Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266452.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 10:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. -03289-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die wirtschaftlich darstellbare Maßnahme B2 (Privilegierung von Parkräumen für E-Fahrzeuge
innerhalb des Innenstadtrings) wird wie folgt geändert:
Beschreibung: In der Stadt Leipzig sollen privilegierte Parkräume für elektrische private und
gewerbliche Fahrzeuge befristet auf die nächsten fünf Jahre kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Dies ist für die Förderung der urbanen Elektromobilität insofern notwendig, da es für private Nutzer
von Elektroautos und kommerzielle Anbietern bisher kaum finanzielle Anreize gibt, Elektrofahrzeuge
anzuschaffen.
Ziele:
•
Privilegierungen für nachhaltige Mobilitätsangebote schaffen, um damit u.a. die Luft- und
Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen
•
Erhöhung der Sichtbarkeit von E-Mobilität
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•
kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in der Innenstadt auf allen öffentlichen Parkplätzen
(Nachweis mittels E-Kennzeichen)
•
Ausweisung von 50 % (insgesamt 100 Parkplätze) Parkplätze für E-Fahrzeuge in der
Innenstadt in Abhängigkeit der Zulassungszahlen und rechtlichen Rahmenbedingungen
•
Vollständige Ausweisung der innerstädtischen oberirdischen öffentlichen Parkfläche für
E-Fahrzeuge (ausgenommen Anwohnerparken, Wirtschaftsverkehr und Menschen mit
Behinderungen) auf 100 % ab 2020.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Ziel des Konzeptes der Autoarmen Innenstadt ist die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs im Stadtzentrum, unabhängig der Art des Antriebes, zugunsten des Rad- und
Fußverkehrs. Dem kann man nicht gerecht werden, indem man den aktuellen Stellplatzbestand zum
Teil kostenfrei zur Verfügung stellt. Stattdessen sollte der oberirdische Stellplatzbestand im
öffentlichen Raum im Sinne der Luftreinhaltung, Lärmbelastung, Gesundheit und Aufenthaltsqualität
perspektivisch nur noch für E-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, um den Parksuchverkehr
von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren aus der Kernstadt herauszuhalten. Ausnahmen sollte es
lediglich für Anwohnende, Menschen mit Behinderungen und den Wirtschaftsverkehr geben. Diese
privilegierte Ausweisung von Parkraum soll jedoch auch nicht die derzeitige Anzahl an Stellplätzen
sichern, sondern abhängig von der weiteren Umsetzung des Konzeptes Autoarme Innenstadt
vollzogen werden.
Anlagen:
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