Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1256092.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
01.03.17, 12:00
Aktualisiert
11.08.17, 09:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02532-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
SBB Nordost
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1866/13 vom 11.12.2013
Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25 aufgrund von
Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach §78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1.
Die 2. Änderung zum Baubeschluss RBV 1866/13 vom 11.12.2013 wird bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten betragen 20.051.900 €. Der Mehrbedarf beträgt somit 1.800.000 €.
Der städtische Anteil am Mehrbedarf beträgt 1.720.961,86 €, da zusätzliche Fördermittel i. H.
v. 79.038,14 € aus dem Förderprogramm Kreisfreie Städte durch Umverteilung vereinnahmt
werden können.
3.
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.720.961,86 € im PSP-Element „Einr.
Gymnasium Gorkistr.“ (7.0000956.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der
Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000) i.H.v.
1.020.961,82 € und aus dem PSP-Element „Einr. 5-züg. Gymn. Telemannstr.“ (7.0000985.700) i. H.
v. 700.000,00 €.
4.
Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
1.800.000
7.0000956.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Keine Änderungen zu
Vorlage RBV-1866/13
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Die in den Beschlüssen RBV-1866/13 vom 11.12.2013 und der 1. Änderung VI-DS-02532 bestätigte
Baumaßnahme zur Komplettsanierung sowie Errichtung eines Anbaus des Gymnasiums
Gorkistraße 15 und 25 werden seit Juli 2014 umgesetzt. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der
Schulgebäude sowie der Errichtung des Verbindungsbaus zwischen der Gorkistraße 15 und 25
wurde ein zusätzlicher Mehrbedarf ersichtlich, welcher nicht durch das vorhandene Budget gedeckt
werden kann. Um den Bauablauf nicht zu unterbrechen und die Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und Freigabe dieser Mittel zwingend
erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs.
Anlagen:
•
Anlage 1 Lageplan
•
Anlage 2: Deckungspotenzial für Mehrbedarf Gymnasium Gorkistraße 1,8 Mio. € - Nachweis
Deckungsanteil aus nicht verbrauchten Mitteln (Haushaltsausgabereste) Schul-/ Kita-Bau 2016
HAUSHALTSVORLAGE
2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1866/13 vom 11.12.2013
Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25 aufgrund
von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. insgesamt
1.800.000
Bauvorhaben:
Gymnasium Gorkistraße 15 und 25
Gesamtsanierung der Gebäude Gorkistraße 15 und 25
04159 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
09.03.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
2 Begründung der Zusatzkosten
3
2.1 Sachstand zum Zeitpunkt der Einreichung der 2. Änderung des Baubeschlusses
3
2.2 Ist-Zustand der Umsetzung
4
2.3 Problemstellung
4
2.4 Beschreibung der Zusatzkosten
4
2.4.1 Mehrkosten aufgrund Bauzeitverlängerung für Häuser A, C , D, E
4
2.4.2 Notwendige Leistungserweiterungen Häuser A, C, D, E, Freianlagen
4
2.4.3 Mehrkosten für Haus B (Saalgebäude)
5
2.4.4 Restrisiken
5
2.4.5 Zusammenfassung Mehrkosten
6
2.4.6 Kosteneinsparungen
6
3 Investitionskosten
6
4 Finanzierung
8
4.1 Finanzierungsplan
8
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
4.3 Deckung des Mehrbedarfs
8
5 Fristenplan
9
6 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
9
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Lageplan
Deckungspotenzial für Mehrbedarf Gymnasium Gorkistraße 1,8 Mio. € - Nachweis Deckungsanteil aus nicht verbrauchten Mitteln (Haushaltsausgabereste) Schul-/ Kita-Bau 2016
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 2 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
Kurzerläuterung
Die in den Beschlüssen RBV-1866/13 vom 11.12.2013 und der 1. Änderung VI-DS-02532 bestätigte Baumaßnahme zur Komplettsanierung sowie Errichtung eines Anbaus des Gymnasiums Gorkistraße 15 und
25 werden seit Juli 2014 umgesetzt. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Schulgebäude sowie der
Errichtung des Verbindungsbaus zwischen der Gorkistraße 15 und 25 wurde ein zusätzlicher Mehrbedarf
ersichtlich, welcher nicht durch das vorhandene Budget gedeckt werden kann. Um den Bauablauf nicht zu
unterbrechen und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme nicht zu gefährden, ist die Bestätigung und
Freigabe dieser Mittel zwingend erforderlich.
Ziel dieser Haushaltsvorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs.
1
Grundlagen
Grundlage dieser Vorlage bilden folgende Beschlüsse:
• RBV-1866/13 vom 11.12.2013: Einrichtung eines Gymnasiums in der Gorkistraße 15 und 25 –
Gesamtsanierung der Gebäude Gorkistraße 15 und 25, 04159 Leipzig
• 1. Änderung des Baubeschlusses VI-DS-02532 vom 22.06.2016: Einrichtung Gymnasium Gorkistr. 15 und 25 - Gesamtsanierung der Gebäude RBV 1866/13 vom 11.12.2013 infolge Kostenfortschreibung und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO
sowie
• Fördermittelbescheid der SAB vom 05.09.2013 (Förderrichtlinie SchulInfra)
2
Begründung der Zusatzkosten
2.1
Sachstand zum Zeitpunkt der Einreichung der 1. Änderung des Baubeschlusses
Zum Zeitpunkt der 1. Änderung des o.g. Baubeschlusses befand sich die Maßnahme in der Bauausführung. Die einzelnen Gebäudeteile wiesen folgende Bauzustände auf:
• Gorkistraße 25 – bestehend aus Haus 1 (Altbau/ Kopfbau zur Gorkistraße), Haus 2 (Altbau zum
Schulfreigelände nach Norden) sowie Verbindungsbau zwischen Haus 1 und 2:
◦ Ende Rohbauphase
◦ Beginn der Sanierung der Gebäudehülle
• Gorkistraße 15 – Haus 3 (Altbau) sowie Haus 4 (Anbau):
◦ Rohbau fertiggestellt
◦ Ausbauphase: Rohinstallation Haustechnik, Trockenbau, Innenputz
◦ Fassaden nahezu fertiggestellt
• Brücke zwischen Haus 1/2 und Haus 3:
◦ letzte Klärung der Planungs- und Ausschreibungsdetails
◦ Beginn Baumaßnahme Brückenbauwerk war für Sommer 2016 vorgesehen
• Außenanlagen:
◦ Beginn im Mai 2016 geplant
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahmen am Schulstandort Gorkistraße wurde eine Altbausubstanz vorgefunden, welche nicht den Prognosen der erfolgten Voruntersuchungen entsprechen.
Das Schadensmaß der einzelnen Bauteile überstieg die vorhandenen Untersuchungsergebnisse so erheblich, dass bereits in einer ersten Änderung zum Baubeschluss ein Mehrbedarf in Höhe von 1.462.000
€ angemeldet wurde.
Dieser Mehrbedarf beinhaltete vor allem die Kosten für:
• die Sanierung von schadhaftem Mauerwerk und der Natursteinfassade
• den Austausch von Holzbalkendecken in beträchtlichem Umfang
• die Entsorgung von Schadstoffen
• die Anpassung der Entwässerung der Gebäude und der Außenanlagen
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 3 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
Durch die erforderliche Rücksichtnahme auf den Friedhofsbetrieb sowie die zusätzlichen Maßnahmen
aufgrund des schlechten Bauzustands verlängerte sich die Bauzeit, so dass die Fertigstellung der Gebäudeteile bis Februar 2017 und der Außenanlagen bis Juli 2017 geplant war.
2.2
Ist-Zustand der Umsetzung
Aktuell befinden sich die einzelnen Gebäude des Gesamtkomplexes Gorkistraße 15 und 25 in folgendem
Umsetzungsstand:
• Gorkistraße 25 – Haus 1 (Altbau/ Kopfbau zur Gorkistraße), Haus 2 (Altbau zum Schulfreigelände
nach Norden) sowie Verbindungsbau zwischen Haus 1 und 2:
◦ Ausbauphase: Putz, Estrich Trockenbau, Rohinstallation Haustechnik
◦ Sanierung der Gebäudehülle nahezu abgeschlossen (außer Sockelbereich)
• Gorkistraße 15 – Haus 3 (Altbau) sowie Haus 4 (Anbau):
◦ Ausbauphase: Trockenbau, Fliesen, Maler, Feininstallation Haustechnik
◦ Fassaden nahezu fertiggestellt
• Brücke zwischen Haus 1/2 und Haus 3:
◦ Rohbau nahezu abgeschlossen
◦ Verglasung wird aktuell erstellt
• Außenanlagen:
◦ zu ca. 70 % abgeschlossen
Nach derzeitigem Ausführungsstand werden die Baumaßnahmen vor Schuljahresbeginn 2017/18 abgeschlossen. Der Nutzungsbeginn der Schulgebäude ist für August 2017 avisiert.
2.3
Problemstellung
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahmen bis zum aktuellen Zeitpunkt sind weitere Umstände eingetreten, durch welche das Gesamtbudget des Bauvorhabens noch einmal erheblich nachgebessert werden muss.
Aus diesem Grund muss der Baubeschluss erneut angepasst werden. Die Begründung für die Überschreitung des Budgets sind unter Punkt 2.4 ausführlich erläutert.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung erstellten Gutachten
nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt wurden. Alle Voruntersuchungen wurden – analog vergleichbarer Projekte – an den typischen Verdachtsstellen sowie an weiteren sichtbaren Schadstellen von
den beauftragten Sachverständigen ausgeführt und ausführlich ausgewertet. Eine Untersuchung jedes
einzelnen Bauteils ist im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit nicht möglich. Daher kann
das tatsächliche Schadensmaß bei Sanierungsprojekten oft erst in der Bauphase erkannt werden. Die Risikoeinschätzung für den zusätzlichen Sanierungsaufwand kann nur nach Erfahrungswerten vorgenommen werden.
Im Rahmen der Erstellung der 1. Änderung des Baubeschlusses erfolgte zunächst eine Risikoabwägung
seitens der Projektleitung mit allen Vertragspartnern (Baufirmen und Planern), aus welcher eine gewerkekonkrete Einschätzung resultierte. Allerdings wurden die Risiken als wesentlich zu gering bzw. fehleingeschätzt. Dabei ist anzumerken, dass die Baufirmen gemäß aktueller VOB/ Teil B Mehrmengen sowie
Kostenüberschreitungen bis 10 % vom ursprünglichen Angebot dem Auftraggeber nicht anzeigen müssen. Mengenüberschreitungen über 10 % müssen zwar angezeigt werden, jedoch nicht die exakte Menge.
Diese sind in der Regel erst bei der Abrechnung ersichtlich, was in der Folge eine realistische Kostenprognose nahezu unmöglich macht.
Zusätzlich wurden bei der Bauleitung bereits bekannte Zusatzkosten (wie z.B. die Mehrkosten aufgrund
der Bauzeitverlängerung) im Erstellungszeitraum der Vorlage bis zur Beschlussfassung (01 – 07/2016)
nicht weiter kommuniziert und demzufolge nicht berücksichtigt.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 4 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
Die Vorlage zur 2. Änderung des Baubeschlusses wurde in Verantwortlichkeit des Amts für Gebäudemanagement erst zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt erstellt. Dies lässt sich damit begründen, dass
versucht wurde, einen aktuellen und vor allem verbindlichen (Kosten)stand zu erzeugen. Bis zum jetzigen
Zeitpunkt und Baufortschritt waren die Mehrkosten nicht klar definierbar, tatsächlich unterlagen und unterliegen diese einer permanenten Änderung und einer damit verbundenen Prüfung. Zusätzlich bestand das
Ziel, nur eine 2. Änderung zum Baubeschluss zu erstellen und nicht noch weitere. Diesem Bemühen geschuldet resultiert der späte Einbringungstermin der Vorlage.
2.4
Beschreibung der Zusatzkosten
2.4.1 Mehrkosten aufgrund Bauzeitverlängerung
Neben den vorgefundenen Schäden an der Altbausubstanz und deren Beseitigung verursachte auch die
Rücksichtnahme auf den Friedhofsbetrieb (z.B. keine lärmintensiven Arbeiten während Trauerfeiern, …)
eine Verlängerung der Bauzeit, welche nachteilige Auswirkungen auf die Kosten hat.
Aufgrund dieser Verzögerung fallen folgende Mehraufwendungen an:
70.000 €
•
längere Standzeit Gerüste + Baustelleneinrichtung
•
Durch die Verlängerung der Bauzeit erhöhten sich die Kosten für
Baustromvorhaltung, den Baustrom selbst (Verbrauch) sowie die Bauheizung (Fernwärme).
130.000 €
•
Erhöhung der Baupreise (in verschiedenen Kostengruppen) durch Marktlage nach Einbringung der Vorlage 1. Änderung BB in den Geschäftsgang: Durch die derzeitige Hochkonjunktur der Bauwirtschaft waren die
Ausschreibungsergebnisse der noch offenen Ausschreibungen wesentlich höher als ursprünglich geplant. Neben der Preisentwicklung war auch
eine deutlich zurückgegangene Beteiligung an den Ausschreibungsverfahren zu verzeichnen. Dies betraf insbesondere folgende Ausschreibungen/ Gewerke
◦ Fassadenarbeiten an der Brücke zwischen den Schulgebäuden
(Mehrkosten ca. 109.000 €)
◦ Tischlerarbeiten Treppensanierung (ca. 77.000 €)
◦ Natursteintreppen (Gorkistr. 25) (ca. 84.000 €)
◦ Bodenbelagsarbeiten (Gorkistr. 15 & 25) (ca. 110.293 €)
◦ Elektro: Preiserhöhung Material sowie besondere Schutzmaßnahmen
der bereits fertig gestellten Anlagen (ca. 36.000 €)
416.293 €
Die Baugenehmigung zum Projekt wurde zunächst ohne Verbindungsbrücke erteilt, da zunächst eine ebenerdige Querung zwischen den Gebäuden im Gespräch war. Daher konnte die Baugenehmigung für die
Brücke erst nach Abschluss aller Abstimmungsprozesse mit Unfallkasse
und Friedhof, etc. (Ende 2015) erteilt werden. Durch den Planungsnachlauf mussten bereits vergebene Lose (z.B. Rohbau, Fassade) angepasst
werden, was neben Mengenänderungen auch zu neuen Leistungen führte. Der genaue Umfang (z.B. Gründungskosten für das Haus 2 – Unterfangungsmaßnahmen – oder Ausbildung der umliegenden Fenster als
Brandschutzfenster) war zum Zeitpunkt der 1. Änderung des BB noch
nicht bekannt.
Die benannten Mehrkosten spiegeln die Verhandlungsergebnisse zu den notwendigen Nachträgen mit den beauftragen Firmen wieder.
Summe
65.000 €
•
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
681.293 €
Seite 5 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
2.4.2 Mehrkosten aufgrund Mengenmehrungen und Leistungsanpassungen
Aufgrund der vorgefundenen, vorher nicht erkennbaren Schäden sind Leistungserweiterungen notwendig.
Diese stellen sich wie folgt dar:
Kostengruppe 300 (Baukonstruktion)
805.000 €
300.000 €
•
Forderungen des Prüfstatikers im Zuge von Baubegehungen seit Februar
2016 in Häusern 1 und 2, z.B.
◦ stark geschädigte Fugen im Kellerbereich nach Abschlagen des Putzes → Mauerwerkstragfähigkeit nicht gegeben, zusätzliche Sanierungsmaßnahmen notwendig (ca. 75.000 €)
◦ teilweise fehlender Mauerwerksverbund und Fehlstellen im Mauerwerk, z.B. in Drempelwänden im Bereich der Aula oder bei vorhandenen Lüftungsschächten, welche als Abluftschächte geplant sind →
Wiederherstellung und Ausmauerung von großen Wandbereichen erforderlich (ca. 120.000 €)
◦ zusätzlich notwendige Stahlträger in Trennwänden im EG zur Abfangung der Lasten, da diese vom Kreuzgewölbe im Kellergeschoss
nicht getragen werden konnten, damit verbunden sind aufwändige
Abstützkonstruktionen für bauzeitliche Sicherung (ca. 35.000 €)
◦ sonstige diverse Kleinmaßnahmen zur statischen Ertüchtigung infolge
des vorgefundenen Bestands nach Öffnung der bisher nicht untersuchten Bauteile (ca. 70.000 €)
•
Mengenmehrungen bei Ertüchtigung des Dachtragwerks (Deckenbalken
und Dachkonstruktion), v.a. im Haus 1 (Kopfbau Gorkistr. 25) aufgrund
Befall von Hausbock sowie zusätzlich aufgefundenen Fäulnissbereichen,
welche im vorhandenen Holzschutzgutachten in wesentlich geringerem
Umfang dokumentiert wurden → großflächiger Austausch des Dachtragwerks und der Deckenbalken notwendig
60.000 €
•
aufgrund Feststellung von verschiedenen Rohbaubestandshöhen in den
beiden Altbauten der Gorkistr. 25 (Haus 1 und 2) musste die geplante
Ausführung des Estrichs angepasst werden → notwendige Entfernung
der Schlackeschüttung im EG und Wiederauffüllung mit Leichtbeton
20.000 €
•
erhöhte Aufwendungen bei der denkmalgerechten Herstellung der Fassaden zur Straßenseite aufgrund der schlechten Bausubstanz (Durchnässung) → umfangreiche Putzausbesserungen (Innenseite), Mauerwerksaustausch in Größenordnungen
200.000 €
•
erhöhter Aufwand bei der Sanierung der Holztreppen in Haus 1 und 3
◦ Verstärkung der Stahlunterzüge im Treppenhaus sowie Erneuerung
der Brandschutzverkleidung → ursprünglich war Erhalt der vorhandenen Verkleidung geplant, durch Verstärkung der Unterzüge ist dies
nicht mehr möglich
◦ Risssanierung im Bestandsmauerwerk
◦ statische Ertüchtigung der Holzauflager
◦ zusätzliche Brandschutzverkleidung bei allen Treppenhausstürzen sowie Sanierung der Türlaibungen aufgrund fehlender Tragfähigkeit
(angrenzendes Mauerwerk ist sehr brüchig)
225.000 €
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 6 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
Kostengruppe 400 (Technische Anlagen)
Bezüglich der KG 400 ist anzumerken, dass in der 1. Änderung des Baubeschlusses Einsparungen in Höhe von 606.549 € angegeben wurden. Diese
haben sich im Laufe des weiteren Ausschreibungs- und Bauprozesses reduziert. Im Vergleich zum ursprünglichen Baubeschluss fallen die Kosten dennoch um insgesamt 163.000 € niedriger aus als die ursprüngliche Kostenberechnung. Die ausgeschriebenen Lose gleichen sich stellenweise aus, so
dass die ursprünglich gebundenen Aufträge trotz Mengenmehrungen eingehalten werden. Die nachfolgend aufgeführten Beispiele zeigen exemplarisch,
welche Lose das ursprünglich angesetzte Budget nicht einhalten.
161.000 €
•
Lüftung: Durch schlechten vorgefundenen Zustand der Lüftungsschächte,
die als Abluftschächte genutzt werden sollten, musste die Montageplanung angepasst werden.
16.000 €
•
Telefonanlage: Die Telefonanlage wurde planungsseitig viel zu gering eingeschätzt als das Ausschreibungsergebnis tatsächlich ausfiel.
58.000 €
•
Sanitär: Mengenmehrung aufgrund Überarbeitung Sanitärausstattung
Elektro/ MSR: Durch die vorgefundene Bestandssituation mussten geplante Leitungsführungen geändert werden. Damit verbunden sind Mengenmehrungen und Leistungsanpassungen.
Kostengruppe 500 (Außenanlagen)
•
5.000 €
82.000 €
•
11.777 €
11.777 €
•
83.258 €
83.258 €
Die nach Bauordnungsrecht notwendigen Stellplätze werden gemäß Abstimmungen mit verschiedenen Ämtern in der nahegelegenen Bautzner
Straße umgesetzt. Damit verbunden ist eine sehr enge Abstimmung mit
dem Verkehrs- und Tiefbauamt, welche dieses Vorhaben über den gesamten Planungs- und Ausführungszeitraum begleiten. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde gefordert, die Straßenbeleuchtung in diesem Bereich zu erneuern. Hintergrund ist die Gewährleistung der Sicherheit.
Nach diversen Gesprächen auf Amtsleiterebene wurde festgelegt, die Erneuerung über die Gesamtmaßnahme dazustellen. Ein Großteil dieser
Mehrkosten wurde bereits mit der 1. Änderung des BB abgedeckt.
Kostengruppe700 (Baunebenkosten)
Die Baunebenkosten haben sich aus folgenden Gründen erhöht:
◦ weitere notwendige Untersuchungen und Gutachten, v.a. hinsichtlich
Tragwerk
◦ Beauftragung für Wachschutz, etc. hat sich verlängert, dadurch fallen
höhere Kosten an
◦ prozentuale Anpassung der Planerhonorare aufgrund Erhöhung der
Baukosten, z.B.bei Bauüberwachung (gestiegener Aufwand)
Summe
1.061.035 €
2.4.3 Restrisiken
•
•
Aufgrund der aktuellen Marktlage und den gegenwärtigen Erfahrungen bei einem Großteil anderer Projekte gibt es noch ein Kostenrisiko bei den letzten 4 offenen Ausschreibungen, v.a. beim
Gewerk Sonnenschutz und Gewerk Schließanlage. Das Risiko für Mehraufwendungen bei den
letzten Ausschreibung wird mit ca. 30.000 € bewertet, was erfahrungsgemäß ein realistischer Ansatz ist.
Für noch nicht abgeschlossene Bauleistungen besteht noch ein Restrisiko für Nachträge aufgrund
zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen, Mehrmengen und Bauzeitverlängerung. Dieses wird zum
jetzigen Zeitpunkt mit ca. 27.672 € eingeschätzt.
Summe Restrisiken:
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
57.672 €
Seite 7 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
2.4.5 Zusammenfassung Mehrkosten
Begründung Mehrkosten
Summe
Mehrkosten aufgrund Bauzeitverlängerung (verteilt auf KG 300 und 400)
681.293 €
Mehrkosten aufgrund Mengenmehrungen und Leistungsanpassungen
KG 300
805.000 €
KG 400
161.000 €
KG 500
11.777 €
KG 700
83.258 €
Restrisiken
57.672 €
Summe
1.800.000 €
2.4.6 Kosteneinsparungen
Durch den Bauherrn und die Planer wurden verschiedene Maßnahmen zur Kosteneinsparung geprüft. Allerdings ist eine Reduzierung der Kosten aufgrund des Projektfortschritts nicht mehr möglich. Die Folge
wäre die Nichtfertigstellung der Baumaßnahme zum nächsten Schuljahresbeginn.
Die aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, welche die DIN 276 regelt. Der nachfolgende Kostenvergleich bezieht sich auf die aktuellen Kosten des Bauvorhabens inklusiv Kostenerhöhung.
Die Kosten des Brückenbauwerks sind nicht enthalten.
Altbauanteil (ca. 80% der Bruttogeschossfläche)
BGF
BRI
BWK (KG 300 +
400 ohne Brücke)
10.311,9 m²
39.924,24 m³
9.247.702 €
BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von 2014
(Quelle: BKI Kostenplanung 2014 Altbau, S. 312- Schulen und Kindergärten)
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
BWK (KG 300 +
960 €/m² >
1.031 €/m² Das Bauvorhaben überschreitet den
400)/BGF
Mittelwert um 71 €/m².
Die erhöhten Kosten um 232 €/ m² für den Altbauanteil gegenüber dem ursprünglichen Baubeschluss liegen leicht über dem Mittelwert, jedoch mit 1.031 €/m² noch weit unter dem Maximalwert von 1.411 €/m²
nach BKI Kostenplanung.
Unter Berücksichtigung der gravierenden statisch konstruktiven Eingriffe im Haus 1 und der schlechten
Altbausubstanz der Häuser 1 + 2, liegt die Maßnahme im Vergleich zum BKI (Baukostenindex, Stand
2015) im Bereich des mittleren Standards. Dies ist aufgrund der erhöhten Aufwendungen für die Sanierung ein realistischer Ansatz.
Nachrichtlich:
• Die Kosten des Neubaus (Haus 4 + Verbindungsbau Haus 1 zu Haus 2) in Höhe von 1.631 €/m²
sind gegenüber dem Baubeschluss um 108 €/m² gestiegen und liegen 81 €/m² über dem Mittelwert, jedoch noch weit unter dem Maximalwert von 1.910 €/m² nach BKI Kostenplanung.
• Die Kosten für die Verbindungsbrücke sind nicht vergleichbar und wurden daher aus den Kosten
herausgelöst.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 8 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
3
Investitionskosten
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung nach DIN 276 vom September 2015 und aktuellem Erkenntnisstand
Kosten gemäß
1. Änderung des
Kostengruppe
BB vom 22.06.2016
(VI-DS-02532)
100 Grundstück
0€
200 Herrichten & Erschließen
141.360 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen
9.791.620 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen
3.506.444 €
500 Außenanlagen
1.507.973 €
600 Ausstattung & Kunstwerke
526.295 €
700 Baunebenkosten
2.778.182 €
Zzgl. Risiko Ausschreibung
18.251.874 €
Summe
gerundet
18.251.900 €
4
Finanzierung
4.1
Finanzierungsplan
Mehrbedarf
0€
-7.889 €
1.211.587 €
443.595 €
11.777 €
0€
83.258 €
57.672 €
1.800.000 €
Gesamtkosten
– NEU –
0€
133.471 €
11.003.207 €
3.950.039 €
1.519.750 €
526.295 €
2.861.440 €
57.672 €
20.051.874 €
20.051.900 €
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Anteil Fördermittel in €
Bescheid vom
4.2
Förderrichtlinie SchulInfra
Max. 40 %
20.051.900 €
6.369.529 €
15.03.16
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Gesamt
Anteil Fördermittel*
Anteil Stadt
zzgl. Erg.-HH
Bis 2015
14.956.323
6.290.491
8.665.832
2016
2.295.581
0
2.017.500
278.081
2017
2.800.000
79.038
2.720.962
Gesamt
20.051.904
6.369.529
13.682.375
* Der Fördermittelbescheid wurde am 15.03.2016 nochmals angepasst. Die Höhe der Fördermittel wurde
reduziert. Die Vorlage zur 1. Änderung des BB war zum damaligen Zeitpunkt bereits im Umlauf und konnte nicht mehr aktualisiert werden.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 9 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Gymnasium Gorkistraße 15 und 25 - Mehrbedarf
Stand vom: 09.03.2017
4.3
Deckung des Mehrbedarfs
Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.800.000 € ist wie folgt geplant:
• 1.020.961,86 € formal aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FinHH (Invest)" (1098700000), der Deckung liegen Einsparungen aus nicht verbrauchten Mitteln in anderen
Maßnahmen im Bereich Schul-/KITA-Bau 2016 zugrunde (siehe Anlage 2).
• 700.000,00 € aus bewerteten Minderkosten beim Bauvorhaben Gymnasium Telemannstraße
(PSP 7.0000985)
• 79.038,14 €
aus Aufstockung der Zuwendungen durch frei werdender Mittel bei
anderen Projekten durch Umverteilung im Förderprogramm Kreisfreie Städte.
Eine weitere Aufstockung der Zuwendungen könnte durch Umschichtung zusätzlich frei werdender Mittel
bei anderen Projekten im Förderprogramm Kreisfreie Städte nach Endabrechnung und Verwendungsnachweis weiterer Maßnahmen aus diesem Förderprogramm avisiert werden
Der Fördermittelgeber hat nach Prüfung der Mehraufwendungen lt. 1. Änderung des BB die Fördermittel
aktualisiert. Dieser Bescheid liegt allerdings noch nicht vor.
5
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
6
Juli 2014
Juli 2017
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Der Schulstandort befindet sich in Leipzig-Schönefeld und bildet einen wichtigen Identifikationspunkt im
Stadtteil. Das Gymnasium wird nach Fertigstellung zu einer deutlichen Aufwertung des Umfeldes (v.a. der
Gorkistraße) beitragen, welches einen hohen Stellenwert im Leipziger Stadtentwicklungskonzept einnimmt.
Sollte die Vorlage zum Mehrbedarf nicht beschlossen werden, kann die Baumaßnahme nicht abgeschlossen werden. Der dringend benötigte Schulstandort kann an dieser Stelle nicht sichergestellt werden. Die
Aufnahmekapazitäten für die Leipziger Gymnasien sind nahezu erschöpft, so dass es zu Engpässen beim
Angebot von Gymnasialplätzen kommen kann.
Dies bedeutet neben dem ideellen Verlust für den Stadtteil auch einen hohen finanziellen Verlust für die
Stadt Leipzig, da die Schule als „gesicherte Ruine“ stehen bleibt und an anderer Stelle neu investiert werden müsste. Schlussendlich ist damit ein Verlust von Fördermitteln in erheblicher Höhe verbunden.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 10 von 10
Anlage 1 - Lageplan
Anlage 2
Deckungspotenzial für Mehrbedarf Gymnasium Gorki-Straße 1,8 Mio. €
Nachweis Deckungsanteil aus
- nicht verbrauchten Mittel (Haushaltsausgabereste) Schul-/KITA-Bau 2016: 1.020.961,86 €
(Basis: HAR-Liste des AfJFB vom 21.02.2017)
Deckungsbeitrag [€]
1. Summe freier HAR 2016 ohne geminderten FöMi-Anteil KfS
(Eigenmittel) bei ausgewählten KfS-Maßnahmen lt.
AGM-Zuarbeit zur HAR-Liste des AfJFB vom 21.02.2017:
7.0000711
BSM Hauff-GS
7.0001075
BSM GS Seehausen
7.0001041
BSM OS Paunsdorf
7.0000721
Teilsan. GYM Bornaische Str.
7.0001044
BSM GYM Engelsdorf
7.0001089
BSM GYM Neue Nikolai
7.0001091
BSM M.-Klinger-GYM Haus 1
7.0001095
BSM BSZ 3 Ast. K.-Heine-Schule, Pansastr.
7.0000288
BSM 120. GS
7.0000568
Teilsanierg. SH Hauff-GS
32.935,43
34.273,51
38.019,02
77.589,16
83.029,24
8.392,34
8.765,34
34.865,72
20.698,35
48.967,46
2. Summe freier HAR 2016 (Eigenmittel) bei Schulen aus
KP II-Programm:
7.0000853
Leipzig-Kolleg
7.0000864
172. GS
7.0000865
Oeser-GS
7.0000866
GS Portitz
7.0000867
GS Chr.-Arnold
5.389,73
2.174,91
7.381,27
1.017,76
1.605,21
3. Summe freier HAR 2016 (Eigenmittel) bei Schulen aus EFRE 2013/14 oder früher
7.0000290
BSM FöS Pestalozzi
6.981,16
7.0000317
Neubau 3. GS + SH
60.000,00
7.0000325
68. Schule, Sporthallenneubau
42.229,82
7.0000715
BSM 9. GS
16.480,05
7.0001096
BSM BSZ 7, An der Querbreite (EFRE)
31.311,19
4. SUMME freier HAR (Eigenmittel) bei KITA-Maßnahmen aus 2016:
7.0000144
KITA An der Lehde
7.0000151
CHAOS (Wasserstraße 18)
7.0000767
KITA Gohliser Straße
7.0000883
KITA Lerchenrain
7.0000885
KITA E.-Zeigner Allee 77
7.0000887
KITA E.-Zeigner Allee 77, Freifläche
7.0000917
KITA Zingster Straße (FT)
7.0000970
KITA Bisamstraße 15
129.000,00
4.653,49
3.133,78
2.830,20
250.000,00
1.121,69
4.456,38
481,27
5. Auflösung Obligo in 2017 (Eigenmittel) bei Schulen aus Alt-Maßmnahmen
7.0000854
FöS Diesterweg KPII ca. :
63.178,38
SUMME Deckungspotenzial:
Leipzig, 03.03.2017
AGM
1.020.961,86 €