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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1246998.pdf
Größe
942 kB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
26.04.17, 15:02

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03763 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-KollwitzStraße/Marschnerstraße Beschluss des Oberbürgermeisters vom 21.03.2017: 1. Die Baumaßnahme Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 323.000 € (brutto). Der städtische Anteil beträgt 73.000 € (brutto). 3. Die Auszahlungen in Höhe von 323.000 € (brutto) werden im PSP-Element "LSA Käthe-KollwitzStraße/ Marschnerstraße“ (7.0001032.700.500.520.01) in 2017 bereit gestellt. Die Einzahlungen werden in Höhe von 250.000 € (brutto) im PSP-Element "Zweckgebundene Zuweisung von Dritten" (7.0001032.705.200.520.01) in 2017 vereinnahmt. 4. In der Projektdefinition 7.0001032 wird im Jahr 2017 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt. 5. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr und der Bestätigung der Fördermittel. 6. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im April 2017 begonnen werden, um im Oktober 2017 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft nein xwenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam 2017 2018 2017 250.000 7.0001032.705.200.520.01/ 6811 0000 2017 323.000 7.0001032.700.500.520.01/ 7851 2000 x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage 4 Anlagen: Anlage 1 - Prüfkatalog Strategische Ziele Anlage 3 - Zusammenfassung Anlage 4 - Sachverhalt Anlage 5 - Übersichtsplan Anlage 6 - Lageplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für GasWasser-Strom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 26.01.2017 Bau- und Finanzierungsbeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße Die Käthe-Kollwitz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als Ost-West-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrs-straße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Marschnerstraße gehört als Hauptverkehrsstraße ebenfalls zum Straßenhauptnetz und stellt eine wichtige Nord-Süd-Achse im Zuge des Tangentenvierecks auch bezüglich der Erschließung des Areals Sportforum dar. Gegenwärtig befindet sich am Knotenpunkt eine Lichtsignalanlage (LSA) mit Standmasten mit Mastverlängerung. Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit der geplanten Rekonstruktion der LSA werden die Sicht auf die Signalgeber im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße verbessert, der Fahrgastwechsel sicherer und den Blinden und Sehbehinderten sichere Querungsmöglichkeiten angeboten. Am Knotenpunkt Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße bleibt die Knotenpunktgeometrie bestehen. Um die unzureichenden Sichtbedingungen auf die Signalgeber zu verbessern sollen die zwei Signalmasten in der Käthe-Kollwitz-Straße durch Auslegermaste ersetzt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen Zeitinselquerschnitte zur Absicherung des Haltestellenwechsels der Straßenbahn ebenfalls mit Auslegermasten vorgesehen werden. Für die Stadt Leipzig wurden Kosten für Planung und Bau in Höhe von 323.000 € brutto berechnet. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden. Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Einordnung in den Finanzhaushalt (Bau- und Planungskosten): in EURO Gesamt 2017 LSA Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 7.0001032.700.500.520.01 (Auszahlung Finanzhaushalt) *davon Planung 323.000 €* 323.000 €* 30.000 € 30.000 € 250.000 € 250.000 € 73.000 € 73.000 € Zuweisung vom Land PSP-7.0001032.705.200.520.01 (Einzahlung Fördermittel) Stadtanteil insgesamt Für die Erneuerung der Lichtsignalanlage entstehen keine Folgekosten. Das Bauvorhaben soll vom 04.10.2017 bis 30.11.2017 realisiert werden. Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008)) - „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009) - Beschluss der Verkehrsunfallkommission vom 22.02.2016 - Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS), Stand 01/2017 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Käthe-Kollwitz-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als Ost-West-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Marschnerstraße gehört als Hauptverkehrsstraße ebenfalls zum Straßenhauptnetz und stellt eine wichtige Nord-Süd-Achse im Zuge des Tangentenvierecks auch bezüglich der Erschließung des Areals Sportforum dar. Zählungen im Jahr 2016 ergaben für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung von 19.828 - 20.328 Kfz/24 h im Querschnitt der Käthe-KollwitzStraße und 14.154 – 16.712 Kfz/24 h im Querschnitt Marschnerstraße. Nach der Prognoseberechnung für 2025 gibt es nur unwesentliche Änderungen (20.100 – 20.960 Kfz/24 h; 14.080 – 16.620 Kfz/24 h). Im Baubereich verkehren entlang der Käthe-Kollwitz-Straße die Straßenbahnlinien 1, 2 und 14 und die Nachtbuslinien N1 und N3. In beiden Fahrtrichtungen sind Doppelhaltestellen vorhanden. Gegenwärtig befindet sich am Knotenpunkt eine Lichtsignalanlage (LSA) mit Standmasten mit Mastverlängerung. Gemäß Protokoll der Verkehrsunfallkommission handelt es sich beim Knotenpunkt um einen Unfallschwerpunkt mit überwiegend Einbiegen/Kreuzen-Unfällen durch Rotfahrer im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße und bei LSA „aus“. Die unzureichenden Sichtbedingungen werden als unfallbegünstigende Faktoren eingeschätzt. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 Zielstellung Die Notwendigkeit des Bauvorhabens ergibt sich vorrangig aus den Erfordernissen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Mit der geplanten Rekonstruktion der LSA werden die Sicht auf die Signalgeber im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße verbessert, der Fahrgastwechsel sicherer und den Blinden und Sehbehinderten sichere Querungsmöglichkeiten angeboten. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen, sicherheitstechnischen Mängeln und der bestehenden Unfallsituation. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung 3.1 Allgemeines Das Bearbeitungsgebiet umfasst den Bereich der Käthe-Kollwitz-Straße zwischen Davidstraße und Hauptmannstraße und im Zuge der Marschnerstraße den unmittelbaren Knotenpunktbereich. 3.2 Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage Die Knotenpunktgeometrie bleibt bestehen und alle derzeit vorhandenen Abbiegebeziehungen sind weiterhin zugelassen. Signalisierte Fußgängerfurten befinden sich an allen vier Knotenarmen. Die Furten werden mit Blindensignalen ausgerüstet. Um die unzureichenden Sichtbedingungen auf die Signalgeber zu verbessern sollen die zwei Signalmasten in der Käthe-Kollwitz-Straße durch Auslegermaste ersetzt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen Zeitinselquerschnitte zur Absicherung des Haltestellenwechsels der Straßenbahn ebenfalls mit zwei Auslegermasten installiert werden. Es sind keine gesonderten Radverkehrsanlagen vorhanden, in der nördlichen Abfahrt Marschnerstraße wird ein Schutzstreifen für Radfahrer angeordnet. Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über RBL. 3.3 Gestaltung Der auszubauende Gehweg im nordwestlichen Knotenpunktbereich wird mit Granitkrustenplatten befestigt. Die Ergänzung des Blindenleitsystems erfolgt durch Rippenplatten mit Begleitstreifen aus Betonplatten (rot-braun). 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 3.4 Verkehrsgrün Aus Verkehrssicherheitsgründen sind im Zuge der Käthe-Kollwitz-Straße drei Baumfällungen erforderlich. Als Ersatzpflanzungen werden 6 Bäume (1 Baum in der Käthe-Kollwitz-Straße, 5 Bäume in der Jahnallee) ergänzt. Die Pflanzungen erfolgen an Altstandorten von Straßenbäumen. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel beantragt werden. 4.2 Bau- und Planungskosten Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 23.01.2017, wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto): – Baukosten: 293.000 € – Planungskosten (Ansatz rund 10 % der Baukosten) (Leistungsphasen 7 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit) – Gesamtkosten Planung und Bau 30.000 € 323.000 € Die Leistungsphasen 3 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI). 4.3 Kosten zu Ausstattung und Interim Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.4 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 kofinanziert werden. - Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten brutto: * Demontage Straßenbeleuchtung 700 € * Planungskosten 30.000 € insgesamt brutto 30.700 € Ermittlung der Einzahlungen: * zuwendungsfähige Kosten brutto (323.000 € - 30.700 € =) * zuwendungsfähige Planungskosten (inkl. Planungsleistungen im Vorfeld ab Leistungsphase 3) (15 % von 292.300 €) 292.300 € 43.800 € Summe zuwendungsfähige Kosten 336.100 € * Ansatz Förderquote 80 %/ 95 % Einzahlung insgesamt brutto: 255.436 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von 250.000 € ausgegangen. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt: in EURO Gesamt 2017 LSA Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 7.0001032.700.500.520.01 (Auszahlung Finanzhaushalt) *davon Planung 323.000 €* 323.000 €* 30.000 € 30.000 € 250.000 € 250.000 € 73.000 € 73.000 € Zuweisung vom Land PSP-7.0001032.705.200.520.01 (Einzahlung Fördermittel) Stadtanteil insgesamt 4.5 Folgekosten 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Die Folgekosten für die zwei zusätzlichen LSA-Masten (Zeitinsel) können hinsichtlich Strom- und Unterhaltungskosten aufgrund der Geringfügigkeit vernachlässigt werden. Aufgrund der Baumpflanzungen an Altstandorten erfolgt keine Änderung der Straßenbaumbilanz und es entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Folgekosten. 5. Grunderwerb Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeit Mit die Erneuerung der Lichtsignalanlage und Erneuerung der Fußgängerfurten einschließlich Blindenleitsystem und Bordabsenkungen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 7. Barrierefreiheit Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen. Die Signalanlage wird mit Informations- und Leitelementen (Bodenindikatoren) für Sehbehinderte ausgestattet. An den Furten werden grundsätzlich Leitelemente für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen. 8. Bauzeiten und Umleitungsführungen Es ist geplant, die Baumaßnahme im Zeitraum vom 04.10.2017 bis 30.11.2017 zu realisieren. Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption. Die Baumaßnahme wird während der Vollsperrung der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße durchgeführt. Hierfür ist eine großräumige Umleitung des Verkehrs auf der Käthe-Kollwitz-Straße bereits vorgesehen. Am Knotenpunkt wird während der Bauzeit eine temporäre Lichtsignalanlage gestellt. Die Fußgänger werden am Baufeld auf Notgehbahnen am Baufeld vorbeigeführt. Die Straßenbahnhaltestellen werden entsprechend der jeweiligen Bauphase verlegt. 9. Sonstiges Kampfmittel 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Erneuerung Lichtsignalanlage Käthe-Kollwitz-Straße/Marschnerstraße 26.01.2017 Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Mitte. Vor Baubeginn werden die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer informiert. 6 Baubereich Anlage 1 Baubereich Übersichtsplan LSA Käthe-Kollwitz-Straße/ Marschnerstraße Anpassungsarbeiten Nr. Mosaik GB Granitbreitbord TB Datum genehmigt: Unterlage / Blatt-Nr.: Rillenplatten Breite 60 cm Tiefbord Lageplan Herstellung Befestigung / Baumneupflanzung Betonplatten 30x30 Granitplatten HB Hochbord Baumneupflanzung incl. Darstellung Pflanzgrube Asphalt, Bitumen Mansfelder Pflaster ... AM LSA Auslegermast neu Feld-und Kopfsteipflaster ... NM Arbeitsraum, ggf. Asphalt schneiden und aufnehmen ... KM Bord neu herstellen Bordabsenkung neu Anmerkung: LSA Normalmast neu Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig Leipzig, den PROJIS-Nr.: Dipl.-Ing. M. Jana Amtsleiter ohne Datum: neu NKL 01049 in Leipzig Bearbeiter