Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266303.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04052
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.05.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umgang mit geflüchteten schutzbedürftigen Personen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
In der EU-Aufnahmerichtlinie sind die verschiedenen Gruppen schutzbedürftiger Personen benannt,
die im Rahmen ihres Asylverfahrens und bei der Aufnahme unterstützt werden sollen. Den
Bedürfnissen dieser Personen soll Rechnung getragen werden. Laut Richtlinie handelt es sich dabei
um folgende Gruppen: Minderjährige, unbegleitete Minderjährige, Menschen mit einer Behinderung,
ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sowie Personen, die
Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller
Gewalt erlitten haben.
Die folgenden Fragen klammern den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus, zu
dem ausreichende Informationen bereitstehen.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Erhält die Stadt Leipzig vor der Zuweisung der Geflüchteten durch die Zentrale
Ausländerbehörde Informationen über die Schutzbedürftigkeit entsprechend der EUAufnahmerichtlinie?
2.
Liegen der Stadt Leipzig Erkenntnisse über die Gesamtzahl von schutzbedürftigen Personen
vor, die in Leipzig untergebracht sind? (bitte entsprechend der einzelnen Gruppen aufführen)
3.
Wie wird den Bedürfnisse der oben genannten schutzbedürftigen Personen durch die Stadt
Leipzig bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung Rechnung getragen?
4.
Wird den Schutzbedürftigen von Anfang an die Möglichkeit eingeräumt, in Wohnungen statt
in Gemeinschaftsunterkünften zu leben?
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