Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1259964.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03943
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Folgen des Verbots einer Vermietung städtischer Flächen an traditionelle
Zirkusbetriebe mit Wildtieren
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Mit Ratsbeschluss zur Petition P-01752 vom 24.02.2016 wurde der Stadtverwaltung praktisch
verboten, städtische Flächen (Kleinmesse) an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu
vermieten.
Die betroffenen Zirkusbetriebe sind daher gezwungen, auf weniger geeignete private Flächen
auszuweichen, obwohl das Kleinmessegelände optimale Bedingungen für sie bietet.
Lt. Bericht zur Beschlussumsetzung findet im September 2017 das letzte Gastspiel eines Zirkus
nach „altem Recht“ ohne Wildtierklausel statt (entsprechend des bereits vor Ratsbeschluss
ausgehandelten Vertrags).
Ab dann sind aufgrund des Vermietungsverbots Einnahmeausfälle zu befürchten, zudem verringert
sich entsprechend die Auslastung des Kleinmessegeländes, das mit hohem finanziellen Aufwand
unter anderem auch für die Zirkusnutzung saniert wurde.
Wir fragen an:
1. Wie viele Tage im Jahr war das Kleinmessegelände im Durchschnitt der Jahre 2011-2016 an
traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren vermietet ?
2. Wie hoch waren im Durchschnitt der Jahre 2011-2016 die ab 2018 vollständig ausfallenden
Einnahmen aus Vermietung an traditionelle Zirkusbetriebe mit Wildtieren ?
3. Gibt es neue Gerichtsurteile oder andere Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung des o.g.
Ratsbeschlusses führen können ?
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