Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1246998.pdf
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942 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03763
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-KollwitzStraße/Marschnerstraße
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.03.2017:
1. Die Baumaßnahme Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße wird
realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 323.000 € (brutto). Der städtische Anteil beträgt
73.000 € (brutto).
3. Die Auszahlungen in Höhe von 323.000 € (brutto) werden im PSP-Element "LSA Käthe-KollwitzStraße/ Marschnerstraße“ (7.0001032.700.500.520.01) in 2017 bereit gestellt.
Die Einzahlungen werden in Höhe von 250.000 € (brutto) im PSP-Element "Zweckgebundene
Zuweisung von Dritten" (7.0001032.705.200.520.01) in 2017 vereinnahmt.
4. In der Projektdefinition 7.0001032 wird im Jahr 2017 die Aufnahme eines nachträglichen
Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
5. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr und der Bestätigung der Fördermittel.
6. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im April 2017 begonnen werden, um im Oktober 2017
mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis
spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
xwenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
2017
2018
2017
250.000
7.0001032.705.200.520.01/
6811 0000
2017
323.000
7.0001032.700.500.520.01/
7851 2000
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage 4
Anlagen:
Anlage 1 - Prüfkatalog Strategische Ziele
Anlage 3 - Zusammenfassung
Anlage 4 - Sachverhalt
Anlage 5 - Übersichtsplan
Anlage 6 - Lageplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für GasWasser-Strom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat
stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
26.01.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
Die Käthe-Kollwitz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen
Entwicklung als Ost-West-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig
(Hauptverkehrs-straße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die
Marschnerstraße gehört als Hauptverkehrsstraße ebenfalls zum Straßenhauptnetz
und stellt eine wichtige Nord-Süd-Achse im Zuge des Tangentenvierecks auch
bezüglich der Erschließung des Areals Sportforum dar.
Gegenwärtig befindet sich am Knotenpunkt eine Lichtsignalanlage (LSA) mit
Standmasten mit Mastverlängerung. Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt
sich vorrangig aus den Erfordernissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit der
geplanten Rekonstruktion der LSA werden die Sicht auf die Signalgeber im Zuge der
Käthe-Kollwitz-Straße verbessert, der Fahrgastwechsel sicherer und den Blinden und
Sehbehinderten sichere Querungsmöglichkeiten angeboten.
Am Knotenpunkt Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße bleibt die
Knotenpunktgeometrie bestehen. Um die unzureichenden Sichtbedingungen auf die
Signalgeber zu verbessern sollen die zwei Signalmasten in der Käthe-Kollwitz-Straße
durch Auslegermaste ersetzt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen
Zeitinselquerschnitte zur Absicherung des Haltestellenwechsels der Straßenbahn
ebenfalls mit Auslegermasten vorgesehen werden.
Für die Stadt Leipzig wurden Kosten für Planung und Bau in Höhe von 323.000 €
brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden.
Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Einordnung in den Finanzhaushalt (Bau- und Planungskosten):
in EURO
Gesamt
2017
LSA Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
7.0001032.700.500.520.01 (Auszahlung Finanzhaushalt)
*davon Planung
323.000 €*
323.000 €*
30.000 €
30.000 €
250.000 €
250.000 €
73.000 €
73.000 €
Zuweisung vom Land
PSP-7.0001032.705.200.520.01 (Einzahlung Fördermittel)
Stadtanteil insgesamt
Für die Erneuerung der Lichtsignalanlage entstehen keine Folgekosten.
Das Bauvorhaben soll vom 04.10.2017 bis 30.11.2017 realisiert werden.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
1. Grundlagen
- Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss
Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008))
- „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09
vom 20.05.2009)
- Beschluss der Verkehrsunfallkommission vom 22.02.2016
- Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur
Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS),
Stand 01/2017
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Käthe-Kollwitz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen
Entwicklung als Ost-West-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig
(Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse.
Die Marschnerstraße gehört als Hauptverkehrsstraße ebenfalls zum
Straßenhauptnetz und stellt eine wichtige Nord-Süd-Achse im Zuge des
Tangentenvierecks auch bezüglich der Erschließung des Areals Sportforum dar.
Zählungen im Jahr 2016 ergaben für den anstehenden Baubereich eine
Verkehrsbelegung von 19.828 - 20.328 Kfz/24 h im Querschnitt der Käthe-KollwitzStraße und 14.154 – 16.712 Kfz/24 h im Querschnitt Marschnerstraße. Nach der
Prognoseberechnung für 2025 gibt es nur unwesentliche Änderungen (20.100 –
20.960 Kfz/24 h; 14.080 – 16.620 Kfz/24 h).
Im Baubereich verkehren entlang der Käthe-Kollwitz-Straße die Straßenbahnlinien 1,
2 und 14 und die Nachtbuslinien N1 und N3. In beiden Fahrtrichtungen sind
Doppelhaltestellen vorhanden.
Gegenwärtig befindet sich am Knotenpunkt eine Lichtsignalanlage (LSA) mit
Standmasten mit Mastverlängerung.
Gemäß Protokoll der Verkehrsunfallkommission handelt es sich beim Knotenpunkt
um einen Unfallschwerpunkt mit überwiegend Einbiegen/Kreuzen-Unfällen durch
Rotfahrer im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße und bei LSA „aus“. Die unzureichenden
Sichtbedingungen werden als unfallbegünstigende Faktoren eingeschätzt.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
Zielstellung
Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit der geplanten Rekonstruktion der LSA
werden die Sicht auf die Signalgeber im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße verbessert,
der Fahrgastwechsel sicherer und den Blinden und Sehbehinderten sichere
Querungsmöglichkeiten angeboten.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen
Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen,
sicherheitstechnischen Mängeln und der bestehenden Unfallsituation.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
3.1 Allgemeines
Das Bearbeitungsgebiet umfasst den Bereich der Käthe-Kollwitz-Straße zwischen
Davidstraße und Hauptmannstraße und im Zuge der Marschnerstraße den
unmittelbaren Knotenpunktbereich.
3.2 Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage
Die Knotenpunktgeometrie bleibt bestehen und alle derzeit vorhandenen
Abbiegebeziehungen sind weiterhin zugelassen.
Signalisierte Fußgängerfurten befinden sich an allen vier Knotenarmen. Die Furten
werden mit Blindensignalen ausgerüstet.
Um die unzureichenden Sichtbedingungen auf die Signalgeber zu verbessern sollen
die zwei Signalmasten in der Käthe-Kollwitz-Straße durch Auslegermaste ersetzt
werden.
Im Rahmen der Maßnahme sollen Zeitinselquerschnitte zur Absicherung des
Haltestellenwechsels der Straßenbahn ebenfalls mit zwei Auslegermasten installiert
werden.
Es sind keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden, in der nördlichen Abfahrt
Marschnerstraße wird ein Schutzstreifen für Radfahrer angeordnet.
Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über RBL.
3.3 Gestaltung
Der auszubauende Gehweg im nordwestlichen Knotenpunktbereich wird mit
Granitkrustenplatten befestigt. Die Ergänzung des Blindenleitsystems erfolgt durch
Rippenplatten mit Begleitstreifen aus Betonplatten (rot-braun).
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
3.4 Verkehrsgrün
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße drei
Baumfällungen erforderlich. Als Ersatzpflanzungen werden 6 Bäume (1 Baum in der
Käthe-Kollwitz-Straße, 5 Bäume in der Jahnallee) ergänzt. Die Pflanzungen erfolgen
an Altstandorten von Straßenbäumen.
4. Finanzierung
4.1 Grundlagen
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen
Fördermittel beantragt werden.
4.2 Bau- und Planungskosten
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach
Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von
Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 23.01.2017, wurde von der Verwaltung anhand
des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als
ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
– Baukosten:
293.000 €
– Planungskosten (Ansatz rund 10 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 7 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen,
Öffentlichkeitsarbeit)
– Gesamtkosten Planung und Bau
30.000 €
323.000 €
Die Leistungsphasen 3 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im
PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt
auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
4.3 Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant.
4.4 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben
Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach der
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für
die Förderung von Straßenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
kofinanziert werden.
- Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten brutto:
* Demontage Straßenbeleuchtung
700 €
* Planungskosten
30.000 €
insgesamt brutto
30.700 €
Ermittlung der Einzahlungen:
* zuwendungsfähige Kosten brutto (323.000 € - 30.700 € =)
* zuwendungsfähige Planungskosten (inkl. Planungsleistungen im
Vorfeld ab Leistungsphase 3) (15 % von 292.300 €)
292.300 €
43.800 €
Summe zuwendungsfähige Kosten
336.100 €
* Ansatz Förderquote 80 %/ 95 %
Einzahlung insgesamt brutto:
255.436 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass
nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 €
nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die
Stadt Leipzig in Höhe von 250.000 € ausgegangen. Unabhängig davon kann es zu
geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt
werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen.
Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
in EURO
Gesamt
2017
LSA Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
7.0001032.700.500.520.01 (Auszahlung Finanzhaushalt)
*davon Planung
323.000 €*
323.000 €*
30.000 €
30.000 €
250.000 €
250.000 €
73.000 €
73.000 €
Zuweisung vom Land
PSP-7.0001032.705.200.520.01 (Einzahlung Fördermittel)
Stadtanteil insgesamt
4.5 Folgekosten
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage. Die Folgekosten für die zwei zusätzlichen LSA-Masten (Zeitinsel)
können hinsichtlich Strom- und Unterhaltungskosten aufgrund der Geringfügigkeit
vernachlässigt werden. Aufgrund der Baumpflanzungen an Altstandorten erfolgt
keine Änderung der Straßenbaumbilanz und es entstehen ebenfalls keine
zusätzlichen Folgekosten.
5. Grunderwerb
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit die Erneuerung der Lichtsignalanlage und Erneuerung der Fußgängerfurten
einschließlich Blindenleitsystem und Bordabsenkungen wird auch den Belangen von
Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen.
Die Signalanlage wird mit Informations- und Leitelementen (Bodenindikatoren) für
Sehbehinderte ausgestattet. An den Furten werden grundsätzlich Leitelemente für
Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen.
8. Bauzeiten und Umleitungsführungen
Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 04.10.2017 bis 30.11.2017 zu
realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer
Umleitungskonzeption.
Die Baumaßnahme wird während der Vollsperrung der Plagwitzer Brücke im Zuge
der Karl-Heine-Straße durchgeführt. Hierfür ist eine großräumige Umleitung des
Verkehrs auf der Käthe-Kollwitz-Straße bereits vorgesehen.
Am Knotenpunkt wird während der Bauzeit eine temporäre Lichtsignalanlage gestellt.
Die Fußgänger werden am Baufeld auf Notgehbahnen am Baufeld vorbeigeführt. Die
Straßenbahnhaltestellen werden entsprechend der jeweiligen Bauphase verlegt.
9. Sonstiges
Kampfmittel
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße
26.01.2017
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei
Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist
notwendig.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Mitte. Vor
Baubeginn werden die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen
Grundstückseigentümer informiert.
6
Baubereich
Anlage 1
Baubereich
Übersichtsplan
LSA Käthe-Kollwitz-Straße/
Marschnerstraße
Anpassungsarbeiten
Nr.
Mosaik
GB
Granitbreitbord
TB
Datum
genehmigt:
Unterlage / Blatt-Nr.:
Rillenplatten Breite 60 cm
Tiefbord
Lageplan
Herstellung Befestigung /
Baumneupflanzung
Betonplatten 30x30
Granitplatten
HB
Hochbord
Baumneupflanzung incl. Darstellung Pflanzgrube
Asphalt, Bitumen
Mansfelder Pflaster
... AM LSA Auslegermast neu
Feld-und Kopfsteipflaster
...
NM
Arbeitsraum, ggf. Asphalt schneiden und aufnehmen
...
KM
Bord neu herstellen
Bordabsenkung neu
Anmerkung:
LSA Normalmast neu
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Leipzig, den
PROJIS-Nr.:
Dipl.-Ing. M. Jana
Amtsleiter
ohne
Datum:
neu
NKL 01049 in Leipzig
Bearbeiter