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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1246923.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:41

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03636-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 25.04.2017 Vorberatung Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fahrradhaltestangen an Ampeln Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: 1. An fünf im Jahr 2011 bereits untersuchten Knotenpunkten werden umgehend abschließend die Voraussetzungen überprüft und unter Einbeziehung einer Sachspende die entsprechenden Haltegriffe für Radfahrende installiert. 2. Die Verwaltung prüft, ob an weiteren bestehenden oder neu errichteten bzw. rekonstruierten Lichtsignalanlagen geeignete Festhaltemöglichkeiten für Radfahrende angebracht werden können und setzt dies entsprechend schrittweise unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen um. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Seitens der Verwaltung werden alle Maßnahmen zur Umsetzung der vorliegenden Stadtratsbeschlüsse begrüßt. Die mit dem vorliegenden Antrag des Jugendbeirats/ Jugendparlaments beschriebenen Maßnahmen dienen der Komfortsteigerung für den Radverkehr und unterstützen damit direkt die Ziele des Radverkehrsentwicklungsplans sowie des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum. Da sich die beantragte Maßnahme aus mehreren Gründen aus Sicht der Verwaltung jedoch so nicht an allen Lichtsignalanlagen umsetzen lässt, wird eine Alternative vorgeschlagen, welche zunächst an ausgewählten Standorten kostengünstig unter Einbeziehung einer angekündigten Sachspende eines Leipziger Unternehmens umgesetzt werden kann. Der Alternativvorschlag soll nachstehend begründet werden. Dazu wird zunächst zum Sachverhalt des Antrags ausgeführt und anschließend die Alternative dargestellt. Die bauliche Ausprägung der Masten, die Gestaltung des Umfeldes und damit auch die Festlegung von geometrischen Umfeldbedingungen und Einbauten wie Festhaltemöglichkeiten fällt in die primäre Zuständigkeit der Stadt als Straßenbaulastträgerin, wobei die Hinweise und Anforderungen weiterer Behörden selbstverständlich berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabläufe sind jedoch folgende Aspekte zu beachten: • Bei getrennten Furten von Radfahrern und Fußgängern müsste der Mast in der Verlängerung der Radfurt stehen, da die Radfahrer sonst nach dem Start die Fußgängerfurt befahren würden. In der Verlängerung der Radfurt stünden die Maste jedoch den Radfahrenden selbst im Weg und stellen somit sogar eine Gefahrenquelle dar, weil sie Ausweichmanöver verursachen. • Bei gemeinsamen Furten für Radfahrer und Fußgängern dürfen keine Anforderungs einrichtungen für Blinde und Sehschwache installiert sein, um den uneingeschränkten Zugang Blinder und Sehschwacher zu diesen Anforderungseinrichtungen zu gewährleisten. • Maste mit Haltegriffen müssen so weit vom Fahrbahnrand stehen, dass die sich dort festhaltenden Radfahrenden außerhalb der Fahrbahn stehen können und hinter ihnen verlaufende Geh- und Radwege gefahrlos benutzt werden können (ausreichende Restbreiten). • Haltegriffe an Masten mit Radsignal sind generell nicht möglich, weil der sich festhaltende Radfahrende das Signal nicht mehr zweifelsfrei erkennen könnte. Vor allem ergeben sich die Einsatzmöglichkeiten der Haltegriffe damit an Masten, die in der Flucht der Trennmarkierung zwischen Fußgänger- und Radfurt stehen, keine Blindenanforderungs einrichtungen besitzen und weiter vom Fahrbahnrand weg stehen, als die mindestens erforderlichen 0,5 m. In diesen Fällen wäre zumindest auf der Seite der Radfurt die Anbringung eines Haltegriffs möglich. Diese Voraussetzungen sind nur im Ausnahmefall gegeben. Die Anbringung oder Einordnung von Haltestangen oder -bügeln im weiteren Umfeld ist bei den in den meisten Fällen knappen Aufstellflächen in der Regel nicht machbar. Eine Berücksichtigung von Festhaltemöglichkeiten durch Erweiterung der Aufstellflächen oder Abrücken von Masten zur Herstellung von erforderlichen Mindestabständen hat grundlegende Auswirkungen auf die Geometrie der Verkehrs anlagen und damit auf die gesamte Umfeldgestaltung und kann auch grundlegende Auswirkungen auf die verkehrstechnischen Randbedingungen haben, weil die konkreten Signalstandorte über die Berechnung der Sicherheitszeiten (Zwischenzeiten) direkten Einfluss auf die Signalprogramme haben. Aus Sicht der Verwaltung kann die Maßnahme deshalb nicht in der Form umgesetzt werden, dass bei Um- oder Neuplanungen die notwendigen Kriterien für Haltemöglichkeiten ein weiterer Zwangspunkt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung folgende Alternative vor: Bestehende und neu errichtete bzw. rekonstruierte Standorte könnten bei gegebener Eignung mit Haltegriffen ausgestattet werden. Dies erfolgt fortlaufend im Rahmen der Laufendhaltung an Lichtsignalanlagen. Sofern die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen, kann eine Anbringung von weiteren Festhaltemöglichkeiten erfolgen. Von einer Leipziger Firma wurde zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes vorge schlagen, für geeignete Lichtsignalanlagen Haltegriffe zur Verfügung zu stellen. Die Firma wäre bereit, diese Haltegriffe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für die Anbringung der Haltegriffe wurden bereits 2011 durch die Verwaltung Untersuchungen angestellt und Kriterien festgelegt: • Radfahrende stehen nicht im Lichtraumprofil des Kfz bzw. eines vor oder hinter ihm querenden Radfahrenden • Radfahrende nutzen eine gekennzeichnete Radverkehrsanlage • Fußgänger und insbesondere Blinde und Sehschwache werden nicht behindert • Radfahrende müssen am Haltegriff das für sie bestimmte Lichtsignal problemlos erkennen können Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien sollten die im Jahr 2011 als geeignet erkannten Standorte • • • • • Prager Straße/Mühlstraße Lützner Straße/Brünner Straße Torgauer Straße/Rostocker Straße Permoserstraße/Heiterblickallee Permoserstraße/Schongauerstraße nochmals überprüft werden, ob die Eignung heute ebenfalls noch besteht und in diesem Falle mit Haltegriffen ausgestattet werden. Einmal angebrachte Haltegriffe können jedoch keinen Bestandsschutz genießen, wenn sich die örtliche Situation so ändert, dass die genannten Kriterien nicht mehr erfüllt werden.