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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1245508.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.17, 05:49

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03747 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Kultur FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau SBB Mitte Ratsversammlung 17.05.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Kultur Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss - Altes Rathaus / Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 1.990.000 €. Der städtische Anteil beträgt 1.000.000 €. 3. Die Aufwendungen für die Maßnahmen werden im PSP-Element „Sanierung Altes Rathaus“ (1.100.28.1.0.01.08, SK 42119000) in Höhe von 1.990.000 € wie folgt bestätigt: 2017: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 € 2018: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 € 2019: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 € 2020: 250.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 € Die Erträge sind im PSP-Element „Sanierung Altes Rathaus“ (1.100.28.1.0.01.08, SK 31412000) in Höhe von 990.000 € wie folgt geplant: 2017: 330.000 € (VwV Investkraft) 2018: 330.000 € (VwV Investkraft) 2019: 330.000 € (VwV Investkraft) 4. Zur Sicherung der Gesamtkosten werden Fördermittel aus dem „Förderprogramm“ Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel in Höhe von 100.000 € beantragt. Diese Mittel sind zweckgebunden für diese Maßnahme einzusetzen. 5. Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren in das jeweilige Folgejahr übertragen, bis die Maßnahme beendet ist. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 6. Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 auch für die Jahresscheiben 2018 bis 2020 die für den Bauablauf notwendigen Leistungen auszuschreiben und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen. 7. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Erträge nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR 2017 330.000 2018 330.000 2019 330.000 2017 580.000 2018 580.000 2019 580.000 2020 250.000 wo veranschlagt PSP-E 1.100.28.1.0.01.08, SK 31412000 PSP-E 1.100.28.1.0.01.08, SK 42119000 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: Das Alte Rathaus stellt als ältestes erhaltenes kommunales Gebäude Leipzigs nicht nur einen bedeutenden Erinnerungsort für die Stadtgeschichte dar, sondern dient bei Feierlichkeiten als zentraler Veranstaltungsort. Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt, der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der restaurierungsbedürftigen Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Eine Instandsetzung ist zwingend notwendig, um das repräsentative Erscheinungsbild dieses geschichtsträchtigen Gebäudes wieder herzustellen. Dazu zählt in erster Linie die Sanierung der stark geschädigten Fassade, aber auch die abschließende Erneuerung der Haus- und Sicherheitstechnik. Durch die bereits erfolgte Sanierung des 2. Obergeschosses werden mittelfristig keine darüber hinausgehenden Instandsetzungen an dem Gebäude notwendig sein. Die Erneuerung der Haustechnik der Erdgeschossläden kann bei Mietwechseln sukzessive mit Mitteln des baulichen Unterhalts erfolgen. Bereits im Jahr 2013 wurden die Sanierungsmaßnahmen geplant, konnten bis zum 1000-jährigen Jubiläum der Stadt Leipzig im Jahr 2015 jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Ziel dieser Vorlage ist die Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses durch die Ratsversammlung und in diesem Zusammenhang die Erläuterung der notwendigen Maßnahmen inkl. geplantem Bauablauf und Bezifferung des finanziellen Bedarfs. Anlagen: • Textteil • Anlage 1: Lageplan • Anlage 2: Grundriss 1. OG • Anlage 3: Ansicht Marktseite • Formular Mitzeichnung HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Altes Rathaus Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat IV Kultur Kulturamt Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 01.03.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Vorliegende Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 3 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme 3 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 3.1 Städtebauliche Einordnung 4 3.2 Erläuterung der Planung 4 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 5 3.4 Eigentumsverhältnisse 5 3.5 Energiekonzept 5 3.6 Barrierefreies Bauen 5 4 Finanzieller Aufwand 5 5 Finanzierungsplan 6 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 6 7 Fristenplan 6 8 VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte 6 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 7 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 7 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 7 Anlagen Tabelle 1 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Nutzungskosten Lageplanausschnitt Grundriss 1. Obergeschoss Ansicht Marktseite Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 Kurzerläuterung Das Alte Rathaus stellt als ältestes erhaltenes kommunales Gebäude Leipzigs nicht nur einen bedeutenden Erinnerungsort für die Stadtgeschichte dar, sondern dient bei Feierlichkeiten als zentraler Veranstaltungsort. Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt, der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der restaurierungsbedürftigen Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert. Eine Instandsetzung ist zwingend notwendig, um das repräsentative Erscheinungsbild dieses geschichtsträchtigen Gebäudes wieder herzustellen. Dazu zählt in erster Linie die Sanierung der stark geschädigten Fassade, aber auch die abschließende Erneuerung der Haus- und Sicherheitstechnik. Durch die bereits erfolgte Sanierung des 2. Obergeschosses werden mittelfristig keine darüber hinausgehenden Instandsetzungen an dem Gebäude notwendig sein. Die Erneuerung der Haustechnik der Erdgeschossläden kann bei Mietwechseln sukzessive mit Mitteln des baulichen Unterhalts erfolgen. Bereits im Jahr 2013 wurden die Sanierungsmaßnahmen geplant, konnten bis zum 1000-jährigen Jubiläum der Stadt Leipzig im Jahr 2015 jedoch nicht mehr umgesetzt werden. Ziel dieser Vorlage ist die Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses durch die Ratsversammlung und in diesem Zusammenhang die Erläuterung der notwendigen Maßnahmen inkl. geplantem Bauablauf und Bezifferung des finanziellen Bedarfs. 1 Vorliegende Beschlüsse Zur Sanierung der Fassaden des Alten Rathauses liegen mehrere Beschlüsse vor. Die Einstellung der notwendigen Finanzierung in den Haushalt erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses VI-P-02465 „Restaurierung des Rathausturmes“ vom 18.05.2016. Die Vorplanung erfolgte auf der Grundlage des Planungsbeschlusses VAV-164/13 vom 26.06.2013. 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Die Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der Turmuhr befinden sich in einem ästhetisch unbefriedigenden und stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Fassadenputz und die Natursteinelemente sind durch Feuchtigkeit und Salze geschädigt, der Anstrich ist in weiten Teilen verblasst, ebenso die Vergoldung der umlaufenden Aufschrift. Die Balustrade und die Fahnenanlage des Turms sind schadhaft, Fenster und Fenstergitter sind reparaturbedürftig. Die Blitzschutzanlage ist nicht mehr funktionsfähig. Im Gebäudeinneren wurde im 2. Obergeschoss die Haustechnik im Jahr 2009 modernisiert.Die Haustechnik im Erdgeschoss und in der 1. Etage stammt aus den 1980er Jahren. Eine Notstromanlage ist für diese Geschosse nicht vorhanden, Brandabschnitte sind nicht voneinander abgeschottet. 2.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf leitet sich aus dem Punkt 2.1 ab. 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme Das Alte Rathaus als „erste Adresse“ der Stadt Leipzig sollte sich als diese auch baulich entsprechend präsentieren. In der Öffentlichkeit und in den Medien wird das Gebäude jedoch zunehmend als sanierungsbedürftig wahrgenommen. Ungeachtet der Wahrnehmung setzt sich die substanzielle Verschlechterung des Bauwerks fort – die durch Feuchtigkeit und Salze bedingten Schäden am Anstrich, Putz und Naturstein führen mittelfristig zu erheblichen Schäden der historischen und denkmalgeschützten Gebäudesubstanz. Eine weitere Verzögerung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen führt zu höheren Kosten. Die Beibehaltung der veralteten Haustechnik und das Fehlen des Blitzschutzes stellen eine latente Gefahr für das Gebäude und die darin befindlichen Kunstgüter dar, welche nichts weniger als die Ursprünge der Stadtgeschichte Leipzigs zeigen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 2.4 Alternativlösungen Es gibt keine Alternativen. Das Alte Rathaus ist einzigartig in seiner Geschichte und sollte in jedem Fall als solches Bauwerk erhalten bleiben und gepflegt werden. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Siehe Punkt 2.3 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Das Alte Rathaus befindet sich inmitten der Leipziger Innenstadt und nimmt eine sehr repräsentative Stellung direkt am Markt ein. 3.2 Erläuterung der Planung KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Die elektrische Leistung muss aufgrund der Erneuerung und Erweiterung der Elektroanlage erhöht werden. Die Kosten beinhalten u.a. die Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss sowie Schutzmaßnahmen/ Provisorien während der Bauzeit um die Exponate und technischen Anlagen des Museums zu schützen. KG 300 und 400 Bauwerk – Baukonstruktionen und Technischen Anlagen (DIN 276) Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Im ersten Bauabschnitt soll die historische Fassade (inkl. Turm) saniert und restauriert werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: KG 300: • Reparatur und Neuanstrich des Fassadenputzes • Reparatur und Reinigung der Natursteinelemente • Reparatur der Fenstergitter • Sanierung der hölzernen Balustrade des Turmes • Restaurierung des vergoldeten Schriftzuges • Restaurierung der Turmuhr • Erneuerung der Fahnenanlage • Korrosionsschutz des Dachtragwerks und Teilreparatur der Dachdeckung • Reparatur der Verblechung der Turmhaube KG 400: • Erneuerung des Blitzschutzes und der Taubenabwehr, Erneuerung der Arkadenbeleuchtung Im 2. Bauabschnitt sollen die letzten brandschutztechnischen Mängel, hauptsächlich an der Elektroinstallation behoben werden. Diese Maßnahmen werden weitgehend im 1. OG durchgeführt. • Erneuerung der Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen • Einbau einer Notstromanlage • Erneuerung der Fernwärmeübergabestation • Erneuerung der Niederspannungs- und Starkstromanlagen • Brandschutzabschottungen mit partieller Erneuerung des Anstrichs KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Es sind geringfügige Maßnahmen im Außenbereich (Anarbeiten Plattenbeläge) notwendig. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher des Alten Rathauses wird eine größere Sicherheit im Inneren gewährleistet. Des Weiteren wird der Schutz der Kunstgüter wesentlich verbessert. Zu guter Letzt erhält die Fassade wieder ein standesgemäßes Erscheinungsbild. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Leipzig Flurstücksnummer 297 Flurstücksgröße ca. 2.100 m² Eigentum Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es finden keine energetischen Maßnahmen statt, außerdem besteht der Ausnahmetatbestand (Denkmal) nach EnEV. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: 3.6 Barrierefreies Bauen Alle Geschosse des Alten Rathauses sind bereits barrierefrei zugänglich. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 Kostenberechnung Kostenberechnung Kostenberechnung 1. BA - Fassade 2. BA - innen gesamt Stand 10/2016* Stand 10/2016* Stand 10/2016* 100 Grundstück 0 0 0 200 Herrichten und Erschließung 20.000 49.040 69.040 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 796.438 241.796 1.038.234 400 Bauwerk - Technische Anlagen 42.146 446.064 488.210 500 Außenanlagen 0 0 0 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 0 0 700 Baunebenkosten 346.416 48.100 394.516 Summe 1.205.000 785.000 1.990.000 Leistungserstattung des Amtes für 87.400 12.100 99.500 Gebäudemanagement fiktiv Kostengruppe * Da das Baugeschehen über einen langen Zeitraum (ca. 3 Jahre) läuft, wurden die Kosten der KG 300 und 400 ausgehend von der aktuellen Kostenberechnung um insgesamt 7,5 % erhöht. Diese Erhöhung begründet sich aus der gemittelten Baupreissteigerung (pro Jahr ca. 2,5 %), welche gemäß aktueller Marktlage zu erwarten ist (gemäß Basisdaten des Statistischen Bundesamtes zur Baupreisentwicklung und analog zum Zeitraum des KP II, welches von 2009 bis 2011 lief sowie aufgrund der gewerkespezifischen Baupreissteigerung im Bereich TGA). Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm VwV Investkraft, Budget Sachsen Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Antrag vom Bescheid vom 6 Max. 75% 1.990.000 1.990.000 990.000 wird zeitnah gestellt --- „Förderprogramm“ Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel geplant: 100.000 € Antrag 2017, Auszahlung 2018 (geplant) --- Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Jahr Planung (inkl. KG 200) Bau Gesamt Anteil Fördermittel Anteil Stadt 2017 2018 2019 2020 Gesamt 250.000 50.000 50.000 44.516 394.516 330.000 580.000 530.000 580.000 530.000 580.000 205.484 250.000 1.595.484 1.990.000 330.000 330.000 330.000 0 990.000 250.000 250.000 250.000 250.000 1.000.000 Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 auch für die Jahresscheiben 2018 bis 2020 die für den Bauablauf notwendigen Leistungen auszuschreiben und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen. Die exakte Bezifferung der notwendigen Mittel ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich und wird entsprechend angemeldet. Zur Sicherung der Gesamtkosten werden Fördermittel aus dem „Förderprogramm“ Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel in Höhe von 100.000 € beantragt. Diese Mittel sind noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt. 7 Fristenplan Baubeginn Fertigstellung 8 I. Quartal 2018 2019 VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Architekturbüro Förster + Plietzsch Technische Ausrüstung nach § 53 GW Plan Ingenieurgesellschaft mbH Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 7 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro Stand vom: 01.03.2017 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Folgekosten, da es sich um eine Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz und teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen handelt. Damit fallen keine höheren Instandsetzungskosten, etc. an. 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Das Alte Rathaus ist einzigartig. Aufgrund seiner Besonderheit ist kein Kennwertvergleich mit ähnlichen Gebäuden/ Projekten möglich. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 7 LEGENDE RH lichte Raumhöhe A Raumfläche nach DIN277 U Raumumfang BRH Brüstungshöhe UK Unterkante KF Kastenfenster Oberkante Fertigfußboden Planergänzungen durch Entwurfsverfasser Höhendarstellung/überliegende Bauteile Nachströmöffnung Lüftung Museum WC Museum Museum Museum Museum 67 m2 32 m2 37 m2 82 m2 58 m2 37 m2 T 30 Museum Museum 16 m2 22 m2 verdeckte bzw. nicht gemessene Bauteile Treppe über Schnittebene Museum 2 47 m Elektrounterverteilung vergrößern Treppe 2 Museum 23 m2 45 m2 Entlüftung Schatzkammer Index -Fluchttür mit sicherheitstechnischer Aufrüstung, -Auslösung von innen Museum Art der Änderung 15 m2 STADT LEIPZIG Museum 173 m2 107 m 561 m2 Museum 32 m2 Treppe 1 31 m2 Platten für Elektrozuleitung Stadtmodell aufnehmen - Amt für Gebäudemanagement - Altes Rathaus Leipzig Reparatur des Plattenbelages und der Fugen sicherheitstechnische Aufrüstung der Eingangstür NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG Objekt Museum 2 Name Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden. Museum 101 m2 Museum Datum Parkett für Erneuerung Elektro teilweise aufnehmen Markt 1 04109 Leipzig Museum Museum 31 m2 25 m2 Auftraggeber Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126/128 04317 Leipzig Architekt Tel.: 0341/1 23 73 66 Fax.:0341/1 23 73 70 Fachplaner Architekturbüro Förster + Plietzsch Ernst-Mey-Str. 1a 04229 Leipzig Tel.: 0341 / 91 13 503 Fax.: 0341 / 91 13 416 Email: plietzsch@architekten-fp.de Uebersicht Planbezeichnung Grundriss 1. Obergeschoss Leistungsphase Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung Datei: Blattnr.: Grundrisse Entwurf gezeichnet: Braune Datum: GR 03 Format: 26.08.2013 1125x420 Maßstab: 1 : 100 LEGENDE Putzschäden Putzrisse RH lichte Raumhöhe A Raumfläche nach DIN277 U Raumumfang BRH Brüstungshöhe UK Unterkante KF Kastenfenster Oberkante Fertigfußboden Höhendarstellung/überliegende Bauteile verdeckte bzw. nicht gemessene Bauteile Treppe über Schnittebene I ndex A rt der Änderung Datum Name Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden. STADT LEIPZIG NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG - Amt für Gebäudemanagement Objekt Altes Rathaus Leipzig Markt 1 04109 Leipzig Auftraggeber Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126/128 04317 Leipzig Architekt Tel.: 0341/1 23 73 66 Fax.:0341/1 23 73 70 Fachplaner Architekturbüro Förster + Plietzsch Ernst-Mey-Str. 1a 04229 Leipzig Tel.: 0341 / 91 13 503 Fax.: 0341 / 91 13 416 Email: plietzsch@architekten-fp.de Uebersicht Planbezeichnung Schadenskartierung Fassade Ansicht West Leistungsphase Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung Datei: Blattnr.: Ansichten Schadenskartierung gezeichnet: Braune Datum: Format: 26.08.2013 1125x420 A 04 Maßstab: 1 : 100