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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1249584.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
03.02.17, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 14:01

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03794 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes Beschlussvorschlag: 1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes der Stadt Leipzig wird bestätigt. 2. Mit Geltung dieser Fachförderrichtlinie tritt die Fachförderrichtlinie mit Beschluss RBIII-1473/03 vom 20.11.2003 außer Kraft. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Bei der vorliegenden Fachförderrichtlinie handelt es sich um die Neufassung der Richtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung freier Träger und Selbsthilfegruppen der Sozialhilfe, RBIII-1473/03 vom 20.11.2003, welche die Vorgaben der „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)“, Bechluss-Nr. VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016 umsetzt. Die Fachförderrichtlinie des Sozialamtes konkretisiert die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig in folgenden Punkten (vgl. hierzu Anlagen A-D der Fachförderrichtlinie): • Förderschwerpunkte des Sozialamtes, • Zielgruppen, • Ziele, die mit einer Förderung durch das Sozialamt verfolgt werden, • Umfang der Angebote bzw. Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung, • Definition/Abgrenzung der Angebote und Leistungen, die von einer Förderung durch das Sozialamt ausgeschlossen sind. Die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig ermächtigt die Fachämter darüber hinaus, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen in ihrer Fachförderrichtlinie zu spezifizieren. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere geregelt, • welche Geschäfts- und Antragsunterlagen einzureichen sind (vgl. Punkt 6 und 7.1 der Fachförderrichtlinie), • welche Nachweise für die Prüfung und Einhaltung des Besserstellungsverbotes vorzulegen sind (vgl. Punkt 6 der Fachförderrichtlinie), • wann der Zuwendungsempfänger verpflichtet ist, personelle, inhaltliche oder finanzielle Veränderungen anzuzeigen (vgl. Punkt 7.4 der Fachförderrichtlinie). Ebenso wurden die im Rahmen der Antragsstellung bzw. Verwendungsnachweisführung einzureichenden Formulare mit den Daten des Sozialamtes versehen sowie ein Leitfaden zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen erstellt (vgl. Anlagen 1-3 der Fachförderrichtlinie). Bezüglich der Zuwendungs- und Finanzierungsarten, der zuwendungsfähigen Aufwendungen sowie dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sieht die Fachförderrichtlinie des Sozialamtes keine inhaltlichen Einschränkungen gegegenüber der Rahmenrichtlinie vor. Die Fachförderrichtlinie soll mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft treten. Anlagen: – Fachförderrichtlinie 13.03.2017 – Anlage A - Wirtschaftl. Sozialhilfe u. Wohnungslosenhilfe – Anlage B - Migrantenhilfe – Anlage C - Behindertenhilfe – Anlage D - Senioren – Anlage 1 - Antrag auf Gewährung städt. Zuwendung – Anlage 2 - Rechtsbehelf – Anlage 3 - Verwendungsnachweis Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes Fachförderrichtlinie Sozialamt (Beschluss Nr........) Vorbemerkung Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) ermächtigt die Fachämter der Stadt Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von Zuwendungen durch eine Fachförderrichtlinie zu spezifizieren. Diese Fachförderrichtlinie gilt für die Gewährung von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes der Stadt Leipzig, regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zur Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen. Soweit diese Fachförderrichtlinie keine spezifischen Regelungen enthält gilt die eingangs benannte Rahmenrichtlinie. 1. Grundlagen für die Vergabe von Zuwendungen Grundlagen für die Vergabe von Zuwendungen bilden die §§ 23, 24 i.V.m. 105 Sächsische Haushaltsordnung (SächsHO), die „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ (Zuwendungsrichtlinie), beschlossen in der Ratsversammlung vom 18.05.2016 unter Beschluss-Nr. VI-DS-01241-NF-05 sowie die Regelungen dieser Fachförderrichtlinie. Weitere Rechts- und Entscheidungsgrundlagen sind insbesondere die kommunalpolitischen Zielstellungen (Leitlinien) sowie darauf basierende Beschlüsse des Stadtrates. Bei der Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung finden die entsprechenden Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Europäischen Union Beachtung. 2. Zuwendungszweck Förderfähige Zwecke im Rahmen dieser Fachförderrichtlinie sind in den Anlagen A – D beschrieben: Anlage A) Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe Anlage B) Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/-innen und ihren Familien Anlage C) Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen Anlage D) Förderung der offenen Seniorenarbeit Seite 1 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Leipzig aktiv und ansässig sind. 4. Voraussetzungen für die Vergabe von Zuwendungen (1) Zuwendungen können als freiwillige Leistungen gewährt werden, wenn die Erfüllung des von den Zuwendungsempfängern beabsichtigten Zwecks im Interesse der Stadt Leipzig, Sozialamt liegt und dieser Zweck ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann. (2) Eine Zuwendung kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nur für notwendige und angemessene Aufwendungen gewährt werden. Es gelten die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der ordnungsmäßiger Buchführung. (3) Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der beantragten Maßnahme sicherzustellen und nachzuweisen. Werden im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck Einnahmen erzielt, sind diese in voller Höhe für den Zuwendungszweck einzusetzen. Alle sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten (wie Stiftungsgelder und Spenden) sind auszuschöpfen. Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und bei Antragstellung nachzuweisen. Die beantragten Mittel sind subsidiär einzusetzen, sie dürfen nicht dafür verwendet werden, andere im Finanzierungsplan bereits enthaltene Eigen- und Drittmittel zu senken oder zu ersetzen. (4) Hat ein Antragsteller bei mehrere Bereichen der Stadtverwaltung Leipzig Zuwendungen beantragt, die sich auf dasselbe Projekt oder dieselbe Institution beziehen so ist er verpflichtet, dies dem Sozialamt unaufgefordert mitzuteilen. Zur Vermeidung von Doppelförderungen wird sich das Sozialamt mit den anderen Bereichen in Verbindung setzen und eine einheitliche Vorgehensweise abstimmen. (5) Der Zuwendungsempfänger ist zur Beachtung der Nachhaltigkeit, Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming), der Mehrgenerationenfähigkeit, der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie der Integration von Menschen Migrationshintergrund aufgefordert. Die Angebote für die Zielgruppen des Sozialamtes sollen zugänglich sein. Hiermit ist gemeint, dass die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV bzw. zu Fuß gegeben ist und Räume möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein sollen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen sollen die Angebote sukzessive Formate und Materialien beinhalten, die den Zugang bei unterschiedlichen Behinderungen ermöglichen. (6) Der Zuwendungsempfänger hat einrichtungs- und fallbezogene Daten nach den Vorgaben des Sozialamtes darzustellen und im Sachbericht auszuweisen. Seite 2 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 5. Zuwendungsarten, Finanzierungsarten und zuwendungsfähige Aufwendungen 5.1. Zuwendungsarten Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie erfolgen in der Regel als Projektförderung. Eine institutionelle Förderung kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die gesamte Tätigkeit des Zuwendungsempfängers förderfähig im Sinne von Punkt 2 dieser Richtlinie ist. 5.2. Finanzierungsarten (1) Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung bewilligt, und zwar als: – – – Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung und wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Es ist ein angemessener Anteil an Eigen- bzw. Drittmitteln zu erbringen – mindestens jedoch 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen. (2) Eine Vollfinanzierung ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall möglich. 5.3. Zuwendungsfähige Aufwendungen (1) Die zuwendungsfähigen Aufwendungen werden im Zuwendungsbescheid festgelegt. Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen gehören Personal- und Sachkosten, die während des Bewilligungszeitraums zur Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich sind. Soweit eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie als zuwendungsfähige Aufwendung anerkannt werden. (2) Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere: – – – – – – – – – – Abschreibungsaufwand Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen sonstiger kalkulatorischer Aufwand Darlehen Zinsen Mahngebühren Kautionen Leasingkosten für Fahrzeuge Repräsentationskosten Kosten für Lebensmittel/Catering Seite 3 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen (1) Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Sozialamt Kopien der Geschäftsunterlagen bereitzustellen, insbesondere: – – – – Gesellschaftervertrag oder Vereinssatzung Eintragung Handelsregister oder Vereinsregister Bestätigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit Unterschriftsbefugnisse mit Unterschriftsproben (2) Werden aus der Zuwendung Personalkosten geleistet und werden die Gesamtaufwendungen der Angebote des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, dürfen die Beschäftigten durch die Zuwendung finanziell nicht besser gestellt werden als vergleichbare Kommunalbedienstete (Besserstellungsverbot). Höhere Vergütungen als im jeweils gültigen Tarifvertrag öffentlicher Dienst festgelegt sowie über- und außertarifliche Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. Die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bezüglich der Vergütung obliegt dem Zuwendungsempfänger. Offenzulegen sind insbesondere: – – – Stellenbeschreibungen Qualifizierungsnachweise Bruttopersonalkosten pro Jahr und Stelle (Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung – Anlage 1 Seite 7) (3) Werden Miet- oder Betriebskosten beantragt, ist bei der Beantragung eine vollständige Kopie des Mietvertrages einzureichen. (4) In allen Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Sozialamt hinzuweisen. 7. Verfahren 7.1. Antragsverfahren (1) Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Formulars (Anlage 1) bei der Stadt Leipzig, Sozialamt einzureichen. (2) Termin zur Antragstellung für Zuwendungen ist der 30. September (Poststempel) des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr. (3) Dem Antrag sind insbesondere beizufügen: – – – – Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan (Erträge und Aufwendungen) Leistungsbeschreibung (im Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung – Anlage 1 Seite 4) Angaben über Vermögen und Schulden (bei Beantragung von institutioneller Förderung) Unterlagen gemäß Punkt 6 (2) der Fachförderrichtlinie (bei Beantragung von Personalkosten) und gemäß Punkt 6 (3) der Fachförderrichtlinie (bei Beantragung von Mietkosten) Seite 4 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 (4) Bei der ersten Antragstellung sind zusätzlich die Geschäftsunterlagen gemäß Punkt 6 (1) vorzulegen, bei Folgeanträgen nur, soweit es Veränderungen zum Vorjahr gegeben hat. (5) Die Entscheidungsbefugnis über Förderungen liegt im Rahmen bereitgestellter Haushaltsmittel beim Sozialamt. Im Entscheidungsprozess wird das Einvernehmen mit dem beratenden Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule hergestellt. 7.2. Bewilligungsverfahren (1) Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt nur an solche Zuwendungsempfänger, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint, und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. (2) Soweit dem Antrag der Zuwendungsempfänger nicht oder nicht voll entsprochen wird, ist dies entsprechend durch das Sozialamt zu begründen. 7.3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren (1) Die Auszahlung der Zuwendung kann erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Der Zuwendungsempfänger kann die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides sofort herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn ein Rechtsbehelfsverzicht (Anlage 2) eingereicht wird. (2) Das Auszahlungsverfahren für bewilligte Zuwendungen wird durch das Sozialamt in den Nebenstimmungen des Zuwendungsbescheides bestimmt. (3) Wenn noch kein Zuwendungsbescheid ergangen ist, können in begründeten Einzelfällen Abschlagszahlungen gewährt werden. Für die Beantragung einer Abschlagszahlung ist ein begründeter schriftlicher Antrag zu stellen. Über die Gewährung von Abschlagszahlungen ergeht ein gesonderter Bescheid. Es handelt sich ausschließlich um vorläufige Leistungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Ein Rechtsanspruch auf endgültige Förderung entsteht hieraus nicht. 7.4. Mitteilungspflichten Wurde eine Zuwendung bewilligt ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, alle den Zweck der Zuwendung betreffenden personellen, inhaltlichen oder finanziellen Änderungen dem Sozialamt unverzüglich anzuzeigen und auf Anforderung Unterlagen nachzureichen. Es handelt sich hierbei um: – – – – – Wegfall der Gemeinnützigkeit Wegfall des Zuwendungszwecks Änderungen im Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan (Personalausgaben dürfen bis zu 5 v. H., die Sachausgaben um bis zu 20 v. H. überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabepositionen ausgeglichen werden kann. Alle darüber hinausgehenden Veränderungen der Ausgaben sind vorab zu beantragen) Personelle Änderungen Satzungsänderung Seite 5 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 – – – Änderung der Kontaktdaten (z. B. personelle Änderungen im Vorstand, Änderung der Anschrift) Änderung der Bankverbindung Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigungen 7.5. Verwendungsnachweisverfahren (1) Der Abgabetermin des Verwendungsnachweises wird in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides vermerkt. Im Regelfall ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bzw. nach Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen. In Ausnahmefällen kann das Sozialamt einer längeren Frist auf begründeten Antrag zustimmen. Bei kommunalen Kofinanzierungen nach den Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union erfolgt eine Absprache zwischen den Fördermittelgebern. Für den Verwendungsnachweis ist das Formular (Anlage 3) zu verwenden. (3) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (entsprechend der Gliederung der Leistungsbeschreibung – enthalten in Anlage 1 Seite 4) und dem zahlenmäßigen Nachweis entsprechend des Formulars Verwendungsnachweis (Anlage 3). Zusätzlich zu dem Formular muss, gegliedert nach den Einzelpositionen im Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan und in zeitlicher Reihenfolge jede Position mit den Einzahlungs- und Auszahlungsbelege im Original nachgewiesen werden. (4) Über die Zulassung eines einfachen Verwendungsnachweises sowie gegebenenfalls abweichend zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) zum Zuwendungsbescheid einzureichende Unterlagen trifft das Sozialamt eine Entscheidung im Zuwendungsbescheid. Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen Nachweis, unter Verzicht auf die Einreichung der Originalbelege. Der zahlenmäßige Nachweis besteht aus einer tabellarischen Übersicht, in der alle Einzahlungen und Auszahlungen nach Einzelpositionen (entsprechend der Gliederung im Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan) nach zeitlicher Reihenfolge aufzulisten sind. Diese Belegliste muss, getrennt nach den Einzelpositionen, folgende Angaben enthalten: Tag der Zahlung/Zahlungsempfänger/Grund der Zahlung/bei Gegenständen den Verwendungszweck/Betrag. 7.6. Rückforderung Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung entscheidet das Sozialamt ob ausgereichte Mittel zurück zu fordern sind. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie Punkt 11 vollumfänglich. 8. In-Kraft-Treten Die Fachförderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft und setzt damit den Ratsbeschluss RBIII-1473/03 vom 20.11.2003 außer Kraft. Die Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie erfolgt im Amtsblatt der Stadt Leipzig. Die Anlagen sind im Internet auf der Seite der Stadt Leipzig abrufbar. Seite 6 von 7 Fachförderrichtlinie Sozialamt Stand 13.03.2017 Anlagen Anlage A: Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe Anlage B: Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/-innen und ihren Familien Anlage C: Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen Anlage D: Förderung der offenen Seniorenarbeit Anlage 1: Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung (enthält den Leitfaden zur Erstellung der Leistungsbeschreibung) Anlage 2: Rechtsbehelfsverzicht Anlage 3: Verwendungsnachweis Seite 7 von 7 Anlage A der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe Rechtsgrundlagen: • • • • • § 16 a Nr. 3 SGB II § 11 Abs. 1 und 3 SGB XII § 67 ff. SGB XII Gewaltschutzgesetz SächsPolG I. Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen Ziele: • • • Erschließung existenzsichernder Mittel Stärkung der Selbsthilfepotenziale Vermeidung von Ausgrenzung und Vereinsamung Förderschwerpunkte: • • • Beratungs- und Informationsangebote zur Inanspruchnahme persönlicher und wirtschaftlicher Hilfen flankierende Unterstützung zur Realisierung von Leistungsansprüchen Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfeangeboten II. Eingliederungsleistungen für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen Ziele: • • • Strukturierung des Alltags Verhinderung sozialer Isolation Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls Förderschwerpunkte: • • • psychosoziale Betreuung für Betroffene und Angehörige sinnstiftende und tagesstrukturierende Angebote Vermittlung niedrigschwelliger Angebote zur Entwicklung beruflicher Perspektiven Anlage A Seite 1 von 2 III. Hilfen für von Diskriminierung und/oder Gewalt betroffener Menschen Ziele: • • Bekämpfung von Diskriminierung Bekämpfung von häuslicher Gewalt oder Gewalt im sozialen Nahraum sowie sexuellem Missbrauch Förderschwerpunkte: • • • • • • Informationsangebote zum Schutz vor Benachteiligungen insbesondere wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, religiöser oder politischer Anschauungen oder einer Behinderung qualifizierte und vertrauliche Beratung zu Handlungsmöglichkeiten und der Durchsetzung eigener Rechte Unterstützung bei der Einleitung erforderlicher Hilfen Unmittelbare Hilfe für gewaltbetroffene Menschen Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfeangeboten Beratung zu Unterbringungmöglichkeiten und wirtschaftlicher Hilfe IV. Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen Ziele: • • • • • Verhinderung bzw. Beiseitigung von Wohnungslosigkeit Inanspruchnahme der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe für die Sicherstellung elementarer Grundbedürfnisse Wiedererlangung der Wohnfähigkeit in multiplen Problemlagen Inanspruchnahme spezieller Angebote anderer Hilfesysteme (z. B. Suchthilfe, Hilfe für psychisch kranke Menschen) Strukturierung des Alltags Förderschwerpunkte: • • • • • • Information und Beratung zu den Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und anderer Hilfesysteme Erschließung von Ressourcen und Selbsthilfepotenzial persönliche Hilfe zum Erhalt oder zur Wiedererlangung von eigenem Wohnraum Beratung und Unterstützung für haftentlassene Menschen niedrigschwellige tagesstrukturierende Angebote Angebot und Vermittlung von preisgünstigen gebrauchten Möbeln und Kleidung Anlage A Seite 2 von 2 Anlage B der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/innen und ihren Familien Rechtsgrundlagen: • • • • SGB XII, AsylbLG SächsFlüAG AufenthG bundes- und landesrechtliche Abkommen zur Aufnahme besonderer Personengruppen Ziele: • • Integration der Migranten in die Stadtgesellschaft Schaffung von Begegnungsangeboten für Personen aus verschiedenen Herkunftsgruppen und mit der Leipziger Bevölkerung Förderschwerpunkte: • • • • • Beratung zu Fragen und Problemen hilfesuchender Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere Asylbewerber, Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und andere Personengruppen, insbesondere • Erteilung sozialrechtlicher Informationen • Informationen über verschiedene Hilfeformen • Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfe- oder anderen Hilfsangeboten, • Vermittlung in Fachberatungsstellen • Beratung bei komplexen Frage- oder Problemstellungen Erschließung von Ressourcen Unterstützung bei der Inanspruchnahme erforderlicher Hilfen Sicherung der soziale Teilhabe benannter Personengruppen durch Integrationsangebote Hilfen und Beratungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung, Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Kinder- und Familienförderung, gesundheitliche und psychosoziale Betreuung, auch als Verweisberatung Angebote zur Stärkung der Netzwerkarbeit zur Sicherung der Teilhabe benannter Personenkreise Schaffung niedrigschwelliger interkultureller Angebote für Migranten Mindestanforderungen: • Teilnehmeranzahl • regelmäßige Nutzung und Inanspruchnahme der Angebote des Projektes/Vereins/Initiative von mindestens 100 Personen, • auch wiederholte Beratungen möglich Anlage B Seite 1 von 2 • • • • • • regelmäßige wöchentliche Beratungszeiten von 30h/Woche bei Förderung von 1,0 VZÄ (bei geringerer Personalförderung entsprechend reduzierte Beratungszeiten) ergänzende Beratungen nach Bedarf, ggf. aufsuchend/bei Dritten bzw. als Begleitung zu Dritten Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter Nutzung geeigneter Räumlichkeiten für allgemeine Beratungen und datenschutzrechtlich gesicherte Einzelberatungen sofern konzeptionell erforderlich, weitere große und geeignete Räumlichkeiten für Gruppenveranstaltungen nutzbar oder anmietbar durch den Träger/Projekt für die Umsetzung der Angebote Führung von aussagefähigen Dokumentationen und Statistiken Von einer Förderung ausgeschlossen sind: • Angebote, die überwiegend der Freizeitbeschäftigung (insbesondere kulturelle und sportliche Betätigung) dienen Anlage B Seite 2 von 2 Anlage C der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit Behinderungen Die Förderung der Teilhabe trägt dazu bei, dass sich die Lebensbedingungen behinderter Menschen verbessern und ein selbstbestimmtes Leben verwirklicht werden kann. Integration/Inklusion und Teilhabe sind Leitlinien der Förderung in der Behindertenhilfe der Stadt Leipzig. Rechtsgrundlagen: • • • Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen1 Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Integration). Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) § 53 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB XII) § 55 und 58 Förderschwerpunkte: I. Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen Zielgruppe: • • Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung, deren Angehörige und/oder Bekannte Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, Institutionen, Behörden, Betriebe und Einrichtungen Ziele: • • Stärkung der Selbsthilfepotentiale der Ratsuchenden und Vermeidung von Ausgrenzung und Vereinsamung Erhalt bzw. Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen und Aktivierung zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben 1 Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz – SächsIntegrG) erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai 2004 Anlage C Seite 1 von 3 Umfang und Struktur: • • • • • • niedrigschwellige Beratung in der Komm- und Gehstruktur Einzelberatung und/oder Informationsangebote für Gruppen Führung einer Beratungsstatistik und Dokumentation der Beratungsleistung feste und bedarfsgerechte Öffnungszeiten (Mindestöffnungszeit 16 Stunden an 2 Werktagen pro Woche und einmal davon bis 18:00 Uhr) hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterstruktur (mindestens 0,5 VZÄ für festangestellte Berater/-in) angemessene Gruppen- und Beratungsräume, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, die Räume sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein II. Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen Zielgruppe: • • • Menschen mit und ohne Behinderung, deren Familien, Bekannte und Freunde Leipziger Bürger die Veranstaltungen und Angebote im Sinne der Integration/Inklusion mitgestalten und nutzen Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten für Selbsthilfegruppen, Bürgervereine und Vereine ohne entsprechende eigene Räumlichkeiten Ziele: • • • Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein kontinuierliches Begegnungs-, Informations- und Geselligkeitsangebot Vermittlung von Menschen in das fachlich qualifizierte Beratungs- und Hilfesystem öffentliche Bekanntmachung der Angebote und Veranstaltungen Umfang und Struktur: • • • • • • • Durchführung von Veranstaltungen der Begegnung und Bildung, der Gesundheitsförderung und der Förderung der Geselligkeit regelmäßige bedarfsgerechte Öffnungszeiten in der Woche (mindestens 20 Stunden), am Wochenende (8 Stunden) und an gesetzlichen Feiertagen hauptamtliche Leitung und Sicherung der Vertretung (mindestens 1,0 VZÄ) fester ehrenamtlicher Mitarbeiterkreis Dokumentation der Arbeit und Führung einer regelmäßigen Statistik Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit im Sozialraum angemessene Gruppen- und Beratungsräume, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, die Räume sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein Anlage C Seite 2 von 3 III. Projekte in der offenen Behindertenarbeit Zielgruppe: • Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung, ihre Angehörigen, Freunde und Bekannten Ziele: • Projekte zur Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe, der Verhinderung von Ausgrenzung und der Tagesstrukturierung Von einer Förderung ausgeschlossen sind: • • Angebote und Leistungen, die einem Leistungstyp nach § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für den Freistaat Sachsen zu zuordnen sind (Eingliederungshilfen nach dem SGB XII) Leistungen anderer Rehabilitationsträger, wie z. B. der gesetzlichen Krankenkassen (SGB V), der Rentenversicherungsträger (SGB VII), der Pflegekassen (SGB XI), der Jugendhilfeträger (SGB VIII) und der Agentur für Arbeit/Jobcenter (SGB II und SGB III) Anlage C Seite 3 von 3 Anlage D der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes Förderung der offenen Seniorenarbeit Rechtsgrundlagen: • • Altenhilfe nach § 71 SGB XII Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2012 „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit“ (RB V 1433/12) Förderschwerpunkte: Die Förderschwerpunkte sind nach den Leistungstypen I bis III der offenen Seniorenarbeit unterteilt: Leistungstyp I: Seniorenbüro mit Seniorenbegegnungsstätte Der Leistungstyp I umfasst die Funktionen Information, Beratung, Begegnung und Vernetzung. Er übernimmt eine Schlüsselfunktion im System offener Angebote für ältere Menschen im jeweiligen Stadtbezirk. Leistungstyp I ist die jeweilige Anlaufstelle sowie der Koordinierungs- und Vernetzungspunkt für alle anderen Angebote, insbesondere die des Leistungstyps II (z. B. gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen etc.). Die Einrichtungen kooperieren im Stadtbezirk trägerintern und trägerübergreifend. Innerhalb dieses Leistungstyps wird durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte eine Professionalisierung befördert. Zielgruppen Menschen bzw. Bewohner/-innen des Stadtbezirks, die • zu Hause leben, ab dem 55. Lebensjahr (insbesondere im wohnortnahen Einzugsbereich) Kontakt suchen • eine Aufgabe suchen (bürgerschaftliches Engagement) • ein Kultur- oder Bildungsangebot suchen • Ältere Menschen im Vor- und Umfeld von Pflege • Hilfebedürftige ältere Menschen mit körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen (u. a. Demenz u./o. ältere Menschen mit Behinderungen), die eine Tagesstrukturierung benötigen • Isoliert lebende ältere Menschen, die soziale Kontakte suchen (auch zugehende Hilfen, „Geh-/Bring-Strukturen“, Abstimmung mit dem städtischen Seniorenbesuchsdienst und Besuchsdiensten der Träger) • Menschen, die aufgrund einer besonderen biografischen Situation Hilfe zur Lebensbewältigung suchen • Ältere Menschen mit Migrationshintergrund Anlage D Seite 1 von 6 Ziele und Aufgaben • Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein kontinuierliches Hilfeangebot • Erhalt, Wiederherstellung oder Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen • Wenn keine selbständige Lebensführung mehr möglich ist: soziale Kontakte und Gemeinschaft ermöglichen (Verhinderung von Vereinsamung) • Information und qualifizierte Beratung zu allen Hilfsangeboten und altersspezifischen Leistungen • einzelfallbezogene Vermittlung von Hilfen durch Kooperation mit anderen Diensten • Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sichern • Unterstützung älterer Menschen beim Einbringen von Erfahrung und Wissen und der Übernahme eigenständiger Aufgaben • Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (bürgerschaftliches Engagement) • Hilfe bei der Bewältigung neuer/schwieriger Lebenssituationen (z. B. Tod des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin), ggf. durch langfristige Begleitung bzw. Vermittlung an Fachdienste • Integration älterer Menschen mit Behinderungen bzw. älterer Menschen mit Migrationshintergrund • Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit (unter besonderer Berücksichtigung sozialräumlicher Aspekte/der Angebote im jeweiligen Stadtbezirk) Angebote/Dienstleistungen Information und Beratung • Niedrigschwelliges Beratungsangebot, das von trägerneutraler Vermittlung von Hilfen bis hin zur Unterstützung in Krisen reicht • Vermittlung von Hilfen durch Kooperation mit anderen Diensten (Wegweiserfunktion) Begegnung und Bildung a) Begegnung und Bildung sind Zugangsangebote der Seniorenbüros mit Begegnungsstätte. Insbesondere jüngere, aktive Seniorinnen und Senioren sollen angesprochen werden, um eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen • Freizeitgestaltung, z. B. Tanzen, Singen, Wandern • Veranstaltungen • Kommunikationsfördernde Angebote, z. B. Gesprächskreise • Kurse, z. B. Sprachen, Vorträge über Reisen u. a. b) Gesundheitsfördernde Veranstaltungen, z. B. Bewegungsangebote, Gedächtnistraining c) Geselligkeitsfördernde Veranstaltungen, z. B. offener Cafebetrieb, Fest d) Angebote für spezielle Zielgruppen, z. B. junge Senioren (Vorruheständler), Senioren auf der Suche nach Engagementmöglichkeiten oder generationenübergreifende Angebote Anlage D Seite 2 von 6 Hilfen zur persönlichen Lebensbewältigung • Spezielle Angebote zur Integration besonderer Zielgruppen, wie ältere Menschen mit demenziellen Erkrankungen, ältere Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen mit Migrationshintergrund • auf freiwilliger Basis: Abhol- und Bringedienste für BegegnungsstättenBesucher/-innen, die aufgrund körperlicher u. a. Beeinträchtigungen die Begegnungsstätte nicht mehr ohne fremde Hilfe aufsuchen können (v. a. in Abstimmung mit den Seniorenbesuchsdiensten) Kooperation und Vernetzung Leistungstyp I ist die jeweilige Anlaufstelle und der Koordinierungs- und Vernetzungspunkt für alle anderen Angebote, insbesondere die des Leistungstyps II des Stadtbezirks (z. B. Gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen etc.). Die Einrichtungen kooperieren im Stadtbezirk trägerintern und -übergreifend mit anderen sozialen Diensten der Altenhilfe. Gelingende Vernetzungsstrukturen bewirken auf der Einzelfallebene, dass ältere Menschen die verschiedenen Angebote im Stadtbezirk nutzen können. Mindestanforderungen zum Leistungstyp I Seniorenbüro mit Begegnungsstätte Es werden Mindeststandards angegeben. Erfahrungsgemäß leisten die geförderten Einrichtungen zum Teil mehr, als die vertraglich vereinbarten Mindestleistungen vorsehen. So sind z. B. Öffnungszeiten länger oder werden flexibel angepasst, z. B. zu Feiertagen oder Festen. Grundvoraussetzung Verlässlichkeit des Angebots durch regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens fünf Tagen mit einer Gesamtöffnungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche. Personelle Voraussetzungen Beratung und Leitung durch mind. 1,0 VZÄ hauptamtliche, qualifizierte, (sozial-)pädagogische Fachkräfte oder gleichwertige Qualifikation, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt werden. Räumliche Bedingungen Die Einrichtungen müssen sowohl als Seniorenbüro über getrennte Räume für allgemeine Beratung und Möglichkeiten datenschutzrechtlich gesicherter Einzelberatung als auch über Räume für Begegnung und Geselligkeit verfügen. Die Zugänge und Räume sowie sanitären Anlagen sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein. Anlage D Seite 3 von 6 Leistungstyp II: Seniorenbegegnungsstätte Leistungstyp II sind kleinere Seniorentreffs (insbesondere in den seit 2000 eingemeindeten Ortsteilen) sowie größere Seniorenbegegnungsstätten. Die Einrichtungen des Leistungstyp II ergänzen die Angebote in den Stadtbezirken und arbeiten aktiv in den künftigen Netzwerken der Seniorenarbeit. Ziele und Aufgaben • Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein kontinuierliches Begegnungs- und Geselligkeitsangebot • trägerunabhängige einzelfallbezogene Vermittlung von Hilfen durch Kooperation mit anderen Diensten bzw. Weitervermittlung an die Seniorenbüros • Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sichern • Unterstützung älterer Menschen beim Einbringen von Erfahrung und Wissen und der Übernahme eigenständiger Aufgaben • Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (bürgerschaftliches Engagement) • Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen bzw. ältere Menschen mit Migrationshintergrund • Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit Leistungstyp I Angebote/Dienstleistungen Information und Beratung • Informationsweitergabe, Weitervermittlung an Seniorenbüro, städtische Seniorenberatung u. a. Begegnung und Bildung a) Begegnung und Bildung sind Zugangsangebote in die Begegnungsstätte bzw. den Treff (Freizeitgestaltung, z. B. Tanzen, Singen, Wandern, Veranstaltungen, Kommunikationsfördernde Angebote (z. B. Gesprächskreise), Kurse, Vorträge (z. B. Sprachen), Vorträge über Reisen u. a.) b) Gesundheitsfördernde Veranstaltungen, z. B. Bewegungsangebote, Gedächtnistraining c) Geselligkeitsfördernde Veranstaltungen, z. B. offener Cafebetrieb, Fest d) Angebote für spezielle Zielgruppen, z. B. junge Senioren (Vorruheständler), Senioren auf der Suche nach Engagementmöglichkeiten oder generationenübergreifende Angebote u. a. Hilfen zur persönlichen Lebensbewältigung • niedrigschwellige Angebote zur Integration besonderer Zielgruppen, wie ältere Menschen mit demenziellen Erkrankungen, ältere Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen mit Migrationshintergrund • Kooperation mit Selbsthilfegruppen u. a. Anlage D Seite 4 von 6 • auf freiwilliger Basis: Abhol- und Bringedienste für BegegnungsstättenBesucher/-innen, die aufgrund körperlicher u. a. Beeinträchtigungen die Begegnungsstätte nicht mehr ohne fremde Hilfe aufsuchen können (v. a. in Abstimmung mit den Seniorenbesuchsdiensten) Kooperation und Vernetzung • Anerkennung des jeweiligen Seniorenbüros (Leistungstyp I) als Anlaufstelle mit vernetzenden Funktionen in Bezug auf die Seniorenarbeit im Stadtbezirk • Mitwirkung bei den stadtbezirksbezogenen Gremien der Seniorenarbeit Mindestanforderungen zum Leistungstyp II Seniorenbegegnungsstätten Der Leistungstyp II wird unterteilt in Leistungstyp II a größere Begegnungsstätten und Leistungstyp II b kleinere Seniorentreffs. Grundvoraussetzung Leistungstyp II a Regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens 5 Tagen mit einer Gesamtöffnungszeit von mindestens 25 Stunden pro Woche. Personelle Voraussetzungen Leitung/Organisation der Begegnungsstättenarbeit durch in der Seniorenarbeit erfahrene Mitarbeiter/-innen, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt werden. Räumliche Bedingungen Die Seniorenbegegnungsstätten müssen über angemessene Räume für Begegnung und Geselligkeit verfügen. Die Zugänge und Räume sowie sanitären Anlagen sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein. Grundvoraussetzung Leistungstyp II b Seniorentreffs sind kleine Einrichtungen für niedrigschwellige Angebote der Geselligkeit, die den Leistungstyp II a ergänzen. Sie sind an mindestens einem Tag in der Woche bis zu 6 Stunden geöffnet für gesellige Stunden, Kaffeenachmittage und Veranstaltungen zu Fest- und Feiertagen. Hauptamtliches qualifiziertes Personal ist nicht erforderlich. Anlage D Seite 5 von 6 Leistungstyp III: Seniorenprojekte Mit Seniorenprojekten soll neuen, interessanten Ideen die Möglichkeit zum Ausprobieren gegeben werden. Dafür stehen insgesamt pro Jahr 10.000 Euro (1.000 Euro pro Stadtbezirk) zur Verfügung. Hierbei sollen insbesondere stadtteilorientierte Seniorenprojekte gefördert werden. Dies können Projekte von Bürgervereinen, Wohnungsunternehmen, generationsübergreifende Ansätze u.a.m. sein. Von einer Förderung bei Leistungstyp I, II und III sind ausgeschlossen: • stationäres Mittagessen und ambulanter Mittagstisch, Essen auf Rädern • Versorgung von ausschließlich Bewohner/-innen des betreuten Wohnens des jeweiligen Trägers (Fördermittel sind daran gebunden, dass die Besucher/innen zu 90 % außerhalb der eigenen betreuten Wohnangebote stammen) • Seniorenreisen • Einrichtungen und Angebote, die ausschließlich Computerkurse anbieten • Einrichtungen und Angebote, die ausschließlich Sportangebote vorhalten, die auch bzw. überwiegend von den Krankenkassen gefördert werden. Der Ausschluss der Leistungen aus der städtischen Förderung offener Seniorenarbeit bedeutet nicht, dass die Träger diese Angebote – insbesondere zum Aufbringen von Eigenanteilen – nicht anbieten dürfen. Anlage D Seite 6 von 6 Anlage 1 ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Abteilung 50.1 Verwaltung Sozialamt 04092 Leipzig Eingangsvermerk Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-4537/-4615 oder per E-Mail unter fm.sozialamt@leipzig.de Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung Institutionelle Förderung Projektförderung Auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie Sozialamt in der jeweils gültigen Fassung. 1 Antragsteller Name/Bezeichnung inkl. Rechtsform Ansprechpartner/-in Telefon Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners Vertretungsberechtigte Person (entsprechend Vereinsregisterauszug) Bankverbindung IBAN BIC Kreditinstitut 2 Maßnahme/Projekt Bezeichnung/Arbeitstitel Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung (als gesonderte Anlage beifügen) ► siehe dazu Anlage Leistungsbeschreibung 3 Beantragte Zuwendung Höhe der Zuwendung in Euro Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen 4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/Finanzierungsplan Betrag in Euro 5 Anlagen 1 ▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an: Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag Selbstdarstellung Nachweis Gemeinnützigkeit Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2) Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller Maßnahmen/Projekte des Antragsstellers) bei institutioneller Förderung: Angaben über Vermögen und Schulden Wirtschafts-/Finanzierungsplan 6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Falls zutreffend, Beginn des Projektes: (Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf Projektförderung abgeleitet werden.) 7 Vorsteuerabzug (§ 15 Umsatzsteuergesetz) Der/Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen). Der/Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. 8 Erklärungen Der/Die Antragsteller/-in versichert, dass 8.1 seine/ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden können, 8.2 die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind, 8.3 der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufgestellt wurden, 8.4 keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden, 8.5 die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist, 8.6 Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt werden, 8.6 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde, 8.7 Der/Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu. Bei natürlichen Personen/Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe der Person/Personengesellschaft. Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der genannten Angaben nicht zustimmt. 2 Der/Die Antragsteller/-in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann. 9 Datenschutzerklärung Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht. Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen. Leipzig, - Stempel - Rechtsverbindliche Unterschriften (Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit Nennung der Funktion.) 3 1. Leitfaden zur Erstellung der Leistungsbeschreibung Bitte stellen Sie die Leistung und deren Notwendigkeit ganz konkret in Bezug auf die beantragte Zuwendung und den betreffenden Zeitraum für das Projekt/die Maßnahme dar. Dazu ist auf andere Projekte/Maßnahmen des Vereines bzw. auf andere Vereine hinzuweisen, wenn ein Zusammenhang zu dem beantragten Projekt/der Maßnahme besteht. Beschreiben Sie den Leistungsumfang (z. B. Öffnungszeiten - ggf. Wochenenden, Feiertage und Ferien-, Dauer der Leistung, Turnus). 1.1. Zielgruppen Benennung und Beschreibung soziodemografischer Merkmale Migrationshintergrund, Behinderung u. a. spezifische Merkmale). (Alters- und Geschlechtsstruktur, 1.2. Ziele Allgemeine Angaben zum Träger und zum Leistungsangebot. Definieren Sie konkrete Ziele innerhalb des Antragszeitraumes. 1.3. Leistungsinhalte Beschreibung der Leistungen, regelmäßige oder Einzelangebote und die Organisationsform - regelmäßig oder sporadisch mit welcher Ausstattung an Personal, einschließlich der ehrenamtlich Beschäftigten. 1.4. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung des Projektes/der Maßnahme Bedarfslage der Zielgruppe, Zusammenwirken und Vernetzungen innerhalb des Sozialraumes. 1.5. Rahmenbedingungen (Räume und Ausstattung, allgemeines Raumnutzungskonzept ggf. mit Konkretisierung von geplanten Veränderungen, Aussagen zur Barrierefreiheit, Erreichbarkeit ÖPNV, Benennung von über die Einrichtung hinaus genutzten räumlichen Möglichkeiten, z. B. Sportanlagen, Spielplätze, andere Einrichtungen wie Räume von Vereinen oder Ämtern etc.). Bitte teilen Sie auch mit, ob die eigenen Räume anderweitig zur Nutzung angeboten werden (nicht nur für das beantragte Projekt bzw. die Maßnahme). 1.6. Sonstiges Geplante Öffentlichkeitsarbeit, Planung zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen und Mitarbeiterinnen bzw. Ehrenamtlichen. 2. Finanzierung des beschriebenen Projektes/der Maßnahme 2.1. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben 2.2. Welche Drittmittel sind beantragt, bereits bewilligt bzw. wann wird die Entscheidung erwartet? 2.3. Wie werden die Eigenmittel erwirtschaftet? 4 Gesamtübersicht der Finanzierungsquellen - Einzahlungen Pos. Einnahmen in Euro 1 Eigenmittel/Beiträge 2 Spenden/Sponsoren 3 4 Beantragte/bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung (einzeln eintragen) Beantragte/bewilligte Fördermittel der Stadt Leipzig (außer Sozialamt) bei Projektförderung nur für dieses Projekt/die Maßnahme bei Institutioneller Förderung aller Projekte/Maßnahmen Amt: 5 ∑ Andere Einzahlungen (einzeln eintragen) Gesamt 0 Zusammenfassung Geplante Gesamtausgaben lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan ∑ Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben 0 ∑ Geplante Einnahmen lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan ∑ Beantragter Zuschuss vom Sozialamt 0 5 - Auszahlungen Wirtschaftsplan (bei institutioneller Förderung) Finanzierungsplan (bei Projektförderung) Pos. Gesamtausgaben in Euro 1 Personalausgaben 1.1 Personalausgaben (Seite 8 – 9) 1.2 Berufsgenossenschaft ∑ Personalausgaben Gesamt 2 Sachlicher Verwaltungsaufwand 2.1 0 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages 2.2 Energie 2.3 Gebäudereinigung 2.4 Versicherung (einzeln aufführen) 2.5 Büromaterial, Telefon- und Postgebühren 2.6 Reise- und Fahrtkosten 2.7 Fahrzeugkosten 2.8 Wartung/Reparatur 3 Sonstige Sachauszahlungen 3.1 Honorare** (Seite 10) 3.2 Weiterbildung ** 3.3 Bücher/Zeitschriften** 3.4 Druckkosten/Öffentlichkeitsarbeit ** 3.5 Anschaffung von Ausstattungsgegenständen ** 3.6 Sonstiges ** (einzeln aufführen) ∑ Sachkosten Gesamt 0 ∑ Gesamtkosten 0 ** Diese Ausgaben sind konkret (pro Position) zu untersetzten und als Anlage anzufügen. Für die Planung von Honorarkosten ist die Seite 10 zu verwenden. 6 Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte) HHJ 2017 Name: Tätigkeit: Qualifikation: Maßnahme: Verein: Vergütungsgruppe: Tarif: Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag Arbeitszeit für das Projekt/Maßnahme Personalausgaben von – bis: Monatliche Vergütung Monatlich gesamt Zwischensumme: Arbeitgeberanteile Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Insolvenzgeldumlage Umlage U 1 Umlage U 2 Altersvorsorge Zwischensumme: Monatsbruttovergütung: Vermögenswirksame Leistungen Anzahl der Monate Jahresbruttovergütung: Sonderzuwendung inkl. AG-Anteil Jahresgesamtbetrag: Berufsgenossenschaft Gesamt pro Zeitraum: Gesamt/Jahr: Davon Zuschuss Sozialamt *davon Zuschuss *davon Zuschuss Agentur für Arbeit Jobcenter Land Eigenmittel Andere Mittel 7 Personalübersicht/Personalausgaben für nebenamtliche und zeitweise beschäftigte Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Beschäftigte Name Tätigkeit Stundenhonorar/Aufwandsentschädigung Vergütung monatlich AG-Anteil Jahresvergütung Zuschuss Sozialamt 8 Personalübersicht/Personalausgaben z. B. Bundesfreiwilligendienst/Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) usw. Name Kosten pro Monat Gesamtkosten Zuschuss Institutionen (z. B. Bundesfreiwilligendienst) Zuschuss Sozialamt 9 Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte Lfd Nr. Honorarkräfte Name/Tätigkeit HHJ 2017 Dauer der Tätigkeit Anzahl der Stunden pro Woche Vergütung pro Stunde Gesamtausgaben Anzahl der Wochen 1 2 3 4 5 6 7 Gesamt/Jahr: 10 Anlage 2 ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Sozialamt Abt. Verwaltung 04092 Leipzig Eingangsvermerk Rechtsbehelfsverzicht zum Zuwendungsbescheid Änderungsbescheid Abschlagsbescheid Zuwendungsempfänger/-in Zuwendungszweck/Projekt bewilligte Summe Ausstellungsdatum des Bescheides Bitte überweisen Sie die Zuwendung auf folgendes Bankkonto: Eingangsdatum des Bescheides Kreditinstitut: …........................................................................................................ IBAN: …........................................................................................................ BIC: .…....................................................................................................... Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Bescheid, um dessen Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen. Leipzig, Stempel und Rechtsverbindliche Unterschriften (Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit Nennung der Funktion) Anlage 3 ▼ Bitte senden an: Stadt Leipzig Sozialamt Abt. Verwaltung 04092 Leipzig Eingangsvermerk ► Hinweis: Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 123-4537/ -4615 oder per E-Mail unter fm.sozialamt@leipzig.de Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung Projektförderung 1 Zuwendungsempfänger Name/Bezeichnung des Zuwendungsempfängers 2 Maßnahme/Projekt Projektbezeichnung/Zuwendungszweck 3 Angaben zur Zuwendung Zuwendungsbescheid vom Änderungsbescheid vom Bewilligungsbetrag in Euro Auszahlungsbetrag in Euro Anteilsfinanzierung Fehlbedarfsfinanzierung Festbetragsfinanzierung 4 Einfacher Verwendungsnachweis Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen? ja nein 5 Vorsteuerabzug Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt? Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in Netto-Beträgen ausgewiesen. nein 6 Anlagen Sachbericht (bitte gesondert anhängen) Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/oder vom Finanzierungs-/Wirtschaftsplan (entsprechend der Gliederung der Leistungsbeschreibung) Zahlenmäßiger Nachweis (Die Einzahlungen und Auszahlungen sollen - entsprechend der Gliederung im Finanzierungs-/Wirtschaftsplan - nach Buchungsstellen (Sachposten) und in zeitlicher Reihenfolge summarisch auf einem gesonderten Blatt dargestellt werden. Bei einer Überschreitung der Ausgabenansätze um mehr als 20 % (bei Sachkosten) und mehr als 5 % bei den Personalkosten (vgl. ANBest) ist im Sachbericht anzugeben, ob die Bewilligungsbehörde der Überschreitung zugestimmt hat.) Originalbelege und Zahlungsnachweise 7 Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte. Der Verein versichert darüber hinaus, dass für das Jahr 20...... eine Lohn- und Gehaltszahlung in Höhe von insgesamt …................................................. Euro vorgenommen wurde und - eine Besserstellung gegenüber städtischen Bediensteten nicht erfolgte (Übereinstimmung zu den beantragten Stellen) - die Entlohnung auf der Grundlage der tatsächlichen Anwesenheit basierte - die notwendigen Arbeitgeberabführungen an Versicherung und Finanzamt erfolgt sind im Abrechnungszeitraum …........................ (Anzahl) Studenten/Praktikanten/-innen oder andere Personengruppen mit geringem Entgelt beschäftigt und vergütet wurden. 8 Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt nein ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer (Name, Anschrift) Prüfungsnachweis/Prüfungsvermerk beigefügt ja/nein Leipzig, Stempel und Rechtsverbindliche Unterschriften (Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit Nennung der Funktion) Zahlenmäßiger Nachweis bei institutioneller Förderung/Projektförderung Gesamtdarstellung ► Bitte alle Angaben in Euro mit zwei Dezimalstellen eintragen lt. Abrechnung Bestand 01.01.20.... Bestand aus dem Vorjahr Bank + Einzahlungen Kasse 0,00 = Summe verfügbare Mittel ./. Auszahlungen Gesamt 0,00 Bestand 31.12.20.... 0,00 = Bestand (Übertrag in Folgejahr) Kasse Bank Gesamt 0,00 Einzahlungen* Angaben bitte einzeln eintragen Position lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan 1 Mitgliedsbeiträge/Eigenmittel 2 Spenden/Sponsoren 3 Bewilligte öffentliche Förderung lt. Abrechnung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung (einzeln aufführen) 4 Bewilligte Fördermittel der Stadt Leipzig 5 Andere Einzahlungen (einzeln aufführen) Gesamt: 0,00 0,00 Auszahlungen Position 1 lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan lt. Abrechnung Personalausgaben 1.1 Personalkosten für Festangestellte (Seite 6 des bewilligten Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes) 1.2 Vergütung nebenamtlich bzw. eitweise Beschäftigter (Seite 8 und 9 des bewilligten Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes) 1.3 Berufsgenossenschaft 0,00 0,00 Sachkosten gesamt: 0,00 0,00 Gesamt (Personal- u. Sachkosten): 0,00 0,00 Personalkosten gesamt 2 Sachlicher Verwaltungsaufwand 2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages 2.2 Energie 2.3 Gebäudereinigung 2.4 Versicherung (einzeln aufführen) 2.5 Büromaterial, Telefon- und Postgebühren 2.6 Reise- und Fahrtkosten 2.7 Fahrzeugkosten 2.8 Wartung/Reparatur 3 Sonstige Sachauszahlungen 3.1 Honorare (Seite 10 des bewilligten Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes) 3.2 Weiterbildung 3.3 Bücher/Zeitschriften 3.4 Druckkosten/Öffentlichkeitsarbeit 3.5 Anschaffung von Ausstattungsgegenständen 3.6 Sonstiges (einzeln aufführen)