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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1242923.pdf
Größe
381 kB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
02.04.17, 14:06

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03683 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Grundstücksverkehrsausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss Verwaltungsausschuss 03.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Umzug des freien Trägers "Freier Kindergarten Leipzig" und der damit verbundenen Änderung der Finanzierung im Rahmen des vorhandenen Budgets Beschlussvorschlag: 1. Die mit dem Umzug verbundenen höheren Sachkosten inkl. Erbbauzins von jährlich 59.197,61 € für 10 Jahre und die Kosten ab dem 11. Jahr i.H.v. jährlich 45.490,06 € werden bestätigt. 2. Die zusätzlichen Erträge des Erbbauzinses i.H.v. 19.520 € jährlich werden im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement“ (1.100.11.1.3.05 KA 34110200) vereinnahmt. Sie werden unterjährig an das AfJFB übertragen. 3. Die Deckung der jährlichen Mehrkosten i.H.v. 14.775 € erfolgt innerhalb des Budgets 51_365_3ZW „Kindertageseinr. freie Träger“. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Im Haushalt wirksam von x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein bis wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Ergebnishaushalt x nein Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 09/2016 09/2016 07/2016 08/2026 19.520 08/2051 07/2026 08/2051 1.100.11.1.3.05 SK 34.11 0200 19.520 1.100.36.5.0.01.01.20 39.677,61 1.100.36.5.0.01.01.20 25.970,06 1.100.36.5.0.01.01.20 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: – – – Sachverhalt Anlage 10.3.17 – Kosten- und Finanzierungsplan Prüfkatalog Anlass der Vorlage Mit dem Planungsbeschluss VI-DS-01627 vom 01.09.2015 wurde die Planung zur Sanierung der Kindertagesstätte Reichelstr. 5 bestätigt. Der Baubeschluss zur Umsetzung der Maßnahme wurde am 21.09.2016 in der Ratsversammlung beschlossen. Im o.g. Planungsbeschluss zur Reichelstr. 5 wurde bereits informiert, dass der bestehende Mietvertrag mit dem freien Träger „Freier Kindergarten Leipzig e.V.“ für das Objekt Reichelstr. 5 nicht verlängert wird und dem Träger ein geeignetes Ersatzobjekt mit der Windscheidstr. 32 zur Verfügung steht. Das Landesjugendamt stimmt einem Trägerwechsel für das Objekt Windscheidstr.32 nur zu, wenn der Wechsel innerhalb von zwei Monaten nach Auszug des BBW erfolgt. Ansonsten erlischt der Bestandsschutz für das Haus, und eine Betriebserlaubnis kann dann nicht mehr erteilt werden. Am 09.08.2016 wurde die Vergabe eines Erbbaurechts für die Liegenschaft Windscheidstr. 32 in der DB-OBM VI-DS-03053 und am 22.08.2016 im Grundstücksverkehrsausschuss beschlossen. Mit dem Umzug in das Objekt Windscheidstr. 32 erfolgt eine Kapazitätserweiterung um 8 Plätze davon 5 Krippenplätze. Finanzielle Auswirkung Die Sanierungskosten für die brandschutztechnische und schallschutztechnische Ertüchtigung betragen 434.000,00 €, davon werden 190.000 € über Fördermittel des KSV finanziert. Diese Kosten übernimmt erst einmal der Träger. Die Sachkosten für die Investitionsaufwendungen für das Gebäude sind über einen Zeitraum von 10 Jahren zu refinanzieren. Daraus ergeben sich monatliche Gesamtkosten inkl. des Erbbauzinses in Höhe von 4.933,13 €. Daraus errechnen sich für die Sanierungsmaßnahme Sachkosten ohne Berücksichtigung des Erbbauzinses in Höhe von 4,19 €/ m² (Anlage 1), einschließlich des Erhaltungsaufwandes für das Gebäude in Höhe von 1,00 €/ m² und für die Freifläche von 0,51 €/ m² für den Vertragszeitraum. Die Verkehrs- und Nutzfläche des Gebäudes beträgt insgesamt 699,95 m². Die Freifläche beträgt 730 m². Die Platzkosten pro Monat liegen mit 58,01 € ohne Erbbauzins und 86,55 € mit Erbbauzins in der festgelegten Benchmark. Die monatlichen Sachkosten für das Gebäude und die Freifläche (ohne Erbbauzins) betragen für die ersten 10 Jahre durchschnittlich 3.306,47 €. Im Haushaltsplan 2017/2018 sind monatliche Sachkosten für das Gebäude und die Freifläche einschließlich Erhaltungsaufwand in Höhe von 3.702,09 € (jährlich 44.425,08 €) veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2017/2018 stand die konkrete Höhe des Erbbauzinses noch nicht fest, daher wurde dieser nur anteilig auf Grundlage des Bodenrichtwertes errechnet und geplant. Mit Bestätigung der Vorlage VI-DS-03053 wurde die Höhe des Erbbauzinses anhand des Bodenund Gebäudewertes festgelegt. Daraus ergab sich, dass der Erbbauzins wesentlich höher ist, als in der HHP 2017/2018 veranschlagt wurde. Der Erbbauzins beträgt nunmehr jährlich 19.520 €. Insgesamt betragen die jährlichen Kosten in den ersten 10 Jahren 59.197,61 €. Daraus ergibt sich gegenüber der Haushaltsplanung 2017/2018 ein jährlicher Mehraufwand i.H.v. insgesamt 14.772,53 €. Ab dem 11. Jahr wird nur noch der Erbbauzins und der Erhaltungsaufwand in Höhe von 2,56 € pro m² für das Gebäude und in Höhe von 0,51 € für die Freifläche gezahlt. Daraus ergeben sich monatliche Gesamtkosten von 3.790,84 €. Die jährlichen Kosten betragen ab diesem Zeitpunkt 45.490,06 €. Der Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Mehrkosten, denn der Erbbauzins stellt sich im Gesamthaushalt haushaltsneutral dar. Einerseits entsteht eine zusätzliche Aufwand im Budget des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (PSP 1.100.36.5.0.01.01.20) und anderseits entsteht ein zusätzlicher überplanmäßiger Ertrag im Budget des Liegenschaftsamtes (PSP 1.100.11.1.3.05 „Liegenschaftsmanagement“ SK 34110200 Innenauftrag 102311130010 „EBR Übernahme Kitas“) in gleicher Höhe. Eine unterjährige Übertragung des überplanmäßigen Ertrages in die Budgeteinheit 51_365_3ZW erfolgt. Der zusätzliche Aufwand im Amt für Jugend, Familie uns Bildung von jährlich rund 14.775 € wird aus den geplanten Gesamtaufwendungen der Budgeteinheit 51_365_3ZW gedeckt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung in Vorlage Seite 1       2 Ausbildungsplatz-situation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für GasWasser-Strom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung niedrig       finanzielle Folgewirkungen für die Stadt Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1