Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253724.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
17.02.17, 12:00
Aktualisiert
29.01.18, 09:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03857
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Ost
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung einer vierzügigen Oberschule in der Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig gemäß § 24 Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Leipzig richtet im Stadtbezirk Ost, Ortsteil Volkmarsdorf, einen neuen Schulstandort für eine vierzügige Oberschule in der Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig ein.
2.
Bis zur baulichen Fertigstellung des Oberschulkomplexes in der Ihmelsstraße werden die
Schulklassen im Interimsschulgebäude in der Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig unterrichtet.
3.
Die Oberschule wird zunächst als Außenstelle der 20. Schule (Oberschule) geführt und ab
dem Schuljahr 2019/20 als eine eigenständige Schule etabliert.
4.
Beginnend mit der Klassenstufe 5 werden die Klassen für die neue Oberschule schuljahresweise ab dem Schuljahr 2017/18 im Interimsgebäude aufgebaut.
5.
Die ausgewiesenen Folgekosten sowie der Personalmehrbedarf werden in den Eckwertbestimmungen der Folgejahre mit berücksichtigt.
6.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2017
Schulsachbearbeiter 2018
2019
/-in
2020
Finanzhaushalt
nein
2017
2018
2019
2020ff
8.327 €
25.605 €
30.726 €
40.967 €
PSP: 1.100.21.5.1.01.27
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Schulsachbearbeiter/-in
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1
Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“, für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) für
den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung,
die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt
bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung des
Staates. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträges bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2
Begründung zur Einrichtung
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden moderne Schulgebäude benötigt, die den zukünftigen Bildungsanforderungen gerecht werden.
Im aktuellen Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig werden erforderliche Maßnahmen
zur bedarfsgerechten Entwicklung der Schulinfrastruktur aufgeführt. Das vorhandene
Schulnetz muss am Bedarf ausgerichtet werden und die Stadt Leipzig als Schulträger
ist verpflichtet, die entsprechenden Kapazitäten bereitzustellen.
Insbesondere in den kommenden Jahren wird die Stadt Leipzig vor der großen Herausforderung stehen, schnell und flexibel die Kapazitäten an den weiterführenden Schulen,
wie bspw. Oberschulen bereitzustellen.
Bereits ab dem Schuljahr 2017/18 werden zusätzliche Aufnahmekapazitäten für die
Oberschule benötigt, da an den bestehenden Oberschulen in der Stadt Leipzig die vorhanden Platzkapazitäten voll ausgeschöpft werden.
Stand: 21.03.17
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Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes basiert auf Grundlage der
letzten Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik und Wahlen aus dem Jahr 2016.
Hieraus ergibt sich prognostisch für den Bereich der Oberschulen ein stetiger Bedarfsanstieg bis zum Schuljahr 2030/31.
Bedarfsentwicklung im Bereich der Oberschulen in der Stadt Leipzig
Bedarf an Klassen in Oberschulen der Stadt Leipzig
800
Wiederitzsch
700
erw. Schule am Adler
600
Diderotstr.
Sportoberschule
500
400
erw. G.-Schwarz-Str.
300
Ratzelstr.
Ihmelsstr.
200
100
DAZ
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl.6
Kl.5
Kapazität
0
2016/17
2018/19
2020/21
2022/23
2024/25
2026/27
2028/29
2030/31
Auszug aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2017
Um schnellstmöglich auf den steigenden Oberschulbedarf reagieren zu können, muss
ab dem Schuljahr 2017/18 ein Interim im Gebäudekomplex in der Löbauer Straße 46 in
04347 Leipzig eingerichtet werden. Es werden schuljahresweise bis zu vier 5. Klassen
für die Oberschule Ihmelsstraße aufgebaut.
Mit der Fertigstellung des Schulbaus, voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2020/21,
wird die Oberschule an ihren eigentlichen Bestimmungsort – Ihmelsstraße 14 – umziehen.
3. Zum Schulstandort Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig
(Lageplan - siehe Anlage 1)
Im Rahmen der Entwicklung eines Schulcampus entsteht im ersten Bauabschnitt eine
vierzügige Oberschule auf dem Areal Ihmelsstraße 14 in dem leerstehenden Schulobjekt der ehemaligen 18. Schule. Das Schulobjekt befindet sich im Stadtbezirk Ost, Ortsteil Volkmarsdorf und wird perspektivisch in unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen
Gymnasium (2. Bauabschnitt) errichtet.
Durch eine umfangreiche Komplexsanierung wird das alte Schulgebäude voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2020/21 für den neuen Oberschulstandort hergerichtet. Der
Stand: 21.03.17
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hierfür zu fassende Bau- und Finanzierungsbeschluss wird voraussichtlich zum Ende
des 2. Quartal des Jahres 2017 in der Ratsversammlung vorgelegt.
4
Finanzielle Auswirkungen
Die Bau-, Ausstattungs- und Folgekosten sowie die Personalkosten für den Hausmeister werden im Bau- und Finanzierungsbeschluss des Amtes für Gebäudemanagement
ausgewiesen.
Bei der Eckwertbestimmung für die Haushaltsplanung 2017 ff. wurden die anfallenden
Kosten für die Schule mit berücksichtigt.
Oberschule
Ihmelsstraße
PSP-Element /
Sachkonto
Jahr 2017
Jahr 2018
Jahr 2019
Anmerkungen
1.100.21.5.1.01.27
8.327,00 €
24.979,38 €
29.975,25 €
ff.
Personalkosten
Personalkosten
Schulsachbearbeiter/-in
5
Modalitäten zur Einrichtung
5.1 Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 werden in dem Interimsgebäude Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig bis zu vier Klassen in der Klassenstufe 5 für den neuen
Oberschulstandort Ihmelsstraße eingerichtet.
2. Beginnend mit der Klassenstufe 5 werden die Klassen schuljahresweise ab
dem Schuljahr 2017/18 aufgebaut.
3. Diese Klassen werden für zwei Schuljahre unter der Schulleitung der 20. Schule geführt. Danach, ab Schuljahresbeginn 2019/20, wird die Oberschule als
eine eigenständige Schule etabliert.
4. Der Umzug aus dem Interimsobjekt in das neue Oberschulobjekt erfolgt mit der
Fertigstellung des Schulgebäudes in der Ihmelsstraße 14.
5.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Einrichtung der Oberschule wirkt sich auf die Stellen der Schulsachbearbeiter/-in
aus. Mit Schuljahresbeginn 2017/18 soll zunächst eine 0,5 VzÄ-Stelle für eine/n Schulsachbearbeiter/-in bereitgestellt werden. Mit steigender Schülerzahl muss dann schuljahresweise nach dem jeweils aktuell gültigen Stellenbemessungsmodell eine Erhöhung der VzÄ-Anteile erfolgen.
Stand: 21.03.17
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Das Amt für Gebäudemanagement wird für die Oberschule ab dem Schuljahr 2017/18
die gemäß Stellenbemessungsmodell erforderlichen Stellenanteile zur Bewirtschaftung
des Objektes mit Hausmeisterleistungen bereitstellen.
6
Alternativlösung
Es gibt keine Alternativlösung. Zur Schaffung von Oberschulkapazitäten für das Stadtgebiet Leipzig sind keine anderen geeigneten Standorte (Grundstück) für einen derartigen Schulcampus bekannt. Des Weiteren ist das Vorhaben „Campus Ihmelsstraße“ ein
Zukunftsprojekt der Stadt Leipzig. Am Standort Ihmelsstraße soll ein Zentrum mit vierzügiger Oberschule und vierzügigem Gymnasium entstehen, unter dessen Dach weitere Angebote und Leistungen rund um das Thema Bildung gebündelt werden. Damit
wird dem Gedanken Rechnung getragen, Schulen als sozialen Mittelpunkt in einer lokalen Bildungslandschaft zu verankern.
7
Folgen bei Ablehnung
Als Schulträger hat die Stadt Leipzig die Pflichtaufgabe, genügend Schulplätze / Schulkapazitäten bereitzustellen. Wird die Einrichtung dieses Schulstandortes abgelehnt,
kann die Oberschulversorgung nicht mehr gewährleistet werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
- Lageplan (Auszug)
Stand: 21.03.17
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Anlage 1
Lageplan
(Interim-) Schulstandort – Löbauer Straße 46 in 04347 Leipzig
endgültiger Schulstandort - Ihmelsstraße 14 in 04315 Leipzig