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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262705.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
23.03.17, 12:00
Aktualisiert
22.05.17, 08:22

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03914-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 24.04.2017 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Frauenförderung in städtischen Unternehmen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung X Ablehnung (zu BP 1. und 2.) Zustimmung mit Ergänzung X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln (zu BP 3.) Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung zu den Beschlusspunkten 1. und 2.: In Sachsen bildet das Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG) die Rechtsgrundlage für die Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst. Das SächsFFG regelt auch die Bestellung von Frauenbeauftragten, wobei die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH sowie die Klinikum St. Georg gGmbH nicht unter den Geltungsbereich gemäß § 1 des SächsFFG fallen. Sachlich gilt das Gesetz für Behörden, Gerichte und sonstige öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die kommunalen Träger der Selbstverwaltung (Gemeinden und Landkreise) sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen). D. h. aufgrund der gesetzlichen Regelungen gibt es keine Verpflichtung zur Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten in privatrechtlichen kommunalen Beteiligungsunternehmen. Unter Gleichstellungsaspekten einerseits und im Lichte der Praxis in den Unternehmen andererseits, wird die Notwendigkeit dafür auch nicht gesehen. Der Anteil von Frauen in den jeweiligen Unternehmen bzw. in deren jeweiligen Betriebszweigen ist branchenbedingt unterschiedlich ausgeprägt. Grundsätzlich wird bereits im Rahmen der jeweiligen unternehmensbezogenen Personalgewinnungs- bzw. -entwicklungsstrategie grundsätzlich darauf Seite 1/5 geachtet, dass bei der Besetzung von offenen Stellen im Sinne einer Gleichstellung und Bestenauslese verfahren wird. Ausschreibung und Auswahl erfolgen diskriminierungsfrei nach objektiven Kriterien. Insbesondere spielen hierfür Persönlichkeitsmerkmale, wie z.B. das Geschlecht, keine Rolle. Die Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe, die LWB GmbH und die Klinikum St. Georg gGmbH haben zudem bereits umfängliche Gleichstellungsund Frauenförderungsmaßnahmen etabliert: LVV-Gruppe Der Frauenanteil in den Unternehmen der L-Gruppe beträgt zum 31.12.2016 39,6 % bei der SW Leipzig-Gruppe, 35,5 % bei der KWL-Gruppe und 21,2 % bei der LVB-Gruppe. Die LVV GmbH verfügt über einen Frauenanteil von 53 %. Ziel der Personalstrategie der LVV-Gruppe ist es, die Besetzung vakanter Positionen mit geeigneten Fach- und Führungskräften sicherzustellen. Im Rahmen dessen wird insbesondere in der oberen Führungsebene und in technischen Berufen darauf geachtet, dass im Rahmen der Sozialverträglichkeit und bei vergleichbarer Qualifikation, Frauen bevorzugt Berücksichtigung finden sowie gute Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen werden. In diesem Zusammenhang gibt es bei der LVV-Gruppe eine Festschreibung der Frauenquote im oberen und mittleren Management auf mindestens 30 % sowie weitere Maßnahmen zur Frauenförderung, die in Konzepten der Personalentwicklung systematisch weiter fortgeschrieben werden. Aufgrund dieser Maßnahmen wird seitens der Leipziger Gruppe aktuell kein Bedarf zur Etablierung einer gesonderten Frauenbeauftragten im Konzern gesehen. LWB GmbH Sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern beträgt der Frauenanteil an der Mitarbeiterschaft derzeit 53 %. In den Führungspositionen beträgt der Frauenanteil sowohl in der LWB als auch im LWB-Konzern aktuell 43 %. Der LWB stehen zwei Geschäftsführerinnen vor. Für die LWB ist die Gleichbehandlung ihrer Mitarbeiter ein generelles Grundverständnis. Die LWB bietet ihren Mitarbeitern ein Entwicklungsprogramm an, in dem jeweils über einen Zeitraum von zwei Jahren ein Kreis von Arbeitnehmern gezielt gefördert wird. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte in einem Potenzialcenter nach objektiven Kriterien. Auch hier spielt das Geschlecht keine Rolle. Die Zusammensetzung der Gruppe, die sich derzeit im Entwicklungsprogramm befindet, ist in etwa ausgeglichen, der Frauenanteil ist sogar etwas größer. Aus Personalentwicklungssicht bestehen aktuell in der LWB keine besonderen Erfordernisse, Frauen bzw. Männer gesondert zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird seitens der LWB aktuell keine Notwendigkeit für die Etablierung einer/-s Frauenbeauftragten oder die Auflage von gesonderten Frauenförderplänen gesehen. Klinikum St. Georg gGmbH Bei der Klinikum St. Georg gGmbH ist der Anteil von Frauen branchenbedingt sehr hoch und liegt bei knapp 80 %. Dieser variiert abhängig von den Dienstarten in den klinischen Bereichen zwischen 55 % bis 90 %. Die im Antrag geforderte gesonderte Förderung von Frauen ist daher im Klinikum entsprechend Zielstellung des Antrages nicht begründbar. Diesbezüglich sieht die Klinikum St.Georg gGmbH eher die Aufgabe, den Anteil von Männern im Unternehmen in den jeweiligen Dienstarten zumindest stabil zu halten und hat dementsprechend, mit ausdrücklichem Verweis auf den vergleichsweise geringeren Anteil männlicher Mitarbeiter, eine Gleichstellungsbeauftragte berufen. Die Notwendigkeit zur Auflage eines Frauenförderplanes und/oder der freiwilligen Berufung einer/-s Frauenbeauftragten wird vor diesem Hintergrund nicht gesehen. Begründung zu Beschlusspunkt 3.: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Für die LVV-Gruppe und die Klinikum St. Georg gGmbH bestehen bereits Berichtspflichten über den Lagebericht im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses des Unternehmens zur jährlichen Information hinsichtlich des Frauenanteils. Auch die LWB berichtet jährlich hinsichtlich des Frauenanteils im Rahmen des Jahresabschlusses unter dem Berichtsteil "Bericht der Geschäftsführung der LWB zu Beiträgen zur Erfüllung öffentlichen mit stadtstrategischer Bedeutung für das Berichtsjahr". Entsprechend vorliegender Vorlage zur Fortschreibung der Eigentümerziele würde zudem zukünftig auch in diesem Zusammenhang ebenfalls im Rahmen der Berichterstattung über deren Umsetzung darüber informiert. Seite 2/5 Über die jeweiligen Frauenanteile in den Beteiligungsunternehmen und deren Gremien wurde und wird zudem im Beirat für Gleichstellung informiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 3/5