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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1251673.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
09.02.17, 12:00
Aktualisiert
17.03.17, 13:24

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03814-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin FA Umwelt und Ordnung Zuständigkeit Vorberatung Ratsversammlung 12.04.17 Beschlussfassung OR Lützschena-Stahmeln 06.03.2017 Vorberatung FA Stadtentwicklung und Bau 28.03.2017 Vorberatung FA Finanzen 03.04.2017 Vorberatung SBB Alt-West 05.04.2017 Vorberatung OR Böhlitz-Ehrenberg 06.04.2017 Vorberatung SBB Nordwest 06.04.2017 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Lebendige Luppe - Projekterweiterung und Kostenentwicklung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Stadtverwaltung bringt die im Antrag geltend gemachten Belange in die laufenden Abstimmungen mit den Behörden des Freistaates Sachsen in Beachtung und im Rahmen ihrer Zuständigkeit in die dort laufenden Planungen ein. Begründung Die Planung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses VI-DS-02029, des Planungsbeschlusses RBV1168/12 vom 12.03.2012 zum Projekt Lebendige Luppe und des Beschlusses zur Umsetzung des Integrierten Gewässerkonzeptes (IGK) RB III-1563/2004 vom 18.02.2004 einschließlich der Kooperationsvereinbarung RBV-1172/12 vom 21.03.2012. Mit der Steuerung des Gewässerknotens sind sowohl Gewässer und Anlagen der Stadt Leipzig (Elstermühlgraben, Burgauenbach, Pleißemühlgraben) als auch des Freistaates Sachsen (Gewässer I. Ordnung: Stadtelster, Elsterflutbett, Parthe, Weiße Elster, Nahle, Neue Luppe, Kleine Luppe) beeinflusst. Für eine grundsätzliche Änderung der Steuerung des Gewässerknotens wird somit neben der Stadt Leipzig auch der Freistaat Sachsen mit seinen Anlagen und Gewässern betroffen. Die zentrale Steuerung des Gewässerknotens erfolgt am Palmengartenwehr in fachlicher Zuständigkeit des Freistaates Sachsen. Die Steuerung erfolgt durch die Landestalsperrenverwaltung wasserstandsabhängig so, dass vor dem Hintergrund der Umsetzung der Maßgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Hochwasserschutz, die Stadtentwässerung und die ökologischen Anforderungen unter Beachtung des Wasserdargebotes gewährleistet sind. Diese Rahmenbedingungen der Steuerung sind bindend für Projekte der Stadt Leipzig und werden vom Freistaat Sachsen als nicht verhandelbare Randbedingungen eingefordert. Für das Projekt Lebendige Luppe gibt es somit - behördlich vorgegebene - Randbedingungen, die zu beachten sind. Dies sind die Umsetzung der Hochwasserkonzepte für die Gewässer Weiße Elster, Parthe, Pleiße in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen und die Umsetzung des Integrierten Gewässerkonzeptes (IGK), welches maßgeblich zum Hochwasserschutz (Sedimenttransport) und zur Umsetzung der WRRL beiträgt. Weiterhin ist die wachsende Stadt zu beachten, die auch eine Erweiterung der Kläranlage Rosental erfordert. Die Kläranlage Rosental entlastet bisher und künftig das geklärte Wasser in die Neue Luppe. Im gegenwärtigen Steuerregime des Gewässerknotens können kleine Anpassungen grundsätzlich möglich werden. Die Notwendigkeit und Möglichkeiten einer geringfügigen Anpassung sind im Rahmen des Projektes, insbesondere im Scopingtermin (Frühjahr 2017), zu klären. Im Projekt Lebendige Luppe werden gegenwärtig alle gesetzten Randbedingungen betrachtet und eine maximale Wasserzufuhr in die Aue zum Erhalt des Auenwaldes ermittelt. Die Wasserzufuhr in die Aue wird technische Bauwerke erfordern, deren technische Lösungen sich den natürlichen Verhältnissen soweit möglich anpassen sollen. Die Vorgaben der WRRL und die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sind hierfür selbstverständliche Planungsvoraussetzungen. Aktuell sieht das Land Sachsen zunehmend eigenständige vernetzte Planungen in den Auenbereichen als erforderlich an, die in einem Auenprogramm münden sollen. Diese werden auf Grund der Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Hochwasserrisikomanagementplanungen sowie in Bezug auf den Erhalt der Biologischen Vielfalt (Natura 2000) notwendig. Diesem Auenprogramm, dessen Fachgrundlagen derzeitig im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erarbeitet werden, soll die Aufgabe zukommen, projektbezogen noch vorhandene Auenlebensräume zu schützen, dynamisch zu entwickeln und in geeigneten Bereichen wiederherzustellen. In diesem Kontext erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der Landestalsperrenverwaltung eine Potentialanalyse „Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung unterhalb des Leipziger Elsterbeckens (Nordwestaue)“, um die Umsetzung des Managementplans "Leipziger Auensystem" zu verbessern und ein Leitbild für die Auenentwicklung zu entwickeln. Die Stadt Leipzig kooperiert mit den Institutionen des Landes bereits in diesem Zusammenhang und mit dem Blick auf die Projektinhalte des Projektes Lebendige Luppe intensiv. Auf Grund des aktuellen Planungsstandes und der bestehenden Planungsaufgaben im Projekt Lebendige Luppe können die gewünschten Prüfergebnisse bis April 2017 nicht benannt werden. Inwieweit kleinere Anpassungen notwendig werden, wird sich voraussichtlich im Rahmen der ersten formellen Planungsschritte (Scoping im Rahmen der Umweltprüfung) im 1. Halbjahr 2017 im Zuge der Projektbearbeitung der Stadt Leipzig klären. Darüber hinausgehende Ergebnisse wird die Potentialanalyse des Freistaates Sachsen liefern, mit dem Ziel, die Umsetzung des Managementplans „Leipziger Auensystem“ zu verbessern. Eine enge Abstimmung mit dem Projekt Lebendige Luppe ist dabei sichergestellt. Allerdings kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden, wann durch den Freistaat Sachsen entsprechende Ergebnisse vorgelegt werden. Anlagen: Anlage 1: Folgen der Ablehnung des Verwaltungsstandpunktes Anlage 1: Folgen der Ablehnung des Verwaltungsstandpunktes Die Entwicklung der Aue ist gegenwärtig Gegenstand des Verwaltungshandelns der Behörden des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig, jeweils im Zuständigkeitsbereich. Der Schlüssel zum erfolgreichen Handeln liegt in einer engen Zusammenarbeit zwischen Freistaat Sachsen und Stadt Leipzig einschließlich aller Behörden. Die Stadt Leipzig könnte auch mit solch einem Beschluss nicht formal in die Zuständigkeit eingreifen. Folglich ist die gegenwärtige Zusammenarbeit einschließlich des Prüfens aller Möglichkeiten zur maximalen Wasserführung in die Aue die Verfahrensweise mit den größten „Erfolgsaussichten“ für eine optimale Steuerung.