Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257431.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 09:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03916
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
OR Wiederitzsch
FA Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Schule Wiederitzsch, Zur Schule 11, 04158
Leipzig, Aufstockung Systembau und Bestätigung einer außerplanmäßigen
Aufwendung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.03.2017:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 22 (2) in der zur Zeit gültigen
Fassung.
2. Die Gesamtkosten betragen 820.000 €. Der städtische Anteil beträgt 820.000 €.
3. Die Auszahlungen sind wie folgt veranschlagt:
2016: 20.000 € im PSP-Element „Zentrale Planungsmittel“ (7.0001104.700)
2017: 800.000 € im PSP-Element „Schule Wiederitzsch“ (7.0001658.700)
4. Die entsprechend Tabelle 1 im Haushaltsjahr 2017 anteilig anfallenden Nutzungskosten in Höhe
von 13.519 € sowie die voll im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Nutzungskosten in Höhe von
32.444 € werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt.
Die ab dem Haushaltsjahr 2019 ff anfallenden Nutzungskosten in Höhe von 32.444 € werden
zunächst zur Kenntnis genommen.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu
entscheiden.
Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 in H.v. 17.000 € (Ausstattung) im PSP-Element „Schule Wiederitzsch“
(1.100.21.1.01.51, Sk 42531000) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle
"unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)".
6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.
7. Im Rahmen des aktuell noch in Diskussion befindlichen Schulhausbauprogramm des Bundes
KInvFG wird intensiv geprüft, ob zusätzliche Fördermittel für die Maßnahme eingeworben werden
können. Sofern eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt, werden die Fachausschüsse in geeigneter
Weise informiert. Eine Anpassung des Baubeschlusses ist nicht erforderlich.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
20.000
7.0001104.700
2017
800.000
7.0001658.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
2017
13.519
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Gem. Tabelle 1
ab 2018 33.444
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: s. Punkt 9.2. der Vorlage
Beteiligung Personalrat
nein
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
Der Schulstandort der Schule Wiederitzsch ist ein historischer Standort, welcher bereits um 1912/ 13
mit einem Schulgebäude bebaut wurde und um 1980 baulich erweitert wurde.
Die Gebäude beherbergen zwei Nutzer, eine Grundschule und eine Oberschule. Zusätzlich werden
Teile der Räume der Grundschule durch den Hort in freier Trägerschaft genutzt. Der Standort ist
bebaut mit folgenden Gebäuden:
–
Schulgebäude (Baujahr 1912/13)
–
Sporthalle (Einfeld-Sporthalle, Baujahr 1912/1913)
–
Bauliche Erweiterung (Baujahr 1980)
–
Systembau (Baujahr 2011)
Entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung reichen die 2011 errichteten Räume im
System nicht aus, die prognostizierten Schüler/- innen aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der
Systembau durch Aufstocken eines Geschosses erweitert.
Die nun geplante Aufstockung des Systembaus ermöglicht die Unterbringung von 4 weiteren
Klassen. Damit wird die wachsende Schülerzahl der Grundschule kompensiert. Im Schuljahr
2016/2017 führt die Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen
prognostiziert. Die Eignung des Systembaus und des Fundaments für diese Aufstockung wurde im
Vorfeld geprüft und liegt vor.
Der Systembau wurde 2011 von der Firma ALHO errichtet, diese Firma wurde nach einem
öffentlichen Ausschreibungsverfahren bezuschlagt. Die Aufstockung kann aus verschiedenen
Gründen (Systemkompatibilität, Gewährleistung, etc.) nur durch die Firma ALHO erfolgen.
Anlagen:
Textteil
Tabelle 1 Nutzungskosten
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Planunterlagen
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Schule Wiederitzsch
Zur Schule 11, 04158 Leipzig
Aufstockung Systembau
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
16.03.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
5
3.1 Städtebauliche Einordnung
5
3.2 Erläuterung der Planung
5
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
3.4 Eigentumsverhältnisse
6
3.5 Energiekonzept
6
3.6 Barrierefreies Bauen
7
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
7
4 Finanzieller Aufwand
8
5 Finanzierungsplan
8
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
7 Fristenplan
9
8 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
9
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
9
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
10
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Tabelle 1 Nutzungskosten
Lageplan M 1:200
Grundrissen, Schnitt, Ansichten M 1:100
<
>
<
>
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
Kurzerläuterung
Der Schulstandort der Schule Wiederitzsch ist ein historischer Standort, welcher bereits um 1912/ 13 mit
einem Schulgebäude bebaut wurde und um 1980 baulich erweitert wurde.
Die Gebäude beherbergen zwei Nutzer, eine Grundschule und eine Oberschule. Zusätzlich werden Teile
der Räume der Grundschule durch den Hort in freier Trägerschaft genutzt. Der Standort ist bebaut mit folgenden Gebäuden:
–
Schulgebäude (Baujahr 1912/13)
–
Sporthalle (Einfeld-Sporthalle, Baujahr 1912/1913)
–
Bauliche Erweiterung (Baujahr 1980)
–
Systembau (Baujahr 2011)
Entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung reichen die 2011 errichteten Räume im System
nicht aus, die prognostizierten Schüler/- innen aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der Systembau
durch Aufstocken eines Geschosses erweitert.
Die nun geplante Aufstockung des Systembaus ermöglicht die Unterbringung von 4 weiteren Klassen. Damit wird die wachsende Schülerzahl der Grundschule kompensiert. Im Schuljahr 2016/2017 führt die
Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen prognostiziert. Die Eignung des
Systembaus und des Fundaments für diese Aufstockung wurde im Vorfeld geprüft und liegt vor.
Der Systembau wurde 2011 von der Firma ALHO errichtet, diese Firma wurde nach einem öffentlichen
Ausschreibungsverfahren bezuschlagt. Die Aufstockung kann aus verschiedenen Gründen (Systemkom patibilität, Gewährleistung, etc.) nur durch die Firma ALHO erfolgen.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sieht in der Schaffung eines weiteren eigenständigen
Schulstandortes in Wiederitzsch die Möglichkeit, die Raumproblematik dauerhaft zu lösen. Da die Neueinrichtung und Inbetriebnahme eines neuen Schulstandortes die zwischenzeitlich anfallenden Mehrbedarfe
nicht rechtzeitig aufnehmen kann, ist es notwendig, die Erweiterung der Raumkapazitäten am jetzigen
Standort zur Absicherung voranzutreiben.
1.2
Beschlüsse
•
•
Beschluss des Verwaltungsausschusses am 28.3.2011: Änderung zum Baubeschluss
Nr. VAV-31/10 vom 01.09.2010)
157-DS-1-NF-3 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Oberschule Wiederitzsch
Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude gemeinsam mit der Schule
Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind die Raumressourcen unzureichend. Um die räumlichen Defizite für
die Mindestzügigkeit am Standort zu sichern, wurden durch Errichtung eines Systembaus die fehlenden
Raumressourcen geschaffen. Aktuell führt sie 12 Klassen.
Handlungsbedarf:
Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich.
Grundschule Wiederitzsch
Die Grundschule in Wiederitzsch wurde im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und ist in ihrem Bestand durch den Eingemeindungsvertrag festgeschrieben, sofern die gesetzlich
geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei
des beiderseitigen Einverständnisses. Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die
Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. Im Schuljahr 2016/2017
führt die Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen prognostiziert. Am Standort erfolgt die gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt
Räume der Grundschule nach.
Handlungsbedarf:
Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im Grundschulbereich mit den
vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes nicht mehr vollumfänglich abgesichert werden
kann. Bei Standortverlagerung der Oberschule werden die zusätzlichen Raumkapazitäten durch
die Grundschule in jedem Fall nachgenutzt.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Bis zur Schaffung eines neuen Grundschulstandortes wird damit gerechnet, dass die Grundschule sich
bis zur Vierzügigkeit entwickelt.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Erweiterung ist notwendig, um die erforderlichen Raumkapazitäten im Grundschulbereich abzusichern.
2.4
Alternativlösungen
Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten untersucht, die Aufstockung des Systembaus wird als die wirtschaftlichste Kapazitätserweiterung angesehen. Die Anforderungen an die statischen Gegebenheiten sowohl des vorhandenen Systembaus als auch der Fundamente sind technisch geprüft und werden erfüllt.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung kann die Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, die baulichen Voraussetzungen für
die Beschulung zu schaffen, nicht erfüllt werden.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Der vorhandene eingeschossige Systembau aus dem Jahr 2011 steht auf dem Hof und ist von der Straße
„Zur Schule“ nicht einsehbar, so dass auch die geplante Aufstockung städtebaulich nicht relevant ist.
3.2
Erläuterung der Planung
Der vorhandene Systembau hat 4 Unterrichtsräume, 1 Vorbereitungsraum, WC-Räume, einen Windfang
und einen Flur. Die vorhandenen Unterrichtsräume des Systembaus haben eine Größe von ca. 58,4 m²
und entsprechen nicht der empfohlenen Mindestraumgröße von 70 m² bei Neu- und Erweiterungsbauten
der Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF vom 29.06.2015. Da sich die Aufstockung an die Raumstruktur
des vorhandenen Erdgeschosses halten muss, kann der Empfehlung nicht gefolgt werden. Eine Förderfähigkeit ist aus diesem Grund nicht gegeben.
Für diese Aufstockung sind Änderungen am Bestandsbau durch Einbau einer Treppe bei Wegfall des
Vorbereitungsraumes notwendig. Zur Sicherung des zweiten baulichen Rettungsweges ist zudem der Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe vorgesehen. Im Zuge der Aufstockung werden brandschutztechnische Ertüchtigungen des bestehenden Erdgeschosses erforderlich, bedingt durch die Änderung der Bauwerksklasse nach SächsBO.
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
keine
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Im aufgestockten Obergeschoss entstehen hauptsächlich 4 Unterrichtsräume (UR) mit ca. 58,4 m² analog der UR im Erdgeschoss (EG). Der im Erdgeschoss liegende Vorbereitungsraum muss für den Einbau
der Innentreppe aufgelöst werden. Am Systembau müssen verschiedene Um- und Rückbauten erfolgen
u. a. auch den Abbruch der Dachdeckung. Die Aufstockung wird optisch dem vorhandenen Systembau
angepasst, sie erhält ebenso eine Putzfassade.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Die technische Ausstattung entspricht den Mindestanforderungen für Schulbauten, welche
auch bereits beim vorhandenen Systembau die Grundlage bildeten. Siehe auch unter Punkt 3.5.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Der vorhandene Baumbestand wird durch die Maßnahme geringfügig beeinträchtigt. Mit dem Amt für
Stadtgrün und Gewässer werden die Eingriffe (Fällung eines Baumes, Schnittmaßnahmen an mehreren
Großbäumen) sowie die Schutzmaßnahmen während der Bauzeit abgestimmt.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
- keine -
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Abbau des Flächendefizits.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
3.4
Eigentumsverhältnisse
Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt Leipzig.
Gemarkung
Leipzig - Wiederitzsch
Leipzig - Wiederitzsch
Flurstücksnummer
64/1
64h
Flurstücksgröße in m²
8.347 m²
2.830 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
<BEGRÜNDUNG Z. B. NUR BRANDSCHUTZMASSNAHMEN>
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Schule
<Z.B.
SPORTHALLE>
Neubau
Erweiterungsneubau
✘
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
✘
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
<
>
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Die Aufstockung kann nur in analoger Systembauweise erstellt werden, wie das Erdgeschoss unter Einhaltung der U-Werte entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2014. Gleichzeitig wird die Wärmeerzeuger, der sich im Altbau befindet und alle Schulgebäude versorgt, nicht verändert. Ein Passivhausstandard kann daher nicht zur Ausführung kommen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
Nachweis der U-Werte gem. §9 EnEV 2014 für die Erweiterung des Raumsystems
Bauteil
<
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
>
Außenwände
Umax EnEV
Bestand EG
Aufstockung
0,24 W/m²K
0,24 W/m2/K
0,22 W/m2/K
Fenster
1,3 W/m2K
1,3 W/m²/K
1,3 W/m²/K
Dach
0,2 W/m²K
0,2 W/m²K
0,2 W/m²K
Der vorhandene Energieträger (= Erdöl) wird beibehalten. Eine Veränderung der Wärmeerzeugungsanlage ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
Im Keller des alten Schulgebäudes (1912/1913) befindet sich der Heizungskeller mit einer Doppel-Ölkesselanlage, dessen Leistung für den Betrieb des bestehenden Systembaus ausreicht. Diese Kesselanlage
hat noch entsprechende Leistungsreserven, um weitere 4 Unterrichtsräume zu beheizen, ebenso sind die
Vor- und Rücklaufleitungen ausreichend bemessen. Der Austausch einer leistungsfähigeren Pumpe ist in
den Kosten eingerechnet.
Warmwassererzeugung:
nicht relevant, die Unterrichtsräume werden nur mit Kaltwasser versorgt
Lufttechnische Anlagen:
Die Unterrichtsräume werden natürlich be- und entlüftet.
Wasser/Abwasser:
Jeder Unterrichtsraum wird mit einem Handwaschbecken ausgestattet. Die vorhandenen Leitungsquerschnitte reichen für eine Aufstockung aus.
Stark- und Schwachstrom:
•
•
3.6
Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten,
einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung
Barrierefreies Bauen
Das Erdgeschoss ist in Bezug auf Türbreiten und Schwellen barrierefrei ausgelegt. Die Aufstockung wird
ohne Aufzugsanlage errichtet und ist nicht barrierefrei.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen. Die Aufstockung führt die Gestaltung
des Bestandsbaus ohne bauliche Veränderungen fort.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenangebot Fa. ALHO vom 12.1.2017
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke*)
700
Baunebenkosten
Summe
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv
Erweiterung
0
20.000
690.600
0
50.000
19.400
40.000
820.000
24.000
<
>
<
>
<
>
In KG 300 enthalten
<
>
<
>
<
0
>
Gesamt
0
20.000
690.600
0
50.000
19.400
40.000
820.000
24.000
*) Davon ist der konsumtive Anteil von 17.000,- € für die Ausstattung der Unterrichtsräume derzeit vollständig im Budget der Maßnahme eingeordnet. Daher sind außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78
in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in H.v. 17.000 € im PSP-Element
„Schule Wiederitzsch“ (1.100.21.1.01.51, Sk 42531000) notwendig. Die Deckung erfolgt formal aus der
Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)", der Deckung liegt eine Sperre in
gleicher Höhe im PSP-Element "Schule Wiederitzsch" (7.0001658.700) - Planansatz 2017 - zugrunde.
Risiko: Die Aufstockung auf ein vorhandenes Erdgeschoss birgt unbekannte Risiken für den Bestandsbau
in Bezug auf die Medienversorgungs- und -entsorgungsleitungen. Ein Kostenrisiko ergibt sich aus dem
Abbruch des Flachdaches und den derzeit nicht sicher kalkulierbaren Entsorgungskosten für PolystyrolDachdämmstoffe. Daher sind in den KG 300, 500 und 700 Sicherheitsaufschläge berücksichtigt.
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
<
6
nicht förderfähig
>
förderfähig
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2016
20.000
20.000
20.000
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2017
20.000
780.000
800.000
<
>
0
800.000
Gesamt
40.000
780.000
820.000
<
>
0
820.000
8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
7
Fristenplan
Baugenehmigung
Beginn Fertigung
Voraus. Baubeginn
Fertigstellung
Ende 03.2017
Anfang 04.2017
Mitte 05.2017
Anfang 08.2017
<
>
8
VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Firma ALHO
Freianlagen nach § 38
Spiel.Raum.Planung, Frau Brüggemann
Tragwerksplanung nach § 49
Firma ALHO
Technische Ausrüstung nach § 53
Firma ALHO
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
In städtischer Trägerschaft, die Kosten sind noch nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
<
>
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2018
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
8.320,- EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
12.784 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
11.340 EUR
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau
Stand vom: 16.03.2017
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 07.08.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
3.467 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
5.327 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
4.725 EUR
<
>
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Aufgrund der Flächenerweiterung erhöht sich die Stellenressource des Schulhausmeisters, gemäß aktuellem Stellenbemessungsmodell, um 0,03 VZÄ. Der Stellenanteil muss ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung
der Baumaßnahme (08/2017) im Stellenplan des AGM berücksichtigt werden.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
berücksichtige Flächen/Rauminhalt:
nur das neu erstellte OG!
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
KG 100 - 700
277,43
362,85
1.186,37
687.600.817.000,-
m²
m²
m³
€
€
BKI – Kennwertvergleich mit einem Neubau von Schulbauten
Von-Wert + 25% *)
KG 300 + 400/NF
KG 300 + 400/BGF
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
2.473,50 €/m² =
2.478,46 €/m² Das Bauvorhaben hält den Kennwert
ein. ***)
1.632 €/m² <
1.895 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den
Kennwert **) ***)
*) BKI-Kennwert 2016 Von-Wert + 25% + Kostensteigerung zu 2017: 2%
**) Die Überschreitung des BGF-Kennwertes erklärt sich durch den verhältnismäßig geringen Verkehrsflächenanteil von nur 10,5% der BGF (nur OG!).
***) Die Kosten beinhalten zusätzliche Maßnahmen im Erdgeschoss (z.B. Treppenhaus, HAR, Flur,
Fassade, Bau der außenliegenden Fluchttreppe u.a.), die nicht in der NF und BGF abgebildet sind.
Der Systembauhersteller hat seine Kostenkalkulation plausibel offengelegt, in welcher der Grundpreis aus
dem Jahr 2011 mit einer jährliche Kostensteigerung von 2% dargestellt ist und die Mehrkosten der zusätzlichen Maßnahmen separat ausgewiesen sind.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
10
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
Schule Wiederitzsch
GS + OS
Zur Schule 11
04158 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Erweiterung Schulgebäude (Containerbau)
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
Kosten € / Kosten € / Bezeichnung
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
210 Personalkosten
Hausmeister
6.656
2.773 Bewirtschaftung IGM
210 Personalkosten
Hallenwart
0
0 Bewirtschaftung IGM
220 Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
1.664
693 Bewirtschaftung IGM
220 Sachkosten
Hygiene
0
0 Schule Wiederitzsch
220 Sachkosten
Feuerlöscher
0
0 Schule Wiederitzsch
200 Objektmanagementkosten
8.320
3.467
PSP- Element
01.03.2017
Sachkonto
1.100.11.1.3.04.04
1.100.11.1.3.04.04
1.100.11.1.3.04.04
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
40121000
40121000
4241 9900
4241 9201
4255 2200
311 Versorgung
312 Versorgung
313 Versorgung
314 Versorgung
314 Versorgung
315 Versorgung
316 Versorgung
319 Versorgung
310 Versorgung
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
423
2.049
0
0
0
0
877
0
3.349
176 Schule Wiederitzsch
854 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
365 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
1.395
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
321 Entsorgung
321 Entsorgung
322 Entsorgung
322 Entsorgung
329 Entsorgung
329 Entsorgung
329 Entsorgung
329 Entsorgung
320 Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
254
0
500
0
700
80
0
0
1.534
106 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
208 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
292 Schule Wiederitzsch
33 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
639
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
3.600
200
0
0
1.500
200
250
200
0
0
0
5.950
1.500 Schule Wiederitzsch
83 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
625 Schule Wiederitzsch
83 Schule Wiederitzsch
104 Schule Wiederitzsch
83 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
2.479
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
0
0 1.100.21.5.1.01.20
0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
0
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
331 Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
332 Reinigung, Pflege G
Glasreinigung
333 Reinigung, Pflege G
Fassadenreinigung
334 Reinigung, Pflege G
Schornstein
339 Reinigung, Pflege G
Grundreinigung
339 Reinigung, Pflege G
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
339 Reinigung, Pflege G
339 Reinigung, Pflege G
Schmutzfangmatten
339 Reinigung, Pflege G
Bodenpolster
339 Reinigung, Pflege G
Gardinen, Lamellen
339 Reinigung, Pflege G
Wirtschaftsd., Kita
330 Reinigung, Pflege Gebäude (G)
341 Reinigung, Pflege A
Befestigte Flächen
341 Reinigung, Pflege A
Winterdienst
341 Reinigung, Pflege A
Straße
342 Reinigung, Pflege A
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
349 Reinigung, Pflege A
349 Reinigung, Pflege A
Baumkontrolle,etc.
340 Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
351 Bedienung
352 Inspektion, Wartung
353 Inspektion, Wartung
NUK_51_extern_Tab_1
Techn. Anlagen
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1.850
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
771 Schule Wiederitzsch
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
0
4211 1000
4211 2000
Seite 1/2
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
Schule Wiederitzsch
GS + OS
Zur Schule 11
04158 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Erweiterung Schulgebäude (Containerbau)
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
Kosten € / Kosten € / Bezeichnung
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
353 Inspektion, Wartung
0
0 Schule Wiederitzsch
wasserl. Urinalanlagen
355 Inspektion, Wartung
Rev. Feuerlöscher
100
42 Schule Wiederitzsch
359 Inspektion, Wartung
Sonstiges
0
0 Schule Wiederitzsch
350 Bedienung, Inspektion und Wartung
1.950
813
PSP- Element
01.03.2017
Sachkonto
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
4241 9415
4255 2010
0
361 Dienste
Kontrollen
362 Dienste
Notrufservicepssch.
362 Dienste
Aufschaltung.,etc.
369 Dienste
Sonstiges
360 Sicherheits- und Überwachungsdienste
0
0
0
0
0
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
0
4241 9291
4241 9420
0
371 Abgaben u. Beiträge
Grundsteuer
372 Abgaben u. Beiträge
Versicherungsb.
379 Einnahme
370 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
0
0
0
0
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0 Schule Wiederitzsch
0
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
1.100.21.5.1.01.20
0
0
0
12.784
5.327
6.480
4.320
240
300
11.340
1.100.21.5.1.01
2.700 OS in öffentl. Trägerschaft
1.800 OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.5.1.01
1.100.21.5.1.01
100 OS in öffentl. Trägerschaft
125 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20
4.725
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
300
Betriebskosten
410 Instandsetzung
420 Instandsetzung
430 Instandsetzung
440 Instandsetzung
400
Instandsetzungkosten
NUK_51_extern_Tab_1
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
0
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