Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263621.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04016
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Dieter Krause
Betreff
Einwohneranfrage zum kommunistischen Terrorstück DIE MASSNAHME von Brecht
am Leipziger Schauspielhaus
Sachverhalt:
Hiermit stelle ich nach der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Satzung des Leipziger
Stadtrates folgende Einwohneranfrage für die Stadtratssitzung im April oder Mai 2017 zur
Spielplangestaltung sowie zum Intendanten des Leipziger Schauspielhauses:
1. Gibt es für die Stadtverwaltung sowie den Leipziger Stadtrat Möglichkeiten (z.B. durch
Kürzung von Mitteln) zukünftig die Aufführung von solchen kommunistischen Propagandaund Terrorstücken wie DIE MASSNAHME von Brecht (Premiere im Schauspielhaus am 30.
März 2017) zu verhindern? Wie steht insbesondere die Kulturbürgermeisterin (bekanntlich
eine promovierte Theaterwissenschaftlerin) angesichts der endemischen linken und rechten
Gewalt in Leipzig (zuletzt wieder am letzten Wochenende) dazu?
2. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten für die Schaffung eines externen Beratergremiums
zur Spielplangestaltung am Schauspielhaus oder verbietet das die künstlerische
Eigenverantwortung des Intendanten? Falls nein – welche Möglichkeiten der Einwirkung auf
das Schauspielhaus bestehen für die Stadt, um zukünftig dort die Inszenierung solcher
kommunistischer Propagandastücke wie DIE MASSNAHME von Brecht zu verhindern, die
ausdrücklich terroristische Gewalt rechtfertigen?
3. Wann ist eine fristlose Entlassung des Intendanten des Schauspielhauses durch die Stadt
möglich? Nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung nach einer Straftat oder auch wegen
linker Terrorpropaganda (als außerordentlicher Kündigungsgrund)?