Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1249584.pdf
Größe
271 kB
Erstellt
03.02.17, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 14:01
Stichworte
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03794
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im
Verantwortungsbereich des Sozialamtes
Beschlussvorschlag:
1. Die Neufassung der Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen im
Verantwortungsbereich des Sozialamtes der Stadt Leipzig wird bestätigt.
2. Mit Geltung dieser Fachförderrichtlinie tritt die Fachförderrichtlinie mit Beschluss RBIII-1473/03
vom 20.11.2003 außer Kraft.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Bei der vorliegenden Fachförderrichtlinie handelt es sich um die Neufassung der Richtlinie der Stadt
Leipzig zur Förderung freier Träger und Selbsthilfegruppen der Sozialhilfe,
RBIII-1473/03 vom 20.11.2003, welche die Vorgaben der „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen
(Zuwendungsrichtlinie)“, Bechluss-Nr. VI-DS-01241-NF-05 vom 18.05.2016 umsetzt.
Die Fachförderrichtlinie des Sozialamtes konkretisiert die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig in
folgenden Punkten (vgl. hierzu Anlagen A-D der Fachförderrichtlinie):
•
Förderschwerpunkte des Sozialamtes,
•
Zielgruppen,
•
Ziele, die mit einer Förderung durch das Sozialamt verfolgt werden,
•
Umfang der Angebote bzw. Mindestanforderungen an die zu erbringende Leistung,
•
Definition/Abgrenzung der Angebote und Leistungen, die von einer Förderung durch das
Sozialamt ausgeschlossen sind.
Die Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig ermächtigt die Fachämter darüber hinaus, die allgemeinen
Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum Nachweis der Verwendung von
Zuwendungen in ihrer Fachförderrichtlinie zu spezifizieren.
In diesem Zusammenhang wurde insbesondere geregelt,
•
welche Geschäfts- und Antragsunterlagen einzureichen sind (vgl. Punkt 6 und 7.1 der
Fachförderrichtlinie),
•
welche Nachweise für die Prüfung und Einhaltung des Besserstellungsverbotes vorzulegen
sind (vgl. Punkt 6 der Fachförderrichtlinie),
•
wann der Zuwendungsempfänger verpflichtet ist, personelle, inhaltliche oder finanzielle
Veränderungen anzuzeigen (vgl. Punkt 7.4 der Fachförderrichtlinie).
Ebenso wurden die im Rahmen der Antragsstellung bzw. Verwendungsnachweisführung
einzureichenden Formulare mit den Daten des Sozialamtes versehen sowie ein Leitfaden zur
Erstellung von Leistungsbeschreibungen erstellt (vgl. Anlagen 1-3 der Fachförderrichtlinie).
Bezüglich der Zuwendungs- und Finanzierungsarten, der zuwendungsfähigen Aufwendungen sowie
dem Antrags- und Bewilligungsverfahren sieht die Fachförderrichtlinie des Sozialamtes keine
inhaltlichen Einschränkungen gegegenüber der Rahmenrichtlinie vor.
Die Fachförderrichtlinie soll mit Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft treten.
Anlagen:
–
Fachförderrichtlinie 13.03.2017
–
Anlage A - Wirtschaftl. Sozialhilfe u. Wohnungslosenhilfe
–
Anlage B - Migrantenhilfe
–
Anlage C - Behindertenhilfe
–
Anlage D - Senioren
–
Anlage 1 - Antrag auf Gewährung städt. Zuwendung
–
Anlage 2 - Rechtsbehelf
–
Anlage 3 - Verwendungsnachweis
Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich
des Sozialamtes
Fachförderrichtlinie Sozialamt
(Beschluss Nr........)
Vorbemerkung
Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) ermächtigt die Fachämter der Stadt
Leipzig, die allgemeinen Regelungen zur Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und zum
Nachweis der Verwendung von Zuwendungen durch eine Fachförderrichtlinie zu spezifizieren.
Diese Fachförderrichtlinie gilt für die Gewährung von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des
Sozialamtes der Stadt Leipzig, regelt das Verwaltungsverfahren und trifft Aussagen zur
Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen.
Soweit diese Fachförderrichtlinie keine spezifischen Regelungen enthält gilt die eingangs
benannte Rahmenrichtlinie.
1. Grundlagen für die Vergabe von Zuwendungen
Grundlagen für die Vergabe von Zuwendungen bilden die §§ 23, 24 i.V.m. 105 Sächsische
Haushaltsordnung (SächsHO), die „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt
Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen“ (Zuwendungsrichtlinie), beschlossen
in der Ratsversammlung vom 18.05.2016 unter Beschluss-Nr. VI-DS-01241-NF-05 sowie die
Regelungen dieser Fachförderrichtlinie.
Weitere Rechts- und Entscheidungsgrundlagen sind insbesondere die kommunalpolitischen
Zielstellungen (Leitlinien) sowie darauf basierende Beschlüsse des Stadtrates.
Bei der Förderung im Rahmen einer Kofinanzierung finden die entsprechenden Förderrichtlinien
des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Europäischen Union Beachtung.
2. Zuwendungszweck
Förderfähige Zwecke im Rahmen dieser Fachförderrichtlinie sind in den Anlagen A – D
beschrieben:
Anlage A) Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe
Anlage B) Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/-innen
und ihren Familien
Anlage C) Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für
Menschen mit Behinderungen
Anlage D) Förderung der offenen Seniorenarbeit
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
3. Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind Vereine und Verbände, die eine
vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, freie Träger, Gruppen, Initiativen und andere juristische
Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in Leipzig aktiv und ansässig sind.
4. Voraussetzungen für die Vergabe von Zuwendungen
(1) Zuwendungen können als freiwillige Leistungen gewährt werden, wenn die Erfüllung des von
den Zuwendungsempfängern beabsichtigten Zwecks im Interesse der Stadt Leipzig, Sozialamt
liegt und dieser Zweck ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt
werden kann.
(2) Eine Zuwendung kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und nur
für notwendige und angemessene Aufwendungen gewährt werden. Es gelten die Grundsätze der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie der ordnungsmäßiger Buchführung.
(3) Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der beantragten Maßnahme
sicherzustellen und nachzuweisen. Werden im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck
Einnahmen erzielt, sind diese in voller Höhe für den Zuwendungszweck einzusetzen. Alle
sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten (wie Stiftungsgelder und Spenden) sind auszuschöpfen.
Fördermöglichkeiten der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen sind vorrangig in Anspruch
zu nehmen und bei Antragstellung nachzuweisen.
Die beantragten Mittel sind subsidiär einzusetzen, sie dürfen nicht dafür verwendet werden,
andere im Finanzierungsplan bereits enthaltene Eigen- und Drittmittel zu senken oder zu ersetzen.
(4) Hat ein Antragsteller bei mehrere Bereichen der Stadtverwaltung Leipzig Zuwendungen
beantragt, die sich auf dasselbe Projekt oder dieselbe Institution beziehen so ist er verpflichtet,
dies dem Sozialamt unaufgefordert mitzuteilen. Zur Vermeidung von Doppelförderungen wird sich
das Sozialamt mit den anderen Bereichen in Verbindung setzen und eine einheitliche
Vorgehensweise abstimmen.
(5) Der Zuwendungsempfänger ist zur Beachtung der Nachhaltigkeit, Strategie zur Förderung der
Gleichstellung der Geschlechter (Gender Mainstreaming), der Mehrgenerationenfähigkeit, der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie der Integration von Menschen
Migrationshintergrund aufgefordert.
Die Angebote für die Zielgruppen des Sozialamtes sollen zugänglich sein. Hiermit ist gemeint,
dass die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV bzw. zu Fuß gegeben ist und Räume möglichst barrierefrei,
jedoch mindestens barrierereduziert sein sollen. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen
sollen die Angebote sukzessive Formate und Materialien beinhalten, die den Zugang bei
unterschiedlichen Behinderungen ermöglichen.
(6) Der Zuwendungsempfänger hat einrichtungs- und fallbezogene Daten nach den Vorgaben des
Sozialamtes darzustellen und im Sachbericht auszuweisen.
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
5. Zuwendungsarten, Finanzierungsarten und zuwendungsfähige Aufwendungen
5.1. Zuwendungsarten
Zuwendungen nach dieser Fachförderrichtlinie erfolgen in der Regel als Projektförderung. Eine
institutionelle Förderung kommt ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die gesamte Tätigkeit des
Zuwendungsempfängers förderfähig im Sinne von Punkt 2 dieser Richtlinie ist.
5.2. Finanzierungsarten
(1) Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung bewilligt, und zwar als:
–
–
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Festbetragsfinanzierung oder
Anteilsfinanzierung oder
Fehlbedarfsfinanzierung
und wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Es ist ein angemessener Anteil an Eigen- bzw. Drittmitteln zu erbringen – mindestens jedoch 10 %
der zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen.
(2) Eine Vollfinanzierung ist nur ausnahmsweise im begründeten Einzelfall möglich.
5.3. Zuwendungsfähige Aufwendungen
(1) Die zuwendungsfähigen Aufwendungen werden im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen gehören Personal- und Sachkosten, die während des
Bewilligungszeitraums zur Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich sind.
Soweit eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie als zuwendungsfähige
Aufwendung anerkannt werden.
(2) Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:
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–
–
–
–
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Abschreibungsaufwand
Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen
sonstiger kalkulatorischer Aufwand
Darlehen
Zinsen
Mahngebühren
Kautionen
Leasingkosten für Fahrzeuge
Repräsentationskosten
Kosten für Lebensmittel/Catering
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
(1) Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem Sozialamt Kopien der Geschäftsunterlagen
bereitzustellen, insbesondere:
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–
–
Gesellschaftervertrag oder Vereinssatzung
Eintragung Handelsregister oder Vereinsregister
Bestätigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit
Unterschriftsbefugnisse mit Unterschriftsproben
(2) Werden aus der Zuwendung Personalkosten geleistet und werden die Gesamtaufwendungen
der Angebote des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand
bestritten, dürfen die Beschäftigten durch die Zuwendung finanziell nicht besser gestellt werden
als vergleichbare Kommunalbedienstete (Besserstellungsverbot). Höhere Vergütungen als im
jeweils gültigen Tarifvertrag öffentlicher Dienst festgelegt sowie über- und außertarifliche
Leistungen sind nicht zuwendungsfähig. Die Einhaltung des Besserstellungsverbotes bezüglich
der Vergütung obliegt dem Zuwendungsempfänger.
Offenzulegen sind insbesondere:
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–
–
Stellenbeschreibungen
Qualifizierungsnachweise
Bruttopersonalkosten pro Jahr und Stelle (Antrag auf Gewährung einer städtischen
Zuwendung – Anlage 1 Seite 7)
(3) Werden Miet- oder Betriebskosten beantragt, ist bei der Beantragung eine vollständige Kopie
des Mietvertrages einzureichen.
(4) In allen Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, ist
in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Sozialamt hinzuweisen.
7. Verfahren
7.1. Antragsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung der Formulars (Anlage 1) bei der Stadt Leipzig,
Sozialamt einzureichen.
(2) Termin zur Antragstellung für Zuwendungen ist der 30. September (Poststempel) des
laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr.
(3) Dem Antrag sind insbesondere beizufügen:
–
–
–
–
Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan (Erträge und Aufwendungen)
Leistungsbeschreibung (im Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung –
Anlage 1 Seite 4)
Angaben über Vermögen und Schulden (bei Beantragung von institutioneller
Förderung)
Unterlagen gemäß Punkt 6 (2) der Fachförderrichtlinie (bei Beantragung von Personalkosten) und gemäß Punkt 6 (3) der Fachförderrichtlinie (bei Beantragung von
Mietkosten)
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
(4) Bei der ersten Antragstellung sind zusätzlich die Geschäftsunterlagen gemäß Punkt 6 (1)
vorzulegen, bei Folgeanträgen nur, soweit es Veränderungen zum Vorjahr gegeben hat.
(5) Die Entscheidungsbefugnis über Förderungen liegt im Rahmen bereitgestellter Haushaltsmittel
beim Sozialamt. Im Entscheidungsprozess wird das Einvernehmen mit dem beratenden
Fachausschuss für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule hergestellt.
7.2. Bewilligungsverfahren
(1) Die Bewilligung einer Zuwendung erfolgt nur an solche Zuwendungsempfänger, bei denen eine
ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint, und die in der Lage sind, die
Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
(2) Soweit dem Antrag der Zuwendungsempfänger nicht oder nicht voll entsprochen wird, ist dies
entsprechend durch das Sozialamt zu begründen.
7.3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
(1) Die Auszahlung der Zuwendung kann erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid
bestandskräftig geworden ist. Der Zuwendungsempfänger kann die Bestandskraft des
Zuwendungsbescheides sofort herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn ein
Rechtsbehelfsverzicht (Anlage 2) eingereicht wird.
(2) Das Auszahlungsverfahren für bewilligte Zuwendungen wird durch das Sozialamt in den
Nebenstimmungen des Zuwendungsbescheides bestimmt.
(3) Wenn noch kein Zuwendungsbescheid ergangen ist, können in begründeten Einzelfällen
Abschlagszahlungen gewährt werden. Für die Beantragung einer Abschlagszahlung ist ein
begründeter schriftlicher Antrag zu stellen. Über die Gewährung von Abschlagszahlungen ergeht
ein gesonderter Bescheid. Es handelt sich ausschließlich um vorläufige Leistungen unter dem
Vorbehalt der Rückforderung. Ein Rechtsanspruch auf endgültige Förderung entsteht hieraus
nicht.
7.4. Mitteilungspflichten
Wurde eine Zuwendung bewilligt ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, alle den Zweck der
Zuwendung betreffenden personellen, inhaltlichen oder finanziellen Änderungen dem Sozialamt
unverzüglich anzuzeigen und auf Anforderung Unterlagen nachzureichen.
Es handelt sich hierbei um:
–
–
–
–
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Wegfall der Gemeinnützigkeit
Wegfall des Zuwendungszwecks
Änderungen im Finanzierungsplan bzw. Wirtschaftsplan
(Personalausgaben dürfen bis zu 5 v. H., die Sachausgaben um bis zu 20 v. H.
überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen
bei anderen Ausgabepositionen ausgeglichen werden kann. Alle darüber
hinausgehenden Veränderungen der Ausgaben sind vorab zu beantragen)
Personelle Änderungen
Satzungsänderung
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
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Änderung der Kontaktdaten (z. B. personelle Änderungen im Vorstand, Änderung der
Anschrift)
Änderung der Bankverbindung
Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigungen
7.5. Verwendungsnachweisverfahren
(1) Der Abgabetermin des Verwendungsnachweises wird in den Nebenbestimmungen des
Zuwendungsbescheides vermerkt. Im Regelfall ist die zweckentsprechende Verwendung der
Zuwendung spätestens drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes bzw. nach
Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen. In Ausnahmefällen kann das Sozialamt einer längeren
Frist auf begründeten Antrag zustimmen. Bei kommunalen Kofinanzierungen nach den
Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der Europäischen Union erfolgt eine
Absprache zwischen den Fördermittelgebern.
Für den Verwendungsnachweis ist das Formular (Anlage 3) zu verwenden.
(3) Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (entsprechend der Gliederung der
Leistungsbeschreibung – enthalten in Anlage 1 Seite 4) und dem zahlenmäßigen Nachweis
entsprechend des Formulars Verwendungsnachweis (Anlage 3). Zusätzlich zu dem Formular
muss, gegliedert nach den Einzelpositionen im Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan und in
zeitlicher Reihenfolge jede Position mit den Einzahlungs- und Auszahlungsbelege im Original
nachgewiesen werden.
(4) Über die Zulassung eines einfachen Verwendungsnachweises sowie gegebenenfalls
abweichend zu den Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) zum Zuwendungsbescheid
einzureichende Unterlagen trifft das Sozialamt eine Entscheidung im Zuwendungsbescheid.
Der einfache Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und dem zahlenmäßigen
Nachweis, unter Verzicht auf die Einreichung der Originalbelege. Der zahlenmäßige Nachweis
besteht aus einer tabellarischen Übersicht, in der alle Einzahlungen und Auszahlungen nach
Einzelpositionen (entsprechend der Gliederung im Finanzierungs- bzw. Wirtschaftsplan) nach
zeitlicher Reihenfolge aufzulisten sind. Diese Belegliste muss, getrennt nach den Einzelpositionen,
folgende Angaben enthalten: Tag der Zahlung/Zahlungsempfänger/Grund der Zahlung/bei
Gegenständen den Verwendungszweck/Betrag.
7.6. Rückforderung
Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung entscheidet das Sozialamt ob ausgereichte Mittel
zurück zu fordern sind. Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie Punkt
11 vollumfänglich.
8. In-Kraft-Treten
Die Fachförderrichtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung in Kraft und setzt
damit den Ratsbeschluss RBIII-1473/03 vom 20.11.2003 außer Kraft.
Die Veröffentlichung der Fachförderrichtlinie erfolgt im Amtsblatt der Stadt Leipzig. Die Anlagen
sind im Internet auf der Seite der Stadt Leipzig abrufbar.
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Fachförderrichtlinie Sozialamt
Stand 13.03.2017
Anlagen
Anlage A: Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe
Anlage B: Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/-innen
und ihren Familien
Anlage C: Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für
Menschen mit Behinderungen
Anlage D: Förderung der offenen Seniorenarbeit
Anlage 1: Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
(enthält den Leitfaden zur Erstellung der Leistungsbeschreibung)
Anlage 2: Rechtsbehelfsverzicht
Anlage 3: Verwendungsnachweis
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Anlage A der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Wirtschaftliche Sozialhilfe und Wohnungslosenhilfe
Rechtsgrundlagen:
•
•
•
•
•
§ 16 a Nr. 3 SGB II
§ 11 Abs. 1 und 3 SGB XII
§ 67 ff. SGB XII
Gewaltschutzgesetz
SächsPolG
I. Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen
Ziele:
•
•
•
Erschließung existenzsichernder Mittel
Stärkung der Selbsthilfepotenziale
Vermeidung von Ausgrenzung und Vereinsamung
Förderschwerpunkte:
•
•
•
Beratungs- und Informationsangebote zur Inanspruchnahme persönlicher und
wirtschaftlicher Hilfen
flankierende Unterstützung zur Realisierung von Leistungsansprüchen
Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfeangeboten
II. Eingliederungsleistungen für von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen
Ziele:
•
•
•
Strukturierung des Alltags
Verhinderung sozialer Isolation
Stabilisierung und Verbesserung des Selbstwertgefühls
Förderschwerpunkte:
•
•
•
psychosoziale Betreuung für Betroffene und Angehörige
sinnstiftende und tagesstrukturierende Angebote
Vermittlung niedrigschwelliger Angebote zur Entwicklung beruflicher Perspektiven
Anlage A Seite 1 von 2
III. Hilfen für von Diskriminierung und/oder Gewalt betroffener Menschen
Ziele:
•
•
Bekämpfung von Diskriminierung
Bekämpfung von häuslicher Gewalt oder Gewalt im sozialen Nahraum sowie
sexuellem Missbrauch
Förderschwerpunkte:
•
•
•
•
•
•
Informationsangebote zum Schutz vor Benachteiligungen insbesondere wegen
Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, religiöser oder politischer Anschauungen oder einer Behinderung
qualifizierte und vertrauliche Beratung zu Handlungsmöglichkeiten und der Durchsetzung eigener Rechte
Unterstützung bei der Einleitung erforderlicher Hilfen
Unmittelbare Hilfe für gewaltbetroffene Menschen
Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfeangeboten
Beratung zu Unterbringungmöglichkeiten und wirtschaftlicher Hilfe
IV. Hilfen für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Ziele:
•
•
•
•
•
Verhinderung bzw. Beiseitigung von Wohnungslosigkeit
Inanspruchnahme der Angebote der Wohnungsnotfallhilfe für die Sicherstellung
elementarer Grundbedürfnisse
Wiedererlangung der Wohnfähigkeit
in multiplen Problemlagen Inanspruchnahme spezieller Angebote anderer Hilfesysteme (z. B. Suchthilfe, Hilfe für psychisch kranke Menschen)
Strukturierung des Alltags
Förderschwerpunkte:
•
•
•
•
•
•
Information und Beratung zu den Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe und anderer
Hilfesysteme
Erschließung von Ressourcen und Selbsthilfepotenzial
persönliche Hilfe zum Erhalt oder zur Wiedererlangung von eigenem Wohnraum
Beratung und Unterstützung für haftentlassene Menschen
niedrigschwellige tagesstrukturierende Angebote
Angebot und Vermittlung von preisgünstigen gebrauchten Möbeln und Kleidung
Anlage A Seite 2 von 2
Anlage B der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Förderung der Integration und Teilhabe von Migranten/-innen und Asylbewerber/innen und ihren Familien
Rechtsgrundlagen:
•
•
•
•
SGB XII, AsylbLG
SächsFlüAG
AufenthG
bundes- und landesrechtliche Abkommen zur Aufnahme besonderer Personengruppen
Ziele:
•
•
Integration der Migranten in die Stadtgesellschaft
Schaffung von Begegnungsangeboten für Personen aus verschiedenen Herkunftsgruppen und mit der Leipziger Bevölkerung
Förderschwerpunkte:
•
•
•
•
•
Beratung zu Fragen und Problemen hilfesuchender Personen mit
Migrationshintergrund, insbesondere Asylbewerber, Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und andere Personengruppen, insbesondere
• Erteilung sozialrechtlicher Informationen
• Informationen über verschiedene Hilfeformen
• Vermittlung von Kontakten zu Selbsthilfe- oder anderen Hilfsangeboten,
• Vermittlung in Fachberatungsstellen
• Beratung bei komplexen Frage- oder Problemstellungen
Erschließung von Ressourcen
Unterstützung bei der Inanspruchnahme erforderlicher Hilfen
Sicherung der soziale Teilhabe benannter Personengruppen durch
Integrationsangebote
Hilfen und Beratungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung, Eingliederung in den
Arbeitsmarkt, Kinder- und Familienförderung, gesundheitliche und psychosoziale
Betreuung, auch als Verweisberatung
Angebote zur Stärkung der Netzwerkarbeit zur Sicherung der Teilhabe benannter
Personenkreise
Schaffung niedrigschwelliger interkultureller Angebote für Migranten
Mindestanforderungen:
•
Teilnehmeranzahl
• regelmäßige Nutzung und Inanspruchnahme der Angebote des
Projektes/Vereins/Initiative von mindestens 100 Personen,
• auch wiederholte Beratungen möglich
Anlage B Seite 1 von 2
•
•
•
•
•
•
regelmäßige wöchentliche Beratungszeiten von 30h/Woche bei Förderung von
1,0 VZÄ (bei geringerer Personalförderung entsprechend reduzierte Beratungszeiten)
ergänzende Beratungen nach Bedarf, ggf. aufsuchend/bei Dritten bzw. als
Begleitung zu Dritten
Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter
Nutzung geeigneter Räumlichkeiten für allgemeine Beratungen und datenschutzrechtlich gesicherte Einzelberatungen
sofern konzeptionell erforderlich, weitere große und geeignete Räumlichkeiten für
Gruppenveranstaltungen nutzbar oder anmietbar durch den Träger/Projekt für die
Umsetzung der Angebote
Führung von aussagefähigen Dokumentationen und Statistiken
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
•
Angebote, die überwiegend der Freizeitbeschäftigung (insbesondere kulturelle und
sportliche Betätigung) dienen
Anlage B Seite 2 von 2
Anlage C der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit
Behinderungen
Die Förderung der Teilhabe trägt dazu bei, dass sich die Lebensbedingungen behinderter
Menschen verbessern und ein selbstbestimmtes Leben verwirklicht werden kann. Integration/Inklusion und Teilhabe sind Leitlinien der Förderung in der Behindertenhilfe der Stadt
Leipzig.
Rechtsgrundlagen:
•
•
•
Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im
Freistaat Sachsen1
Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu
beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Integration).
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) § 53
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB XII) § 55 und 58
Förderschwerpunkte:
I. Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe:
•
•
Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung, deren Angehörige
und/oder Bekannte
Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen, Institutionen, Behörden, Betriebe und
Einrichtungen
Ziele:
•
•
Stärkung der Selbsthilfepotentiale der Ratsuchenden und Vermeidung von
Ausgrenzung und Vereinsamung
Erhalt bzw. Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen und
Aktivierung zur Teilhabe am gesellschaftlichem Leben
1 Gesetz zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Integrationsgesetz – SächsIntegrG) erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung
des selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen vom 28. Mai
2004
Anlage C Seite 1 von 3
Umfang und Struktur:
•
•
•
•
•
•
niedrigschwellige Beratung in der Komm- und Gehstruktur
Einzelberatung und/oder Informationsangebote für Gruppen
Führung einer Beratungsstatistik und Dokumentation der Beratungsleistung
feste und bedarfsgerechte Öffnungszeiten (Mindestöffnungszeit 16 Stunden an 2
Werktagen pro Woche und einmal davon bis 18:00 Uhr)
hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiterstruktur (mindestens 0,5 VZÄ für
festangestellte Berater/-in)
angemessene Gruppen- und Beratungsräume, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV,
die Räume sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein
II. Begegnungsstätte für Menschen mit Behinderungen
Zielgruppe:
•
•
•
Menschen mit und ohne Behinderung, deren Familien, Bekannte und Freunde
Leipziger Bürger die Veranstaltungen und Angebote im Sinne der
Integration/Inklusion mitgestalten und nutzen
Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten für Selbsthilfegruppen, Bürgervereine und
Vereine ohne entsprechende eigene Räumlichkeiten
Ziele:
•
•
•
Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein kontinuierliches Begegnungs-, Informations- und Geselligkeitsangebot
Vermittlung von Menschen in das fachlich qualifizierte Beratungs- und Hilfesystem
öffentliche Bekanntmachung der Angebote und Veranstaltungen
Umfang und Struktur:
•
•
•
•
•
•
•
Durchführung von Veranstaltungen der Begegnung und Bildung, der
Gesundheitsförderung und der Förderung der Geselligkeit
regelmäßige bedarfsgerechte Öffnungszeiten in der Woche (mindestens 20
Stunden), am Wochenende (8 Stunden) und an gesetzlichen Feiertagen
hauptamtliche Leitung und Sicherung der Vertretung (mindestens 1,0 VZÄ)
fester ehrenamtlicher Mitarbeiterkreis
Dokumentation der Arbeit und Führung einer regelmäßigen Statistik
Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit im Sozialraum
angemessene Gruppen- und Beratungsräume, gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV,
die Räume sollen möglichst barrierefrei, jedoch mindestens barrierereduziert sein
Anlage C Seite 2 von 3
III. Projekte in der offenen Behindertenarbeit
Zielgruppe:
•
Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung, ihre Angehörigen,
Freunde und Bekannten
Ziele:
•
Projekte zur Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe, der Verhinderung von
Ausgrenzung und der Tagesstrukturierung
Von einer Förderung ausgeschlossen sind:
•
•
Angebote und Leistungen, die einem Leistungstyp nach § 3 Abs. 1 des Rahmenvertrages gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII für den Freistaat Sachsen zu zuordnen sind
(Eingliederungshilfen nach dem SGB XII)
Leistungen anderer Rehabilitationsträger, wie z. B. der gesetzlichen Krankenkassen (SGB V), der Rentenversicherungsträger (SGB VII), der Pflegekassen
(SGB XI), der Jugendhilfeträger (SGB VIII) und der Agentur für Arbeit/Jobcenter
(SGB II und SGB III)
Anlage C Seite 3 von 3
Anlage D der Fachförderrichtlinie des Sozialamtes
Förderung der offenen Seniorenarbeit
Rechtsgrundlagen:
•
•
Altenhilfe nach § 71 SGB XII
Beschluss des Stadtrates vom 22.11.2012 „Förderprogramm der Stadt Leipzig zur
Neuausrichtung der offenen Seniorenarbeit“ (RB V 1433/12)
Förderschwerpunkte:
Die Förderschwerpunkte sind nach den Leistungstypen I bis III der offenen Seniorenarbeit
unterteilt:
Leistungstyp I: Seniorenbüro mit Seniorenbegegnungsstätte
Der Leistungstyp I umfasst die Funktionen Information, Beratung, Begegnung und
Vernetzung. Er übernimmt eine Schlüsselfunktion im System offener Angebote für ältere
Menschen im jeweiligen Stadtbezirk. Leistungstyp I ist die jeweilige Anlaufstelle sowie der
Koordinierungs- und Vernetzungspunkt für alle anderen Angebote, insbesondere die des
Leistungstyps II (z. B. gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen etc.). Die Einrichtungen kooperieren im Stadtbezirk trägerintern und trägerübergreifend. Innerhalb dieses
Leistungstyps wird durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte eine
Professionalisierung befördert.
Zielgruppen
Menschen bzw. Bewohner/-innen des Stadtbezirks, die
• zu Hause leben, ab dem 55. Lebensjahr (insbesondere im wohnortnahen
Einzugsbereich) Kontakt suchen
• eine Aufgabe suchen (bürgerschaftliches Engagement)
• ein Kultur- oder Bildungsangebot suchen
• Ältere Menschen im Vor- und Umfeld von Pflege
• Hilfebedürftige ältere Menschen mit körperlichen und/oder psychischen
Beeinträchtigungen (u. a. Demenz u./o. ältere Menschen mit Behinderungen), die
eine Tagesstrukturierung benötigen
• Isoliert lebende ältere Menschen, die soziale Kontakte suchen (auch zugehende
Hilfen, „Geh-/Bring-Strukturen“, Abstimmung mit dem städtischen Seniorenbesuchsdienst und Besuchsdiensten der Träger)
• Menschen, die aufgrund einer besonderen biografischen Situation Hilfe zur
Lebensbewältigung suchen
• Ältere Menschen mit Migrationshintergrund
Anlage D Seite 1 von 6
Ziele und Aufgaben
• Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein
kontinuierliches Hilfeangebot
• Erhalt, Wiederherstellung oder Verbesserung der Lebensqualität älterer
Menschen
• Wenn keine selbständige Lebensführung mehr möglich ist: soziale Kontakte und
Gemeinschaft ermöglichen (Verhinderung von Vereinsamung)
• Information und qualifizierte Beratung zu allen Hilfsangeboten und
altersspezifischen Leistungen
• einzelfallbezogene Vermittlung von Hilfen durch Kooperation mit anderen
Diensten
• Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sichern
• Unterstützung älterer Menschen beim Einbringen von Erfahrung und Wissen und
der Übernahme eigenständiger Aufgaben
• Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen
(bürgerschaftliches Engagement)
• Hilfe bei der Bewältigung neuer/schwieriger Lebenssituationen (z. B. Tod des/der
Lebenspartners/Lebenspartnerin), ggf. durch langfristige Begleitung bzw.
Vermittlung an Fachdienste
• Integration älterer Menschen mit Behinderungen bzw. älterer Menschen mit
Migrationshintergrund
• Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit (unter besonderer Berücksichtigung
sozialräumlicher Aspekte/der Angebote im jeweiligen Stadtbezirk)
Angebote/Dienstleistungen
Information und Beratung
• Niedrigschwelliges Beratungsangebot, das von trägerneutraler Vermittlung von
Hilfen bis hin zur Unterstützung in Krisen reicht
• Vermittlung von Hilfen durch Kooperation mit anderen Diensten
(Wegweiserfunktion)
Begegnung und Bildung
a) Begegnung und Bildung sind Zugangsangebote der Seniorenbüros mit
Begegnungsstätte. Insbesondere jüngere, aktive Seniorinnen und Senioren sollen
angesprochen werden, um eine ausgewogene Altersstruktur zu erreichen
• Freizeitgestaltung, z. B. Tanzen, Singen, Wandern
• Veranstaltungen
• Kommunikationsfördernde Angebote, z. B. Gesprächskreise
• Kurse, z. B. Sprachen, Vorträge über Reisen u. a.
b) Gesundheitsfördernde Veranstaltungen, z. B. Bewegungsangebote, Gedächtnistraining
c) Geselligkeitsfördernde Veranstaltungen, z. B. offener Cafebetrieb, Fest
d) Angebote für spezielle Zielgruppen, z. B. junge Senioren (Vorruheständler), Senioren
auf der Suche nach Engagementmöglichkeiten oder generationenübergreifende
Angebote
Anlage D Seite 2 von 6
Hilfen zur persönlichen Lebensbewältigung
• Spezielle Angebote zur Integration besonderer Zielgruppen, wie ältere Menschen
mit demenziellen Erkrankungen, ältere Menschen mit Behinderungen, ältere
Menschen mit Migrationshintergrund
• auf freiwilliger Basis: Abhol- und Bringedienste für BegegnungsstättenBesucher/-innen, die aufgrund körperlicher u. a. Beeinträchtigungen die
Begegnungsstätte nicht mehr ohne fremde Hilfe aufsuchen können (v. a. in
Abstimmung mit den Seniorenbesuchsdiensten)
Kooperation und Vernetzung
Leistungstyp I ist die jeweilige Anlaufstelle und der Koordinierungs- und Vernetzungspunkt
für alle anderen Angebote, insbesondere die des Leistungstyps II des Stadtbezirks (z. B.
Gemeinsame Weiterbildungsveranstaltungen etc.). Die Einrichtungen kooperieren im
Stadtbezirk trägerintern und -übergreifend mit anderen sozialen Diensten der Altenhilfe.
Gelingende Vernetzungsstrukturen bewirken auf der Einzelfallebene, dass ältere
Menschen die verschiedenen Angebote im Stadtbezirk nutzen können.
Mindestanforderungen zum Leistungstyp I Seniorenbüro mit Begegnungsstätte
Es werden Mindeststandards angegeben. Erfahrungsgemäß leisten die geförderten
Einrichtungen zum Teil mehr, als die vertraglich vereinbarten Mindestleistungen vorsehen.
So sind z. B. Öffnungszeiten länger oder werden flexibel angepasst, z. B. zu Feiertagen
oder Festen.
Grundvoraussetzung
Verlässlichkeit des Angebots durch regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens fünf Tagen
mit einer Gesamtöffnungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche.
Personelle Voraussetzungen
Beratung und Leitung durch mind. 1,0 VZÄ hauptamtliche, qualifizierte,
(sozial-)pädagogische Fachkräfte oder gleichwertige Qualifikation, die von ehrenamtlichen
Mitarbeitern unterstützt werden.
Räumliche Bedingungen
Die Einrichtungen müssen sowohl als Seniorenbüro über getrennte Räume für allgemeine
Beratung und Möglichkeiten datenschutzrechtlich gesicherter Einzelberatung als auch
über Räume für Begegnung und Geselligkeit verfügen.
Die Zugänge und Räume sowie sanitären Anlagen sollen möglichst barrierefrei, jedoch
mindestens barrierereduziert sein.
Anlage D Seite 3 von 6
Leistungstyp II: Seniorenbegegnungsstätte
Leistungstyp II sind kleinere Seniorentreffs (insbesondere in den seit 2000
eingemeindeten Ortsteilen) sowie größere Seniorenbegegnungsstätten. Die Einrichtungen
des Leistungstyp II ergänzen die Angebote in den Stadtbezirken und arbeiten aktiv in den
künftigen Netzwerken der Seniorenarbeit.
Ziele und Aufgaben
• Ermöglichung und Erhaltung selbständiger Lebensführung durch ein
kontinuierliches Begegnungs- und Geselligkeitsangebot
• trägerunabhängige einzelfallbezogene Vermittlung von Hilfen durch Kooperation
mit anderen Diensten bzw. Weitervermittlung an die Seniorenbüros
• Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben sichern
• Unterstützung älterer Menschen beim Einbringen von Erfahrung und Wissen und
der Übernahme eigenständiger Aufgaben
• Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen
(bürgerschaftliches Engagement)
• Angebote für ältere Menschen mit Behinderungen bzw. ältere Menschen mit
Migrationshintergrund
• Zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit Leistungstyp I
Angebote/Dienstleistungen
Information und Beratung
• Informationsweitergabe, Weitervermittlung an Seniorenbüro, städtische
Seniorenberatung u. a.
Begegnung und Bildung
a) Begegnung und Bildung sind Zugangsangebote in die Begegnungsstätte bzw. den
Treff (Freizeitgestaltung, z. B. Tanzen, Singen, Wandern, Veranstaltungen,
Kommunikationsfördernde Angebote (z. B. Gesprächskreise), Kurse, Vorträge (z. B.
Sprachen), Vorträge über Reisen u. a.)
b) Gesundheitsfördernde Veranstaltungen, z. B. Bewegungsangebote, Gedächtnistraining
c) Geselligkeitsfördernde Veranstaltungen, z. B. offener Cafebetrieb, Fest
d) Angebote für spezielle Zielgruppen, z. B. junge Senioren (Vorruheständler), Senioren
auf der Suche nach Engagementmöglichkeiten oder generationenübergreifende
Angebote u. a.
Hilfen zur persönlichen Lebensbewältigung
• niedrigschwellige Angebote zur Integration besonderer Zielgruppen, wie ältere
Menschen mit demenziellen Erkrankungen, ältere Menschen mit
Behinderungen, ältere Menschen mit Migrationshintergrund
• Kooperation mit Selbsthilfegruppen u. a.
Anlage D Seite 4 von 6
• auf freiwilliger Basis: Abhol- und Bringedienste für BegegnungsstättenBesucher/-innen, die aufgrund körperlicher u. a. Beeinträchtigungen die
Begegnungsstätte nicht mehr ohne fremde Hilfe aufsuchen können (v. a. in
Abstimmung mit den Seniorenbesuchsdiensten)
Kooperation und Vernetzung
• Anerkennung des jeweiligen Seniorenbüros (Leistungstyp I) als Anlaufstelle mit
vernetzenden Funktionen in Bezug auf die Seniorenarbeit im Stadtbezirk
• Mitwirkung bei den stadtbezirksbezogenen Gremien der Seniorenarbeit
Mindestanforderungen zum Leistungstyp II Seniorenbegegnungsstätten
Der Leistungstyp II wird unterteilt in Leistungstyp II a größere Begegnungsstätten und
Leistungstyp II b kleinere Seniorentreffs.
Grundvoraussetzung Leistungstyp II a
Regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens 5 Tagen mit einer Gesamtöffnungszeit von
mindestens 25 Stunden pro Woche.
Personelle Voraussetzungen
Leitung/Organisation der Begegnungsstättenarbeit durch in der Seniorenarbeit erfahrene
Mitarbeiter/-innen, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt werden.
Räumliche Bedingungen
Die Seniorenbegegnungsstätten müssen über angemessene Räume für Begegnung und
Geselligkeit verfügen.
Die Zugänge und Räume sowie sanitären Anlagen sollen möglichst barrierefrei, jedoch
mindestens barrierereduziert sein.
Grundvoraussetzung Leistungstyp II b
Seniorentreffs sind kleine Einrichtungen für niedrigschwellige Angebote der Geselligkeit,
die den Leistungstyp II a ergänzen. Sie sind an mindestens einem Tag in der Woche bis
zu 6 Stunden geöffnet für gesellige Stunden, Kaffeenachmittage und Veranstaltungen zu
Fest- und Feiertagen. Hauptamtliches qualifiziertes Personal ist nicht erforderlich.
Anlage D Seite 5 von 6
Leistungstyp III: Seniorenprojekte
Mit Seniorenprojekten soll neuen, interessanten Ideen die Möglichkeit zum Ausprobieren
gegeben werden. Dafür stehen insgesamt pro Jahr 10.000 Euro (1.000 Euro pro
Stadtbezirk) zur Verfügung. Hierbei sollen insbesondere stadtteilorientierte
Seniorenprojekte gefördert werden. Dies können Projekte von Bürgervereinen,
Wohnungsunternehmen, generationsübergreifende Ansätze u.a.m. sein.
Von einer Förderung bei Leistungstyp I, II und III sind ausgeschlossen:
• stationäres Mittagessen und ambulanter Mittagstisch, Essen auf Rädern
• Versorgung von ausschließlich Bewohner/-innen des betreuten Wohnens des
jeweiligen Trägers (Fördermittel sind daran gebunden, dass die Besucher/innen zu 90 % außerhalb der eigenen betreuten Wohnangebote stammen)
• Seniorenreisen
• Einrichtungen und Angebote, die ausschließlich Computerkurse anbieten
• Einrichtungen und Angebote, die ausschließlich Sportangebote vorhalten, die
auch bzw. überwiegend von den Krankenkassen gefördert werden.
Der Ausschluss der Leistungen aus der städtischen Förderung offener Seniorenarbeit
bedeutet nicht, dass die Träger diese Angebote – insbesondere zum Aufbringen von
Eigenanteilen – nicht anbieten dürfen.
Anlage D Seite 6 von 6
Anlage 1
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Abteilung 50.1
Verwaltung
Sozialamt
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-4537/-4615 oder per E-Mail unter
fm.sozialamt@leipzig.de
Antrag
auf Gewährung einer städtischen Zuwendung
Institutionelle Förderung
Projektförderung
Auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie Sozialamt in der jeweils gültigen Fassung.
1 Antragsteller
Name/Bezeichnung inkl. Rechtsform
Ansprechpartner/-in
Telefon
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin/des Ansprechpartners
Vertretungsberechtigte Person (entsprechend Vereinsregisterauszug)
Bankverbindung IBAN
BIC
Kreditinstitut
2 Maßnahme/Projekt
Bezeichnung/Arbeitstitel
Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung (als gesonderte Anlage beifügen)
► siehe
dazu Anlage Leistungsbeschreibung
3 Beantragte Zuwendung
Höhe der Zuwendung in Euro
Durchführungszeitraum, bitte von – bis eintragen
4 Gesamtkosten lt. Wirtschaftsplan/Finanzierungsplan
Betrag in Euro
5 Anlagen
1
▼ Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag mit folgenden Unterlagen und kreuzen Sie Zutreffendes an:
Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag
Selbstdarstellung
Nachweis Gemeinnützigkeit
Aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister
Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung (entspr. Punkt 2)
Auflistung aller Fördermittelanträge bei der Stadt Leipzig (aller
Maßnahmen/Projekte des Antragsstellers)
bei institutioneller Förderung:
Angaben über Vermögen und Schulden
Wirtschafts-/Finanzierungsplan
6 Vorzeitiger Maßnahmebeginn im Rahmen der Projektförderung
Hiermit wird ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt.
Falls zutreffend, Beginn des Projektes:
(Der Antrag ist erforderlich, wenn mit der Realisierung des Vorhabens zwischen dem 01.01. des jeweiligen Förderjahres und der
Zustellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden soll. Im Falle der Genehmigung kann daraus kein Rechtsanspruch auf
Projektförderung abgeleitet werden.)
7 Vorsteuerabzug (§ 15 Umsatzsteuergesetz)
Der/Die Antragsteller/-in ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Dies wurde bei den Ausgaben berücksichtigt (Beträge im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan sind in diesem Fall als NettoBeträge ohne Mehrwertsteuer auszuweisen).
Der/Die Antragsteller/-in ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
8 Erklärungen
Der/Die Antragsteller/-in versichert, dass
8.1
seine/ihre Angaben vollständig und richtig sind und durch entsprechende Unterlagen belegt werden
können,
8.2
die eingereichten Anlagen Bestandteil des Antrages sind,
8.3
der Wirtschafts- oder Finanzierungsplan nach den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung aufgestellt wurden,
8.4
keine weiteren Mittel als im Wirtschafts- oder Finanzierungsplan angegeben beantragt wurden,
8.5
die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist,
8.6
Änderungen des Wirtschafts- oder Finanzierungsplanes der Bewilligungsbehörde umgehend mitgeteilt
werden,
8.6
mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde,
8.7
Der/Die Antragsteller/-in stimmt im Fall einer Förderung der Veröffentlichung der Bezeichnung des
Förderprojektes, des Namens des oder der Geförderten und der Förderhöhe zu.
Bei natürlichen Personen/Personengesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person erfolgt im
Fall der Förderung nur die Veröffentlichung einer Zusammenfassung aller Förderprojekte ohne Angabe
der Person/Personengesellschaft.
Eine Zuwendung wird nicht ausgereicht, wenn der/die Antragsteller/-in der Veröffentlichung der
genannten Angaben nicht zustimmt.
2
Der/Die Antragsteller/-in erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die bewilligende Stelle die Verwendung der
Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche
Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig prüfen lassen kann.
9 Datenschutzerklärung
Handelt es sich bei dem/der Antragsteller/-in um eine natürliche Person bzw. eine Personengesellschaft mit
mindestens einer natürlichen Person werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten sind für die
Antragsprüfung und bei einer Förderung für das gesamte Antragsverfahren, einschließlich der Abrechnung
erforderlich und werden ausschließlich gemäß der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Nicht mehr erforderliche Daten werden unverzüglich gelöscht.
Der Antragsteller stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.
Auf sein Recht der Verweigerung der Einwilligung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen (keine
Bearbeitung des Zuwendungsantrages) wurde der Antragsteller hingewiesen.
Leipzig,
- Stempel -
Rechtsverbindliche Unterschriften
(Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit
Nennung der Funktion.)
3
1. Leitfaden zur Erstellung der Leistungsbeschreibung
Bitte stellen Sie die Leistung und deren Notwendigkeit ganz konkret in Bezug auf die beantragte
Zuwendung und den betreffenden Zeitraum für das Projekt/die Maßnahme dar. Dazu ist auf andere
Projekte/Maßnahmen des Vereines bzw. auf andere Vereine hinzuweisen, wenn ein Zusammenhang zu
dem beantragten Projekt/der Maßnahme besteht. Beschreiben Sie den Leistungsumfang (z. B.
Öffnungszeiten - ggf. Wochenenden, Feiertage und Ferien-, Dauer der Leistung, Turnus).
1.1. Zielgruppen
Benennung und Beschreibung soziodemografischer Merkmale
Migrationshintergrund, Behinderung u. a. spezifische Merkmale).
(Alters-
und
Geschlechtsstruktur,
1.2. Ziele
Allgemeine Angaben zum Träger und zum Leistungsangebot. Definieren Sie konkrete Ziele innerhalb des
Antragszeitraumes.
1.3. Leistungsinhalte
Beschreibung der Leistungen, regelmäßige oder Einzelangebote und die Organisationsform - regelmäßig
oder sporadisch mit welcher Ausstattung an Personal, einschließlich der ehrenamtlich Beschäftigten.
1.4. Sozialräumliche und bedarfsorientierte Einordnung des Projektes/der Maßnahme
Bedarfslage der Zielgruppe, Zusammenwirken und Vernetzungen innerhalb des Sozialraumes.
1.5. Rahmenbedingungen
(Räume und Ausstattung, allgemeines Raumnutzungskonzept ggf. mit Konkretisierung von geplanten
Veränderungen, Aussagen zur Barrierefreiheit, Erreichbarkeit ÖPNV, Benennung von über die Einrichtung
hinaus genutzten räumlichen Möglichkeiten, z. B. Sportanlagen, Spielplätze, andere Einrichtungen wie
Räume von Vereinen oder Ämtern etc.). Bitte teilen Sie auch mit, ob die eigenen Räume anderweitig zur
Nutzung angeboten werden (nicht nur für das beantragte Projekt bzw. die Maßnahme).
1.6. Sonstiges
Geplante Öffentlichkeitsarbeit, Planung zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter/-innen und
Mitarbeiterinnen bzw. Ehrenamtlichen.
2. Finanzierung des beschriebenen Projektes/der Maßnahme
2.1. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben
2.2. Welche Drittmittel sind beantragt, bereits bewilligt bzw. wann wird die Entscheidung erwartet?
2.3. Wie werden die Eigenmittel erwirtschaftet?
4
Gesamtübersicht der Finanzierungsquellen
- Einzahlungen Pos.
Einnahmen in Euro
1
Eigenmittel/Beiträge
2
Spenden/Sponsoren
3
4
Beantragte/bewilligte öffentliche Förderung von Bund/Land/Arbeitsverwaltung (einzeln eintragen)
Beantragte/bewilligte Fördermittel der Stadt Leipzig (außer Sozialamt)
bei Projektförderung nur für dieses Projekt/die Maßnahme
bei Institutioneller Förderung aller Projekte/Maßnahmen
Amt:
5
∑
Andere Einzahlungen (einzeln eintragen)
Gesamt
0
Zusammenfassung
Geplante Gesamtausgaben lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan
∑
Wenn der Antragsteller für diese Vorhaben zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,
sind diese Kosten ohne Umsatzsteuer anzugeben
0
∑
Geplante Einnahmen lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan
∑
Beantragter Zuschuss vom Sozialamt
0
5
- Auszahlungen Wirtschaftsplan (bei institutioneller Förderung)
Finanzierungsplan (bei Projektförderung)
Pos.
Gesamtausgaben in Euro
1
Personalausgaben
1.1
Personalausgaben (Seite 8 – 9)
1.2
Berufsgenossenschaft
∑
Personalausgaben Gesamt
2
Sachlicher Verwaltungsaufwand
2.1
0
Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
Betriebskosten, wenn nicht Bestandteil des Mietvertrages
2.2
Energie
2.3
Gebäudereinigung
2.4
Versicherung (einzeln aufführen)
2.5
Büromaterial, Telefon- und Postgebühren
2.6
Reise- und Fahrtkosten
2.7
Fahrzeugkosten
2.8
Wartung/Reparatur
3
Sonstige Sachauszahlungen
3.1
Honorare** (Seite 10)
3.2
Weiterbildung **
3.3
Bücher/Zeitschriften**
3.4
Druckkosten/Öffentlichkeitsarbeit **
3.5
Anschaffung von Ausstattungsgegenständen **
3.6
Sonstiges ** (einzeln aufführen)
∑
Sachkosten Gesamt
0
∑
Gesamtkosten
0
** Diese Ausgaben sind konkret (pro Position) zu untersetzten und als Anlage anzufügen. Für die Planung von Honorarkosten ist die
Seite 10 zu verwenden.
6
Berechnung der Ausgaben für Personal (Fachkräfte)
HHJ 2017
Name:
Tätigkeit:
Qualifikation:
Maßnahme:
Verein:
Vergütungsgruppe:
Tarif:
Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag
Arbeitszeit für das Projekt/Maßnahme
Personalausgaben von – bis:
Monatliche Vergütung
Monatlich gesamt
Zwischensumme:
Arbeitgeberanteile
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Insolvenzgeldumlage
Umlage U 1
Umlage U 2
Altersvorsorge
Zwischensumme:
Monatsbruttovergütung:
Vermögenswirksame Leistungen
Anzahl der Monate
Jahresbruttovergütung:
Sonderzuwendung inkl. AG-Anteil
Jahresgesamtbetrag:
Berufsgenossenschaft
Gesamt pro Zeitraum:
Gesamt/Jahr:
Davon Zuschuss Sozialamt
*davon Zuschuss
*davon Zuschuss
Agentur für Arbeit
Jobcenter
Land
Eigenmittel
Andere Mittel
7
Personalübersicht/Personalausgaben für nebenamtliche und zeitweise beschäftigte Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Beschäftigte
Name
Tätigkeit
Stundenhonorar/Aufwandsentschädigung
Vergütung monatlich
AG-Anteil
Jahresvergütung
Zuschuss Sozialamt
8
Personalübersicht/Personalausgaben z. B. Bundesfreiwilligendienst/Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) usw.
Name
Kosten pro Monat
Gesamtkosten
Zuschuss Institutionen (z. B.
Bundesfreiwilligendienst)
Zuschuss Sozialamt
9
Berechnung der Ausgaben für Honorarkräfte
Lfd Nr.
Honorarkräfte
Name/Tätigkeit
HHJ 2017
Dauer der Tätigkeit
Anzahl der Stunden pro Woche
Vergütung pro Stunde
Gesamtausgaben
Anzahl der Wochen
1
2
3
4
5
6
7
Gesamt/Jahr:
10
Anlage 2
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abt. Verwaltung
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
Rechtsbehelfsverzicht zum
Zuwendungsbescheid
Änderungsbescheid
Abschlagsbescheid
Zuwendungsempfänger/-in
Zuwendungszweck/Projekt
bewilligte Summe
Ausstellungsdatum des Bescheides
Bitte überweisen Sie die Zuwendung auf
folgendes Bankkonto:
Eingangsdatum des Bescheides
Kreditinstitut: …........................................................................................................
IBAN:
…........................................................................................................
BIC:
.….......................................................................................................
Wir verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Bescheid, um dessen
Bestandskraft vorzeitig herbeizuführen und damit die Auszahlung der Mittel zu beschleunigen.
Leipzig,
Stempel und Rechtsverbindliche Unterschriften
(Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit Nennung der Funktion)
Anlage 3
▼ Bitte senden an:
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abt. Verwaltung
04092 Leipzig
Eingangsvermerk
► Hinweis:
Bei Rückfragen erhalten Sie Auskunft unter
Telefon 123-4537/ -4615 oder per E-Mail unter
fm.sozialamt@leipzig.de
Verwendungsnachweis
Institutionelle Förderung
Projektförderung
1 Zuwendungsempfänger
Name/Bezeichnung des Zuwendungsempfängers
2 Maßnahme/Projekt
Projektbezeichnung/Zuwendungszweck
3 Angaben zur Zuwendung
Zuwendungsbescheid vom
Änderungsbescheid vom
Bewilligungsbetrag in Euro
Auszahlungsbetrag in Euro
Anteilsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
4 Einfacher Verwendungsnachweis
Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen?
ja
nein
5 Vorsteuerabzug
Ist der Zuwendungsempfänger für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt?
Ja, der zahlenmäßige Nachweis ist in
Netto-Beträgen ausgewiesen.
nein
6 Anlagen
Sachbericht (bitte gesondert anhängen)
Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u. a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme,
etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und/oder vom Finanzierungs-/Wirtschaftsplan (entsprechend der Gliederung der Leistungsbeschreibung)
Zahlenmäßiger Nachweis
(Die Einzahlungen und Auszahlungen sollen - entsprechend der Gliederung im Finanzierungs-/Wirtschaftsplan - nach Buchungsstellen (Sachposten) und in zeitlicher Reihenfolge summarisch auf einem gesonderten Blatt dargestellt werden. Bei einer Überschreitung der Ausgabenansätze um mehr als 20 % (bei Sachkosten) und mehr als 5 % bei den Personalkosten (vgl. ANBest) ist
im Sachbericht anzugeben, ob die Bewilligungsbehörde der Überschreitung zugestimmt hat.)
Originalbelege und Zahlungsnachweise
7 Bestätigungen
Es wird bestätigt, dass
die Allgemeinen Nebenstimmungen (ANBest) des Zuwendungsbescheides beachtet wurden,
die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im
Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,
für die durchgeführte Maßnahme kein Vorsteuerabzug erfolgte.
Der Verein versichert darüber hinaus, dass für das Jahr 20...... eine Lohn- und Gehaltszahlung in Höhe
von insgesamt …................................................. Euro vorgenommen wurde und
- eine Besserstellung gegenüber städtischen Bediensteten nicht erfolgte (Übereinstimmung zu den beantragten Stellen)
- die Entlohnung auf der Grundlage der tatsächlichen Anwesenheit basierte
- die notwendigen Arbeitgeberabführungen an Versicherung und Finanzamt erfolgt sind im Abrechnungszeitraum …........................ (Anzahl) Studenten/Praktikanten/-innen oder andere Personengruppen
mit geringem Entgelt beschäftigt und vergütet wurden.
8
Vorprüfung des Verwendungsnachweises erfolgt
nein
ja, durch den satzungsgemäß bestellten Kassenprüfer (Name, Anschrift)
Prüfungsnachweis/Prüfungsvermerk beigefügt ja/nein
Leipzig,
Stempel und Rechtsverbindliche Unterschriften
(Bitte zusätzlich die Unterschrift in Druckbuchstaben mit Nennung der Funktion)
Zahlenmäßiger Nachweis
bei institutioneller Förderung/Projektförderung
Gesamtdarstellung
► Bitte alle Angaben in Euro mit zwei Dezimalstellen eintragen
lt. Abrechnung
Bestand 01.01.20....
Bestand aus dem Vorjahr
Bank
+ Einzahlungen
Kasse
0,00
= Summe verfügbare Mittel
./. Auszahlungen
Gesamt
0,00
Bestand 31.12.20....
0,00
= Bestand (Übertrag in Folgejahr)
Kasse
Bank
Gesamt
0,00
Einzahlungen* Angaben bitte einzeln eintragen
Position
lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan
1
Mitgliedsbeiträge/Eigenmittel
2
Spenden/Sponsoren
3
Bewilligte öffentliche Förderung
lt. Abrechnung
von Bund/Land/Arbeitsverwaltung
(einzeln aufführen)
4
Bewilligte Fördermittel der Stadt
Leipzig
5
Andere Einzahlungen
(einzeln aufführen)
Gesamt:
0,00
0,00
Auszahlungen
Position
1
lt. Finanzierungs-/Wirtschaftsplan
lt. Abrechnung
Personalausgaben
1.1 Personalkosten für Festangestellte
(Seite 6 des bewilligten
Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes)
1.2 Vergütung nebenamtlich bzw.
eitweise Beschäftigter
(Seite 8 und 9 des bewilligten
Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes)
1.3 Berufsgenossenschaft
0,00
0,00
Sachkosten gesamt:
0,00
0,00
Gesamt (Personal- u. Sachkosten):
0,00
0,00
Personalkosten gesamt
2
Sachlicher Verwaltungsaufwand
2.1 Miete bzw. Pacht lt. Vertrag
Betriebskosten, wenn nicht
Bestandteil des Mietvertrages
2.2 Energie
2.3 Gebäudereinigung
2.4 Versicherung (einzeln aufführen)
2.5 Büromaterial, Telefon- und
Postgebühren
2.6 Reise- und Fahrtkosten
2.7 Fahrzeugkosten
2.8 Wartung/Reparatur
3
Sonstige Sachauszahlungen
3.1 Honorare (Seite 10 des bewilligten
Finanzierungs-/Wirtschaftsplanes)
3.2 Weiterbildung
3.3 Bücher/Zeitschriften
3.4 Druckkosten/Öffentlichkeitsarbeit
3.5 Anschaffung von
Ausstattungsgegenständen
3.6 Sonstiges (einzeln aufführen)