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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1232771.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.12.16, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 09:15

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03589 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss FA Finanzen Grundstücksverkehrsausschuss FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem DRK Kreisverband Leipzig Land e.V. für die Bestellung eines Erbbaurechts an den Flurstücken der Gemarkung Mölkau Nr. 57/8 mit einer Fläche von 831 m² und 58/28 mit einer Fläche von 674m² Schulstraße 6, zum Zweck des Neubaus des Horts Mölkau gemäß Sammelvorlage Nr. 106 Vertragsverhandlungen aufzu nehmen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Fröbel gGmbH für die Bestellung eines Erbbau rechts an den Flurstücken der Gemarkung Leutzsch 263/6 mit 2.182 m² (Teilfläche) und 263/4 mit 807 m². (Teilfläche), Rietschelstraße 52, zum Zweck der Durchführung der Neu baumaßnahme gern. Sammelvorlage Nr. 67, Erweiterung Rietschelstr. 52, Vertragsverhand lungen aufzunehmen. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Humanitas gGmbH für die Bestellung eines Erb baurechts an den Flurstücken der Gemarkung Leipzig 2452, 2452/3, 2452a und 245811 mit einer Fläche von insgesamt 8.080m² Linnestraße 12, zum Zweck der Durchführung der Neu baumaßnahme gem. Sammelvorlage 157/ 177, Sanierung und Neubau Linnestr. 12 Ver tragsverhandlungen aufzunehmen. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Volkssolidarität LLMTL e.V. für die Bestellung eines Erbbaurechts an den Flurstücken der Gemarkung Böhlitz - Ehrenberg 415 und 416/2, Buchener Straße, mit einer Fläche von insgesamt 5493 m² zum Zweck der Durch führung der Neubaumaßnahme gem. Sammelvorlage 167 Vertragsverhandlungen aufzu nehmen. 5. Die einzelnen konkreten Vertragsabschlüsse werden Gegenstand gesonderter Vorlagen an die zuständigen Gremien. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: - Sachverhalt 14.02.17 x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x - Prüfkatalog Mit Beschluss der Sammelvorlage VI-DS-2530-NF-03 vom 24.08.2016 hat die Ratsversammlung den Folgekosten aus investiven Maßnahmen im Bereich Kitabau zugestimmt. Für die Umsetzung folgender Maßnahmen ist es notwendig, dass zwischen der Stadt Leipzig und dem freien Träger ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen wird. Diese Vorlage soll eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, dass mit diesen Freien Trägern Verhandlungen zum Abschluss von Erbbauverträgen geführt werden. Nach Bestätigung dieser Vorlage durch die Ratsversammlung wird das Liegenschaftsamt zu jedem Standort den zuständigen politischen Gremien in Einzelvorlagen den Entwurf des jeweiligen Erbbauvertrages zur Kenntnis bzw. Beschlussfassung vorlegen. Für folgende Anträge auf Erbbaurecht wurden bereits Gespräche geführt: Neubau Hort Mölkau Schulstr.6 Gemarkung Mölkau Flst. 57/8 831 m² und Flst. 58/28 674 m² Das DRK Kreisverband Leipzig Land e.V. betreibt bereits seit vielen Jahren den Hort und eine Kindertagesstätte in Mölkau. Derzeit ist der Hort mit im Gebäude der Kita in etwa 15 Minuten fußläufiger Entfernung von der Grundschule untergebracht. Mit dm Neubau möchte das DRK die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort deutlich verbessern und gleichzeitig die Kapazität nach Auszug des Hortes erhöhen. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts (bisher 85.000,00 € = 3.400,00 €/Jahr), gegenwärtig wird das Gutachten aktualisiert. Die geplante Dauer liegt bei 40 Jahren ab Eintragung im Grundbuch und wird automatisch um 20 Jahre verlängert, wenn der Erbbauberechtigte nicht 10 Jahre vor Ablauf widerspricht. Rietschelstr. 52 Gemarkung Leutzsch Flst. 263/6 2.182 m² und Flst. 263/4 807 m² Die Fröbel gGmbH betreibt bereits in der anderen Hälfte des Gebäudes in der Rietschelstraße eine Kita und will das Objekt nach Sanierung komplett als Kita betreiben. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts (325.000 € = 13.000,00 €/Jahr gemäß dem Kurzgutachten vom 21.06.2016). Die geplante Dauer liegt bei 50 Jahren ab Beurkundung. Für folgende Anträge auf Erbbaurecht, muss grundsätzlich entschieden werden, ob durch das Liegenschaftsamt Verhandlungen mit den freien Trägern aufgenommen werden sollen. Linnestr. 12 Gemarkung LeipzigFlst. 2452 2.730 m²; Flst. 2452/3 1.221 m²; Flst. 2452A 2.720 m², Flst. 2458/1 1.409 m² Die Humanitas gGmbH beabsichtigt, das auf der Liegenschaft befindliche Kita-Gebäude zu sanieren und die vorhandene Platzkapazität um 51 Plätze zu erweitern. Der jetzige Gebäudebestand ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sieht derzeit wegen anderer hochpriorisierter Investitionen keine Möglichkeit den Ersatzneubau als kommunale Investition in den Haushalt der nächsten beiden Jahre einzuordnen. 1 Die Humanitas gGmbH hat sich 2015 dazu entschlossen, die überfällige Sanierung in Eigenverantwortung zu übernehmen und gleichzeitig eine erhebliche Kapazitätserweiterung zu schaffen. Die Einrichtung ist Bestandteil der Kita-Bedarfsplanung und der Kita-Sammelvorlage VIDS-00848 NF-002. Durch den Träger wurde ein Sanierungskonzept einschließlich einer Kostenberechnung vorgelegt, diese war Grundlage für die Finanzierungsplanung im Rahmen der genannten Sammelvorlage 2015/2016. Aufgrund der Besonderheit, das in der integrativen Kindereinrichtung Rollstuhlkinder betreut werden, ist eine Auslagerung in eine nicht rollstuhlgerechte Einrichtung schwierig. Es ist daher angedacht, auf der Liegenschaft Linnéstr.12 einen Neubau zu errichten. Hierher soll nach Fertigstellung der Umzug aus dem Sanierungsbedürftigen Rundbau erfolgen. Nach Sanierungsabschluss des Rundbaus soll der Neubau auf Grund seiner zentralen Lage im Stadtgebiet für andere Auslagerungen während Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts gegenwärtig ist das Gutachten beauftragt. Die geplante Dauer liegt bei 37 Jahre ab Eintragung im Grundbuch. Buchenerstr. Gemarkung Böhlitz-Ehrenberg Flst. 415 3.402 m²; Flst. 416/2 2.091 m² Die Volkssolidarität LLMTL e.V. ist derzeit Mieter im städtischen Objekt in der Leipziger Straße 21 und betreibt dort eine Kita. Das Gebäude (eine alte Villa) ist baulich verschlissen und hat nur noch eine befristete Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Die Errichtung eines Ersatzneubaus im Einzugsgebiet ist unumgänglich. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sieht derzeit wegen anderer hochpriorisierter Investitionen keine Möglichkeit den Ersatzneubau als kommunale Investition in den Haushalt der nächsten beiden Jahre einzuordnen. Erst nach bestätigter Erstvorlage beauftragt das Liegenschaftsamt ein Wertgutachten und unterbreitet dem freien Träger einen Vertragsentwurf und tritt in Vertragsgespräche ein. Durch das Liegenschaftsamt werden die Nachweise zur Wirtschaftlichkeit/Leistungsfähigkeit abgefordert und erst dann kann der freie Träger detaillierte Kostenschätzungen für die geplanten Maßnahmen vorlegen und zeitgleich erfolgen Finanzierungsverhandlungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung. Die ausgewiesenen Kosten in der Sammelvorlage 2015/2016 und 2017/2018 sind Hochrechnungen anhand der festgelegten Benchmark und können nicht mit Kostenschätzungen der Leistungsphase 3 untersetzt werden. Gleiches gilt für die berechneten „Ersatzmieten“. Erst nach Abforderung eines Kreditangebotes ist die genaue Ermittlung der tatsächlichen pro Platz Kosten möglich. Die freien Träger haben gemäß SächsKitaG § 14 Absatz 2 Satz 2 den Anspruch auf Abschreibungen, Zinsen und Miete, die gemäß § 14 Absatz 2 Satz 3 gesondert auszuweisen sind. Mit der Aufnahme der Vertragsverhandlung zum Erbbaurecht und der damit verbundenen Bestätigung zur Aufnahme in die Bedarfsplanung wird eine angemessene Kostenübernahme gemäß SächsKitaG bestätigt. 2 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1