Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1267475.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03589-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung
bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger
Beschlussvorschlag:
Ersetzt Beschlusspunkt 5 der o.g. DS 3589:
In Anlehnung an § 12(2) Sächsischer KomHV Doppik werden für die avisierten Einzelvorlagen der
unter Punkt 1 -4 beabsichtigten Abschlüsse von Erbbaupachtverträgen für die investiven
Folgemaßnahmen Vergleichsrechnungen hinsichtlich Eigeninvestition vs. Anmietung (Ersatzmiete)
vorgelegt.
Die Beschlussvorlagen sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung vom 08.02.2008 sagt u.a. unter § 12 (2) folgendes
aus: „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter
mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt
werden…“.
Bei mittleren einstelligen Millioneninvestitionen sollte zumindest die Informationsgrundlage des
Stadtrates gestärkt werden, damit er im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine
weitreichende Entscheidung treffen kann.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag / Grundsatzentscheidung Erbbaupachtverträge fehlt
jeglicher Daten- und Informationsgehalt über die finanziellen Folgen für die Stadt für die künftigen
Jahrzehnte sowie eine Vergleichsrechnung hinsichtlich o.g. Eigeninvestition vs. Anmietung
(Ersatzmiete). Dies soll mit dem Änderungsantrag ein Stück geheilt werden.
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