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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1263250.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04006 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Böhm, Enrico Betreff Bereits ergriffene Maßnahmen der Stadt Leipzig gegen die Bildung der terroristische Vereinigung "Black Triangle" und Unterstützung durch Stadträtin Juliane Rahel Nagel eines illegalen Konzert. Sachverhalt: Am 02.03.2017 kündigte die Unterstützer des illegalen besetzten Gebäude Arno-Nietzsche-Straße 41 „Black Triangle“ unter https://linksunten.indymedia.org/de/node/205424 Anschläge auf die deutsche Bahn an. Diese führten sie am 20.03.2017 (z.B. http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/WegenVandalismus-Zugausfaelle-zwischen-Leipzig-und-Rackwitz). Dabei handelt es sich um gezielte Brandanschläge auf Bahn-Signalanlagen. Ein Bekennerschreiben zu den Anschlägen findet man unter https://linksunten.indymedia.org/de/node/207584 dieser datiert vom 24.03.2017. Dies stellt eine Bildung zur terroristischen Vereinigung da. Wiki: Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Von der kriminellen Vereinigung unterscheidet sich die terroristische Vereinigung nicht nur in der Schwere der Straftaten und damit verbunden im Strafmaß (siehe Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB), sondern auch, indem sie zusätzlich ideologische Ziele verfolgt. Stadträtin Juliane Rahel Nagel mobilisierte am 20.03.2017 über Twitter durch retweet des accounts @weltraumidk (Statuslink: https://twitter.com/weltraumidk/status/843849628613300228) zu einem illegalen Konzert auf einem besetzten Gelände einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB. Sämtliche Informationen teilte ich am 22.03.2017 via E-Mail dem BfR, dem Ordnungsamt und der PD Leipzig mit. Ich möchte daher wissen: 1. 2. Wann wurde die Hinweis E-Mail von wem gelesen? (Sowohl BfR wie auch Ordnungsamt) Welche Schritte wurden im Anschluss unternommen? Wenn keine, warum nicht? 3. Wie lange wird die Stadt das gewerbliche Treiben der terroristischen Vereinigung noch dulden? 4. Wie groß ist der finanzielle Schaden der Stadt durch das illegale gewerbliche Treiben der Terroristen? 5. Wie bewertet die Verwaltung, dass eine Stadträtin zu illegalen Konzerten einer terroristischen Vereinigung mobilisiert? 6. Mit der Mobilisierung, verstieß Stadträtin Juliane Rahel Nagel, massiv gegen den geschworen Eid. Welche Konsequenzen hat dies zu Folge? Wenn keine, warum nicht?