Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257022.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
02.03.17, 12:00
Aktualisiert
12.04.17, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03907
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Transparenz bei externen Gutachten- und Beratungsdienstleistungen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Mangelnde Personalkapazitäten und fehlendes Fachwissen sind häufige Gründe, weshalb von
Stadtverwaltungen die Notwendigkeit zum Einsatz externer Beratung begründet wird. Gleichwohl
gehören fachliche Expertisen und Untersuchungen zu den originären Aufgaben der Fachämter.
Dem Haushaltsplan 2017/2018 ist zu entnehmen, dass die Aufwendungen für Sachverständigenund Gutachterdienstleistungen auf 8,8 Mill. EUR in 2017 (plus 0,3 Mill. EUR) und 8,7 Mill. EUR in
2018 (plus 0,2 Mill. EUR gegenüber 2016) steigen.
Aus Gründen der Haushaltstransparenz und Erhöhung der Wirtschaftlichkeit fragen wir:
1.
Gibt es eine verwaltungsinterne Datenbank oder eine andere Art des Überblicks für externe
Gutachten- und Beratungsdienstleistungen (z.B. Gutachten, Expertisen, Analysen, Prüfaufträge,
Studien und Beratungen), also für Aufträge, die die Stadtverwaltung an externe Firmen, Kanzleien,
Juristen und sonstige Berater vergibt? Wenn nein, warum nicht?
2.
Wie wird die Vermeidung von Doppelbeauftragungen abgeprüft? Sind Ämter angehalten zu
begründen, weshalb sie externe Leistungen nicht selbst erbringen können? Welche Gründe werden
ggf. angeben? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, warum nicht?
3.
In welchem Umfang hat die Stadtverwaltung in den zurückliegenden fünf Jahren externe
Gutachter und Berater (ohne Baugutachten) beauftragt? Bitte nennen Sie hierzu die Zahl der
Aufträge, deren finanziellen Umfang und Grund für die Beauftragung, die Auftraggeber (Dezernate,
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Ämter, etc) sowie die jeweiligen Auftragnehmer unter Beachtung des Datenschutzes. (bitte schriftlich
beantworten)
4.
Wie viele Gutachter- und Beratungsaufträge wurden in den letzten fünf Jahren ohne
öffentliche Ausschreibung, das heißt beschränkt ausgeschrieben oder freihändig vergeben? Welche
Gründe gab es dafür?
5.
Wie viele Gutachter- und Beraterleistungen wurden in den letzten fünf Jahren als sog.
„Inhouse“- Aufträge an städtische Beteiligungen vergeben, die diese dann an Drittunternehmen
weiterreichten?
Frage 3 bitte schriftlich beantworten
Anlagen:
Seite 2/3