Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1245508.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
23.03.17, 05:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03747
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Mitte
Ratsversammlung
17.05.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Kultur
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Altes Rathaus / Sanierung Fassade und
Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 in der zur Zeit
gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten betragen 1.990.000 €. Der städtische Anteil beträgt 1.000.000 €.
3.
Die Aufwendungen für die Maßnahmen werden im PSP-Element „Sanierung Altes Rathaus“
(1.100.28.1.0.01.08, SK 42119000) in Höhe von 1.990.000 € wie folgt bestätigt:
2017: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 €
2018: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 €
2019: 580.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 €
2020: 250.000 €, davon städtischer Anteil: 250.000 €
Die Erträge sind im PSP-Element „Sanierung Altes Rathaus“ (1.100.28.1.0.01.08,
SK 31412000) in Höhe von 990.000 € wie folgt geplant:
2017: 330.000 € (VwV Investkraft)
2018: 330.000 € (VwV Investkraft)
2019: 330.000 € (VwV Investkraft)
4.
Zur Sicherung der Gesamtkosten werden Fördermittel aus dem „Förderprogramm“
Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler
Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel in Höhe von 100.000 € beantragt. Diese Mittel sind
zweckgebunden für diese Maßnahme einzusetzen.
5.
Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des jeweiligen
Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren in das jeweilige Folgejahr übertragen, bis die
Maßnahme beendet ist. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung
des jeweiligen Jahresrechnungsergebnisses und der Bestätigung durch den Beigeordneten für
Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
6.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 auch für die
Jahresscheiben 2018 bis 2020 die für den Bauablauf notwendigen Leistungen auszuschreiben und
die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.
7.
Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für die jeweiligen Haushaltsjahre und der Bestätigung der Fördermittel.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
2017
330.000
2018
330.000
2019
330.000
2017
580.000
2018
580.000
2019
580.000
2020
250.000
wo veranschlagt
PSP-E
1.100.28.1.0.01.08,
SK 31412000
PSP-E
1.100.28.1.0.01.08,
SK 42119000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Das Alte Rathaus stellt als ältestes erhaltenes kommunales Gebäude Leipzigs nicht nur einen
bedeutenden Erinnerungsort für die Stadtgeschichte dar, sondern dient bei Feierlichkeiten als
zentraler Veranstaltungsort.
Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt, der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses
einschließlich der restaurierungsbedürftigen Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter
verschlechtert. Eine Instandsetzung ist zwingend notwendig, um das repräsentative
Erscheinungsbild dieses geschichtsträchtigen Gebäudes wieder herzustellen.
Dazu zählt in erster Linie die Sanierung der stark geschädigten Fassade, aber auch die
abschließende Erneuerung der Haus- und Sicherheitstechnik. Durch die bereits erfolgte Sanierung
des 2. Obergeschosses werden mittelfristig keine darüber hinausgehenden Instandsetzungen an
dem Gebäude notwendig sein. Die Erneuerung der Haustechnik der Erdgeschossläden kann bei
Mietwechseln sukzessive mit Mitteln des baulichen Unterhalts erfolgen.
Bereits im Jahr 2013 wurden die Sanierungsmaßnahmen geplant, konnten bis zum 1000-jährigen
Jubiläum der Stadt Leipzig im Jahr 2015 jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
Ziel dieser Vorlage ist die Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses durch die
Ratsversammlung und in diesem Zusammenhang die Erläuterung der notwendigen Maßnahmen
inkl. geplantem Bauablauf und Bezifferung des finanziellen Bedarfs.
Anlagen:
•
Textteil
•
Anlage 1: Lageplan
•
Anlage 2: Grundriss 1. OG
•
Anlage 3: Ansicht Marktseite
•
Formular Mitzeichnung
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Altes Rathaus Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz
und Elektro
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat IV Kultur
Kulturamt
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
01.03.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt
Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
Stand vom: 01.03.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Vorliegende Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
3
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
3
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1 Städtebauliche Einordnung
4
3.2 Erläuterung der Planung
4
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
5
3.4 Eigentumsverhältnisse
5
3.5 Energiekonzept
5
3.6 Barrierefreies Bauen
5
4 Finanzieller Aufwand
5
5 Finanzierungsplan
6
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
6
7 Fristenplan
6
8 VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
6
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
7
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
7
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
7
Anlagen
Tabelle 1
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Nutzungskosten
Lageplanausschnitt
Grundriss 1. Obergeschoss
Ansicht Marktseite
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt
Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
Stand vom: 01.03.2017
Kurzerläuterung
Das Alte Rathaus stellt als ältestes erhaltenes kommunales Gebäude Leipzigs nicht nur einen bedeutenden Erinnerungsort für die Stadtgeschichte dar, sondern dient bei Feierlichkeiten als zentraler Veranstaltungsort.
Die letzte Fassadensanierung fand 1989 statt, der Zustand der Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der restaurierungsbedürftigen Turmuhr hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert.
Eine Instandsetzung ist zwingend notwendig, um das repräsentative Erscheinungsbild dieses geschichtsträchtigen Gebäudes wieder herzustellen.
Dazu zählt in erster Linie die Sanierung der stark geschädigten Fassade, aber auch die abschließende Erneuerung der Haus- und Sicherheitstechnik. Durch die bereits erfolgte Sanierung des 2. Obergeschosses
werden mittelfristig keine darüber hinausgehenden Instandsetzungen an dem Gebäude notwendig sein.
Die Erneuerung der Haustechnik der Erdgeschossläden kann bei Mietwechseln sukzessive mit Mitteln
des baulichen Unterhalts erfolgen.
Bereits im Jahr 2013 wurden die Sanierungsmaßnahmen geplant, konnten bis zum 1000-jährigen Jubiläum der Stadt Leipzig im Jahr 2015 jedoch nicht mehr umgesetzt werden.
Ziel dieser Vorlage ist die Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses durch die Ratsversammlung
und in diesem Zusammenhang die Erläuterung der notwendigen Maßnahmen inkl. geplantem Bauablauf
und Bezifferung des finanziellen Bedarfs.
1
Vorliegende Beschlüsse
Zur Sanierung der Fassaden des Alten Rathauses liegen mehrere Beschlüsse vor. Die Einstellung der
notwendigen Finanzierung in den Haushalt erfolgte auf der Grundlage des Beschlusses VI-P-02465 „Restaurierung des Rathausturmes“ vom 18.05.2016.
Die Vorplanung erfolgte auf der Grundlage des Planungsbeschlusses VAV-164/13 vom 26.06.2013.
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die Fassaden des Alten Rathauses einschließlich der Turmuhr befinden sich in einem ästhetisch unbefriedigenden und stark sanierungsbedürftigen Zustand. Der Fassadenputz und die Natursteinelemente
sind durch Feuchtigkeit und Salze geschädigt, der Anstrich ist in weiten Teilen verblasst, ebenso die Vergoldung der umlaufenden Aufschrift. Die Balustrade und die Fahnenanlage des Turms sind schadhaft,
Fenster und Fenstergitter sind reparaturbedürftig. Die Blitzschutzanlage ist nicht mehr funktionsfähig.
Im Gebäudeinneren wurde im 2. Obergeschoss die Haustechnik im Jahr 2009 modernisiert.Die Haustechnik im Erdgeschoss und in der 1. Etage stammt aus den 1980er Jahren. Eine Notstromanlage ist für diese
Geschosse nicht vorhanden, Brandabschnitte sind nicht voneinander abgeschottet.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf leitet sich aus dem Punkt 2.1 ab.
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
Das Alte Rathaus als „erste Adresse“ der Stadt Leipzig sollte sich als diese auch baulich entsprechend
präsentieren. In der Öffentlichkeit und in den Medien wird das Gebäude jedoch zunehmend als sanierungsbedürftig wahrgenommen. Ungeachtet der Wahrnehmung setzt sich die substanzielle Verschlechterung des Bauwerks fort – die durch Feuchtigkeit und Salze bedingten Schäden am Anstrich, Putz und Naturstein führen mittelfristig zu erheblichen Schäden der historischen und denkmalgeschützten Gebäudesubstanz. Eine weitere Verzögerung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen führt zu höheren Kosten.
Die Beibehaltung der veralteten Haustechnik und das Fehlen des Blitzschutzes stellen eine latente Gefahr für das Gebäude und die darin befindlichen Kunstgüter dar, welche nichts weniger als die Ursprünge
der Stadtgeschichte Leipzigs zeigen.
Stadt Leipzig
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement / Kulturamt
Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
Stand vom: 01.03.2017
2.4
Alternativlösungen
Es gibt keine Alternativen. Das Alte Rathaus ist einzigartig in seiner Geschichte und sollte in jedem Fall
als solches Bauwerk erhalten bleiben und gepflegt werden.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Siehe Punkt 2.3
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Das Alte Rathaus befindet sich inmitten der Leipziger Innenstadt und nimmt eine sehr repräsentative Stellung direkt am Markt ein.
3.2
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Die elektrische Leistung muss aufgrund der Erneuerung und Erweiterung der Elektroanlage erhöht werden. Die Kosten beinhalten u.a. die Netzanschlusskosten und den Baukostenzuschuss sowie Schutzmaßnahmen/ Provisorien während der Bauzeit um die Exponate und technischen Anlagen des Museums zu
schützen.
KG 300 und 400 Bauwerk – Baukonstruktionen und Technischen Anlagen (DIN 276)
Die Maßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt. Im ersten Bauabschnitt soll die historische Fassade
(inkl. Turm) saniert und restauriert werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
KG 300:
• Reparatur und Neuanstrich des Fassadenputzes
• Reparatur und Reinigung der Natursteinelemente
• Reparatur der Fenstergitter
• Sanierung der hölzernen Balustrade des Turmes
• Restaurierung des vergoldeten Schriftzuges
• Restaurierung der Turmuhr
• Erneuerung der Fahnenanlage
• Korrosionsschutz des Dachtragwerks und Teilreparatur der Dachdeckung
• Reparatur der Verblechung der Turmhaube
KG 400:
• Erneuerung des Blitzschutzes und der Taubenabwehr, Erneuerung der Arkadenbeleuchtung
Im 2. Bauabschnitt sollen die letzten brandschutztechnischen Mängel, hauptsächlich an der Elektroinstallation behoben werden. Diese Maßnahmen werden weitgehend im 1. OG durchgeführt.
• Erneuerung der Einbruch- und Gefahrenmeldeanlagen
• Einbau einer Notstromanlage
• Erneuerung der Fernwärmeübergabestation
• Erneuerung der Niederspannungs- und Starkstromanlagen
• Brandschutzabschottungen mit partieller Erneuerung des Anstrichs
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Es sind geringfügige Maßnahmen im Außenbereich (Anarbeiten Plattenbeläge) notwendig.
Stadt Leipzig
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3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Sowohl für Mitarbeiter als auch Besucher des Alten Rathauses wird eine größere Sicherheit im Inneren
gewährleistet.
Des Weiteren wird der Schutz der Kunstgüter wesentlich verbessert.
Zu guter Letzt erhält die Fassade wieder ein standesgemäßes Erscheinungsbild.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Leipzig
Flurstücksnummer
297
Flurstücksgröße
ca. 2.100 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Es finden keine energetischen Maßnahmen statt, außerdem besteht der Ausnahmetatbestand (Denkmal) nach EnEV.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
3.6
Barrierefreies Bauen
Alle Geschosse des Alten Rathauses sind bereits barrierefrei zugänglich.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276
Kostenberechnung Kostenberechnung Kostenberechnung
1. BA - Fassade
2. BA - innen
gesamt
Stand 10/2016*
Stand 10/2016*
Stand 10/2016*
100 Grundstück
0
0
0
200 Herrichten und Erschließung
20.000
49.040
69.040
300 Bauwerk - Baukonstruktionen
796.438
241.796
1.038.234
400 Bauwerk - Technische Anlagen
42.146
446.064
488.210
500 Außenanlagen
0
0
0
600 Ausstattung und Kunstwerke
0
0
0
700 Baunebenkosten
346.416
48.100
394.516
Summe
1.205.000
785.000
1.990.000
Leistungserstattung des Amtes für
87.400
12.100
99.500
Gebäudemanagement fiktiv
Kostengruppe
* Da das Baugeschehen über einen langen Zeitraum (ca. 3 Jahre) läuft, wurden die Kosten der KG 300
und 400 ausgehend von der aktuellen Kostenberechnung um insgesamt 7,5 % erhöht.
Diese Erhöhung begründet sich aus der gemittelten Baupreissteigerung (pro Jahr ca. 2,5 %), welche gemäß aktueller Marktlage zu erwarten ist (gemäß Basisdaten des Statistischen Bundesamtes zur Baupreisentwicklung und analog zum Zeitraum des KP II, welches von 2009 bis 2011 lief sowie aufgrund der
gewerkespezifischen Baupreissteigerung im Bereich TGA).
Stadt Leipzig
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5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
VwV Investkraft,
Budget Sachsen
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Antrag vom
Bescheid vom
6
Max. 75%
1.990.000
1.990.000
990.000
wird zeitnah gestellt
---
„Förderprogramm“ Substanzerhaltung
und Restaurierung von unbeweglichen
Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel
geplant: 100.000 €
Antrag 2017, Auszahlung 2018 (geplant)
---
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
Planung (inkl.
KG 200)
Bau
Gesamt
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
2017
2018
2019
2020
Gesamt
250.000
50.000
50.000
44.516
394.516
330.000
580.000
530.000
580.000
530.000
580.000
205.484
250.000
1.595.484
1.990.000
330.000
330.000
330.000
0
990.000
250.000
250.000
250.000
250.000
1.000.000
Die Verwaltung wird ermächtigt, in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 auch für die Jahresscheiben 2018
bis 2020 die für den Bauablauf notwendigen Leistungen auszuschreiben und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen. Die exakte Bezifferung der notwendigen Mittel ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
möglich und wird entsprechend angemeldet.
Zur Sicherung der Gesamtkosten werden Fördermittel aus dem „Förderprogramm“ Substanzerhaltung
und Restaurierung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung“ bzw. Landesdenkmalmittel in Höhe von 100.000 € beantragt. Diese Mittel sind noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
8
I. Quartal 2018
2019
VOF-Betrachtung/ Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Architekturbüro Förster + Plietzsch
Technische Ausrüstung nach § 53
GW Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage: Altes Rathaus - Sanierung Fassade und Ertüchtigung Brandschutz und Elektro
Stand vom: 01.03.2017
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Folgekosten, da es sich um eine Instandsetzung der vorhandenen Bausubstanz und teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen handelt. Damit fallen keine höheren Instandsetzungskosten, etc. an.
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Das Alte Rathaus ist einzigartig. Aufgrund seiner Besonderheit ist kein Kennwertvergleich mit ähnlichen
Gebäuden/ Projekten möglich.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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LEGENDE
RH
lichte Raumhöhe
A
Raumfläche nach DIN277
U
Raumumfang
BRH
Brüstungshöhe
UK
Unterkante
KF
Kastenfenster
Oberkante Fertigfußboden
Planergänzungen durch
Entwurfsverfasser
Höhendarstellung/überliegende Bauteile
Nachströmöffnung
Lüftung
Museum
WC
Museum
Museum
Museum
Museum
67 m2
32 m2
37 m2
82 m2
58 m2
37 m2
T 30
Museum
Museum
16 m2
22 m2
verdeckte bzw. nicht gemessene
Bauteile
Treppe über Schnittebene
Museum
2
47 m
Elektrounterverteilung
vergrößern
Treppe 2
Museum
23 m2
45 m2
Entlüftung
Schatzkammer
Index
-Fluchttür mit
sicherheitstechnischer Aufrüstung,
-Auslösung von innen
Museum
Art der Änderung
15 m2
STADT LEIPZIG
Museum
173 m2
107 m
561 m2
Museum
32 m2
Treppe 1
31 m2
Platten für Elektrozuleitung
Stadtmodell aufnehmen
- Amt für Gebäudemanagement -
Altes Rathaus Leipzig
Reparatur des Plattenbelages und der Fugen
sicherheitstechnische
Aufrüstung
der Eingangstür
NEUES RATHAUS
04092 LEIPZIG
Objekt
Museum
2
Name
Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße
der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente
oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden.
Museum
101 m2
Museum
Datum
Parkett für Erneuerung Elektro teilweise aufnehmen
Markt 1
04109 Leipzig
Museum
Museum
31 m2
25 m2
Auftraggeber
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126/128
04317 Leipzig
Architekt
Tel.: 0341/1 23 73 66
Fax.:0341/1 23 73 70
Fachplaner
Architekturbüro
Förster + Plietzsch
Ernst-Mey-Str. 1a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 / 91 13 503
Fax.: 0341 / 91 13 416
Email: plietzsch@architekten-fp.de
Uebersicht
Planbezeichnung
Grundriss 1. Obergeschoss
Leistungsphase
Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung
Datei:
Blattnr.:
Grundrisse Entwurf
gezeichnet:
Braune
Datum:
GR 03
Format:
26.08.2013 1125x420
Maßstab:
1 : 100
LEGENDE
Putzschäden
Putzrisse
RH
lichte Raumhöhe
A
Raumfläche nach DIN277
U
Raumumfang
BRH
Brüstungshöhe
UK
Unterkante
KF
Kastenfenster
Oberkante Fertigfußboden
Höhendarstellung/überliegende Bauteile
verdeckte bzw. nicht gemessene
Bauteile
Treppe über Schnittebene
I ndex
A rt der Änderung
Datum
Name
Zur Verifizierung des Planes können Anbindemaße
der Fenster und Türen bzw. nicht vermaßte Elemente
oder Bereiche aus dem Plan abgegriffen werden.
STADT LEIPZIG
NEUES RATHAUS
04092 LEIPZIG
- Amt für Gebäudemanagement Objekt
Altes Rathaus Leipzig
Markt 1
04109 Leipzig
Auftraggeber
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126/128
04317 Leipzig
Architekt
Tel.: 0341/1 23 73 66
Fax.:0341/1 23 73 70
Fachplaner
Architekturbüro
Förster + Plietzsch
Ernst-Mey-Str. 1a
04229 Leipzig
Tel.: 0341 / 91 13 503
Fax.: 0341 / 91 13 416
Email: plietzsch@architekten-fp.de
Uebersicht
Planbezeichnung
Schadenskartierung Fassade
Ansicht West
Leistungsphase
Leistungsphase 3 / Entwurfsplanung
Datei:
Blattnr.:
Ansichten Schadenskartierung
gezeichnet:
Braune
Datum:
Format:
26.08.2013 1125x420
A 04
Maßstab:
1 : 100