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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1265010.pdf
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Erstellt
03.04.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 22:37

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-04042 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 12.04.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.04.2017 Beschlussvorschlag: Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 337 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Februar 2017 lebten 3.740 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.648 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt. Darüber hinaus gab es im Februar 5.458 erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 1.739 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von Februar 2017 zu Februar 2016 um 1.500 Personen verringert. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.03.2017 wurden 339 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 159 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 04.04.2017, Anlage 1). Seite 1 von 13 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 15. Kalenderwoche 337 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 402 190 261 285 2009 2010 2011 337 0 2013 2014 2015 2016 KW 15/2017 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand KW 15/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 2012 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 19 verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Seite 2 von 13 Irak Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Syrien Afghanistan Russ.Föd. Libyen Indien Türkei Georgien Mazedonien Libanon 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017 10 20 30 40 50 60 70 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 22 Ländern. 77 %, insgesamt 262 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und Nigeria. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Januar 2017 insgesamt 14.476 Personen mit Asylgesuch registriert. Ein direkter Vergleich mit den Vormonaten ist noch nicht möglich, da die Asylgesuch-Statistik erst Daten ab Januar 2017 personengenau zur Verfügung stellt. Ein Vergleich mit der bisherigen EASY-Statistik ist nur eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine Neuberechnung der Quote erfolgt. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht Seite 3 von 13 möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 15.03.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 18. Kalenderwoche 2017 insgesamt 368 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.03.2017 betrug 40.696. Zusätzlich befinden sich 20.288 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.083 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.218 Minderjährige, d. h. 80,8 % aufgenommen. 592 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden auch weiterhin mindestens einmal wöchentlich unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.218 Minderjährigen ein Soll von 337 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.03.2017 mit 339 betreuten Minderjährigen leicht über seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen, achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 873 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Seite 4 von 13 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Von den Personen, die zu Ende Februar 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.740), lebten im Februar 47% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 53% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im März 2017 hielten sich 41 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 49 % der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 13 Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 mehr als 24 Monate 12 bis 24 Monate 9 bis 12 Monate 01/2017 02/2017 03/2017 6 bis 9 Monate bis 6 Monate Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Zum 01.02.2017 lebten insgesamt 2.849 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Februar 2017 wurden 102 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 133 Personen die Unterkünfte. 4000 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen 3500 3000 Belegung Anfang des Monats 2500 2000 Einzüge 1500 Auszüge 1000 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Jan 2017 Feb 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Februar 2017 insgesamt 62 % Leistungsempfänger/-in nach Asylbewerberleistungsgesetz. 38 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Seite 6 von 13 Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. Auszugsgründe 5% 30% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe f reiw illige Rückreise 65% Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 31.03.2017 wurden 41 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 217 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Sieben junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum. Zehn Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Seite 7 von 13 Stichtag Zusätzlich lebten 64 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 31.03.2017 28.02.2017 31.01.2017 31.12.2016 30.11.2016 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII In 660 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.03.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 53 Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 27 0 Weiterreise 65 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 71 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 210 126 Familienzusammenführung 60 28 Volljährigkeit 91 25 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 01.01.2017 bis zum 31.03.2017 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Seite 8 von 13 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete In der 15. Kalenderwoche 2017 stehen 4.094 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.122 Torgauer Straße 290 einschl. Container 475 Eutritzscher Straße 17 369 An den Tierkliniken 48 348 Karl-Heine-Straße 22b 306 Braunstraße 28 228 Liliensteinstraße 15a 225 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Hainbuchenstraße 13 185 Riebeckstraße 63 174 Zweenfurther Str. 21 102 Deiwitzweg 1 89 Liliensteinstraße 1/1a 89 Ludwig-Hupfeld-Str. 20 70 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b) Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 62 836 Georg-Schumann-Straße 272 60 Stöckelstraße 62 60 Wilhelminenstraße 38 60 Sommerfelder Straße 36 58 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Bernhardstraße 21 54 Markranstädter Straße 16 – 18 53 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Helenstraße 26 46 Wiebelstraße 9 45 Blücherstraße 47 / 47a 41 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 40 Naumburger Straße 39 40 Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pittlerstraße 5 und 7 36 Georg-Schumann-Straße 407 32 Eythstraße 17 Summe Gemeinschaftsunterkünfte 28 3.958 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 16 Wiederitzscher Landstraße 8 11 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 120 Summe 4.094 Seite 9 von 13 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Summe Kapazität 48 48 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 217 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 21 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 2 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 10 von 13 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 34 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 KMV Sachsen GmbH 20 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 15 N & T Wohnen 14 Institut Lothar Kannenberg 13 Outlaw gGmbH 9 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Trägerwerk Soziale Dienste 4 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 4 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 FAW 2 Reiterhof Pilger 1 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig Summe 2 217 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 07.03.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 1.690 neue Plätze geplant und für 527 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im April 2017 als Reservekapazität übernommen. Seite 11 von 13 Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer Veränderung zu VI-DS-03882 vom 07.03.2017 04/2017 336 Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal 04/2017 254 Torgauer Straße 290 Haus 2, Eingänge 7–12 Wohnhaus kommunal 04/2017 51 Neustädter Straße 36 Wohnhaus privat 04/2017 50 Muldentalstraße 91–93 Wohnhaus kommunal 04/2017 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215) ehemalige Wohnheim SEB 05/2017 270 Waldstraße 74–80 Altenpflegeheim SAH 05/2017 200 Kregelstraße 3 (Barnet-Licht-Platz) Container kommunal 05/2017 55 Auenseestraße 31–33 Wohnhaus kommunal Korrektur der Platzkapazität von 51 auf 55. 05/2017 45 Uhlandstraße 22 Wohnhaus privat Änderung des Zugangs von 06/2017 auf 05/2017. Torgauer Straße 290, Container Containeranlage kommunal Änderung des Abgangs von 04/2017 auf 05/2017 aus organisatorischen Gründen. 05/2017 221 06/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017, da noch Außenanlagen fertig gestellt werden müssen. 06/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal Änderung des Zugangs von 05/2017 auf 06/2017, da noch Mängel beseitigt werden müssen. 07/2017 85 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat Interim Schulgebäude kommunal Lindenthaler Straße 63–65 ehemaliges Autohaus privat 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 Neubau LESG 240 Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager Massivbau Dreieck) 07/2017 09/2017 2017 03/2018 03/2018 306 Karl-Heine-Straße 22b 220 1.690 527 03/2018 200 Riesaer Straße 100 07/2018 12/2018 2018 608 LWB Verwaltungsgebäude privat 20 Plätze in Pensionen Pension privat 100 Plätze in Pensionen Pension privat 320 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 04/2017 bis 12/2019 5.2 0 548 2.298 1.395 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung Seite 12 von 13 umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2017 sind 75 Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Umsetzung (für Betrieb) Kapazität in Abbau bis 2019 Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 3.958 100 2.298 1.275 4.981 0 62.648 10,8 772 19,5 270 348 694 13,9 Nordost 46.452 8,0 288 7,3 0 0 288 5,8 Ost 81.998 14,1 1.047 26,5 390 421 1.016 20,4 Südost 59.147 10,2 286 7,2 535 0 821 16,5 Süd 65.507 11,3 108 2,7 401 0 509 10,2 Südwest 53.830 9,3 93 2,3 46 0 139 2,8 West 52.460 9,1 453 11,4 336 0 789 15,8 3,1 Alt-West 56.877 9,8 414 10,5 45 306 153 Nordwest 31.812 5,5 169 4,3 55 0 224 4,5 Nord 68.791 11,9 328 8,3 220 200 348 7,0 Seite 13 von 13 VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 04.04.2017 Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 36 b/c 700 in Betrieb 159 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 900 Stand-by 0 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 600 Stand-by 0 2.200 159 voraussichtliches Nutzungsende Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 15.KW 2017 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 -1000 04/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017“ Anlage 2