassen und rückwirkend vom Zeitpunkt des Zugangs des Abbruchverlangens
bis zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eine Entschädigung in Höhe des bisherigen
Erbbauzinses verlangen.
Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist der Grundstückseigentümerin nicht
verwehrt. Bis zur Entfernung der Bauwerke stellt der Erbbauberechtigte die Grundstückseigentümerin von allen Schadensersatzforderungen frei, die gegen sie aus dem
Eigentum an dem Erbbaugrundstück und den vorhandenen Bauwerken geltend gemacht
werden.
§ 13
Veräußerungs-/Belastungsbeschränkungen
1.
Die Veräußerung des Erbbaurechts - auch im Wege der Zwangsvollstreckung - bedarf
der Zustimmung der Grundstückseigentümerin.
Veräußerung ist jedes schuldrechtliche oder dingliche Rechtsgeschäft, das darauf
gerichtet ist, dem Erwerber mittelbar oder unmittelbar das Erbbaurecht oder Rechte am
Erbbaurecht zu verschaffen, die ihm wirtschaftlich gleichstehen, mit Ausnahme von
Erbteilsübertragungen.
Als Veräußerung gilt auch jede Übertragung des Erbbaurechts auf eine Gesellschaft
sowie jeder Wechsel von Gesellschaftern oder Gesellschaftsanteilen. Für den Fall, dass
der Erbbauberechtigte eine juristische Person ist oder das Erbbaurecht auf eine durch
den Erbbauberechtigten gegründete Gesellschaft übergeht, bedarf auch die Veräußerung der Geschäftsanteile dieser Gesellschaft der Zustimmung der Grundstückseigentümerin. Bei Übergang der Geschäftsanteile auf ein hundertprozentiges Beteiligungsunternehmen des jetzigen Erbbauberechtigten wird die Zustimmung erteilt,
wenn der Nachweis über die Übernahme auch der schuldrechtlichen Vereinbarungen
erbracht ist und eine natürliche Person für die Erfüllung des Vertrages haftet.
Die Grundstückseigentümerin ist verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen, wenn der
Erwerber alle schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag
übernimmt und nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet ist,
diese zu erfüllen.
2.
Zur Belastung des Erbbaurechts mit Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden,
13
Reallasten oder Dauerwohn- oder Nutzungsrechten bedarf der Erbbauberechtigte der
Zustimmung der Grundstückseigentümerin (§ 5 Abs. 2 ErbbauRG).
Die Beteiligten vereinbaren rein schuldrechtlich, dass - vorbehaltlich der Zustimmung das Erbbaurecht nur mit einmalig valutierenden Grundpfandrechten belastet werden
darf, die der baulichen Investition in das Gebäude dienen.
Das Erbbaurecht darf nicht zur dinglichen Sicherung von Forderungen dienen, deren
persönlicher Schuldner nicht der Erbbauberechtigte ist.
Der Belastung des Erbbaurechts mit Grundschulden für den Bund und für den Freistaat
Sachsen in Höhe von .............. € wird hiermit bereits zugestimmt.
Der weiteren Belastung des Erbbaurechts mit einer Grundschuld für *** (Kreditinstitut) in
Höhe von *** Euro wird hiermit im Rang nach den vorstehenden Grundschulden bereits
zugestimmt.
Anmerkung:
Diese Grundschuld darf 80 % des Gebäudewertes nicht übersteigen. Ein
Tilgungsplan ist vorzulegen sowie eine Erklärung entsprechend dem
übersandten Muster.
§ 14
Sofortige Zwangsvollstreckung
1.
Der Erbbauberechtigte unterwirft sich wegen und in Höhe der in § 3 Ziffer 1, 2 und 3
eingegangenen Verpflichtungen, bezüglich des Erbbauzinses wertgesichert nach § 4 in
Höhe der jeweils fälligen Beträge, gegenüber der Grundstückseigentümerin der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen.
2.
Der Erbbauberechtigte gestattet die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen dieses
Vertrags auf seine Kosten auf Verlangen des jeweiligen Grundstückseigentümers, ohne
dass es des Nachweises der Fälligkeit bedarf. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht
verbunden.
3.
Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf Verlangen der Grundstückseigentümerin die
Zwangsvollstreckungsunterwerfung auf einen etwa nach § 4 erhöhten Erbbauzins zu
erstrecken.
§ 15
Rechtsnachfolge
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Rechtsnachfolge sämtliche Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag unter entsprechender Weitergabeverpflichtung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Rechtsnachfolger hat sich entsprechend § 16 gegenüber der
Grundstückseigentümerin der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
§ 16
Dingliche Einigung, Grundbuchanträge
und Vollmacht
1.
Die Parteien sind sich über die Bestellung des Erbbaurechts mit dem gesetzlichen
und dem in
14
§ 2 Ziffer 2 und 3
§ 3 Ziffer 4
§ 5 Satz 2 und § 7
§ 8 Ziffer 1
§ 8 Ziffer 4 Satz1
§ 9 Ziffer 2 Satz 1
§ 9 Ziffer 4
§ 10 Ziffer 1
§ 11 ohne Ziffer 1
§ 13 Ziffer 1 Satz 1
und Ziffer 2 Satz 1
(Umfang, Dauer),
(Vertragsstrafe)
(beschränkt auf die Tragung der öffentlichen und
privatrechtlichen Lasten)
(Zweck),
(Unterhaltungsverpflichtung),
(Versicherung der Bauwerke),
(Wiederherstellung bei Zerstörung),
(Heimfall),
(Entschädigung/Vergütung und Art ihrer Zahlung),
(Veräußerungs-/Belastungsbeschränkungen);
vereinbarten Inhalt einig.
2.
Grundstückseigentümerin und Erbbauberechtigter bewilligen und beantragen die
Eintragung einer jeweiligen Vormerkung an rangbereiter Stelle zur Sicherung des
Anspruchs des Erbbauberechtigten auf Entstehung eines Erbbaurechts. Die jeweilige Vormerkung darf nicht abgetreten oder verpfändet werden.
Der Erbbauberechtigte beantragt schon jetzt die Löschung der jeweiligen Vormerkungen, sobald er als Erbbauberechtigter eingetragen ist.
Der Erbbauberechtigte bewilligt und die Grundstückseigentümerin beantragt die
Löschung der jeweiligen Vormerkungen. Sie weisen den Notar unwiderruflich an, den
Antrag auf Löschung für den Fall des Rücktritts zu stellen, wenn die Grundstückseigentümerin zuvor den Rücktritt nachgewiesen hat.
3.
Die Parteien bewilligen und beantragen außerdem, folgende Eintragungen vorzunehmen:
In den in § 1 Ziffer 1 bis 6 aufgeführten Grundstücksgrundbüchern:
das Erbbaurecht für den Erbbauberechtigten;
Im anzulegenden Erbbaugrundbuch:
a) das Erbbaurecht mit dem gesetzlichen und dem in § 16 Ziffer 1 vereinbarten
dinglichen Inhalt;
b) an erster Rangstelle die Erbbauzinsreallast gemäß § 3 Ziffer 4 zugunsten des
jeweiligen Grundstückseigentümers mit der Wertsicherung in § 4 und dem Vermerk, dass der Erbbauzins § 9 Abs. 3 Ziffer 1 ErbbauRG unterliegt.
Die Anträge dürfen nur gemeinsam vollzogen werden.
4.
Der Erbbauberechtigte bewilligt und beantragt die Löschung der im Erbbaugrundbuch eingetragenen Grundpfandrechte im Fall des Heimfalls, soweit sie ihm selbst
zustehen.
Soweit er nicht persönlicher Schuldner der Forderungen ist und die Grundpfand-
15
rechte einem Dritten zustehen, beantragt er die Löschung.
5.
Die Parteien bevollmächtigen die Notariatsangestellten des beurkundenden Notars
Herrn/Frau
Herrn/Frau
und
und zwar jeden von ihnen einzeln, nach Vorliegen des Fortführungsnachweises die
Identitätserklärung bezüglich des nach Vermessung des Flurstücks 168/5 der
Gemarkung Thonberg neu entstandenen Flurstücks abzugeben sowie sämtliche
Erklärungen abzugeben, die zur grundbuchlichen Durchführung dieses Vertrags
erforderlich sind.
Die Bevollmächtigten sind auch zu Nachtragserklärungen ergänzender und
berichtigender Art berechtigt.
Die Vollmachten können nur zu notariellem Protokoll oder zur Unterschriftsbeglaubigung des amtierenden Notars ausgeübt werden. Sie erlöschen ein Jahr
nach Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch. Sie sind jederzeit widerruflich.
§ 17
Kosten
Der Erbbauberechtigte trägt die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung, insbesondere
- sämtliche Notar- und Gerichtskosten,
- die Kosten der Vermessung und Abmarkung des Erbbaugrundstücks,
- die Kosten für die Einholung etwa notwendiger behördlicher oder privatrechtlicher
Genehmigungen,
- die Grunderwerbssteuer,
- die Kosten einer eventuellen Rückabwicklung.
Der Wert der Dienstbarkeit für die Stadtwerke Leipzig GmbH in § 7a a) beträgt 1.460,00 € und
der der Dienstbarkeit für die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH in § 7a b) beträgt 4.180,00 €.
Diese Wertminderungen sind von den Versorgungsunternehmen gegenüber der Stadt Leipzig
auszugleichen.
§ 18
Salvatorische Klausel
1.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, berührt das die Wirksamkeit des Vertrags nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch diejenige gesetzliche, ansonsten durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung verbundenen wirtschaftlichen Ergebnis
möglichst nahe kommt.
2.
Sollte eine Regelung, die zum Inhalt des Erbbaurechts bestimmt ist, dinglich nicht
16
getroffen werden können, gilt sie als schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den
Parteien.
§ 19
Schlussbestimmungen und Belehrungen
1.
Die Beteiligten bestätigen, dass der Notar mit derselben Angelegenheit nicht im Sinne
der Regelung in § 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz vorbefasst war.
2.
Die Parteien beauftragen den Notar bzw. seinen amtlichen Vertreter oder Nachfolger im
Amt, alles Erforderliche zum Vollzug dieses Vertrages zu veranlassen. Der Notar ist ermächtigt, soweit es zur Durchführung dieses Vertrages nützlich ist, alle erforderlichen
Handlungen vorzunehmen und Erklärungen - auch berichtigender Art - abzugeben, Anträge - auch einzeln - zu stellen, auszulegen, einzuschränken oder zurückzunehmen und
erforderliche Genehmigungen einzuholen. Genehmigungen und Zustimmungen sollen
mit Eingang beim Notar wirksam sein und als allen Parteien mitgeteilt gelten; eine
Versagung sowie Genehmigung unter Auflagen und Bedingungen soll jedoch nur den
Vertragspartnern unter Übersendung einer Abschrift an den Notar zugestellt werden.
3.
Notarielle Beurkundungen oder Beglaubigungen in Durchführung dieses Vertrages
dürfen nur vor dem amtierenden Notar, seinem amtlich bestellten Vertreter oder
Nachfolger im Amt erfolgen. Er hat die Beschränkungen der Vollmachten zu beachten.
Eines Nachweises gegenüber dem Grundbuchamt bedarf es nicht.
4.
Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass die Eintragung des Erbbaurechtes im
Grundbuch erst erfolgen kann, wenn das Finanzamt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat, was erst erfolgt, wenn die Grunderwerbsteuer, für die
beide Parteien als Gesamtschuldner haften, gezahlt, sichergestellt oder gestundet
worden ist.
5.
Der Notar belehrte die Erschienenen über die Bedeutung der Unterwerfung unter die
sofortige Zwangsvollstreckung und über den Haftungsausschluss der Grundstückseigentümerin.
6.
Der Notar belehrte die Erschienenen darüber, dass der Vertrag erst mit Vorliegen der
Grundstücksverkehrsgenehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung wirksam
wird. Der Notar wird beauftragt, die Genehmigung einzuholen.
7.
Dem Notar wurde in Bezug auf § 90 SächsGemO eine gesonderte gesiegelte Erklärung
der Grundstückseigentümerin vorgelegt, wonach eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht erforderlich ist.
8.
Schließlich belehrte der Notar die Erschienenen über die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, insbesondere hinsichtlich des Erbbauzinses. Die Erschienenen
versicherten die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
Alle Anträge in dieser Verhandlung gelten als unabhängig voneinander gestellt.
17
Das Protokoll nebst Anlagen ist den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, soweit es sich
dabei um Pläne handelt, zur Durchsicht vorgelegt, mit ihnen erörtert, von ihnen genehmigt
eigenhändig von ihnen und dem Notar wie folgt unterschrieben worden:
Anlage 7.3.3
Mietvertrag
Zwischen
LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21
04103 Leipzig
vertreten durch den Geschäftsführer
Herrn Ralf-Dieter Claus
nachstehend bezeichnet - LESG und
Stadt Leipzig
04209 Leipzig
vertreten durch
den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch
den Bürgermeister und Beigeordneten
für Jugend, Soziales, Schule
Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian
nachstehend bezeichnet – Stadt Leipzig -
wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:
§1
Mietgegenstand
(1)
Die LESG überlässt zur Nutzung an die Stadt Leipzig folgenden Mietgegenstand:
Der Mietgegenstand besteht aus den aufstehenden Gebäuden und der Freifläche der
Flurstücke 168/6, 167/5, 169/2, 2470/16, 2470/17 mit 4.258 m² und einer noch zu
vermessenden Teilfläche aus 168/5 mit ca. 1.300 m² der Gemarkung Leipzig-Thonberg
(Anlage 1), also mithin mit einer Gesamtgrundstücksfläche gemäß Grundbuchangaben von
ca. 5.558 m², mit der postalischen Anschrift: Curiestraße in 04103 Leipzig.
Der Mietgegenstand wird zur Nutzung als Gemeinschaftseinrichtung einer Kindertagesstätte
und einer Förderschule überlassen. Geltende gesetzliche Regelungen und Verordnungen
des Freistaates Sachsen finden Anwendung.
Die Bezugsfähigkeit / der Nutzungsbeginn wird voraussichtlich zum 01.01.2019 vorliegen.
Die Gebäude bestehen aus einer Gesamtnutzfläche von 4.015 m² (Planungsstand).
(2)
Die Mietflächenberechnung erfolgt auf der Grundlage der Nettogrundfläche (NGF) gemäß
DIN 277 Die Anlage 2 beinhaltet die Flächenaufstellung des Gebäudes/Raumbuch.
(3)
Die in Abs. 1 angegebenen Flächen sind zugrunde zu legen, soweit es nach den
Bestimmungen dieses Vertrages auf die Größe der zur Nutzung überlassenen Fläche
ankommt und diese nicht durch das bestätigte Aufmaß zu ändern sind.
Die Lage sowie die räumlichen Grenzen des Mietgegenstandes ergeben sich aus dem als
Anlage 1 beigefügten Lageplan.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 1
(4)
Die vollständige Einrichtung der Räume und deren sonstige zum Betrieb der
Kindertagesstätte und Förderschule notwendigen Ausstattung ist Sache der Stadt Leipzig.
§2
Mietzweck / Nutzungsart
(1)
Der Mietzweck bzw. die Nutzungsart erfolgt zum Betrieb einer Kindertagesstätte und
Förderschule als Gemeinschaftseinrichtung.
(2)
Das Mietobjekt darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Änderungen des Mietzwecks
bedürfen der vorherigen Zustimmung der LESG. Eine wegen und auf Grund der Laufzeit des
Mietvertrages erforderlich werdende Änderung des Mietzwecks muss zwischen den
Vertragspartner schriftlich als Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart werden. Die Änderung
des Nutzungszwecks darf keine Auswirkungen auf die in § 4 vereinbarte Miethöhe haben.
(3)
Die Stadt Leipzig hat die für den Betrieb der Kindertagesstätte und Förderschule
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen selbst zu beschaffen. Wird die
Betriebserlaubnis entzogen, kann die Stadt Leipzig hieraus gegenüber der LESG keine
Rechte herleiten. Die LESG übernimmt keine Haftung dafür, dass die Mietsache für die
beabsichtigte Nutzung während der Laufzeit des Mietvertrages geeignet ist und erforderliche
Genehmigungen erteilt werden.
Nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der gesetzlichen
Bestimmungen für den Betrieb einer Kindertagesstätte und Förderschule lassen die
Wirksamkeit dieses Mietvertrages sowie die darin vereinbarte Mietdauer unberührt.
§3
Mietvertragslaufzeit
(1)
Das Mietverhältnis wird auf 20 Jahre abgeschlossen. Die Mietvertragslaufzeit beginnt mit
der Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab 01.01.2019. Das Recht zur
ordentlichen Kündigung wird bis Ablauf der 20-jährigen Mietdauer ausgeschlossen. Der
Wegfall oder die Einschränkung des Mietzwecks lt. § 2 begründen eine Kündigung des
Mietvertrages nicht.
Nach Ablauf der ersten 20-jährigen Mietvertragslaufzeit verlängert sich der Mietvertrag
jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht mit Ablauf des 31.12. des jeweiligen Vorjahres
gekündigt wird (entspricht einer einjährigen Kündigungsfrist).
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mietpreis (§ 4) ab dem 21. Jahr der
Mietvertragsgesamtlaufzeit einvernehmlich neu geregelt wird. Solang hierüber keine
Einigung zu erzielen ist, besteht der Mietpreis lt. § 4 fort.
(2)
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund für eine mieterseitige Kündigung scheiden aus:
o nach Übergabe des Mietgegenstandes wirksam werdende Änderungen der rechtlichen
Anforderungen für den Betrieb (Nutzungszweck),
o der vollständige oder teilweise Entzug der für den Betrieb einer Kindertagesstätte und
Förderschule erforderlichen Genehmigungen gegenüber der Stadt Leipzig,
o Nutzungseinschränkungen aus nutzungsbedingten oder äußeren Ereignissen,
o sonstige, dem Risikobereich der Stadt Leipzig zuzuordnende Gründe dann, wenn die
Gründe zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich als wichtiger Grund vereinbart
wurden.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 2
§4
Miete
Die Miete richtet sich in ihrer Zusammensetzung teilweise nach einem fester Eckwert über
die Laufzeit des Mietvertrages und nach der tatsächlichen Avalprovision der
Kommunalausfallbürgschaft (variabler Eckwerte über die Laufzeit des Mietvertrages). Die
Parteien sind sich einig, nach und ausschließlich nur für den vorstehenden variablen Eckwert
die Miete jährlich anzupassen. Darüber hinaus wird der feste Eckwert der Miete nur bei
Änderungen des Pachtzinses (Indexierungsklausel) des dem Mietvertrag zu Grunde
liegenden Erbbaurechtsvertrages der genutzten Flächen (§ 1) im gleichen Verhältnis
geändert.
Auf Grundlage der Bereitstellung von Bundes- und Landesmitteln zur Kitaförderung in Höhe
von 1.083.915,00 € beträgt die aktuelle monatliche Miete derzeit 70.827,89 €, davon
entfallen auf die Kindertagesstätte 21.472,64 € und auf die Förderschule 49.355,25 €.
Dieser Mietzins ist u.a. auf Basis eines unverbindlichen Zinssatz-Angebotes mit 20-jähriger Laufzeit
von 1,95 % berechnet. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheiten an der Entwicklung von Zinsen mit
langfristiger Laufzeit, passen die Vertragspartner Stadt Leipzig und LESG zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses des Mietvertrages auf Basis eines verbindlichen Kreditangebotes den Mietzins
bei höherem Zinsniveau über 1,95 % für 20-jährige Zinsfestschreibung entsprechend an.
Sollte sich während der Laufzeit des Mietvertrages das gesetzliche Regelwerk der BRD für
die im Mietvertrag vereinbarte Leistungserbringung lt. § 2 „Mietzweck / Nutzungsart“ ändern,
in dem die Erhebung einer gesetzlichen Umsatzsteuer Vorschrift wird, versteht sich der
vereinbarte Mietpreis als Nettomietpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§5
Betriebskosten
(1)
Zusätzlich zur Nutzung gemäß § 4 trägt die Stadt Leipzig die auf das Mietobjekt entfallenden
Betriebskosten.
Die Betriebskostenvorauszahlung im ersten Mietjahr beträgt monatlich 14.052,50 € und
wird jährlich gemäß den tatsächlich entstandenen Betriebskosten nach Abrechnung des
jeweiligen Vorjahres angepasst.
(2)
Zu den Betriebskosten gehören bei Vertragsabschluss:
Die in Anlage 3 (Betriebskostenaufstellung) tatsächlich anfallenden und nachweisbaren
Kostenbestandteile.
Es wird vereinbart, dass sich die Parteien in einer Protokollvereinbarung darüber
verständigen, welche Sachverhalte/Leistungen zu den Betriebs- und Nebenkosten direkt
vertraglich zwischen der Stadt Leipzig und dem jeweiligen Vertragspartner bzw.
Versorgungsunternehmen gebunden werden und welche Leistungen von der LESG im
Rahmen der Betriebskosten beauftragt werden. Hierzu erfolgt zwischen LESG und Stadt
Leipzig eine Abstimmung über Checklisten.
(3)
Die LESG kann die Vorauszahlungsbeträge erhöhen, wenn festgestellt wurde oder absehbar
ist, dass die Vorauszahlung der Stadt Leipzig die zu erwartenden Kosten nicht decken.
§6
Zahlung von Miet- und Nebenkosten, Aufrechnung, Minderung
(1)
Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3.
Werktag eines jeden Monats porto- und spesenfrei an die LESG auf deren noch zu
benennendes Konto zu zahlen.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 3
(2)
Die erste Mietzahlung ist fällig mit Fertigstellungsanzeige der LESG, frühestens jedoch ab
01.01.2019.
Der Fertigstellungstermin ist von der LESG 2 Monate vorher mitzuteilen.
(3)
Bei Zahlungsverzug der Stadt Leipzig ist die LESG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
(4)
Die Stadt Leipzig kann gegenüber den Forderungen der LESG aus diesem Vertrag mit einer
Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn ihre Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere
Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt der Geltendmachung dieser Rechte nicht mit
Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist. In jedem Fall muss die Stadt Leipzig die
LESG wenigstens einen Monat vor Fälligkeit der Mietforderung, gegen welche aufgerechnet
bzw. zurückbehalten werden soll, schriftlich benachrichtigen.
§7
Indexklausel
Auf den Anteil des zu refinanzierenden Erbbauzinses wird eine Indexvereinbarung in Höhe
der Indexregelung getroffen, wie sie der Erbbaurechtsvertrag vorsieht.
Für alle anderen Teile der Miete wird in den ersten 20 Jahren Laufzeit keine Indexregelung
vereinbart.
§8
Gewährleistung und Schadensersatzansprüche
(1)
(a)
Der Schadensersatzanspruch der Stadt Leipzig gegenüber der LESG
ist auf die
vertragswesentlichen Pflichten der LESG beschränkt. Dies ist die Überlassung des
Mietobjektes zum vertragsgemäßen Gebrauch.
(b)
Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen die LESG wegen Verletzung sonstiger
Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden
beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
(2) Die vollständige oder teilweise Beschädigung des Mietobjektes, die von der LESG nicht
zu vertreten ist und die dazu führt, dass die Stadt Leipzig das Mietobjekt nicht
vertragsgemäß nutzen kann, berühren die Pflicht der Stadt Leipzig zur Zahlung der Miete
nicht. Im Sinne einer Risikominderung für die Stadt Leipzig schließt die LESG eine
Mietausfallversicherung ab. Die LESG verpflichtet sich, das Mietobjekt unverzüglich wieder
in einen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen bzw. wiederaufzubauen. Für den Zeitraum
einer Inanspruchnahme der Mietausfallversicherung durch Eintritt eines Schadensfalles
entfällt die Zahlung der Miete.
(3)
Die Räumlichkeiten werden neu errichtet und von der Stadt Leipzig zur erstmaligen Nutzung
übernommen. Die Parteien vereinbaren die Erstellung eines Übergabeprotokolls.
§9
Obhutspflichten der Stadt Leipzig
(1)
Schäden am Gebäude und in den Räumen sind der LESG oder ihrem Beauftragten
unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden
haftet die Stadt Leipzig.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 4
(2)
Die Stadt Leipzig haftet der LESG für Schäden, die durch Verletzung der ihr obliegenden
Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Im Fall eines eingetretenen
Schadens wird widerleglich vermutet, dass eine Obhuts- und Sorgfaltspflichtverletzung
vorgelegen hat. Dies gilt nicht für die technischen Anlagen, die von der LESG bzw. von ihr
beauftragten Personen gewartet, gereinigt und instandgesetzt werden. Im Gegenzug
verpflichtet sich die Stadt Leipzig durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
Unbefugte keinen Zutritt zu den technischen Anlagen erhalten.
(3)
Die von der Stadt Leipzig zu vertretenden Schäden am Nutzungsgegenstand hat sie
unverzüglich zu beseitigen.
§ 10
Instandhaltung und Instandsetzung
(1)
Die LESG führt die Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des
Mietgegenstandes an Dach und Fach durch. „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die
Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten. „Fach“ im
Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (Fundamente, tragende
Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung
ohne Türen und Fenster. Darüber hinaus übernimmt die LESG Wartung, Instandhaltung,
Instandsetzung und Erneuerung der zentralen technischen Einrichtungen der Heizung
Elektroversorgung sowie Wasserver- und –entsorgung bis zum Austritt aus dem Mauerwerk.
(2)
Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig entsprechend verantwortlich für Wartung,
Instandhaltung, Instandsetzung Erneuerung; Pflege, Reinigung und Prüfung der übrigen
Teile des Mietobjektes und trägt die Kosten.
(3)
Die Stadt Leipzig führt die notwendigen Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durch. Der
Begriff der Schönheitsreparaturen entspricht dem im Rahmen des Wohnraummietrechts
üblichen Gebrauch.
(4)
Die Stadt Leipzig pflegt die Außenanlagen und führt etwaige Reparaturen, etwa an
Spielgeräten, auf eigene Kosten aus. Die Baumkontrolle- und –Verschnitt, Sanderneuerung
im Spielplatzbereich und Instandsetzung der Einfriedung beauftragt die LESG an
Fachfirmen.
§ 11
Zulässiger Nutzungsgebrauch
(1)
Die Stadt Leipzig darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser nur in
dem Umfange in Anspruch nehmen, dass keine Überlastungen eintreten. Einen eventuellen
Mehrbedarf darf die Stadt Leipzig durch Erweiterungen der Zuleitung auf eigene Kosten nach
vorheriger Zustimmung durch die LESG decken.
(2)
Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z. B. Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den
Wasserleitungen entnommen werden. Bei Störungen und Schäden in den
Versorgungsleitungen hat die Stadt Leipzig für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist
verpflichtet, die LESG unverzüglich zu benachrichtigen.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 5
§ 12
Nutzungsüberlassung an einen Dritten / Betreiberpflichten
(1)
Die Überlassung der Mietsache zur Nutzung an einen Dritten bedarf der Zustimmung der
LESG. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Derjenige, dessen
sich die Stadt Leipzig ggf. als Betreiber der Kindertagesstätte oder Förderschule bedient, ist
keine Nutzungsüberlassung an einen Dritten im Sinne dieser Vorschrift.
(2)
Alle Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag, die die Stadt Leipzig nicht selbst erfüllt oder in
der Lage ist zu erfüllen, sind als Verpflichtungen an jeden Betreiber der Mietsache zu
übertragen.
§ 13
Werbung
(1)
Die Stadt Leipzig ist berechtigt, Werbeanlagen in ortsüblichem Umfang und in Abstimmung
mit der LESG anzubringen. Die Stadt Leipzig hat hierbei bestehende öffentlich-rechtliche
oder technische Vorschriften für die Art der Anbringung und Unterhaltung zu beachten.
(2)
Die Stadt Leipzig haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr angebrachten
Werbeanlagen entstehen.
(3)
Im Falle der Räumung des Mietgegenstandes ist die Stadt Leipzig zur Entfernung der von ihr
angebrachten Werbeanlagen und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
verpflichtet.
§ 14
Bauliche Veränderungen durch die LESG
(1)
Die Stadt Leipzig hat Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder der Gebäude
erforderlich sind, zu dulden. Die Stadt Leipzig hat ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung
der Mieträume oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden, soweit nur eine unwesentliche
Beeinträchtigung eintritt.
(2)
Soweit die Stadt Leipzig Maßnahmen nach den vorstehenden Sätzen zu dulden hat, kann
sie weder das Mietentgelt mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch
Schadensersatz verlangen.
(3)
Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die insbesondere für die Modernisierung, den Ausbau
oder die bessere wirtschaftliche Nutzung der Gebäude oder des Mietgegenstandes
zweckmäßig sind, darf die LESG nach ausreichend langer Ankündigung und Abstimmung
unter Beachtung des Nutzungszwecks mit der Stadt Leipzig vornehmen. Die LESG hat
hierbei auf die Interessen und die betrieblichen Belange der Stadt Leipzig in zumutbarer
Weise Rücksicht zu nehmen.
§ 15
Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen durch die Stadt Leipzig
(1)
Bauliche Änderungen durch die Stadt Leipzig, insbesondere Um- und Einbauten und
Installationen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der LESG vorgenommen werden. Erteilt
die LESG eine solche Einwilligung, so ist die Stadt Leipzig für die Einholung etwaig
erforderlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 6
(2)
Die Stadt Leipzig haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr
veranlassten Baumaßnahmen entstehen.
§ 16
Verkehrssicherungspflicht/Versicherung
(1)
Die Stadt Leipzig haftet für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und den
Winterdienst innerhalb des Mietobjektes und stellt die LESG von eventuellen Ansprüchen
aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf den Mietgegenstand lt. § 1 im
Innenverhältnis frei. Dies gilt nicht, wenn ein Schaden durch Mängel des baulichen
Zustandes des Mietobjektes entstanden ist, dessen Behebung die LESG unterlassen hat.
Die Straßenreinigung obliegt dem Zuständigkeitsbereich der LESG und ist Bestandteil der
Betriebskosten. Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht des Winterdienstes im Innenbereich
übernimmt die Stadt Leipzig auch die Pflicht und Verantwortung für den Winterdienst im
Außenbereich.
(2)
Die LESG schließt eine Gebäudeversicherung, eine Elementarschadenversicherung sowie
eine zugehörende Mietausfallversicherung ab. Die Stadt Leipzig ist über den Kommunalen
Schadensausgleich (KSA) haftpflichtversichert.
§ 17
Betreten des Mietobjektes durch die LESG
Der LESG oder ihrem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach
vorheriger Ankündigung frei. Die Ankündigung hat in der Regel 2 Tage vorher zu erfolgen.
Zur Abwendung drohender Gefahren darf die LESG die Mieträume auch ohne vorherige
Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
§ 18
Beendigung des Mietverhältnisses
(1)
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die zur Nutzung überlassenen Räume vollständig
geräumt, besenrein und sauber sowie malermäßig mit einem neuen, neutralen Farbanstrich
versehen, zurückzugeben.
(2)
Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der LESG, so haftet die Stadt Leipzig
auch für den Schaden, den die LESG dadurch erleidet, dass das Mietobjekt nach Räumung
und Rückgabe durch die Stadt Leipzig leer steht. Wird bei Beendigung des Mietverhältnisses
die Räumung und Rückgabe des Mietobjektes verzögert, so haftet die Stadt Leipzig der
LESG für alle Schäden aus der Verzögerung der Räumung und Rückgabe, wobei die Stadt
Leipzig mindestens das nach diesem Vertrag geschuldete Mietentgelt schuldet. Der Stadt
Leipzig wird das Recht eingeräumt, die aufstehenden Gebäude gegen Zahlung des über die
Vertragslaufzeit noch ausstehenden Mietentgeltes auf eigene Kosten zu verwerten.
§ 19
Sonstige Vereinbarungen
Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen zwischen den Parteien bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Mietvertrag Curiestraße
Seite 7
§ 20
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen
Grunde unwirksam sein, so bleibt der übrige Vertrag dennoch wirksam. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in einem solchen Falle, statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen
Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die ihrem Sinne möglichst nahe kommt und einen
entsprechenden Erfolg gewährleistet.
Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig, den
Für die LESG:
Für die Stadt Leipzig:
Ralf-Dieter Claus
Geschäftsführer
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter
für Jugend, Soziales, Schule
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Lageplan
Flächenaufstellung
Betriebskostenaufstellung
Mietvertrag Curiestraße
Seite 8
Anlage 1 Lageplan
<---- Rest
~1.300 m²
<--- 148 m²
3.939 m²
<--- 12 m²
<--- 33 m²
126 m² --->
1408 KAM
Neubau Kita und Förderschule Curiestraße
Anlage 2
Flächennachweis für den Mietvertrag
Geschoss
Erdgeschoss
Nettofläche
in m²
Erkerfäche
in m²
933,99
Anteil Kita
in m²
126,00
807,99
TH C
TH B
Foyer + Batterie + Rollstuhl
1. OG
Anteil FöSch
in m²
11,34
8,12
71,14
949,50
4,70
89,80
859,70
TH C
TH A
TH B
29,14
40,85
29,14
2. OG
1.014,10
1.014,10
3. OG
1.007,00
1.007,00
4. OG
110,40
110,40
Summe
4.014,99
4,70
1.667,69
2.347,30
4.014,99
Stand: 11.01.2017
Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig
Betriebskostenaufstellung
Zu den vom Mieter zu tragenden Betriebskosten zählen folgende Kosten:
1
Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
Hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Soweit noch kein Grundsteuerbescheid vorliegt, ist der
Vermieter berechtigt, auf die Steuer einen angemessenen monatlichen Abschlag zu verlangen,
über den bei Erlass des Steuerbescheids abzurechnen ist.
2
Wasserversorgung
Hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung
oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer
Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der
Aufbereitungsstoffe.
3
Entwässerung
Hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des
Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer
Entwässerungspumpe.
4
Kosten
a)
des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
Hierzu gehören die Kosten
-
der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung,
des Betriebsstroms,
der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage,
der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der
Einstellung durch eine Fachkraft,
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums,
der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur
Verbrauchserfassung
der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der
Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)
des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,
Hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des
Betriebsstroms und die Kosten der Bedienung, Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der
Anlage und des Betriebsraums
oder
Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig
c)
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des
Buchstabens a).
Hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen
Hausanlagen entsprechend Buchstabe a)
oder
d)
der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die
Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Art der Beheizung ergibt sich aus der Baubeschreibung; nur die diesbezüglichen Kosten
werden gemäß dieser Anlage auf den Mieter umgelegt.
5
Kosten
a)
des Betriebes der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,
Hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2 soweit sie nicht dort
bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4
Buchstabe a):
oder
b)
der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des
Buchstabens a).
Hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der
zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a)
oder
c)
der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,
Hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine
Fachkraft.
6
Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a)
bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a) und entsprechend Nummer
2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
b)
bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c)
und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
c)
bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d) und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
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Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig
7
Betrieb des Personen- oder Lastenaufzugs
Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung,
Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und
Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der
Reinigung der Anlage.
8
Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen sowie die
Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die
für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher
Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren. Müllschluckern, Müllabsauganlagen
sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung
und Aufteilung.
9
Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
Zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der gemeinsam
genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen,
Fahrkorb des Aufzugs, die Kosten der Fassadenreinigung sowie die Kosten der Fensterglas-,
Fensterrahmen- und Jalousiereinigung.
10
Gartenpflege
Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von
Sand und der Pflege von Plätzen. Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr
dienen.
11
Kosten der Beleuchtung
Hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den
Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen. Keller.
Bodenräume. Waschküchen.
12
Schornsteinreinigung
Hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht
bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a) berücksichtigt sind.
13
Sach- und Haftpflichtversicherung
Hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-. Sturm-.
Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Mietausfallversicherung, der
Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
14
Hauswart
Hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Vermieter
dem Hauswart für seine Arbeit gewährt. Hierunter fallen auch die Kosten für eine Urlaubs- und
Krankheitsvertretung.
Seite 3 von 4
Anlage 3 / Mietvertrag Curiestraße, 04103 Leipzig
15
Kosten
a)
des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage.
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt
für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem
Urheberrechtsgesetz Für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b)
des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz/ verbundenen privaten Verteilanlage.
Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a), ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren Für Breitbandkabelanschlüsse.
16
Betrieb einer Tiefgaragenanlage
Hierzu gehören die Kosten für eine Abluftanlage, die Kosten der Beleuchtung, die Kosten einer
separaten Sprinkleranlage und die Kosten der Wartung und des Betriebs von Schranken- und
Rolltoranlagen.
17
Sonstige Betriebskosten
Hierzu gehören die Kosten
-
-
für die Objektverwaltung (Facility) bezüglich einer Eigentümerverwaltung oder Beauftragung
eines Dritten (Haus- und Grundstücksverwaltung)
für die Einrichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen in Aufzügen
für den Ersatz von Leuchtmitteln in Gemeinschaftsflächen
für eine Mietverlustversicherung
für den Brandschutz, insbesondere den Betrieb und die Wartung von Feuerlösch- und
Sprinkleranlagen sowie die Wartungskosten für Steigleitungen und Brandmeldeanlagen,
für den Betrieb und die Wartung von gemeinschaftlichen technischen Anlagen, wie z. B.
Klima-, Be- und Entlüftungsanlagen, elektrische Anlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen,
Schließanlagen, u.ä.; dazu gehören auch die regelmäßigen Prüfungen der Betriebsbereitschaft
und Betriebssicherheit dieser Anlagen einschließlich der Einstellung durch Fachpersonal.
für den zentralen Wach- und Pförtnerdienst sowie die Kosten Für die Objektbetreuung
(einschließlich Hausmeisterdienst),
für die Abnahmen technischer Anlagen durch VdS, TÜV, u.a.,
für die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in und am Gebäude sowie auf
dem Grundstück.
für den Betrieb und die Wartung der Blitzschutzanlage.
für die Pflanzenpflege im Bereich von Allgemeinflächen,
für den Betrieb und die Wartung der Dachrinnen- und Rampenheizung,
für den Betrieb und die Wartung der Tiefgarage sowie von Fahr- und Rollsteigen (soweit
vorhanden)
für eine Versicherung gegen Terrorgefahren,
für die Reinigung (Pflege und Konservierung) der Fassade einschließlich Fensterrahmen.
Fenster (außen) und Jalousien (sofern vorhanden),
sowie nicht genannte Betriebskosten, namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden und
Einrichtungen.
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Anlage zur DS VI-DS-03974
Beschaffungsvariantenvergleich / Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Neubau Förderschule - Kindertagesstätte Curiestraße
Grundlegendes:
-
Die Realisierung über die LESG stellt nach Abstimmung mit der Rechtsaufsicht kein
zu genehmigendes kreditähnliches Rechtsgeschäft dar.
Folgende Annahmen werden der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Grunde gelegt:
-
-
-
-
-
1
Die Herstellungskosten bei beiden Varianten sind gleich.
Da die LESG eine 100%ige städtische Tochter ist, und die weitere Nutzung der
Immobilie nach Ablauf des Mietvertrages einvernehmlich geregelt werden kann, wird
der Restwert des Gebäudes nach Ablauf der Mietfrist für beide Varianten gleich
gesetzt und kann damit für die Berechnung ignoriert werden.
Ebenfalls außer Acht gelassen werden sämtliche Betriebskosten, da die Stadt bei der
Eigenrealisierung ein identisches Gebäude errichten würde und die Nutzung durch
die Stadt erfolgt.
Erbbaupachtzins und Bürgschaftsprovision sind in der Miet-Variante haushaltsneutral
(Auszahlung als Teil der Warmmiete, Einzahlung durch LESG an Stadt) und werden
insofern nicht bei der Berechnung berücksichtigt.
Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, werden ebenfalls die Instandhaltungskosten
nicht betrachtet: bei den städtischen Immobilien muss zwar von einer geringeren
Instandhaltungsquote ausgegangen werden, dies würde jedoch zu einer Verzerrung
des Vergleiches führen bzw. würde sich dies auch in einem geringeren
Restnutzungswert bei der Eigenvariante nach Ablauf der Mietdauer wiederspiegeln.
Die Baukosten der Eigenrealisierung werden entsprechend der Darstellung in der
Vorlage über die KG 200 – 700 ohne KG 600 angesetzt, dabei werden verringerte
Projektsteuerungsleistungen (Aufgabe muss auch durch AGM erbracht werden).
Baukosten Eigenrealisierung:
KG 100-700
9.619.536 €
abzgl. KG 600
102.444 €
zzgl. KG 600 aus PB
230.000 €
zzgl. Projektsteuerung1
120.000 €
SUMME
10.071.980 €
-
Bei der Eigenrealisierung werden darüber hinaus Verwaltungskosten in Höhe von
10.400 € (4 h/Woche x 50 €/h x 52 Wochen) angesetzt, welche im AGM für die
Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen würden.
-
Die für die Berechnung anzusetzenden jährlichen Mietkosten ergeben sich
entsprechend Anlage 7.3.1 zur Vorlage wie folgt:
Mietkosten:
Refinanzierung
541.752 € (45.146 € x 12 Monate)
Property Management
35.700 € (2.975 x 12 Monate)
Wagnis und Gewinn
23.844 € (1.987 x 12 Monate)
SUMME
601.296 €
Annahme: 300 AT x 8 h x 50 €
Hinsichtlich der in der Anlage 7.3.1 weiteren aufgeführten Kosten für
Bürgschaftsentgelt, Erbbaupacht und Instandhaltung wird auf die oben genannten
Ausführungen/Annahmen verwiesen.
-
Den Baukosten stehen in beiden Varianten die gleichen Fördermitteleinzahlungen
gegenüber, welche sich auch in einer niedrigeren Miete wiederspiegeln.
-
Der Barwert wird mit 2,5 % angesetzt.
Auswertung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
-
-
-
-
-
-
Unter
Berücksichtigung
der
oben
getroffenen
Annahmen
wird
die
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
für
den
Vergleich
der
unterschiedlichen
Beschaffungsvarianten ohne Berücksichtigung der Instandhaltungs- und
betriebskosten geführt – bei diesen Kosten ist davon auszugehen, dass diese in
beiden Varianten gleich sind. Lediglich die unterschiedlichen Aufwendungen für die
Verwaltungskosten werden in die Betrachtung einbezogen.
Bei der Mietvariante über die LESG wird darüber hinaus ein Zuschlag für Wagnis und
Gewinn berücksichtigt, welche sich in der im Mietvertragsentwurf verankerten
Kaltmiete wiederspiegelt.
Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ergibt sich bei der Eigenrealisierung ein
Barwertvorteil von 11,85 % gegenüber der Mietvariante (siehe Anlage). Allerdings
muss dabei berücksichtigt werden, dass nur in der Mietvariante hierin bereits der
Risikozuschlag für höhere Baukosten (Wagnis und Gewinn) enthalten ist. Dieses
Kostenrisiko besteht aber auch bei der Eigenrealisierung.
Wird der Mietanteil für Wagnis und Gewinn bei der Mietvariante außer Acht gelassen
bzw. bei der Eigenrealisierung ein vergleichbarer Risikozuschlag berücksichtigt,
beträgt der Wirtschaftlichkeitsvorteil der Eigenrealisierung nur noch 7,4 %.
Es ist somit festzustellen, dass die höheren Kosten bei der Mietvariante auf Grund
der höheren Darlehensfinanzierungskosten und der höheren Kosten für das Property
Management entstehen.
Vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Maßnahme und insbesondere der
fehlenden personellen Ressourcen auf städtischer Seite ist der geringfügige
Wirtschaftlichkeitsnachteil bei der Mietvariante zu vertreten. Eine Eigenrealisierung
wäre darüber hinaus erst ab dem Jahr 2019 ff. umsetzbar, da erst zu diesem
Zeitpunkt entsprechende Haushaltsmittel für die Investitionskosten veranschlagt
werden könnten.
Anlage zur DS VI-DS-03974
Beschaffungsvariantenvergleich Neubau Förderschule - Kindertagesstätte Curiestraße
Vergleich Eigenrealisierung mit Beschaffung über LESG
Periode
Jahr
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
100,00
102,00
104,04
106,12
108,24
110,41
112,62
114,87
117,17
119,51
121,90
124,34
126,82
129,36
131,95
134,59
137,28
140,02
142,82
145,68
148,59
Indizierung
Verbraucherpreisindex (Berücksichtigung nicht
für Kapitalkosten)
2,0%
Variante Eigenrealisierung
Einnahmen
Darlehensauszahlung
10.071.980
Sonstige (Fördermittel etc.)
-952.665
Summe Einnahmen (t.w. indiziert)
9.119.315
Ausgaben
Baukosten abzgl. Fördermittel
-9.119.315
Verwaltungskosten
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
-10.400
Kapitaldienst
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-531.161
-9.119.315
-541.769
-541.981
-542.198
-542.419
-542.644
-542.873
-543.108
-543.346
-543.590
-543.839
-544.092
-544.351
-544.615
-544.884
-545.158
-545.438
-545.724
-546.015
-546.312
-546.615
0
-541.769
-541.981
-542.198
-542.419
-542.644
-542.873
-543.108
-543.346
-543.590
-543.839
-544.092
-544.351
-544.615
-544.884
-545.158
-545.438
-545.724
-546.015
-546.312
-546.615
0
-528.555
-515.866
-503.485
-491.404
-479.618
-468.118
-456.897
-445.950
-435.268
-424.846
-414.677
-404.755
-395.075
-385.629
-376.413
-367.421
-358.647
-350.086
-341.733
-333.583
Summe Ausgaben (t.w. indiziert)
Barwert
Cashflow
Barwert
2,5%
Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr
Cashflow - Summe
-8.478.027
-10.880.971
Periode
Jahr
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
2038
Indizierung
Verbraucherpreisindex (Berücksichtigung nicht
für Grundmiete und Kapitalkosten)
100,00
102,00
104,04
106,12
108,24
110,41
112,62
114,87
117,17
119,51
121,90
124,34
126,82
129,36
131,95
134,59
137,28
140,02
142,82
145,68
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Property Management
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
-35.700
Wagnis und Gewinn
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
-23.844
Grundmiete (ohne BK)
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-541.752
-601.296
-602.010
-602.738
-603.481
-604.239
-605.012
-605.800
-606.604
-607.424
-608.261
-609.114
-609.984
-610.872
-611.778
-612.701
-613.643
-614.604
-615.585
-616.584
-617.604
Staffelindizierung auf Grundmiete
2,0%
0%
0%
Variante Miete über LESG
Einnahmen
Summe Einnahmen (t.w. indiziert)
Ausgaben
Summe Ausgaben (t.w. indiziert)
Barwert
Cashflow
Barwert
Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr
Variantenvergleich
Cashflow - Summe
mit Wagnis & Gewinn
Barwert - Summe in Bezug auf Startjahr
prozentualer Vorteil bezogen auf Barwert
Cashflow (informativ)
2,5%
-601.296
-602.010
-602.738
-603.481
-604.239
-605.012
-605.800
-606.604
-607.424
-608.261
-609.114
-609.984
-610.872
-611.778
-612.701
-613.643
-614.604
-615.585
-616.584
-617.604
-586.630
-573.002
-559.702
-546.724
-534.059
-521.700
-509.638
-497.868
-486.382
-475.172
-464.233
-453.558
-443.139
-432.972
-423.049
-413.366
-403.915
-394.692
-385.691
-376.906
-9.482.398
-12.179.336
Eigenbau
-8.478.027
Miete
-9.482.398
11,85%
-10.880.971
-12.179.336
alle Werte Brutto
1/1