Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1251667.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 11:22

öffnen download melden Dateigröße: 2,0 MB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03812 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Alt-West Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße in Verbindung mit überplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung § 79 Sächsische Gemeindeordnung in 2017 Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017: 1. Der Ausbau der Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße wird gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen. 2. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 355.000 EUR. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung übernimmt die Kosten aus Einnahmen der Ausgleichbeträge im Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz. In den Gesamtkosten sind 27.900 EUR für die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten. 3. Im Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächsische Gemeindeordnung im PSP-Element 7.0001482.700 in Höhe von 325.300 EUR sowie überplanmäßige Aufwendungen im Innenauftrag 106400000033 in Höhe von 29.700 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung Rücklage / sonst. Verbindlichkeiten. 4. Die im Haushaltsjahr 2017 anfallenden Folgekosten für die Beleuchtung in Höhe von 120 € werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes im PSP-Element 1.100.54.1.01.09 gedeckt. Die ab dem Jahr Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten für die zusätzlichen Straßenbäume in Höhe von 320 € werden zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 29700 Innenauftrag 106400000033 Sachkonto 42711200 2017 325300 7.0001482.700 Sachkonto 78513000 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis X x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2017-ff 120,00 1.100.541001.09 2020-ff 319,92 1.100.551.001 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: Der Ausbau der Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße ist für 2017 vorgesehen. Die Maßnahme schließt an den Umbau des Abschnittes der Birkenstraße zwischen Karl-HeineStraße und Aurelienstraße an, der im Rahmen der Maßnahme Felsenkellerstraße mit umgestaltet wurde. Mit dem Ausbau der Birkenstraße werden der desolate Zustand bzw. der ungenügende Ausbaustandard beseitigt. Damit wird für alle Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung der Sicherheit und mit den Baumpflanzungen eine Erhöhung der Lebensqualität erreicht. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Einnahmen der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Plagwitz. Anlagen: Prüfkatalog Begründung Übersicht Maßnahmeeinordnung Lageplan Fotodokumentation Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 ASW 64.2 08.02.2017 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Birkenstraße im Abschnitt Aurelienbis Lützner Straße 1. Grundlagen • „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009) • Konzeptioneller Stadtteilplan Leipzig Westen • Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV-1085/94 vom 20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter Beschluss am 19.06.2013) 1.2 Begründung der Baumaßnahme 1.2.1 Derzeitige Situation Bei der Birkenstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße im Leipziger Westen mit Lage im Sanierungsgebiet Plagwitz. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Birkenstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße, nach dem der Abschnitt der Birkenstraße zwischen Karl-Heine-und Aurelienstraße im Zuge der Umgestaltung der Felsenkeller mitgebaut wurde. Die Felsenkellerstraße mit dem Teilabschnitt Birkenstraße wird im Programm Stadtumbau Ost Leipziger Westen finanziert und im 1. Quartal 2017 fertiggestellt. Der Abschnitt der Birkenstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße wird aus Einnahmen von freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen des Sanierungsgebietes Plagwitz finanziert. Der zu beplanende Straßenabschnitt schließt nahtlos an die Baumaßnahme Birkenstraße zwischen KarlHeine-Straße und Aurelienstraße an. Der festgelegte Straßenquerschnitt wird auch in der Weiterführung der Birkenstraße beibehalten. Der Planungsbereich umfasst eine Länge von 207 m. Die am Bauanfang und Bauende sowie in den einmündenden Straßen vorhandenen Bordanlagen der Fahrbahnbegrenzungen bilden Zwangspunkte für die neue Bordführung. Die einmündenden Straßen binden ca. rechtwinklig auf die Birkenstraße an. Die Birkenstraße ist im betrachteten Bereich zum großen Teil beidseitig bebaut. Im Einmündungsbereich zur Lützner Straße steht auf der östlichen Seite das Goetz-Haus mit einem großzügig gestalteten Eingangsbereich und begrünten Freiflächen. Auf diesem Grundstück stehen große, zum Teil sehr alte Bäume. Die Bäume stehen unmittelbar an der Flurstücksgrenze und haben den vorhandenen Gehweg mit ihren Wurzeln bereits stark beschädigt. Auf der westlichen Seite sind 3 Grundstücke nicht bzw. zurückgesetzt bebaut. Auf dem westlichen Grundstück im Bereich Kösner Straße steht ein großes Trafohaus von Netz Leipzig. Das westliche Grundstück im Einmündungsbereich Lützner Straße ist lediglich mit einem Einfamilienhaus bebaut. Der Eigentümer dieses Grundstückes hat z. Z. einen Vertrag mit der Stadt Leipzig zur Teilnutzung des öffentlichen Straßengrundstückes. Er hat dort einen Rollkiesstreifen gebaut und einen Zaun errichtet sowie eine Treppe eingebaut. Dieser Vertrag ist von Seiten der Stadt kündbar. Die Birkenstraße ist in die Straßenkategorie einer nahräumigen Erschließungsstraße eingeordnet und befindet sich innerhalb einer Zone 30. (ES IV) 1.2.2 Veranlassung Die Birkenstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Gefälleverhältnisse in der Querneigung sind teilweise zu hoch. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen Flickstellen. Sie liegt im Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz. Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Einnahmen aus den freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen können hier für eine Reinvestition in das Sanierungsgebiet Plagwitz genutzt werden, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. 1.2.3 Zielstellung Vor der Entlassung des Sanierungsgebietes Leipzig-Plagwitz in 2020, sollen durch Aufhebung von Teilgebieten Einnahmen aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen möglichst wieder in die verbleibenden Teilgebiete des Sanierungsgebietes reinvestiert werden und nicht einfach an Bund und Land zurückgegeben werden. Die Sanierungstätigkeit zur Erreichung der Sanierungsziele soll u. a. durch diese Maßnahme abgerundet werden. Mit der Straßenraumneugestaltung sollen Funktionsschwächen abgebaut und ein ASW 64.2 08.02.2017 Ausbaustandard der Straße mit eindeutigen Querschnitt sowie eine weitgehende Aufwertung und nachhaltige Verbesserung des öffentlichen Raumes und Erhöhung der Lebensqualität durch Baumpflanzungen hergestellt werden. Es soll eine ansprechende Straßenraumgestaltung umgesetzt werden, die die Belange verschiedener Nutzergruppen optimal berücksichtigt und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer beiträgt. 2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Birkenstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Gefälleverhältnisse in der Querneigung sind teilweise zu hoch. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen Flickstellen. Die Gehwege haben in ihren Belägen zahlreiche Stolperstellen und bilden eine Unfallgefahr für Fußgänger. Sie bestehen aus einem Materialmix Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Die Reinvestition der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen bietet eine günstige Gelegenheit für die Stadt, mit der Sanierung des zweiten Abschnittes Birkenstraße, einen Beitrag zu einer grundhaften Erneuerung des Anliegerstraßennetzes zu leisten. 3. Beschreibung der Maßnahme Wie bereits beschrieben, sind die Trassierungen der Bordlagen durch die Straßenbreiten im 1. Bauabschnitt zwingend vorgegeben. Die Fahrstreifenbreiten ergeben sich aus dem Ziel, neben der Durchfahrt durch die Anliegerstraßen auch Stellflächen für PKW in Längsaufstellung zu ermöglichen. Maßgebend für die Einmündungen und Anschlussbereiche ist das 3-achsige Müllfahrzeug als Bemessungsfahrzeug. Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. Da im Planungsbereich nur relativ geringe Richtungsänderungen auftreten, ist die Einhaltung von maximalen Entwurfsparametern nicht relevant. Höhenmäßig fällt die Birkenstraße von Süden nach Norden um ca. 6,00 m. Die Einordnung der neuen Straße erfolgt ca. auf dem vorhandenen Niveau. Die vorhandene Bebauung auf der westlichen Straßenseite besitzt zahlreiche ebene Hauseingänge und Kellerfenster, die bereits vorgelagerte Rinnen besitzen. Auf der östlichen Straßenseite schließen eine Tiefgarage mit starkem Einfahrtsgefälle sowie weitere ebene Kellerfenster an. Diese Höhenlagen sind die vorgegebenen Zwangspunkte für die höhenmäßige Einordnung der Gehweg- und Fahrbahnflächen. Im Bestand weist die Birkenstraße teilweise ungünstige Quergefälle auf. Dies soll im Zuge der Baumaßnahme verändert werden. Damit ist eine Gradientenänderung von bis zu 20 cm (Absenkung) notwendig. Die Entwässerung beider Straßen erfolgt über Quer- und Längsgefälle in Straßenabläufe. Die Straßenachsen ergeben sich zwangsläufig aus den neuen Querschnitten sowie den anschließenden Fahrbahnbereichen. Die Birkenstraße erhält einen durchgängig gleichbleibenden Querschnitt. » Fahrbahn : 5,05 m » Stellflächen (Längsparker) : 2,00 m » Gehweg : 1,65 … 4,10 m Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdeckschicht. Die Stellflächen werden aus Betonsteinpflaster gebaut. Die Gehwege werden in Betonplatten mit Natursteinvorsatz mit Bischofsmützen („Carena“) ausgelegt. Ober- und Unterstreifen sowie die Traufbereiche werden in Mosaikpflaster ausgebildet. Wichtiges Gestaltungselement sind die Baumstandorte auf der Westseite (9 Bäume Woll-Apfel und Feldahorn). Die Bäume werden in offenen Baumscheiben gepflanzt. Diese werden im Straßenraum mit Lavalit und auf dem Privatbereich in der Grünfläche mit Rindenmulch abgedeckt. ASW 64.2 08.02.2017 Mit dem Ausbau der Birkenstraße werden Fahrradanlehnbügel eingebaut. Die Einordnung erfolgt auf der westlichen Seite. Bedingt durch die vorhandenen Platzverhältnisse kann Queraufstellung erfolgen. Es werden „Leipziger Bügel“ gesetzt. Im gesamten Baubereich wird eine neue Beleuchtungsanlage errichtet. Es werden neue Beleuchtungsmaste als Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m und einer LED-Leuchte "Luma 1" des Herstellers Phillips gesetzt. Als Lichtfarbe wird 3.000 K (warmweiß) festgelegt. Zusätzlich werden die vorh. Lichtpunkte zwischen Aurelienstraße und Karl-Heine-Straße umgerüstet. Unter Nutzung vorhandener Wandausleger bzw. eines Stahlmastes werden die Leuchten getauscht, um eine einheitliche Beleuchtungsanlage in der gesamten Birkenstraße zum Ergebnis zu haben. 4. Finanzierung 4.1 Gesamtkosten Die Gesamtkosten für den Ausbau der Birkenstraße im Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner Straße betragen 355.000 €. Grundlagen Kostenberechnung vom 27.01.2017 Die Baukosten gliedern sich wie folgt: Ausbau der Straße 293.800 € Beleuchtungsanlagen 29.700 € Baumpflanzungen 14.500 € Baukosten Baunebenkosten (Bauüberwachung, Kontrollprüfung , etc.) Gesamtkosten für den Bau 338.000 € 17.000 € 355.000 € Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben. Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten Laut Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung vom 20.08.2009 ist die Förderung auf 160 € pro Quadratmeter bearbeitete Fläche begrenzt. Förderobergrenze (2.410 qm Straße X 160 €) 385.000,00 € Ermittlung der Einzahlungen Die Maßnahme wird aus Einnahmen vorzeitig abgelöster Ausgleichbeträge im Sanierungsgebiet LeipzigPlagwitz gefördert. zuwendungsfähige Kosten 355.000 € ASW 64.2 08.02.2017 5. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten Folgekosten für die Bäume und Folgekosten für einen zusätzlichen Lichtpunkt. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung Straßenbäume ( 6 Stück) Beleuchtung PSP-Element Kosten/Einheit und Jahr 1.100.551.001 53,32 €/ Stück ASG-HH-St. 1.100.541001.09 120,00 €/ LP Beschreibung Unterhaltung Stromkosten/ Unterhaltung Kosten pro Jahr in Euro 319,92 € 120,00 € 6. Grunderwerb Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb notwendig. 7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit der Fußgänger erhöht. 8. Bauzeit und Umleitung Die Bauzeit beginnt Ende August 2017 und endet im November 2017. Im Vorfeld der Maßnahme realisieren die KWL und SWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich. Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Die einmündenden Straßen werden als Sackgassen beschildert. Die Birkenstraße ist Schulweg für die Grundschule. Dadurch ist stets auf einer Seite eine gesicherte Fußgängerführung zu gewährleisten. Die Baustelle ist von Süden über die Karl-Heine-Straße und im Norden von der Lützner Straße und im Westen von der Aurelienstraße anfahrbar. 9. Sonstiges • Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. • Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. • Anliegerinformation Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 18.01.2017 statt. Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert. Anlagen: 1 Übersichtsplan 2 Lageplan 3 Fotodokumentation Bauvorhaben 35042 Ausbau Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße Bestandsfotodokumentation vom 30.09.2015 Birkenstraße zw. Aurelienstr. und Lützner Str. Blatt -1- Bauvorhaben 35042 Ausbau Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße Blatt -2- Bauvorhaben 35042 Ausbau Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße Birkenstraße zw. Lützner Str. und Aurelienstr. Blatt -3- Bauvorhaben 35042 Ausbau Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße Blatt -4-