Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1251667.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 11:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03812
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Birkenstraße zwischen
Aurelienstraße und Lützner Straße in Verbindung mit überplanmäßigen
Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung § 79 Sächsische Gemeindeordnung in 2017
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017:
1.
Der Ausbau der Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße wird gemäß § 22,
Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
2.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 355.000 EUR. Das Amt für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung übernimmt die Kosten aus Einnahmen der
Ausgleichbeträge im Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz. In den Gesamtkosten sind 27.900 EUR für
die Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten.
3.
Im Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige Auszahlungen gem. § 78 in Anlehnung an §
79 (1) Sächsische Gemeindeordnung im PSP-Element 7.0001482.700 in Höhe von 325.300 EUR
sowie überplanmäßige Aufwendungen im Innenauftrag 106400000033 in Höhe von 29.700 EUR
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung Rücklage / sonst.
Verbindlichkeiten.
4.
Die im Haushaltsjahr 2017 anfallenden Folgekosten für die Beleuchtung in Höhe von 120 €
werden innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes im PSP-Element 1.100.54.1.01.09
gedeckt. Die ab dem Jahr Haushaltsjahr 2020 ff. anfallenden Folgekosten für die zusätzlichen
Straßenbäume in Höhe von 320 € werden zukünftig innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün
und Gewässer finanziert und durch das Fachamt entsprechend bei der Haushaltsplanung
berücksichtigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
29700
Innenauftrag
106400000033
Sachkonto
42711200
2017
325300
7.0001482.700
Sachkonto 78513000
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
X
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2017-ff
120,00
1.100.541001.09
2020-ff
319,92
1.100.551.001
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Der Ausbau der Birkenstraße zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße ist für 2017 vorgesehen.
Die Maßnahme schließt an den Umbau des Abschnittes der Birkenstraße zwischen Karl-HeineStraße und Aurelienstraße an, der im Rahmen der Maßnahme Felsenkellerstraße mit umgestaltet
wurde. Mit dem Ausbau der Birkenstraße werden der desolate Zustand bzw. der ungenügende
Ausbaustandard beseitigt. Damit wird für alle Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung der Sicherheit und
mit den Baumpflanzungen eine Erhöhung der Lebensqualität erreicht. Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt aus den Einnahmen der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Plagwitz.
Anlagen:
Prüfkatalog
Begründung
Übersicht Maßnahmeeinordnung
Lageplan
Fotodokumentation
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
ASW 64.2 08.02.2017
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Birkenstraße im Abschnitt Aurelienbis Lützner Straße
1. Grundlagen
• „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009)
• Konzeptioneller Stadtteilplan Leipzig Westen
• Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet Leipzig – Plagwitz (Stadtratsbeschluss Nr. SVV-1085/94 vom
20.04.1994, Änderungsbeschluss-Nr. RB-1514/99 vom 24.02.1999, erneuter Beschluss am
19.06.2013)
1.2 Begründung der Baumaßnahme
1.2.1 Derzeitige Situation
Bei der Birkenstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße im Leipziger Westen mit Lage im
Sanierungsgebiet Plagwitz. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt der Birkenstraße zwischen Aurelien- und
Lützner Straße, nach dem der Abschnitt der Birkenstraße zwischen Karl-Heine-und Aurelienstraße im Zuge
der Umgestaltung der Felsenkeller mitgebaut wurde. Die Felsenkellerstraße mit dem Teilabschnitt
Birkenstraße wird im Programm Stadtumbau Ost Leipziger Westen finanziert und im 1. Quartal 2017
fertiggestellt. Der Abschnitt der Birkenstraße zwischen Aurelien- und Lützner Straße wird aus Einnahmen von
freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen des Sanierungsgebietes Plagwitz finanziert.
Der zu beplanende Straßenabschnitt schließt nahtlos an die Baumaßnahme Birkenstraße zwischen KarlHeine-Straße und Aurelienstraße an. Der festgelegte Straßenquerschnitt wird auch in der Weiterführung der
Birkenstraße beibehalten.
Der Planungsbereich umfasst eine Länge von 207 m. Die am Bauanfang und Bauende sowie in den
einmündenden Straßen vorhandenen Bordanlagen der Fahrbahnbegrenzungen bilden Zwangspunkte für die
neue Bordführung. Die einmündenden Straßen binden ca. rechtwinklig auf die Birkenstraße an.
Die Birkenstraße ist im betrachteten Bereich zum großen Teil beidseitig bebaut. Im Einmündungsbereich zur
Lützner Straße steht auf der östlichen Seite das Goetz-Haus mit einem großzügig gestalteten
Eingangsbereich und begrünten Freiflächen. Auf diesem Grundstück stehen große, zum Teil sehr alte
Bäume. Die Bäume stehen unmittelbar an der Flurstücksgrenze und haben den vorhandenen Gehweg mit
ihren Wurzeln bereits stark beschädigt.
Auf der westlichen Seite sind 3 Grundstücke nicht bzw. zurückgesetzt bebaut. Auf dem westlichen
Grundstück im Bereich Kösner Straße steht ein großes Trafohaus von Netz Leipzig.
Das westliche Grundstück im Einmündungsbereich Lützner Straße ist lediglich mit einem Einfamilienhaus
bebaut. Der Eigentümer dieses Grundstückes hat z. Z. einen Vertrag mit der Stadt Leipzig zur Teilnutzung
des öffentlichen Straßengrundstückes. Er hat dort einen Rollkiesstreifen gebaut und einen Zaun errichtet
sowie eine Treppe eingebaut. Dieser Vertrag ist von Seiten der Stadt kündbar.
Die Birkenstraße ist in die Straßenkategorie einer nahräumigen Erschließungsstraße
eingeordnet und befindet sich innerhalb einer Zone 30.
(ES IV)
1.2.2 Veranlassung
Die Birkenstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Gefälleverhältnisse in der Querneigung sind
teilweise zu hoch. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen Flickstellen. Sie liegt im Sanierungsgebiet Leipzig Plagwitz. Die Sanierung der Anliegerstraßen ist ein wichtiges Sanierungsziel und Voraussetzung für die
Entlassung des Sanierungsgebietes im Jahr 2020. Die Einnahmen aus den freiwillig abgelösten
Ausgleichsbeträgen können hier für eine Reinvestition in das Sanierungsgebiet Plagwitz genutzt werden,
ohne den städtischen Haushalt zu belasten.
1.2.3 Zielstellung
Vor der Entlassung des Sanierungsgebietes Leipzig-Plagwitz in 2020, sollen durch Aufhebung von
Teilgebieten Einnahmen aus freiwillig abgelösten Ausgleichsbeträgen möglichst wieder in die verbleibenden
Teilgebiete des Sanierungsgebietes reinvestiert werden und nicht einfach an Bund und Land zurückgegeben
werden. Die Sanierungstätigkeit zur Erreichung der Sanierungsziele soll u. a. durch diese Maßnahme
abgerundet werden. Mit der Straßenraumneugestaltung sollen Funktionsschwächen abgebaut und ein
ASW 64.2 08.02.2017
Ausbaustandard der Straße mit eindeutigen Querschnitt sowie eine weitgehende Aufwertung und nachhaltige
Verbesserung des öffentlichen Raumes und Erhöhung der Lebensqualität durch Baumpflanzungen
hergestellt werden.
Es soll eine ansprechende Straßenraumgestaltung umgesetzt werden, die die Belange verschiedener
Nutzergruppen optimal berücksichtigt und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
beiträgt.
2. Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Birkenstraße befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Gefälleverhältnisse in der Querneigung sind
teilweise zu hoch. Die Fahrbahn besteht aus unzähligen Flickstellen. Die Gehwege haben in ihren Belägen
zahlreiche Stolperstellen und bilden eine Unfallgefahr für Fußgänger. Sie bestehen aus einem Materialmix
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Maßnahme wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es
wären weiterhin in Schadensfällen Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden
Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
Die Reinvestition der Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen bietet eine günstige Gelegenheit für die Stadt,
mit der Sanierung des zweiten Abschnittes Birkenstraße, einen Beitrag zu einer grundhaften Erneuerung des
Anliegerstraßennetzes zu leisten.
3. Beschreibung der Maßnahme
Wie bereits beschrieben, sind die Trassierungen der Bordlagen durch die Straßenbreiten im 1. Bauabschnitt
zwingend vorgegeben.
Die Fahrstreifenbreiten ergeben sich aus dem Ziel, neben der Durchfahrt durch die Anliegerstraßen auch
Stellflächen für PKW in Längsaufstellung zu ermöglichen.
Maßgebend für die Einmündungen und Anschlussbereiche ist das 3-achsige Müllfahrzeug als
Bemessungsfahrzeug.
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet.
Da im Planungsbereich nur relativ geringe Richtungsänderungen auftreten, ist die Einhaltung von maximalen
Entwurfsparametern nicht relevant. Höhenmäßig fällt die Birkenstraße von Süden nach Norden um ca. 6,00
m. Die Einordnung der neuen Straße erfolgt ca. auf dem vorhandenen Niveau.
Die vorhandene Bebauung auf der westlichen Straßenseite besitzt zahlreiche ebene Hauseingänge und
Kellerfenster, die bereits vorgelagerte Rinnen besitzen. Auf der östlichen Straßenseite schließen eine
Tiefgarage mit starkem Einfahrtsgefälle sowie weitere ebene Kellerfenster an.
Diese Höhenlagen sind die vorgegebenen Zwangspunkte für die höhenmäßige Einordnung der Gehweg- und
Fahrbahnflächen. Im Bestand weist die Birkenstraße teilweise ungünstige Quergefälle auf. Dies soll im Zuge
der Baumaßnahme verändert werden. Damit ist eine Gradientenänderung von bis zu 20 cm (Absenkung)
notwendig.
Die Entwässerung beider Straßen erfolgt über Quer- und Längsgefälle in Straßenabläufe.
Die Straßenachsen ergeben sich zwangsläufig aus den neuen Querschnitten sowie den anschließenden
Fahrbahnbereichen.
Die Birkenstraße erhält einen durchgängig gleichbleibenden Querschnitt.
»
Fahrbahn
:
5,05 m
»
Stellflächen (Längsparker)
:
2,00 m
»
Gehweg
:
1,65 … 4,10 m
Die Fahrbahn erhält eine Asphaltdeckschicht. Die Stellflächen werden aus Betonsteinpflaster gebaut. Die
Gehwege werden in Betonplatten mit Natursteinvorsatz mit Bischofsmützen („Carena“) ausgelegt. Ober- und
Unterstreifen sowie die Traufbereiche werden in Mosaikpflaster ausgebildet.
Wichtiges Gestaltungselement sind die Baumstandorte auf der Westseite (9 Bäume Woll-Apfel und
Feldahorn). Die Bäume werden in offenen Baumscheiben gepflanzt. Diese werden im Straßenraum mit
Lavalit und auf dem Privatbereich in der Grünfläche mit Rindenmulch abgedeckt.
ASW 64.2 08.02.2017
Mit dem Ausbau der Birkenstraße werden Fahrradanlehnbügel eingebaut. Die Einordnung erfolgt auf der
westlichen Seite. Bedingt durch die vorhandenen Platzverhältnisse kann Queraufstellung erfolgen. Es werden
„Leipziger Bügel“ gesetzt. Im gesamten Baubereich wird eine neue Beleuchtungsanlage errichtet. Es werden
neue Beleuchtungsmaste als Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m und einer LED-Leuchte "Luma
1" des Herstellers Phillips gesetzt. Als Lichtfarbe wird 3.000 K (warmweiß) festgelegt. Zusätzlich werden die
vorh. Lichtpunkte zwischen Aurelienstraße und Karl-Heine-Straße umgerüstet. Unter Nutzung vorhandener
Wandausleger bzw. eines Stahlmastes werden die Leuchten getauscht, um eine einheitliche
Beleuchtungsanlage in der gesamten Birkenstraße zum Ergebnis zu haben.
4. Finanzierung
4.1 Gesamtkosten
Die Gesamtkosten für den Ausbau der Birkenstraße im Abschnitt Aurelienstraße bis Lützner
Straße betragen 355.000 €.
Grundlagen
Kostenberechnung vom 27.01.2017
Die Baukosten gliedern sich wie folgt:
Ausbau der Straße
293.800 €
Beleuchtungsanlagen
29.700 €
Baumpflanzungen
14.500 €
Baukosten
Baunebenkosten (Bauüberwachung, Kontrollprüfung , etc.)
Gesamtkosten für den Bau
338.000 €
17.000 €
355.000 €
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet nicht erhoben.
Ermittlung der zuwendungsfähiger Kosten
Laut Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung vom 20.08.2009 ist die Förderung auf 160 € pro
Quadratmeter bearbeitete Fläche begrenzt.
Förderobergrenze (2.410 qm Straße X 160 €)
385.000,00 €
Ermittlung der Einzahlungen
Die Maßnahme wird aus Einnahmen vorzeitig abgelöster Ausgleichbeträge im Sanierungsgebiet LeipzigPlagwitz gefördert.
zuwendungsfähige Kosten
355.000 €
ASW 64.2 08.02.2017
5. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen die nachstehend genannten
Folgekosten für die Bäume und Folgekosten für einen zusätzlichen Lichtpunkt.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
Straßenbäume ( 6 Stück)
Beleuchtung
PSP-Element
Kosten/Einheit und
Jahr
1.100.551.001 53,32 €/ Stück
ASG-HH-St.
1.100.541001.09
120,00 €/ LP
Beschreibung
Unterhaltung
Stromkosten/
Unterhaltung
Kosten pro Jahr
in Euro
319,92 €
120,00 €
6. Grunderwerb
Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb notwendig.
7. Kinderfreundlichkeit / Barrierefreiheit
Die Sicherheit der Fußgänger wird mit durchgängigen Gehwegen gewährleistet. In den
Einmündungsbereichen wird durch die Verringerung der Fahrbahnbreiten ebenfalls die Sicherheit der
Fußgänger erhöht.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Bauzeit beginnt Ende August 2017 und endet im November 2017. Im Vorfeld der Maßnahme realisieren
die KWL und SWL ihre Maßnahmen in diesem Bereich.
Der Anlieger- und Anlieferverkehr wird gesichert.
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der jeweiligen Straßenabschnitte realisiert. Die einmündenden
Straßen werden als Sackgassen beschildert.
Die Birkenstraße ist Schulweg für die Grundschule. Dadurch ist stets auf einer Seite eine gesicherte Fußgängerführung zu gewährleisten.
Die Baustelle ist von Süden über die Karl-Heine-Straße und im Norden von der Lützner Straße und im
Westen von der Aurelienstraße anfahrbar.
9. Sonstiges
•
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen
Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind.
•
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist.
•
Anliegerinformation
Die Informationsveranstaltung der Eigentümer und Anwohner fand am 18.01.2017 statt.
Über die geplante Baumaßnahme wird der Stadtbezirksbeirat Alt-West informiert.
Anlagen:
1 Übersichtsplan
2 Lageplan
3 Fotodokumentation
Bauvorhaben
35042
Ausbau Birkenstraße
zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße
Bestandsfotodokumentation vom 30.09.2015
Birkenstraße zw. Aurelienstr. und Lützner Str.
Blatt
-1-
Bauvorhaben
35042
Ausbau Birkenstraße
zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße
Blatt
-2-
Bauvorhaben
35042
Ausbau Birkenstraße
zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße
Birkenstraße zw. Lützner Str. und Aurelienstr.
Blatt
-3-
Bauvorhaben
35042
Ausbau Birkenstraße
zwischen Aurelienstraße und Lützner Straße
Blatt
-4-