Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257411.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.05.17, 07:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03791-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
11.04.2017
2. Lesung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
13.04.2017
2. Lesung
FA Wirtschaft und Arbeit
25.04.2017
2. Lesung
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Aufbau eines Handwerker-Pools für kommunale Schulen und Kitas
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Die Verwaltung nutzt bereits einen Rahmenvertrag mit Handwerksbetrieben in 22 Gewerken.
Durch Ausschreibungen werden Wettbewerbspreise ermittelt.
Schulen und Kita´s in Gebäuden der Stadt Leipzig müssen nicht selbst nach den Handwerkern
suchen, sondern werden innerhalb und außerhalb der Dienstzeiten über eine ständig besetzte Stelle
im Bereich Werterhaltung des Amtes für Gebäudemanagement mit Reparaturleistungen versorgt.
Schäden werden zeitnah behoben. Kommt es durch den erforderlichen technischen Umfang nicht
sofort zur Instandsetzung, wird die Stelle bis zur Reparatur gesichert.
Die seitens der Stadt Leipzig ausgeschriebenen Hausmeisterstellen verlangen u.a. eine
abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, bevorzugt in den Fach-richtungen
Heizungs-/Lüftungsbau, Gas-, Wasser- oder Elektroinstallation bzw. Tischler-/in, Zimmerer/-in,
Instandhaltungs-/Anlagenmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in. Somit soll gewährleistet werden,
dass entsprechende Reparaturen, auch in Eigenleistungen, durch- geführt werden können.
Es gibt einen in sich nicht abschließenden Aufgabenkatalog, der durchzuführende Leistungen der
Hausmeister enthält. Darunter fallen z.B. Aufgaben wie:
- Reparaturen von Einrichtungsgegenständen (Möbel, Türen, Fenster und Schränken) und
Spielzeug,
- Reparatur bzw. Erneuerung Sanitärkeramik einschließlich Zubehör,
- kleinere Schlosserarbeiten,
- entlüften von Heizkörpern und Auffüllen von Heizungsanlagen,
- Beseitigung von Graffitischäden bis 1 m² am und im Gebäude,
- Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte.
Da der Leistungskatalog der Hausmeister noch eine Vielzahl anderer Tätigkeiten enthält,
müssen Reparaturleistungen an Dach und Fach mehrheitlich über Fachfirmen
(Rahmenzeitverträge) abgewickelt werden.