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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1258344.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
08.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 14:25

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03634-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.03.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule Beschlussvorschlag: Der Beschluss wird durch folgende Punkte ergänzt: 1. Der Erweiterungsneubau wird so geplant, dass in mindestens einer Etage ein barrierefreier Übergang ohne Fahrstuhlnutzung möglich ist. 2. Die Planungen schließen die Betrachtung einer Erweiterung des Anbaus durch Aufstockung eines 2. OG mit ein, um auf neue Erkenntnisse zum Bedarf im Laufe des Verfahrens reagieren zu können. 3. Die Verwaltung informiert im Bau- und im Sozialausschuss umgehend über die Flächenberechnungsgrundlage pro Kind für Schul- bzw. Hortgrundstücke allgemein und die Erweiterungspotenziale der 60. Schule konkret, um den Stadtrat in die Lage zu versetzen, das Verfahren sachlich zu begleiten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: 1. Durch unterschiedliche Raumhöhen in Alt- und Neubau ist es wegen Standards und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen schwierig, die Raumhöhen des Neubaus an den Altbau anzupassen. Dennoch könnte bei genauerer Prüfung ein barrierefrei Übergang ermöglicht werden. 1.1. Zum Beispiel im Untergeschoss: Sanitärbereich für behinderte Schüler und Lehrkräfte wären dann zumindest auf gleicher Ebene mit den Werkräumen im UG des Altbaus. 1.2. Bei entsprechender Planung könnte wahrscheinlich auch noch ein Übergang im 1 OG ohne Fahrstuhlnutzung ermöglicht werden, wo sich neben Klassenräumen die Garderoben, der Informatikraum und das Zimmer des Beratungslehrers befinden sollen. Seite 1/3 2. Die Erweiterung der Kapazität durch Aufstockung scheint die einzig mögliche, da Erweiterungen auf dem restlichen Schulgelände durch Lage im Landschaftsschutzgebiet wahrscheinlich nicht realisierbar sind. Diese Erweiterung ist angesichts 500 neuer Eigenheime im Einzugsgebiet und dem damit verbundenen Anstieg der Schülerzahlen über die aktuellen Prognosen hinaus auf die eine oder andere Weise notwendig. Sie ermöglicht gegebenenfalls eine Erweiterung des Schulbetriebs in schülerstarken Jahren oder die schulnahe Unterbringung (von Teilen) des Hortes in schülerschwachen Jahren oder während dessen notwendiger Gesamtsanierung. Im eher dörflichen Südwesten sind flexible Nutzungen öffentlicher Gebäude anzustreben. 3. Die Berechnungsgrundlage ist für die Stadtratsarbeit prinzipiell interessant und obwohl sie z.T. bekannt ist, wurde doch in der Gremienberatung des vorliegenden Planungsbeschlusses nicht deutlich, welche Varianten zur Aufstockung der Schulplätze machbar sind und welche nicht. Auch wurde von verschiedenen Seiten mehrfach das Bedürfnis geäußert, das Gesamtkonzept des Schulstandortes zu kennen um Entscheidungssicherheit zu erhalten. Seite 2/3