Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1268522.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
12.04.17, 12:00
Aktualisiert
13.05.17, 09:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -03397-NF-05-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Stadträtin Juliane Nagel
Betreff
Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH (LWB)
Beschlussvorschlag:
„Der Kaufpreis soll durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt
Leipzig ermittelt werden. „
→ Dies gilt nicht für laufende Veräußerungs-Vorhaben an MieterInnen, die kurz vor dem Abschluss
stehen.
Sachverhalt:
Bei den lediglich zwei MieterInnenkäufen, die nach der bisherigen Regelung in den
Eigentümerzielen in den Endzügen stehen, liegen jeweils Verkehrswertgutachten von im
Gutachterausschuss der Stadt tätigen Gutachtern vor. In einem Fall laufen seit Dezember 2014 und
in dem zweiten Fall seit 2015 Verkaufsverhandlungen mit der LWB. In einem Fall wurde von den
MieterInnen eine Genossenschaft, im anderen ein Verein gegründet.
In einem der Fälle gab es eine Einigung über den Kaufpreis zwischen den von LWB bzw.
MieterInnen bestellten Gutachern. In dem anderen Fall soll die Einigung auf dem gleichen Weg
erreicht werden. Dies entspricht der bisher festgelegten Vorgehensweise, wonach der den
„Verkaufsverhandlungen zugrunde liegende Verkaufspreis der Verkehrswert (ist), welcher über ein
Verkehrswertgutachten ermittelt wird.
Bei beiden Mieterkauf-Vorhaben, die fast am Ziel sind, soll kein neues Gutachten nach der
beabsichtigen Neuregelung durch die Eigentümerziele erstellt werden müssen.
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