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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1266452.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 10:17

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. -03289-NF-02-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Maßnahmen- und Umsetzungskonzept "Leipzig - Stadt für intelligente Mobilität" Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die wirtschaftlich darstellbare Maßnahme B2 (Privilegierung von Parkräumen für E-Fahrzeuge innerhalb des Innenstadtrings) wird wie folgt geändert: Beschreibung: In der Stadt Leipzig sollen privilegierte Parkräume für elektrische private und gewerbliche Fahrzeuge befristet auf die nächsten fünf Jahre kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies ist für die Förderung der urbanen Elektromobilität insofern notwendig, da es für private Nutzer von Elektroautos und kommerzielle Anbietern bisher kaum finanzielle Anreize gibt, Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Ziele: • Privilegierungen für nachhaltige Mobilitätsangebote schaffen, um damit u.a. die Luft- und Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen • Erhöhung der Sichtbarkeit von E-Mobilität Seite 1/4 • kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in der Innenstadt auf allen öffentlichen Parkplätzen (Nachweis mittels E-Kennzeichen) • Ausweisung von 50 % (insgesamt 100 Parkplätze) Parkplätze für E-Fahrzeuge in der Innenstadt in Abhängigkeit der Zulassungszahlen und rechtlichen Rahmenbedingungen • Vollständige Ausweisung der innerstädtischen oberirdischen öffentlichen Parkfläche für E-Fahrzeuge (ausgenommen Anwohnerparken, Wirtschaftsverkehr und Menschen mit Behinderungen) auf 100 % ab 2020. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Ziel des Konzeptes der Autoarmen Innenstadt ist die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Stadtzentrum, unabhängig der Art des Antriebes, zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. Dem kann man nicht gerecht werden, indem man den aktuellen Stellplatzbestand zum Teil kostenfrei zur Verfügung stellt. Stattdessen sollte der oberirdische Stellplatzbestand im öffentlichen Raum im Sinne der Luftreinhaltung, Lärmbelastung, Gesundheit und Aufenthaltsqualität perspektivisch nur noch für E-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, um den Parksuchverkehr von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren aus der Kernstadt herauszuhalten. Ausnahmen sollte es lediglich für Anwohnende, Menschen mit Behinderungen und den Wirtschaftsverkehr geben. Diese privilegierte Ausweisung von Parkraum soll jedoch auch nicht die derzeitige Anzahl an Stellplätzen sichern, sondern abhängig von der weiteren Umsetzung des Konzeptes Autoarme Innenstadt vollzogen werden. Anlagen: Seite 2/4