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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263326.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.10.18, 09:19

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03225-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees - Grundsatzbeschluss Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag 4 wird wie folgt ergänzt: Die Ratsversammlung beschließt, die ehemalige Stauseesohle zukünftig insbesondere als Flächenbasis für die Landschaftspflege im Umfeld des Cospudener Sees sowie für die Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster durch Beweidung zu nutzen. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben in der Landschaftspflege werden beim zuständigen Stadtforst eine 0,5 VzÄ und die sächlichen und baulichen Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Pflichtaufgabe geschaffen. Die entsprechenden Mittel werden überplanmäßig bereit gestellt. Weiterhin sollen die Flächen als Reserve zur Futterversorgung der Tiere des Wildparks Leipzig zur Verfügung stehen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Die Landschaftspflege und –unterhaltung ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. In den letzten Jahren sind durch die rekultivierten Tagebaue und andere Vorhaben immer größere Anforderungen in diesem Bereich entstanden. Auch augenscheinlich und trotz größter Anstrengung wird gerade auch in dem zur Beschlussfassung stehenden Gebiet erkennbar, dass die Stadt dafür nicht ausreichend ausgestattet ist. Der Presse war zu entnehmen, dass die jahrelang aktive Schäferin aufgrund gestiegener Anforderungen und durch zunehmende Vandalismusschäden ihre Selbstständigkeit aufgeben wird. Diese Arbeit ist jedoch unerlässlich und hat in den vergangenen Jahren einen großen landschaftlichen und ökologischen Wert erzielt, der weiterhin erhalten werden muss. Anlagen: Seite 2/3