Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1260907.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
15.03.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.17, 05:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03952
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Jens-Eberhard Jahn
Betreff
Baugesetznovelle 2017 und deren kommunale Umsetzung
Sachverhalt:
Am 09.03. hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung Änderungen im Baugesetz
beschlossen. Zuzüglich zu "Wohngebieten", "Gewerbegebieten" und "Mischgebieten" kann es jetzt
nach der Baurechtsnovelle auch "urbane Gebiete" geben, in denen höher und enger gebaut werden
darf. Dort darf es auch 3dB lauter sein als im Wohn- und Mischgebiet, was – wie Kritiker z.B. vom
Sachverständigenrat der Bundesregierung zu Umweltfragen befürchten - gesundheitsschädlich sein
kann. Der Vorteil der Neuregelung mit Einführung "urbaner Gebiete": Innenstädte werden
verdichtet um den Flächenverbrauch zu senken und um kürzere Wege in der Stadt zu ermöglichen
und dabei Verkehr zu verringern.
Ziel der Bundesregierung ist es, den Flächenverbrauch von derzeit knapp 70ha pro Tag (also was
an naturnahen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen zur Siedlungs- oder Verkehrsfläche wird
und damit versiegelt) mittelfristig auf die Hälfte zu senken. Klima-, ernährungs- und agrarpolitische
Erfordernisse sowie Aspekte der Landschaftspflege können noch deutlichere Absenkungen
angeraten erscheinen lassen.
Einer Verringerung des Flächen- und Bodenverbrauchs kann man durch Ausweisung "urbaner
Gebiete" ggf. näher kommen. Im Rahmen der Novelle wurde aber auch §13b neu ins Baugesetz
eingefügt, der es bis 2019 Kommunen gestattet, 1ha-große neue Wohngebiete im Außenbereich im
beschleunigten Verfahren auszuweisen. Dies wiederum ermöglicht und fördert geradezu eine
Steigerung des Flächenverbrauchs insbesondere in demographisch wachsenden Kommunen.
Auf diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung:
Inwiefern kann die Stadt Leipzig die Baurechtsnovelle im Rahmen ihrer Stadtentwicklung nutzen?
Insbesondere:
• Wie sehen Situation und Ziele bezüglich des Flächenverbrauchs auf dem Gebiet der Stadt
Leipzig aus?
•
•
Hat die Stadt Leipzig die Absicht, Wohngebiete nach § 13b BauG auszuweisen (bzw. prüft
sie dies) und, wenn ja, wo?
Hat die Stadt Leipzig die Absicht, so genannte „urbane Gebiete“ auszuweisen (bzw. prüft sie
dies) und, wenn ja, wo?
Herzlichen Dank im Voraus für die Berücksichtigung meiner Frage im Rahmen der nächsten oder
übernächsten Stadtratssitzung.