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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1267475.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
11.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:23

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03589-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger Beschlussvorschlag: Ersetzt Beschlusspunkt 5 der o.g. DS 3589: In Anlehnung an § 12(2) Sächsischer KomHV Doppik werden für die avisierten Einzelvorlagen der unter Punkt 1 -4 beabsichtigten Abschlüsse von Erbbaupachtverträgen für die investiven Folgemaßnahmen Vergleichsrechnungen hinsichtlich Eigeninvestition vs. Anmietung (Ersatzmiete) vorgelegt. Die Beschlussvorlagen sind dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Sachverhalt: Die Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung vom 08.02.2008 sagt u.a. unter § 12 (2) folgendes aus: „Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden…“. Bei mittleren einstelligen Millioneninvestitionen sollte zumindest die Informationsgrundlage des Stadtrates gestärkt werden, damit er im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt eine weitreichende Entscheidung treffen kann. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag / Grundsatzentscheidung Erbbaupachtverträge fehlt jeglicher Daten- und Informationsgehalt über die finanziellen Folgen für die Stadt für die künftigen Jahrzehnte sowie eine Vergleichsrechnung hinsichtlich o.g. Eigeninvestition vs. Anmietung (Ersatzmiete). Dies soll mit dem Änderungsantrag ein Stück geheilt werden. Seite 1/3