Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257887.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03923
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Streusalzeinsatz in Leipzig auf Straßen und Fußwegen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Der Winter 2016/17 war bisher der seit 2010 kälteste Winter, Leipzig erlebte einige Frost- und
Schneetage in Folge. Das Auftreten von Blitzeis ist ausgeblieben.
Die Stadt Leipzig hatte mehrmals über die Presse auf die Pflicht von Eigentümern zum Winterdienst
und die Zuständigkeiten hingewiesen. Im Interesse des Baumschutzes und des
Grundwasserschutzes ist die Streusalznutzung in Leipzig nur im Notfall (Blitzeis) gestattet. Auch
Hunde(-pfoten) sind gefährdet, wenn auf den Gehwegen Streusalz (unnötig) ausgebracht wurde.
Streusalz muss sensibel angewendet werden, da das Abwasser und Grundwasser durch Tausalz
(vor allem bestehend aus NaCl) sehr belastet wird und die Ressource Wasser dringend geschützt
werden muss. Es gibt bei Schnee und Glätte auch verschiedene Alternativen.
Den Einsatz von Streusalz gestatten manche Großstädte deswegen grundsätzlich erst gar nicht:
z. B. Berlin und Hamburg. In Stuttgart und München ist die Verwendung von Streusalz auf
Gehwegen verboten.
In Leipzig waren während der Kältetage die Hausmeister, Grundstücksbesitzer und die
Stadtreinigung im unermüdlichen Einsatz im Winterdienst. Vielerorts waren die Fahr- und
Gehbedingungen auf Straßen und Gehwegen den winterlichen Bedingungen angemessen und gut
nutzbar.
Dennoch sind auch wieder viele Beschwerden seitens der Bevölkerung geäußert worden, weil an
Grundstücken erkennbar kein Winterdienst geleistet worden ist oder an andere Stelle Streusalz
unsachgemäß und ohne Begründung angewendet wurde. Fakt ist: Noch lange lagen auf manchen
Gehwegen und in Haushöfen die kristallinen Reste von Streusalz.
Wir fragen an:
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1. Welche Erfahrung hat die Stadt Leipzig im Winter mit übermäßigem und unangebrachten
Streusalzgebrauch (z.B. Bürgerbeschwerden beim Ordnungstelefon)?
2. An welchen Tagen wurde Streusalz angewendet, an welchen Tagen war also der Einsatz
durch Blitzeisankündigung der Wetterstation letztlich begründet?
3. Gibt es einen Bericht über die Winterdienstleistungen in der Stadtreinigung Leipzig? Wann
wird dem Stadtrat dieser Bericht vorgelegt werden?
Anlagen:
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