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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1259964.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03943 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Folgen des Verbots einer Vermietung städtischer Flächen an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Mit Ratsbeschluss zur Petition P-01752 vom 24.02.2016 wurde der Stadtverwaltung praktisch verboten, städtische Flächen (Kleinmesse) an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vermieten. Die betroffenen Zirkusbetriebe sind daher gezwungen, auf weniger geeignete private Flächen auszuweichen, obwohl das Kleinmessegelände optimale Bedingungen für sie bietet. Lt. Bericht zur Beschlussumsetzung findet im September 2017 das letzte Gastspiel eines Zirkus nach „altem Recht“ ohne Wildtierklausel statt (entsprechend des bereits vor Ratsbeschluss ausgehandelten Vertrags). Ab dann sind aufgrund des Vermietungsverbots Einnahmeausfälle zu befürchten, zudem verringert sich entsprechend die Auslastung des Kleinmessegeländes, das mit hohem finanziellen Aufwand unter anderem auch für die Zirkusnutzung saniert wurde. Wir fragen an: 1. Wie viele Tage im Jahr war das Kleinmessegelände im Durchschnitt der Jahre 2011-2016 an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren vermietet ? 2. Wie hoch waren im Durchschnitt der Jahre 2011-2016 die ab 2018 vollständig ausfallenden Einnahmen aus Vermietung an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren ? 3. Gibt es neue Gerichtsurteile oder andere Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung des o.g. Ratsbeschlusses führen können ? Seite 1/3 Seite 2/3