Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1264282.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
29.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 10:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-00907-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund
GmbH (MDV) (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00907)
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2
SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i.
V. m. § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV)
erstmalig folgende weitere Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Mitteldeutscher
Verkehrsverbund GmbH (MDV) entsendet:
Herrn Konrad Riedel
2.
Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 1 erfolgt bis zur Entsendung eines
neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) durch die
Stadt Leipzig.
Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015
gemäß VI-DS-00907)
Frau Dorothee Dubrau
Frau Franziska Riekewald
Herr Ansbert Maciejewski
Herr Konrad Riedel.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Begründung:
Die Stadt Leipzig verfügt im MDV in der Regel über drei Aufsichtsratsmandate. Die Mitglieder
werden durch die Gesellschafter in den Aufsichtsrat entsandt.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Halle teilen sich beide Gesellschafterinnen darüber
hinaus ein weiteres Aufsichtsratsmandat, welches die Städte Leipzig und Halle abwechselnd jeweils
für eine gesellschaftsrechtliche Amtszeit wahrnehmen.
Innerhalb der Gremien der Stadt Leipzig erfolgt die Ermittlung der zu entsendenden Personen durch
das Benennungsverfahren. Endet die gesellschaftsrechtlich definierte Amtszeit der Aufsichtsräte,
haben die Gesellschafter das Recht, neue Mitglieder zu entsenden, die dann wieder im Wege des
Benennungsverfahrens ermittelt werden.
Die gesellschaftsrechtliche Amtszeit ist in § 18 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages des MDV definiert
und endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, welche über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Die Amtszeit unterscheidet sich damit von der
Wahlperiode des Stadtrates. Sie endet im MDV für alle Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Leipzig
einheitlich im Jahr 2019, auch für das neue nachbenannte und nachentsandte Mitglied. Die
Entsendung des neuen zusätzlichen Mitgliedes erfolgt somit für den Rest der laufenden Amtszeit.
In der kommenden Amtszeit entsendet die Stadt Leipzig drei Mitglieder, in der darauffolgenden
wieder vier.
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