Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1242923.pdf
Größe
381 kB
Erstellt
17.01.17, 12:00
Aktualisiert
02.04.17, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03683
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
03.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Umzug des freien Trägers "Freier Kindergarten Leipzig" und der damit verbundenen
Änderung der Finanzierung im Rahmen des vorhandenen Budgets
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit dem Umzug verbundenen höheren Sachkosten inkl. Erbbauzins von jährlich
59.197,61 € für 10 Jahre und die Kosten ab dem 11. Jahr i.H.v. jährlich 45.490,06 € werden
bestätigt.
2.
Die zusätzlichen Erträge des Erbbauzinses i.H.v. 19.520 € jährlich werden im PSP-Element
„Liegenschaftsmanagement“ (1.100.11.1.3.05 KA 34110200) vereinnahmt. Sie werden unterjährig
an das AfJFB übertragen.
3.
Die Deckung der jährlichen Mehrkosten i.H.v. 14.775 € erfolgt innerhalb des Budgets
51_365_3ZW „Kindertageseinr. freie Träger“.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Im Haushalt wirksam
von
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Ergebnishaushalt
x
nein
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
09/2016
09/2016
07/2016
08/2026
19.520
08/2051
07/2026
08/2051
1.100.11.1.3.05
SK 34.11 0200
19.520 1.100.36.5.0.01.01.20
39.677,61 1.100.36.5.0.01.01.20
25.970,06 1.100.36.5.0.01.01.20
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
–
–
–
Sachverhalt
Anlage 10.3.17 – Kosten- und Finanzierungsplan
Prüfkatalog
Anlass der Vorlage
Mit dem Planungsbeschluss VI-DS-01627 vom 01.09.2015 wurde die Planung zur Sanierung der
Kindertagesstätte Reichelstr. 5 bestätigt. Der Baubeschluss zur Umsetzung der Maßnahme wurde
am 21.09.2016 in der Ratsversammlung beschlossen.
Im o.g. Planungsbeschluss zur Reichelstr. 5 wurde bereits informiert, dass der bestehende
Mietvertrag mit dem freien Träger „Freier Kindergarten Leipzig e.V.“ für das Objekt Reichelstr. 5
nicht verlängert wird und dem Träger ein geeignetes Ersatzobjekt mit der Windscheidstr. 32 zur
Verfügung steht.
Das Landesjugendamt stimmt einem Trägerwechsel für das Objekt Windscheidstr.32 nur zu, wenn
der Wechsel innerhalb von zwei Monaten nach Auszug des BBW erfolgt. Ansonsten erlischt der
Bestandsschutz für das Haus, und eine Betriebserlaubnis kann dann nicht mehr erteilt werden.
Am 09.08.2016 wurde die Vergabe eines Erbbaurechts für die Liegenschaft Windscheidstr. 32 in
der DB-OBM VI-DS-03053 und am 22.08.2016 im Grundstücksverkehrsausschuss beschlossen.
Mit dem Umzug in das Objekt Windscheidstr. 32 erfolgt eine Kapazitätserweiterung um 8 Plätze
davon 5 Krippenplätze.
Finanzielle Auswirkung
Die Sanierungskosten für die brandschutztechnische und schallschutztechnische Ertüchtigung
betragen 434.000,00 €, davon werden 190.000 € über Fördermittel des KSV finanziert. Diese
Kosten übernimmt erst einmal der Träger.
Die Sachkosten für die Investitionsaufwendungen für das Gebäude sind über einen Zeitraum von
10 Jahren zu refinanzieren. Daraus ergeben sich monatliche Gesamtkosten inkl. des
Erbbauzinses in Höhe von 4.933,13 €.
Daraus errechnen sich für die Sanierungsmaßnahme Sachkosten ohne Berücksichtigung des
Erbbauzinses in Höhe von 4,19 €/ m² (Anlage 1), einschließlich des Erhaltungsaufwandes für das
Gebäude in Höhe von 1,00 €/ m² und für die Freifläche von 0,51 €/ m² für den Vertragszeitraum.
Die Verkehrs- und Nutzfläche des Gebäudes beträgt insgesamt 699,95 m². Die Freifläche beträgt
730 m². Die Platzkosten pro Monat liegen mit 58,01 € ohne Erbbauzins und 86,55 € mit
Erbbauzins in der festgelegten Benchmark. Die monatlichen Sachkosten für das Gebäude und die
Freifläche (ohne Erbbauzins) betragen für die ersten 10 Jahre durchschnittlich 3.306,47 €.
Im Haushaltsplan 2017/2018 sind monatliche Sachkosten für das Gebäude und die Freifläche
einschließlich Erhaltungsaufwand in Höhe von 3.702,09 € (jährlich 44.425,08 €) veranschlagt. Zum
Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2017/2018 stand die konkrete Höhe des Erbbauzinses noch nicht
fest, daher wurde dieser nur anteilig auf Grundlage des Bodenrichtwertes errechnet und geplant.
Mit Bestätigung der Vorlage VI-DS-03053 wurde die Höhe des Erbbauzinses anhand des Bodenund Gebäudewertes festgelegt. Daraus ergab sich, dass der Erbbauzins wesentlich höher ist, als
in der HHP 2017/2018 veranschlagt wurde. Der Erbbauzins beträgt nunmehr jährlich 19.520 €.
Insgesamt betragen die jährlichen Kosten in den ersten 10 Jahren 59.197,61 €. Daraus ergibt sich
gegenüber der Haushaltsplanung 2017/2018 ein jährlicher Mehraufwand i.H.v. insgesamt
14.772,53 €.
Ab dem 11. Jahr wird nur noch der Erbbauzins und der Erhaltungsaufwand in Höhe von 2,56 € pro
m² für das Gebäude und in Höhe von 0,51 € für die Freifläche gezahlt. Daraus ergeben sich
monatliche Gesamtkosten von 3.790,84 €. Die jährlichen Kosten betragen ab diesem Zeitpunkt
45.490,06 €.
Der Stadt entstehen dadurch keine zusätzlichen Mehrkosten, denn der Erbbauzins stellt sich im
Gesamthaushalt haushaltsneutral dar. Einerseits entsteht eine zusätzliche Aufwand im Budget des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung (PSP 1.100.36.5.0.01.01.20) und anderseits entsteht ein
zusätzlicher überplanmäßiger Ertrag im Budget des Liegenschaftsamtes (PSP 1.100.11.1.3.05
„Liegenschaftsmanagement“ SK 34110200 Innenauftrag 102311130010 „EBR Übernahme Kitas“)
in gleicher Höhe. Eine unterjährige Übertragung des überplanmäßigen Ertrages in die
Budgeteinheit 51_365_3ZW erfolgt.
Der zusätzliche Aufwand im Amt für Jugend, Familie uns Bildung von jährlich rund 14.775 € wird
aus den geplanten Gesamtaufwendungen der Budgeteinheit 51_365_3ZW gedeckt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung in
Vorlage Seite 1
2 Ausbildungsplatz-situation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen:
sie wird durch
städtische
Entscheidung (z.
B. zu Steuern,
Gebühren,
Preisen für GasWasser-Strom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des Vorhabens
für wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs- und
Betreuungsangebote (Qualität,
Vielfalt, Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für Kinder,
Jugendliche und Familien
(Angebot, Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern und
Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen von
Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien bei
der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1