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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1247141.pdf
Größe
563 kB
Erstellt
27.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:00

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03768 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Förderung von Baumaßnahmen an der Taborkirche im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen aus dem Sanierungsgebiet Kleinzschocher als überplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächs. Gemeindeordnung Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017: 1. Die Vergabe von Fördermitteln für Baumaßnahmen an der Taborkirche aus Mitteln der Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Kleinzschocher wird beschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 354.400 EUR brutto. Die Höhe der Zuwendung beträgt 301.240 EUR. 2. Für das Haushaltsjahr 2017 wird eine überplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächs. GemO im Innenauftrag 106400000031, Sachkonto 43170000 in Höhe von 301.240 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Förderung der Sanierungsarbeiten am Ostturm der Taborkirche im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebietes Kleinzschocher. Anlagen: Begründung Förderung von Baumaßnahmen an der Taborkirche, Windorfer Str. 45 a, 04229 Leipzig im Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Kleinzschocher in Verbindung mit der außerplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächs. GemO im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag 106400000031, Sachkonto 43170000 in Höhe von 301.240 EUR Begründung Zu den städtebaulichen Dominanten des Leipziger Südwestens gehören die beiden Türme der Taborkirche. Die Taborkirche wurde zwischen 1902-04 nach dem Entwurf des Leipziger Architekten Arwed Rossbach im Stile einer neoromanischen, dreischiffigen Basilika mit einer monumentalen, 52 Meter hohen Doppelturmanlage erbaut. Die Taborkirche ist die einzige Doppelturmkirche Leipzigs und stellt mit dem angrenzenden Gemeindehaus für den Stadtteil einen wichtigen Anlaufpunkt für kulturelle und kirchliche Aktivitäten dar. Das Kirchgebäude weist Missstände und Mängel im Sinne von § 177 BauGB auf, die im öffentlichen Interesse entsprechend der Sanierungsziele durch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. Zwar konnte in den 90er Jahren die Neueindeckung des Hauptdaches durchgeführt werden, jedoch gibt es bei der Taborkirche noch einen größeren Instandhaltungsrückstau und viele Substanzschwächen. Die nachstehenden Baumaßnahmen entsprechen der derzeitigen Sanierungskonzeption der Stadt Leipzig. Die Einordnung der geplanten Sanierungsmaßnahmen am Ostturm legen nur eine Priorität von erforderlichen Maßnahmen an der Taborkirche fest und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmals. Zuwendungsrechtliche Grundlagen • • Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Ministerium des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwVStBauE) vom 20.08.2009 Förderrechtliche Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank vom 23.01.2017 Kostenschätzung Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen am Ostturm betragen insgesamt: KG 300 – Sanierung Dach/Fassade Turm: KG 400 – Technische Anlagen : KG 700 - Baunebenkosten: 294.900,00 € 5.500,00 € 54.000,00 € ___________________________________________________________ Gesamtkosten brutto 354.400,00 € Finanzierungsplan Die Maßnahme wird über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Kleinzschocher finanziert. Dabei wird auf die Vorlage VI DS – 03630 vom 07.03.2017 zur Verwendung von Ausgleichsbeträgen 2017 verwiesen. Höhe der anteiligen Finanzierung Förderung von 85 % Eigenanteil Maßnahmeträger Kirchgemeinde 15% max. 301.240,00 € 53.160,00 € Folgen bei Ablehnung Die Kirchgemeinde der Taborkirche ist bei der Sanierung der äußeren denkmalgeschützten Hülle des Taborkirche auf die Unterstützung der Stadt Leipzig angewiesen. Bei Ablehnung kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden und es werden nur die notwendigen Reparaturarbeiten am Ostturm ausgeführt, was dazu führt, dass das in den Stadtteil hinein wirkende äußere Erscheinungsbild der Taborkirche und die Bausubstanz nicht nachhaltig aufgewertet werden. Taborkirche, 2016 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x von wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 301.240,00 Innenauftrag 1.6400000031 Sachkonto 43170000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein x Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: