Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1242256.pdf
Größe
290 kB
Erstellt
13.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.04.17, 14:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03534-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Rechnungsprüfungsausschuss
06.04.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Einführung eines internen Kontrollsystems (IKS) in der Leipziger Stadtverwaltung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt
Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung prüft die Einführung eines „Internen Kontrollsystems“ (IKS) auf Basis heute schon
vorhandener oder noch zu ergänzender Komponenten der Dezernate und Ämter. Die
Stadtverwaltung wird bis zum 30.03.2018 ein entsprechendes Konzept zur Einführung vorlegen. Ein
Bestandteil des Konzeptes ist das Berichtswesen an den Stadtrat.
2. Eine Kooperation mit externer Fachschul- oder Hochschulkompetenz (z.B. die Fachhochschule
der Sächsischen Verwaltung Meißen oder der Leipziger Universität) für die Einführung wird
angestrebt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
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1. Ausgangssituation
Ein Internes Kontrollsystem (IKS) ergibt sich indirekt aus der Gesetzgebung zur Doppik, ist
aber nichts Neues für die Stadtverwaltung Leipzig.
Das IKS als ganzheitliches Steuerungs- und Überwachungssystem umfasst Komponenten
der
Steuerung
(internes
Steuerungssystem)
und
deren
Überwachung
(internes
Überwachungssystem). Das interne Überwachungssystem beinhaltet prozessintegrierte
Sicherungsmaßnahmen
Überwachungsmaßnahmen
und
(welche
Kontrollen
überwiegend
sowie
vom
prozessunabhängige
Rechnungsprüfungsamt,
den
Datenschutzbeauftragten, den Informationssicherheitsbeauftragten oder der „IKS Stelle“
durchgeführt werden) – siehe Abbildung 1. Im Verständnis der Stadtverwaltung von IKS wird
der Fokus vor allem auf das interne Überwachungssystem gelegt (siehe Abbildung 1 – grau
unterlegt).
Abbildung 1 Internes Kontrollsystem (Quelle: Verändert übernommen aus IDW Prüfungsstandards 261 (2006), S. 12)
Die Stadtverwaltung hat bereits viele Komponenten eines internen Kontrollsystems
eingeführt. Die Stadtverwaltung ist insbesondere im städtischen Finanzwesen bestrebt das
Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennungen, Befugnisregelungen und Festlegungen von
Zugriffsrechten umfassend umzusetzen. Im Übrigen sind dies grundlegende Fragestellungen
in einer stadtinternen Organisationsberatung, welche vom Hauptamt für Fachämter
durchgeführt werden. In der Stadtverwaltung Leipzig bereits installierte Maßnahmen sind
nachfolgend angeführt, um den Stadtrat ein entsprechendes Bild der IST-Situation zu
zeichnen.
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Prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (beispielhaft, nicht vollständig und in der
Wirkung nicht bewertet!)
Es ist die sogenannte „Verwaltungsinformation“ als Bereitstellungsplattform für
Dienstanweisungen und Organigramme eingerichtet.
Die Befugnisse einzelner Stellen werden in den Stellenbeschreibungen dokumentiert.
Seit Anfang 2016 besteht die Regelung, dass alle verfahrensregelnden
Dienstanweisungen des Oberbürgermeisters mit einer Prozessdarstellung zu
dokumentieren ist. Darüber hinaus werden die Prozessdarstellungen immer häufiger
als Instrument zur Analyse (auch zur Erkennung von Schwachstellen im Sinne des
IKS) genutzt.
Verschiedene Softwareprodukte umfassen interne Kontrollmechanismen.
Es existieren umfangreiche Regelungen (bspw. Satzungen, Ratsbeschlüsse und
deren Ausschüsse, Beschlüsse des Oberbürgermeisters, Dienstanweisungen).
Saldenbestätigungen (werden aktuell bis zur 1. Beteiligungsebene eingeholt und bei
Eigenbetrieben. Die Einholung weitergehender Bestätigungen (ab 2.
Beteiligungsebene) wird im Rahmen der Erstellung des Gesamtabschlusses geprüft.
Qualifizierten Bankbestätigungen werden eingeholt.
Der Einheitsgeschäftspartner wird strikt eingehalten.
Massive Ausweitung der Einholung von Vollständigkeitserklärungen innerhalb der
Verwaltung zur Abdeckung aller Bilanzpositionen und sowie der Angaben unter der
Vermögensrechnung, im Anhang und im Rechenschaftsbericht.
Regelung zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurden festgelegt und befinden
sich noch im Verfahren.
Umfangreiche Maßnahmen in Bezug zur Nutzung der Rechnungswesensoftware
SAP; Fortschreibung des Berechtigungskonzeptes, des Notfallkonzeptes, des
Supportkonzeptes, vielfältige Prüf- und Verprobungsinstrumente zur
Qualitätssicherung und Einhaltung von Vorgaben.
Ein Maßnahmekatalog zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Erfüllung aller
Steuerpflichten der Stadt Leipzig wird weiterentwickelt.
Erarbeitung eines prozessbezogenen Prüfplans in der Stadtkasse.
Erstellung einer Aufgaben-Rechte-Matrix für die Stadtkasse, in welcher die Vergabe
von Rechten im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufgabenerledigung
dokumentiert wird.
Stichproben der Vorgesetzten bzw. Regelkontrollen und deren eindeutige
Dokumentation.
2
Verschiedene IKS-relevante Projekte werden derzeit geplant oder befinden sich in
der Umsetzung (bspw. zentrale Vertragsdatenbank, zentraler Rechnungseingang,
digitales Anordnungswesen, Prozessregister, Zuwendungsregister, elektronische
Vergabe).
Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen
Es wurden verschiedene Institutionen (Finanzausschuss des Stadtrates,
Rechnungsprüfungsausschuss, Rechnungsprüfungsamt) und Beauftragte (bspw.
Datenschutzbeauftragter) bzw. Verantwortliche Stellen (bspw. IKS-Stelle)
eingerichtet. Diese „Stellen“ Prüfen entsprechend ihres (gesetzlichen) Auftrages.
Der stadtweite Rahmen, sämtliche eingeführte Maßnahmen, Instrumente und Regelungen zu
einem ganzheitlichen Ansatz von IKS zusammenzuführen, muss noch geschaffen werden.
Im Kern müssen vor allem die prozessintegrierten IKS-Aspekte gestärkt werden. Aus Sicht
der Stadtverwaltung sollte dieser Rahmen unbedingt aufgebaut werden.
2. Alternativvorschlag
Die Stadtverwaltung Leipzig wird die Konzeption zu einem systematischen IKS fortentwickeln
und die bereits vorhandenen IKS - Komponenten (bspw. Prozessdarstellungen, SoftwareKontrollmechanismen (automatisierte Eingabe- und Plausibilitätskontrollen, Protokollierung,
Rollen-Rechte-Konzepte, Workflowsteuerung etc.), stadtinterne Dienstanweisungen des
Oberbürgermeisters, Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes, Vier-Augen-Prinzip/SechsAugen-Prinzip etc.) in das Konzept sinnvoll integrieren. Der Schlüssel zur Etablierung eines
systematischen IKS liegt in der Verzahnung des Prozessmanagements mit dem
Risikomanagement auf Basis eines definierten Sicherheitsniveaus. Diese Verzahnung wird
sich in einem ersten Schritt auf das Finanzmanagement konzentrieren. Im Kern sollen also
regelmäßige Sicherheitsaudits gemessen am Schutzbedarf des einzelnen Prozesses
durchgeführt werden und die entsprechenden Schutzmaßnahmen daraus abgeleitet werden.
Die Stadtverwaltung wird bis zum 31.03.2018 ein entsprechendes Konzept zur Einführung
eines internen Kontrollsystems (bezüglich des ersten Schrittes) vorlegen. In dem Konzept
wird das strategische Zielbild der Stadt Leipzig zur Priorisierung von Kontroll- und
Überwachungsmaßnahmen berücksichtigt. Nach der endgültigen Etablierung eines IKS
erfolgt aller 2 Jahre eine Überprüfung des IKS. Hierüber wird der Stadtrat in Kenntnis
gesetzt. Die Anregung zur Kooperation mit externer Fachhochschulkompetenz wird dabei
gern aufgegriffen.
Darüber hinaus werden sämtliche geregelte finanzrelevante Arbeitsabläufe/Prozesse (gilt
aber für alle Dienstanweisungen des Oberbürgermeisters) im Rahmen der sogenannten
„Regelungsüberprüfung“ neu bewertet und künftig prozessual geprüft und dargestellt. Hinzu
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kommt, dass die Einführung der E-Akte einen umfassenden Beitrag zur Einhaltung von
bestimmten Verfahrensweisen und Prozessregeln leisten wird.
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