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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1260044.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03714-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Bestätigung FA Umwelt und Ordnung Vorberatung FA Finanzen Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft und Erhöhung des Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen Bereichen ( OR 0014/ 17) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag des OR Engelsdorf wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2017/18, Sachkonto 42211000, PSP Element 1.100.55.2.0.01 (Mittel für die Gewässerunterhaltung) eingeordnet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Die in der Begründung des Haushaltsantrages des OR Engelsdorf genannten Sachverhalte wurden am 26.05.2016 bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des OR mit Vertretern des Amtes für Stadtgrün und Gewässer geprüft und bestätigt. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere in der Gewässersohle des Pappelgrabens sehr mächtige Sedimentablagerungen vorhanden sind, so dass vorhandene Felddrainagen nicht entwässern können, da die Einbindungen der Drainagen in den Pappelgraben durch Sedimentauflagerungen in der Grabensohle des Pappelgrabens zugesetzt sind. Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses an den Drainagen und im Gewässer, ist die Entfernung der Sedimente aus der Sohle des Pappelgrabens im Abschnitt zwischen Grabenanfang und der Straße "Zum Alten Seebad" auf einer Länge von ca. 1.700 m erforderlich. Durch die Entfernung der Sedimente bis auf die ursprüngliche Gewässersohle des Pappelgrabens wird das Gewässer hydraulisch leistungsfähiger, so dass im Hochwasserfall mehr Wasser schadlos abgeleitet werden kann. Darüber hinaus können die vorhandenen Felddrainagen ohne Behinderung frei abfließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel können in den Doppelhaushalt 2017/18, Sachkonto 42211000, PSP Element 1.100.55.2.0.01 (Mittel für die Gewässerunterhaltung) eingeordnet werden, ohne eine andere Maßnahme aus der Prioritätenliste zu verschieben, sofern keine außergewöhnlichen Aufwendungen für Gefahrenabwehrmaßnahmen und Schadensbeseitigungsmaßnahmen erforderlich werden. Damit stehen die erforderlichen finanziellen Mittel für die Räumung des Pappelgrabens zur Verfügung. Anlagen: Seite 2/4