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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1268522.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.05.17, 09:07

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -03397-NF-05-ÄA-03 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Stadträtin Juliane Nagel Betreff Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) Beschlussvorschlag: „Der Kaufpreis soll durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig ermittelt werden. „ → Dies gilt nicht für laufende Veräußerungs-Vorhaben an MieterInnen, die kurz vor dem Abschluss stehen. Sachverhalt: Bei den lediglich zwei MieterInnenkäufen, die nach der bisherigen Regelung in den Eigentümerzielen in den Endzügen stehen, liegen jeweils Verkehrswertgutachten von im Gutachterausschuss der Stadt tätigen Gutachtern vor. In einem Fall laufen seit Dezember 2014 und in dem zweiten Fall seit 2015 Verkaufsverhandlungen mit der LWB. In einem Fall wurde von den MieterInnen eine Genossenschaft, im anderen ein Verein gegründet. In einem der Fälle gab es eine Einigung über den Kaufpreis zwischen den von LWB bzw. MieterInnen bestellten Gutachern. In dem anderen Fall soll die Einigung auf dem gleichen Weg erreicht werden. Dies entspricht der bisher festgelegten Vorgehensweise, wonach der den „Verkaufsverhandlungen zugrunde liegende Verkaufspreis der Verkehrswert (ist), welcher über ein Verkehrswertgutachten ermittelt wird. Bei beiden Mieterkauf-Vorhaben, die fast am Ziel sind, soll kein neues Gutachten nach der beabsichtigen Neuregelung durch die Eigentümerziele erstellt werden müssen. Seite 1/3