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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1233608.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
13.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:48

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03597 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau OR Rückmarsdorf SBB Alt-West Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße "An der Kegelbahn" (üpl. Auszahlung bzw. apl. Aufwand)" Beschluss des Oberbürgermeister vom 07.03.2017: 1. Die Baumaßnahmen östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ werden realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 342.000 €. 3. Im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ (7.0001028.700) werden 2017 brutto 312.050 € (netto 262.226,89 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 49.823,11 €) für den Straßenbau und im PSP-Element 106654100026 brutto 29.950 € (netto 25.168,07 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 4.781,93 €) für die Beleuchtung bereitgestellt. 4. Im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ (7.0001028.700) wird eine überplanmäßige Auszahlung entsprechend § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 312.050 € bestätigt. Die Deckung erfolgt unterjährig aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung Rücklage/sonstige Verbindlichkeit. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgt die Bereinigung der Kostenstelle zu Lasten einer überplanmäßigen Auflösung der sonstigen Verbindlichkeit (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf). 5. Im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“ (106654100026) wird eine außerplanmäßige Aufwendung entsprechend § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 29.950 € bestätigt. Die Deckung erfolgt unterjährig aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung Rücklage/sonstige Verbindlichkeit. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgt die Bereinigung der Kostenstelle zu Lasten einer überplanmäßigen Auflösung der sonstigen Verbindlichkeit (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf). 6. Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von 1.918 € werden zunächst innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt. 7. Die ab dem Haushaltsjahr 2021 anfallenden Folgekosten für Straßenbäume werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer anzumelden. Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam 106654100026 312.050,00 7.0001028.700 x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten 29.950,00 Einzahlungen Auszahlungen Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt ab 2021 106,64 1.100.551001 ab 2018 ab 2018 ab 2018 490,00 350,00 1.078,00 1.100.541001.09 1.100.541001.09 1.100.541001.01 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage 4 Anlagen: Anlage 1 - Prüfkatalog Strategische Ziele Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn Anlage 2 - Zusammenfassung Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn Anlage 3 - Sachverhalt Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn Anlage 4 - Fotodokumentation Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn Anlage 5 - Übersichtsplan Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn Anlage 6 - Lageplan Straße An der Kegelbahn Anlage 7 - Lageplan Östliche Rathausstraße Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 14.12.2016 Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ Zusammenfassende Erläuterungen Bau- und Finanzierungsbeschluss - Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ bzw. einem außerplanmäßigen Aufwand im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“ Die Maßnahmen sind Bestandteil des rechtskräftigen B-Planes E-238 (aus der Zeit vor der Eingemeindung nach Leipzig). Die Flächen für die geplanten Straße sind bereits ausgeflurt und befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Der Ausbau beider Straßen erfolgt als Mischverkehrsfläche. Die Straßen werden bituminös befestigt und erhalten einen Aufbau von 50 cm. In Auswertung des Baugrundgutachtens ist zusätzlich ein Bodenaustausch erforderlich. Die Rathausstraße wird zwischen dem bereits fertiggestellten Abschnitt der westlichen Rathausstraße und der Einmündung in die Straße „An der Kegelbahn“ auf einer Länge von ca. 145 m ausgebaut. Die Straße wird in einer Breite von 4,25 m, mit einem Aufweitungsbereich von 5,50 m im Bereich des städtischen Flurstückes 249/13 ausgebaut. Der maßgebende Begegnungsfall PKW/PKW ist im Aufweitungsbereich gegeben, bei Begegnungen kann hier abgewartet werden. Die Ausbaulänge der Straße „An der Kegelbahn“, welche als Verbindung zwischen der Rathausstraße und der Straße „Am Osthang“ dient, beträgt ca. 49,5 m und wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt. Die Gesamtkosten für den Bau der beiden Straßen belaufen sich auf 342.000 € Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt in Höhe von 312.050 € aus dem PSP-Element 7.0001028.700 straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf). Die Kosten für die Beleuchtungsanlagen betragen für die östliche Rathausstraße 22.000 € und für die Straße „An der Kegelbahn“ 7.950 € und werden im Ergebnishaushalt dem Innenauftrag 106654100026 – Straßenbeleuchtung ehemalige Rücklage Rückmarsdorf zugeordnet. Die Durchführung der Baumaßnahmen ist ab Juli 2017 vorgesehen. Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ 14.12.2016 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ bzw. einem außerplanmäßigen Aufwand im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“ 1. Grundlagen – Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum Rückmarsdorf“ - Satzungsbeschluss vom 05.10.1994, Beschluss-Nr. 184/4/94, in Kraft seit 15.03.1995 – Aufstellungsbeschluss für B-Plan E-238, 2. Änderung in Ratsversammlung am 22.01.2014 – Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum Rückmarsdorf“, 2. Änderung - Stadtratsbeschluss vom 23.03.2016, Beschluss-Nr. VI-DS-02093, in Kraft seit 23.04.2016 2. Veranlassung und Zielstellung Bei den Straßen handelt es sich jeweils um einen Neubau. Das Plangebiet befindet sich westlich der Miltitzer Straße im Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Burghausen-Rückmarsdorf und ist im B-Plan Nr. E-238 festgeschrieben. In den 90-iger Jahren wurde das Gesamtgebiet zwischen Miltitzer Straße und dem alten Ortskern von Rückmarsdorf im Auftrag der Gemeinde Bienitz erschlossen. Infolge mehrerer Insolvenzen wurde die Erschließung des Gebiets aber nicht fertiggestellt. Dies betrifft auch den Bereich der östlichen Rathausstraße und der Straße „An der Kegelbahn“. Mit der Eingemeindung der Gemeinde Bienitz in die Stadt Leipzig ging auch das Erschließungsgebiet in den Verantwortungsbereich der Stadt Leipzig über. Für das Flurstück 249/13, das im B-Plan als „Platz Ortszentrum“ und verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt war, bestand keine Notwendigkeit mehr für diese Nutzung. Mit der 2. Änderung wurde dieser Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Infolge der starken Nachfrage nach Bauland in Rückmarsdorf, den bereits fertiggestellten Einfamilienhäusern und der Vermarktung des Grundstückes 249/13 durch die Stadt Leipzig für den privaten Wohnungsbau ergibt sich die Notwendigkeit, die Erschließung der östlichen Rathausstraße und der Straße „An der Kegelbahn“ zu realisieren. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Für die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist der Bau der Straßen alternativlos. Des Weiteren kann derzeit ein mit Baugenehmigung vom 13.06.2014 errichtetes Einfamilienhaus auf dem Flurstück 249/198 (alt 249/192) nur durch eine provisorische Grundstückszufahrt erreicht werden. Bei einer Nichtrealisierung kann die Vermarktung des Grundstückes 249/13 durch die Stadt Leipzig, zumindest der 2 Flurstücke direkt an der östlichen Rathausstraße nicht erfolgen. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ 14.12.2016 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Der Ausbau beider Straßen erfolgt als Mischverkehrsfläche. Die Rathausstraße wird zwischen dem bereits fertiggestellten Abschnitt der westlichen Rathausstraße und der Einmündung in die Straße „An der Kegelbahn“ auf einer Länge von ca. 145 m ausgebaut. Die Straße wird in einer Breite von 4,25 m, mit einem Aufweitungsbereich von 5,50 m im Bereich des städtischen Flurstückes 249/13 ausgebaut. Der maßgebende Begegnungsfall PKW/ PKW ist im Aufweitungsbereich gegeben, bei Begegnungen kann hier abgewartet werden. Die Ausbaulänge der Straße „An der Kegelbahn“, welche als Verbindung zwischen der Rathausstraße und der Straße „Am Osthang“ dient, beträgt ca. 49,5 m und wird in einer Breite von 4,75 m hergestellt. Beide Straßen werden mit Rundborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt mit Quergefälle beidseitig zur Fahrbahnmitte. Dort wird eine 3-reihige Entwässerungsmulde aus Betonpflastersteinen angelegt, in die die Straßenabläufe integriert werden. Die Straßen werden bituminös befestigt und erhalten einen Aufbau von 50 cm. In Auswertung des Baugrundgutachtens ist zusätzlich ein Bodenaustausch erforderlich. Östlich der geplanten Straße „An der Kegelbahn“ befindet sich eine Böschung, auf der die Grundstückseinfriedung des benachbarten Autohauses errichtet wurde. Für den Straßenbau ist ein Eingriff in die Böschung erforderlich, die eine bauzeitliche Demontage des Zaunes erfordert. Da es sich um einen Neubau der Straßen handelt, muss eine medienseitige Erschließung erfolgen. Lediglich seitens der Leipziger Wasserwerke sind abschnittsweise Leitungen vorhanden. Der erforderliche Handlungsbedarf wird durch die Leipziger Wasserwerke im Vorfeld der Baumaßnahme realisiert. Alle übrigen Ver- und Entsorgungsleitungen enden mit ihrem Anlagenbestand in der Straße am Osthang und in der westlichen Rathausstraße. Im Zuge der Baumaßnahmen sind Leitungsverlegungen vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage wird in der Rathausstraße nördlich und in der Straße „An der Kegelbahn“ östlich jeweils hinter dem geplanten Bord angeordnet. Im Zusammenhang mit dem Bau der Straßen sind leider 12 Baumfällungen nicht zu vermeiden. Die erforderlichen 2 Ersatzpflanzungen (Quercus robur – Stiel-Eiche) werden in der Straße Sandberg durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer im Rahmen ihrer Pflanzaktion realisiert und mit diesen Maßnahmen abgerechnet. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten für den Bau der beiden Straßen belaufen sich auf 342.000 €. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ 14.12.2016 Die Planungskosten sind bis zur Leistungsphase 6 gesichert und werden aus dem PSPElement 7.0001028.700 – straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf finanziert. 2017 Baukosten entsprechend Kostenberechnungen vom 30.11.2016 incl. Beleuchtung östliche Rathausstraße An der Kegelbahn 262.000 € 57.000 € Baunebenkosten* östliche Rathausstraße An der Kegelbahn Gesamtkosten für den Bau 17.000 € 6.000 € 342.000 € *Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauüberwachung Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt in Höhe von 312.050 € aus dem PSP–Element 7.0001028.700 straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf). Die Kosten für die Beleuchtungsanlagen betragen für die östliche Rathausstraße 22.000 € und für die Straße „An der Kegelbahn“ 7.950 € und werden im Ergebnishaushalt dem Innenauftrag 106654100026 – Straßenbeleuchtung ehemalige Rücklage Rückmarsdorf zugeordnet. Fördermittel: Die Baumaßnahme wird ohne Fördermittel realisiert. Erschließungsbeiträge: Die Verkehrsanlagen werden erstmalig hergestellt. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln der ehemaligen Rücklage Rückmarsdorf. Diese über Ablöseverträge eingenommenen Mittel sind durch die Stadt Leipzig treuhänderisch zu verwalten und zweckgebunden für Erschließungsmaßnahmen im OT Rückmarsdorf zu verwenden. Entsprechend einem Ratsbeschluss der ehemaligen Gemeinde Rückmarsdorf vom 17.06.1992 (Beschluss Nr. 32/2/92) wurden Ablösebeträge für Neubaugebiete festgelegt. Demnach beträgt die Ablöse 36,35 €/m2 Grundstücksfläche. Auf dieser Grundlage wurden über Ablöseverträge bereits teilweise Ablösebeträge eingenommen. Weitere Ablösebeträge werden beim Verkauf betroffener Grundstücke durch die jeweiligen Grundstückserwerber entrichtet. Die Ablösebeträge werden der ehemaligen Rücklage Rückmarsdorf zugeführt. Bei der Vermarktung der Grundstücke durch das Liegenschaftsamt wird die Weiterberechnung der Ablösebeträge bei den Verkaufsvorlagen zu den einzelnen Grundstücken berücksichtigt. Damit erfolgt die Zahlung durch die Käufer direkt an das Verkehrs- und Tiefbauamt. Eine darüber hinausgehende Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die o. g. Verkehrsanlagen erfolgt nicht. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ 14.12.2016 6. Folgekosten Im Zusammenhang mit dem Neubau der Straßen (östliche Rathausstraße 740 m²/An der Kegelbahn 240 m²) werden in der östlichen Rathausstraße 5 Beleuchtungsmaste und in der Straße „An der Kegelbahn“ 2 Beleuchtungsmaste gesetzt. Des Weiteren kommen 2 Baumpflanzungen (Ersatzpflanzungen Sandberg) zum Ansatz. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung Straßenbäume Beleuchtung Beleuchtung Verkehrsflächen PSP-Element 1.100.551.001 ASG-HH-St. 1.100.541001.09 1.100.541001.09 1.100.541.001.01 Kosten/Einheit und Beschreibung Jahr 53,32 €/ Stück 70,00 €/ LP 50,00 €/ LP 1,10 €/ m² Kosten pro Jahr in Euro Unterhaltung Stromkosten Unterhaltung Unterhaltung 106,64 € 490,00 € 350,00 € 1.078,00 € Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten, diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt aufzunehmen. Die Folgekosten für die 2 Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ab 2021 an. 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahmen ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Flächen für die geplanten Straßen sind bereits ausgeflurt und befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig. 8. Bauzeit und Umleitung Die Ausschreibung beider Maßnahmen erfolgt gemeinsam. Die Durchführung der Baumaßnahmen ist ab Juli 2017 vorgesehen und dauert ca. 4,5 Monate. Im Anbindebereich an die westliche Rathausstraße ist wegen der geplanten Leitungsanbindungen zeitweise eine Vollsperrung und im Anbindebereich „Am Osthang“ zeitweise eine halbseitige Sperrung erforderlich. Die detaillierte Verkehrskonzeption wird in der weiteren Planungsphase erstellt. 9. Sonstiges Altlasten/Abfall: Das Gelände im Bereich der geplanten Straßen ist derzeit unbefestigt. Nach erfolgter Baugrunduntersuchung wird der auszubauende Boden als nicht gefährlicher Abfall deklariert. 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ 14.12.2016 Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben nicht in im Sächsischen Altlastenkataster registrierte Altlastenstandorte eingegriffen wird. Kampfmittel: Für das betreffende Gebiet ist beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt. Archäologie: Die in den südlich und westlich anschließenden Flächen kartierten Fundstellen zeugen von einer jahrtausendealten Kulturlandschaft. Der Oberbodenabtrag wird deshalb durch einen Mitarbeiter des Landesamtes für Archäologie betreut. Anliegerinformation: Die Anliegerinformation erfolgt über den Ortschaftsrat und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. 5 Blick aus westlicher Rathausstraße in Richtung Osten – Lage östliche Rathausstraße Blick aus Osten in Höhe östliche Rathausstraße Blick von Straße „Am Osthang“ in Richtung Norden – Lage zukünftige Straße „An der Kegelbahn“ ’ 8000,000 0+079,875m 8000,000 0+079,647m ’ Legende AW AW AW AW AW AW AW Anpassung Randflächen mit Oberbodenauftrag / Rasenansaat Entwässerungsmulde AW R= R= R= R= 0+076,266m 0+067,343m Fahrbahn, Asphalt AW 0+ 0 , 58 20 5m Katastergrenze Schacht abbrechen, auswechseln AW Baum fällen 1 Regelquerschnitt TW TW TW TW TW AW AW RW 1 TW TW RW S10 TW AW S8 AW AW AW AW AW AW Neigungsbrechpunkt AW RW S5 TW AW AW AW AW AW AW AW AW AW S9 TW AW AW AW R= -6,000 R= ’ S6 0+053,548m Lampenstandort AW AW AW TW Ausbauende Straße An der Kegelbahn geplanter Straßenablauf 30x50, Muldenform 0+049,425m AW AW RB+30 R= -6,000 TW R= ’ AW AW R= ’ TW geplanter Straßenablauf 30x50, Pultform geplanter Schmutzwasserschacht 0+043,866m R= ’ geplanter Regenwasserschacht AW AW AW TW AW AW RB+30 AW AW 4,75 TW AW Tiefpunkt 0+039,388m Zaun wird bauzeitlich demontiert 2,5 % 2,50% 0,45 0+062,970m TW 2,5 % Rundbord 2,50% Querneigung TW AW 3 0+029,242m AW TW AW AW TW AW AW TW An der Kegelbahn AW 3 0+021,881m   RB+30 AW AW AW AW TW RB+30   TW AW    S11 AW AW 0+012,641m R = 7, R= -50,000 TW 0 00 R= ’ 0+012,947m AW TW TW AW TW TW R TW TW TW TW AW TW = 7, 00 0+010,328m 0 TW TW TW AW S12 AW R= -50, 000 R = ’0 + 0 0 4 , 3 4 00 + 0 0 5 , 1 4 1 m m TW TW AW AW TW TW TW TW TW 0 R a t h a u+ 0 0 0 , 0 0 0 m s-Kege lbahn TW TW TW TW TW TW TW TW AW AW AW AW R= ’ Achse= AW AW TW AW AW AW AW AW TW AW S7 AW TW AW TW AW TW AW AW TW AW Ablauf versetzen TW TW Bord ausbauen, Anpassungsbereich Wiederherstellung Straßenbefestigung 0,50 m Breite nach Bau der Anschlussleitungen AP14 TW TW TW TW TW W TW AW ’ 8000,000 0+079,875m 8000,000 0+079,647m ’ AW AW Legende AW 0+076,266m 0+067,343m AW R= R= R= R= 0+086,899m 0+089,399m R= -8000,000 0+106,409m R= ’ 0+120,086m 0+136,332m 0+146,867m Fahrbahn, Asphalt AW R= ’ R= 8000,000 0+159,125m 0+156,984m R= 8000,000 R= ’ 0+164,392m 0+166,892m 0+175,927m R= ’ TW 0+179,612m TW TW 0+184,819m AW TW 0+186,668m 0+194,477m TW TW TW AW AW TW AW 0+ AW RW AW AW TW TW TW W 00 0 AW Bel AW 8, AW AW R = 2 Regelquerschnitt 0+053,548m TW 0 Bel R= -6,000 R= ’ RB+30 AW TW TW 00 9, S6 AW 1 1 S9 AW = AW Baum fällen A AW AW AW R AW TW TW TW Schacht abbrechen, auswechseln AW S5 AW TW T S8 AW AW AW AW AW AW AW AW AW AW S10 TW AW RB+30 TW W 2,5 % AW AW AW AW TW RB+30 S3 1 TW TW AW AW TW S4 RB+30 AW S1 TW 4,25 AW 5,50 TW A AW TW TW TW T Rathausstraße TW TW RB+30 AW TW T 4,25 2,5 % Bel AW S2 TW 2,5 % Bel 2,5 % B Bel AW RB+30 RW B BB B e l l -o- Wiederherstellung Straßenbefestigung nach TW-Leitungsbau Anpassung Randflächen mit Oberbodenauftrag / Rasenansaat Katastergrenze 0,50 el eel TW RB+30 Be AW RW Bel Be l Bel Bel TW Bel Bel eelll Bel Bel B T 0,50 0,50 AW Bel 8 2 1 TW AW Bel 05 Entwässerungsmulde Engstelle zum Zaun = 0,30 2,5 % 2,5 % T TW Bord ausbauen, Anpassungsbereich 0,50 m Breite 5m 0 ,2 AW Eine Haltung RW wird verpresst Neigungsbrechpunkt 0+049,425m TW Bel Bel Bel B e l B el Bel Bel B BB AW B el eeelll AW AW geplanter Straßenablauf 30x50, Muldenform AW 0+039,388m geplanter Straßenablauf 30x50, Pultform geplanter Schmutzwasserschacht AW AW Ausbauende östliche Rathausstraße AW 0+062,970m Bel AW R= ’ R= ’ 0+106,686m R= -8000,000 Bel TW AW TW AW TW 0+043,866m TW AW Lampenstandort R= ’ R= ’ TW AW TW TW AW TW TW TW R= -6,000 AW AW TW Bel AW 2 geplante Baugrundstücke AW TW AW AW AW AW Bel TW geplanter Regenwasserschacht AW Tiefpunkt TW AW AW Bel TW AW AW AW AW AW AW AW B el Be l Bel AW AW TW Bel Bel l e Bel B Bel BB eelll B e l eel Bel T T T Bel T Bel T Bel TW TW TW T T TW TW Bel Bel TW T Bel B BB eelell B B B el el Bel e l TW Bel T T Bel TW TW TW TW Bel TW Bel T Bel Bel Bel TW TW Bel Bel TW 0 R a t h a u+ 0 0 0 , 0 0 0 m s-Kege lbahn 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