Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1264282.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
29.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 10:16

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-00907-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit Information zur Kenntnis Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00907) Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Leipzig gemäß § 98 Abs. 2 SächsGemO im Ergebnis des Benennungsverfahrens nach § 42 Abs. 2 Sätze 4 ff. SächsGemO i. V. m. § 18 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) erstmalig folgende weitere Person widerruflich in den Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) entsendet: Herrn Konrad Riedel 2. Die Benennung durch die Ratsversammlung gemäß Ziffer 1 erfolgt bis zur Entsendung eines neuen Vertreters in den Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) durch die Stadt Leipzig. Hiernach ergibt sich folgende aktuelle Besetzung der Vertreter der Stadt Leipzig im Aufsichtsrat der Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) (1. Änderung der Besetzung vom 21.01.2015 gemäß VI-DS-00907) Frau Dorothee Dubrau Frau Franziska Riekewald Herr Ansbert Maciejewski Herr Konrad Riedel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Begründung: Die Stadt Leipzig verfügt im MDV in der Regel über drei Aufsichtsratsmandate. Die Mitglieder werden durch die Gesellschafter in den Aufsichtsrat entsandt. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Halle teilen sich beide Gesellschafterinnen darüber hinaus ein weiteres Aufsichtsratsmandat, welches die Städte Leipzig und Halle abwechselnd jeweils für eine gesellschaftsrechtliche Amtszeit wahrnehmen. Innerhalb der Gremien der Stadt Leipzig erfolgt die Ermittlung der zu entsendenden Personen durch das Benennungsverfahren. Endet die gesellschaftsrechtlich definierte Amtszeit der Aufsichtsräte, haben die Gesellschafter das Recht, neue Mitglieder zu entsenden, die dann wieder im Wege des Benennungsverfahrens ermittelt werden. Die gesellschaftsrechtliche Amtszeit ist in § 18 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages des MDV definiert und endet mit Ablauf der Gesellschafterversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Die Amtszeit unterscheidet sich damit von der Wahlperiode des Stadtrates. Sie endet im MDV für alle Aufsichtsratsmitglieder der Stadt Leipzig einheitlich im Jahr 2019, auch für das neue nachbenannte und nachentsandte Mitglied. Die Entsendung des neuen zusätzlichen Mitgliedes erfolgt somit für den Rest der laufenden Amtszeit. In der kommenden Amtszeit entsendet die Stadt Leipzig drei Mitglieder, in der darauffolgenden wieder vier. Seite 2/4