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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262004.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
21.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03967 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Vermeidung kostenintensiver Parallelstrukturen bei Hilfen zur Erziehung Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage: In Leipzig mangelt es im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) nicht an Inobhutnahmeplätzen, sondern an Wohngruppenplätzen. Durch das Aufbauen eines Clearinghauses sollen Plätze zur Inobhutnahme geschaffen werden. Diese Plätze sind jedoch bei einer guten Organisation ausreichend vorhanden. Die Schaffung von parallelen Strukturen sollte vermieden werden. Es sollte eine ausgewogene Personalpolitik sein, dass der HzE-Bereich vorrangig mit Wohngruppenplätzen und nicht mit Inobhutnahmeplätzen bedarfsgerecht ausgebaut wird. Stationäre Inobhutnahmeplätze sind auf Grund des Personalschlüssels und der Eingruppierung der Sozialarbeiter in die Entgeltgruppe S 14 TVöD die wohl teuerste Leistungsform im HzE-Bereich. Diese sollte nur in soweit vorgehalten werden, wie sie tatsächlich benötigt wird. Um Parallelstrukturen zu vermeiden bzw. einer Erweiterung der Inobhutnahmekapazitäten rechtzeitig gegenzusteuern, ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie viele umA sind aktuell in den Interimseinrichtungen verortet? 2. Wie ist die Fallzahlentwicklung im letzten Jahr (incl. Zuweisungen aus anderen Bundesländern über Königsteiner Schlüssel)? 3. Sind die zugewiesenen umA in der Erstaufnahmegemeinde/-stadt schon einem Clearingverfahren mit formellen Inobhutnahmeakt unterzogen wurden? Seite 1/3 4. Wie ist die Organisationsstruktur für das Clearinghaus angedacht? Erfüllt die hoheitliche Aufgabe des Inobhutnahmeaktes die Clearingeinrichtung vor Ort oder der umA- Fachdienst am nächsten Werktag? 5. Wie hoch sind die täglichen und die nächtlichen Inobhutnahmezahlen an umA, die als Selbstmelder oder durch Polizei etc. um Inobhutnahme ersuchen? Kann zu den Öffnungszeiten des ASD der umA- Fachdienst die hoheitliche Aufgabe des Aussprechens des Inobhutnahmeaktes gewährleisten? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Vereinbarungen bestehen dazu zwischen AfJFB und anderen Trägern, z.B. VKKJ, in Bezug auf den KJND und welchen Umfang regeln diese? 7. Brauchen wir in einem neu einzurichtenden Clearinghaus 45 Plätze bei den aktuellen Flüchtlingszahlen ? Wie viele Plätze zur Vorhaltung sind hier geplant? Mit welchem Personalschlüssel (Gesamt-VzÄ) soll dort gearbeitet werden? 8. Wie soll eine verhältnismäßige Trennung zwischen Betreuungsleistung und formalen Inobhutnahmeakt erfolgen? 9. Begründen Sie bitte, warum das Clearinghaus keine Parallelstruktur zum KJND, sondern eine eigenständige Notwendigkeit sei. Seite 2/3