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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1264784.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
31.03.17, 12:00
Aktualisiert
07.08.17, 10:19

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04037 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Personalsituation in der Stadtverwaltung und anstehende Aufgaben Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltes 2017/2018 meldeten die Fachämter der Stadt Stellenmehrbedarfe an. Diese resultierten überwiegend aus neuen gesetzlichen Anforderungen, der steigenden Einwohnerzahl, Beschlüssen des Stadtrates, Aufgabenerweiterung und damit verbundener Arbeitsüberlastung in einzelnen Abteilungen. Der Stellenplan 2017/18 sieht für beide Jahre einen Stellenmehrbedarf von 318,71 Stellen vor. Davon wurden 260,07 Stellen zum 1.1.2017 in den Stellenplan aufgenommen.1 Von diesen werden 113,57 Stellen zum 1.10.2017 besetzt. Weitere 58,64 Mehrbedarfsstellen sollen im laufenden Haushaltsjahr eingestellt werden.2 Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1. Wie viele Stellenmehrbedarfe wurden von den Fachämtern ursprünglich für den Doppelhaushalt 2017/18 angemeldet? 2. Welche Gründe gibt es, dass davon nur 318,71 Stellen anerkannt worden sind? Sind die darüber hinaus geforderten Stellen unnötig? Falls ja, mit welcher Begründung? Falls nein, nach welchem Prinzip wurden die Prioritäten und Nachrangigkeiten gesetzt? 3. Wenn von den 260,07 für 2017 geplanten Stellen 113,57 Stellen erst zum 1.10.2017 besetzt werden, wann wurden bzw. werden die übrigen 146,5 Stellen besetzt? 4. Wie viele Stellen wurden 2016 bzw. werden 2017 aus Alters- und sonstigen Gründen frei? Werden alle diese Stellen nachbesetzt? Wann erfolgt in der Regel die Nachbesetzung dieser Stellen? Ist die Möglichkeit einer Übergabe oder einer Einarbeitung der neuen Mitarbeiter durch die ausscheidenden Mitarbeiter gegeben? Falls nicht, welche Zeit braucht es erfahrungsgemäß, bis neue Mitarbeiter die anstehenden Aufgaben voll erfüllen können? 1DS-VI-03341, 2Ebenda, S. 3 S. 8 Seite 1 5. Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis eine auszuschreibende Stelle neu/wiederbesetzt wird? Gibt es bei Ausschreibungsverfahren eventuell vermeidbare zeitliche Verzögerungen? Wenn ja, worin liegen die Gründe? 6. Welche Auswirkungen hat die Nicht- bzw. Späterbesetzung der angemeldeten/ freigewordenen Stellen auf die verbleibenden Mitarbeiter? 7. Wie haben sich der Krankenstand und die Überlastungsmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 2014 bis 2017 entwickelt? 8. Wie hat sich das betriebliche Gesundheitsmanagement seit 2014 entwickelt? Welche Erfolge sind aufzuweisen? Welche Probleme werden gesehen? Welche Effekte werden in Zukunft erwartetet? 9. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten von Bürgeranliegen in bürgernahen Bereichen der Stadtverwaltung entwickelt? 10. Ist entsprechend dem Konnexitätsprinzip eine auskömmliche Finanzierung der Personalkosten durch Bund und Land gesichert, die mit gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Stadt verbunden sind? 11. Wie schätzt der Oberbürgermeister die personelle Ausstattung der Verwaltung im Zusammenhang mit den anstehenden Herausforderungen ein? 12. Welches Konzept verfolgt die Stadt, die angesprochenen Probleme zu lösen? Bis wann soll das geschehen? Seite 2