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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262742.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03986 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Am 28. Oktober 2015 thematisierte unsere Fraktion das Problem, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler in Leipzig von der Berechtigung, eine preisreduzierte Schülerkarte oder Schülermobil-Card zu nutzen, ausgeschlossen ist. Dabei handelt es sich um diejenigen jungen Erwachsenen, die entweder nach einer Auszeit nach dem Abbruch der Schule oder anschließend an eine Berufsausbildung einen höheren Schulabschluss erwerben wollen. Grund für die Schlechterstellung ist eine Regelung in §2 (2) der Satzung der Schülerbeförderung der Stadt Leipzig (Schülerbeförderungssatzung), wonach Schülerinnen und Schülern nur dann anspruchsberechtigt sind, sofern Sie eine berufsbildende Schule „im unmittelbar zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildende Schule...“ besuchen. In der Folge müssen diese Schülerinnen und Schüler auf das deutlich teurere Azubi-Ticket ausweichen, obwohl davon auszugehen ist, dass die jungen Erwachsenen als späte Vollzeit-Schülerinnen und -Schüler in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben. Da die Entscheidung eine weiterführende Schule und eventuell überhaupt einen Schulabschluss zu erwerben unterstützt werden muss, auch wenn diese etwas später kommt, sollte keine finanzielle Benachteiligung gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern, die einen unterbrechungsfreien Weg gehen, bedeuten. In der Antwort zu unserer Anfrage wurde uns einerseits gesagt, dass die Stadt Leipzig nicht mehr nachvollziehen könne, warum der besagte Ausschlussgrund im Zuge der Änderung des Schulgesetzes 2001 und der damit verbundenen Anpassung der Schülerbeförderungssatzung aufgenommen wurde. Es wurde in diesem Zusammenhang zugesagt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine SchülerCard oder SchülerMobil-Card künftig auch durch junge erwachsene Seite 1/3 Schüler erworben werden kann, die einen höheren Schulabschluss nach Abbruch der Schule und anschließender Auszeit oder im Anschluss an eine Berufsausbildung anstreben. Wir fragen daher an: 1. Welche Bemühungen wurden unternommen, die Diskriminierung dieser Gruppe von älteren Vollzeit-Schülerinnen und Schüler beim Anspruch einer SchülerCard bzw. SchülerMobil-Card zu beenden und eine Gleichstellung mit anderen Schülerinnen und Schülern zu erreichen? 2. Warum konnte bis heute keine entsprechende Änderung in den Regelungen der Schülerbeförderungssatzung vorgenommen werden? 3. Welche finanziellen Auswirkungen erwarten Stadt und LVB bei einer entsprechenden Änderung? Anlagen: Seite 2/3