Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1247141.pdf
Größe
563 kB
Erstellt
27.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03768
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Südwest
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Förderung von Baumaßnahmen an der Taborkirche im Rahmen des Wiedereinsatzes
von Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen aus dem Sanierungsgebiet Kleinzschocher
als überplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächs.
Gemeindeordnung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.03.2017:
1. Die Vergabe von Fördermitteln für Baumaßnahmen an der Taborkirche aus Mitteln der
Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Kleinzschocher wird beschlossen. Die voraussichtlichen
Gesamtkosten der Maßnahme betragen 354.400 EUR brutto. Die Höhe der Zuwendung beträgt
301.240 EUR.
2. Für das Haushaltsjahr 2017 wird eine überplanmäßige Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an §
79 (1) Sächs. GemO im Innenauftrag 106400000031, Sachkonto 43170000 in Höhe von 301.240
EUR bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098500000.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Förderung der Sanierungsarbeiten am Ostturm der Taborkirche im Rahmen des Wiedereinsatzes
von Einnahmen aus dem Sanierungsgebietes Kleinzschocher.
Anlagen:
Begründung
Förderung von Baumaßnahmen an der Taborkirche, Windorfer Str. 45 a, 04229 Leipzig im
Rahmen des Wiedereinsatzes von Einnahmen aus dem Sanierungsgebiet Kleinzschocher in
Verbindung mit der außerplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) Sächs.
GemO im Haushaltsjahr 2017 im Innenauftrag 106400000031, Sachkonto 43170000 in Höhe von
301.240 EUR
Begründung
Zu den städtebaulichen Dominanten des Leipziger Südwestens gehören die beiden Türme der
Taborkirche. Die Taborkirche wurde zwischen 1902-04 nach dem Entwurf des Leipziger Architekten
Arwed Rossbach im Stile einer neoromanischen, dreischiffigen Basilika mit einer monumentalen, 52
Meter hohen Doppelturmanlage erbaut. Die Taborkirche ist die einzige Doppelturmkirche Leipzigs und
stellt mit dem angrenzenden Gemeindehaus für den Stadtteil einen wichtigen Anlaufpunkt für
kulturelle und kirchliche Aktivitäten dar.
Das Kirchgebäude weist Missstände und Mängel im Sinne von § 177 BauGB auf, die im öffentlichen
Interesse entsprechend der Sanierungsziele durch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. Zwar konnte in den 90er Jahren die Neueindeckung des
Hauptdaches durchgeführt werden, jedoch gibt es bei der Taborkirche noch einen größeren
Instandhaltungsrückstau und viele Substanzschwächen. Die nachstehenden Baumaßnahmen
entsprechen der derzeitigen Sanierungskonzeption der Stadt Leipzig. Die Einordnung der geplanten
Sanierungsmaßnahmen am Ostturm legen nur eine Priorität von erforderlichen Maßnahmen an der
Taborkirche fest und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des bedeutenden Kulturdenkmals.
Zuwendungsrechtliche Grundlagen
•
•
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Ministerium des Innern über die Förderung der
Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (VwVStBauE) vom 20.08.2009
Förderrechtliche Zustimmung der Sächsischen Aufbaubank vom 23.01.2017
Kostenschätzung
Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen am Ostturm betragen insgesamt:
KG 300 – Sanierung Dach/Fassade Turm:
KG 400 – Technische Anlagen :
KG 700 - Baunebenkosten:
294.900,00 €
5.500,00 €
54.000,00 €
___________________________________________________________
Gesamtkosten brutto
354.400,00 €
Finanzierungsplan
Die Maßnahme wird über die Verwendung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
Kleinzschocher finanziert. Dabei wird auf die Vorlage VI DS – 03630 vom 07.03.2017 zur Verwendung
von Ausgleichsbeträgen 2017 verwiesen.
Höhe der anteiligen Finanzierung
Förderung von 85 %
Eigenanteil Maßnahmeträger Kirchgemeinde 15%
max. 301.240,00 €
53.160,00 €
Folgen bei Ablehnung
Die Kirchgemeinde der Taborkirche ist bei der Sanierung der äußeren denkmalgeschützten Hülle des
Taborkirche auf die Unterstützung der Stadt Leipzig angewiesen. Bei Ablehnung kann die Maßnahme
nicht durchgeführt werden und es werden nur die notwendigen Reparaturarbeiten am Ostturm
ausgeführt, was dazu führt, dass das in den Stadtteil hinein wirkende äußere Erscheinungsbild der
Taborkirche und die Bausubstanz nicht nachhaltig aufgewertet werden.
Taborkirche, 2016
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
von
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
301.240,00
Innenauftrag
1.6400000031
Sachkonto
43170000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: