Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1233608.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
13.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03597
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Rückmarsdorf
SBB Alt-West
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Östliche Rathausstraße und Straße "An der
Kegelbahn" (üpl. Auszahlung bzw. apl. Aufwand)"
Beschluss des Oberbürgermeister vom 07.03.2017:
1.
Die Baumaßnahmen östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ werden
realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 342.000 €.
3.
Im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ (7.0001028.700) werden
2017 brutto 312.050 € (netto 262.226,89 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 49.823,11 €) für den
Straßenbau und im PSP-Element 106654100026 brutto 29.950 € (netto 25.168,07 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 4.781,93 €) für die Beleuchtung bereitgestellt.
4.
Im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf“ (7.0001028.700) wird eine
überplanmäßige Auszahlung entsprechend § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 312.050 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt unterjährig aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung Rücklage/sonstige
Verbindlichkeit. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgt die Bereinigung der Kostenstelle zu
Lasten einer überplanmäßigen Auflösung der sonstigen Verbindlichkeit (ehemalige Rücklage
Rückmarsdorf).
5.
Im Innenauftrag „Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“ (106654100026)
wird eine außerplanmäßige Aufwendung entsprechend § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 29.950 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt unterjährig aus der Kostenstelle 1098500000 – Finanzierung
Rücklage/sonstige Verbindlichkeit. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 erfolgt die Bereinigung
der Kostenstelle zu Lasten einer überplanmäßigen Auflösung der sonstigen Verbindlichkeit
(ehemalige Rücklage Rückmarsdorf).
6.
Die im Haushaltsjahr 2018 anfallenden Folgekosten in Höhe von 1.918 € werden zunächst
innerhalb des Budgets des Verkehrs- und Tiefbauamtes gedeckt.
7.
Die ab dem Haushaltsjahr 2021 anfallenden Folgekosten für Straßenbäume werden zunächst
zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung
2021 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer
anzumelden.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
106654100026
312.050,00
7.0001028.700
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
29.950,00
Einzahlungen
Auszahlungen
Zu Lasten anderer OE
wo veranschlagt
ab 2021
106,64
1.100.551001
ab 2018
ab 2018
ab 2018
490,00
350,00
1.078,00
1.100.541001.09
1.100.541001.09
1.100.541001.01
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage 4
Anlagen:
Anlage 1 - Prüfkatalog Strategische Ziele Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn
Anlage 2 - Zusammenfassung Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn
Anlage 3 - Sachverhalt Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn
Anlage 4 - Fotodokumentation Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn
Anlage 5 - Übersichtsplan Östliche Rathausstraße und Straße An der Kegelbahn
Anlage 6 - Lageplan Straße An der Kegelbahn
Anlage 7 - Lageplan Östliche Rathausstraße
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
14.12.2016
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
Zusammenfassende Erläuterungen
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
i. V. m. einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT
Rückmarsdorf“ bzw. einem außerplanmäßigen Aufwand im Innenauftrag
„Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“
Die Maßnahmen sind Bestandteil des rechtskräftigen B-Planes E-238 (aus der Zeit vor der
Eingemeindung nach Leipzig).
Die Flächen für die geplanten Straße sind bereits ausgeflurt und befinden sich im Eigentum der
Stadt Leipzig.
Der Ausbau beider Straßen erfolgt als Mischverkehrsfläche.
Die Straßen werden bituminös befestigt und erhalten einen Aufbau von 50 cm. In Auswertung des
Baugrundgutachtens ist zusätzlich ein Bodenaustausch erforderlich.
Die Rathausstraße wird zwischen dem bereits fertiggestellten Abschnitt der westlichen
Rathausstraße und der Einmündung in die Straße „An der Kegelbahn“ auf einer Länge von ca. 145
m ausgebaut.
Die Straße wird in einer Breite von 4,25 m, mit einem Aufweitungsbereich von 5,50 m im Bereich
des städtischen Flurstückes 249/13 ausgebaut. Der maßgebende Begegnungsfall PKW/PKW ist
im Aufweitungsbereich gegeben, bei Begegnungen kann hier abgewartet werden.
Die Ausbaulänge der Straße „An der Kegelbahn“, welche als Verbindung zwischen der
Rathausstraße und der Straße „Am Osthang“ dient, beträgt ca. 49,5 m und wird in einer Breite von
4,75 m hergestellt.
Die Gesamtkosten für den Bau der beiden Straßen belaufen sich auf 342.000 €
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt in Höhe von 312.050 € aus dem PSP-Element
7.0001028.700 straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf (ehemalige Rücklage Rückmarsdorf).
Die Kosten für die Beleuchtungsanlagen betragen für die östliche Rathausstraße 22.000 € und für
die Straße „An der Kegelbahn“ 7.950 € und werden im Ergebnishaushalt dem Innenauftrag
106654100026 – Straßenbeleuchtung ehemalige Rücklage Rückmarsdorf zugeordnet.
Die Durchführung der Baumaßnahmen ist ab Juli 2017 vorgesehen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
14.12.2016
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“ i. V. m. einer
überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element „straßenbauliche Anlagen, OT
Rückmarsdorf“ bzw. einem außerplanmäßigen Aufwand im Innenauftrag
„Straßenbeleuchtung, ehemalige Rücklage Rückmarsdorf“
1. Grundlagen
– Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum Rückmarsdorf“ - Satzungsbeschluss vom
05.10.1994, Beschluss-Nr. 184/4/94, in Kraft seit 15.03.1995
– Aufstellungsbeschluss für B-Plan E-238, 2. Änderung in Ratsversammlung am 22.01.2014
– Bebauungsplan Nr. E-238 „Ortszentrum Rückmarsdorf“, 2. Änderung - Stadtratsbeschluss
vom 23.03.2016, Beschluss-Nr. VI-DS-02093, in Kraft seit 23.04.2016
2. Veranlassung und Zielstellung
Bei den Straßen handelt es sich jeweils um einen Neubau. Das Plangebiet befindet sich
westlich der Miltitzer Straße im Stadtbezirk Alt-West, Ortsteil Burghausen-Rückmarsdorf und
ist im B-Plan Nr. E-238 festgeschrieben.
In den 90-iger Jahren wurde das Gesamtgebiet zwischen Miltitzer Straße und dem alten
Ortskern von Rückmarsdorf im Auftrag der Gemeinde Bienitz erschlossen. Infolge mehrerer
Insolvenzen wurde die Erschließung des Gebiets aber nicht fertiggestellt. Dies betrifft auch
den Bereich der östlichen Rathausstraße und der Straße „An der Kegelbahn“. Mit der
Eingemeindung der Gemeinde Bienitz in die Stadt Leipzig ging auch das Erschließungsgebiet
in den Verantwortungsbereich der Stadt Leipzig über.
Für das Flurstück 249/13, das im B-Plan als „Platz Ortszentrum“ und verkehrsberuhigter
Bereich festgesetzt war, bestand keine Notwendigkeit mehr für diese Nutzung. Mit der 2.
Änderung wurde dieser Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Infolge der starken Nachfrage nach Bauland in Rückmarsdorf, den bereits fertiggestellten
Einfamilienhäusern und der Vermarktung des Grundstückes 249/13 durch die Stadt Leipzig für
den privaten Wohnungsbau ergibt sich die Notwendigkeit, die Erschließung der östlichen
Rathausstraße und der Straße „An der Kegelbahn“ zu realisieren.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Für die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ist der Bau der Straßen alternativlos. Des
Weiteren kann derzeit ein mit Baugenehmigung vom 13.06.2014 errichtetes Einfamilienhaus
auf dem Flurstück 249/198 (alt 249/192) nur durch eine provisorische Grundstückszufahrt
erreicht werden.
Bei einer Nichtrealisierung kann die Vermarktung des Grundstückes 249/13 durch die Stadt
Leipzig, zumindest der 2 Flurstücke direkt an der östlichen Rathausstraße nicht erfolgen.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
14.12.2016
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Der Ausbau beider Straßen erfolgt als Mischverkehrsfläche.
Die Rathausstraße wird zwischen dem bereits fertiggestellten Abschnitt der westlichen
Rathausstraße und der Einmündung in die Straße „An der Kegelbahn“ auf einer Länge von ca.
145 m ausgebaut.
Die Straße wird in einer Breite von 4,25 m, mit einem Aufweitungsbereich von 5,50 m im
Bereich des städtischen Flurstückes 249/13 ausgebaut. Der maßgebende Begegnungsfall
PKW/ PKW ist im Aufweitungsbereich gegeben, bei Begegnungen kann hier abgewartet
werden.
Die Ausbaulänge der Straße „An der Kegelbahn“, welche als Verbindung zwischen der
Rathausstraße und der Straße „Am Osthang“ dient, beträgt ca. 49,5 m und wird in einer Breite
von 4,75 m hergestellt.
Beide Straßen werden mit Rundborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt mit Quergefälle
beidseitig zur Fahrbahnmitte. Dort wird eine 3-reihige Entwässerungsmulde aus
Betonpflastersteinen angelegt, in die die Straßenabläufe integriert werden.
Die Straßen werden bituminös befestigt und erhalten einen Aufbau von 50 cm. In Auswertung
des Baugrundgutachtens ist zusätzlich ein Bodenaustausch erforderlich.
Östlich der geplanten Straße „An der Kegelbahn“ befindet sich eine Böschung, auf der die
Grundstückseinfriedung des benachbarten Autohauses errichtet wurde. Für den Straßenbau
ist ein Eingriff in die Böschung erforderlich, die eine bauzeitliche Demontage des Zaunes
erfordert.
Da es sich um einen Neubau der Straßen handelt, muss eine medienseitige Erschließung
erfolgen. Lediglich seitens der Leipziger Wasserwerke sind abschnittsweise Leitungen
vorhanden. Der erforderliche Handlungsbedarf wird durch die Leipziger Wasserwerke im
Vorfeld der Baumaßnahme realisiert. Alle übrigen Ver- und Entsorgungsleitungen enden mit
ihrem Anlagenbestand in der Straße am Osthang und in der westlichen Rathausstraße.
Im Zuge der Baumaßnahmen sind Leitungsverlegungen vorgesehen.
Die Beleuchtungsanlage wird in der Rathausstraße nördlich und in der Straße „An der
Kegelbahn“ östlich jeweils hinter dem geplanten Bord angeordnet.
Im Zusammenhang mit dem Bau der Straßen sind leider 12 Baumfällungen nicht zu
vermeiden. Die erforderlichen 2 Ersatzpflanzungen (Quercus robur – Stiel-Eiche) werden in
der Straße Sandberg durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer im Rahmen ihrer
Pflanzaktion realisiert und mit diesen Maßnahmen abgerechnet.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Bau der beiden Straßen belaufen sich auf 342.000 €.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
14.12.2016
Die Planungskosten sind bis zur Leistungsphase 6 gesichert und werden aus dem PSPElement 7.0001028.700 – straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf finanziert.
2017
Baukosten entsprechend Kostenberechnungen vom 30.11.2016 incl. Beleuchtung
östliche Rathausstraße
An der Kegelbahn
262.000 €
57.000 €
Baunebenkosten*
östliche Rathausstraße
An der Kegelbahn
Gesamtkosten für den Bau
17.000 €
6.000 €
342.000 €
*Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauüberwachung
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt in Höhe von 312.050 € aus dem PSP–Element
7.0001028.700 straßenbauliche Anlagen, OT Rückmarsdorf (ehemalige Rücklage
Rückmarsdorf).
Die Kosten für die Beleuchtungsanlagen betragen für die östliche Rathausstraße 22.000 € und
für die Straße „An der Kegelbahn“ 7.950 € und werden im Ergebnishaushalt dem Innenauftrag
106654100026 – Straßenbeleuchtung ehemalige Rücklage Rückmarsdorf zugeordnet.
Fördermittel:
Die Baumaßnahme wird ohne Fördermittel realisiert.
Erschließungsbeiträge:
Die Verkehrsanlagen werden erstmalig hergestellt. Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen
Mitteln der ehemaligen Rücklage Rückmarsdorf. Diese über Ablöseverträge eingenommenen
Mittel sind durch die Stadt Leipzig treuhänderisch zu verwalten und zweckgebunden für
Erschließungsmaßnahmen im OT Rückmarsdorf zu verwenden.
Entsprechend einem Ratsbeschluss der ehemaligen Gemeinde Rückmarsdorf vom
17.06.1992 (Beschluss Nr. 32/2/92) wurden Ablösebeträge für Neubaugebiete festgelegt.
Demnach beträgt die Ablöse 36,35 €/m2 Grundstücksfläche.
Auf dieser Grundlage wurden über Ablöseverträge bereits teilweise Ablösebeträge
eingenommen. Weitere Ablösebeträge werden beim Verkauf betroffener Grundstücke durch
die jeweiligen Grundstückserwerber entrichtet. Die Ablösebeträge werden der ehemaligen
Rücklage Rückmarsdorf zugeführt.
Bei der Vermarktung der Grundstücke durch das Liegenschaftsamt wird die Weiterberechnung
der Ablösebeträge bei den Verkaufsvorlagen zu den einzelnen Grundstücken berücksichtigt.
Damit erfolgt die Zahlung durch die Käufer direkt an das Verkehrs- und Tiefbauamt.
Eine darüber hinausgehende Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die o. g.
Verkehrsanlagen erfolgt nicht.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
14.12.2016
6. Folgekosten
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Straßen (östliche Rathausstraße 740 m²/An der
Kegelbahn 240 m²) werden in der östlichen Rathausstraße 5 Beleuchtungsmaste und in der
Straße „An der Kegelbahn“ 2 Beleuchtungsmaste gesetzt.
Des Weiteren kommen 2 Baumpflanzungen (Ersatzpflanzungen Sandberg) zum Ansatz.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
Straßenbäume
Beleuchtung
Beleuchtung
Verkehrsflächen
PSP-Element
1.100.551.001
ASG-HH-St.
1.100.541001.09
1.100.541001.09
1.100.541.001.01
Kosten/Einheit und Beschreibung
Jahr
53,32 €/ Stück
70,00 €/ LP
50,00 €/ LP
1,10 €/ m²
Kosten pro Jahr
in Euro
Unterhaltung
Stromkosten
Unterhaltung
Unterhaltung
106,64 €
490,00 €
350,00 €
1.078,00 €
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten, diese
sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt aufzunehmen.
Die Folgekosten für die 2 Bäume fallen nach Beendigung der Fertigstellungs- und
Entwicklungspflege ab 2021 an.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahmen ist kein Grunderwerb erforderlich. Die Flächen für die
geplanten Straßen sind bereits ausgeflurt und befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
8. Bauzeit und Umleitung
Die Ausschreibung beider Maßnahmen erfolgt gemeinsam. Die Durchführung der
Baumaßnahmen ist ab Juli 2017 vorgesehen und dauert ca. 4,5 Monate.
Im Anbindebereich an die westliche Rathausstraße ist wegen der geplanten
Leitungsanbindungen zeitweise eine Vollsperrung und im Anbindebereich „Am Osthang“
zeitweise eine halbseitige Sperrung erforderlich. Die detaillierte Verkehrskonzeption wird in
der weiteren Planungsphase erstellt.
9. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Das Gelände im Bereich der geplanten Straßen ist derzeit unbefestigt.
Nach erfolgter Baugrunduntersuchung wird der auszubauende Boden als nicht gefährlicher
Abfall deklariert.
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Östliche Rathausstraße und Straße „An der Kegelbahn“
14.12.2016
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben nicht in im
Sächsischen Altlastenkataster registrierte Altlastenstandorte eingegriffen wird.
Kampfmittel:
Für das betreffende Gebiet ist beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen keine Belastung
mit Kampfmitteln bekannt.
Archäologie:
Die in den südlich und westlich anschließenden Flächen kartierten Fundstellen zeugen von
einer jahrtausendealten Kulturlandschaft. Der Oberbodenabtrag wird deshalb durch einen
Mitarbeiter des Landesamtes für Archäologie betreut.
Anliegerinformation:
Die Anliegerinformation erfolgt über den Ortschaftsrat und kurz vor Baubeginn durch den
Baubetrieb.
5
Blick aus westlicher Rathausstraße in Richtung Osten – Lage östliche Rathausstraße
Blick aus Osten in Höhe östliche Rathausstraße
Blick von Straße „Am Osthang“ in Richtung Norden – Lage zukünftige Straße „An der Kegelbahn“
8000,000 0+079,875m
8000,000 0+079,647m
Legende
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
Anpassung Randflächen mit Oberbodenauftrag / Rasenansaat
Entwässerungsmulde
AW
R=
R=
R=
R=
0+076,266m
0+067,343m
Fahrbahn, Asphalt
AW
0+
0
,
58
20
5m
Katastergrenze
Schacht abbrechen, auswechseln
AW
Baum fällen
1
Regelquerschnitt
TW
TW
TW
TW
TW
AW
AW
RW
1
TW
TW
RW
S10
TW
AW
S8
AW
AW
AW
AW
AW
AW
Neigungsbrechpunkt
AW
RW
S5
TW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
S9
TW
AW
AW
AW
R= -6,000
R=
S6
0+053,548m
Lampenstandort
AW
AW
AW
TW
Ausbauende Straße
An der Kegelbahn
geplanter Straßenablauf 30x50, Muldenform
0+049,425m
AW
AW
RB+30
R= -6,000
TW
R=
AW
AW
R=
TW
geplanter Straßenablauf 30x50, Pultform
geplanter Schmutzwasserschacht
0+043,866m
R=
geplanter Regenwasserschacht
AW
AW
AW
TW
AW
AW
RB+30
AW
AW
4,75
TW
AW
Tiefpunkt
0+039,388m
Zaun wird bauzeitlich demontiert
2,5 %
2,50%
0,45
0+062,970m
TW
2,5 %
Rundbord
2,50%
Querneigung
TW
AW
3
0+029,242m
AW
TW
AW
AW
TW
AW
AW
TW
An der Kegelbahn
AW
3
0+021,881m
RB+30
AW
AW
AW
AW
TW
RB+30
TW
AW
S11
AW
AW
0+012,641m
R
=
7,
R= -50,000
TW
0
00
R=
0+012,947m
AW
TW
TW
AW
TW
TW
R
TW
TW
TW
TW
AW
TW
=
7,
00
0+010,328m
0
TW
TW
TW
AW
S12
AW
R= -50,
000
R = 0 +
0 0 4 , 3 4 00 + 0 0 5 , 1 4 1 m
m
TW
TW
AW
AW
TW
TW
TW
TW
TW
0
R a t h a u+ 0 0 0 , 0 0 0 m
s-Kege
lbahn
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
AW
AW
AW
AW
R=
Achse=
AW
AW
TW
AW
AW
AW
AW
AW
TW
AW
S7
AW
TW
AW
TW
AW
TW
AW
AW
TW
AW
Ablauf
versetzen
TW
TW
Bord ausbauen,
Anpassungsbereich Wiederherstellung
Straßenbefestigung
0,50 m Breite
nach Bau der Anschlussleitungen
AP14
TW
TW
TW
TW
TW
W
TW
AW
8000,000 0+079,875m
8000,000 0+079,647m
AW
AW
Legende
AW
0+076,266m
0+067,343m
AW
R=
R=
R=
R=
0+086,899m
0+089,399m
R= -8000,000 0+106,409m
R=
0+120,086m
0+136,332m
0+146,867m
Fahrbahn, Asphalt
AW
R=
R= 8000,000
0+159,125m
0+156,984m
R= 8000,000
R=
0+164,392m
0+166,892m
0+175,927m
R=
TW
0+179,612m
TW
TW
0+184,819m
AW
TW
0+186,668m
0+194,477m
TW
TW
TW
AW
AW
TW
AW
0+
AW
RW
AW
AW
TW
TW
TW
W
00
0
AW
Bel
AW
8,
AW
AW
R
=
2
Regelquerschnitt
0+053,548m
TW
0
Bel
R= -6,000
R=
RB+30
AW
TW
TW
00
9,
S6
AW
1
1
S9
AW
=
AW
Baum fällen
A
AW
AW
AW
R
AW
TW
TW
TW
Schacht abbrechen, auswechseln
AW
S5
AW
TW
T
S8
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
S10
TW
AW
RB+30 TW
W
2,5 %
AW
AW
AW
AW
TW
RB+30
S3
1
TW
TW
AW
AW
TW
S4
RB+30
AW
S1
TW
4,25
AW
5,50
TW
A
AW
TW
TW
TW
T
Rathausstraße
TW
TW
RB+30
AW
TW
T
4,25
2,5 %
Bel
AW
S2
TW
2,5 %
Bel
2,5 %
B
Bel
AW
RB+30
RW
B
BB
B
e
l
l
-o-
Wiederherstellung
Straßenbefestigung
nach TW-Leitungsbau
Anpassung Randflächen mit Oberbodenauftrag / Rasenansaat
Katastergrenze
0,50
el
eel
TW
RB+30
Be
AW
RW
Bel
Be
l
Bel
Bel
TW
Bel
Bel
eelll
Bel
Bel
B
T
0,50
0,50
AW
Bel
8
2
1
TW
AW
Bel
05
Entwässerungsmulde
Engstelle zum
Zaun = 0,30
2,5 %
2,5 %
T
TW
Bord ausbauen,
Anpassungsbereich
0,50 m Breite
5m
0
,2
AW
Eine Haltung
RW wird verpresst
Neigungsbrechpunkt
0+049,425m
TW
Bel
Bel
Bel
B
e
l
B
el
Bel
Bel
B
BB
AW
B
el
eeelll
AW
AW
geplanter Straßenablauf 30x50, Muldenform
AW
0+039,388m
geplanter Straßenablauf 30x50, Pultform
geplanter Schmutzwasserschacht
AW
AW
Ausbauende östliche
Rathausstraße
AW
0+062,970m
Bel
AW
R=
R=
0+106,686m
R= -8000,000
Bel
TW
AW
TW
AW
TW
0+043,866m
TW
AW
Lampenstandort
R=
R=
TW
AW
TW
TW
AW
TW
TW
TW
R= -6,000
AW
AW
TW
Bel
AW
2 geplante Baugrundstücke
AW
TW
AW
AW
AW
AW
Bel
TW
geplanter Regenwasserschacht
AW
Tiefpunkt
TW
AW
AW
Bel
TW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
AW
B el
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Bel
AW
AW
TW
Bel
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TW
TW
TW
Bel
TW
Bel
T
Bel
Bel
Bel
TW
TW
Bel
Bel
TW
0
R a t h a u+ 0 0 0 , 0 0 0 m
s-Kege
lbahn
Bel
TW
Bel
B el
TW
TW
TW
TW
TW
TW
T
T
Bel
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B
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-o-
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Achse=
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T
Bel
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T
Bel
TW
S12
B
T
R= -50,
000
R = 0 + 0
0+005,1
04,340m
41m
e
l
Bel
TW
Bel
el
T
TW
AW
el
T
TW
Bel
AW
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AW
S7
AP15
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-o-
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TW
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Rathausstraße
TW
TW
TW
B el
B el
TW
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TW
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Bel
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-o-
TW
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B
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Am Osthang
Bel
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Bel
TBel
TW
TW
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TW
BB
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T
Bel
Bel
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B
TW
T
T
T
Bel
T
Bel
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B
T
T
l
Bel
Bel
-o-
0+010,328m
l
T
Bel
Bel
B
AW
B
B
BB
B
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T
TW
Be
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TW
TW
TW
TW
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Bel
B
Bel
T
Bel
Bel
B
Bel
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B el
TW
Be l
Bel
B
el
T
Bel
Bel
TW
TW
0+012,641m
Bel
Be l
Bel
TW
T
TW
Bel
T
Bel
Bel
Bel
TW
TW
TW
TW
TW
TW
-o-
T
TW
T
Bel
B
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TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
TW
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B
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Bel
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o-
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l
TW
T
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BB
TW
T
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Be
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Bel
Bel
Bel
B
Bel
Bel
Bel
l
Be
AW
Bel
Bel
S11
R= -50,000
Bel
Querneigung
0+021,881m
R=
0+012,947m
e
Bel
TW
T
AW
e
lB
Bel
Bl
Be l
e
B
B e ll
Rundbord
2,50%
TW
Bel
AW
Bel
T
Bel
TW
AW
AW
Bel
Bel
2,50%
TW
AW
AW
Bel
RB+30
B
B
TW
Bel
T
Bel
TW
AW
An der Kegelbahn
AW
Be l
T
AW
0+029,242m
AW
AP14
TW
TW
TW
TW
TW