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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257431.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
03.03.17, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 09:33

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03916 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen OR Wiederitzsch FA Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Schule Wiederitzsch, Zur Schule 11, 04158 Leipzig, Aufstockung Systembau und Bestätigung einer außerplanmäßigen Aufwendung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.03.2017: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss Hauptsatzung § 22 (2) in der zur Zeit gültigen Fassung. 2. Die Gesamtkosten betragen 820.000 €. Der städtische Anteil beträgt 820.000 €. 3. Die Auszahlungen sind wie folgt veranschlagt: 2016: 20.000 € im PSP-Element „Zentrale Planungsmittel“ (7.0001104.700) 2017: 800.000 € im PSP-Element „Schule Wiederitzsch“ (7.0001658.700) 4. Die entsprechend Tabelle 1 im Haushaltsjahr 2017 anteilig anfallenden Nutzungskosten in Höhe von 13.519 € sowie die voll im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Nutzungskosten in Höhe von 32.444 € werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt. Die ab dem Haushaltsjahr 2019 ff anfallenden Nutzungskosten in Höhe von 32.444 € werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 5. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in H.v. 17.000 € (Ausstattung) im PSP-Element „Schule Wiederitzsch“ (1.100.21.1.01.51, Sk 42531000) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)". 6. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. 7. Im Rahmen des aktuell noch in Diskussion befindlichen Schulhausbauprogramm des Bundes KInvFG wird intensiv geprüft, ob zusätzliche Fördermittel für die Maßnahme eingeworben werden können. Sofern eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt, werden die Fachausschüsse in geeigneter Weise informiert. Eine Anpassung des Baubeschlusses ist nicht erforderlich. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 20.000 7.0001104.700 2017 800.000 7.0001658.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) 2017 13.519 wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Gem. Tabelle 1 ab 2018 33.444 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: s. Punkt 9.2. der Vorlage Beteiligung Personalrat nein x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: Der Schulstandort der Schule Wiederitzsch ist ein historischer Standort, welcher bereits um 1912/ 13 mit einem Schulgebäude bebaut wurde und um 1980 baulich erweitert wurde. Die Gebäude beherbergen zwei Nutzer, eine Grundschule und eine Oberschule. Zusätzlich werden Teile der Räume der Grundschule durch den Hort in freier Trägerschaft genutzt. Der Standort ist bebaut mit folgenden Gebäuden: – Schulgebäude (Baujahr 1912/13) – Sporthalle (Einfeld-Sporthalle, Baujahr 1912/1913) – Bauliche Erweiterung (Baujahr 1980) – Systembau (Baujahr 2011) Entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung reichen die 2011 errichteten Räume im System nicht aus, die prognostizierten Schüler/- innen aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der Systembau durch Aufstocken eines Geschosses erweitert. Die nun geplante Aufstockung des Systembaus ermöglicht die Unterbringung von 4 weiteren Klassen. Damit wird die wachsende Schülerzahl der Grundschule kompensiert. Im Schuljahr 2016/2017 führt die Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen prognostiziert. Die Eignung des Systembaus und des Fundaments für diese Aufstockung wurde im Vorfeld geprüft und liegt vor. Der Systembau wurde 2011 von der Firma ALHO errichtet, diese Firma wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bezuschlagt. Die Aufstockung kann aus verschiedenen Gründen (Systemkompatibilität, Gewährleistung, etc.) nur durch die Firma ALHO erfolgen. Anlagen: Textteil Tabelle 1 Nutzungskosten Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Planunterlagen HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Schule Wiederitzsch Zur Schule 11, 04158 Leipzig Aufstockung Systembau Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 16.03.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 5 3.1 Städtebauliche Einordnung 5 3.2 Erläuterung der Planung 5 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 5 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Energiekonzept 6 3.6 Barrierefreies Bauen 7 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 7 4 Finanzieller Aufwand 8 5 Finanzierungsplan 8 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 8 7 Fristenplan 9 8 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte 9 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 9 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 10 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Tabelle 1 Nutzungskosten Lageplan M 1:200 Grundrissen, Schnitt, Ansichten M 1:100 < > < > Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 Kurzerläuterung Der Schulstandort der Schule Wiederitzsch ist ein historischer Standort, welcher bereits um 1912/ 13 mit einem Schulgebäude bebaut wurde und um 1980 baulich erweitert wurde. Die Gebäude beherbergen zwei Nutzer, eine Grundschule und eine Oberschule. Zusätzlich werden Teile der Räume der Grundschule durch den Hort in freier Trägerschaft genutzt. Der Standort ist bebaut mit folgenden Gebäuden: – Schulgebäude (Baujahr 1912/13) – Sporthalle (Einfeld-Sporthalle, Baujahr 1912/1913) – Bauliche Erweiterung (Baujahr 1980) – Systembau (Baujahr 2011) Entsprechend der aktuellen Schulentwicklungsplanung reichen die 2011 errichteten Räume im System nicht aus, die prognostizierten Schüler/- innen aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der Systembau durch Aufstocken eines Geschosses erweitert. Die nun geplante Aufstockung des Systembaus ermöglicht die Unterbringung von 4 weiteren Klassen. Damit wird die wachsende Schülerzahl der Grundschule kompensiert. Im Schuljahr 2016/2017 führt die Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen prognostiziert. Die Eignung des Systembaus und des Fundaments für diese Aufstockung wurde im Vorfeld geprüft und liegt vor. Der Systembau wurde 2011 von der Firma ALHO errichtet, diese Firma wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren bezuschlagt. Die Aufstockung kann aus verschiedenen Gründen (Systemkom patibilität, Gewährleistung, etc.) nur durch die Firma ALHO erfolgen. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung sieht in der Schaffung eines weiteren eigenständigen Schulstandortes in Wiederitzsch die Möglichkeit, die Raumproblematik dauerhaft zu lösen. Da die Neueinrichtung und Inbetriebnahme eines neuen Schulstandortes die zwischenzeitlich anfallenden Mehrbedarfe nicht rechtzeitig aufnehmen kann, ist es notwendig, die Erweiterung der Raumkapazitäten am jetzigen Standort zur Absicherung voranzutreiben. 1.2 Beschlüsse • • Beschluss des Verwaltungsausschusses am 28.3.2011: Änderung zum Baubeschluss Nr. VAV-31/10 vom 01.09.2010) 157-DS-1-NF-3 Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2016 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Oberschule Wiederitzsch Die Schule hat einen Kapazitätsrichtwert von zwei Zügen. Da sie das Gebäude gemeinsam mit der Schule Wiederitzsch (Grundschule) nutzt, sind die Raumressourcen unzureichend. Um die räumlichen Defizite für die Mindestzügigkeit am Standort zu sichern, wurden durch Errichtung eines Systembaus die fehlenden Raumressourcen geschaffen. Aktuell führt sie 12 Klassen. Handlungsbedarf: Durch die gemeinsame Nutzung des Objektes besteht aufgrund des Ansteigens der Schülerzahlen im Grundschulbereich Erweiterungsbedarf. Die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Planungsraum ist erforderlich. Grundschule Wiederitzsch Die Grundschule in Wiederitzsch wurde im Zuge der Eingemeindungen in das Leipziger Schulnetz integriert und ist in ihrem Bestand durch den Eingemeindungsvertrag festgeschrieben, sofern die gesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen erreicht werden. Veränderungen des Schulstandortes bedürfen hierbei des beiderseitigen Einverständnisses. Das heutige Gebäude wurde 1913 errichtet und 1980 erweitert. Die Schule ist mit einer Richtkapazität für eine 3-zügige Grundschule ausgewiesen. Im Schuljahr 2016/2017 führt die Grundschule 13 Klassen, für das Schuljahr 2017/2018 sind 14 Klassen prognostiziert. Am Standort erfolgt die gemeinsame Gebäudenutzung mit der Oberschule. Der Hort, in freier Trägerschaft, nutzt Räume der Grundschule nach. Handlungsbedarf: Es wird erwartet, dass der kommende Bedarf nach Schulplätzen im Grundschulbereich mit den vorhandenen Kapazitäten des Gesamtstandortes nicht mehr vollumfänglich abgesichert werden kann. Bei Standortverlagerung der Oberschule werden die zusätzlichen Raumkapazitäten durch die Grundschule in jedem Fall nachgenutzt. 2.2 Ableitung des Bedarfes Bis zur Schaffung eines neuen Grundschulstandortes wird damit gerechnet, dass die Grundschule sich bis zur Vierzügigkeit entwickelt. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Erweiterung ist notwendig, um die erforderlichen Raumkapazitäten im Grundschulbereich abzusichern. 2.4 Alternativlösungen Im Vorfeld wurden verschiedene Varianten untersucht, die Aufstockung des Systembaus wird als die wirtschaftlichste Kapazitätserweiterung angesehen. Die Anforderungen an die statischen Gegebenheiten sowohl des vorhandenen Systembaus als auch der Fundamente sind technisch geprüft und werden erfüllt. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung kann die Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig, die baulichen Voraussetzungen für die Beschulung zu schaffen, nicht erfüllt werden. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Der vorhandene eingeschossige Systembau aus dem Jahr 2011 steht auf dem Hof und ist von der Straße „Zur Schule“ nicht einsehbar, so dass auch die geplante Aufstockung städtebaulich nicht relevant ist. 3.2 Erläuterung der Planung Der vorhandene Systembau hat 4 Unterrichtsräume, 1 Vorbereitungsraum, WC-Räume, einen Windfang und einen Flur. Die vorhandenen Unterrichtsräume des Systembaus haben eine Größe von ca. 58,4 m² und entsprechen nicht der empfohlenen Mindestraumgröße von 70 m² bei Neu- und Erweiterungsbauten der Förderrichtlinie SchulInfra – FöriSIF vom 29.06.2015. Da sich die Aufstockung an die Raumstruktur des vorhandenen Erdgeschosses halten muss, kann der Empfehlung nicht gefolgt werden. Eine Förderfähigkeit ist aus diesem Grund nicht gegeben. Für diese Aufstockung sind Änderungen am Bestandsbau durch Einbau einer Treppe bei Wegfall des Vorbereitungsraumes notwendig. Zur Sicherung des zweiten baulichen Rettungsweges ist zudem der Anbau einer außenliegenden Fluchttreppe vorgesehen. Im Zuge der Aufstockung werden brandschutztechnische Ertüchtigungen des bestehenden Erdgeschosses erforderlich, bedingt durch die Änderung der Bauwerksklasse nach SächsBO. KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) keine KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Im aufgestockten Obergeschoss entstehen hauptsächlich 4 Unterrichtsräume (UR) mit ca. 58,4 m² analog der UR im Erdgeschoss (EG). Der im Erdgeschoss liegende Vorbereitungsraum muss für den Einbau der Innentreppe aufgelöst werden. Am Systembau müssen verschiedene Um- und Rückbauten erfolgen u. a. auch den Abbruch der Dachdeckung. Die Aufstockung wird optisch dem vorhandenen Systembau angepasst, sie erhält ebenso eine Putzfassade. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Die technische Ausstattung entspricht den Mindestanforderungen für Schulbauten, welche auch bereits beim vorhandenen Systembau die Grundlage bildeten. Siehe auch unter Punkt 3.5. KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Der vorhandene Baumbestand wird durch die Maßnahme geringfügig beeinträchtigt. Mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer werden die Eingriffe (Fällung eines Baumes, Schnittmaßnahmen an mehreren Großbäumen) sowie die Schutzmaßnahmen während der Bauzeit abgestimmt. KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) - keine - 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Abbau des Flächendefizits. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 3.4 Eigentumsverhältnisse Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt Leipzig. Gemarkung Leipzig - Wiederitzsch Leipzig - Wiederitzsch Flurstücksnummer 64/1 64h Flurstücksgröße in m² 8.347 m² 2.830 m² Eigentum Stadt Leipzig Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: <BEGRÜNDUNG Z. B. NUR BRANDSCHUTZMASSNAHMEN> Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Schule <Z.B. SPORTHALLE> Neubau Erweiterungsneubau ✘ Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 ✘ Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. < > Der Passivhausstandard wurde untersucht. Die Aufstockung kann nur in analoger Systembauweise erstellt werden, wie das Erdgeschoss unter Einhaltung der U-Werte entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2014. Gleichzeitig wird die Wärmeerzeuger, der sich im Altbau befindet und alle Schulgebäude versorgt, nicht verändert. Ein Passivhausstandard kann daher nicht zur Ausführung kommen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 Nachweis der U-Werte gem. §9 EnEV 2014 für die Erweiterung des Raumsystems Bauteil < Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K) > Außenwände Umax EnEV Bestand EG Aufstockung 0,24 W/m²K 0,24 W/m2/K 0,22 W/m2/K Fenster 1,3 W/m2K 1,3 W/m²/K 1,3 W/m²/K Dach 0,2 W/m²K 0,2 W/m²K 0,2 W/m²K Der vorhandene Energieträger (= Erdöl) wird beibehalten. Eine Veränderung der Wärmeerzeugungsanlage ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: Im Keller des alten Schulgebäudes (1912/1913) befindet sich der Heizungskeller mit einer Doppel-Ölkesselanlage, dessen Leistung für den Betrieb des bestehenden Systembaus ausreicht. Diese Kesselanlage hat noch entsprechende Leistungsreserven, um weitere 4 Unterrichtsräume zu beheizen, ebenso sind die Vor- und Rücklaufleitungen ausreichend bemessen. Der Austausch einer leistungsfähigeren Pumpe ist in den Kosten eingerechnet. Warmwassererzeugung: nicht relevant, die Unterrichtsräume werden nur mit Kaltwasser versorgt Lufttechnische Anlagen: Die Unterrichtsräume werden natürlich be- und entlüftet. Wasser/Abwasser: Jeder Unterrichtsraum wird mit einem Handwaschbecken ausgestattet. Die vorhandenen Leitungsquerschnitte reichen für eine Aufstockung aus. Stark- und Schwachstrom: • • 3.6 Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten, einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung Barrierefreies Bauen Das Erdgeschoss ist in Bezug auf Türbreiten und Schwellen barrierefrei ausgelegt. Die Aufstockung wird ohne Aufzugsanlage errichtet und ist nicht barrierefrei. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen. Die Aufstockung führt die Gestaltung des Bestandsbaus ohne bauliche Veränderungen fort. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenangebot Fa. ALHO vom 12.1.2017 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke*) 700 Baunebenkosten Summe Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv Erweiterung 0 20.000 690.600 0 50.000 19.400 40.000 820.000 24.000 < > < > < > In KG 300 enthalten < > < > < 0 > Gesamt 0 20.000 690.600 0 50.000 19.400 40.000 820.000 24.000 *) Davon ist der konsumtive Anteil von 17.000,- € für die Ausstattung der Unterrichtsräume derzeit vollständig im Budget der Maßnahme eingeordnet. Daher sind außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in H.v. 17.000 € im PSP-Element „Schule Wiederitzsch“ (1.100.21.1.01.51, Sk 42531000) notwendig. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)", der Deckung liegt eine Sperre in gleicher Höhe im PSP-Element "Schule Wiederitzsch" (7.0001658.700) - Planansatz 2017 - zugrunde. Risiko: Die Aufstockung auf ein vorhandenes Erdgeschoss birgt unbekannte Risiken für den Bestandsbau in Bezug auf die Medienversorgungs- und -entsorgungsleitungen. Ein Kostenrisiko ergibt sich aus dem Abbruch des Flachdaches und den derzeit nicht sicher kalkulierbaren Entsorgungskosten für PolystyrolDachdämmstoffe. Daher sind in den KG 300, 500 und 700 Sicherheitsaufschläge berücksichtigt. 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: < 6 nicht förderfähig > förderfähig Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2016 20.000 20.000 20.000 Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2017 20.000 780.000 800.000 < > 0 800.000 Gesamt 40.000 780.000 820.000 < > 0 820.000 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 7 Fristenplan Baugenehmigung Beginn Fertigung Voraus. Baubeginn Fertigstellung Ende 03.2017 Anfang 04.2017 Mitte 05.2017 Anfang 08.2017 < > 8 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Firma ALHO Freianlagen nach § 38 Spiel.Raum.Planung, Frau Brüggemann Tragwerksplanung nach § 49 Firma ALHO Technische Ausrüstung nach § 53 Firma ALHO 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt In städtischer Trägerschaft, die Kosten sind noch nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) < > Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2018 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 8.320,- EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 12.784 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 11.340 EUR Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Schule Wiederitzsch - Aufstockung Systembau Stand vom: 16.03.2017 Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 07.08.2017 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 3.467 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 5.327 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 4.725 EUR < > 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Aufgrund der Flächenerweiterung erhöht sich die Stellenressource des Schulhausmeisters, gemäß aktuellem Stellenbemessungsmodell, um 0,03 VZÄ. Der Stellenanteil muss ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahme (08/2017) im Stellenplan des AGM berücksichtigt werden. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: berücksichtige Flächen/Rauminhalt: nur das neu erstellte OG! NF BGF BRI KG 300 + 400 KG 100 - 700 277,43 362,85 1.186,37 687.600.817.000,- m² m² m³ € € BKI – Kennwertvergleich mit einem Neubau von Schulbauten Von-Wert + 25% *) KG 300 + 400/NF KG 300 + 400/BGF Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 2.473,50 €/m² = 2.478,46 €/m² Das Bauvorhaben hält den Kennwert ein. ***) 1.632 €/m² < 1.895 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den Kennwert **) ***) *) BKI-Kennwert 2016 Von-Wert + 25% + Kostensteigerung zu 2017: 2% **) Die Überschreitung des BGF-Kennwertes erklärt sich durch den verhältnismäßig geringen Verkehrsflächenanteil von nur 10,5% der BGF (nur OG!). ***) Die Kosten beinhalten zusätzliche Maßnahmen im Erdgeschoss (z.B. Treppenhaus, HAR, Flur, Fassade, Bau der außenliegenden Fluchttreppe u.a.), die nicht in der NF und BGF abgebildet sind. Der Systembauhersteller hat seine Kostenkalkulation plausibel offengelegt, in welcher der Grundpreis aus dem Jahr 2011 mit einer jährliche Kostensteigerung von 2% dargestellt ist und die Mehrkosten der zusätzlichen Maßnahmen separat ausgewiesen sind. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 Schule Wiederitzsch GS + OS Zur Schule 11 04158 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Erweiterung Schulgebäude (Containerbau) Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) Kosten € / Kosten € / Bezeichnung Jahr Jahr Voll anteilig 210 Personalkosten Hausmeister 6.656 2.773 Bewirtschaftung IGM 210 Personalkosten Hallenwart 0 0 Bewirtschaftung IGM 220 Sachkosten Hausm.,Hallenwart 1.664 693 Bewirtschaftung IGM 220 Sachkosten Hygiene 0 0 Schule Wiederitzsch 220 Sachkosten Feuerlöscher 0 0 Schule Wiederitzsch 200 Objektmanagementkosten 8.320 3.467 PSP- Element 01.03.2017 Sachkonto 1.100.11.1.3.04.04 1.100.11.1.3.04.04 1.100.11.1.3.04.04 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 40121000 40121000 4241 9900 4241 9201 4255 2200 311 Versorgung 312 Versorgung 313 Versorgung 314 Versorgung 314 Versorgung 315 Versorgung 316 Versorgung 319 Versorgung 310 Versorgung Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges 423 2.049 0 0 0 0 877 0 3.349 176 Schule Wiederitzsch 854 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 365 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 1.395 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9130 0 321 Entsorgung 321 Entsorgung 322 Entsorgung 322 Entsorgung 329 Entsorgung 329 Entsorgung 329 Entsorgung 329 Entsorgung 320 Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen 254 0 500 0 700 80 0 0 1.534 106 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 208 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 292 Schule Wiederitzsch 33 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 639 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 4241 9120 4241 9121 4241 9417 4241 9310 4241 9418 4241 9413 4241 9222 4241 9910 3.600 200 0 0 1.500 200 250 200 0 0 0 5.950 1.500 Schule Wiederitzsch 83 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 625 Schule Wiederitzsch 83 Schule Wiederitzsch 104 Schule Wiederitzsch 83 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 2.479 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 4241 9410 4241 9161 0 4241 9414 4241 9162 4241 9412 4241 9411 4241 9191 4241 9192 4241 9300 4241 9164 0 0 1.100.21.5.1.01.20 0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 0 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 0 0 4241 9416 4241 9419 4241 3100 4241 9221 4241 9223 331 Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung 332 Reinigung, Pflege G Glasreinigung 333 Reinigung, Pflege G Fassadenreinigung 334 Reinigung, Pflege G Schornstein 339 Reinigung, Pflege G Grundreinigung 339 Reinigung, Pflege G Sonderreinigung Wäschereileistungen 339 Reinigung, Pflege G 339 Reinigung, Pflege G Schmutzfangmatten 339 Reinigung, Pflege G Bodenpolster 339 Reinigung, Pflege G Gardinen, Lamellen 339 Reinigung, Pflege G Wirtschaftsd., Kita 330 Reinigung, Pflege Gebäude (G) 341 Reinigung, Pflege A Befestigte Flächen 341 Reinigung, Pflege A Winterdienst 341 Reinigung, Pflege A Straße 342 Reinigung, Pflege A Pflanz- u. Grünfl. Pflegevert. in Kitas 349 Reinigung, Pflege A 349 Reinigung, Pflege A Baumkontrolle,etc. 340 Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) 351 Bedienung 352 Inspektion, Wartung 353 Inspektion, Wartung NUK_51_extern_Tab_1 Techn. Anlagen Baukonstrukt. Techn. Anlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.850 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 771 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 0 4211 1000 4211 2000 Seite 1/2 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 Schule Wiederitzsch GS + OS Zur Schule 11 04158 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Erweiterung Schulgebäude (Containerbau) Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) Kosten € / Kosten € / Bezeichnung Jahr Jahr Voll anteilig 353 Inspektion, Wartung 0 0 Schule Wiederitzsch wasserl. Urinalanlagen 355 Inspektion, Wartung Rev. Feuerlöscher 100 42 Schule Wiederitzsch 359 Inspektion, Wartung Sonstiges 0 0 Schule Wiederitzsch 350 Bedienung, Inspektion und Wartung 1.950 813 PSP- Element 01.03.2017 Sachkonto 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 4241 9415 4255 2010 0 361 Dienste Kontrollen 362 Dienste Notrufservicepssch. 362 Dienste Aufschaltung.,etc. 369 Dienste Sonstiges 360 Sicherheits- und Überwachungsdienste 0 0 0 0 0 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 0 4241 9291 4241 9420 0 371 Abgaben u. Beiträge Grundsteuer 372 Abgaben u. Beiträge Versicherungsb. 379 Einnahme 370 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) 0 0 0 0 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 Schule Wiederitzsch 0 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 1.100.21.5.1.01.20 0 0 0 12.784 5.327 6.480 4.320 240 300 11.340 1.100.21.5.1.01 2.700 OS in öffentl. Trägerschaft 1.800 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.5.1.01 1.100.21.5.1.01 100 OS in öffentl. Trägerschaft 125 Schule Wiederitzsch 1.100.21.5.1.01.20 4.725 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 300 Betriebskosten 410 Instandsetzung 420 Instandsetzung 430 Instandsetzung 440 Instandsetzung 400 Instandsetzungkosten NUK_51_extern_Tab_1 Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung 0 Seite 2/2