Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1232771.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
12.12.16, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 09:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03589
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Finanzen
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Abschluss von Erbbaurechtsverträgen für städtische Liegenschaften zur Errichtung
bzw. Sanierung von Kindertagesstätten durch freie Träger
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit dem DRK Kreisverband Leipzig Land e.V. für die
Bestellung eines Erbbaurechts an den Flurstücken der Gemarkung Mölkau Nr. 57/8 mit einer Fläche
von 831 m² und 58/28 mit einer Fläche von 674m² Schulstraße 6, zum Zweck des Neubaus des
Horts Mölkau gemäß Sammelvorlage Nr. 106 Vertragsverhandlungen aufzu nehmen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Fröbel gGmbH für die Bestellung eines Erbbau
rechts an den Flurstücken der Gemarkung Leutzsch 263/6 mit 2.182 m² (Teilfläche) und 263/4 mit
807 m². (Teilfläche), Rietschelstraße 52, zum Zweck der Durchführung der Neu baumaßnahme
gern. Sammelvorlage Nr. 67, Erweiterung Rietschelstr. 52, Vertragsverhand lungen aufzunehmen.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Humanitas gGmbH für die Bestellung eines Erb
baurechts an den Flurstücken der Gemarkung Leipzig 2452, 2452/3, 2452a und 245811 mit einer
Fläche von insgesamt 8.080m² Linnestraße 12, zum Zweck der Durchführung der Neu
baumaßnahme gem. Sammelvorlage 157/ 177, Sanierung und Neubau Linnestr. 12 Ver
tragsverhandlungen aufzunehmen.
4.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt mit Volkssolidarität LLMTL e.V. für die Bestellung
eines Erbbaurechts an den Flurstücken der Gemarkung Böhlitz - Ehrenberg 415 und 416/2,
Buchener Straße, mit einer Fläche von insgesamt 5493 m² zum Zweck der Durch führung der
Neubaumaßnahme gem. Sammelvorlage 167 Vertragsverhandlungen aufzu nehmen.
5.
Die einzelnen konkreten Vertragsabschlüsse werden Gegenstand gesonderter Vorlagen an
die zuständigen Gremien.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt: siehe Anlage
Anlagen:
- Sachverhalt 14.02.17
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
- Prüfkatalog
Mit Beschluss der Sammelvorlage VI-DS-2530-NF-03 vom 24.08.2016 hat die Ratsversammlung den Folgekosten aus investiven Maßnahmen im Bereich Kitabau zugestimmt.
Für die Umsetzung folgender Maßnahmen ist es notwendig, dass zwischen der Stadt
Leipzig und dem freien Träger ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen wird.
Diese Vorlage soll eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, dass mit diesen Freien Trägern Verhandlungen zum Abschluss von Erbbauverträgen geführt werden.
Nach Bestätigung dieser Vorlage durch die Ratsversammlung wird das Liegenschaftsamt
zu jedem Standort den zuständigen politischen Gremien in Einzelvorlagen den Entwurf
des jeweiligen Erbbauvertrages zur Kenntnis bzw. Beschlussfassung vorlegen.
Für folgende Anträge auf Erbbaurecht wurden bereits Gespräche geführt:
Neubau Hort Mölkau Schulstr.6
Gemarkung Mölkau Flst. 57/8 831 m² und Flst. 58/28 674 m²
Das DRK Kreisverband Leipzig Land e.V. betreibt bereits seit vielen Jahren den Hort und
eine Kindertagesstätte in Mölkau. Derzeit ist der Hort mit im Gebäude der Kita in etwa 15
Minuten fußläufiger Entfernung von der Grundschule untergebracht. Mit dm Neubau
möchte das DRK die Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort deutlich verbessern und
gleichzeitig die Kapazität nach Auszug des Hortes erhöhen.
Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts (bisher 85.000,00 € = 3.400,00 €/Jahr),
gegenwärtig wird das Gutachten aktualisiert. Die geplante Dauer liegt bei 40 Jahren ab
Eintragung im Grundbuch und wird automatisch um 20 Jahre verlängert, wenn der Erbbauberechtigte nicht 10 Jahre vor Ablauf widerspricht.
Rietschelstr. 52
Gemarkung Leutzsch Flst. 263/6 2.182 m² und Flst. 263/4 807 m²
Die Fröbel gGmbH betreibt bereits in der anderen Hälfte des Gebäudes in der Rietschelstraße eine Kita und will das Objekt nach Sanierung komplett als Kita betreiben. Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts (325.000 € = 13.000,00 €/Jahr gemäß dem Kurzgutachten vom 21.06.2016). Die geplante Dauer liegt bei 50 Jahren ab Beurkundung.
Für folgende Anträge auf Erbbaurecht, muss grundsätzlich entschieden werden, ob
durch das Liegenschaftsamt Verhandlungen mit den freien Trägern aufgenommen
werden sollen.
Linnestr. 12
Gemarkung LeipzigFlst. 2452 2.730 m²; Flst. 2452/3 1.221 m²; Flst. 2452A 2.720 m²,
Flst. 2458/1 1.409 m²
Die Humanitas gGmbH beabsichtigt, das auf der Liegenschaft befindliche Kita-Gebäude
zu sanieren und die vorhandene Platzkapazität um 51 Plätze zu erweitern.
Der jetzige Gebäudebestand ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sieht derzeit wegen anderer hochpriorisierter Investitionen keine Möglichkeit den Ersatzneubau als kommunale Investition in den Haushalt der nächsten
beiden Jahre einzuordnen.
1
Die Humanitas gGmbH hat sich 2015 dazu entschlossen, die überfällige Sanierung in Eigenverantwortung zu übernehmen und gleichzeitig eine erhebliche Kapazitätserweiterung
zu schaffen.
Die Einrichtung ist Bestandteil der Kita-Bedarfsplanung und der Kita-Sammelvorlage VIDS-00848 NF-002.
Durch den Träger wurde ein Sanierungskonzept einschließlich einer Kostenberechnung
vorgelegt, diese war Grundlage für die Finanzierungsplanung im Rahmen der genannten
Sammelvorlage 2015/2016. Aufgrund der Besonderheit, das in der integrativen
Kindereinrichtung Rollstuhlkinder betreut werden, ist eine Auslagerung in eine nicht
rollstuhlgerechte Einrichtung schwierig. Es ist daher angedacht, auf der Liegenschaft
Linnéstr.12 einen Neubau zu errichten. Hierher soll nach Fertigstellung der Umzug aus
dem Sanierungsbedürftigen Rundbau erfolgen. Nach Sanierungsabschluss des Rundbaus
soll der Neubau auf Grund seiner zentralen Lage im Stadtgebiet für andere
Auslagerungen während Baumaßnahmen zur Verfügung stehen.
Der Erbbauzins beträgt 4 % des Verkehrswerts gegenwärtig ist das Gutachten beauftragt.
Die geplante Dauer liegt bei 37 Jahre ab Eintragung im Grundbuch.
Buchenerstr.
Gemarkung Böhlitz-Ehrenberg Flst. 415 3.402 m²; Flst. 416/2 2.091 m²
Die Volkssolidarität LLMTL e.V. ist derzeit Mieter im städtischen Objekt in der Leipziger
Straße 21 und betreibt dort eine Kita. Das Gebäude (eine alte Villa) ist baulich verschlissen und hat nur noch eine befristete Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Die
Errichtung eines Ersatzneubaus im Einzugsgebiet ist unumgänglich.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung sieht derzeit wegen anderer hochpriorisierter Investitionen keine Möglichkeit den Ersatzneubau als kommunale Investition in den Haushalt der nächsten beiden Jahre einzuordnen.
Erst nach bestätigter Erstvorlage beauftragt das Liegenschaftsamt ein Wertgutachten und
unterbreitet dem freien Träger einen Vertragsentwurf und tritt in Vertragsgespräche ein.
Durch das Liegenschaftsamt werden die Nachweise zur Wirtschaftlichkeit/Leistungsfähigkeit abgefordert und erst dann kann der freie Träger detaillierte Kostenschätzungen für die
geplanten Maßnahmen vorlegen und zeitgleich erfolgen Finanzierungsverhandlungen im
Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Die ausgewiesenen Kosten in der Sammelvorlage 2015/2016 und 2017/2018 sind Hochrechnungen anhand der festgelegten Benchmark und können nicht mit Kostenschätzungen der Leistungsphase 3 untersetzt werden.
Gleiches gilt für die berechneten „Ersatzmieten“. Erst nach Abforderung eines Kreditangebotes ist die genaue Ermittlung der tatsächlichen pro Platz Kosten möglich. Die freien Träger haben gemäß SächsKitaG § 14 Absatz 2 Satz 2 den Anspruch auf Abschreibungen,
Zinsen und Miete, die gemäß § 14 Absatz 2 Satz 3 gesondert auszuweisen sind.
Mit der Aufnahme der Vertragsverhandlung zum Erbbaurecht und der damit verbundenen
Bestätigung zur Aufnahme in die Bedarfsplanung wird eine angemessene Kostenübernahme gemäß SächsKitaG bestätigt.
2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1