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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1245667.pdf
Größe
155 kB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:58

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03749 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Alt-West Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b - gemäß § 24 Schulgesetz Beschlussvorschlag: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig ein fünfzügiges Gymnasium am Standort Karl-Heine-Straße 22b, 04229 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule in der KarlHeine-Straße". 2. Die Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2017/18, in einem Vorinterim aufgebaut. Das Interim wird dreieinhalbzügig betrieben. 3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Objektes Karl-Heine-Straße 22b werden die Klassen am Standort Uhlandstraße 28, 04177 Leipzig unterrichtet. Mit dem Umzug in das sanierte Objekt Karl-Heine-Straße 22b wird die Schule fünfzügig. 4. Das Gymnasium wird bis zur Eigenständigkeit als Außenstelle der Robert-Schumann-Schule geführt. 5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Aufwendungen für Schulsachbearbeiter /-in Finanzhaushalt bis nein 2017 2018 2020 5.000 € 14.000 € 5.000 € 2017 2018 2019 2020 8.238 € 20.267 € 20.267 € 20.267 € PSP: 1.100.21.7.1.01.19 Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Schulsachbearbeiter/-in Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, 1. Grundlagen Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten. Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten. Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat. Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus: 1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen für die einzelnen Schularten, 2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsorganisation (jährlich), 3. Schulintegrationsverordnung, 4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde. 2. Begründung zur Einrichtung Mit dem Schulentwicklungsplan 2012 wurde auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines weiteren Gymnasiums im Planungsraum West / „westlich des Zentrums“ verwiesen. Dabei wurde die Einschätzung getroffen, dass die bestehende Ressourcen der Johannes-Kepler-Schule sowie der Robert-Schumann-Schule zu ergänzen sind, da deren Angebote die künftige Nachfrage aus den Ortsteilen Plagwitz, Schleußig sowie Lindenau nicht mehr abdecken können. Der Schulentwicklungsplan 2016 sowie die aktuelle in Arbeit befindliche Fortschreibung 2017 wiederholen und bestätigen den Bedarf der Erhöhung des kapazitiven Angebotes im Bereich der weiterführenden Schulen. Trotz der Schaffung von neuen Schulstandorte an der Telemannstraße und Gorkistraße kann der Gesamtbedarf nur durch weitere extensive Kapazitätserhöhungen vorgenommen werden. Auch die Inbetriebnahme des Standortes Karl-Heine-Straße 22b wird den künftigen Bedarf nur teilweise abdecken können. Die Fortschreibung der Schulnetzplanung im Jahr 2017 wird die dazu erforderlichen Bedarfsableitungen darstellen. Stand: 14.03.17 Seite 1 von 4 Bedarf an Klassen in Gymnasien der Stadt Leipzig 900 800 K.-Heine-Str. 700 Telemannstr. 600 500 400 300 200 DAZ Kl. 12 Kl. 11 Kl. 10 Kl. 9 Kl. 8 Kl. 7 Kl.6 Kl.5 Kapazität 100 0 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23 2024/25 2026/27 2028/29 2030/31 Die Entwicklung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße 22b wurde bereits im Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016, RBV-1351/12 vom 20.09.2012 berücksichtigt. In der Folge fand zum Schulstandort Karl-Heine-Straße im Jahr 2013 ein nichtoffener Wettbewerb zur „Erweiterung eines denkmalgeschützten Schulkomplexes zu einem fünfzügigen Gymnasium, Karl-Heine-Straße 22b in Leipzig“ statt. Gegenwärtig erfolgt die Erarbeitung des Baubeschlusses für das Vorhaben. 3. Finanzielle Auswirkungen Eine Absicherung der Inbetriebnahme des Interims Uhlandstraße für die Einrichtung des perspektivischen Gymnasiums Karl-Heine-Straße ist wie folgt gegeben: • Bestandsmöbel für 4 Klassenzimmer sind vorhanden • Bestandsmöbel für den Außenstellenleiter sind vorhanden Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lehrerzimmers durch beide Einrichtungen sowie die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Sekretariats und die Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Schulsachbearbeiterin. Für den Betrieb der Schule ab dem Schuljahr 2017/18 als Vorinterim im Objekt Uhlandstraße 28 wird von folgenden Kosten für die Mindestausstattung, im Vorgriff auf die Ausstattung am Standort in der Karl-Heine-Straße 22b, ausgegangen: Jahr 2018 Ausstattung weiterer 4 Klassenräume 14.000 € Erg.HH Die Schule soll zum Schuljahr 2019/20 eigenständig werden. Die Baufertigstellung ist gegenwärtig für das IV. Quartal 2020 vorgesehen. Damit wäre die Schule bis zum Jahr 2020 im Vorinterim in der Uhlandstraße 28 untergebracht. Damit müssen PersonalStand: 14.03.17 Seite 2 von 4 kosten der Schulsachbearbeitung für die 3,5-Zügigkeit bis Ende 2020 geplant werden (PSP-Element 1.100.21.7.1.01.19). Die Schule beginnt im Interim nicht mit einer Vollzeitstelle. Die Bemessung in VZÄ steigt mit wachsender Schülerzahl. Bis 300 Schüler beträgt die Bemessung in Gymnasien 0,5 VZÄ. Es werden folgende Personalkosten benötigt: EG 6 N: EG 6 N: 5 Monate 08-12/2017 ganzjährig 2018 0,5 VZÄ 0,5 VZÄ 8.238,75 € 20.267,50 € Die Stelle ist in der Gesamtplanung 2017/2018 der Stellen für Schulsachbearbeiter/innen berücksichtigt. Das Objekt Uhlandstraße 28 ist in der Stellenbemessung der Schulhausmeister berücksichtigt. Durch die Interimseinrichtung entsteht kein abweichender Stellenbedarf für Schulhausmeisterleistungen zum bestätigten Stellenplan 2017/2018. Durch die Bestätigung der neuen Entgeltordnung sind jedoch dauerhaft finanzielle Auswirkungen auf die Personalkosten der Schulhausmeister zu berücksichtigen. Die bisherige Stellenbewertung verändert sich von EG 3 auf EG 5. Dies entspricht Mehrkosten in Höhe von ca. 4.700 € pro Jahr. Die Schule in der Karl-Heine-Straße 22b wird neu ausgestattet. Dennoch werden Umzugskosten, z.B. für Unterrichtsmaterial, anfallen. Diese werden wie folgt veranschlagt: 2017 2020 Umzug in das Objekt Uhlandstraße 28 – 5.000 € Auszug in das Objekt Karl-Heine-Straße 22b – 5.000 € Die Darstellung der Folgekosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße 22b wird mit dem Baubeschluss zur Karl-Heine-Straße 22b aufgeführt. 4. Modalitäten zur Einrichtung 4.1 Ablauf Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird in der Stadt Leipzig ein fünfzügiges Gymnasium am Schulstandort Karl-Heine-Straße 22b in 04229 Leipzig eingerichtet. 2. Das Gymnasium wird Schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2017/18, aufgebaut. 3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Karl-Heine-Straße 22b (voraussichtlich Dezember 2020) werden die Schulklassen im Schulgebäude Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig unterrichtet. Der Betrieb des Vorinterims in der Uhlandstraße 28 erfolgt dreieinhalbzügig. Stand: 14.03.17 Seite 3 von 4 4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit im Schuljahr 2019/20 als Außenstelle der Robert-Schumann-Schule / Gymnasium der Stadt Leipzig geführt. Entsprechende finanzielle Mittel für das Vorinterim sind dort zu veranschlagen. 5. Mit Fertigstellung der Sanierung des Objektes in der Karl-Heine-Straße 22b erfolgt der Umzug der Schule in das Schulhaus. 6. Mit dem erfolgten Umzug in das Objekt Karl-Heine-Straße 22b wird das Gymnasium fünfzügig betrieben. 5 Alternativlösung Eine Alternativlösung besteht nicht. Mit dem RBV-1351/12 vom 20.09.2012 wurde der Standort, einhergehend mit den erforderlichen baulichen Leistungen, bereits bestätigt. 6 Folgen bei Ablehnung Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen. Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen kann nicht umgesetzt werden. Stand: 14.03.17 Seite 4 von 4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1