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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257881.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:11

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-03922 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 12.04.2017 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Leipzig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Jeder Mensch braucht eine Wohnung. Das Leipziger Hilfeangebot für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist mit dem städtischen Beratungsangebot Vier Wände im Sozialamt und einem breit aufgestellten Beratungs-, Betreuungsangebot sowie den Übernachtungshäusern durch Freie Träger (für Frauen) und (für Männer bei der Stadt Leipzig) recht gut aufgestellt. Als Interessenvertreter der Hilfeeinrichtungen arbeitet die Arbeitsgruppe Recht auf Wohnen seit 25 Jahren daran mit, Zwangsräumungen zu verhindern, Wohnungslosigkeit erfolgreich zu beenden und Härtefällen vorzubeugen und die Öffentlichkeit zum Thema zu sensibilisieren. Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die über keinen eigenes Wohneigentum, z. b. in Form eines eigenen Mietvertrages verfügen. Den rechtlichen Anspruch auf Unterstützung und bei der Verhinderung von Wohnungslosigkeit begründet §§ 67 SGB XII. Die Zuständigkeit ist dabei an die Kommunen übergegangen. Die Gründe für Wohnungslosigkeit sind sehr vielfältig, sie reichen von unangepassten Lebensverhältnissen, Gefängnisaufenthalten, psychischen Krankheiten und (wiederholte) Sanktionierungen durch das Jobcenter. Es sind aber auch Lebenskrisen verantwortlich, wie Scheidung oder Tod eines nahe stehenden Menschen und wenn die Lebensbewältigung versagt. Die Träger der Einrichtungen stellen fest, dass die Suche nach verfügbaren Wohnungen für Wohnungslose in Leipzig nahezu aussichtslos geworden ist. Insbesondere wohnungslose Alleinstehenden mit Mietrückständen oder anderen Problemlagen sind nicht mehr in Wohnungen in angemessener Größe vermittelbar, auch weil es diese Wohnungen in sozialhilferechtlich angemessener Größe nicht gibt. Die Träger stellen fest, dass es in Leipzig überdurchschnittlich viele Seite 1/3 Zwangsräumungen gibt, verglichen mit anderen sächsischen Kommunen (Sachsen 2015: 4.762, davon Leipzig 1.369, Dresden 953). Zugleich ist bekannt, dass kleine Kommunen im Umland ihre Hilfeeinrichtungen schließen und die Betroffenen nach Leipzig verweisen. Wir fragen an: 1. Welche Ursachen für den um ein Drittel höheren Verlust von Wohnungsmietverträgen in Leipzig erkennt die Stadtverwaltung? 2. Welche Hilfestellung bietet die Stadt Leipzig im Fall von Sanktionen durch das Jobcenter an, um Wohnraum erhaltend zu wirken? 3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die gegenwärtige Situation und die Entwicklung von Wohnungslosigkeit in Leipzig in den letzten drei Jahren – unter Berücksichtigung der wachsenden Einwohnerzahlen und einem enger werdenden Wohnungsmarkt - in sozialer Hinsicht ein? 4. Ist das Angebot, auch die personelle Ausstattung der Träger und im Sozialamt, noch ausreichend? Welcher Handlungsbedarf wird für 2017 und 2018 gesehen? Anlagen: Seite 2/3