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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253724.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:33

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03857 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Ost Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig gemäß § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Ost, Ortsteil Volkmarsdorf, einen neuen Schulstandort für eine vierzügige Oberschule in der Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig ein. 2. Bis zur baulichen Fertigstellung des Oberschulkomplexes in der Ihmelsstraße werden die Schulklassen im Interimsschulgebäude in der Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig unterrichtet. 3. Die Oberschule wird zunächst als Außenstelle der 20. Schule (Oberschule) geführt und ab dem Schuljahr 2019/20 als eine eigenständige Schule etabliert. 4. Beginnend mit der Klassenstufe 5 werden die Klassen für die neue Oberschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 im Interimsgebäude aufgebaut. 5. Die ausgewiesenen Folgekosten sowie der Personalmehrbedarf werden in den Eckwertbestimmungen der Folgejahre mit berücksichtigt. 6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2017 Schulsachbearbeiter 2018 2019 /-in 2020 Finanzhaushalt nein 2017 2018 2019 2020ff 8.327 € 25.605 € 30.726 € 40.967 € PSP: 1.100.21.5.1.01.27 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Schulsachbearbeiter/-in Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1 Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträges bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2 Begründung zur Einrichtung Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden. Im aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur aufgeführt. Das vorhandene Schulnetz muss am Bedarf ausgerichtet werden und die Stadt Leipzig als Schulträger ist verpflichtet, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen. Insbesondere in den kommenden Jahren wird die Stadt Leipzig vor der großen Herausforderung stehen, schnell und flexibel die Kapazitäten an den weiterführenden Schulen, wie bspw. Oberschulen bereitzustellen. Bereits ab dem Schuljahr 2017/18 werden zusätzliche Aufnahmekapazitäten für die Oberschule benötigt, da an den bestehenden Oberschulen in der Stadt Leipzig die vorhanden Platzkapazitäten voll ausgeschöpft werden. Stand: 21.03.17 Seite 1 von 4 Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes basiert auf Grundlage der letzten Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2016. Hieraus ergibt sich prognostisch für den Bereich der Oberschulen ein stetiger Bedarfsanstieg bis zum Schuljahr 2030/31. Bedarfsentwicklung im Bereich der Oberschulen in der Stadt Leipzig Bedarf an Klassen in Oberschulen der Stadt Leipzig 800 Wiederitzsch 700 erw. Schule am Adler 600 Diderotstr. Sportoberschule 500 400 erw. G.-Schwarz-Str. 300 Ratzelstr. Ihmelsstr. 200 100 DAZ Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl.6 Kl.5 Kapazität 0 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23 2024/25 2026/27 2028/29 2030/31 Auszug aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2017 Um schnellstmöglich auf den steigenden Oberschulbedarf reagieren zu können, muss ab dem Schuljahr 2017/18 ein Interim im Gebäudekomplex in der Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig eingerichtet werden. Es werden schuljahresweise bis zu vier 5. Klassen für die Oberschule Ihmelsstraße aufgebaut. Mit der Fertigstellung des Schulbaus, voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2020/21, wird die Oberschule an ihren eigentlichen Bestimmungsort – Ihmelsstraße 14 – umziehen. 3. Zum Schulstandort Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig (Lageplan - siehe Anlage 1) Im Rahmen der Entwicklung eines Schulcampus entsteht im ersten Bauabschnitt eine vierzügige Oberschule auf dem Areal Ihmelsstraße 14 in dem leerstehenden Schulobjekt der ehemaligen 18. Schule. Das Schulobjekt befindet sich im Stadtbezirk Ost, Ortsteil Volkmarsdorf und wird perspektivisch in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Gymnasium (2. Bauabschnitt) errichtet. Durch eine umfangreiche Komplexsanierung wird das alte Schulgebäude voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2020/21 für den neuen Oberschulstandort hergerichtet. Der Stand: 21.03.17 Seite 2 von 4 hierfür zu fassende Bau- und Finanzierungsbeschluss wird voraussichtlich zum Ende des 2. Quartal des Jahres 2017 in der Ratsversammlung vorgelegt. 4 Finanzielle Auswirkungen Die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister werden im Bau- und Finanzierungsbeschluss des Amtes für Gebäudemanagement ausgewiesen. Bei der Eckwertbestimmung für die Haushaltsplanung 2017 ff. wurden die anfallenden Kosten für die Schule mit berücksichtigt. Oberschule Ihmelsstraße PSP-Element / Sachkonto Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Anmerkungen 1.100.21.5.1.01.27 8.327,00 € 24.979,38 € 29.975,25 € ff. Personalkosten Personalkosten Schulsachbearbeiter/-in 5 Modalitäten zur Einrichtung 5.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 werden in dem Interimsgebäude Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig bis zu vier Klassen in der Klassenstufe 5 für den neuen Oberschulstandort Ihmelsstraße eingerichtet. 2. Beginnend mit der Klassenstufe 5 werden die Klassen schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut. 3. Diese Klassen werden für zwei Schuljahre unter der Schulleitung der 20. Schule geführt. Danach, ab Schuljahresbeginn 2019/20, wird die Oberschule als eine eigenständige Schule etabliert. 4. Der Umzug aus dem Interimsobjekt in das neue Oberschulobjekt erfolgt mit der Fertigstellung des Schulgebäudes in der Ihmelsstraße 14. 5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Einrichtung der Oberschule wirkt sich auf die Stellen der Schulsachbearbeiter/-in aus. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 soll zunächst eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in bereitgestellt werden. Mit steigender Schülerzahl muss dann schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen. Stand: 21.03.17 Seite 3 von 4 Das Amt für Gebäudemanagement wird für die Oberschule ab dem Schuljahr 2017/18 die gemäß Stellenbemessungsmodell erforderlichen Stellenanteile zur Bewirtschaftung des Objektes mit Hausmeisterleistungen bereitstellen. 6 Alternativlösung Es gibt keine Alternativlösung. Zur Schaffung von Oberschulkapazitäten für das Stadtgebiet Leipzig sind keine anderen geeigneten Standorte (Grundstück) für einen derartigen Schulcampus bekannt. Des Weiteren ist das Vorhaben „Campus Ihmelsstraße“ ein Zukunftsprojekt der Stadt Leipzig. Am Standort Ihmelsstraße soll ein Zentrum mit vierzügiger Oberschule und vierzügigem Gymnasium entstehen, unter dessen Dach weitere Angebote und Leistungen rund um das Thema Bildung gebündelt werden. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, Schulen als sozialen Mittelpunkt in einer lokalen Bildungslandschaft zu verankern. 7 Folgen bei Ablehnung Als Schulträger hat die Stadt Leipzig die Pflichtaufgabe, genügend Schulplätze / Schulkapazitäten bereitzustellen. Wird die Einrichtung dieses Schulstandortes abgelehnt, kann die Oberschulversorgung nicht mehr gewährleistet werden. Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Lageplan (Auszug) Stand: 21.03.17 Seite 4 von 4 Anlage 1 Lageplan (Interim-) Schulstandort – Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig endgültiger Schulstandort - Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig