Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1249701.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
06.02.17, 12:00
Aktualisiert
27.03.17, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03245-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
SBB Nordwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für das Vorhaben "S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis
Diderotstraße)"
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von maximal 1.213.750 € gemäß § 78 in Anlehnung an
§ 79 (1) SächsGemO im PSP-Element " S1, Anbindg. Slevogtstr." (7.0000560.700) wird bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen:
-
Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str. (7.0001447.700)
B87/B6 Kn. Delitzscher/Essener Str. (7.0001589.700)
1.105.000 €
108.750 €
2. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses
2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem
Zeitpunkt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
2017
x
von
1.213.750
nein
7.0000560.700/
SK 7851 2000
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für das Vorhaben „Slevogtstraße"
Für das Vorhaben wurden entsprechend Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-03245
Fördermittel beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) beantragt. So sind die
Gesamtausgaben von 2.420.000 €, dav. Investiv 2.316.400 €, u.a. mit Einnahmen aus Fördermitteln
nach aktueller Kostenschätzung von 1.460.000 € untersetzt.
Das Vorhaben wurde vom Zuwendungsgeber bereits inhaltlich geprüft und als förderfähig eingestuft.
Nach bisherigen Aussagen der Bewilligungsstelle kann vorerst nur der förderunschädliche
Baubeginn seitens des LASuV bestätigt werden. Über die auszureichenden Fördermittel hinsichtlich
Höhe und Bewilligungszeitraum sind zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Landesamtes für
Straßenbau und Verkehr jedoch noch keine Angaben möglich.
Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs entsprechend des derzeit geplanten
Zeitrahmens ist damit bis zur Festsetzung der Zuwendungen eine stadtinterne Zwischenfinanzierung
wie folgt notwendig:
- Gesamtausgabe laut BFB:
dav. investiv
dav. EGH (Stadtbeleuchtung)
2.420.000 €
2.316.400 €
103.600 €
- zur Verfügung stehendes Gesamtbudget:
aus Ermächtigungen aus Vorjahr stehen in der Maßnahme
in 2017 zur Verfügung:
Planansatz 2017 in der Maßnahme (nur städtischer Eigenanteil)
1.206.250 €
1.009.000 €
197.250 €
- Differenz zur benötigten Gesamtbausumme:
1.213.750 €
- Zwischenfinanzierung in 2017 notwendig i. H. v.:
1.213.750 €
Deckung:
a) 7.0001447.700 (Haltestelle Gorkistraße)
1.105.000 €
--> Planungsstand ermöglicht derzeit noch keinen Baubeginn in 2017
b) 7.0001589.700 (Delitzscher Straße)
108.750 €
--> Planungsstand ermöglicht derzeit noch keinen Baubeginn in 2017
Diese Deckungsquellen werden unterjährig in ihrer Inanspruchnahme der endgültigen Bewilligung
durch das LASuV angepasst.
In den Folgejahren erhalten die beiden in 2017 damit nicht realisierbaren Vorhaben aufgrund der
dann erfolgten Auszahlung der Förderung für das eigentliche Projekt „Slevogtstraße“ ihre in 2017
abgegebenen finanziellen Mittel zurück. Das bedeutet, dass diese Vorhaben nur zeitlich verschoben,
nicht aber aus der Umsetzung gestrichen sind.
Somit kann vorsorglich der momentan aufgrund der noch nicht erteilten Zuwendung entstehende
Fehlbetrag i.H.v. 1.213.750 € aus eigenen Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes 2017 gedeckt
werden.
Die Finanzierung der Maßnahme in 2017/2018 ist damit gesichert.