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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257411.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.05.17, 07:45

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03791-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 11.04.2017 2. Lesung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 13.04.2017 2. Lesung FA Wirtschaft und Arbeit 25.04.2017 2. Lesung Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und Kitas Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Sachverhalt: Die Verwaltung nutzt bereits einen Rahmenvertrag mit Handwerksbetrieben in 22 Gewerken. Durch Ausschreibungen werden Wettbewerbspreise ermittelt. Schulen und Kita´s in Gebäuden der Stadt Leipzig müssen nicht selbst nach den Handwerkern suchen, sondern werden innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten über eine ständig besetzte Stelle im Bereich Werterhaltung des Amtes für Gebäudemanagement mit Reparaturleistungen versorgt. Schäden werden zeitnah behoben. Kommt es durch den erforderlichen technischen Umfang nicht sofort zur Instandsetzung, wird die Stelle bis zur Reparatur gesichert. Die seitens der Stadt Leipzig ausgeschriebenen Hausmeisterstellen verlangen u.a. eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, bevorzugt in den Fach-richtungen Heizungs-/Lüftungsbau, Gas-, Wasser- oder Elektroinstallation bzw. Tischler-/in, Zimmerer/-in, Instandhaltungs-/Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in. Somit soll gewährleistet werden, dass entsprechende Reparaturen, auch in Eigenleistungen, durch- geführt werden können. Es gibt einen in sich nicht abschließenden Aufgabenkatalog, der durchzuführende Leistungen der Hausmeister enthält. Darunter fallen z.B. Aufgaben wie: - Reparaturen von Einrichtungsgegenständen (Möbel, Türen, Fenster und Schränken) und Spielzeug, - Reparatur bzw. Erneuerung Sanitärkeramik einschließlich Zubehör, - kleinere Schlosserarbeiten, - entlüften von Heizkörpern und Auffüllen von Heizungsanlagen, - Beseitigung von Graffitischäden bis 1 m² am und im Gebäude, - Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte. Da der Leistungskatalog der Hausmeister noch eine Vielzahl anderer Tätigkeiten enthält, müssen Reparaturleistungen an Dach und Fach mehrheitlich über Fachfirmen (Rahmenzeitverträge) abgewickelt werden.