Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1264784.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
31.03.17, 12:00
Aktualisiert
07.08.17, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04037
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Personalsituation in der Stadtverwaltung und anstehende Aufgaben
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltes 2017/2018 meldeten die Fachämter der
Stadt Stellenmehrbedarfe an. Diese resultierten überwiegend aus neuen gesetzlichen
Anforderungen, der steigenden Einwohnerzahl, Beschlüssen des Stadtrates, Aufgabenerweiterung
und damit verbundener Arbeitsüberlastung in einzelnen Abteilungen.
Der Stellenplan 2017/18 sieht für beide Jahre einen Stellenmehrbedarf von 318,71 Stellen vor.
Davon wurden 260,07 Stellen zum 1.1.2017 in den Stellenplan aufgenommen.1 Von diesen werden
113,57 Stellen zum 1.10.2017 besetzt. Weitere 58,64 Mehrbedarfsstellen sollen im laufenden
Haushaltsjahr eingestellt werden.2
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Wie viele Stellenmehrbedarfe wurden von den Fachämtern ursprünglich für den
Doppelhaushalt 2017/18 angemeldet?
2. Welche Gründe gibt es, dass davon nur 318,71 Stellen anerkannt worden sind? Sind die
darüber hinaus geforderten Stellen unnötig? Falls ja, mit welcher Begründung? Falls nein,
nach welchem Prinzip wurden die Prioritäten und Nachrangigkeiten gesetzt?
3. Wenn von den 260,07 für 2017 geplanten Stellen 113,57 Stellen erst zum 1.10.2017 besetzt
werden, wann wurden bzw. werden die übrigen 146,5 Stellen besetzt?
4. Wie viele Stellen wurden 2016 bzw. werden 2017 aus Alters- und sonstigen Gründen frei?
Werden alle diese Stellen nachbesetzt? Wann erfolgt in der Regel die Nachbesetzung dieser
Stellen? Ist die Möglichkeit einer Übergabe oder einer Einarbeitung der neuen Mitarbeiter
durch die ausscheidenden Mitarbeiter gegeben? Falls nicht, welche Zeit braucht es
erfahrungsgemäß, bis neue Mitarbeiter die anstehenden Aufgaben voll erfüllen können?
1DS-VI-03341,
2Ebenda,
S. 3
S. 8
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5. Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis eine auszuschreibende Stelle neu/wiederbesetzt
wird? Gibt es bei Ausschreibungsverfahren eventuell vermeidbare zeitliche Verzögerungen?
Wenn ja, worin liegen die Gründe?
6. Welche Auswirkungen hat die Nicht- bzw. Späterbesetzung der angemeldeten/
freigewordenen Stellen auf die verbleibenden Mitarbeiter?
7. Wie haben sich der Krankenstand und die Überlastungsmeldungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von 2014 bis 2017 entwickelt?
8. Wie hat sich das betriebliche Gesundheitsmanagement seit 2014 entwickelt? Welche Erfolge
sind aufzuweisen? Welche Probleme werden gesehen? Welche Effekte werden in Zukunft
erwartetet?
9. Wie haben sich die Bearbeitungszeiten von Bürgeranliegen in bürgernahen Bereichen der
Stadtverwaltung entwickelt?
10. Ist entsprechend dem Konnexitätsprinzip eine auskömmliche Finanzierung der
Personalkosten durch Bund und Land gesichert, die mit gesetzlich vorgeschriebenen
Aufgaben der Stadt verbunden sind?
11. Wie schätzt der Oberbürgermeister die personelle Ausstattung der Verwaltung im
Zusammenhang mit den anstehenden Herausforderungen ein?
12. Welches Konzept verfolgt die Stadt, die angesprochenen Probleme zu lösen? Bis wann soll
das geschehen?
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