Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1260044.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.03.17, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03714-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Bestätigung
FA Umwelt und Ordnung
Vorberatung
FA Finanzen
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Verminderung wirtschaftlicher Ausfälle in der Landwirtschaft und Erhöhung des
Hochwasserschutzes in landwirtschaftlichen Bereichen ( OR 0014/ 17)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des OR Engelsdorf wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Die erforderlichen finanziellen
Mittel sind in den Doppelhaushalt 2017/18, Sachkonto 42211000, PSP Element 1.100.55.2.0.01
(Mittel für die Gewässerunterhaltung) eingeordnet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Die in der Begründung des Haushaltsantrages des OR Engelsdorf genannten Sachverhalte wurden
am 26.05.2016 bei einer gemeinsamen Ortsbegehung des OR mit Vertretern des Amtes für
Stadtgrün und Gewässer geprüft und bestätigt. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere in der
Gewässersohle des Pappelgrabens sehr mächtige Sedimentablagerungen vorhanden sind, so dass
vorhandene Felddrainagen nicht entwässern können, da die Einbindungen der Drainagen in den
Pappelgraben durch Sedimentauflagerungen in der Grabensohle des Pappelgrabens zugesetzt sind.
Zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses an den Drainagen und im
Gewässer, ist die Entfernung der Sedimente aus der Sohle des Pappelgrabens im Abschnitt
zwischen Grabenanfang und der Straße "Zum Alten Seebad" auf einer Länge von ca. 1.700 m
erforderlich. Durch die Entfernung der Sedimente bis auf die ursprüngliche Gewässersohle des
Pappelgrabens wird das Gewässer hydraulisch leistungsfähiger, so dass im Hochwasserfall mehr
Wasser schadlos abgeleitet werden kann. Darüber hinaus können die vorhandenen Felddrainagen
ohne Behinderung frei abfließen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel können in den Doppelhaushalt 2017/18, Sachkonto 42211000,
PSP Element 1.100.55.2.0.01 (Mittel für die Gewässerunterhaltung) eingeordnet werden, ohne eine
andere Maßnahme aus der Prioritätenliste zu verschieben, sofern keine außergewöhnlichen
Aufwendungen für Gefahrenabwehrmaßnahmen und Schadensbeseitigungsmaßnahmen
erforderlich werden. Damit stehen die erforderlichen finanziellen Mittel für die Räumung des
Pappelgrabens zur Verfügung.
Anlagen:
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