Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262742.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
18.05.17, 06:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03986
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Schülerfahrkarte für späte Schüler und Schülerinnen?
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Am 28. Oktober 2015 thematisierte unsere Fraktion das Problem, dass ein Teil der Schülerinnen und
Schüler in Leipzig von der Berechtigung, eine preisreduzierte Schülerkarte oder Schülermobil-Card
zu nutzen, ausgeschlossen ist. Dabei handelt es sich um diejenigen jungen Erwachsenen, die
entweder nach einer Auszeit nach dem Abbruch der Schule oder anschließend an eine
Berufsausbildung einen höheren Schulabschluss erwerben wollen. Grund für die Schlechterstellung
ist eine Regelung in §2 (2) der Satzung der Schülerbeförderung der Stadt Leipzig
(Schülerbeförderungssatzung), wonach Schülerinnen und Schülern nur dann anspruchsberechtigt
sind, sofern Sie eine berufsbildende Schule „im unmittelbar zeitlichen Anschluss an die
allgemeinbildende Schule...“ besuchen. In der Folge müssen diese Schülerinnen und Schüler auf
das deutlich teurere Azubi-Ticket ausweichen, obwohl davon auszugehen ist, dass die jungen
Erwachsenen als späte Vollzeit-Schülerinnen und -Schüler in dieser Zeit kein eigenes Einkommen
haben.
Da die Entscheidung eine weiterführende Schule und eventuell überhaupt einen Schulabschluss zu
erwerben unterstützt werden muss, auch wenn diese etwas später kommt, sollte keine finanzielle
Benachteiligung gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern, die einen
unterbrechungsfreien Weg gehen, bedeuten.
In der Antwort zu unserer Anfrage wurde uns einerseits gesagt, dass die Stadt Leipzig nicht mehr
nachvollziehen könne, warum der besagte Ausschlussgrund im Zuge der Änderung des
Schulgesetzes 2001 und der damit verbundenen Anpassung der Schülerbeförderungssatzung
aufgenommen wurde. Es wurde in diesem Zusammenhang zugesagt zu prüfen, unter welchen
Voraussetzungen eine SchülerCard oder SchülerMobil-Card künftig auch durch junge erwachsene
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Schüler erworben werden kann, die einen höheren Schulabschluss nach Abbruch der Schule und
anschließender Auszeit oder im Anschluss an eine Berufsausbildung anstreben.
Wir fragen daher an:
1. Welche Bemühungen wurden unternommen, die Diskriminierung dieser Gruppe von älteren
Vollzeit-Schülerinnen und Schüler beim Anspruch einer SchülerCard bzw. SchülerMobil-Card
zu beenden und eine Gleichstellung mit anderen Schülerinnen und Schülern zu erreichen?
2. Warum konnte bis heute keine entsprechende Änderung in den Regelungen der
Schülerbeförderungssatzung vorgenommen werden?
3. Welche finanziellen Auswirkungen erwarten Stadt und LVB bei einer entsprechenden
Änderung?
Anlagen:
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