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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262816.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.03.18, 14:58

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03397-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 28.03.2017 Vorberatung Verwaltungsausschuss 29.03.2017 Vorberatung Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Das Vorgehensziel 1.1.1 wird wie folgt ergänzt (fett und kursiv gedruckt): Seitens LWB ist ein Marktanteil i.H.v. 10,5 %, mindestens jedoch bis 2026 ein Wohnungsbestand von 40.000 Wohneinheiten anzustreben, sofern dies mit der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft vereinbar ist. Bei der Haltung und Erweiterung des Wohnungsbestandes ist darauf zu achten, dass die Bestände möglichst breit über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Die Stadtverwaltung prüft zudem Mittel und Wege, wie das Unternehmen in die Lage versetzt werden kann, das Ziel von 40.000 Wohneinheiten bis 2026 zu erreichen. 2. Das Vorgehensziel 1.1.3 wird wie folgt ergänzt (fett und kursiv gedruckt): Die LWB setzt im Rahmen der Sachziele vorrangig das Wohnraumförderprogramm für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum des Freistaates Sachsen (RgL mW) um. Die LWB forciert Seite 1/4 dementsprechend unter der Prämisse einer weiterhin nachhaltig wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Unternehmens ihre Bau- und Planungsvorbereitungen ab 2017 für die Umsetzung von 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel zur bedarfsgerechten Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum im Neubau und durch die Sanierung leerstehender Wohnungen. Grundlage hierfür bildet die Umsetzung von kosten- und flächensparendem Bauen (siehe Ziel 1.1.4). Die Stadt Leipzig und die LWB arbeiten mit dem Freistaat Sachsen an der praxisgerechten Optimierung des Programms weiter. Die LWB wird nach Möglichkeit den mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum über das gesamte Stadtgebiet verteilen und auch innerhalb einzelner Gebäude verschiedene Ausstattungsqualitäten anbieten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: 1. Durch die Festschreibung einer konkreten Zahl der Wohneinheiten, die bis 2026 zum Kernbestand der LWB gehören sollen, wird dem Unternehmen eine Planungssicherheit gegeben, die ein relativer Marktanteil in dem Maße nicht bieten kann. Allerdings soll der Marktanteil der LWB nicht unter 10,5 Prozent fallen, um die steuernde Funktion der LWB auf dem Wohnungsmarkt nicht zu verlieren. 2. In Ergänzung des Vorgehensziels 1.1.3, in dem die vorrangige Umsetzung des Wohnraumförderprogramms des Freistaates festgeschrieben wird, soll sozialer Wohnraum möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden und auch innerhalb einzelner Wohnhäuser der LWB soll eine gesellschaftliche Durchmischung der Stadt Niederschlag finden, indem Wohnungen mit unterschiedlichen Ausstattungsqualitäten in einer Immobilie vorgehalten werden sollen. Anlagen: Seite 2/4