Daten
Kommune
Leipzig
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1245667.pdf
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155 kB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:58
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03749
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Alt-West
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung eines fünfzügigen Gymnasiums in der Karl-Heine-Str. 22b - gemäß § 24
Schulgesetz
Beschlussvorschlag:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 richtet die Stadt Leipzig ein fünfzügiges Gymnasium am Standort
Karl-Heine-Straße 22b, 04229 Leipzig ein. Die Schule trägt den Arbeitstitel "Schule in der KarlHeine-Straße".
2. Die Schule wird schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5, ab dem Schuljahr 2017/18,
in einem Vorinterim aufgebaut. Das Interim wird dreieinhalbzügig betrieben.
3. Bis zum Abschluss der Sanierung des Objektes Karl-Heine-Straße 22b werden die Klassen am
Standort Uhlandstraße 28, 04177 Leipzig unterrichtet. Mit dem Umzug in das sanierte Objekt
Karl-Heine-Straße 22b wird die Schule fünfzügig.
4. Das Gymnasium wird bis zur Eigenständigkeit als Außenstelle der Robert-Schumann-Schule
geführt.
5. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch das Sächsische Staatsministerium für
Kultus.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Aufwendungen für
Schulsachbearbeiter
/-in
Finanzhaushalt
bis
nein
2017
2018
2020
5.000 €
14.000 €
5.000 €
2017
2018
2019
2020
8.238 €
20.267 €
20.267 €
20.267 €
PSP:
1.100.21.7.1.01.19
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: Schulsachbearbeiter/-in
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
1. Grundlagen
Die Stadt Leipzig hat in ihrem Wirken und Handeln bei der Gestaltung des Schulnetzplanes alle gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere die darin enthaltenen und daraus
abgeleiteten Bestimmungen zum „öffentlichen Bedürfnis“ für Schulen zu beachten.
Grundsätzlich besteht gemäß § 21 Abs. 2 SächsSchulgesetz für den Schulträger ein
öffentliches Bedürfnis zur Einrichtung von Schulen, wenn bei Würdigung des Einzelfalles u.a. die prognostizierte Schülerzahl, die Dichte der Besiedlung, die Verkehrslage
bzw. -anbindung als Kriterien erfüllt werden. Die Schulpflicht bedingt bei entsprechender Schülerzahl auch die Verpflichtung des Staates, schulische Einrichtungen in
zumutbarer Entfernung vom Wohnort und in angemessenem Zustand bereitzuhalten.
Denn mit der Schulpflicht des Schülers korrespondiert die Beschulung durch den Staat.
Die dafür notwendigen Regelungen ergeben sich aus:
1. Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SächsSchulG) und den Schulordnungen
für die einzelnen Schularten,
2. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur
Unterrichtsorganisation (jährlich),
3. Schulintegrationsverordnung,
4. Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Auf der Grundlage des § 28 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SchulG obliegt es dem Stadtrat, einen Beschluss über die
Schulnetzplanung sowie dessen Umsetzung herbeizuführen. Die Beschlussfassung des
Schulträgers bedarf gem. § 24 Abs. 1 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 1 SchulG der Zustimmung
des SMK als oberste Schulaufsichtsbehörde.
2. Begründung zur Einrichtung
Mit dem Schulentwicklungsplan 2012 wurde auf die Notwendigkeit der Einrichtung
eines weiteren Gymnasiums im Planungsraum West / „westlich des Zentrums“
verwiesen. Dabei wurde die Einschätzung getroffen, dass die bestehende Ressourcen
der Johannes-Kepler-Schule sowie der Robert-Schumann-Schule zu ergänzen sind, da
deren Angebote die künftige Nachfrage aus den Ortsteilen Plagwitz, Schleußig sowie
Lindenau nicht mehr abdecken können.
Der Schulentwicklungsplan 2016 sowie die aktuelle in Arbeit befindliche Fortschreibung
2017 wiederholen und bestätigen den Bedarf der Erhöhung des kapazitiven Angebotes
im Bereich der weiterführenden Schulen.
Trotz der Schaffung von neuen Schulstandorte an der Telemannstraße und Gorkistraße kann der Gesamtbedarf nur durch weitere extensive Kapazitätserhöhungen
vorgenommen werden. Auch die Inbetriebnahme des Standortes Karl-Heine-Straße
22b wird den künftigen Bedarf nur teilweise abdecken können. Die Fortschreibung der
Schulnetzplanung im Jahr 2017 wird die dazu erforderlichen Bedarfsableitungen
darstellen.
Stand: 14.03.17
Seite 1 von 4
Bedarf an Klassen in Gymnasien der Stadt Leipzig
900
800
K.-Heine-Str.
700
Telemannstr.
600
500
400
300
200
DAZ
Kl. 12
Kl. 11
Kl. 10
Kl. 9
Kl. 8
Kl. 7
Kl.6
Kl.5
Kapazität
100
0
2016/17
2018/19
2020/21
2022/23
2024/25
2026/27
2028/29
2030/31
Die Entwicklung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße 22b wurde bereits im
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016, RBV-1351/12 vom 20.09.2012
berücksichtigt. In der Folge fand zum Schulstandort Karl-Heine-Straße im Jahr 2013 ein
nichtoffener Wettbewerb zur „Erweiterung eines denkmalgeschützten Schulkomplexes
zu einem fünfzügigen Gymnasium, Karl-Heine-Straße 22b in Leipzig“ statt.
Gegenwärtig erfolgt die Erarbeitung des Baubeschlusses für das Vorhaben.
3.
Finanzielle Auswirkungen
Eine Absicherung der Inbetriebnahme des Interims Uhlandstraße für die Einrichtung
des perspektivischen Gymnasiums Karl-Heine-Straße ist wie folgt gegeben:
• Bestandsmöbel für 4 Klassenzimmer sind vorhanden
• Bestandsmöbel für den Außenstellenleiter sind vorhanden
Es erfolgt die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Lehrerzimmers durch beide
Einrichtungen sowie die gemeinsame Nutzung des vorhandenen Sekretariats und die
Wahrnehmung der Aufgaben durch eine Schulsachbearbeiterin.
Für den Betrieb der Schule ab dem Schuljahr 2017/18 als Vorinterim im Objekt
Uhlandstraße 28 wird von folgenden Kosten für die Mindestausstattung, im Vorgriff auf
die Ausstattung am Standort in der Karl-Heine-Straße 22b, ausgegangen:
Jahr 2018
Ausstattung weiterer 4 Klassenräume
14.000 €
Erg.HH
Die Schule soll zum Schuljahr 2019/20 eigenständig werden. Die Baufertigstellung ist
gegenwärtig für das IV. Quartal 2020 vorgesehen. Damit wäre die Schule bis zum Jahr
2020 im Vorinterim in der Uhlandstraße 28 untergebracht. Damit müssen PersonalStand: 14.03.17
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kosten der Schulsachbearbeitung für die 3,5-Zügigkeit bis Ende 2020 geplant werden
(PSP-Element 1.100.21.7.1.01.19). Die Schule beginnt im Interim nicht mit einer
Vollzeitstelle. Die Bemessung in VZÄ steigt mit wachsender Schülerzahl. Bis 300
Schüler beträgt die Bemessung in Gymnasien 0,5 VZÄ. Es werden folgende
Personalkosten benötigt:
EG 6 N:
EG 6 N:
5 Monate 08-12/2017
ganzjährig 2018
0,5 VZÄ
0,5 VZÄ
8.238,75 €
20.267,50 €
Die Stelle ist in der Gesamtplanung 2017/2018 der Stellen für Schulsachbearbeiter/innen berücksichtigt.
Das Objekt Uhlandstraße 28 ist in der Stellenbemessung der Schulhausmeister
berücksichtigt. Durch die Interimseinrichtung entsteht kein abweichender Stellenbedarf
für Schulhausmeisterleistungen zum bestätigten Stellenplan 2017/2018. Durch die
Bestätigung der neuen Entgeltordnung sind jedoch dauerhaft finanzielle Auswirkungen
auf die Personalkosten der Schulhausmeister zu berücksichtigen. Die bisherige
Stellenbewertung verändert sich von EG 3 auf EG 5. Dies entspricht Mehrkosten in
Höhe von ca. 4.700 € pro Jahr.
Die Schule in der Karl-Heine-Straße 22b wird neu ausgestattet. Dennoch werden
Umzugskosten, z.B. für Unterrichtsmaterial, anfallen. Diese werden wie folgt
veranschlagt:
2017
2020
Umzug in das Objekt Uhlandstraße 28 – 5.000 €
Auszug in das Objekt Karl-Heine-Straße 22b – 5.000 €
Die Darstellung der Folgekosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Schulstandortes Karl-Heine-Straße 22b wird mit dem Baubeschluss zur Karl-Heine-Straße 22b
aufgeführt.
4.
Modalitäten zur Einrichtung
4.1 Ablauf
Entsprechend § 21 Abs. 3 Sächs. SchulG wird der Schulträger der Schulaufsichtsbehörde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Mit Schuljahresbeginn 2019/20 wird in der Stadt Leipzig ein fünfzügiges
Gymnasium am Schulstandort Karl-Heine-Straße 22b in 04229 Leipzig
eingerichtet.
2. Das Gymnasium wird Schuljahresweise, beginnend mit der Klassenstufe 5 ab
dem Schuljahr 2017/18, aufgebaut.
3. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulhauses in der Karl-Heine-Straße 22b
(voraussichtlich Dezember 2020) werden die Schulklassen im Schulgebäude
Uhlandstraße 28 in 04177 Leipzig unterrichtet. Der Betrieb des Vorinterims in
der Uhlandstraße 28 erfolgt dreieinhalbzügig.
Stand: 14.03.17
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4. Die Klassen werden bis zur Eigenständigkeit im Schuljahr 2019/20 als
Außenstelle der Robert-Schumann-Schule / Gymnasium der Stadt Leipzig geführt. Entsprechende finanzielle Mittel für das Vorinterim sind dort zu
veranschlagen.
5. Mit Fertigstellung der Sanierung des Objektes in der Karl-Heine-Straße 22b
erfolgt der Umzug der Schule in das Schulhaus.
6. Mit dem erfolgten Umzug in das Objekt Karl-Heine-Straße 22b wird das
Gymnasium fünfzügig betrieben.
5
Alternativlösung
Eine Alternativlösung besteht nicht. Mit dem RBV-1351/12 vom 20.09.2012 wurde der
Standort, einhergehend mit den erforderlichen baulichen Leistungen, bereits bestätigt.
6
Folgen bei Ablehnung
Das Kapazitätsdefizit bleibt bestehen. Die Stadt Leipzig kann der ihr übertragenen
Pflichtaufgabe zur Bereitstellung ausreichender Schulkapazitäten nicht nachkommen.
Die geplante Erweiterung der Zahl barrierefreier Schulen kann nicht umgesetzt werden.
Stand: 14.03.17
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1