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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1260907.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.17, 05:47

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03952 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Jens-Eberhard Jahn Betreff Baugesetznovelle 2017 und deren kommunale Umsetzung Sachverhalt: Am 09.03. hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung Änderungen im Baugesetz beschlossen. Zuzüglich zu "Wohngebieten", "Gewerbegebieten" und "Mischgebieten" kann es jetzt nach der Baurechtsnovelle auch "urbane Gebiete" geben, in denen höher und enger gebaut werden darf. Dort darf es auch 3dB lauter sein als im Wohn- und Mischgebiet, was – wie Kritiker z.B. vom Sachverständigenrat der Bundesregierung zu Umweltfragen befürchten - gesundheitsschädlich sein kann. Der Vorteil der Neuregelung mit Einführung "urbaner Gebiete": Innenstädte werden verdichtet um den Flächenverbrauch zu senken und um kürzere Wege in der Stadt zu ermöglichen und dabei Verkehr zu verringern. Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch von derzeit knapp 70ha pro Tag (also was an naturnahen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Siedlungs- oder Verkehrsfläche wird und damit versiegelt) mittelfristig auf die Hälfte zu senken. Klima-, ernährungs- und agrarpolitische Erfordernisse sowie Aspekte der Landschaftspflege können noch deutlichere Absenkungen angeraten erscheinen lassen. Einer Verringerung des Flächen- und Bodenverbrauchs kann man durch Ausweisung "urbaner Gebiete" ggf. näher kommen. Im Rahmen der Novelle wurde aber auch §13b neu ins Baugesetz eingefügt, der es bis 2019 Kommunen gestattet, 1ha-große neue Wohngebiete im Außenbereich im beschleunigten Verfahren auszuweisen. Dies wiederum ermöglicht und fördert geradezu eine Steigerung des Flächenverbrauchs insbesondere in demographisch wachsenden Kommunen. Auf diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung: Inwiefern kann die Stadt Leipzig die Baurechtsnovelle im Rahmen ihrer Stadtentwicklung nutzen? Insbesondere: • Wie sehen Situation und Ziele bezüglich des Flächenverbrauchs auf dem Gebiet der Stadt Leipzig aus? • • Hat die Stadt Leipzig die Absicht, Wohngebiete nach § 13b BauG auszuweisen (bzw. prüft sie dies) und, wenn ja, wo? Hat die Stadt Leipzig die Absicht, so genannte „urbane Gebiete“ auszuweisen (bzw. prüft sie dies) und, wenn ja, wo? Herzlichen Dank im Voraus für die Berücksichtigung meiner Frage im Rahmen der nächsten oder übernächsten Stadtratssitzung.