Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1253294.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
16.02.17, 12:00
Aktualisiert
03.04.17, 19:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03843
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Ost
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im Abschnitt zwischen Stadtteilpark
Rabet und Hermann-Liebmann-Straße, überplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017:
Für die Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im Abschnitt Rabet und Hermann-LiebmannStraße werden im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen nach § 78 in
Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001478.700 in Höhe von 188.431,00 EUR
sowie im Innenauftrag 106400000009 in Höhe von 13.276,00 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt
aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Innenauftrag
106400000009
Aufwendungen
2017
2018
13276
Sachkonto
42711200
Finanzhaushalt
Einzahlungen
PSP-Element
70001478.700
Auszahlungen
2017
2018
188431
Finanzkonto
78513000
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Die Umgestaltung der Konradstraße zwischen Stadtteilpark Rabet und Hermann-Liebmann-Straße
ist für 2017 vorgesehen. Die Vorbereitung der Ausschreibung beginnt unmittelbar im März 2017. Der
Baubeginn ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens für Anfang Juli 2017 geplant. Bis zu diesem
Zeitpunkt werden erforderliche Erneuerungen des Leitungsbestandes durch die zuständigen
Medienträger abgeschlossen. Der Straßenraum wird nach den aktuellen Anforderungen neu
gegliedert und neu gestaltet.
Die Kosten werden aus sanierungsbedingten
Sanierungsgebietes „Neustädter Markt“ finanziert.
Einnahmen
(Ausgleichsbeträge)
des
Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten sind in der
Begründung
Anlagen:
Begründung
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan
Umgestaltung der Konradstarße
20.03.2017
Begründung zur Vorlage VI-DS-03843, Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im
Abschnitt zwischen Stadtteilpark Rabet und Hermann-Liebmann-Straße
Die Konradstraße befindet sich im Stadtbezirk Ost, im Ortsteil Neustadt/Neuschönefeld und liegt
mit dem Abschnitt der Baumaßnahme innerhalb des Sanierungsgebietes „Neustädter Markt“.
Mit der Sanierungssatzung und den Fördergebietszielen wurden besonders Maßnahmen für den
öffentlichen Raum vorgegeben. Im Laufe der Sanierung konnten so, viele Straßen mit Hilfe von
Fördermitteln im Gebiet, grundhaft erneuert und gestaltet werden.
Unmittelbar westlich und südlich des Straßenabschnittes wurden auch die angrenzenden Flächen,
mit dem Stadtteilpark Rabet und einer neuen Dreifeldsporthalle in den letzten Jahren entwickelt.
Die Sanierung und Neuordnung des nördlich angrenzenden Quartiers mit Wohnbebauung entlang
der Straße und insbesondere auch mit großflächigem Einzelhandel im Blockinnenbereich, konnte
ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden.
Im Zuge dieser Nutzungen entstanden im Umfeld öffentlich nutzbare Stellplätze.
Auch um zukünftig eine geordnete Nutzung gewährleisten zu können, ist die Neuordnung mit
öffentlichen Stellplätzen im vorgesehen Abschnitt notwendig.
Die Fahrbahn hat starke Unebenheiten aufgrund von Tragfähigkeitsmängeln. Der Leitungsbestand
im Untergrund ist veraltet und muss bereichsweise erneuert werden. Durch die vorhandene
tonnenförmig gewölbte Fahrbahn in Asphaltbefestigung ist eine starke Querneigung in der
Fahrbahn gegeben. Im Anschlussbereich an den Wendehammer befindet sich ein Abschnitt mit
teilweise bituminös überbauten Schlackepflaster, welches Unebenheiten aufweisen. Die Straße
muss somit grundhaft ausgebaut und neu gestaltet werden.
Der Wendehammer selbst ist ebenfalls mit Schlackepflaster (jedoch nicht überbaut) befestigt. Eine
höhenmäßige Anpassung wird für Teilbereiche erforderlich. Auf der gesamten Baulänge werden
die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut, da Granitplatten gebrochen sind und damit eine
Stolpergefahr darstellen. Gleichfalls ist das Mosaikpflaster sehr uneben. Die Borde sind teilweise
abgeknickt. Dadurch ist die Straßenentwässerung mit den Straßenseitenabläufen sehr
mangelhaft. Das vorhandene Material, Granitplatten und Mosaikpflaster sowie die Granitborde
werden wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt.
Die Linienführung der Straße wird beibehalten. Es erfolgt eine Neuaufteilung der Fahrbahn
(Fahrbahn 5,50 m, Längsparker 2,00 m). Die Gehwege werden in den vorhandenen Breiten von
4,30 m (nördlicher Gehweg) bzw. 1,90 m (südlicher Gehweg) und an Engstellen mit 1,50 m wieder
hergestellt. Die Hofzufahrten zu Haus-Nr.31 und 33c sowie die Parkplatzzufahrt und
Feuerwehrzufahrt zur Sporthalle werden ebenfalls wieder hergestellt.
Der vorhandene Baumbestand (Pflanzung von 2010) auf dem nördlichen Gehweg wird erhalten
und die Baumscheibe am westlichen großen Altbaum vergrößert. Der Baum an der östlichen
Gehbahnseite (Wildwuchs ) wird gefällt, da die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Auf eine
Ersatzpflanzung wird verzichtet. Auch die auf der Südseite befindliche Baumreihe auf dem Areal
der Sporthalle wird erhalten.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Dabei wird die auf der südlichen
Gehbahnseite die vorhandene Straßenbeleuchtung zurückgebaut und auf der nördlichen Gehbahn
neu errichtet. Durch den Rückbau auf der südlichen Gehbahnseite kann eine Durchgangsbreite
auf dieser Gehbahn von 1,90 m gewährleistet werden.
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Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen
Zustandes. Es könnte zu Fördermittelrückforderungen aufgrund der Nichterreichung von
Fördergebietszielen kommen. Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden
einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich
ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben.
Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche
Belastungen für die für die Anlieger bedeuten.
Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden
dann Ausbaubeiträge (für Anliegerstraßen derzeit in Höhe von 75%) anfallen.
Finanzierung
Die Maßnahme wird über die Verwendung sanierungsbedingter Einnahmen (Ausgleichsbeträge)
im Sanierungsgebiet „ Neustädter Markt“ finanziert. Zugleich wird auf die Vorlage zur Verwendung
von Ausgleichsbeträgen 2017 verwiesen. (VI DS.03630, Vorlage ist z.Z. im Verfahren)
Die Kosten der Baumaßnahme wurden gemäß der Anweisung zur Kostenermittlung,
Kostenabstimmung
sowie
zur
Veranschlagung
und
Kostenfortschreibung
von
Straßenbaumaßnahmen (AKVS), mit Stand vom 31.01.2017 ermittelt.
Die Gesamtkosten betragen nach der Kostenberechnung 201.707 EUR (einschl. MwSt.).
Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage.
Die Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich
auf der Grundlage von Koordinierungsverträgen.
Folgekosten (wie für die Unterhaltungspflege bei Baumneupflanzungen) entstehen nicht.
Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Der Ausbau der Gehwege schafft bessere und sicherere Bedingungen für Kinder und
Erwachsene. Querungsmöglichkeiten werden erleichtert.
Bauzeit und Umleitung
Die Gesamtbauzeit wird mit ca. 4 Monaten geplant und die Ausführung soll ab Anfang Juli 2017
beginnen. Die Maßnahme ist in 4 Bauabschnitten vorgesehen, um die Fußgängerführung sowie
Zufahrten für Rettungs- und Sonderfahrzeuge zu den angrenzenden Grundstücken während der
Baudurchführung jederzeit zu ermöglichen.
Anliegerinformation
Für die Anwohner und Eigentümer wurde eine Informationsveranstaltung im Stadtteil durchgeführt.
Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, der Presse und kurz vor Baubeginn durch den
Baubetrieb erfolgen.
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Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan