Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1262705.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
22.05.17, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03914-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
24.04.2017
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Frauenförderung in städtischen Unternehmen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
X Ablehnung (zu BP 1. und 2.)
Zustimmung mit Ergänzung
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln (zu BP 3.)
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung zu den Beschlusspunkten 1. und 2.:
In Sachsen bildet das Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) die Rechtsgrundlage für die
Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Das
SächsFFG regelt auch die Bestellung von Frauenbeauftragten, wobei die Beteiligungsunternehmen
der LVV-Gruppe, die LWB GmbH sowie die Klinikum St. Georg gGmbH nicht unter den
Geltungsbereich gemäß § 1 des SächsFFG fallen.
Sachlich gilt das Gesetz für Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen des
Freistaates Sachsen, die kommunalen Träger der Selbstverwaltung (Gemeinden und Landkreise)
sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen
Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen). D. h. aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt
es keine Verpflichtung zur Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten in privatrechtlichen kommunalen
Beteiligungsunternehmen. Unter Gleichstellungsaspekten einerseits und im Lichte der Praxis in den
Unternehmen andererseits, wird die Notwendigkeit dafür auch nicht gesehen.
Der Anteil von Frauen in den jeweiligen Unternehmen bzw. in deren jeweiligen Betriebszweigen ist
branchenbedingt unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich wird bereits im Rahmen der jeweiligen
unternehmensbezogenen Personalgewinnungs- bzw. -entwicklungsstrategie grundsätzlich darauf
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geachtet, dass bei der Besetzung von offenen Stellen im Sinne einer Gleichstellung und
Bestenauslese verfahren wird. Ausschreibung und Auswahl erfolgen diskriminierungsfrei nach
objektiven Kriterien. Insbesondere spielen hierfür Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. das Geschlecht,
keine Rolle. Die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH und die Klinikum St.
Georg
gGmbH
haben
zudem
bereits
umfängliche
Gleichstellungsund
Frauenförderungsmaßnahmen etabliert:
LVV-Gruppe
Der Frauenanteil in den Unternehmen der L-Gruppe beträgt zum 31.12.2016 39,6 % bei der SW
Leipzig-Gruppe, 35,5 % bei der KWL-Gruppe und 21,2 % bei der LVB-Gruppe. Die LVV GmbH
verfügt über einen Frauenanteil von 53 %. Ziel der Personalstrategie der LVV-Gruppe ist es, die
Besetzung vakanter Positionen mit geeigneten Fach- und Führungskräften sicherzustellen. Im
Rahmen dessen wird insbesondere in der oberen Führungsebene und in technischen Berufen
darauf geachtet, dass im Rahmen der Sozialverträglichkeit und bei vergleichbarer Qualifikation,
Frauen bevorzugt Berücksichtigung finden sowie gute Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf geschaffen werden. In diesem Zusammenhang gibt es bei der LVV-Gruppe eine
Festschreibung der Frauenquote im oberen und mittleren Management auf mindestens 30 % sowie
weitere Maßnahmen zur Frauenförderung, die in Konzepten der Personalentwicklung systematisch
weiter fortgeschrieben werden. Aufgrund dieser Maßnahmen wird seitens der Leipziger Gruppe
aktuell kein Bedarf zur Etablierung einer gesonderten Frauenbeauftragten im Konzern gesehen.
LWB GmbH
Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft
derzeit 53 %. In den Führungspositionen beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als auch im
LWB-Konzern aktuell 43 %. Der LWB stehen zwei Geschäftsführerinnen vor. Für die LWB ist die
Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter ein generelles Grundverständnis. Die LWB bietet ihren
Mitarbeitern ein Entwicklungsprogramm an, in dem jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren ein
Kreis von Arbeitnehmern gezielt gefördert wird. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte in einem
Potenzialcenter nach objektiven Kriterien. Auch hier spielt das Geschlecht keine Rolle. Die
Zusammensetzung der Gruppe, die sich derzeit im Entwicklungsprogramm befindet, ist in etwa
ausgeglichen, der Frauenanteil ist sogar etwas größer. Aus Personalentwicklungssicht bestehen
aktuell in der LWB keine besonderen Erfordernisse, Frauen bzw. Männer gesondert zu fördern. Vor
diesem Hintergrund wird seitens der LWB aktuell keine Notwendigkeit für die Etablierung einer/-s
Frauenbeauftragten oder die Auflage von gesonderten Frauenförderplänen gesehen.
Klinikum St. Georg gGmbH
Bei der Klinikum St. Georg gGmbH ist der Anteil von Frauen branchenbedingt sehr hoch und liegt
bei knapp 80 %. Dieser variiert abhängig von den Dienstarten in den klinischen Bereichen zwischen
55 % bis 90 %. Die im Antrag geforderte gesonderte Förderung von Frauen ist daher im Klinikum
entsprechend Zielstellung des Antrages nicht begründbar. Diesbezüglich sieht die Klinikum St.Georg
gGmbH eher die Aufgabe, den Anteil von Männern im Unternehmen in den jeweiligen Dienstarten
zumindest stabil zu halten und hat dementsprechend, mit ausdrücklichem Verweis auf den
vergleichsweise geringeren Anteil männlicher Mitarbeiter, eine Gleichstellungsbeauftragte berufen.
Die Notwendigkeit zur Auflage eines Frauenförderplanes und/oder der freiwilligen Berufung einer/-s
Frauenbeauftragten wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen.
Begründung zu Beschlusspunkt 3.: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Für die LVV-Gruppe und die Klinikum St. Georg gGmbH bestehen bereits Berichtspflichten über den
Lagebericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses des Unternehmens zur jährlichen
Information hinsichtlich des Frauenanteils.
Auch die LWB berichtet jährlich hinsichtlich des Frauenanteils im Rahmen des Jahresabschlusses
unter dem Berichtsteil "Bericht der Geschäftsführung der LWB zu Beiträgen zur Erfüllung
öffentlichen mit stadtstrategischer Bedeutung für das Berichtsjahr". Entsprechend vorliegender
Vorlage zur Fortschreibung der Eigentümerziele würde zudem zukünftig auch in diesem
Zusammenhang ebenfalls im Rahmen der Berichterstattung über deren Umsetzung darüber
informiert.
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Über die jeweiligen Frauenanteile in den Beteiligungsunternehmen und deren Gremien wurde und
wird zudem im Beirat für Gleichstellung informiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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