Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1263250.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
27.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04006
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Böhm, Enrico
Betreff
Bereits ergriffene Maßnahmen der Stadt Leipzig gegen die Bildung der terroristische
Vereinigung "Black Triangle" und Unterstützung durch Stadträtin Juliane Rahel
Nagel eines illegalen Konzert.
Sachverhalt:
Am 02.03.2017 kündigte die Unterstützer des illegalen besetzten Gebäude Arno-Nietzsche-Straße
41 „Black Triangle“ unter https://linksunten.indymedia.org/de/node/205424 Anschläge auf die
deutsche Bahn an. Diese führten sie am 20.03.2017 (z.B. http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/WegenVandalismus-Zugausfaelle-zwischen-Leipzig-und-Rackwitz). Dabei handelt es sich um gezielte
Brandanschläge auf Bahn-Signalanlagen. Ein Bekennerschreiben zu den Anschlägen findet man
unter https://linksunten.indymedia.org/de/node/207584 dieser datiert vom 24.03.2017.
Dies stellt eine Bildung zur terroristischen Vereinigung da. Wiki: Terrorismus ist nach der Definition
der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von
Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen,
insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind,
oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Von der kriminellen
Vereinigung unterscheidet sich die terroristische Vereinigung nicht nur in der Schwere der Straftaten
und damit verbunden im Strafmaß (siehe Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB),
sondern auch, indem sie zusätzlich ideologische Ziele verfolgt.
Stadträtin Juliane Rahel Nagel mobilisierte am 20.03.2017 über Twitter durch retweet des accounts
@weltraumidk (Statuslink: https://twitter.com/weltraumidk/status/843849628613300228) zu einem
illegalen Konzert auf einem besetzten Gelände einer terroristischen Vereinigung gem. § 129a StGB.
Sämtliche Informationen teilte ich am 22.03.2017 via E-Mail dem BfR, dem Ordnungsamt und der
PD Leipzig mit. Ich möchte daher wissen:
1.
2.
Wann wurde die Hinweis E-Mail von wem gelesen? (Sowohl BfR wie auch Ordnungsamt)
Welche Schritte wurden im Anschluss unternommen? Wenn keine, warum nicht?
3.
Wie lange wird die Stadt das gewerbliche Treiben der terroristischen Vereinigung noch
dulden?
4.
Wie groß ist der finanzielle Schaden der Stadt durch das illegale gewerbliche Treiben der
Terroristen?
5.
Wie bewertet die Verwaltung, dass eine Stadträtin zu illegalen Konzerten einer terroristischen
Vereinigung mobilisiert?
6.
Mit der Mobilisierung, verstieß Stadträtin Juliane Rahel Nagel, massiv gegen den
geschworen Eid. Welche Konsequenzen hat dies zu Folge? Wenn keine, warum nicht?