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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263621.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
28.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 18:20

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04016 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Dieter Krause Betreff Einwohneranfrage zum kommunistischen Terrorstück DIE MASSNAHME von Brecht am Leipziger Schauspielhaus Sachverhalt: Hiermit stelle ich nach der Sächsischen Gemeindeordnung sowie der Satzung des Leipziger Stadtrates folgende Einwohneranfrage für die Stadtratssitzung im April oder Mai 2017 zur Spielplangestaltung sowie zum Intendanten des Leipziger Schauspielhauses: 1. Gibt es für die Stadtverwaltung sowie den Leipziger Stadtrat Möglichkeiten (z.B. durch Kürzung von Mitteln) zukünftig die Aufführung von solchen kommunistischen Propagandaund Terrorstücken wie DIE MASSNAHME von Brecht (Premiere im Schauspielhaus am 30. März 2017) zu verhindern? Wie steht insbesondere die Kulturbürgermeisterin (bekanntlich eine promovierte Theaterwissenschaftlerin) angesichts der endemischen linken und rechten Gewalt in Leipzig (zuletzt wieder am letzten Wochenende) dazu? 2. Sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten für die Schaffung eines externen Beratergremiums zur Spielplangestaltung am Schauspielhaus oder verbietet das die künstlerische Eigenverantwortung des Intendanten? Falls nein – welche Möglichkeiten der Einwirkung auf das Schauspielhaus bestehen für die Stadt, um zukünftig dort die Inszenierung solcher kommunistischer Propagandastücke wie DIE MASSNAHME von Brecht zu verhindern, die ausdrücklich terroristische Gewalt rechtfertigen? 3. Wann ist eine fristlose Entlassung des Intendanten des Schauspielhauses durch die Stadt möglich? Nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung nach einer Straftat oder auch wegen linker Terrorpropaganda (als außerordentlicher Kündigungsgrund)?