Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263599.pdf
Größe
423 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03397-NF-05
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH (LWB)
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die aktualisierten Eigentümerziele der LWB gemäß Anlage 2.
2. Damit werden die Eigentümerziele gemäß RBV-900/11 und RBV-1989/14 neu gefasst.
3. Die nächste Evaluierung der Eigentümerziele der LWB erfolgt in Anlehnung an die Evaluierung
der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts im Jahr 2019. Über etwaige zwischenzeitlich
auftretende erhebliche Zielabweichungen ist der Verwaltungsausschuss zu informieren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
VI-DS-03397-NF-05 Begründung
VI-DS-03397-NF-05 Anlage 1 Synopse der Eigentümerziele
VI-DS-03397-NF-05 Anlage 2 Lesefassung der Eigentümerziele
VI-DS-03397-NF-05 Anlage 3 Bewertung Änderungsanträge
Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
Begründung
1. Einführung
Erstmalig im Jahr 2011 hat die Ratsversammlung Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft mbH (LWB) beschlossen (RBV-900/11). Diese wurden im Jahr 2014 ergänzt
(RBV-1989/14) und sind in dieser Fassung aktuell gültig. Die bisherigen Eigentümerziele sind aus
der Synopse ersichtlich, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.
Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Unternehmensstrategie der LWB (02043-NF-02) hat
die Ratsversammlung den Oberbürgermeister beauftragt, die Eigentümerziele der LWB vor dem
Hintergrund des Beschlusses zur Fortschreibung 2015 des wohnungspolitischen Konzeptes (VIDS-1475-NF-002) neu zu bewerten und fortzuschreiben.
Die LWB als kommunales Unternehmen und bedeutender Wohnungsanbieter Leipzigs übernimmt mit einem per 31.12.2016 bewirtschafteten Gesamtbestand von 35.095 Wohnungen, was
einem Marktanteil von rund 10,5 % entspricht, in verschiedenen Bereichen Aufgaben, die zur
Erreichung wohnungspolitischer Ziele der Stadt Leipzig beitragen (z. B. in den Bereichen soziale
Wohnraumversorgung, Stadtentwicklung und Stadtumbau). Als kommunale Gesellschaft ist sie
damit ein wichtiges Instrument zur praktischen Umsetzung stadtentwicklungspolitischer Ziele, die
unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden.
Die vergangenen rund 15 Jahre der Geschäftstätigkeit der LWB waren geprägt von einem Sanierungs- und Konsolidierungskurs der Gesellschaft – bis etwa 2010 zudem beeinflusst durch einen
entspannten Wohnungsmarkt. Im Vordergrund stand ein für die Gesellschaft existentieller finanzwirtschaftlicher Kraftakt zur Entschuldung und damit Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage
der LWB.
2. Begründung der Neufassung
Seit Einreichung der ersten Fassung der Vorlage Ende 2016 haben sich relevante Rahmenbedingungen geändert. Insbesondere in Form
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einer dynamischen Wohnungsmarktentwicklung vor Ort (s. a. VI-DS-03919 „Monitoringbericht Wohnen 2016/17“),
des Erlasses der „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ durch den Freistaat Sachsen im Dezember 2016,
einer Aktualisierung von Bemessungsgrößen des jeweiligen Wohnungsbestandes bei der
LWB (s. a. aktualisierter Umsetzungsstand der bisherigen Eigentümerziele durch die LWB
zum 31.12.2016)
sowie bis dato vorliegender Änderungsanträge der Fraktionen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich zur geplanten Umsetzung der Förderrichtlinie eine „Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf Wohnungsbauförderung für das Jahr 2017 gemäß Richtlinie gebundener Wohnraum“ vorgelegt (s. Vorlage VI-DS-03384-NF-01), die derzeit parallel in den
Gremien erörtert wird. Die sich daraus ergebenden Wechselwirkungen zur Vorlage der Eigentümerziele wurden entsprechend aufgegriffen.
Die bisherige Vorlage wurde intensiv in mehreren Gremien (u. a. im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bau, im Verwaltungsausschuss und im Fachausschuss Jugend, Soziales, Ge-
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
sundheit und Schule) erörtert. Es wurden Fragen beantwortet und weiterführende Informationen
zur Verfügung gestellt:
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eine Synopse der LWB zur Erfüllung der aktuell gültigen Eigentümerziele durch das Unternehmen zum Stand 31.12.2016;
eine Übersicht des Wohnungsmarktes in Sachsen bzw. Leipzig des Statistischen Landesamtes, dessen Angaben grundsätzliche Bemessungs- und Bezugsgrundlage für alle Angaben bzw. Relationen in der vorliegenden Vorlage sind (s. Auszug aus dem Statistischem Jahrbuch 2016, Teil „Bautätigkeit und Wohnungswesen“);
Stellungnahme der Geschäftsführung der LWB vom 07.02.2017 zur vorliegenden Fassung der Vorlage und damit zusammenhängender Fragestellungen aus den Gremien.
In der Verwaltungsausschusssitzung am 01.03.2017 hatte zudem die Geschäftsführung der LWB
Gelegenheit, zum aktuellen Umsetzungsstand der bisherigen Eigentümerziele zu informieren und
eine Einschätzung aus Sicht des Unternehmens zu den vorgesehenen Anpassungen abzugeben.
Dabei wurde nachdrücklich auf finanzielle Restriktionen und darüber hinausgehende Voraussetzungen bzw. Rahmenbedingungen zur Zielerfüllung verwiesen.
Die vorliegende Neufassung greift zudem mehrere, bis dato vorliegende Änderungsanträge der
Fraktionen und von Stadträten auf, die aus Sicht der Verwaltung für die vorliegende Fassung
übernommen werden könnten. Alle nicht aufgenommenen Aspekte in diesem Zusammenhang
werden in der vorliegenden Form bzw. Fassung nicht zur Annahme durch die Ratsversammlung
empfohlen.
3. Neuaufnahme/Anpassungen einzelner Eigentümerziele
In der als Anlage 1 beigefügten Synopse sind die bisherigen und neuzufassenden/angepassten
Eigentümerziele ersichtlich. Neufassungen bzw. inhaltliche Änderungen sind darin gelb unterlegt,
während redaktionelle Anpassungen unterstrichen wurden. Die wesentlichen Neufassungen bzw.
inhaltlichen Änderungen werden nachfolgend beschrieben.
3.1.
Sachziele
3.1.1. Kernbestand der LWB (Vorgehensziel 1.1.1, bisher Zusatzziel 1)
Das bisherige Ziel der alleinigen Festschreibung eines Kernbestands von mindestens 36.000
Wohneinheiten erscheint im Kontext der sich verändernden Einwohnerzahl Leipzigs als nicht
mehr zeitgemäß. Im Rahmen der Diskussion zu den Eigentümerzielen kristallisierte sich eine
Zielvorgabe in Form einer relativen Kennzahl als sinnvoll heraus. Der guten wirtschaftlichen Entwicklung der LWB folgend soll sich das Unternehmen entsprechend der Leipziger Wohnungsmarktentwicklung über Leipzig verteilt entwickeln. Insofern wurde eine Zielgröße in Höhe des
aktuellen Marktanteils von 10,5 % festgeschrieben.
Da das Erreichen der Marktanteilszielgröße nicht allein durch das Agieren der LWB gesichert
werden kann, sondern auch von dem Investitionsverhalten der anderen Marktteilnehmer abhängt,
wurde außerdem eine absolute Zielgröße von mindestens 38.000 Wohnungen bis Ende 2026
festgelegt. Dabei ist eine etwaige Übertragung von städtischem Wohneigentum auf die LWB nicht
auf diese Zielgröße anzurechnen und bei der Messung der Zielerreichung der Zielgröße für Ende
2026 entsprechend zu berücksichtigen.
Stadt Leipzig
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
Die Umsetzung dieser Mindestzielvorgabe steht dabei unter dem Vorbehalt der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der LWB. Darüber hinaus setzt deren Erreichung insbesondere auch das Vorhandensein dafür erforderlicher Flächenpotenziale voraus.
Mit dem Änderungsantrag 03 (SR Schlegel) wurde vorgeschlagen, eine Mindestgröße für den
Kernbestand festzulegen – dies wurde in der vorliegenden Neufassung mit der Festlegung einer
Mindestzahl von 36.000 Wohnungen aufgenommen.
Während das bisherige Eigentümerziel vorsah, dass die Erweiterung des Wohnungsbestandes
vorrangig in jenen Stadtbezirken zu erfolgen hat, in denen der Anteil der LWB-Wohnungen unter
fünf Prozent liegt, ist im aktualisierten Zielkatalog eine offenere Formulierung enthalten, die die
möglichst breite Verteilung der Bestände über das gesamte Stadtgebiet vorsieht. Hintergrund:
Der Leipziger Immobilienmarkt bietet seit geraumer Zeit nur begrenzte Auswahlmöglichkeiten
zum Erwerb zukunftsfähiger Wohnimmobilien und zur Arrondierung geeigneter Baugrundstücke.
Die bisherige Formulierung spiegelte daher nicht mehr die bestehenden Möglichkeiten einer realistischen Bestandserweiterung wider.
Um den Anforderungen des Marktes und dem Ziel eines Wachstums des Wohnungsbestandes
der LWB insgesamt gerecht werden zu können, reicht es nicht aus, dass die LWB in den Stadtbezirken, in denen sie derzeit einen Marktanteil unter 5 % aufweist, agiert und dabei sich möglicherweise ergebende Chancen in anderen Stadtbezirken nicht oder nur nachrangig verfolgt.
Vielmehr soll die LWB mit der Neuformulierung in die Lage versetzt werden, Wachstumsmöglichkeiten im gesamten Stadtgebiet, die sich unter den Voraussetzungen Portfolioeignung und Wirtschaftlichkeit ergeben, nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund wurde die im Änderungsantrag
03 vorgeschlagene Anpassung dieser Formulierung nicht aufgenommen.
Der Änderungsantrag 03 sieht außerdem vor, dass in innerstädtischen Stadtteilen künftig keine
Einzelverkäufe mehr stattfinden. Dies wurde in der vorliegenden Fassung ebenfalls berücksichtigt. Diese Vorgabe würde ab Beschluss über die vorliegende Vorlage und einen dem Rechnung
tragenden Gesellschafterbeschluss für das Unternehmen verbindlich gelten. Etwaige, auf Grundlage bisheriger Eigentümerziele noch laufende Verfahren, wären davon ausgenommen.
In der Betrachtung ist noch nicht etwaiges, an die LWB im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
ggf. noch zu übertragendes bzw. zu verkaufendes städtisches Wohneigentum berücksichtigt.
Sollte es dazu kommen – eine entsprechende Vorlage des Dezernates Wirtschaft und Arbeit dazu geht in den nächsten Wochen ins Verfahren – wäre insbesondere zu entscheiden, welchen
Spielraum dem Unternehmen zum Umgang mit den Beständen, nicht zuletzt in Abhängigkeit von
dessen Zustand im jeweiligen Einzelfall, eingeräumt werden soll. So sollte es der LWB zumindest
weiterhin möglich sein, zur Flächen- und Portfoliooptimierung Objekte bzw. Flächen, auch in innerstädtischer Lage, ggf. zu tauschen, um hierüber die Nutzungsmöglichkeiten im Sinne der
Erfüllung der Eigentümerziele insgesamt zu verbessern. Insofern wurde die im Änderungsantrag
vorgeschlagene Formulierung im Sinne einer „Zustimmung mit Ergänzung“ mit dem Zusatz
„grundsätzlich“ übernommen.
Der Zielstellung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion (VI-DS-03397-ÄA-04), bis 2026 den
Wohnungsbestand auf 40.000 Wohnungen zu erhöhen, wird auf Basis des bisherigen Sachstandes und unter Berücksichtigung von finanziellen Restriktionen auf Seiten des Unternehmens im
Sinne einer Zustimmung mit Änderung in die vorliegende Neufassung aufgenommen. Der grundsätzlichen Intention des Antrages hinsichtlich einer Erhöhung der bisherigen Zielgröße wurde
durch Aufnahme der absoluten Zielgröße von 38.000 Wohnungen bis 2026 gefolgt.
Stadt Leipzig
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
Die Zielvorgabe von 38.000 Wohnungen ist bereits vor dem Hintergrund, dass die LWB zum Ende des Jahres 2016 über rund 35.000 Wohnungen verfügte, schon als durchaus ambitioniert einzuschätzen. Dabei terminieren nicht nur die verfügbaren Investitionsmittel der LWB, sondern insbesondere auch die verfügbaren Flächen für Neubauten und/oder Preise für etwaige Ankäufe die
Realisierung der Zielvorgabe.
3.1.2. Vorhaltung von preiswertem Wohnraum (Vorgehensziel 1.1.2)
Bisher soll die LWB vergleichsweise preiswerten Wohnraum mit einen Anteil an ihrem Wohnungsportfolio in Höhe des Zweifachen ihres Marktanteils vorhalten. Dies entspricht aktuell einem Anteil von 21 %. Als preiswerter Wohnraum galten dabei bisher Wohnungen bis zu einem Mietzins
entsprechend der jeweiligen KdU-Richtlinie zuzüglich 10 %.
Aktuell weist ein Anteil von rund 62 % der Wohnungen der LWB einen Mietzins im Rahmen der
derzeit geltenden Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ (KdU-Richtlinie) aus. Das bedeutet jedoch
nicht, dass dieser Anteil der Wohnungen zurzeit vollumfänglich an KdU-berechtigte Haushalte
vermietet ist oder künftig zu vermieten sein wird. Der aktuell hohe Anteil an KdU-fähigen Wohnungen wird sich im Zuge dringend notwendiger Sanierungen, von denen während der wirtschaftlichen Konsolidierungsphase abgesehen werden musste, tendenziell verringern.
Das überarbeitete Eigentümerziel nimmt nunmehr eine Differenzierung zwischen Wohnungen,
die den Angemessenheitskriterien der KdU-Richtlinie entsprechen und sonstigem preiswerten
Wohnraum vor, der mit Wohnungen mit einem Mietzins entsprechend der KdU-Richtlinie zuzüglich maximal 10 % definiert ist.
Angesichts der aktuell vorhandenen Bestände der LWB an Wohnungen, die der KdU-Richtlinie
entsprechen, und des Fakts, dass der Leerstand an Wohnungen in Leipzig bereits jetzt auf 3 %
gesunken ist, soll LWB mindestens ein Drittel ihrer Wohnungen zu einem Mietpreis anbieten, der
den Angemessenheitskriterien der KdU-Richtlinie entspricht. Der Mietzins entsprechend KdURichtlinie liegt in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße derzeit zwischen 207,01 EUR für 1Person-Haushalte und 449,06 EUR für 5-Personen-Haushalte. Die Werte werden regelmäßig
überprüft.
Zusätzlich wird LWB beauftragt, Wohnungen mit preisgünstigem Mietzins entsprechend o. g.
Definition vorzuhalten.
Nebenbedingung dieses Ziels ist der Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Damit folgt die Aktualisierung auch den Festlegungen im wohnungspolitischen Konzept (Leitlinie 2, genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte).
3.1.3. Berücksichtigung von sozialem Wohnungsbau im Rahmen des Neubauprogramms (Vorgehensziel 1.1.3)
Im Lichte der Wohnungsmarktsituation in Leipzig (s. a. Monitoringbericht Wohnen 2016/17) spielt
die LWB als kommunale Wohnungsgesellschaft selbstverständlich eine besondere Rolle. Abgeleitet aus dem im Gesellschaftsvertrag verankerten Unternehmenszweck, vorrangig eine sichere
und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten, hat die LWB im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge zu tragen,
auch im Rahmen der Bestandszuwächse unter Inanspruchnahme von Fördermitteln einen angemessenen Anteil an sozial verträglichen Wohnungen sicherzustellen.
Stadt Leipzig
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
Die Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum des Freistaates Sachsen sieht direkte Baukostenzuschüsse bei einer Reduzierung der
Miethöhe um 3,50 EUR/m² bis zum Grenzwert gemäß KdU-Richtlinie und einer 15-jährigen Bindung mit Belegungsrechten vor. Bei Neubauten ist im aktuellen Entwurf der Förderrichtlinie außerdem eine Baukostengrenze von 2.200 EUR/m² und für Sanierungen 600 bis 1.800 EUR/m²
festgelegt.
Zur weiteren Strategieentwicklung ist LWB gemäß Zielvorgabe grundsätzlich gefordert – in enger
Abstimmung mit der Stadt Leipzig – umgehend alle Möglichkeiten zur Organisation eines wirtschaftlich vertretbaren sozialen Wohnungsbaus auszuarbeiten. Im Rahmen ihres Neubauprogrammes soll die LWB mindestens 30 % der Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus im Sinne der diesbezüglichen Definition schaffen. Dies steht unter der Bedingung, dass im
Rahmen der Richtlinie Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ggf. im Einzelfall noch ergänzt
durch städtische Fördermittel. Grundvoraussetzung hierfür ist – wie für alle Ziele in der Präambel
festgelegt – dass sich dieser soziale Wohnungsbau wirtschaftlich darstellen lässt. Der Vorrang
dieses generellen Vorbehaltes in der Präambel sollte bestehen bleiben. Daher wurde der Änderungsantrag VI-DS-03397-ÄA-01, der Fraktion Die Linke, sofern er eine Aufhebung dieser Prämisse vorsieht, nicht aufgenommen.
3.1.4. Angebot des Verkaufs oder der Verpachtung von Mehrfamilienhäusern an die Mieter vor
Verkauf an Dritte (Vorgehensziel 1.1.6)
Neben dem bisher vorgesehenen Angebot des Verkaufs von Mehrfamilienhäusern an die Mieter,
bevor diese an Dritte veräußert werden, wurde auch die Möglichkeit der Einräumung eines Erbbaurechts zugunsten der Mieter aufgenommen.
Das Thema Erbbaurecht bietet sowohl für den Erbbaurechtsgeber als auch den Erbbaurechtsnehmer Vorteile. Aus Sicht des Erbbaurechtgebers bleibt das Gebäude im Besitz des Eigentümers, in diesem Fall der LWB. Damit würde der Stadt und ihrem Tochterunternehmen auch langfristig eine wichtige Steuerungsmöglichkeit erhalten bleiben. Aus Sicht des Erbbaurechtsnehmers
besteht der Vorteil darin, dass bei einem Erbbaurecht die Anfangsinvestition deutlich geringer
ausfällt als im Falle eines Kaufs. Eine Mietergemeinschaft, denen ein Haus zum Kauf angeboten
wird, steht außerdem vor der Herausforderung, in kurzer Zeit eine gemeinsame Trägerstruktur
zum Erwerb des Gebäudes aufzubauen sowie das nötige Kapital zur Finanzierung bereit zu stellen. Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung von Mietergemeinschaften ist davon auszugehen, dass nicht alle Mieter über ausreichend Eigenkapital verfügen, um eine bankenübliche
Finanzierung für den Erwerb des Gebäudes zu erhalten. In der Regel wird eine Finanzierung
sowohl für den Kaufpreis als auch für die Sanierung des Gebäudes benötigt. Die Option, ein Gebäude auf Basis des Erbbaurechts zu erwerben, verringert die Höhe der Anfangsinvestition und
erhöht damit die Chancen auf einen Kredit z. B. zur Finanzierung der Sanierung des Gebäudes.
Dieses Sachziel soll nicht für ggf. notwendige Veräußerungen aus dem Bestand des städtischen
Wohneigentums, das auf die LWB übertragen werden soll, gelten. Um die potenziell zu übernehmenden Bestände sinnvoll sanieren und in der Folge bewirtschaften zu können, muss die
LWB in der Lage sein, zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen einen Teil der übernommenen Bestände ohne Veräußerungsbeschränkungen am Markt platzieren zu können.
Stadt Leipzig
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
3.1.5. Unterstützung der Stadt- und Quartiersentwicklung (Vorgehensziele 1.2.1 und 1.2.4)
In diesem Eigentümerziel folgen die Anpassungen im Wesentlichen den Anforderungen, die sich
aus der dynamischen Bevölkerungsveränderung in Leipzig in alle Richtungen ergeben können
und Inhalten des wohnungspolitischen Konzepts.
Die angestrebte Zurverfügungstellung von nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften zum Zwecke der Erfüllung öffentlicher Aufgaben von stadtstrategischer Bedeutung zielt auf die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen oder Flüchtlingsunterkünften) ab und
stellt eine weitere Umsetzung des Ratsbeschlusses RB VI-A-01297 dar. Entsprechend hat die
Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH den Gesellschaftervertreter frühzeitig über geplante, unterjährige Transaktionen im Zusammenhang mit nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften zu informieren. Dies betrifft geplante Veräußerungen oder Drittvermarktungen von unbebauten oder bebauten Grundstücken/Flurstücken oder davon abgrenzbaren
Teilen.
3.2.
Finanzziele
Nach der Konsolidierung des Unternehmens kann und soll sich die LWB verstärkt auf die Erreichung der Sachziele konzentrieren. Dazu bedarf es einer ausreichenden und nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens. Insbesondere die mit den formulierten Sachzielen notwendige Investitionstätigkeit der LWB setzt voraus, dass sich die LWB weiterhin zu günstigen
Konditionen (fremd-)finanzieren kann. Zum dauerhaften Erhalt dieser muss das Unternehmensund Kreditsicherheitenrating zumindest auf dem erreichten Niveau verbleiben. Wichtige Komponenten des Unternehmensratings sind die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die Schuldendienstfähigkeit und die Eigenkapitalausstattung. Letztlich dienen die finanzwirtschaftlichen Leitplanken
auch zur Sicherung und zum Erhalt des Vermögens der Gesellschaft.
Es werden nachfolgende an die wirtschaftliche Situation angepasste neue Finanzziele formuliert:
3.2.1. Mindestvorgabe und Zielgröße Eigenkapitalquote (Vorgehensziel 2.1.1)
Durch die erwirtschafteten Ergebnisse, die zum Verlustausgleich der Vorjahre genutzt wurden,
konnte die LWB kontinuierlich eine gesunde Eigenkapitalbasis wiederherstellen. Per 31.12.2015
belief sich die Eigenkapitalquote auf knapp 34 %.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionsaufgaben der LWB, die sich u. a. auch aus der
Neuformulierung des Eigentümerziels, den Marktanteil in der wachsenden Stadt zu halten, ergeben, ist die Eigenkapitalquote als eine Kennzahl der finanziellen Leistungsfähigkeit der LWB zu
sehen. Die mit der Finanzierung der Investitionen einhergehende Fremdfinanzierung hat Einfluss
auf die Struktur der Passiva der Bilanz und somit auf die Eigenkapitalquote. Die Mindestvorgabe
zur Eigenkapitalquote i. H. v. 30 % und eine Zielgröße von mindestens 35 % stellt insofern
sicher, dass sich die LWB, gemessen am bestehenden Eigenkapital, nicht zu hoch verschuldet.
3.2.2. Zielgröße Schuldendienstdeckungsgrad (Vorgehensziel 2.1.3)
Der Schuldendienstdeckungsgrad ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der den Einnahmen der Kapitaldienst aus der Fremdverschuldung (Zinssaldo und planmäßige Tilgung) gegenüber gestellt wird:
Schuldendienstdeckungsgrad =
Stadt Leipzig
angepasstes EBITDA
planmäßiger Kapitaldienst
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die Fähigkeit des Unternehmens, den aus der Fremdverschuldung resultierenden Kapitaldienst aus den laufenden Einnahmen zu decken.
Exemplarisch ist die Berechnung der Kennziffer basierend auf den Zahlen des Geschäftsjahres
2015 dargestellt:
Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA)
+ nicht aktivierte Modernisierungsmaßnahmen
+ Erträge aus Beteiligungen (inkl. Ergebnisabführungen)
= Angepasstes EBITDA
Zinssaldo
+ Planmäßige Tilgung
= (planmäßiger) Kapitaldienst
Schuldendienstdeckung
Schuldendienstdeckungsgrad
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
53.349
0
2.739
56.088
20.665
22.856
43.521
12.657
1,29
Als Ausgangsgröße wird das um Sondereinflüsse bereinigte operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verwendet. Gegenüber dem bislang verwendeten
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit unterscheidet sich die neue Ausgangsgröße dadurch,
dass sie nicht durch (stichtagsbedingte) Zahlungsverschiebungen beeinflusst ist und somit eine
bessere Vergleichbarkeit zwischen langfristigen Planungen einerseits und den Ist-Zahlen andererseits gegeben ist. Zu diesem Ergebnis werden nicht aktivierte Modernisierungsmaßnahmen
hinzugerechnet. Damit soll vermieden werden, dass sich auf Grund eines bilanziell unterschiedlichen Umgangs (Aufwand/Aktivierung) mit Investitionen in den bewirtschafteten Bestand Auswirkungen auf die Kennziffer ergeben. Des Weiteren werden auch die Erträge aus den Tochterunternehmen hinzugerechnet. Dies begründet sich dadurch, dass die wesentlichen Tochtergesellschaften der LWB nicht als Finanzbeteiligungen, sondern als ausgelagerte, die operative Geschäftstätigkeit der LWB unterstützende Einheiten zu betrachten sind. Hieraus ergibt sich das
„angepasste EBITDA“, aus dem nachhaltig der planmäßige Kapitaldienst zu leisten ist. Die
Schuldendienstdeckung gibt dann die Über- oder Unterdeckung in TEUR an.
Als Zielgröße wird ein Schuldendienstdeckungsgrad von 1,25 angestrebt, die Mindestgröße soll
1,2 betragen. Der Faktor 1,2 der Mindestgröße bedeutet eine 20%ige Überdeckung des planmäßigen Kapitaldienstes, so dass der notwendige Eigenanteil der LWB für Investitionen abgedeckt
werden kann.
3.2.3. Anpassung der Ziele zu Bürgschaftsvolumen, Altschulden und Altkredite (Ergebnisziel 2.2
und Vorgehensziele 2.2.1-3)
Das mit den bisherigen Eigentümerzielen vorgegebene Ergebnisziel, das Bürgschaftsvolumen
entsprechend dem hierfür aufgestellten Bürgschaftsrückführungskonzept bis zum Jahr 2012 auf
unter 250 Mio. EUR zurückzuführen, wurde durch Umsetzung der im Konzept beschriebenen
Maßnahmen erfüllt. Per 31.12.2016 betrug das mit Bürgschaften besicherte Kreditvolumen (Altschulden und Altkredite) 242 Mio. EUR.
Zur Besicherung der Altschulden und Altkredite stellen die seitens der Stadt Leipzig der LWB
gewährten Bürgschaften gleichwohl auch weiterhin eine wichtige Sicherheit dar. Die fortzuführende Rückführung der mit Bürgschaften besicherten Kredite erfolgt entsprechend der in den
bestehenden Darlehensverträgen vereinbarten Tilgungsleistungen. In ihrer derzeitigen Planung
geht die LWB davon aus, dass bislang verbürgte Darlehen bei Anschlussfinanzierungen bzw.
Umschuldungen auch weiterhin mit Bürgschaften der Stadt Leipzig besichert werden. NeukreditStadt Leipzig
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Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) (NF 01)
aufnahmen sollen nicht mit Bürgschaften der Stadt Leipzig unterlegt werden, wodurch der Anteil
der verbürgten Darlehen weiterhin sukzessive sinken wird. Um dem Rechnung zu tragen, wird
eine neue Höchstgrenze von 250 Mio. EUR für durch Bürgschaften der Stadt Leipzig besicherte
Kredite als Ziel vorgegeben.
Hinsichtlich der geplanten Entwicklung der Bürgschaften erfolgt im Zuge der Haushaltsplanung
der Stadt Leipzig eine regelmäßige Berichterstattung der LWB an die Kämmerei. Vor diesem
Hintergrund bedarf es keiner gesonderten Berichterstattung bzw. Fortschreibung im Sinne eines
Bürgschaftsrückführungskonzeptes mehr.
3.2.4. Zielgröße Loan-to-Value (Vorgehensziel 2.2.4)
Über die rein handelsrechtlich bilanzielle Sichtweise hinaus soll auch die Betrachtung der Verschuldungssituation erfolgen. Hierzu wird die Fremdverschuldung (bilanziell: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditgebern, „Loan“) in Relation („to“) zum Wert der als Sicherheiten herangezogenen Immobilien („Value“) gesetzt. Da hierbei auf die Beleihungsfähigkeit der Immobilien abgestellt werden soll, erfolgt die Bewertung der Immobilien gemäß der Sicht der finanzierenden Banken mit dem Beleihungswert. Dieser ergibt sich aus den zehnjährigen Ist-Mieten der als Sicherheit zur Verfügung stehenden Immobilien.
Loan-to-Value =
Verbindlichkeiten ggü. Kreditgebern
Beleihungswert der als Sicherheiten zur Verfügung stehenden Immobilien
Der so ermittelte Loan-to-Value drückt aus, in welchem Umfang den Immobilienwerten Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Hierbei wird eine Relation von 55 % angestrebt, sie soll jedoch maximal 60 % betragen, da dies bei Fremdfinanzierungen die Grenze ist, bis zu der sich die LWB
(günstig) bei Banken im Realkreditbereich finanzieren kann.
Basierend auf den Zahlen per 31.12.2015 beträgt der Loan-to-Value der LWB 52,4 %
Stadt Leipzig
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Anlage 1: Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
Präambel
bisherige Eigentümerziele
Ziel der Stadt Leipzig ist es, sich als attraktiver und
konkurrenzfähiger Wohnstandort weiter zu entwickeln und es
allen Bürgern zu ermöglichen, entsprechend ihren
Bedürfnissen, ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten
adäquaten Wohnraum zu finden.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH nimmt als
kommunale Wohnungsgesellschaft eine wichtige Funktion auf
dem Leipziger Wohnungsmarkt ein. Als kommunale
Gesellschaft ist die LWB ein Instrument zur praktischen
Umsetzung sozial-, wohn- und stadtentwicklungspolitischer
sowie ökologischer Ziele gemäß dem "Wohnungspolitischen
Konzept und Wohnraumversorgungskonzept der Stadt
Leipzig" (RB IV-1576/09), die unter Berücksichtigung der
betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden.
Mit Ratsbeschluss RBV-675/11 vom 09.02.2011 hat die
Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Anerkennung des
Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 27.01.2008 das
Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der
Daseinsvorsorge LVV mbH, Stadtwerke Leipzig GmbH,
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke
Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH, Klinikum St. Georg GmbH und Leipziger Stadtreinigung
in kommunaler Hand erneuert.
Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung, dass das
Erreichen der finanz- und betriebswirtschaftlichen
Zielvorgaben die zentrale Voraussetzung für die
wirtschaftliche Stabilisierung der LWB und damit eine
wesentliche Bedingung für eine angemessene Erfüllung der
jeweiligen Sachziele darstellen, d.h. Vorrang haben,
beschließt die Ratsversammlung folgende Eigentümerziele:
Druckdatum 27.03.2017
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen
aktualisierte Eigentümerziele
Ziel der Stadt Leipzig ist es, sich als attraktiver und
konkurrenzfähiger Wohnstandort weiter zu entwickeln und es
allen Bürgern zu ermöglichen, entsprechend ihren
Bedürfnissen, ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten
adäquaten Wohnraum zu finden. Der Zweck der Leipziger
Wohnungs- und Baugesellschaft mbH ist vorrangig eine
sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der
breiten Schichten der Bevölkerung.
Als kommunale Wohnungsgesellschaft nimmt die LWB dabei
eine wichtige Funktion auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ein
und ist ein Instrument zur praktischen Umsetzung sozial-,
wohn- und stadtentwicklungspolitischer sowie ökologischer
Ziele des wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig in
seiner aktuellen Fassung, die unter Berücksichtigung der
betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden.
Zuletzt mit Ratsbeschluss RBV-675/11 vom 09.02.2011 hat
die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Anerkennung des
Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 27.01.2008 das
Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der
Daseinsvorsorge LVV mbH, Stadtwerke Leipzig GmbH,
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke
Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH, Klinikum St. Georg GmbH und Leipziger Stadtreinigung
in kommunaler Hand erneuert.
Vor diesem Hintergrund und Unter Beachtung, dass das
Erreichen der finanz- und betriebswirtschaftlichen
Zielvorgaben die zentrale Voraussetzung für die nachhaltige
wirtschaftliche Stabilität der LWB und damit eine wesentliche
Bedingung für eine angemessene Erfüllung der jeweiligen
Sachziele darstellen, d.h. Vorrang haben, beschließt die
Ratsversammlung folgende Eigentümerziele:
Seite 1/10
Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
1. Sachziele:
1.1
Ergebnisziel:
1.1
Vorgehensziele:
1.1.1.
(bisher
Zusatzziel 3)
1.1.2
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
Die LWB übernimmt eine wichtige Rolle auf dem Leipziger
Wohnungsmarkt, auch bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum (Bedarfsgruppen: z.
B. Großfamilien, Senioren und KdU-Empfänger nach dem
SGB II + SGB XII). Sie leistet in den Stadtteilen, in denen
sie Wohnungsbestände besitzt, ihren Beitrag, der
sozialräumlichen Segregation gegenzusteuern.
Die LWB übernimmt eine wichtige Rolle auf dem Leipziger
Wohnungsmarkt, auch bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum (Bedarfsgruppen: z.
B. Großfamilien, Senioren, Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit Migrationshintergrund und Empfänger von
Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII).
Sie leistet in den Stadtteilen, in denen sie
Wohnungsbestände besitzt, ihren Beitrag, der
sozialräumlichen Segregation gegenzusteuern.
Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 36.000
Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Es ist anzustreben, dass die Erweiterung des
Wohnungsbestandes vorrangig in jenen Stadtbezirken erfolgt,
in denen der Anteil der LWB-Wohnungen unter 5 Prozent
liegt.
Seitens LWB ist ein Marktanteil i.H.v. 10,5 % anzustreben,
sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und
Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist
ein Mindestbestand von 36.000 Wohnungen sicherzustellen
und der Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2026 auf
mindestens 38.000 Wohnungen zu erhöhen. Bei der Haltung
und Erweiterung des Wohnungsbestandes ist darauf zu
achten, dass die Bestände möglichst breit über das gesamte
Stadtgebiet verteilt sind. In den innerstädtischen Stadtteilen
finden künftig grundsätzlich keine Einzelverkäufe mehr statt.
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Bereitstellung von
Wohnraum, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie
„Kosten der Unterkunft“ entspricht, sowie sonstigem
preiswerten Wohnraum. Diese Wohnräume sollten möglichst
breit verteilt in allen Stadtgebieten, in allen Wohnungsgrößen,
im marktfähigen und gängigen Bestand vorhanden sein.
Hierbei soll der Anteil der vorzuhaltenden Wohnungen, die
den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der
Unterkunft“ entsprechen, auf mindestens 1/3 des Gesamtbestands festgeschrieben werden. Als sonstiger preisgünstiger
Wohnraum gelten Wohnungen mit einem Mietzins
entsprechend der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ zuzüglich
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Bereitstellung von
stadtweit preiswertem Wohnraum in allen Wohnungsgrößen
im marktfähigen und gängigen Bestand, differenziert nach
Wohnraum, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie
„Kosten der Unterkunft“ in der jeweils geltenden Fassung und
sonstigem preisgünstigem Wohnraum entspricht. Die LWB
wird hierfür mindestens einen Anteil einkommensschwacher
Haushalte mit vergleichsweise preiswertem Wohnraum versorgen, der dem zweifachen ihres Marktanteils entspricht gemessen an der Gesamtzahl der Leipziger Haushalte. Als
preiswerter Wohnraum gelten Wohnungen bis zu einem Mietzins entsprechend der jeweiligen KdU-Richtlinie zuzüglich
Druckdatum 28.03.2017
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Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
10%.
1.1.3 (neu)
1.1.4
1.1.4a)
1.1.4b)
1.1.4c)
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Herstellung eines
akzeptablen Bauzustandes auch im preiswerten Segment,
damit durch energiesparende Bauausstattungsmerkmale
(energetische Sanierung) eine Finanzierung der
Betriebskosten gegeben ist.
Die LWB gewährleistet eine Versorgung im preiswerten
Segment für besondere Personengruppen, insbesondere
einkommensschwache Haushalte und Haushalte, die sich
nicht selbst am Markt versorgen können und hält eine
Angebotsreserve für diesen Personenkreis vor.
Die LWB leistet einen Beitrag zur Versorgung für seniorenund behindertengerechten Wohnraum. Die LWB wird dazu bei
Bedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch kurzfristige
Maßnahmen zur Wohnungsanpassung, insbesondere für
Menschen mit Behinderung, Senioren oder kinderreiche
Haushalte realisieren.
Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot,
das das mittlere und höherpreisige Segment einschließt und
gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle
Bevölkerungsgruppen.
Druckdatum 28.03.2017
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
maximal 10 %. Bei der Neuvermietung von KdU-fähigem
Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des
Sozialamtes vorrangig. Nebenbedingung ist die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der LWB.
Die LWB ist hinsichtlich ihrer weiteren Strategieentwicklung
grundsätzlich gefordert – in enger Abstimmung mit der Stadt
Leipzig – umgehend alle Möglichkeiten zur Organisation eines
wirtschaftlich vertretbaren, sozialen Wohnungsbaus
auszuarbeiten. Im Rahmen ihres Neubauprogrammes soll
LWB mindestens 30 % der Wohnungen im Segment des
sozialen Wohnungsbaus schaffen, sofern im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum des Freistaates
Sachsen Fördermittel zu Verfügung gestellt werden.
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Herstellung eines
akzeptablen Bauzustandes auch im preiswerten Segment,
damit durch energiesparende Bauausstattungsmerkmale
(energetische Sanierung) eine Finanzierung der
Betriebskosten gegeben ist.
Die LWB gewährleistet eine Versorgung im preiswerten
Segment für besondere Personengruppen, insbesondere
einkommensschwache Haushalte und Haushalte, die sich
nicht selbst am Markt versorgen können und hält eine
Angebotsreserve für diesen Personenkreis vor.
Die LWB leistet einen Beitrag zur Versorgung für seniorenund behindertengerechten Wohnraum. Die LWB wird dazu bei
Bedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch kurzfristige
Maßnahmen zur Wohnungsanpassung, insbesondere für
Menschen mit Behinderung, Senioren oder kinderreiche
Haushalte realisieren.
Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot,
das das mittlere und höherpreisige Segment einschließt und
gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle
Bevölkerungsgruppen.
Seite 3/10
Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
1.1.5
(bisher
Zusatzziel 1)
1.1.6
(bisher
Zusatzziel 2)
1.1.7
1.1.8
(bisher
Zusatzziel 4)
1.1.9
1.1.10
1.1.11
Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann
eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren,
wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8
Wohneinheiten handelt.
Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB
den Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit
bestehenden Mietverhältnissen beschließen, so werden die
Mieter sofort schriftlich gebeten, binnen eines halben Jahres
ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. In einem
solchen Schreiben ist auf Beratungsangebote hinzuweisen.
Die LWB bemüht sich um Stabilität der Mietpreiskonditionen in
bereits vermieteten Wohnraum bei einkommensschwachen
Haushalten.
Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten im
mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich
nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände
auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten
werden können.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, Abteilung
soziale Wohnhilfen, und die Aufrechterhaltung der
Vermittlungsmodalitäten wird von der LWB gewährleistet.
Die LWB führt das Sozialmanagement im Rahmen der
präventiven Hilfe und als frühzeitige Alarmfunktion (Beratung
und Betreuung von Mietern mit spezifischen Problemlagen)
fort, bei Bedarf auch als Weitervermittlung der Haushalte an
das bestehende Hilfesystem der Stadt Leipzig.
Weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Segregation sind:
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Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann
eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren,
wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8
Wohneinheiten handelt.
Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB
den der Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit
bestehenden Mietverhältnissen beschlossen werden
beschließen, so wird allen Mietern das Haus zur Übernahme
durch Kauf oder Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren
angeboten. Die Mieter werden hierüber sofort schriftlich
informiert und auf Beratungsangebote hingewiesen. Die Stadt
Leipzig erhält zeitgleich Kenntnis vom Angebot. Die
Mietergemeinschaft soll als juristische Person binnen zwölf
Monaten ein Angebot abgeben. Der Kaufpreis soll durch den
unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in
der Stadt Leipzig ermittelt werden.
Die LWB bemüht sich um Stabilität der Mietpreiskonditionen in
bereits vermieteten Wohnraum bei einkommensschwachen
Haushalten.
Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten im
mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich
nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände
auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten
werden können.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt zur gezielten
Vermittlung von Wohnraum an besondere Bedarfsgruppen
wird von der LWB gewährleistet.
Die LWB führt das Sozialmanagement im Rahmen der
präventiven Hilfe und als frühzeitige Alarmfunktion (Beratung
und Betreuung von Mietern mit spezifischen Problemlagen)
fort, bei Bedarf auch als Weitervermittlung der Haushalte an
das bestehende Hilfesystem der Stadt Leipzig.
Weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Segregation sind:
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Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
- Marktbeeinflussung an einzelnen Großsiedlungsstandorten,
- Erhalt preisgünstiger Wohnungsangebote in Stadtteilen im
Aufwertungsprozess
1.1.12
Die LWB gewährleistet die Übermittlung von Daten zum
Bestand (z. B. Freimeldungen, Überlassung, Wohnmerkmale
und Leerbestände) an die Stadt Leipzig, u. a. in Verbindung
mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung und der
Erarbeitung des Miet- und Betriebskostenspiegels.
1.2
Ergebnisziel:
Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung
Die LWB ist ein zentraler Partner bei der Stadt- und
Quartiersentwicklung.
1.2
Vorgehensziele:
1.2.1
Die LWB unterstützt die Stadt- und Quartiersentwicklung
durch gezielte Maßnahmen der Sanierung, des Rückbaus und
des Verkaufs. Dies erfolgt im Einzelnen durch:
- Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage des SEKo und
in enger Abstimmung mit der Stadt
- Vermeidung des Abrisses städtebaulich und
denkmalpflegerisch wertvoller Gebäude,
- Bereitstellung geeigneter Grundstücke für
Zwischennutzungen und innerstädtische Eigentumsbildung.
Druckdatum 28.03.2017
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
- Marktbeeinflussung an einzelnen Großsiedlungsstandorten,
- Erhalt und – wenn möglich – Erhöhung des heutigen
Bestands an Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen
sowie an sonstigen preisgünstigen Wohnungen in
Stadtteilen, in denen die durchschnittliche Bestandsmiete
oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts liegt
Die LWB gewährleistet die Übermittlung von Daten zum
Bestand (z. B. Freimeldungen, Überlassung, Wohnmerkmale
und Leerbestände, kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung) an die Stadt Leipzig, u. a. in Verbindung mit der
laufenden Wohnungsmarktbeobachtung und der Erarbeitung
des Miet- und Betriebskostenspiegels.
Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung
Die LWB ist ein zentraler Partner bei der Stadt- und
Quartiersentwicklung.
Die LWB unterstützt die Stadt- und Quartiersentwicklung
durch gezielte Maßnahmen der Sanierung, des Neubaus, des
Ankaufs, des Rückbaus und des Verkaufs. Dies erfolgt im
Einzelnen durch:
- Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts und in enger Abstimmung mit
der Stadt
- Vermeidung des Abrisses städtebaulich und
denkmalpflegerisch wertvoller Gebäude,
- Bereitstellung geeigneter Grundstücke für Zwischennutzungen und innerstädtische Eigentumsbildung sowie für
die Umsetzung besonderer wohnungspolitischer Ziele z.B.
kooperative Wohnprojekte, alternative Wohnformen
- Zurverfügungstellung von nicht-betriebsnotwendigen
Liegenschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben von
stadtstrategischer Bedeutung
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Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
1.2.2
Zur Stadt- und Quartiersentwicklung gehören perspektivisch
auch Investitionen in Wohnungsneubauten. Voraussetzung
hierfür ist die Realisierung eines positiven Zielcashflows (EZ
2.1; VZ 2.1.1). Mit dem Wohnungsneubau sollen die EZ 1.1
und EZ 1.3 unterstützt werden.
1.2.3
Sowohl bei Modernisierungs- als auch bei
Neubaumaßnahmen sind Belange der Baukultur und
Architekturqualität, insb. im Falle von Standorten mit
herausragendem und/oder stadtbildprägendem Charakter, im
Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren zu berücksichtigen.
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Realisierung von
öffentlichen Baumaßnahmen in ausgesuchten Stadtquartieren
(ggf. in Eigenschaft als Bauträger bei der Sanierung bzw.
beim Neubau von Kindertagesstätten).
1.2.4
1.2.5
1.2.6
(bisher
Zusatzziel 5)
1.3.
Ergebnisziel:
Die LWB übernimmt im Rahmen des Quartiersmanagements
Aufgaben und kooperiert mit der Stadtverwaltung sowie mit
örtlichen Organisationen und Vereinen.
Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau - beginnend im 2. Halbjahr 2014 einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen (Verkauf,
Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von
unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.
Der Wohnungsbestand wird unter Beachtung der
Sozialverträglichkeit den ökologischen
Herausforderungen entsprechend bedarfsgerecht
angepasst. Neue Wohnstandorte stehen im Einklang mit
einer nachhaltigen und integrierten Siedlungs- und
Stadtentwicklung.
Druckdatum 28.03.2017
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
Zur Stadt- und Quartiersentwicklung gehören perspektivisch
auch Investitionen in Wohnungsneubauten. Voraussetzung
hierfür ist die Realisierung der Finanzziele, insbesondere des
Schuldendienstdeckungsgrades. eines positiven Zielcashflows
(EZ 2.1; VZ 2.1.1). Mit dem Wohnungsneubau sollen die EZ
1.1 und EZ 1.3 unterstützt werden.
Sowohl bei Modernisierungs- als auch bei
Neubaumaßnahmen sind Belange der Baukultur und
Architekturqualität, insb. im Falle von Standorten mit
herausragendem und/oder stadtbildprägendem Charakter, im
Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren zu berücksichtigen.
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Realisierung von
öffentlichen Baumaßnahmen in ausgesuchten
Stadtquartieren. Ferner leistet LWB Beiträge zur Erfüllung von
Aufgaben mit stadtstrategischer Bedeutung (z.B. als
Bauträger bei der Sanierung und beim Neubau von
Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrichtungen),
sofern wirtschaftliche Ziele dem nicht entgegenstehen.
Die LWB übernimmt im Rahmen des Quartiersmanagements
Aufgaben und kooperiert mit der Stadtverwaltung sowie mit
örtlichen Organisationen und Vereinen.
Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau - beginnend im 2. Halbjahr 2014 einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen (Verkauf,
Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von
unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.
Der Wohnungsbestand wird unter Beachtung der
Sozialverträglichkeit den ökologischen
Herausforderungen entsprechend bedarfsgerecht
angepasst. Neue Wohnstandorte stehen im Einklang mit
einer nachhaltigen und integrierten Siedlungs- und
Stadtentwicklung.
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Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
1.3
Vorgehensziele:
1.3.1
Die LWB bemüht sich um eine ökologische Bewirtschaftung
und Weiterentwicklung ihrer Bestände, sowie um
Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Entwicklung
neuer Wohnstandorte entsprechend des
Handlungsschwerpunktes "Klimaschutz und
Energieeffizienz" des Stadtentwicklungsplanes (STEP)
Wohnungsbau. Maßnahmen, von denen im Ergebnis
nachhaltig positive Effekte sowohl auf die Entwicklung der
Nebenkosten, als auch der Bewirtschaftungskosten insgesamt
ausgehen, ist dabei Vorrang einzuräumen.
1.3.2
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für die energetische
Sanierung.
Die LWB leistet einen Beitrag zur alternativen
Energiegewinnung, z.B. durch Errichtung und Betrieb von
Photovoltaikanlagen auf eigenen Bestandsimmobilien.
Im Rahmen der Bestandsentwicklung verfolgt die LWB
auch das Ziel Modellprojekte voranzutreiben
Die LWB bemüht sich um eine nachhaltig ökologische
Bewirtschaftung, Sanierung und Weiterentwicklung ihrer
Bestände, sowie um Berücksichtigung ökologischer Kriterien
bei der Entwicklung neuer Wohnstandorte entsprechend des
Handlungsschwerpunktes "Klimaschutz und
Energieeffizienz" des Stadtentwicklungsplanes (STEP)
Wohnungsbau. Maßnahmen, von denen im Ergebnis
nachhaltig positive Effekte sowohl auf die Entwicklung der
Nebenkosten, als auch der Bewirtschaftungskosten insgesamt
ausgehen, ist dabei Vorrang einzuräumen. Im Rahmen ihrer
jeweiligen Maßnahmen prüft LWB die Einbeziehung von
Technologien zur Energieerzeugung aus regenerativen
Quellen, insbesondere zur Eigennutzung.
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen für die energetische
Sanierung.
Die LWB leistet einen Beitrag zur alternativen
Energiegewinnung, z.B. durch Errichtung und Betrieb von
Photovoltaikanlagen auf eigenen Bestandsimmobilien.
Im Rahmen der Bestandsentwicklung verfolgt die LWB
auch das Ziel Modellprojekte voranzutreiben
Die LWB initiiert unter der Prämisse, dass wirtschaftliche Ziele
nicht konterkariert werden, Modell- und Kooperationsprojekte,
In Verbindung mit der Schaffung von preisgünstigem
Wohnraum entwickelt die LWB Modellprojekte für kosten- und
flächensparendes Bauen, die im Rahmen der weiteren
Neubaustrategie des Unternehmens auf weitere Standorte
übertragen werden können.
Die LWB initiiert unter der Prämisse, dass wirtschaftliche Ziele
nicht konterkariert werden, Modell- und Kooperationsprojekte,
1.3.3
1.4.
Ergebnisziel:
1.4
Vorgehensziele:
1.4.1. (neu)
1.4.2
Druckdatum 28.03.2017
Seite 7/10
Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
wie seniorengerechte Quartiere, energieeffiziente
Wohnquartiere, (betreute) Wohngemeinschaften für junge
Erwachsene.
1.4.3
1.4.4
1.5
Ergebnisziel:
2. Finanzziele:
2.1
Ergebnisziel:
2.1
Vorgehensziele:
2.1.1
2.1.2
Die LWB unterstützt Eigentümerinitiativen im sozialen Bereich
zur Unterbringung von Haushalten mit
Marktzugangsschwierigkeiten, bietet mit ihrem
Sozialmanagement ihren Mietern Beratung und Unterstützung
an und vermittelt bei Bedarf weiterführende Hilfen.
Die Aufnahme neuer Modellprojekte erfolgt in enger
Abstimmung mit der Stadt. Über die einzelnen Projekte ist in
den jeweiligen Gremien entsprechend zu informieren.
Im Rahmen des Rechtlich Zulässigen leistet die LWB
durch entsprechende Auftragsvergaben einen Beitrag zur
Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in
Stadt und Region Leipzig.
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
wie seniorengerechte Quartiere, selbstbestimmtes Wohnen
von Menschen mit Behinderungen, energieeffiziente
Wohnquartiere, (betreute) Wohngemeinschaften für junge
Erwachsene.
Die LWB unterstützt Eigentümerinitiativen im sozialen Bereich
zur Unterbringung von Haushalten mit
Marktzugangsschwierigkeiten, bietet mit ihrem
Sozialmanagement ihren Mietern Beratung und Unterstützung
an und vermittelt bei Bedarf weiterführende Hilfen.
Die Aufnahme neuer Modellprojekte erfolgt in enger
Abstimmung mit der Stadt. Über die einzelnen Projekte ist in
den jeweiligen Gremien entsprechend zu informieren.
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen leistet die LWB –
sofern wirtschaftlich vertretbar – durch entsprechende
Auftragsvergaben einen Beitrag zur Sicherung von
Wertschöpfung und Beschäftigung in Stadt und Region
Leipzig.
Primäre Finanzziele der LWB sind das Erreichen der
Wirtschaftlichkeit und die Stabilisierung der Gesellschaft.
Primäres Finanzziel der LWB ist die Sicherung einer
nachhaltig wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens.
Hierbei ist die Unternehmensstrategie so auszurichten,
dass eine wirtschaftliche Umsetzung der Sachziele
möglich ist.
Die LWB erreicht bis zum Jahr 2014 nachhaltig den
Zielcashflow 1, d. h. der Cashflow aus laufender
Geschäftstätigkeit nach planmäßiger Tilgung ist größer Null.
Die LWB strebt eine aus der Handelsbilanz abgeleitete
Eigenkapitalquote (handelsbilanzielles Eigenkapital zzgl.
Sonderposten / Bilanzsumme) von mindestens 35 % an, die
Mindest-Eigenkapitalquote soll 30% nicht unterschreiten.
Die LWB erwirtschaftet weiterhin nachhaltig positive
Jahresergebnisse, die eine marktübliche Verzinsung
gewährleisten. Die Realisierung einzelner Sachziele wird bei
der Bemessung der Verzinsung berücksichtigt.
Die LWB erwirtschaftet spätestens ab dem Jahr 2014
nachhaltig positive Jahresergebnisse, die eine marktübliche
Verzinsung gewährleisten. Die Realisierung einzelner
Sachziele wird bei der Bemessung der Verzinsung
Druckdatum 28.03.2017
Seite 8/10
Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
berücksichtigt.
2.1.3 (neu)
2.2
Ergebnisziel
2.2
Vorgehensziele
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Die LWB wird entsprechend des Konzepts zur
Reduzierung des Bürgschaftsobligos die besicherten
Kredite bis zum Jahr 2012 unter 300 Mio. € zurückführen.
Die Rückführung der bürgschaftsbesicherten Altschulden
erfolgt in Höhe der geplanten Tilgung sowie durch
Abrissmaßnahmen gemäß § 6a Altschuldenhilfegesetz für
Wohnungsunternehmen.
Die Altkredite werden planmäßig getilgt.
Das Konzept der LWB zur Rückführung von Bürgschaften wird
jährlich dem aktuellen Stand angepasst und fortgeschrieben.
2.2.2 (neu)
Druckdatum 28.03.2017
Der Schuldendienstdeckungsgrad ergibt sich durch die
Relation „angepasstes EBITDA“ zum „planmäßigen
Kapitaldienst“. Als Ausgangsgröße wird das um
Sondereinflüsse bereinigte operative Betriebsergebnis vor
Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verwendet. Zu
diesem werden nicht aktivierte Modernisierungsmaßnahmen
und die Erträge aus den Beteiligungen an Töchtern
hinzugerechnet („angepasstes EBITDA“). Der „planmäßige
Kapitaldienst“ ergibt sich aus dem Zinssaldo sowie den
planmäßigen Tilgungen. Für die Zielkennziffer
Schuldendienstdeckungsgrad wird eine Zielgröße von 1,25
angestrebt, die Mindestgröße soll 1,2 betragen.
Für die LWB gilt eine Höchstgrenze von 250 Mio. EUR für
ihre durch Bürgschaften besicherten Kredite.
Die Rückführung der bürgschaftsbesicherten Altschulden und
Altkredite erfolgt in Höhe der geplanten Tilgung.
(löschen, in 2.2.1 abgebildet)
(löschen)
Zur Ermittlung der Zielkennziffer Loan-to-Value werden die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern (Loan) in Relation
(to) zum Wert der Immobilien (Value), welche als Sicherheiten
zur Verfügung stehenden, gesetzt. Da hierbei auf die
Beleihungsfähigkeit der Immobilien abgestellt werden soll,
erfolgt die Bewertung der Immobilien gemäß der Sicht der
finanzierenden Banken mit dem Beleihungswerten. Für den
Loan-to-Value wird eine Relation von 55 % angestrebt,
Seite 9/10
Synopse Aktualisierung Eigentümerziele LWB
3.
Im Jahr 2015 erfolgt erstmalig eine Evaluation der
Umsetzung der Eigentümerziele. Die Ergebnisse sind der
Ratsversammlung nach Vorlage des Jahresabschlusses
2014 zur Kenntnis zu geben. Über etwaige
zwischenzeitlich auftretende erhebliche
Zielabweichungen sowie deren Hintergründe ist der
Verwaltungsausschuss zu informieren.
Druckdatum 28.03.2017
Änderungen/Neufassungen redaktionelle Änderungen)
maximal soll der Loan-to-Value 60 % betragen.
Die in 2015 als Zusatzziele formulierten fünf
Eigentümerziele wurden in den bisherigen Zielkatalog
eingeordnet und entsprechend gekennzeichnet.
(löschen)
Seite
10/10
Anlage 2: Lesefassung Aktualisierte Eigentümerziele der LWB
Präambel
1. Sachziele:
1.1
Ergebnisziel:
1.1
Vorgehensziele:
1.1.1.
1.1.2
Ziel der Stadt Leipzig ist es, sich als attraktiver und konkurrenzfähiger Wohnstandort weiter zu entwickeln und es allen
Bürgern zu ermöglichen, entsprechend ihren Bedürfnissen, ihren Wünschen und finanziellen Möglichkeiten adäquaten
Wohnraum zu finden. Der Zweck der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH ist vorrangig eine sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
Als kommunale Wohnungsgesellschaft nimmt die LWB dabei eine wichtige Funktion auf dem Leipziger Wohnungsmarkt ein
und ist ein Instrument zur praktischen Umsetzung sozial-, wohn- und stadtentwicklungspolitischer sowie ökologischer Ziele
des wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig in seiner aktuellen Fassung, die unter Berücksichtigung der
betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden.
Zuletzt mit Ratsbeschluss RBV-675/11 vom 09.02.2011 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig in Anerkennung des
Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 27.01.2008 das Bekenntnis zu den Unternehmen und Betrieben der
Daseinsvorsorge LVV mbH, Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig
GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg GmbH und Leipziger Stadtreinigung in
kommunaler Hand erneuert.
Unter Beachtung, dass das Erreichen der finanz- und betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben die zentrale Voraussetzung für
die nachhaltige wirtschaftliche Stabilität der LWB und damit eine wesentliche Bedingung für eine angemessene Erfüllung der
jeweiligen Sachziele darstellen, d.h. Vorrang haben, beschließt die Ratsversammlung folgende Eigentümerziele:
Die LWB übernimmt eine wichtige Rolle auf dem Leipziger Wohnungsmarkt, auch bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit Wohnraum (Bedarfsgruppen: z. B. Großfamilien, Senioren, Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit Migrationshintergrund und Empfänger von Leistungen für Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII).
Sie leistet in den Stadtteilen, in denen sie Wohnungsbestände besitzt, ihren Beitrag, der sozialräumlichen
Segregation gegenzusteuern.
Seitens LWB ist ein Marktanteil i.H.v. 10,5 % anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit
der Gesellschaft vereinbar ist. Dabei ist ein Mindestbestand von 36.000 Wohnungen sicherzustellen und der
Wohnungsbestand bis spätestens Ende 2026 auf mindestens 38.000 Wohnungen zu erhöhen. Bei der Haltung und
Erweiterung des Wohnungsbestandes ist darauf zu achten, dass die Bestände möglichst breit über das gesamte Stadtgebiet
verteilt sind.
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Bereitstellung von Wohnraum, der den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten
der Unterkunft“ entspricht sowie sonstigem preisgünstigem Wohnraum. Diese Wohnräume sollten möglichst breit verteilt in
allen Stadtgebieten, in allen Wohnungsgrößen, im marktfähigen und gängigen Bestand vorhanden sein. Hierbei soll der Anteil
der vorzuhaltenden Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen, auf
mindestens 1/3 des Gesamtbestands festgeschrieben werden. Als sonstiger preisgünstiger Wohnraum gelten Wohnungen mit
Druckdatum 27.03.2017
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Lesefassung Aktualisierte Eigentümerziele der LWB
1.1.3
1.1.4
1.1.4a)
1.1.4b)
1.1.4c)
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.1.8
1.1.9
einem Mietzins entsprechend der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ zuzüglich maximal 10 %. Bei der Neuvermietung von
KdU-fähigem Wohnraum behandelt die LWB Vermittlungsersuchen des Sozialamtes vorrangig. Nebenbedingung ist die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LWB.
Die LWB ist hinsichtlich ihrer weiteren Strategieentwicklung grundsätzlich gefordert – in enger Abstimmung mit der Stadt
Leipzig – umgehend alle Möglichkeiten zur Organisation eines wirtschaftlich vertretbaren, sozialen Wohnungsbaus
auszuarbeiten. Im Rahmen ihres Neubauprogrammes soll LWB mindestens 30 % der Wohnungen im Segment des sozialen
Wohnungsbaus schaffen, sofern im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum des Freistaates Sachsen Fördermittel zu Verfügung gestellt werden.
Die LWB sorgt für den Erhalt und die Herstellung eines akzeptablen Bauzustandes auch im preiswerten Segment, damit
durch energiesparende Bauausstattungsmerkmale (energetische Sanierung) eine Finanzierung der Betriebskosten gegeben
ist.
Die LWB gewährleistet eine Versorgung im preiswerten Segment für besondere Personengruppen, insbesondere
einkommensschwache Haushalte und Haushalte, die sich nicht selbst am Markt versorgen können und hält eine
Angebotsreserve für diesen Personenkreis vor.
Die LWB leistet einen Beitrag zur Versorgung für senioren- und behindertengerechten Wohnraum. Die LWB wird dazu bei
Bedarf im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch kurzfristige Maßnahmen zur Wohnungsanpassung, insbesondere für Menschen
mit Behinderung, Senioren oder kinderreiche Haushalte realisieren.
Die LWB unterbreitet darüber hinaus ein Wohnungsangebot, das das mittlere und höherpreisige Segment einschließt und
gewährleistet so ein Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen.
Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren,
wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8 Wohneinheiten handelt.
Sollte der Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen beschlossen werden, so wird
allen Mietern das Haus zur Übernahme durch Kauf oder Erbbaurecht mit einer Laufzeit von 99 Jahren angeboten. Die Mieter
werden hierüber sofort schriftlich informiert und auf Beratungsangebote hingewiesen. Die Stadt Leipzig erhält zeitgleich
Kenntnis vom Angebot. Die Mietergemeinschaft soll als juristische Person binnen zwölf Monaten ein Angebot abgeben. Der
Kaufpreis soll durch den unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leipzig ermittelt werden.
Die LWB bemüht sich um Stabilität der Mietpreiskonditionen in bereits vermieteten Wohnraum bei einkommensschwachen
Haushalten.
Modernisierungsmaßnahmen der LWB sollten im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem
Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt zur gezielten Vermittlung von Wohnraum an besondere Bedarfsgruppen wird
Druckdatum 28.03.2017
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Lesefassung Aktualisierte Eigentümerziele der LWB
1.1.10
1.1.11
1.1.12
1.2
Ergebnisziel:
1.2
Vorgehensziele:
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
von der LWB gewährleistet.
Die LWB führt das Sozialmanagement im Rahmen der präventiven Hilfe und als frühzeitige Alarmfunktion (Beratung und
Betreuung von Mietern mit spezifischen Problemlagen) fort, bei Bedarf auch als Weitervermittlung der Haushalte an das
bestehende Hilfesystem der Stadt Leipzig.
Weitere Maßnahmen zur Dämpfung von Segregation sind:
- Marktbeeinflussung an einzelnen Großsiedlungsstandorten,
- Erhalt und – wenn möglich – Erhöhung des heutigen Bestands an Wohnungen, die den Angemessenheitskriterien der
Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen sowie an sonstigen preisgünstigen Wohnungen in Stadtteilen, in denen die
durchschnittliche Bestandsmiete oberhalb des gesamtstädtischen Durchschnitts liegt
Die LWB gewährleistet die Übermittlung von Daten zum Bestand (z. B. Freimeldungen, Überlassung, Wohnmerkmale und
Leerbestände, kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung) an die Stadt Leipzig, u. a. in Verbindung mit der laufenden
Wohnungsmarktbeobachtung und der Erarbeitung des Miet- und Betriebskostenspiegels.
Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung
Die LWB ist ein zentraler Partner bei der Stadt- und Quartiersentwicklung.
Die LWB unterstützt die Stadt- und Quartiersentwicklung durch gezielte Maßnahmen der Sanierung, des Neubaus, des
Ankaufs, des Rückbaus und des Verkaufs. Dies erfolgt im Einzelnen durch:
- Umsetzung der Maßnahmen auf Grundlage des integrierten Stadtentwicklungskonzepts und in enger Abstimmung mit der
Stadt
- Vermeidung des Abrisses städtebaulich und denkmalpflegerisch wertvoller Gebäude,
- Bereitstellung geeigneter Grundstücke für Zwischennutzungen und innerstädtische Eigentumsbildung sowie für die
Umsetzung besonderer wohnungspolitischer Ziele z.B. kooperative Wohnprojekte, alternative Wohnformen
- Zurverfügungstellung von nicht-betriebsnotwendigen Liegenschaften zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben von
stadtstrategischer Bedeutung
Zur Stadt- und Quartiersentwicklung gehören perspektivisch auch Investitionen in Wohnungsneubauten. Voraussetzung
hierfür ist die Realisierung der Finanzziele, insbesondere des Schuldendienstdeckungsgrades. Mit dem Wohnungsneubau
sollen die EZ 1.1 und EZ 1.3 unterstützt werden.
Sowohl bei Modernisierungs- als auch bei Neubaumaßnahmen sind Belange der Baukultur und Architekturqualität, insb. im
Falle von Standorten mit herausragendem und/oder stadtbildprägendem Charakter, im Rahmen des wirtschaftlich
Vertretbaren zu berücksichtigen.
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Realisierung von öffentlichen Baumaßnahmen in ausgesuchten Stadtquartieren.
Ferner leistet LWB Beiträge zur Erfüllung von Aufgaben mit stadtstrategischer Bedeutung (z.B. als Bauträger bei der
Druckdatum 28.03.2017
Seite 3/5
Lesefassung Aktualisierte Eigentümerziele der LWB
1.2.5
1.2.6
1.3.
Ergebnisziel:
Sanierung und beim Neubau von Kindertagesstätten und anderen sozialen Einrichtungen), sofern wirtschaftliche Ziele dem
nicht entgegenstehen.
Die LWB übernimmt im Rahmen des Quartiersmanagements Aufgaben und kooperiert mit der Stadtverwaltung sowie mit
örtlichen Organisationen und Vereinen.
Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen
(Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB
vor.
Der Wohnungsbestand wird unter Beachtung der Sozialverträglichkeit den ökologischen Herausforderungen
entsprechend bedarfsgerecht angepasst. Neue Wohnstandorte stehen im Einklang mit einer nachhaltigen und
integrierten Siedlungs- und Stadtentwicklung.
1.3
Vorgehensziele:
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.4.
Ergebnisziel:
1.4
Vorgehensziele:
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Die LWB bemüht sich um eine nachhaltig ökologische Bewirtschaftung und Weiterentwicklung ihrer Bestände, sowie um
Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Entwicklung neuer Wohnstandorte. Maßnahmen, von denen im Ergebnis
nachhaltig positive Effekte sowohl auf die Entwicklung der Nebenkosten, als auch der Bewirtschaftungskosten insgesamt
ausgehen, ist dabei Vorrang einzuräumen.
Die LWB unterstützt die Stadt Leipzig bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung.
Die LWB leistet einen Beitrag zur alternativen Energiegewinnung, z.B. durch Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen
auf eigenen Bestandsimmobilien.
Im Rahmen der Bestandsentwicklung verfolgt die LWB auch das Ziel Modellprojekte voranzutreiben
In Verbindung mit der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum entwickelt die LWB Modellprojekte für kosten- und
flächensparendes Bauen, die im Rahmen der weiteren Neubaustrategie des Unternehmens auf weitere Standorte übertragen
werden können.
Die LWB initiiert unter der Prämisse, dass wirtschaftliche Ziele nicht konterkariert werden, Modell- und Kooperationsprojekte,
wie seniorengerechte Quartiere, selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen, energieeffiziente
Wohnquartiere, (betreute) Wohngemeinschaften für junge Erwachsene.
Die LWB unterstützt Eigentümerinitiativen im sozialen Bereich zur Unterbringung von Haushalten mit
Marktzugangsschwierigkeiten, bietet mit ihrem Sozialmanagement ihren Mietern Beratung und Unterstützung an und
Druckdatum 28.03.2017
Seite 4/5
Lesefassung Aktualisierte Eigentümerziele der LWB
1.4.4
1.5
Ergebnisziel:
2. Finanzziele:
2.1
Ergebnisziel:
2.1
Vorgehensziele:
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.2
Ergebnisziel
2.2
Vorgehensziele
2.2.1
2.2.2
vermittelt bei Bedarf weiterführende Hilfen.
Die Aufnahme neuer Modellprojekte erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt. Über die einzelnen Projekte ist in den
jeweiligen Gremien entsprechend zu informieren.
Im Rahmen des rechtlich Zulässigen leistet die LWB – sofern wirtschaftlich vertretbar – durch entsprechende
Auftragsvergaben einen Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Stadt und Region Leipzig.
Primäres Finanzziel der LWB ist die Sicherung einer nachhaltig wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens. Hierbei
ist die Unternehmensstrategie so auszurichten, dass eine wirtschaftliche Umsetzung der Sachziele möglich ist.
Die LWB strebt eine aus der Handelsbilanz abgeleitete Eigenkapitalquote (handelsbilanzielles Eigenkapital zzgl.
Sonderposten / Bilanzsumme) von mindestens 35 % an, die Mindest-Eigenkapitalquote soll 30% nicht unterschreiten.
Die LWB erwirtschaftet weiterhin nachhaltig positive Jahresergebnisse, die eine marktübliche Verzinsung gewährleisten. Die
Realisierung einzelner Sachziele wird bei der Bemessung der Verzinsung berücksichtigt.
Der Schuldendienstdeckungsgrad ergibt sich durch die Relation „angepasstes EBITDA“ zum „planmäßigen Kapitaldienst“.
Als Ausgangsgröße wird das um Sondereinflüsse bereinigte operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und
Steuern (EBITDA) verwendet. Zu diesem werden nicht aktivierte Modernisierungsmaßnahmen und die Erträge aus den
Beteiligungen an Töchtern hinzugerechnet („angepasstes EBITDA“). Der „planmäßige Kapitaldienst“ ergibt sich aus dem
Zinssaldo sowie den planmäßigen Tilgungen. Für die Zielkennziffer Schuldendienstdeckungsgrad wird eine Zielgröße von
1,25 angestrebt, die Mindestgröße soll 1,2 betragen.
Für die LWB gilt eine Höchstgrenze von 250 Mio. EUR für ihre durch Bürgschaften besicherten Kredite.
Die Rückführung der bürgschaftsbesicherten Altschulden und Altkredite erfolgt in Höhe der geplanten Tilgung.
Zur Ermittlung der Zielkennziffer Loan-to-Value werden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern (Loan) in Relation (to)
zum Wert der Immobilien (Value), welche als Sicherheiten zur Verfügung stehenden, gesetzt. Da hierbei auf die
Beleihungsfähigkeit der Immobilien abgestellt werden soll, erfolgt die Bewertung der Immobilien gemäß der Sicht der
finanzierenden Banken mit dem Beleihungswerten. Für den Loan-to-Value wird eine Relation von 55 % angestrebt, maximal
soll der Loan-to-Value 60 % betragen.
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Anlage 3: Zusammenfassung Bewertung von Änderungsanträgen
Änderungsantrag 01 (Die LINKE): Zustimmung mit Änderung
Der vorgeschlagenen Umformulierung des letzten Satzes der Präambel kann nur mit Änderungen zugestimmt werden. Die ursprüngliche Formulierung stellt den wichtigen Zusammenhang hinsichtlich der Erfüllung der Finanzziele als Voraussetzung für die Erfüllung der Sachziele deutlich heraus. Aus Gesellschaftersicht sind diese Formulierung und damit die Begründung der "Vorrangstellung" der Finanzziele beizubehalten. Gleichwohl wurde die satzungsgemäße Hauptaufgabe der LWB, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, in der Neufassung in die Präambel übernommen, um diese auch in den Eigentümerzielen separat hervorzuheben.
Änderungsantrag 02 (Die LINKE): Alternativvorschlag
Der mit dem Antrag erbetene Verweis auf das „STEP Wohnen“ ist aufgrund der Ablösung
des „STEP Wohnen“ durch das aktuell geltende „Wohnungspolitische Konzept der Stadt
Leipzig“ nicht mehr aktuell und folgerichtig durch den Verweis auf das wohnungspolitische
Konzept in der aktuellen Fassung in der Präambel der Eigentümerziele ersetzt worden. Das
weiterhin angesprochene Thema Photovoltaik ist bereits im Vorgehensziel 1.3.3 enthalten
und in der vorgeschlagenen Neuformulierung zu spezifisch. Insofern wurde in dieser Neufassung eine gestraffte und allgemeiner gefasste Alternativformulierung für Ziel 1.3.1 vorgenommen.
Änderungsantrag 03 (Stadtrat Siegfried Schlegel): Zustimmung zu Teil 1 (Mindestwohnungsbestand) und Alternativvorschlag zu Teil 2 (Stadtteilbindung für Wohnungsbestandserweiterungen/keine Einzelverkäufe).
Die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen wurden unter Gliederungspunkt 3.1.1. berücksichtigt.
Änderungsantrag 04 (SPD-Fraktion): Zustimmung mit Änderung
Der Intention des Antrages kann vor dem Hintergrund sich zwischenzeitlich geänderter
Rahmenbedingungen und Entwicklungen grundsätzlich gefolgt werden. Die Zielvorgabe von
40.000 Wohnungen bis 2026 erscheint nach gegenwärtigem Stand der finanziellen und
sonstigen Rahmenbedingungen für das Unternehmen nicht realisierbar. Es werden daher
38.000 Wohnungen als Ziel aufgenommen, was gegenüber dem Status Quo von Ende 2016
einen Zuwachs von rd. 3.000 Wohnungen durch Neubau, Aktivierung, Zukauf bedeuten würde. Etwas anderes kann sich ergeben, sollten sich die Förderbedingungen nochmals verbessern und/oder das Unternehmen auf anderem Wege in die Lage versetzt werden, die Zielvorgabe zumindest annähernd aus heutiger Sicht auch erfüllen zu können.
Druckdatum 27.03.2017
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