Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1260219.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
14.03.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03173-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Planungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hbf-Ostseite im
Zusammenhang mit der Errichtung eines Fernbusterminals
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstand zum geplanten Busabstellplatz einschl. Zufahrtsstraße an der Ostseite des
Hauptbahnhofes in Verlängerung der Sachsenseite wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die weiteren Planungen zu veranlassen und
durchzuführen. Die erforderlichen Planungskosten in Höhe von ca. 292.000 EURO (brutto) werden
aus den verfügbaren Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem PSP-Element „Planung
investive Vorhaben“ (7.000583.700) in 2017 bereit gestellt (Planansatz bzw. Ermächtigung aus
Vorjahr. Die Baukosten betragen voraussichtlich ca. 1.949.000 EURO (brutto).
3. Der beschriebenen Verfahrensweise in der Begründung der Vorlage für die beabsichtigte Planung
sowie für die Finanzierung der Planung und Umsetzung wird zugestimmt.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, erforderliche Vereinbarungen für Planung und Bau (z. B.
Planungskostenerstattungsvereinbarung) abzuschließen.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für den Parkplatz
Hauptbahnhof Ostseite/Sachsenseite (PP 0104) auf den Flurstücken 3918/37 und 3960/12
Gemarkung Leipzig gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
292000
7.000583.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
1. Grundlagen
Im Zusammenhang mit innenstadtnahen Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler/teils
auch internationaler Bedeutung wie zum Beispiel Bachfest, Stadtfest oder Weihnachtsmarkt
kommen zahlreiche Besucher in die Stadt Leipzig. Diese kommen als Tagesgäste und auch als
Übernachtungsgäste in die Stadt. Eine Vielzahl von Tagesgästen besucht die Stadt in Gruppen mit
Reisebussen. Das touristische Interesse z. B. am Leipziger Weihnachtsmarkt steigt von Jahr zu
Jahr. Jährlich kommen rund 2,5 Millionen Besucher. Im Jahr 2014 nutzten ca. 6 % der auswärtigen
Besucher organisierte Busreisen von Reiseveranstaltern. Durch die steigende überregionale
Bedeutung der Stadt Leipzig profitieren insbesondere Handel und Gastronomie in der Innenstadt
und auch weitere Wirtschaftsbetriebe in der gesamten Stadt.
Die Attraktivität der Veranstaltungen, des „Gesamterlebnisses Stadt Leipzig“, wird dabei natürlich
auch von der Zufriedenheit der Leipziger Gäste und dem erlebten Komfort bei An- und Abreise – bei
Gruppenreisen mit dem Reisebus – geprägt. Nicht zuletzt ist der erlebbare Reisekomfort für die
gewerblichen Bus- und Reiseunternehmen von Bedeutung, da diese für ihre Kunden attraktive
Unternehmungen mit entsprechendem Komfort und Angebot für die aufzurufenden Preise anbieten
müssen und wollen.
Leipzig ist im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Routen von Fernbussen Transitstation und auch Ziel-Ort, so dass die Bedingungen für Fernbusreisende ebenfalls ein Qualitätsmerkmal der Stadt mit Strahlkraft darstellen.
So gesehen, steht der überregionale und auch internationale Ruf der Stadt Leipzig auch im Zusammenhang mit attraktiven An- und Abreisebedingungen, genauso wie die Effekte für städtische
und regionale Wirtschaftsunternehmen.
1.1 Reisebusse
Der seit Jahren hohe Bedarf an innenstadtnahen Abstellflächen für Reisebusse wird auf der Ostseite
des Leipziger Hauptbahnhofes mit heute ca. 16 Busstellflächen abgedeckt. Mit Beginn der
Umsetzung des geplanten privaten Bauvorhabens für 2 Hotels entfällt diese Parkmöglichkeit für
Busse. Dann stehen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste für organisierte Busreisen die
Busparkplätze im Stadtgebiet zur Verfügung, im Stadtzentrum beispielsweise ca. 24 Busparkplätze.
Polster & Pohl verhandelt mit der Deutschen Bahn zu einer Mietfläche im Hauptbahnhof (Bereich
Gleise 1 bis 5), um dort vollständig die An- und Abreise für Polster & Pohl-Reisen zu organisieren.
Die Fläche des heutigen Busparkplatzes (Grundstück 3918/37 sowie das städtische Flurstück
3960/12) wurde mit Verfügung vom 20.11.2006 mit Zustimmung des damaligen Eigentümers als
öffentlicher Platz mit beschränktem öffentlichen Fahrzeugverkehr gewidmet und demgemäß als
Busparkplatz genutzt. Das Grundstück 3918/37 wurde zwischenzeitlich zweimal weiter verkauft. Der
damalige Vertrag mit dem Eigentümer wurde durch diesen gekündigt.
Der Grundstückseigentümer hat, solange das Grundstück als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet
ist, grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Fläche und für die Nutzung einen Anspruch auf
Entschädigung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 393 „Östlich des HauptbahnhofesSachsenseite, Brandenburger Straße“ sollte die Fläche zukünftig als Baufläche ausgewiesen
werden. Deshalb haben sich die Stadt und der Eigentümer zum damaligen Zeitpunkt verständigt,
dass das Grundstück durch die Stadt nicht erworben wird und der Eigentümer lediglich eine
Nutzungsentschädigung in Anspruch nimmt. Gleichzeitig wird die Nutzung der Fläche als öffentliche
Verkehrsfläche bis zum 31.03.2015 gesichert. Ein Optionsrecht der Stadt bis zum 31.12.2015 hängt
davon ab, dass der Eigentümer nicht kündigt. Zwischenzeitlich wurde die Vereinbarung
2 mal verlängert (letztmalig bis März 2017).
Auf dieser Grundlage wurde mit Datum 25.02.2013 für das Flurstück 3918/37 eine „Vereinbarung zur
Nutzung einer Fläche als öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der Ostseite des Hauptbahn-hofes“
(Mietvertrag) zwischen Stadt Leipzig und dem Privaten geschlossen und eine weitergehende
Umgestaltung der Flächen von der Stadt Leipzig durchgeführt. Mit Blick auf den städtischen
Haushalt stehen damit derzeit die Parkgebühreneinnahmen durch die geschaffenen zusätzlichen
gebührenpflichtigen Pkw-Stellplätze den Pachtbeträgen gegenüber.
1.2 Fernbushaltestelle Goethestraße
In den letzten 4 Jahren (Liberalisierung des Fernbusmarktes) hat sich in Deutschland und Europa
ein Fernreisemarkt mit Reisebussen als Konkurrenz zum Fernverkehrs- und teilweise auch zum
Regionalverkehrsangebot auf der Schiene entwickelt. Dieser ist in ständiger Weiterentwicklung, die
Fahrgastzahlen, Reiserouten und Unternehmen sowie Kostenstrukturen betreffend.
Derzeit gibt es in Deutschland keine finanzielle Unterstützung für die Kommunen bei der Schaffung
und Unterhaltung entsprechender Infrastruktur für Fernbusse. In der Regel, so auch in Leipzig an
der Goethestraße, werden mit verkehrsrechtlichen Instrumenten „Straßenrand-Haltestellen“ eingerichtet. Dort stehen meist weder ausreichende Flächen für Busse und Reisende noch sanitäre
Einrichtungen oder ausreichend Sitz- und Unterstellmöglichkeiten zur Verfügung. Derzeit sind in der
Goethestraße 4 Halteplätze für Fernbusse eingerichtet, an denen ca. 250 An- und Abfahrten am Tag
bzw. rd. 1700 An- und Abfahrten in der Woche stattfinden.
Laut einer bundesweiten Umfrage zum Fernbusmarkt, die im Auftrag des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages und des Verbandes Baden-Württembergischer
Omnibusunternehmen e. V. im Jahr 2015 durchgeführt wurde, lag der Spitzenwert bei ca. 4.000
Abfahrten pro Woche. Die von den Befragten angegebene Bandbreite reichte dabei von 150
Abfahrten pro Woche bis 4.000 Abfahrten pro Woche. Zum Zeitpunkt der Befragung (Mai 2015)
hatte Leipzig ca. 970 An- und Abfahrten pro Woche.
Durch die in Leipzig an der Fernbushaltestelle Goethestraße bestehenden unzureichenden
Flächenangebote für Busse und Reisende kommt es zunehmend zu konfliktreichen verkehrlichen
Situationen und einer zunehmenden Verschlechterung des Umfeldes an der Parkanlage.
Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Einrichtung einer sicheren, leistungsfähigen und
attraktiven Fernbushaltestelle. Durch die fehlenden finanziellen Fördermöglichkeiten ist jedoch die
Finanzierung durch die Kommune aktuell nicht möglich.
2. Veranlassung
Der Eigentümer der Flächen an der Ostseite des Hauptbahnhofes hat diese mit dem Ziel der
Errichtung von 2 Hotels erworben. Daher stellt die Nutzungsmöglichkeit als innenstadtnaher
Busparkplatz mittels Mietvertrag eine Interimsnutzung dar (s. 1.1).
Deshalb musste nach einer Möglichkeit gesucht werden, die Interessen
- dringend zu erhaltender Busparkplatz mit innenstadtnaher Lage für jegliche Arten und Zwecke von
Reisebussen,
- dringend zu schaffende Fernbushaltestelle,
- privates Interesse des Flächeneigentümers zur Immobilienentwicklung
unter einen Hut zu bringen.
Dies ist in mehrjährigen Bemühungen unter wesentlicher Mitwirkung des privaten Investors wie folgt
gelungen:
Der Investor errichtet auf seinen Flächen 2 Hotels sowie ein Fernbusterminal auf eigene Kosten. Der
Betrieb des Fernbusterminals erfolgt durch einen Privaten auf dessen Kosten. Des Weiteren
unterstützt der Investor die Stadt bei der Beschaffung von Ersatzflächen für einen Busparkplatz in
unmittelbarer Nähe und unterstützt ebenfalls bei der Vorbereitung der Flächen zu Errichtung eines
Busabstellplatzes. Die Stadt veräußert die in ihrem Eigentum stehende Fläche an der Ostseite des
Hauptbahnhofes an den Investor, welche für die Entwicklung erforderlich ist. Dies ist Gegenstand
einer gesonderten Vorlage zum Grundstücksgeschäft. Des Weiteren errichtet der Investor über dem
Fernbusterminal ein Parkhaus mit einer Kapazität von 560 Stellplätzen.
Das Busterminal soll künftig die zentrale Fernbus-Haltestelle von Leipzig für den Fernbus-Linienverkehr sein und darüber hinaus als Haltestelle für den sonstigen Fernbusverkehr inklusive
sonstigem touristischem Busverkehr dienen. Ausgenommen davon sind der Busverkehr im
öffentlichen Personennahverkehr und der Regionalbusverkehr. Der Regionalbusbahnhof an der
Ostseite des Hauptbahnhofes hat ausreichende Kapazitäten und verbleibt. Im Busterminal soll das
Ein- und Aussteigen über sogenannte Slots (englisch für Zeitfenster) mit einer Zeitbegrenzung
erfolgen. Mit der Umsetzung des Busterminals und entsprechenden Erteilungen von
Liniengenehmigungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden wird davon ausgegangen,
dass künftig alle Fernbushalte hier erfolgen.
Der Halt für Fernbusse in der Goethestraße wird nicht mehr vorgesehen.
Die Fläche des heutigen Busparkplatzes, auf der heute ca. 16 Busse kostenlos parken können, steht
der Stadt Leipzig wie bereits ausgeführt auf der Grundlage eines Mietvertrages zwischen
Grundstückseigentümer und Stadt nur befristet zur Verfügung. Daher verfolgt die Stadt Leipzig
bereits seit einigen Jahren das Ziel, eine angemessene Lösung für das Abstellen von Bussen für
das Oberzentrum Leipzig in Bahnhofsnähe zu finden.
Für einen alternativen Standort wurden im Jahre 2011 Variantenuntersuchungen im Bahnhofsumfeld mit verschiedenen Standorten auf ihre Eignung hinsichtlich Flächengröße, Erschließungssituation, Eigentumsverhältnisse und Umsetzungsmöglichkeiten untersucht. Erst mit Konkretisierung der Bebauungsabsichten auf dem heutigen Busparkplatz konnte in Abstimmung mit dem
Investor die Thematik soweit vertieft werden, eine Lösung sowohl im Interesse der Stadt als auch
des Investors zu finden. Im Ergebnis dieser Abstimmungen erweist sich die Fläche am Ende der
ehemaligen Ladestraße und in Verlängerung der Sachsenseite aufgrund der Nähe zum geplanten
Busterminal und einer Erschließung über den Promenadenring/Brandenburger Straße sowie der zur
Verfügung stehenden Flächengröße als geeignet. Diese Flächen befinden sich noch im privaten
Eigentum.
Für eine Nutzung der Flächen als Busabstellplatz muss die vorhandene Zuwegung als öffentliche
Zufahrt errichtet sowie auf den Flächen ein Busparkplatz errichtet werden.
3. Grunderwerb/Grundstückstausch
3.1 Allgemeines
Der Investor für die beiden Hotels und das Fernbusterminal/Parkhaus hat seit Beginn seiner
Planungen und Abstimmungen mit der Stadt sein Interesse erläutert, im Zusammenhang mit der
Betreibung eines Fernbusterminals eine gewisse Anzahl von Busparkplätzen in unmittelbarer Nähe
zum Fernbusterminal für Standzeiten, Reinigung, WC-Entsorgung zu bewirtschaften. Dies stellt ein
Alleinstellungsmerkmal im Hinblick auf Pünktlichkeit und Komfort von Fernbussen dar.
Dieses Interesse wiederum deckt sich mit dem Interesse der Stadt für einen alternativen Standort in
geeigneter Größe als Busabstellplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. In den ersten
Gesprächen mit der Eigentümerin der Flächen der ehemaligen Ladestraße und anschließender, zum
damaligen Zeitpunkt für Baustelleneinrichtungen genutzten Fläche wurde noch davon ausgegangen,
dass die Eigentümerin in Abstimmung mit der Stadt die Flächen selbst entwickelt und nach
Fertigstellung der Anlage die Grundstücke an die Stadt verkauft. Dies wurde während des weiteren
Planungsprozesses seitens der Eigentümerin verworfen und die Flächen öffentlich ausgeschrieben.
Seitens der Stadt lag zum damaligen Zeitpunkt lediglich eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahre
2011 vor. Eine Planung, Finanzierung und Umsetzung im Zusammenhang mit den zeitlichen
Zwängen des privaten Investors für Hotels und Fernbusterminal/Parkhaus erschien der Verwaltung
nicht machbar. Vor dem Hintergrund der seitens des Investors geplanten Zeitschiene wurde der
Weg gewählt, dass der Investor die ausgeschriebenen Flächen kauft und einen Teil der Fläche für
den Servicebereich einschl. 10 Busabstellplätzen für das Fernbusterminal selbst entwickelt.
Die Eigentümerin (DB Netz AG) hatte mehrfach mündlich und schriftlich formuliert, dass sie die
Flächen, wie sie stehen und liegen, veräußert. Außerdem hatte sie abschließend schriftlich
geäußert, dass sie nur verkauft, wenn ihr keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen und eine, wie
auch immer geartete Nachzahlung an die Stadt Leipzig z. B durch Erschließungs- oder
Ausbaubeiträge nicht in Betracht kommt. Der Kauf der Flächen ist mittlerweile erfolgt.
Da es sich bei der Herrichtung der vorhandenen Zuwegung, die für die Anbindung eines Busparkplatzes nicht ausreichend bemessen ist (Querschnittsaufteilung sowie baulicher Zustand) um
eine Erschließungsmaßnahme handelt, kommt die Erschließungsbeitragssatzung zum Tragen.
3.2 Abfolge
Aus Gründen der zeitlichen Machbarkeit ergibt sich folgende Abfolge:
Der Investor erwirbt von der Eigentümerin die Flächen für die bestehende Zufahrtsstraße, des
geplanten Busabstellplatzes sowie des künftigen Servicebereiches.
Anschließend veräußert der Investor im Tausch und Wertausgleich gegen das städtische Flurstück
3960/12, Gemarkung Leipzig im Bereich des heutigen Busparkplatzes die von der Eigentümerin
erworbenen Flächen an die Stadt. Ausgenommen hiervon ist die sogenannte Servicefläche.
Der Investor plant und baut selbst die Servicefläche für 10 Busabstellplätze sowie die Serviceeinrichtungen (s. Punkt Planungsstand) in enger Abstimmung mit der Stadt. Für diese Maßnahme ist
eine Baugenehmigung erforderlich. Provisorisch gestattet er der Stadt in gesonderter Vereinbarung
(Tauschvertrag) das Abstellen von 12 bis 15 Bussen.
Die Stadt plant anschließend die Ersterschließung für die Zufahrtsstraße sowie den öffentlichen
Busabstellplatz und setzt diese Maßnahme um. Zufahrtsstraße und Busabstellplatz werden nach
Fertigstellung öffentlich gewidmet. Die Stadt erwirbt diese Flächen auf der Grundlage eines
Tauschvertrages. Dieser Tauschvertrag wird gesondert in die Gremienbeteiligung gegeben.
3.3 Erschließungsbeiträge
Die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der künftigen Straße werden nach Fertigstellung
gegenüber den Anliegern der an die öffentliche Straße anliegenden Grundstücke erhoben werden.
Die Höhe wird nach den Grundsätzen des Beitragsrechtes auf Grundlage der tatsächlichen Kosten
für die Herstellung der Straße ermittelt.
Die derzeitige Eigentümerin (DB Netz AG) der gesamten Fläche des Busabstellplatzes / Zufahrtsstraße, wäre hauptsächliche Anliegerin der neuen Zufahrtsstraße. Der Beitragsbescheid würde
nach jetziger Schätzung der Herstellungskosten voraussichtlich 450.000 € betragen.
Die Eigentümerin hat in den Verkaufsgesprächen mitgeteilt, dass das Straßenvorhaben aus ihrer
Sicht allein städtischen Interessen diene. Das Bahngelände sei über die „Sachsenseite“ erschlossen. Durch eine finanzielle Belastung mit entstehenden Beiträgen wäre eine Grundstücksveräußerung für sie wirtschaftlich nicht tragbar. Wenn die Eigentümerin oder ein mit ihr verbundenes
Unter-nehmen zum Zeitpunkt der Erhebung der Beiträge noch Eigentümer der Anliegergrundstücke
ist, fordert sie daher eine Freistellung.
Aus Gründen des öffentlich-rechtlichen Erschließungsbeitragsrechts muss nach Beendigung der
vorliegenden Straßenbaumaßnahme eine Erhebung der Beiträge gegenüber den Eigentümern
dieser anliegenden Flächen erfolgen. Es ist daher lediglich eine zivilrechtlich regelbare Freistellung
der Eigentümerin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens möglich.
Diese zivilrechtliche Freistellung ist wegen des hohen öffentlichen Interesses am Busabstellplatz
Gegenstand des für die Verlagerung notwendigen Grundstücksgeschäfts (Tauschvertrag).
4. Planungsstand/Planungsbeschluss
Der derzeitige Planungsstand (Voruntersuchung) ist den Lageplänen Anlage 2 (3 Blätter) zu
entnehmen.
Die Maßnahme umfasst den Zufahrtsbereich auf einer Länge von ca. 500 m, beginnend an der
Einmündung Sachsenseite sowie die Fläche für den Busparkplatz auf einer Fläche von insgesamt
ca. 8.600 m².
Für die Zufahrtsstraße (ehemalige Ladestraße) ist aufgrund ihrer heutigen Beschaffenheit ein
grundhafter Ausbau erforderlich. Die Straße wird nach der Richtlinie RASt06 sowie nach den
Schleppkurven für den Begegnungsfall Bus/Bus konzipiert. Auf der östlichen Seite der Straße ist ein
Gehweg vorgesehen. Im vorderen Bereich befindet sich auf einer Länge von ca. 180 m eine
Stützwand, die unter Denkmalschutz steht und für die Sanierungsmaßnahmen mit dem Straßenbau
erforderlich werden.
Die gesamte Busabstellplatzkapazität für insgesamt ca. 40 Busabstellplätze gliedert sich in eine
Fläche für die künftig öffentlich zu widmende Busabstellfläche (Kapazität ca. 30 Busabstellplätze)
sowie eine private Fläche für 10 zu reservierende Busabstellplätze und Serviceeinrichtungen.
Die Reservierung von 10 Busabstellplätzen steht im Zusammenhang mit der Betreibung des
Busterminals und hat aufgrund der kurzen Entfernung zwischen Fernbusterminal und
Busabstellplatz sowie der vorhandenen Serviceeinrichtungen gegenüber anderen Städten
wesentliche Vorteile, z. B. dass Fernbusse ihre Abfahrtszeiten wesentlich besser einhalten können.
Entsprechend der vorliegenden Planung wird eine kompakte Fläche (künftig separates Flurstück)
hierfür einschl. Serviceeinrichtungen berücksichtigt. Die Bewirtschaftung des Busterminals und der
Servicefläche erfolgt über den Investor.
Zu den Serviceeinrichtungen gehören:
- eine Fläche für die Innenreinigung der Busse mit Wasser- und Stromanschluss,
- Toiletten für die Busfahrer,
- eine fest installierte Toilettenentleerstation für Reisebusse (geeignet für Busse verschiedener
Größen).
Ziel ist es, dass diese Serviceeinrichtungen von allen Busfahrern gegen Gebühr genutzt werden
können.
Der Investor wird die Fläche für die 10 reservierten Busabstellplätze einschl. Serviceeinrichtungen
sowie ein Provisorium zum Wenden von Bussen selbst planen und herstellen.
Die Stadt wird die Planungen für die Zufahrtsstraße und den künftig öffentlichen Busabstellplatz
sowie für erforderliche Maßnahmen an der Stützwand beauftragen und bauen. Mögliche Provisorien
während der Bauphase sind in der weiteren Planung konkret zu untersuchen.
In der Planung sind stets die Belange der Bahn (Wegerechte, bahnbetriebsnotwendige Leitungen)
zu berücksichtigen.
Nach Fertigstellung des öffentlichen Busabstellplatzes und öffentlicher Widmung wird dieser auf der
Grundlage der Verordnung der Stadt Leipzig über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)
bewirtschaftet.
Mit der vorgesehenen Planung wird auch ein Teilstück des künftigen Parkbogens Ost (Umnutzung
ehemaliger brachliegender Bahntrassen zu einem ca. 5 km langen Geh-/Radweg) berücksichtigt,
indem die Nutzung für Radfahrer auf der Zufahrtsstraße bis in Höhe der Straßenüberführung
Brandenburger Straße und perspektivisch unter der Brücke bis zum Freiladebahnhof Ost ermöglicht
wird.
Auf der Grundlage der Beschlussfassung zur vorliegenden Vorlage können Planungen ab der
Leistungsphase Entwurf beauftragt werden.
5. Kosten
Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass die Maßnahme nicht förderfähig ist. Im
Rahmen der Entwurfsplanung wird dies jedoch nochmals im Detail geprüft. Dazu wurde das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr angefragt.
Vom Investor wurde in Abstimmung mit der Verwaltung die Vorplanung entsprechend HOAI
beauftragt. Die Stadt wird sich an den bisher beauftragten Planungskosten anteilig beteiligen. Hierzu
wird eine Planungskostenerstattungsvereinbarung abgeschlossen. Bis zur Leistungsphase 9 wird
von Planungskosten in Höhe von insgesamt ca. 292.000 € brutto ausgegangen. Diese werden aus
den verfügbaren Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem PSP-Element „Planung investive
Vorhaben“ (7.000.583.700) in 2016 und 2017 bereitgestellt.
Entsprechend der vorliegenden vorläufigen Kostenberechnung vom 26.08.2016 wird die Umsetzung
der städtischen Maßnahme nach Ausschreibung ca. 1.949.000 EURO (brutto) kosten. Die
Maßnahme konnte bisher nicht innerhalb der vorgegebenen Eckwerte des Haushaltsplans
2017/2018 eingeordnet werden. Von einer Eckwerterhöhung bzw. zusätzlichen Finanzen aus dem
gesamtstädtischen Haushalt kann nicht ausgegangen werden.
Eine Umsetzung ist nur möglich, wenn die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung in 2017 und
2018 aus Grunderwerbsmitteln und Haushaltsausgaberesten des Verkehrs- und Tiefbauamtes
erfolgt. Nach jetzigem Kenntnisstand ergibt sich damit folgende Finanzierungsübersicht:
PSP-Element
Maßnahme
Summe
(EURO)
2016
7.0001514.700
Busparkplatz westlich hinter Baumarkt
2016
7.0000296.700
Pauschalposition für kleine
Einzelmaßnahmen
40.000,00
2016
7.0001114.705
August-Bebel-Straße
77.000,00
2016
7.0001027.705
Umfeld Probsteikirche
4.765,00
2016
7.0000552.705
KV Karl-Tauchnitz-Straße
3.485,00
2017
7.0001514.700
Busparkplatz westlich hinter Baumarkt
2015/2016
Haushaltausgaberest
Grunderwerb
7.0000819.700.8
GE Leitungsrechte
Regenrückhaltebecken Heidegraben
Haushaltsausgaberest
7.0000299.700
Antonienbrücken
Haushaltsausgaberest
7.0000404.700
Vorkaufsrechte Pauschalposition
Haushaltsausgaberest
7.0000783.700
Kreisverkehr Leinestraße
Haushaltsausgaberest
7.0000786.700
Geh- und Radweg Alte Tauchaer
Straße
Haushaltsausgaberest
7.0000795.700
Neubau Teslabrücke
Haushaltsausgaberest
7.0000942.700
Grunderwerb Delitzscher Straße
Haushaltsausgaberest
7.0001108.700
Erich-Köhn-Straße
302.600,00
Haushaltsausgaberest
7.0001117.700
Karl-Liebknecht-Straße/
Peterssteinweg
262.038,89
Haushaltsausgaberest
7.0001203.700
Braustraße zwischen Dufourstraße
und Karl-Liebknecht-Straße
Haushaltsausgaberest
7.0000506.700
Knoten Chemnitzer Str./Leinestr.
Haushaltsausgaberest
7.0001114.700
August-Bebel-Straße
90.000,00
Haushaltsausgaberest
7.0000643.700
FM CTL-Petersstraße, 3. BA
30.000,00
Haushaltsausgaberest
7.0000536.700
59.600,00
Haushaltsausgaberest
7.0000552.700
21.000,00
146.000,00
124.189,00
21.811,00
215.066,53
57.227,24
114.066,00
13.413,62
616,94
11.250,00
46.000,00
109.900,00
6. Folgen bei Nichtrealisierung
Sollte die Maßnahme nicht umgesetzt werden, verfügt die Stadt Leipzig mit Beginn der Bauarbeiten
auf dem heutigen Busparkplatz durch einen Investor über keine innenstadtnahe Fläche mehr zum
Abstellen/Parken von Bussen.
Nach heutigem Kenntnisstand steht keine andere geeignete Fläche für diese Nutzung im Umfeld des
Bahnhofs zur Verfügung. Damit gibt es keine erkennbar gleichwertige Alternative zum vorliegenden
geplanten Standort sowie zur Umsetzung.
7. Weiteres Verfahren
Auf der Grundlage der weiteren Planungsergebnisse, erfolgtem Grunderwerb, Einbringung und
Bestätigung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses ca. Mitte 2017 ist nach heutigem Kenntnisstand eine Umsetzung der Baumaßnahme von Ende 2017 bis Ende 2018 denkbar.
Die Beauftragung der weiteren Planungen kann erst auf der Grundlage des bestätigten Planungsbeschlusses erfolgen.
Anlagen
Übersichtsplan,
Lagepläne, Blätter 1 bis 3
Grundstücksplan Hbf Ostseite
Anlage 0:
Übersicht Finanzierung Busabstellplatz
PSP-Element
Maßnahme
Betrag (in €)
Liegenschaftsamt
Planansatz 2016
7.0001514.700 Busparkplatz westlich hinter Baumarkt
124.189,00
Planansatz 2016
7.0000296.700 Pauschalposition für kleine Einzelmaßnahmen
40.000,00
Planansatz 2016
7.0001114.705 August-Bebl-Straße
77.000,00
Planansatz 2016
7.0000552.705 KV Karl-Tauchnitz-Straße
3.485,00
Gesamt Planansatz 2016
244.674,00
Planansatz 2017
345.000,00
7.0001514.700 Busparkplatz westlich hinter Baumarkt
Gesamt Planansatz 2017
345.000,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000299.700 Antonienbrücken
215.066,53
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000404,700 Vorkaufsrechte Pauschalposition
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000795.700 Neubau Teslabrücke
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000783.700 Kreisverkehr Leinestraße
57.227,24
616,94
114.066,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000786.700 Geh- und Radweg Alte Tauchaer Straße
13.413,62
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000819.700 GE Leitungsrechte RRB Heidegraben
21.811,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000942.700 Grunderwerb Delitzscher Straße
11.250,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0001108.700 Erich-Köhn-Straße
302.600,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0001117.700 Karl-Liebknecht-Straße/Peterssteinweg
262.038,89
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0001203.700 Braustraße zwischen Dufourstraße und KarlLiebknecht-Straße
46.000,00
Gesamt Erm. aus Vorjahr 2016
1.044.090,22
Gesamt Liegenschaftsamt
1.633.764,22
Verkehrs- und Tiefbauamt
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000506.700 Knoten Chemnitzer Str./Leinestr.
109.900,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000536.700 Richard-Wagner-Straße
59.600,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000552.700 KV K.-Tauchnitz-Str.
21.000,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0000643.700 FM CTL-Petersstraße, 3. BA
30.000,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0001114.700 August-Bebel-Straße
90.000,00
Erm. aus Vorjahr 2016 7.0001027.705 Umfeld Probsteikirche
4.765,00
Gesamt Erm. aus Vorjahr 2016
315.265,00
Gesamt Verkehrs- und Tiefbauamt
315.265,00
Gesamtfinanzierung
1.949.029,22