Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262816.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.03.18, 14:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03397-ÄA-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
28.03.2017
Vorberatung
Verwaltungsausschuss
29.03.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und
Baugesellschaft mbH (LWB)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Das Vorgehensziel 1.1.1 wird wie folgt ergänzt (fett und kursiv gedruckt):
Seitens LWB ist ein Marktanteil i.H.v. 10,5 %, mindestens jedoch bis 2026 ein Wohnungsbestand von 40.000
Wohneinheiten anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der
Gesellschaft vereinbar ist. Bei der Haltung und Erweiterung des Wohnungsbestandes ist darauf zu achten,
dass die Bestände möglichst breit über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Die Stadtverwaltung prüft
zudem Mittel und Wege, wie das Unternehmen in die Lage versetzt werden kann, das Ziel von 40.000
Wohneinheiten bis 2026 zu erreichen.
2. Das Vorgehensziel 1.1.3 wird wie folgt ergänzt (fett und kursiv gedruckt):
Die LWB setzt im Rahmen der Sachziele vorrangig das Wohnraumförderprogramm für die Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum des Freistaates Sachsen (RgL mW) um. Die LWB forciert
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dementsprechend unter der Prämisse einer weiterhin nachhaltig wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des
Unternehmens ihre Bau- und Planungsvorbereitungen ab 2017 für die Umsetzung von 50 Prozent der zur
Verfügung stehenden Fördermittel zur bedarfsgerechten Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnraum im Neubau und durch die Sanierung leerstehender Wohnungen.
Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von kosten- und flächensparendem Bauen (siehe Ziel 1.1.4). Die Stadt
Leipzig und die LWB arbeiten mit dem Freistaat Sachsen an der praxisgerechten Optimierung des Programms
weiter. Die LWB wird nach Möglichkeit den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum über das
gesamte Stadtgebiet verteilen und auch innerhalb einzelner Gebäude verschiedene Ausstattungsqualitäten
anbieten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
1. Durch die Festschreibung einer konkreten Zahl der Wohneinheiten, die bis 2026 zum
Kernbestand der LWB gehören sollen, wird dem Unternehmen eine Planungssicherheit gegeben,
die ein relativer Marktanteil in dem Maße nicht bieten kann. Allerdings soll der Marktanteil der LWB
nicht unter 10,5 Prozent fallen, um die steuernde Funktion der LWB auf dem Wohnungsmarkt nicht
zu verlieren.
2. In Ergänzung des Vorgehensziels 1.1.3, in dem die vorrangige Umsetzung des
Wohnraumförderprogramms des Freistaates festgeschrieben wird, soll sozialer Wohnraum möglichst
über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden und auch innerhalb einzelner Wohnhäuser der LWB
soll eine gesellschaftliche Durchmischung der Stadt Niederschlag finden, indem Wohnungen mit
unterschiedlichen Ausstattungsqualitäten in einer Immobilie vorgehalten werden sollen.
Anlagen:
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