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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1253294.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
16.02.17, 12:00
Aktualisiert
03.04.17, 19:59

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03843 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Ost Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im Abschnitt zwischen Stadtteilpark Rabet und Hermann-Liebmann-Straße, überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017: Für die Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im Abschnitt Rabet und Hermann-LiebmannStraße werden im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Auszahlungen/Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0001478.700 in Höhe von 188.431,00 EUR sowie im Innenauftrag 106400000009 in Höhe von 13.276,00 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000-Finanzierung Rücklage/sonst.Verbindlichkeit. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Innenauftrag 106400000009 Aufwendungen 2017 2018 13276 Sachkonto 42711200 Finanzhaushalt Einzahlungen PSP-Element 70001478.700 Auszahlungen 2017 2018 188431 Finanzkonto 78513000 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Die Umgestaltung der Konradstraße zwischen Stadtteilpark Rabet und Hermann-Liebmann-Straße ist für 2017 vorgesehen. Die Vorbereitung der Ausschreibung beginnt unmittelbar im März 2017. Der Baubeginn ist nach Abschluss des Vergabeverfahrens für Anfang Juli 2017 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt werden erforderliche Erneuerungen des Leitungsbestandes durch die zuständigen Medienträger abgeschlossen. Der Straßenraum wird nach den aktuellen Anforderungen neu gegliedert und neu gestaltet. Die Kosten werden aus sanierungsbedingten Sanierungsgebietes „Neustädter Markt“ finanziert. Einnahmen (Ausgleichsbeträge) des Die ausführliche Darstellung der Maßnahme mit detaillierten Angaben zu den Kosten sind in der Begründung Anlagen: Begründung Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan Umgestaltung der Konradstarße 20.03.2017 Begründung zur Vorlage VI-DS-03843, Sanierung und Umgestaltung der Konradstraße im Abschnitt zwischen Stadtteilpark Rabet und Hermann-Liebmann-Straße Die Konradstraße befindet sich im Stadtbezirk Ost, im Ortsteil Neustadt/Neuschönefeld und liegt mit dem Abschnitt der Baumaßnahme innerhalb des Sanierungsgebietes „Neustädter Markt“. Mit der Sanierungssatzung und den Fördergebietszielen wurden besonders Maßnahmen für den öffentlichen Raum vorgegeben. Im Laufe der Sanierung konnten so, viele Straßen mit Hilfe von Fördermitteln im Gebiet, grundhaft erneuert und gestaltet werden. Unmittelbar westlich und südlich des Straßenabschnittes wurden auch die angrenzenden Flächen, mit dem Stadtteilpark Rabet und einer neuen Dreifeldsporthalle in den letzten Jahren entwickelt. Die Sanierung und Neuordnung des nördlich angrenzenden Quartiers mit Wohnbebauung entlang der Straße und insbesondere auch mit großflächigem Einzelhandel im Blockinnenbereich, konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden. Im Zuge dieser Nutzungen entstanden im Umfeld öffentlich nutzbare Stellplätze. Auch um zukünftig eine geordnete Nutzung gewährleisten zu können, ist die Neuordnung mit öffentlichen Stellplätzen im vorgesehen Abschnitt notwendig. Die Fahrbahn hat starke Unebenheiten aufgrund von Tragfähigkeitsmängeln. Der Leitungsbestand im Untergrund ist veraltet und muss bereichsweise erneuert werden. Durch die vorhandene tonnenförmig gewölbte Fahrbahn in Asphaltbefestigung ist eine starke Querneigung in der Fahrbahn gegeben. Im Anschlussbereich an den Wendehammer befindet sich ein Abschnitt mit teilweise bituminös überbauten Schlackepflaster, welches Unebenheiten aufweisen. Die Straße muss somit grundhaft ausgebaut und neu gestaltet werden. Der Wendehammer selbst ist ebenfalls mit Schlackepflaster (jedoch nicht überbaut) befestigt. Eine höhenmäßige Anpassung wird für Teilbereiche erforderlich. Auf der gesamten Baulänge werden die Gehbahnen einschließlich Borde neu gebaut, da Granitplatten gebrochen sind und damit eine Stolpergefahr darstellen. Gleichfalls ist das Mosaikpflaster sehr uneben. Die Borde sind teilweise abgeknickt. Dadurch ist die Straßenentwässerung mit den Straßenseitenabläufen sehr mangelhaft. Das vorhandene Material, Granitplatten und Mosaikpflaster sowie die Granitborde werden wieder verwendet bzw. mit Neumaterial ergänzt. Die Linienführung der Straße wird beibehalten. Es erfolgt eine Neuaufteilung der Fahrbahn (Fahrbahn 5,50 m, Längsparker 2,00 m). Die Gehwege werden in den vorhandenen Breiten von 4,30 m (nördlicher Gehweg) bzw. 1,90 m (südlicher Gehweg) und an Engstellen mit 1,50 m wieder hergestellt. Die Hofzufahrten zu Haus-Nr.31 und 33c sowie die Parkplatzzufahrt und Feuerwehrzufahrt zur Sporthalle werden ebenfalls wieder hergestellt. Der vorhandene Baumbestand (Pflanzung von 2010) auf dem nördlichen Gehweg wird erhalten und die Baumscheibe am westlichen großen Altbaum vergrößert. Der Baum an der östlichen Gehbahnseite (Wildwuchs ) wird gefällt, da die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Auf eine Ersatzpflanzung wird verzichtet. Auch die auf der Südseite befindliche Baumreihe auf dem Areal der Sporthalle wird erhalten. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Dabei wird die auf der südlichen Gehbahnseite die vorhandene Straßenbeleuchtung zurückgebaut und auf der nördlichen Gehbahn neu errichtet. Durch den Rückbau auf der südlichen Gehbahnseite kann eine Durchgangsbreite auf dieser Gehbahn von 1,90 m gewährleistet werden. 1 von 2 Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es könnte zu Fördermittelrückforderungen aufgrund der Nichterreichung von Fördergebietszielen kommen. Ständige Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit würden einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Weiterhin würde die unbefriedigende Gestaltung bestehen bleiben. Die Einordnung des Straßenbaus nach Aufhebung des Sanierungsgebietes würde zusätzliche Belastungen für die für die Anlieger bedeuten. Nach Kommunalabgabengesetz und Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig würden dann Ausbaubeiträge (für Anliegerstraßen derzeit in Höhe von 75%) anfallen. Finanzierung Die Maßnahme wird über die Verwendung sanierungsbedingter Einnahmen (Ausgleichsbeträge) im Sanierungsgebiet „ Neustädter Markt“ finanziert. Zugleich wird auf die Vorlage zur Verwendung von Ausgleichsbeträgen 2017 verwiesen. (VI DS.03630, Vorlage ist z.Z. im Verfahren) Die Kosten der Baumaßnahme wurden gemäß der Anweisung zur Kostenermittlung, Kostenabstimmung sowie zur Veranschlagung und Kostenfortschreibung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS), mit Stand vom 31.01.2017 ermittelt. Die Gesamtkosten betragen nach der Kostenberechnung 201.707 EUR (einschl. MwSt.). Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die Kostentragung für Folgeleistungen an den Anlagen von Versorgungsunternehmen regelt sich auf der Grundlage von Koordinierungsverträgen. Folgekosten (wie für die Unterhaltungspflege bei Baumneupflanzungen) entstehen nicht. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Der Ausbau der Gehwege schafft bessere und sicherere Bedingungen für Kinder und Erwachsene. Querungsmöglichkeiten werden erleichtert. Bauzeit und Umleitung Die Gesamtbauzeit wird mit ca. 4 Monaten geplant und die Ausführung soll ab Anfang Juli 2017 beginnen. Die Maßnahme ist in 4 Bauabschnitten vorgesehen, um die Fußgängerführung sowie Zufahrten für Rettungs- und Sonderfahrzeuge zu den angrenzenden Grundstücken während der Baudurchführung jederzeit zu ermöglichen. Anliegerinformation Für die Anwohner und Eigentümer wurde eine Informationsveranstaltung im Stadtteil durchgeführt. Weitere Informationen sollen im Stadtbezirksbeirat, der Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb erfolgen. 2 von 2 Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Lageplan