Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262004.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
21.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03967
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Vermeidung kostenintensiver Parallelstrukturen bei Hilfen zur Erziehung
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage:
In Leipzig mangelt es im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) nicht an Inobhutnahmeplätzen,
sondern an Wohngruppenplätzen. Durch das Aufbauen eines Clearinghauses sollen Plätze zur
Inobhutnahme geschaffen werden. Diese Plätze sind jedoch bei einer guten Organisation
ausreichend vorhanden. Die Schaffung von parallelen Strukturen sollte vermieden werden.
Es sollte eine ausgewogene Personalpolitik sein, dass der HzE-Bereich vorrangig mit
Wohngruppenplätzen und nicht mit Inobhutnahmeplätzen bedarfsgerecht ausgebaut wird.
Stationäre Inobhutnahmeplätze sind auf Grund des Personalschlüssels und der Eingruppierung der
Sozialarbeiter in die Entgeltgruppe S 14 TVöD die wohl teuerste Leistungsform im HzE-Bereich.
Diese sollte nur in soweit vorgehalten werden, wie sie tatsächlich benötigt wird.
Um Parallelstrukturen zu vermeiden bzw. einer Erweiterung der Inobhutnahmekapazitäten
rechtzeitig gegenzusteuern, ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie viele umA sind aktuell in den Interimseinrichtungen verortet?
2. Wie ist die Fallzahlentwicklung im letzten Jahr (incl. Zuweisungen aus anderen
Bundesländern über Königsteiner Schlüssel)?
3. Sind die zugewiesenen umA in der Erstaufnahmegemeinde/-stadt schon einem
Clearingverfahren mit formellen Inobhutnahmeakt unterzogen wurden?
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4. Wie ist die Organisationsstruktur für das Clearinghaus angedacht?
Erfüllt die hoheitliche Aufgabe des Inobhutnahmeaktes die Clearingeinrichtung vor Ort oder
der umA- Fachdienst am nächsten Werktag?
5. Wie hoch sind die täglichen und die nächtlichen Inobhutnahmezahlen an umA, die als
Selbstmelder oder durch Polizei etc. um Inobhutnahme ersuchen?
Kann zu den Öffnungszeiten des ASD der umA- Fachdienst die hoheitliche Aufgabe des
Aussprechens des Inobhutnahmeaktes gewährleisten? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Vereinbarungen bestehen dazu zwischen AfJFB und anderen Trägern, z.B. VKKJ, in
Bezug auf den KJND und welchen Umfang regeln diese?
7. Brauchen wir in einem neu einzurichtenden Clearinghaus 45 Plätze bei den aktuellen
Flüchtlingszahlen ? Wie viele Plätze zur Vorhaltung sind hier geplant? Mit welchem
Personalschlüssel (Gesamt-VzÄ) soll dort gearbeitet werden?
8. Wie soll eine verhältnismäßige Trennung zwischen Betreuungsleistung und formalen
Inobhutnahmeakt erfolgen?
9. Begründen Sie bitte, warum das Clearinghaus keine Parallelstruktur zum KJND, sondern
eine eigenständige Notwendigkeit sei.
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