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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1249701.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
06.02.17, 12:00
Aktualisiert
27.03.17, 08:42

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03245-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen SBB Nordwest FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben "S 1, Anbindung Slevogtstraße (Blücherstraße bis Diderotstraße)" Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von maximal 1.213.750 € gemäß § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element " S1, Anbindg. Slevogtstr." (7.0000560.700) wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen: - Ausbau Haltestelle Gorki-/Löbauer Str. (7.0001447.700) B87/B6 Kn. Delitzscher/Essener Str. (7.0001589.700) 1.105.000 € 108.750 € 2. Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zu gegebenem Zeitpunkt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2017 x von 1.213.750 nein 7.0000560.700/ SK 7851 2000 wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 78 in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO für das Vorhaben „Slevogtstraße" Für das Vorhaben wurden entsprechend Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. VI-DS-03245 Fördermittel beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) beantragt. So sind die Gesamtausgaben von 2.420.000 €, dav. Investiv 2.316.400 €, u.a. mit Einnahmen aus Fördermitteln nach aktueller Kostenschätzung von 1.460.000 € untersetzt. Das Vorhaben wurde vom Zuwendungsgeber bereits inhaltlich geprüft und als förderfähig eingestuft. Nach bisherigen Aussagen der Bewilligungsstelle kann vorerst nur der förderunschädliche Baubeginn seitens des LASuV bestätigt werden. Über die auszureichenden Fördermittel hinsichtlich Höhe und Bewilligungszeitraum sind zum jetzigen Zeitpunkt seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr jedoch noch keine Angaben möglich. Zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Bauablaufs entsprechend des derzeit geplanten Zeitrahmens ist damit bis zur Festsetzung der Zuwendungen eine stadtinterne Zwischenfinanzierung wie folgt notwendig: - Gesamtausgabe laut BFB: dav. investiv dav. EGH (Stadtbeleuchtung) 2.420.000 € 2.316.400 € 103.600 € - zur Verfügung stehendes Gesamtbudget: aus Ermächtigungen aus Vorjahr stehen in der Maßnahme in 2017 zur Verfügung: Planansatz 2017 in der Maßnahme (nur städtischer Eigenanteil) 1.206.250 € 1.009.000 € 197.250 € - Differenz zur benötigten Gesamtbausumme: 1.213.750 € - Zwischenfinanzierung in 2017 notwendig i. H. v.: 1.213.750 € Deckung: a) 7.0001447.700 (Haltestelle Gorkistraße) 1.105.000 € --> Planungsstand ermöglicht derzeit noch keinen Baubeginn in 2017 b) 7.0001589.700 (Delitzscher Straße) 108.750 € --> Planungsstand ermöglicht derzeit noch keinen Baubeginn in 2017 Diese Deckungsquellen werden unterjährig in ihrer Inanspruchnahme der endgültigen Bewilligung durch das LASuV angepasst. In den Folgejahren erhalten die beiden in 2017 damit nicht realisierbaren Vorhaben aufgrund der dann erfolgten Auszahlung der Förderung für das eigentliche Projekt „Slevogtstraße“ ihre in 2017 abgegebenen finanziellen Mittel zurück. Das bedeutet, dass diese Vorhaben nur zeitlich verschoben, nicht aber aus der Umsetzung gestrichen sind. Somit kann vorsorglich der momentan aufgrund der noch nicht erteilten Zuwendung entstehende Fehlbetrag i.H.v. 1.213.750 € aus eigenen Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes 2017 gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme in 2017/2018 ist damit gesichert.