Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1251673.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.17, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03814-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
FA Umwelt und Ordnung
Zuständigkeit
Vorberatung
Ratsversammlung
12.04.17
Beschlussfassung
OR Lützschena-Stahmeln
06.03.2017
Vorberatung
FA Stadtentwicklung und Bau
28.03.2017
Vorberatung
FA Finanzen
03.04.2017
Vorberatung
SBB Alt-West
05.04.2017
Vorberatung
OR Böhlitz-Ehrenberg
06.04.2017
Vorberatung
SBB Nordwest
06.04.2017
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadtverwaltung bringt die im Antrag geltend gemachten Belange in die laufenden Abstimmungen mit den
Behörden des Freistaates Sachsen in Beachtung und im Rahmen ihrer Zuständigkeit in die dort laufenden
Planungen ein.
Begründung
Die Planung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses VI-DS-02029, des Planungsbeschlusses RBV1168/12 vom 12.03.2012 zum Projekt Lebendige Luppe und des Beschlusses zur Umsetzung des
Integrierten Gewässerkonzeptes (IGK) RB III-1563/2004 vom 18.02.2004 einschließlich der
Kooperationsvereinbarung RBV-1172/12 vom 21.03.2012.
Mit der Steuerung des Gewässerknotens sind sowohl Gewässer und Anlagen der Stadt Leipzig
(Elstermühlgraben, Burgauenbach, Pleißemühlgraben) als auch des Freistaates Sachsen
(Gewässer I. Ordnung: Stadtelster, Elsterflutbett, Parthe, Weiße Elster, Nahle, Neue Luppe, Kleine
Luppe) beeinflusst.
Für eine grundsätzliche Änderung der Steuerung des Gewässerknotens wird somit neben der Stadt
Leipzig auch der Freistaat Sachsen mit seinen Anlagen und Gewässern betroffen. Die zentrale
Steuerung des Gewässerknotens erfolgt am Palmengartenwehr in fachlicher Zuständigkeit des
Freistaates Sachsen.
Die Steuerung erfolgt durch die Landestalsperrenverwaltung wasserstandsabhängig so, dass vor
dem Hintergrund der Umsetzung der Maßgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der
Hochwasserschutz, die Stadtentwässerung und die ökologischen Anforderungen unter Beachtung
des Wasserdargebotes gewährleistet sind.
Diese Rahmenbedingungen der Steuerung sind bindend für Projekte der Stadt Leipzig und werden
vom Freistaat Sachsen als nicht verhandelbare Randbedingungen eingefordert.
Für das Projekt Lebendige Luppe gibt es somit - behördlich vorgegebene - Randbedingungen, die
zu beachten sind. Dies sind die Umsetzung der Hochwasserkonzepte für die Gewässer Weiße
Elster, Parthe, Pleiße in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und die Umsetzung des Integrierten
Gewässerkonzeptes (IGK), welches maßgeblich zum Hochwasserschutz (Sedimenttransport) und
zur Umsetzung der WRRL beiträgt.
Weiterhin ist die wachsende Stadt zu beachten, die auch eine Erweiterung der Kläranlage Rosental
erfordert. Die Kläranlage Rosental entlastet bisher und künftig das geklärte Wasser in die Neue
Luppe.
Im gegenwärtigen Steuerregime des Gewässerknotens können kleine Anpassungen grundsätzlich
möglich werden. Die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer geringfügigen Anpassung sind im
Rahmen des Projektes, insbesondere im Scopingtermin (Frühjahr 2017), zu klären.
Im Projekt Lebendige Luppe werden gegenwärtig alle gesetzten Randbedingungen betrachtet und
eine maximale Wasserzufuhr in die Aue zum Erhalt des Auenwaldes ermittelt.
Die Wasserzufuhr in die Aue wird technische Bauwerke erfordern, deren technische Lösungen sich
den natürlichen Verhältnissen soweit möglich anpassen sollen. Die Vorgaben der WRRL und die
Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sind hierfür selbstverständliche
Planungsvoraussetzungen.
Aktuell sieht das Land Sachsen zunehmend eigenständige vernetzte Planungen in den
Auenbereichen als erforderlich an, die in einem Auenprogramm münden sollen. Diese werden auf
Grund der Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagementplanungen
sowie in Bezug auf den Erhalt der Biologischen Vielfalt (Natura 2000) notwendig.
Diesem Auenprogramm, dessen Fachgrundlagen derzeitig im Sächsischen Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet werden, soll die Aufgabe zukommen, projektbezogen noch
vorhandene Auenlebensräume zu schützen, dynamisch zu entwickeln und in geeigneten Bereichen
wiederherzustellen.
In diesem Kontext erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der
Landestalsperrenverwaltung eine Potentialanalyse „Potentialanalyse zur naturschutzfachlich
optimierten Hochwasserverteilung unterhalb des Leipziger Elsterbeckens (Nordwestaue)“, um die
Umsetzung des Managementplans "Leipziger Auensystem" zu verbessern und ein Leitbild für die
Auenentwicklung zu entwickeln. Die Stadt Leipzig kooperiert mit den Institutionen des Landes
bereits in diesem Zusammenhang und mit dem Blick auf die Projektinhalte des Projektes Lebendige
Luppe intensiv.
Auf Grund des aktuellen Planungsstandes und der bestehenden Planungsaufgaben im Projekt
Lebendige Luppe können die gewünschten Prüfergebnisse bis April 2017 nicht benannt werden.
Inwieweit kleinere Anpassungen notwendig werden, wird sich voraussichtlich im Rahmen der ersten
formellen Planungsschritte (Scoping im Rahmen der Umweltprüfung) im 1. Halbjahr 2017 im Zuge
der Projektbearbeitung der Stadt Leipzig klären. Darüber hinausgehende Ergebnisse wird die
Potentialanalyse des Freistaates Sachsen liefern, mit dem Ziel, die Umsetzung des
Managementplans „Leipziger Auensystem“ zu verbessern. Eine enge Abstimmung mit dem Projekt
Lebendige Luppe ist dabei sichergestellt. Allerdings kann zurzeit noch keine Aussage getroffen
werden, wann durch den Freistaat Sachsen entsprechende Ergebnisse vorgelegt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Folgen der Ablehnung des Verwaltungsstandpunktes
Anlage 1: Folgen der Ablehnung des Verwaltungsstandpunktes
Die Entwicklung der Aue ist gegenwärtig Gegenstand des Verwaltungshandelns der
Behörden des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig, jeweils im Zuständigkeitsbereich.
Der Schlüssel zum erfolgreichen Handeln liegt in einer engen Zusammenarbeit zwischen
Freistaat Sachsen und Stadt Leipzig einschließlich aller Behörden.
Die Stadt Leipzig könnte auch mit solch einem Beschluss nicht formal in die Zuständigkeit
eingreifen.
Folglich ist die gegenwärtige Zusammenarbeit einschließlich des Prüfens aller Möglichkeiten
zur maximalen Wasserführung in die Aue die Verfahrensweise mit den größten
„Erfolgsaussichten“ für eine optimale Steuerung.