Daten
Kommune
Leipzig
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1265010.pdf
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132 kB
Erstellt
03.04.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-04042
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
12.04.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.04.2017
Beschlussvorschlag:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 337
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten
wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine
Anpassung der Kapazitäten notwendig.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Februar 2017 lebten 3.740 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.648 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt. Darüber hinaus gab es im Februar 5.458 erwerbsfähige Personen im Alter
zwischen 15 und 65 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Davon sind 1.739 im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die Zahl der
Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von
Februar 2017 zu Februar 2016 um 1.500 Personen verringert. Weitere Personen erhalten
keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.03.2017
wurden 339 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung betreut. Weitere 159 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des
Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 04.04.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 13
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 15. Kalenderwoche 337 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
402
190
261
285
2009
2010
2011
337
0
2013
2014
2015
2016 KW
15/2017
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand KW 15/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
2012
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
2017
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 19
verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt
die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Seite 2 von 13
Irak
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Syrien
Afghanistan
Russ.Föd.
Libyen
Indien
Türkei
Georgien
Mazedonien
Libanon
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017
10
20
30
40
50
60
70
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 22 Ländern. 77 %, insgesamt 262
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Die im Jahr 2017 zugewiesenen
Minderjährigen stammen aus den Herkunftsländern Guinea, Gambia, Somalia, Eritrea und
Nigeria.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im Januar 2017 insgesamt 14.476 Personen mit
Asylgesuch registriert. Ein direkter Vergleich mit den Vormonaten ist noch nicht möglich,
da die Asylgesuch-Statistik erst Daten ab Januar 2017 personengenau zur Verfügung
stellt. Ein Vergleich mit der bisherigen EASY-Statistik ist nur eingeschränkt möglich. Bei
den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da
persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442
Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren
es 127.320 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Für 2017 ist noch keine
Neuberechnung der Quote erfolgt.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
Seite 3 von 13
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 15.03.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum
von der 1. bis zur 18. Kalenderwoche 2017 insgesamt 368 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.03.2017 betrug 40.696. Zusätzlich befinden sich 20.288 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.083 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.218 Minderjährige, d. h. 80,8 %
aufgenommen. 592 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen. Deshalb werden auch weiterhin mindestens einmal wöchentlich unbegleitete
Minderjährige aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.218 Minderjährigen ein Soll von 337 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.03.2017 mit 339 betreuten Minderjährigen
leicht über seiner zu erfüllenden Aufnahmequote.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
873 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte Unterkünfte und Wohnungen sind im gesamten Stadtgebiet verteilt.
Seite 4 von 13
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Von den Personen, die zu Ende Februar 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.740), lebten im Februar 47% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim.1 53% lebten
in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56%
einen eigenen Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Im März 2017 hielten sich 41 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 49 % der Bewohner lebten 12 bis
24 Monate und 10 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich
zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit
zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden,
im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen
seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung
führte dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist.
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 13
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016
mehr als 24 Monate
12 bis 24 Monate
9 bis 12 Monate
01/2017 02/2017 03/2017
6 bis 9 Monate
bis 6 Monate
Quelle: Sozialamt, Stand 31.03.2017
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Zum 01.02.2017 lebten insgesamt 2.849 Personen in den genannten Unterkünften.
Während des Monats Februar 2017 wurden 102 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum
verließen 133 Personen die Unterkünfte.
4000
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen
3500
3000
Belegung
Anfang des
Monats
2500
2000
Einzüge
1500
Auszüge
1000
500
0
-500
Okt 2016
Nov 2016
Dez 2016
Jan 2017
Feb 2017
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Februar 2017 insgesamt 62 % Leistungsempfänger/-in nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 38 % empfingen andere Leistungen – dabei handelte es
sich beim überwiegenden Teil um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Seite 6 von 13
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Anteil Leistungsempfänger/-innen AsylbLG
Anteil sonstige Leistungsempfänger/-innen
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
Auszugsgründe
5%
30%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und sonstige
Abmeldegründe
f reiw illige Rückreise
65%
Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 31.03.2017 wurden 41 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 217
unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB
VIII. Sieben junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen
Wohnraum. Zehn Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII.
Seite 7 von 13
Stichtag
Zusätzlich lebten 64 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B.
aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Asylunterkünften.
31.03.2017
28.02.2017
31.01.2017
31.12.2016
30.11.2016
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.03.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
In 660 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.03.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
53
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
27
0
Weiterreise
65
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
71
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
210
126
Familienzusammenführung
60
28
Volljährigkeit
91
25
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.01.2017 bis zum 31.03.2017
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Seite 8 von 13
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
In der 15. Kalenderwoche 2017 stehen 4.094 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften,
einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.122
Torgauer Straße 290 einschl. Container
475
Eutritzscher Straße 17
369
An den Tierkliniken 48
348
Karl-Heine-Straße 22b
306
Braunstraße 28
228
Liliensteinstraße 15a
225
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Hainbuchenstraße 13
185
Riebeckstraße 63
174
Zweenfurther Str. 21
102
Deiwitzweg 1
89
Liliensteinstraße 1/1a
89
Ludwig-Hupfeld-Str. 20
70
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b)
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
62
836
Georg-Schumann-Straße 272
60
Stöckelstraße 62
60
Wilhelminenstraße 38
60
Sommerfelder Straße 36
58
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Bernhardstraße 21
54
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Helenstraße 26
46
Wiebelstraße 9
45
Blücherstraße 47 / 47a
41
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
40
Naumburger Straße 39
40
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pittlerstraße 5 und 7
36
Georg-Schumann-Straße 407
32
Eythstraße 17
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
28
3.958
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
16
Wiederitzscher Landstraße 8
11
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
120
Summe
4.094
Seite 9 von 13
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gemeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG gemeinsam mit Affinitas gemeinnützige UG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Eine Einrichtung mit insgesamt 48 Plätzen steht derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Summe
Kapazität
48
48
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
217 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 21 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 2 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Seite 10 von 13
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
34
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
KMV Sachsen GmbH
20
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
15
N & T Wohnen
14
Institut Lothar Kannenberg
13
Outlaw gGmbH
9
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Trägerwerk Soziale Dienste
4
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
4
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
FAW
2
Reiterhof Pilger
1
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
Summe
2
217
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In der folgenden Tabelle wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 07.03.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 1.690 neue Plätze geplant und für 527 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die
Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548
Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch
länger genutzt werden.
Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im April 2017 als Reservekapazität
übernommen.
Seite 11 von 13
Monat
Zugang
Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze
in Pensionen
Objekt
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-03882 vom
07.03.2017
04/2017
336
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
04/2017
254
Torgauer Straße 290 Haus 2, Eingänge 7–12
Wohnhaus
kommunal
04/2017
51
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
privat
04/2017
50
Muldentalstraße 91–93
Wohnhaus
kommunal
04/2017
33
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215)
ehemalige Wohnheim
SEB
05/2017
270
Waldstraße 74–80
Altenpflegeheim
SAH
05/2017
200
Kregelstraße 3
(Barnet-Licht-Platz)
Container
kommunal
05/2017
55
Auenseestraße 31–33
Wohnhaus
kommunal
Korrektur der Platzkapazität von 51
auf 55.
05/2017
45
Uhlandstraße 22
Wohnhaus
privat
Änderung des Zugangs von 06/2017
auf 05/2017.
Torgauer Straße 290,
Container
Containeranlage
kommunal
Änderung des Abgangs von 04/2017
auf 05/2017 aus organisatorischen
Gründen.
05/2017
221
06/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
Änderung des Zugangs von 05/2017
auf 06/2017, da noch Außenanlagen
fertig gestellt werden müssen.
06/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
Änderung des Zugangs von 05/2017
auf 06/2017, da noch Mängel beseitigt werden müssen.
07/2017
85
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
Interim Schulgebäude
kommunal
Lindenthaler Straße 63–65
ehemaliges Autohaus
privat
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
Neubau
LESG
240
Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager
Massivbau
Dreieck)
07/2017
09/2017
2017
03/2018
03/2018
306 Karl-Heine-Straße 22b
220
1.690
527
03/2018
200 Riesaer Straße 100
07/2018
12/2018
2018
608
LWB
Verwaltungsgebäude
privat
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
320
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
04/2017
bis
12/2019
5.2
0
548
2.298
1.395
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Das Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt.
Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das geschlossene Interim „Am
Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung
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umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in
Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2017 sind 75 Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Zehn Jugendliche leben in Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen, Übergangswohnheime und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit
einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten
Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht
werden. Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung
in %
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Umsetzung
(für Betrieb)
Kapazität in
Abbau bis
2019
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
3.958
100
2.298
1.275
4.981
0
62.648
10,8
772
19,5
270
348
694
13,9
Nordost
46.452
8,0
288
7,3
0
0
288
5,8
Ost
81.998
14,1
1.047
26,5
390
421
1.016
20,4
Südost
59.147
10,2
286
7,2
535
0
821
16,5
Süd
65.507
11,3
108
2,7
401
0
509
10,2
Südwest
53.830
9,3
93
2,3
46
0
139
2,8
West
52.460
9,1
453
11,4
336
0
789
15,8
3,1
Alt-West
56.877
9,8
414
10,5
45
306
153
Nordwest
31.812
5,5
169
4,3
55
0
224
4,5
Nord
68.791
11,9
328
8,3
220
200
348
7,0
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VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
04.04.2017
Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße 36
b/c
700
in Betrieb
159
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
900
Stand-by
0
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
600
Stand-by
0
2.200
159
voraussichtliches Nutzungsende
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 15.KW 2017
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
-1000
04/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-04042 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.04.2017“
Anlage 2