Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1251946.pdf
Größe
6,3 MB
Erstellt
10.02.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 11:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03815
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
SBB Südost
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Ersatzneubau der Brücke im Zuge
der Straße des 18. Oktober über die Anlagen der DB AG und Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO in
2017 und 2018 sowie einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81
(5) SächsGemO in 2017 mit Kassenwirksamkeit in 2018 und 2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Ersatzneubau der Brücke soll im Anschluss an die Brückendemontage in den Jahren 2018
bis 2020 realisiert werden.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den Brückenneubau betragen 6.730.000,00 €
brutto.
3. Im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000653.700) werden folgende Mittel
- im Jahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € brutto
- im Jahr 2018 in Höhe von 3.000.000,00 € brutto
- im Jahr 2019 in Höhe von 2.680.000,00 € brutto
- im Jahr 2020 in Höhe von 750.000,00 € brutto bereitgestellt.
4. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element „Zuweisung von Dritten“
(7.0000653.705) wie folgt bereitgestellt:
- im Jahr 2018 in Höhe von 2.900.000,00 € brutto
- im Jahr 2019 in Höhe von 2.000.000,00 € brutto
- im Jahr 2020 in Höhe von 150.000,00 € brutto
5. Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
100.000,00 € im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000.653.700) werden
bestätigt.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 300.000,00 € aus dem PSP-Element
„Kommunale Brücken“ (7.0000577.700) und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 100.000,00 €
ebenfalls aus dem PSP-Element „Kommunale Brücken“ (7.0000577.700).
6. In der Projektdefinition „Brücke Straße des 18.Oktober“ (7.0000.653) wird im Jahr 2018 die
Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVODoppik bestätigt.
7. Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2019 und 2020 werden mit der Haushaltsplanung 2019/2020 eingestellt und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplanes wirksam.
8. Die überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017, kassenwirksam in 2018 in Höhe von 800.000,00 € und kassenwirksam in
2020 in Höhe von 200.000,00 €, im PSP-Element „Brücke Straße des 18.Oktober“
(7.0000.653.700) werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt im Jahr 2018 aus dem PSP-Element „Brücken Georg-Schwarz-Str. I u. II“
(7.0001019.700) und im Jahr 2020 aus dem PSP-Element „Brückenplanung“ (7.0000582.700).
9. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Kreuzungsvereinbarung mit der DB AG zu
unterzeichnen.
10. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Widmungsverfahren als beschränkt öffentlicher
Weg, Rad-Gehweg, über die ca. 2.760 m² große Teilfläche des Flurstückes 159/104
Gemarkung Thonberg (Zuwegung zum Stadtbalkon) gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
11. Die im Haushaltsjahr 2020 ff. entsprechend Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ anfallenden
Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist
im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2018
2020
5.050.000,00 €
7.0000653.705
Auszahlungen
2018
2020
6.730.000,00 €
7.0000653.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ab
Verkehrsfreigabe
15.124,00 €
5.010,00 €
1.100.54.1.0.01.09
1.100.55.1.0.01.01
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Übersichtsplan
1. Grundlagen
Grundlage ist der Planungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, welcher
am 08.01.2008 gefasst wurde.
(Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBIV-01/08 Drucksache Nr. IV/3087, einschließlich
Dükerung der Trinkwasserhauptversorgungsleitung sowie die Demontage des bestehenden
Brückenbauwerkes).
Die alte Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober, welche derzeit rückgebaut wird, wurde
im Jahre 1912 als Straßenbrücke erbaut und quert die S-Bahntrasse und die Ferngleise
Leipzig-Altenburg der Deutschen Bahn.
In Sichtweite des Völkerschlachtdenkmals verbindet die „Messebrücke“ den auf der Alten
Messe verlaufenden Abschnitt der Straße des 18. Oktober mit dem im Wilhelm-Külz-Park
gelegenen Teil. Sie überbrückt an dieser Stelle die östlich des Messegeländes in einem
Einschnitt verlaufenden Gleise der Deutschen Bahn.
Aufgrund ihres sehr schlechten baulichen Zustandes konnte die Brücke in den letzten Jahren
nur noch als Geh-/Radwegverbindung genutzt werden.
Die Demontage der Brücke hat im IV. Quartal 2016 begonnen und soll bis zum III. Quartal
2017 abgeschlossen sein.
Da dieses Brückenbauwerk Bestandteil der städtebaulich prägenden Verbindungsachse
zwischen Messegelände und Völkerschlachtdenkmal ist, ist im Anschluss an den Rückbau
an gleicher Stelle ein Ersatzneubau geplant.
2. Begründete Zielstellung des Bauvorhabens
Für den Brückenneubau wurde im Jahr 2013 ein Gestaltungswettbewerb durchgeführt. Im
Ergebnis des Wettbewerbes soll eine dreifeldrige Brücke mit einer Breite von 18,13 m und
einer Länge von 63,44 m gebaut werden.
Entsprechend Aufgabenstellung soll eine wartungsarme Konstruktion mit schlichter Eleganz
entstehen.
Die Erarbeitung des Brückenentwurfes erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem
Büro für Brückenplanung König & Heunisch Planungsgesellschaft mbH Leipzig und dem
Architekturbüro Daab Nordheim Reutler, welches den Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbes als Grundlage für die weiteren Planungen lieferte.
Die geplante dreifeldrige Brücke wird mit Feldlängen von 15,02 m/20,40 m/15,02 m bei einer
Gesamtlänge von 63,44 m gebaut. Die V-förmigen Pfeiler werden schräg angeordnet, so
dass ein Sprengwerk entsteht, welches eine große Überbauschlankheit ermöglicht. Des
Weiteren werden durch die Schrägstellung der Stützen Anpralllasten aus dem Bahnbetrieb
vermieden.
3. Beschreibung des beabsichtigten Bauvorhabens
Nach erfolgter Demontage des alten Brückenüberbaues ist es geplant, im Zuge des
Ersatzneubaues die restlichen Widerlager sowie die Brückenrestpfeiler zu beseitigen.
Der neue Brückenüberbau wird als zweistegiger Plattenbalkenquerschnitt ausgeführt, über
drei Felder durchlaufend.
Die schrägen Stützen und Widerlagerwände sind im Überbau eingespannt. Dadurch entsteht
ein integrales Bauwerk.
Die Randfelder des Überbaus werden komplett in Ortbeton ausgeführt.
1
Im Mittelfeld werden die Stege durch zwei im Spannbett vorgespannte Längsfertigteile
gebildet. Zwischen den Längsfertigteilen erfolgt die Verlegung von Fertigteilplatten. Im
Anschluss an die Fertigteilverlegung erfolgt zunächst die Herstellung des Kammerbetons der
Längsfertigteile, bevor das Mittelfeld durch den Ortbeton zu Plattenbalken ergänzt wird.
Als Absturzsicherung wird ein Geländer als Stahlkonstruktion bestehend aus senkrecht zur
Brückenachse stehenden Stahlblechlamellen angeordnet. Die Höhe der Absturzsicherung in
Brückenmitte beträgt 2,00 m und am Übergang zu den Widerlagerbrüstungen 1,30 m. In den
oberen Geländerholm wird beidseitig ein LED-Lichtband eingebaut. In die Geländerkonstruktion integriert ist ein Berührungsschutz, welcher mit allen zugehörigen Erdungsbestandteilen
ausgestattet ist, bestehend aus linienförmig zwischen zwei Lamellenreihen gehaltenem
Verbundsicherheitsglas.
Im Rahmen des Ersatzneubaus der Brücke sind die Bereiche vor (Messebalkon) und hinter
(Wilhelm-Külz-Park) dem Bauwerk, aus städtebaulicher Sicht aufzuwerten. Der parkseitige
Vorplatz bildet das Bindeglied zwischen Brückenbauwerk und denkmalgeschütztem WilhelmKülz-Park. Er ist aus diesem Grund in einen asphaltierten Bereich in Verlängerung der
Brücken- bzw. Straßenachse und zwei seitlich anschließende parknahe Bereiche mit
wassergebundener Decke unterteilt.
In den seitlichen parknahen Bereichen wird durch die wassergebundene Decke der Erhalt
bestehender Roteichen möglich. Es ist vorgesehen, die 6-reihige Roteichenallee aus dem
Park aufzunehmen und weitere Roteichen im historischen Pflanzraster nachzupflanzen.
Damit wird die denkmalpflegerische Zielstellung zutreffend konkretisiert.
Nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt die Wiederherstellung der Begrünung der
Böschungsflächen bzw. der Anpflanzung der geforderten Bäume.
Es ist die Anordnung von Bänken und Papierkörben geplant.
Die Teilflächen des Flurstückes 159/104 Gemarkung Thonberg (Zuwegungen zum
Stadtbalkon) gehören derzeit der LEVG. Die Teilflächen betreffen die unter Denkmalschutz
stehenden Zu- und Abfahrtsrampen (Ohren) zum Messevorplatz, den sogenannten
Stadtbalkon, sowie den Messevorplatz bis zur Treppe. Für die Übertragung dieser Flächen
an die Stadt Leipzig wird ein Tauschvertrag erstellt. Dazu wird vom Dezernat VII
(Liegenschaftsamt) eine gesonderte Vorlage eingebracht.
Die Teilflächen werden als beschränkt öffentlicher Rad-Gehweg gewidmet und damit
Bestandteil der Straße des 18. Oktober.
Die Gestaltung der Platzbereiche parkseitig sowie auch messeseitig ist das Ergebnis des im
Jahr 2013 durchgeführten Gestaltungswettbewerbes unter Berücksichtigung der
denkmalpflegerischen Belange zu diesem Bereich.
Die Ableitung des auf der Brücke anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über zwei auf
dem messeseitigen Brückenende angeordnete Entwässerungsabläufe, welche in einen neu
zu errichtenden Schacht mit Anschluss an das öffentliche Netz einbinden.
4. Kostenzusammenstellung für den Brückenneubau
Für den Ersatzneubau der Brücke betragen die geplanten Gesamtbaukosten nach
Kostenberechnung vom 16.01.2017 ca. 6.730.000,00 €.
Die finanziellen Mittel für den Neubau sind mit Haushaltplanentwurf 2017/2018 unter der
Maßnahme „Brücke Straße des 18.Oktober“ im PSP-Element 7.0000653.700 eingestellt. Für
die Jahre 2019/2020 erfolgt die Mittelanmeldung ebenfalls im PSP-Element 7.0000653.700.
Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element „Zuweisung von Dritten“
(7.0000653.705) von insgesamt 5.050.000,00 € bereitgestellt.
Bei der Ermittlung der Einnahmen für die Demontage der alten Brücke wird in Abstimmung
mit dem Fördermittelgeber von 90 % ausgegangen.
2
Der Brückenneubau wird in einer Breite von 18,13 m hergestellt mit einer geplanten Nutzung
als Geh-/Radwegbrücke einschließlich Nutzung von Fahrzeugen der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes.
Die Höhe der ermittelten Einnahmen für den Neubau bezieht sich auf einen Querschnitt von
8,50 m (3,50 m Geh-/Radweg einschließlich beidseitiger 2,50 m breiter Notgehbahn).
4.1 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung
Für die Einordnung in den Haushalt wird für den Neubau der Brücke von einer Gesamtausgabe in Höhe von 6.730.000,00 € aus dem PSP-Element 7.0000653.700 ausgegangen.
Damit ergibt sich für das Vorhaben Brückenneubau im Zuge der Straße des 18. Oktober die
folgende Finanzierung:
Auszahlung
7.0000653.700
davon
Demontage
davon
Neubau
Einzahlung
Fördermittel
7.0000653.705
Stadtanteil
VE
Gesamt
2016
2017
2018
2019
2020
9.730.000 € 1.948.350 € 1.351.650 € 3.000.000 € 2.680.000 € 750.000 €
3.000.000 € 1.948.350 € 1.051.650 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
6.730.000 €
0,00 €
300.000 € 3.000.000 € 2.680.000 € 750.000 €
5.050.000 €
0,00 €
0,00 € 2.900.000 € 2.000.000 € 150.000 €
4.680.000 € 1.948.350 € 1.351.650 €
0,00 €
0,00 €
100.000 €
680.000 € 600.000 €
0,00 € 2.800.000 € 2.400.000 € 300.000 €
Die in der Tabelle dargestellten Gesamtkosten von 3.000.000,00 € für die Demontage der
Brücke sind als 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der
Brücke im Zuge der Straße des 18.Oktober über die Anlagen der DB AG Teilobjekt:
Demontage mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.11.2016 - VI-DS-02304-DS-01
bestätigt.
Die in 2017 überplanmäßigen Auszahlungen von 300.000,00 € sind überplanmäßige
Mehrausgaben, welche als bauvorbereitende Maßnahmen aus technologischen
Gesichtspunkten schon mit der Brückendemontage umgesetzt werden müssen.
Nach Aussage des Fördermittelgebers gehört der Abriss eines Bauwerkes, um an gleicher
Stelle einen Neubau zu errichten, zur Baufeldfreimachung dazu.
Mit Schreiben vom 27.06.2016 wurde die Förderunschädlichkeit für die Demontage der
Brücke im Zuge der Straße des 18. Oktober im Rahmen der Baufeldfreimachung für den
Ersatzneubau der Brücke bestätigt.
Dies ist notwendig, weil nur der Bau und Ausbau im Rahmen der RL-KStB förderfähig ist,
nicht jedoch allein der reine Rückbau.
Die Einreichung des vollständigen Antrages auf Förderung für das Gesamtvorhaben erfolgt
nach bestätigtem Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau.
Durch die Kreuzungsbeteiligten, Stadt Leipzig und DB Netz AG, Niederlassung Südost, wird
eine Vereinbarung gemäß §§ 3, 12 Nr. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EkrG)
abgeschlossen.
5. Bauzeiten und Ecktermine
geplante Baudurchführung
3
Veröffentlichung der Ausschreibung:
Angebotseröffnung:
Baubeginn:
Bauende:
September 2017
September 2017
Februar 2018
Februar 2020
6. Folgekosten
Im Zuge der Baumaßnahme sollen im Bereich der neugestalteten Brückenvorplätze Bänke
und Abfallbehälter geliefert und eingebaut werden, diese entsprechen dem
Ausstattungskatalog für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.
Ebenfalls erfolgt die Neuanpflanzung von Roteichen.
Die Folgekosten für Bänke, Abfallbehälter und Bäume sind im PSP-Element
1.100.55.1.0.01.01 enthalten und betragen 10 % der geplanten Herstellungskosten.
Die Folgekosten für die Beleuchtung sind im PSP-Element 1.100.54.1.0.01.09 enthalten und
betragen 15 % der Herstellungskosten.
7. Kinderfreundlichkeitsprüfung
Mit dem Neubau des Brückenbauwerkes wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
4
Stadtplanausschnitt
Lageplan
Längsschnitt
50
40
30
6.50
20
63.44
20.40
15.02
10
15.02
Ansicht Neubau
0
6.50
Richtung Völkerschlachtdenkmal
DB-Strecke 6375
Geh- und Radweg
Gleis 1
Gleis 2
1.005
DB-Strecke 6361
Gleis 3
Gleis 4
Richtung Alte Messe
19.25
Regelquerschnitt
Nord
18.13
2,5%
446
2,5%
9.065
Bauherr:
Stadt Leipzig
2.40
Süd
Bestandsfoto
9.065
Bauvorhaben:
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der Straße des
18. Oktober (BWIV / R11) über die Anlagen der DB AG
Teilobjekt: Ersatzneubau