Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1266458.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
06.04.17, 12:00
Aktualisiert
11.05.17, 08:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03335-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Betreff
Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um einen weiteren Punkt 4.:
a) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Prozessberatung und -begleitung der
Stadtverwaltung in Bezug auf eine weitere kontinuierliche Verstetigung von „informellen“
Bürgerbeteiligungsverfahren ein Gremium einzurichten.
b) Das Gremium besteht zu selben Anteilen aus Beteiligungsverantwortlichen der
Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Zivilgesellschaft.
c) Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Oberbürgermeister.
d) Die Aufgaben des Gremiums sind bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2017
festzulegen. Dabei werden die Vorschläge in der Begründung des Antrags einbezogen.
e) Die nicht städtischen Mitglieder des künftigen Gremiums werden analog der
Entschädigungssatzung entschädigt.
f) Die Deckung der Kosten für die Arbeit des Gremiums erfolgt aus dem laufenden Budget von
„Leipzig weiter denken“.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die qualitative und kommunikative Ausgestaltung sowie bessere Einbindung „informeller“
Bürgerbeteiligungsverfahren in die politischen Entscheidungsprozesse bleibt Daueraufgabe. Eine
umfassende, verlässliche und langfristige Beteiligungskultur gilt es in unserer Stadt weiter
aufzubauen.
Auch nach Bilanzierung und Bestandsaufnahme der Leipziger Bürgerbeteiligung ist der Trialog aus
aus Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertretern der Stadtratsfraktionen und der
Zivilgesellschaft deshalb fortzuführen.
Hinsichtlich der Fortführung des Trialogs wird die Notwendigkeit eines neu zu schaffenden
Gremiums als sinnvoll und zielführend erachtet, denn es ermöglicht zum einen die Sicherung von
Kontinuität und zum anderen die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln gegenüber Stadtrat
und Zivilgesellschaft:
Insbesondere Beteiligungskonzepte der Verwaltung und ggf. auftretende Konflikte bei
Beteiligungsverfahren sollen von dem Gremium beraten werden. Des Weiteren sollen von dem
Gremium auch aktuelle Fragen zur Bürgerbeteiligung auf die Agenda gesetzt und fachlich bearbeitet
werden können.
Die Umsetzung der Bausteine a.) - d.). der Beschlussvorlage (Vorhabenliste „light“,
Beteiligungskonzept für größere und mehrstufige Beteiligungsverfahren sowie Verknüpfung von
Beteiligung und Engagementförderung und Neuorientierung des Stadtbüros) ist im Begleitgremium
fortwährend rückzukoppeln, verbunden mit der Möglichkeit, gegebenenfalls
Handlungsempfehlungen auch mit Blick auf eine Weiterentwicklung aussprechen zu können.
Mit diesem kooperativen Ansatz wird weder die Entscheidungshoheit der Verwaltung noch des
Stadtrates eingeschränkt, denn bei dem neu zu schaffenden Gremium soll es sich ausdrücklich nicht
um einen Beirat im Sinne von § 47 der Sächsischen Gemeindeordnung handeln. Titel des Gremiums
könnte sein: „Forum Bürgerbeteiligung Leipzig“.
Zur Besetzung des Gremiums wird folgernder Vorschlag unterbreitet: Neben
Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung (u.a. „Leipzig weiter denken“), sollen Vertreter der
Stadtratsfraktionen, die zuständig für Bürgerbeteiligung sind, und des Weiteren Vertreter aus der
Zivilgesellschaft mit fachlicher Expertise Teil des Gremiums sein. In Bezug auf zu benennende
Vertreter der Zivilgesellschaft könnten zum Beispiel Teilnehmer der informellen Arbeitsgruppe des
„Forum Bürgerstadt Leipzig“, die den Bilanzierungsprozess begleitete, angefragt werden. Neben
einem festen Kreis von Beteiligungsverantwortlichen der Stadtverwaltung könnten andere
Verwaltungsmitarbeiter eingeladen werden, wenn ihr Beteiligungsprozess in dem Gremium
vorgestellt wird.
Aufgrund des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltsantrages „„Leipzig weiter denken“:
Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken!“ zum Doppelhaushalt 2017/2018
kann die Deckung der Kosten aus dem laufenden Budget von „Leipzig weiterdenken“ ohne weiteres
erfolgen.
Anlagen:
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