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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1251946.pdf
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6,3 MB
Erstellt
10.02.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 11:19

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03815 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte SBB Südost Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in 2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO in 2017 mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2021 Beschlussvorschlag: 1. Der Ersatzneubau der Brücke soll im Anschluss an die Brückendemontage in den Jahren 2018 bis 2020 realisiert werden. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den Brückenneubau betragen 6.730.000,00 € brutto. 3. Im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000653.700) werden folgende Mittel - im Jahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € brutto - im Jahr 2018 in Höhe von 3.000.000,00 € brutto - im Jahr 2019 in Höhe von 2.680.000,00 € brutto - im Jahr 2020 in Höhe von 750.000,00 € brutto bereitgestellt. 4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element „Zuweisung von Dritten“ (7.0000653.705) wie folgt bereitgestellt: - im Jahr 2018 in Höhe von 2.900.000,00 € brutto - im Jahr 2019 in Höhe von 2.000.000,00 € brutto - im Jahr 2020 in Höhe von 150.000,00 € brutto 5. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 100.000,00 € im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000.653.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € aus dem PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 100.000,00 € ebenfalls aus dem PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700). 6. In der Projektdefinition „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000.653) wird im Jahr 2018 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVODoppik bestätigt. 7. Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2019 und 2020 werden mit der Haushaltsplanung 2019/2020 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplanes wirksam. 8. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017, kassenwirksam in 2018 in Höhe von 800.000,00 € und kassenwirksam in 2020 in Höhe von 200.000,00 €, im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000.653.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt im Jahr 2018 aus dem PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II“ (7.0001019.700) und im Jahr 2020 aus dem PSP-Element „Brückenplanung“ (7.0000582.700). 9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG zu unterzeichnen. 10. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren als beschränkt öffentlicher Weg, Rad-Gehweg, über die ca. 2.760 m² große Teilfläche des Flurstückes 159/104 Gemarkung Thonberg (Zuwegung zum Stadtbalkon) gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 11. Die im Haushaltsjahr 2020 ff. entsprechend Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2018 2020 5.050.000,00 € 7.0000653.705 Auszahlungen 2018 2020 6.730.000,00 € 7.0000653.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ab Verkehrsfreigabe 15.124,00 € 5.010,00 € 1.100.54.1.0.01.09 1.100.55.1.0.01.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Übersichtsplan 1. Grundlagen Grundlage ist der Planungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, welcher am 08.01.2008 gefasst wurde. (Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBIV-01/08 Drucksache Nr. IV/3087, einschließlich Dükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung sowie die Demontage des bestehenden Brückenbauwerkes). Die alte Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober, welche derzeit rückgebaut wird, wurde im Jahre 1912 als Straßenbrücke erbaut und quert die S-Bahntrasse und die Ferngleise Leipzig-Altenburg der Deutschen Bahn. In Sichtweite des Völkerschlachtdenkmals verbindet die „Messebrücke“ den auf der Alten Messe verlaufenden Abschnitt der Straße des 18. Oktober mit dem im Wilhelm-Külz-Park gelegenen Teil. Sie überbrückt an dieser Stelle die östlich des Messegeländes in einem Einschnitt verlaufenden Gleise der Deutschen Bahn. Aufgrund ihres sehr schlechten baulichen Zustandes konnte die Brücke in den letzten Jahren nur noch als Geh-/Radwegverbindung genutzt werden. Die Demontage der Brücke hat im IV. Quartal 2016 begonnen und soll bis zum III. Quartal 2017 abgeschlossen sein. Da dieses Brückenbauwerk Bestandteil der städtebaulich prägenden Verbindungsachse zwischen Messegelände und Völkerschlachtdenkmal ist, ist im Anschluss an den Rückbau an gleicher Stelle ein Ersatzneubau geplant. 2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens Für den Brückenneubau wurde im Jahr 2013 ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt. Im Ergebnis des Wettbewerbes soll eine dreifeldrige Brücke mit einer Breite von 18,13 m und einer Länge von 63,44 m gebaut werden. Entsprechend Aufgabenstellung soll eine wartungsarme Konstruktion mit schlichter Eleganz entstehen. Die Erarbeitung des Brückenentwurfes erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Büro für Brückenplanung König & Heunisch Planungsgesellschaft mbH Leipzig und dem Architekturbüro Daab Nordheim Reutler, welches den Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbes als Grundlage für die weiteren Planungen lieferte. Die geplante dreifeldrige Brücke wird mit Feldlängen von 15,02 m/20,40 m/15,02 m bei einer Gesamtlänge von 63,44 m gebaut. Die V-förmigen Pfeiler werden schräg angeordnet, so dass ein Sprengwerk entsteht, welches eine große Überbauschlankheit ermöglicht. Des Weiteren werden durch die Schrägstellung der Stützen Anpralllasten aus dem Bahnbetrieb vermieden. 3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens Nach erfolgter Demontage des alten Brückenüberbaues ist es geplant, im Zuge des Ersatzneubaues die restlichen Widerlager sowie die Brückenrestpfeiler zu beseitigen. Der neue Brückenüberbau wird als zweistegiger Plattenbalkenquerschnitt ausgeführt, über drei Felder durchlaufend. Die schrägen Stützen und Widerlagerwände sind im Überbau eingespannt. Dadurch entsteht ein integrales Bauwerk. Die Randfelder des Überbaus werden komplett in Ortbeton ausgeführt. 1 Im Mittelfeld werden die Stege durch zwei im Spannbett vorgespannte Längsfertigteile gebildet. Zwischen den Längsfertigteilen erfolgt die Verlegung von Fertigteilplatten. Im Anschluss an die Fertigteilverlegung erfolgt zunächst die Herstellung des Kammerbetons der Längsfertigteile, bevor das Mittelfeld durch den Ortbeton zu Plattenbalken ergänzt wird. Als Absturzsicherung wird ein Geländer als Stahlkonstruktion bestehend aus senkrecht zur Brückenachse stehenden Stahlblechlamellen angeordnet. Die Höhe der Absturzsicherung in Brückenmitte beträgt 2,00 m und am Übergang zu den Widerlagerbrüstungen 1,30 m. In den oberen Geländerholm wird beidseitig ein LED-Lichtband eingebaut. In die Geländerkonstruktion integriert ist ein Berührungsschutz, welcher mit allen zugehörigen Erdungsbestandteilen ausgestattet ist, bestehend aus linienförmig zwischen zwei Lamellenreihen gehaltenem Verbundsicherheitsglas. Im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke sind die Bereiche vor (Messebalkon) und hinter (Wilhelm-Külz-Park) dem Bauwerk, aus städtebaulicher Sicht aufzuwerten. Der parkseitige Vorplatz bildet das Bindeglied zwischen Brückenbauwerk und denkmalgeschütztem WilhelmKülz-Park. Er ist aus diesem Grund in einen asphaltierten Bereich in Verlängerung der Brücken- bzw. Straßenachse und zwei seitlich anschließende parknahe Bereiche mit wassergebundener Decke unterteilt. In den seitlichen parknahen Bereichen wird durch die wassergebundene Decke der Erhalt bestehender Roteichen möglich. Es ist vorgesehen, die 6-reihige Roteichenallee aus dem Park aufzunehmen und weitere Roteichen im historischen Pflanzraster nachzupflanzen. Damit wird die denkmalpflegerische Zielstellung zutreffend konkretisiert. Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt die Wiederherstellung der Begrünung der Böschungsflächen bzw. der Anpflanzung der geforderten Bäume. Es ist die Anordnung von Bänken und Papierkörben geplant. Die Teilflächen des Flurstückes 159/104 Gemarkung Thonberg (Zuwegungen zum Stadtbalkon) gehören derzeit der LEVG. Die Teilflächen betreffen die unter Denkmalschutz stehenden Zu- und Abfahrtsrampen (Ohren) zum Messevorplatz, den sogenannten Stadtbalkon, sowie den Messevorplatz bis zur Treppe. Für die Übertragung dieser Flächen an die Stadt Leipzig wird ein Tauschvertrag erstellt. Dazu wird vom Dezernat VII (Liegenschaftsamt) eine gesonderte Vorlage eingebracht. Die Teilflächen werden als beschränkt öffentlicher Rad-Gehweg gewidmet und damit Bestandteil der Straße des 18. Oktober. Die Gestaltung der Platzbereiche parkseitig sowie auch messeseitig ist das Ergebnis des im Jahr 2013 durchgeführten Gestaltungswettbewerbes unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange zu diesem Bereich. Die Ableitung des auf der Brücke anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über zwei auf dem messeseitigen Brückenende angeordnete Entwässerungsabläufe, welche in einen neu zu errichtenden Schacht mit Anschluss an das öffentliche Netz einbinden. 4. Kostenzusammenstellung für den Brückenneubau Für den Ersatzneubau der Brücke betragen die geplanten Gesamtbaukosten nach Kostenberechnung vom 16.01.2017 ca. 6.730.000,00 €. Die finanziellen Mittel für den Neubau sind mit Haushaltplanentwurf 2017/2018 unter der Maßnahme „Brücke Straße des 18.Oktober“ im PSP-Element 7.0000653.700 eingestellt. Für die Jahre 2019/2020 erfolgt die Mittelanmeldung ebenfalls im PSP-Element 7.0000653.700. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element „Zuweisung von Dritten“ (7.0000653.705) von insgesamt 5.050.000,00 € bereitgestellt. Bei der Ermittlung der Einnahmen für die Demontage der alten Brücke wird in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber von 90 % ausgegangen. 2 Der Brückenneubau wird in einer Breite von 18,13 m hergestellt mit einer geplanten Nutzung als Geh-/Radwegbrücke einschließlich Nutzung von Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Die Höhe der ermittelten Einnahmen für den Neubau bezieht sich auf einen Querschnitt von 8,50 m (3,50 m Geh-/Radweg einschließlich beidseitiger 2,50 m breiter Notgehbahn). 4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung Für die Einordnung in den Haushalt wird für den Neubau der Brücke von einer Gesamtausgabe in Höhe von 6.730.000,00 € aus dem PSP-Element 7.0000653.700 ausgegangen. Damit ergibt sich für das Vorhaben Brückenneubau im Zuge der Straße des 18. Oktober die folgende Finanzierung: Auszahlung 7.0000653.700 davon Demontage davon Neubau Einzahlung Fördermittel 7.0000653.705 Stadtanteil VE Gesamt 2016 2017 2018 2019 2020 9.730.000 € 1.948.350 € 1.351.650 € 3.000.000 € 2.680.000 € 750.000 € 3.000.000 € 1.948.350 € 1.051.650 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 6.730.000 € 0,00 € 300.000 € 3.000.000 € 2.680.000 € 750.000 € 5.050.000 € 0,00 € 0,00 € 2.900.000 € 2.000.000 € 150.000 € 4.680.000 € 1.948.350 € 1.351.650 € 0,00 € 0,00 € 100.000 € 680.000 € 600.000 € 0,00 € 2.800.000 € 2.400.000 € 300.000 € Die in der Tabelle dargestellten Gesamtkosten von 3.000.000,00 € für die Demontage der Brücke sind als 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Demontage mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.11.2016 - VI-DS-02304-DS-01 bestätigt. Die in 2017 überplanmäßigen Auszahlungen von 300.000,00 € sind überplanmäßige Mehrausgaben, welche als bauvorbereitende Maßnahmen aus technologischen Gesichtspunkten schon mit der Brückendemontage umgesetzt werden müssen. Nach Aussage des Fördermittelgebers gehört der Abriss eines Bauwerkes, um an gleicher Stelle einen Neubau zu errichten, zur Baufeldfreimachung dazu. Mit Schreiben vom 27.06.2016 wurde die Förderunschädlichkeit für die Demontage der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober im Rahmen der Baufeldfreimachung für den Ersatzneubau der Brücke bestätigt. Dies ist notwendig, weil nur der Bau und Ausbau im Rahmen der RL-KStB förderfähig ist, nicht jedoch allein der reine Rückbau. Die Einreichung des vollständigen Antrages auf Förderung für das Gesamtvorhaben erfolgt nach bestätigtem Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau. Durch die Kreuzungsbeteiligten, Stadt Leipzig und DB Netz AG, Niederlassung Südost, wird eine Vereinbarung gemäß §§ 3, 12 Nr. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG) abgeschlossen. 5. Bauzeiten und Ecktermine geplante Baudurchführung 3 Veröffentlichung der Ausschreibung: Angebotseröffnung: Baubeginn: Bauende: September 2017 September 2017 Februar 2018 Februar 2020 6. Folgekosten Im Zuge der Baumaßnahme sollen im Bereich der neugestalteten Brückenvorplätze Bänke und Abfallbehälter geliefert und eingebaut werden, diese entsprechen dem Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Ebenfalls erfolgt die Neuanpflanzung von Roteichen. Die Folgekosten für Bänke, Abfallbehälter und Bäume sind im PSP-Element 1.100.55.1.0.01.01 enthalten und betragen 10 % der geplanten Herstellungskosten. Die Folgekosten für die Beleuchtung sind im PSP-Element 1.100.54.1.0.01.09 enthalten und betragen 15 % der Herstellungskosten. 7. Kinderfreundlichkeitsprüfung Mit dem Neubau des Brückenbauwerkes wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 4 Stadtplanausschnitt Lageplan Längsschnitt 50 40 30 6.50 20 63.44 20.40 15.02 10 15.02 Ansicht Neubau 0 6.50 Richtung Völkerschlachtdenkmal DB-Strecke 6375 Geh- und Radweg Gleis 1 Gleis 2 1.005 DB-Strecke 6361 Gleis 3 Gleis 4 Richtung Alte Messe 19.25 Regelquerschnitt Nord 18.13 2,5% 446 2,5% 9.065 Bauherr: Stadt Leipzig 2.40 Süd Bestandsfoto 9.065 Bauvorhaben: Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober (BWIV / R11) über die Anlagen der DB AG Teilobjekt: Ersatzneubau