Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253139.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
15.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03799-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Petitionsausschuss
31.03.2017
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Straßenraumgestaltung der Lindenthaler Hauptstraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Dem Petitionsausschuss wird vorgeschlagen, der Petition im Sinne der Petenten in den
Punkten 1. und 2. zu entsprechen und den Punkten 3. und 4. nicht abzuhelfen.
Erläuterung:
Aus Sicht der Verwaltung kann der Petition nur teilweise abgeholfen werden.
Das wird wie folgt begründet:
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Bei der Lindenthaler Hauptstraße handelt es sich im Bereich zwischen der Erich-ThieleStraße und An der Hufschmiede um einen Trassenabschnitt der geplanten
Radwegverbindung von Lützschena über Lindenthal in Richtung Naherholungsgebiet
Schladitzer Bucht. Im diesem Zusammenhang ist im relevanten Abschnitt der Lindenthaler
Hauptstraße die Einordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr geplant.
Die Fahrbahn der Lindenthaler Hauptstraße besitzt im Bereich zwischen Am Freibad und An
der Hufschmiede eine Pflasterdecke. Diese wurde in der Vergangenheit mit einer
Asphaltdecke überzogen, die aktuell überaltert und völlig verschlissen ist. In diesem
Zusammenhang und aufgrund der Straßenkonstruktion ist für eine dauerhafte
Zustandsverbesserung der grundhafte Ausbau der Fahrbahn erforderlich. Vorgesehen ist
diese Deckenerneuerung der Fahrbahn gemeinsam mit der geplanten Markierung der
Schutzstreifen für den Radverkehr zu realisieren.
Zu den Forderungspunkten im Einzelnen:
1.
Eine Einengung (Insel = Querungshilfe oder Fußgängerüberweg) in Höhe der
Kirche für Schüler und Kindergartenkinder (1x Schule, 2x Kindergarten, 1x
Jugendclub, 1x Kirche), 1 Fall von Personenschaden ist bereits eingetroffen.
Die Verwaltung teilt dieses Anliegen und prüft in diesem Zusammenhang ergänzend zu den
vorliegenden Planungen dieses Jahr zwecks Erhöhung der Querungssicherheit für
Fußgänger die mögliche Einordnung einer baulichen Querungshilfe (Höhe Kirche) im
Rahmen einer Vorplanung.
2.
Einseitiger Radfahrschutzstreifen oder Umsetzung der Laternen für
gemeinsamen Geh- und Radweg bei Beibehaltung der aktuellen Gehwegbreite und
NUR eine neue Fahrbahndecke (Reparieren statt Sanieren) → Sparsamer als
komplette Erneuerung (auch für Stadt Leipzig)
Dieses Anliegen der Petenten wird teilweise bereits in der vorliegende Planung
berücksichtigt, die in Komplettierung der Radwegverbindung zwischen Lützschena und dem
Naherholungsgebiet Schladitzer See im Zuge der Lindenthaler Hauptstraße zwischen der
Erich-Thiele-Straße und An der Hufschmiede die Markierung von beidseitigen
Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn vorsieht. Abschnittsweise werden diese
Schutzstreifen zwecks Gewährleistung von Parken nur einseitig ausgeführt bzw. müssen im
Bereich der möglichen Querungsinsel unterbrochen werden.
Nicht befürwortet werden kann eine Realisierung der geplanten Radverkehrsanlagen mit
baulichem Eingriff in die Gehwege der Lindenthaler Hauptstraße (Umsetzung der Straßenbeleuchtung), da sich diese im Bereich der Hausnummern 1 bis 48 in einem überwiegend
guten Zustand befinden. Weiterhin handelt es sich bei der Radwegverbindung Lützschena –
Lindenthal laut Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 um einen Abschnitt des
Hauptnetzes-Rad, dem ein gemeinsamer Geh-/Radweg aufgrund des geforderten höheren
Qualitätsstandards nicht gerecht wird.
Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Zustandes der Fahrbahn im Abschnitt zwischen
den Einmündungen Am Freibad und An der Hufschmiede kann die Markierung der
geplanten Schutzstreifen für den Radverkehr erst nach einem grundhaften Ausbau der
Fahrbahn realisiert werden. Aktuell ist eine Realisierung der Maßnahme aufgrund der
notwendigen Prioritätensetzung erst nach 2020 realistisch. Bis dahin wird eine punktuelle
Beseitigung auftretender Schadstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen.
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3. Antrag auf Einsicht des Straßenzustandsgutachtens der Lindenthaler Hauptstraße
von Hausnummer 1 bis 48
Dem Antrag kann die Verwaltung nicht nachkommen, da ein Straßenzustandsgutachten
dem Verkehrs- und Tiefbauamt weder für die Lindenthaler Hauptstraße noch für das übrige
Straßennetz der Stadt Leipzig vorliegt. Im zweiten Halbjahr 2014 wurde die letzte
Straßenzustandserfassung des Straßennetzes der Stadt Leipzig durchgeführt. Dabei wurde
auch der Zustand der Lindenthaler Hauptstraße visuell eingeschätzt. Bei der Bewertung der
Straßen wurde sich am technischen Regelwerk, den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen
(ZTV ZEB-StB 2006) und den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von
Innerortsstraßen (EEMI 2012), orientiert. Die Straßen wurden in Zustandsklassen 1 (sehr
gut) bis 5 (sehr schlecht) eingestuft. Die Fahrbahn der Lindenthaler Hauptstraße wurde
aufgrund ihres Zustandes und des konstruktiven Straßenaufbaus in die Zustandsklasse 5
eingestuft.
Aufgrund des vorhandenen Aufbaus (Pflasterdecke mit Asphalt überzogen) und den visuell
erkennbaren Schadbildern ist ein Ausbau der Straße notwendig. Die Straße weist
augenscheinlich Tragfähigkeitsprobleme auf. Zur dauerhaften Beseitigung der
Tragfähigkeitsprobleme muss die gesamte Fahrbahnkonstruktion erneuert werden. Im Zuge
der weiteren Planung müssen die aufgrund der visuellen Betrachtung getroffenen
Annahmen durch weitergehende Untersuchungen überprüft werden.
Es liegen im Verkehrs- und Tiefbauamt auch keine sonstigen Unterlagen zur Zustandeinschätzung der Lindenthaler Hauptstraße bzw. dem Straßennetz vor, in die Einsicht genommen werden kann.
4. Raus aus dem Investitionsplan der Stadt Leipzig
Dem Anliegen der Petenten kann nicht abgeholfen werden, da die Realisierung der
geplanten Straßenbaumaßnahme, die sich auf den erforderlichen grundhaften Ausbau der
Fahrbahn und die Markierung der Radfahrschutzstreifen beschränkt, nur durch Einordnung
in den Investitionshaushalt möglich ist.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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