Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1245370.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
23.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.04.17, 09:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03746
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
FA Umwelt und Ordnung
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Ost
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Schwimmhalle Ost am Otto-Runki-Platz
Beschlussvorschlag:
1.
Der Otto-Runki-Platz wird als Standort für einen Schwimmhallenneubau bestätigt.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über die Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH und die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH darauf hinzuwirken,
dass unter der Federführung der Sportbäder Leipzig GmbH bei der weiteren Prüfung des
Schwimmhallenneubaus folgende Voraussetzungen bzw. Verfahren Beachtung finden:
a) Anstreben einer energieeffizienten und ökologisch nachhaltigen Bauweise durch
Passivhausstandard, Gründach, Fassadenbegrünung und Photovoltaik-Anlage.
b) Berücksichtigung von Zuschauerkapazitäten in der Schwimmhalle in Abstimmung mit
möglichen Fördermittelgebern.
c) Durchführung eines Architektur- und Gestaltungswettbewerbes zur Einbettung in die
örtliche Stadtplanung.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer kooperativen Bauweise durch
Kombination verschiedener Nutzungsmöglichkeiten des entstehenden, ggf. mehrgeschossigen
Baukörpers gemeinsam mit den kommunalen Unternehmen Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH, Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH, LESG Gesellschaft der Stadt
Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH sowie dem Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe in Abstimmung mit möglichen Fördermittelgebern zu prüfen.
4.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig wird in geeigneter Weise über die Ergebnisse der
unter Beschlusspunkt 2 und 3 aufgeführten Prüfungen in Kenntnis gesetzt.
5.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten für eine Schaffung von
Ausgleichsmaßnahmen in örtlicher Nähe des Otto-Runki-Platzes auszuschöpfen.
6.
Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung dieses Platzes mit einer
Schwimmhalle werden durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines
Bebauungsplanes geschaffen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Notwendigkeit der Errichtung einer neuen Sportschwimmhalle, vorzugsweise im Leipziger
Osten, wird aus dem Sportprogramm 2024 für die Stadt Leipzig (generelle Unterversorgung von
Schwimmhallenfläche in Leipzig verbunden mit der Empfehlung zum Bau von 1.000 m² neuer
Schwimmhallenfläche (entspricht ca. zwei 25 m Schwimmhallen)) sowie dem Ratsbeschluss A
00471/14-NF-004 mit dem konkreten Ortsbezug („..den Bau und die Finanzierung einer neuen
Schwimmhalle, möglichst im Leipziger Osten,...“) abgeleitet.
Der Neubau einer Schwimmhalle im Leipziger Osten ist mit folgender Ausstattung geplant:
•
Wettkampfbecken mit 6 Bahnen, einer Länge von 25 m und einer Wassertiefe von 1,80 m.
•
Lehrschwimmbecken mit einer Länge von 16,66 m, einer Breite von 10 m und einer
•
Wassertiefe von max. 1,35 m.
•
Kinderplanschbecken mit einer Wasserfläche von ca. 30 m² und einer Wassertiefe von
0,60 m.
•
Die entsprechenden Umkleide- und Sanitärbereiche sowie Nebenräume.
•
Saunabereich (optional).
•
Zuschauertribünen (optional).
Nach Bäderbaurichtlinie wird bei Berücksichtigung dieser Eckdaten etwa eine Grundstücksfläche
von mindestens 5.150 m² mit einem tendenziell quadratischen Zuschnitt benötigt, die bestenfalls
entsprechend erschlossen ist (Elt., Fernwärme oder Gas, Wasser/Abwasser) sowie eine gute
Anbindung an den ÖPNV und an das öffentliche Straßennetz bietet.
Nach intensiver Grundstückssuche erfüllt dieses Grundstück alle genannten Vorgaben und befindet
sich dazu im Eigentum der Stadt Leipzig:
Otto-Runki-Platz
Gemarkung Neuschönefeld - Eisenbahnstraße; Flurstück 280
Fläche: 5.797 m²
Eigentum Stadt Leipzig (Fachliegenschaft Amt für Stadtgrün und Gewässer)
Dieser Standort befindet sich direkt neben der Schule am Rabet (Grundschule), dem Beruflichen
Schulzentrum 7 (ehemals BSZ 5) und besitzt eine unmittelbare Straßenbahnanbindung durch die
Haltestelle Einertstraße (Linien 1, 3 und 8) an der nördlichen Grundstücksgrenze (siehe Anlage 1).
In der Umgebung befinden sich neben den Grundschulen (August-Bebel und Wilhelm Wander), vier
Kindertagesstätten sowie die 16. Oberschule.
Obwohl der Otto-Runki-Platz eine mit Fördermitteln 2006/7 (Fördermittelbindung läuft 2017 aus)
gestaltete Grünfläche ist, erscheint damit dieser Platz nach Abwägung aller Vor- und Nachteile
sowie der vorhandenen Alternativen als der sozialräumlich geeignetste Standort für den
Schwimmhallenneubau.
Vor dem Hintergrund der stark wachsenden Stadt und dem damit in Verbindung stehenden enormen
Flächenbedarf für Wohnraum, soziale Infrastruktur und Erholungsräume, ist eine MehrzweckNutzungsmischung durch mehrgeschossiges Bauen zu prüfen. Aufgrund des derzeitigen
Gesellschaftszweckes der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) erscheint es sinnvoll, mit weiteren
kommunalen Unternehmen in Leipzig entsprechende Bedarfe und Realisierungsmöglichkeiten eines
kooperativen Bauprojektes zu untersuchen. Ebenso sind damit einhergehend die
Rahmenbedingungen seitens des Fördermittelgebers auszuwerten und zu beachten.
Dieses potenzielle Multifunktionsgebäude soll auch Einrichtungen erhalten, die es im unmittelbaren
Umfeld des Standorts gibt und die von privaten Anbietern/anderen Anbietern betrieben werden. Hier
ist zu prüfen, ob solche Angebote in einem, mit öffentlichen Mitteln errichteten und betriebenem
Gebäude einen Beihilferechtsverstoß darstellen. Die Sportbäder Leipzig GmbH hat im November
2011 geprüft, ob die Zahlungen der Stadt Leipzig im Rahmen des BLFV einen Verstoß gegen das
EU-Beihilferecht darstellen. Die Prüfung ergab, dass die SBL in ihrer derzeitigen Aufstellung und
Organisation
EU-Beihilferechtskonform
arbeitet.
Beim
Bau
und
Betrieb
eines
Multifunktionsgebäudes durch die Sportbäder Leipzig GmbH selbst, ist ein Verstoß gegen das EUBeihilferecht nicht auszuschließen.
Der Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV) zwischen der Stadt Leipzig und der SBL vom
29.10.2004 (letzte Änderung vom 18.12.2012) definiert die Aufgaben und Pflichten der SBL.
Der BLFV wurde mehrfach vom Finanzamt Leipzig hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der
allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung geprüft (am 28.07.2004, am 19.10.2004 und am 19.09.2012).
Bei einer Änderung des BLVF hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten der SBL, z.B. bei Bau und
Betrieb eines Multifunktionsgebäudes mit bspw. integrierten Sozialwohnungen, Altenpflegeheim,
Fitnessclub oder Restaurant besteht das akute Risiko, dass die verbindlichen Zusagen hinsichtlich
der steuerlichen Behandlung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung unwirksam werden.
Das Risiko bei 19 % Umsatzbesteuerung auf die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung beträgt derzeit
ca. 990 TEUR/a oder bei 7 % Umsatzbesteuerung ca. 365 TEUR/a.
Unabhängig von der zu prüfenden Nutzungsmischung und kooperativen Baurealisierung, wird die
Umsetzung der Gründachstrategie und einer energieeffizienten Bauweise angestrebt.
Damit sich der Schwimmhallenneubau auch städtebaulich in die Umgebung einfügt und eine weitere
Aufwertung ermöglicht, ist die Durchführung eines Architektur- und Gestaltungswettbewerbes
vorgesehen.
Zur Förderung der Familienfreundlichkeit und Teilhabe von Eltern an den sportlichen Aktivitäten ihrer
Kinder werden die Möglichkeiten eines wettkampfgeeigneten Schwimmhallenbaus angestrebt.
Dies gilt nicht nur für die Sportler sondern ebenso für Besucher, die bislang in Leipzig lediglich in der
Universitätsschwimmhalle über entsprechende Besucherkapazitäten adäquate Möglichkeiten zur
Besucherteilnahme an Schwimmwettkämpfen vorfinden. In einer 25 m-Sportschwimmhalle sind
klassische Besuchertribünen voraussichtlich möglicherweise nicht förderfähig, aber dennoch im
Kontext des Gesamtbudgets mit Varianten zu prüfen und einzuplanen.
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen werden nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zur
wegfallenden Grünfläche Otto-Runki-Platz realisiert, ohne dass dabei das Planfeststellungsverfahren
vom 15.06.2011 der DB Netz AG zum City-Tunnel Leipzig – netzergänzende Maßnahmen
Engelsdorf-Gaschwitz gefährdet wird. Hier wird die für den Stadtteil und unter dem Gesichtspunkt
der ökologischen Notwendigkeiten geeignetste Lösung angestrebt.
Die letztendliche Beschlusszuständigkeit für einen Schwimmhallenneubau liegt beim Aufsichtsrat der
Sportbäder Leipzig GmbH.
Entsprechend der Prüfergebnisse über die Fördermöglichkeiten eines oder mehrerer
Fördermittelgeber sowie der Umsetzung des Ergebnisses aus dem Architektenwettbewerb, ist die
Sportbäder Leipzig GmbH mit dem notwendigen finanziellen Rahmen durch die Stadt Leipzig in die
Lage zu versetzen, den Schwimmhallenneubau umzusetzen.
Neubau Schwimmhalle - grober zeitlicher Ablauf (Stand 01/2017):
09/2017
bis 11/2017
bis 05/2018
bis 09/2018
bis 07/2019
bis 10/2019
bis 01/2020
bis 05/2020
05/2020
03/2022
Prüfung kooperative Bauweise mit kommunalen Unternehmen in Leipzig;
ggf. Übertragung Grundstück an Sportbäder Leipzig GmbH
Vorbereitung Architektenwettbewerb (2 Monate)
Architektenwettbewerb (7 Monate)
Erarbeitung Entwurfsplanung / Erarbeitung Fördermittel-Antrag (4 Monate)
(Bauvoranfrage / Baugrunduntersuchung /Konkurrenzanalyse etc.)
Bearbeitungszeit Förderantrag/Übergabe Zuwendungsbescheid (10 Monate)
Erarbeitung der Genehmigungsplanung /des Bauantrages (3 Monate)
Erteilung Baugenehmigung (3 Monate)
Ausführungsplanung/Ausschreibungen (4 Monate)
Baubeginn/ Bauzeit (22 Monate)
Eröffnung
Parallel dazu sind folgende Schritte für die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig:
bis 01/2018 Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
bis 12/2018 Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
bis 09/2019 Satzungsbeschluss Bebauungsplan
In Anlage 2 ist die Verteilung der Schwimmhallen im Stadtgebiet in der Stadt Leipzig dargestellt. Die
Anlage 3 zeigt Fotos des Platzes vom 12.05.2016.
Anlagen:
Anlage 1 – Lage Otto-Runki-Platz
Anlage 2 – Verteilung der Schwimmhallen im Stadtgebiet
Anlage 3 – Fotos Otto-Runki-Platz
Anlage 1
Datenauszug LeipziGIS
Erstellu ngsdatum
20.0 5.2 016
Erstellt für Maßstab
1:750
0
© A mt für Ge oinformation und Bode nordnu ng
8m
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Nur für den Dienstge brauch.
Verteilung der Schwimmhallen im Stadtgebiet
Anlage 2
SH Nord
SH Mitte
SH Nordost
Sachsentherme
SH West
Universitätsschwimmhalle
SH Süd
Sportbad an der Elster
SH Südost
Grünauer Welle
Hallenbäder 2016
Legende
Schwimmhalle
Sportbäder Leipzig
Schwimmhalle anderer Betreiber
Anlage 3
Otto-Runki-Platz 12.05.2016
Blick nach Süden Richtung Berufsschulzentrum
Blick nach Norden von der Mitte des Platzes
Blick nach Nordosten von der Mitte des Platzes