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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253139.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
15.02.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:02

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03799-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Petitionsausschuss 31.03.2017 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Straßenraumgestaltung der Lindenthaler Hauptstraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Dem Petitionsausschuss wird vorgeschlagen, der Petition im Sinne der Petenten in den Punkten 1. und 2. zu entsprechen und den Punkten 3. und 4. nicht abzuhelfen. Erläuterung: Aus Sicht der Verwaltung kann der Petition nur teilweise abgeholfen werden. Das wird wie folgt begründet: Seite 1/5 Bei der Lindenthaler Hauptstraße handelt es sich im Bereich zwischen der Erich-ThieleStraße und An der Hufschmiede um einen Trassenabschnitt der geplanten Radwegverbindung von Lützschena über Lindenthal in Richtung Naherholungsgebiet Schladitzer Bucht. Im diesem Zusammenhang ist im relevanten Abschnitt der Lindenthaler Hauptstraße die Einordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr geplant. Die Fahrbahn der Lindenthaler Hauptstraße besitzt im Bereich zwischen Am Freibad und An der Hufschmiede eine Pflasterdecke. Diese wurde in der Vergangenheit mit einer Asphaltdecke überzogen, die aktuell überaltert und völlig verschlissen ist. In diesem Zusammenhang und aufgrund der Straßenkonstruktion ist für eine dauerhafte Zustandsverbesserung der grundhafte Ausbau der Fahrbahn erforderlich. Vorgesehen ist diese Deckenerneuerung der Fahrbahn gemeinsam mit der geplanten Markierung der Schutzstreifen für den Radverkehr zu realisieren. Zu den Forderungspunkten im Einzelnen: 1. Eine Einengung (Insel = Querungshilfe oder Fußgängerüberweg) in Höhe der Kirche für Schüler und Kindergartenkinder (1x Schule, 2x Kindergarten, 1x Jugendclub, 1x Kirche), 1 Fall von Personenschaden ist bereits eingetroffen. Die Verwaltung teilt dieses Anliegen und prüft in diesem Zusammenhang ergänzend zu den vorliegenden Planungen dieses Jahr zwecks Erhöhung der Querungssicherheit für Fußgänger die mögliche Einordnung einer baulichen Querungshilfe (Höhe Kirche) im Rahmen einer Vorplanung. 2. Einseitiger Radfahrschutzstreifen oder Umsetzung der Laternen für gemeinsamen Geh- und Radweg bei Beibehaltung der aktuellen Gehwegbreite und NUR eine neue Fahrbahndecke (Reparieren statt Sanieren) → Sparsamer als komplette Erneuerung (auch für Stadt Leipzig) Dieses Anliegen der Petenten wird teilweise bereits in der vorliegende Planung berücksichtigt, die in Komplettierung der Radwegverbindung zwischen Lützschena und dem Naherholungsgebiet Schladitzer See im Zuge der Lindenthaler Hauptstraße zwischen der Erich-Thiele-Straße und An der Hufschmiede die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn vorsieht. Abschnittsweise werden diese Schutzstreifen zwecks Gewährleistung von Parken nur einseitig ausgeführt bzw. müssen im Bereich der möglichen Querungsinsel unterbrochen werden. Nicht befürwortet werden kann eine Realisierung der geplanten Radverkehrsanlagen mit baulichem Eingriff in die Gehwege der Lindenthaler Hauptstraße (Umsetzung der Straßenbeleuchtung), da sich diese im Bereich der Hausnummern 1 bis 48 in einem überwiegend guten Zustand befinden. Weiterhin handelt es sich bei der Radwegverbindung Lützschena – Lindenthal laut Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 um einen Abschnitt des Hauptnetzes-Rad, dem ein gemeinsamer Geh-/Radweg aufgrund des geforderten höheren Qualitätsstandards nicht gerecht wird. Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Zustandes der Fahrbahn im Abschnitt zwischen den Einmündungen Am Freibad und An der Hufschmiede kann die Markierung der geplanten Schutzstreifen für den Radverkehr erst nach einem grundhaften Ausbau der Fahrbahn realisiert werden. Aktuell ist eine Realisierung der Maßnahme aufgrund der notwendigen Prioritätensetzung erst nach 2020 realistisch. Bis dahin wird eine punktuelle Beseitigung auftretender Schadstellen im Rahmen der Straßenunterhaltung erfolgen. Seite 2/5 3. Antrag auf Einsicht des Straßenzustandsgutachtens der Lindenthaler Hauptstraße von Hausnummer 1 bis 48 Dem Antrag kann die Verwaltung nicht nachkommen, da ein Straßenzustandsgutachten dem Verkehrs- und Tiefbauamt weder für die Lindenthaler Hauptstraße noch für das übrige Straßennetz der Stadt Leipzig vorliegt. Im zweiten Halbjahr 2014 wurde die letzte Straßenzustandserfassung des Straßennetzes der Stadt Leipzig durchgeführt. Dabei wurde auch der Zustand der Lindenthaler Hauptstraße visuell eingeschätzt. Bei der Bewertung der Straßen wurde sich am technischen Regelwerk, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen (ZTV ZEB-StB 2006) und den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (EEMI 2012), orientiert. Die Straßen wurden in Zustandsklassen 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht) eingestuft. Die Fahrbahn der Lindenthaler Hauptstraße wurde aufgrund ihres Zustandes und des konstruktiven Straßenaufbaus in die Zustandsklasse 5 eingestuft. Aufgrund des vorhandenen Aufbaus (Pflasterdecke mit Asphalt überzogen) und den visuell erkennbaren Schadbildern ist ein Ausbau der Straße notwendig. Die Straße weist augenscheinlich Tragfähigkeitsprobleme auf. Zur dauerhaften Beseitigung der Tragfähigkeitsprobleme muss die gesamte Fahrbahnkonstruktion erneuert werden. Im Zuge der weiteren Planung müssen die aufgrund der visuellen Betrachtung getroffenen Annahmen durch weitergehende Untersuchungen überprüft werden. Es liegen im Verkehrs- und Tiefbauamt auch keine sonstigen Unterlagen zur Zustandeinschätzung der Lindenthaler Hauptstraße bzw. dem Straßennetz vor, in die Einsicht genommen werden kann. 4. Raus aus dem Investitionsplan der Stadt Leipzig Dem Anliegen der Petenten kann nicht abgeholfen werden, da die Realisierung der geplanten Straßenbaumaßnahme, die sich auf den erforderlichen grundhaften Ausbau der Fahrbahn und die Markierung der Radfahrschutzstreifen beschränkt, nur durch Einordnung in den Investitionshaushalt möglich ist. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 3/5