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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1262173.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
21.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03971 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Böhm, Enrico Betreff Gewerbliche Nutzung des besetzten Bahngelände Arno-Nitzsche-Straße 41 "Black Triangle" Am Morgen des 20.03.2017 wurden durch „unbekannte“ Täter Feuer an Stromkästen der Deutschen Bahn im Leipziger Stadtgebiet gelegt. Dadurch stand der Zugverkehr für einige Zeit still. Dies war möglicherweise eine Tat, welche durch die Besatzer des alten Bahngeländes in der Arno-NietzscheStr. 41, 04275 Leipzig verübt wurde. Die Vermutung liegt nahe, denn auf einem Internet Portal auf denen sich Linksextremisten immer wieder mit ihren Taten rühmen, wurde dies bereits am 02.03.2017 von Besatzern des „Black Triangle“ angekündigt. Neben der Ankündigung von Straftaten, welche bereits den Strafbestand des Paragrafen 129a StGB; Bildung einer terroristischen Vereinigung, erfüllen, prahlten die Schreiber auch damit mittlerweile einige Dinge auf dem Gelände realisiert zu haben. In Bezugnahme auf meine kleine Anfrage (VI-F-03145), welche erst später am 29.6.2016 durch Heiko Rosenthal privat per E-Mail zufrieden stellend beantwortet wurde und den neuen Erkenntnissen habe ich folgende Nachfragen. 1. Wurde von Seitens der Stadtverwaltung geprüft, ob für dieses Gelände ein Vertrag mit dem kommunalen Stromversorger „Stadtwerke Leipzig“, durch Vertreter des „Black Triangle“ geschlossen wurden? 2. Wann wurde der Vertrag mit dem kommunalen Stromversorger Staftwerke abgeschlossen? 3. Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wurde, was wird die Stadt Leipzig gegen den Stromdiebstahl unternehmen? 4. Aus dem Internetschreiben geht hervor, das eine Kneipe auf dem Gelände existiert. Wann wurde für diese Lokalität eine Konzession bei der Stadt Leipzig beantragt? 5. Wann wurde bei der Stadt Leipzig eine Gewerbeanmeldung bezüglich der Eröffnung eines Lokales/Kneipe/Bar auf dem Gelände der Arno-Nietzsche-Str. beantragt? 6. Wurde bei der Beantragung des Gewerbes, wie üblich ein Miet/-Pachtvertrag für die ArnoNietzsche-Str. 41 vorgelegt? 7. Wann wurde die Konzession erteilt/bewilligt? 8. Wer hat diese Konzession bewilligt? 9. Wer hat den Gewerbeschein bewilligt? 10. Wann wurde für die Kneipe ein Stromversorgungsvertrag geschlossen? 11. Wann und durch wen wurde durch die Stadt Leipzig geprüft, ob das Gebäude für eine gastronomische Einrichtung/Kneipe zulässig ist? 12. Welche Auslastung wurde für das Gebäude/Kneipe beschränkt/beauflagt? 13. In der E-Mail vom 29.6.2016 wird ausgeführt, dass die Anfrage an die PD Leipzig zur Erlangung dortiger Kenntnisse vorbereitet wird. Was ist hierbei heraus gekommen? 14. Welche Erkenntnisse erlangte man durch die versprochene Weiterleitung der Hinweise an die die Beteiligungsunternehmen SWL und KWL? 15. Wann wurde durch die Stadt Leipzig geprüft, ob das Gebäude für eine gastronomische Einrichtung überhaupt zulässig ist? 16. Sollte Frage 4-12 nicht beantwortet werden können, da die Stadt Leipzig von einer Kneipe auf dem Gelände bislang keine Kenntnis hatte, möchte ich gern wissen was seitens der Stadtverwaltung unternommen werden wird, um den Kneipenbetrieb dauerhaft einzustellen? 17. Hat die Stadt Leipzig bereits Bußgeldverfahren eingeleitet? Wenn ja, wann und aus welchem Grund? Wenn nein, wird sie bei negativer Konzession ein Bußgeldverfahren einleiten? Anlagen: