Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1246923.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03636-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
25.04.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fahrradhaltestangen an Ampeln
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag:
1.
An fünf im Jahr 2011 bereits untersuchten Knotenpunkten werden umgehend abschließend
die Voraussetzungen überprüft und unter Einbeziehung einer Sachspende die entsprechenden
Haltegriffe für Radfahrende installiert.
2.
Die Verwaltung prüft, ob an weiteren bestehenden oder neu errichteten bzw. rekonstruierten
Lichtsignalanlagen geeignete Festhaltemöglichkeiten für Radfahrende angebracht werden können
und setzt dies entsprechend schrittweise unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen um.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Seitens der Verwaltung werden alle Maßnahmen zur Umsetzung der vorliegenden
Stadtratsbeschlüsse begrüßt. Die mit dem vorliegenden Antrag des Jugendbeirats/
Jugendparlaments beschriebenen Maßnahmen dienen der Komfortsteigerung für den Radverkehr
und unterstützen damit direkt die Ziele des Radverkehrsentwicklungsplans sowie des
Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum.
Da sich die beantragte Maßnahme aus mehreren Gründen aus Sicht der Verwaltung jedoch so nicht
an allen Lichtsignalanlagen umsetzen lässt, wird eine Alternative vorgeschlagen, welche zunächst
an ausgewählten Standorten kostengünstig unter Einbeziehung einer angekündigten Sachspende
eines Leipziger Unternehmens umgesetzt werden kann.
Der Alternativvorschlag soll nachstehend begründet werden. Dazu wird zunächst zum Sachverhalt
des Antrags ausgeführt und anschließend die Alternative dargestellt.
Die bauliche Ausprägung der Masten, die Gestaltung des Umfeldes und damit auch die Festlegung
von geometrischen Umfeldbedingungen und Einbauten wie Festhaltemöglichkeiten fällt in die
primäre Zuständigkeit der Stadt als Straßenbaulastträgerin, wobei die Hinweise und Anforderungen
weiterer Behörden selbstverständlich berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsabläufe sind jedoch
folgende Aspekte zu beachten:
•
Bei getrennten Furten von Radfahrern und Fußgängern müsste der Mast in der Verlängerung
der Radfurt stehen, da die Radfahrer sonst nach dem Start die Fußgängerfurt befahren würden. In
der Verlängerung der Radfurt stünden die Maste jedoch den Radfahrenden selbst im Weg und
stellen somit sogar eine Gefahrenquelle dar, weil sie Ausweichmanöver verursachen.
•
Bei gemeinsamen Furten für Radfahrer und Fußgängern dürfen keine Anforderungs
einrichtungen für Blinde und Sehschwache installiert sein, um den uneingeschränkten Zugang
Blinder und Sehschwacher zu diesen Anforderungseinrichtungen zu gewährleisten.
•
Maste mit Haltegriffen müssen so weit vom Fahrbahnrand stehen, dass die sich dort
festhaltenden Radfahrenden außerhalb der Fahrbahn stehen können und hinter ihnen verlaufende
Geh- und Radwege gefahrlos benutzt werden können (ausreichende Restbreiten).
•
Haltegriffe an Masten mit Radsignal sind generell nicht möglich, weil der sich festhaltende
Radfahrende das Signal nicht mehr zweifelsfrei erkennen könnte.
Vor allem ergeben sich die Einsatzmöglichkeiten der Haltegriffe damit an Masten, die in der Flucht
der Trennmarkierung zwischen Fußgänger- und Radfurt stehen, keine Blindenanforderungs
einrichtungen besitzen und weiter vom Fahrbahnrand weg stehen, als die mindestens erforderlichen
0,5 m. In diesen Fällen wäre zumindest auf der Seite der Radfurt die Anbringung eines Haltegriffs
möglich. Diese Voraussetzungen sind nur im Ausnahmefall gegeben.
Die Anbringung oder Einordnung von Haltestangen oder -bügeln im weiteren Umfeld ist bei den in
den meisten Fällen knappen Aufstellflächen in der Regel nicht machbar. Eine Berücksichtigung von
Festhaltemöglichkeiten durch Erweiterung der Aufstellflächen oder Abrücken von Masten zur
Herstellung von erforderlichen Mindestabständen hat grundlegende Auswirkungen auf die
Geometrie der Verkehrs anlagen und damit auf die gesamte Umfeldgestaltung und kann auch
grundlegende Auswirkungen auf die verkehrstechnischen Randbedingungen haben, weil die
konkreten Signalstandorte über die Berechnung der Sicherheitszeiten (Zwischenzeiten) direkten
Einfluss auf die Signalprogramme haben.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Maßnahme deshalb nicht in der Form umgesetzt werden, dass
bei Um- oder Neuplanungen die notwendigen Kriterien für Haltemöglichkeiten ein weiterer
Zwangspunkt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung folgende Alternative vor:
Bestehende und neu errichtete bzw. rekonstruierte Standorte könnten bei gegebener Eignung mit
Haltegriffen ausgestattet werden. Dies erfolgt fortlaufend im Rahmen der Laufendhaltung an
Lichtsignalanlagen. Sofern die finanziellen Rahmenbedingungen dies zulassen, kann eine
Anbringung von weiteren Festhaltemöglichkeiten erfolgen.
Von einer Leipziger Firma wurde zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes vorge
schlagen, für geeignete Lichtsignalanlagen Haltegriffe zur Verfügung zu stellen. Die Firma wäre
bereit, diese Haltegriffe kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für die Anbringung der Haltegriffe wurden bereits 2011 durch die Verwaltung Untersuchungen
angestellt und Kriterien festgelegt:
•
Radfahrende stehen nicht im Lichtraumprofil des Kfz bzw. eines vor oder hinter ihm
querenden Radfahrenden
•
Radfahrende nutzen eine gekennzeichnete Radverkehrsanlage
•
Fußgänger und insbesondere Blinde und Sehschwache werden nicht behindert
•
Radfahrende müssen am Haltegriff das für sie bestimmte Lichtsignal problemlos erkennen
können
Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien sollten die im Jahr 2011 als geeignet erkannten
Standorte
•
•
•
•
•
Prager Straße/Mühlstraße
Lützner Straße/Brünner Straße
Torgauer Straße/Rostocker Straße
Permoserstraße/Heiterblickallee
Permoserstraße/Schongauerstraße
nochmals überprüft werden, ob die Eignung heute ebenfalls noch besteht und in diesem Falle mit
Haltegriffen ausgestattet werden.
Einmal angebrachte Haltegriffe können jedoch keinen Bestandsschutz genießen, wenn sich die
örtliche Situation so ändert, dass die genannten Kriterien nicht mehr erfüllt werden.