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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1266303.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04052 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.05.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: In der EU-Aufnahmerichtlinie sind die verschiedenen Gruppen schutzbedürftiger Personen benannt, die im Rahmen ihres Asylverfahrens und bei der Aufnahme unterstützt werden sollen. Den Bedürfnissen dieser Personen soll Rechnung getragen werden. Laut Richtlinie handelt es sich dabei um folgende Gruppen: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sowie Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die folgenden Fragen klammern den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus, zu dem ausreichende Informationen bereitstehen. Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen: 1. Erhält die Stadt Leipzig vor der Zuweisung der Geflüchteten durch die Zentrale Ausländerbehörde Informationen über die Schutzbedürftigkeit entsprechend der EUAufnahmerichtlinie? 2. Liegen der Stadt Leipzig Erkenntnisse über die Gesamtzahl von schutzbedürftigen Personen vor, die in Leipzig untergebracht sind? (bitte entsprechend der einzelnen Gruppen aufführen) 3. Wie wird den Bedürfnisse der oben genannten schutzbedürftigen Personen durch die Stadt Leipzig bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung Rechnung getragen? 4. Wird den Schutzbedürftigen von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften zu leben? Seite 1/3 Seite 2/3