Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257881.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03922
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Leipzig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Jeder Mensch braucht eine Wohnung.
Das Leipziger Hilfeangebot für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist
mit dem städtischen Beratungsangebot Vier Wände im Sozialamt und einem breit aufgestellten
Beratungs-, Betreuungsangebot sowie den Übernachtungshäusern durch Freie Träger (für Frauen)
und (für Männer bei der Stadt Leipzig) recht gut aufgestellt. Als Interessenvertreter der
Hilfeeinrichtungen arbeitet die Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen seit 25 Jahren daran mit,
Zwangsräumungen zu verhindern, Wohnungslosigkeit erfolgreich zu beenden und Härtefällen
vorzubeugen und die Öffentlichkeit zum Thema zu sensibilisieren.
Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die über keinen eigenes Wohneigentum, z. b. in
Form eines eigenen Mietvertrages verfügen. Den rechtlichen Anspruch auf Unterstützung und bei
der Verhinderung von Wohnungslosigkeit begründet §§ 67 SGB XII. Die Zuständigkeit ist dabei an
die Kommunen übergegangen. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind sehr vielfältig, sie reichen
von unangepassten Lebensverhältnissen, Gefängnisaufenthalten, psychischen Krankheiten und
(wiederholte) Sanktionierungen durch das Jobcenter. Es sind aber auch Lebenskrisen
verantwortlich, wie Scheidung oder Tod eines nahe stehenden Menschen und wenn die
Lebensbewältigung versagt.
Die Träger der Einrichtungen stellen fest, dass die Suche nach verfügbaren Wohnungen für
Wohnungslose in Leipzig nahezu aussichtslos geworden ist. Insbesondere wohnungslose
Alleinstehenden mit Mietrückständen oder anderen Problemlagen sind nicht mehr in Wohnungen in
angemessener Größe vermittelbar, auch weil es diese Wohnungen in sozialhilferechtlich
angemessener Größe nicht gibt. Die Träger stellen fest, dass es in Leipzig überdurchschnittlich viele
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Zwangsräumungen gibt, verglichen mit anderen sächsischen Kommunen (Sachsen 2015: 4.762,
davon Leipzig 1.369, Dresden 953). Zugleich ist bekannt, dass kleine Kommunen im Umland ihre
Hilfeeinrichtungen schließen und die Betroffenen nach Leipzig verweisen.
Wir fragen an:
1.
Welche Ursachen für den um ein Drittel höheren Verlust von Wohnungsmietverträgen in
Leipzig erkennt die Stadtverwaltung?
2.
Welche Hilfestellung bietet die Stadt Leipzig im Fall von Sanktionen durch das Jobcenter an,
um Wohnraum erhaltend zu wirken?
3.
Wie schätzt die Stadtverwaltung die gegenwärtige Situation und die Entwicklung von
Wohnungslosigkeit in Leipzig in den letzten drei Jahren – unter Berücksichtigung der wachsenden
Einwohnerzahlen und einem enger werdenden Wohnungsmarkt - in sozialer Hinsicht ein?
4.
Ist das Angebot, auch die personelle Ausstattung der Träger und im Sozialamt, noch
ausreichend? Welcher Handlungsbedarf wird für 2017 und 2018 gesehen?
Anlagen:
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