Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1258344.pdf
Größe
103 kB
Erstellt
08.03.17, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 14:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03634-ÄA-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.03.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird durch folgende Punkte ergänzt:
1. Der Erweiterungsneubau wird so geplant, dass in mindestens einer Etage ein barrierefreier Übergang
ohne Fahrstuhlnutzung möglich ist.
2. Die Planungen schließen die Betrachtung einer Erweiterung des Anbaus durch Aufstockung eines 2.
OG mit ein, um auf neue Erkenntnisse zum Bedarf im Laufe des Verfahrens reagieren zu können.
3.
Die Verwaltung informiert im Bau- und im Sozialausschuss umgehend über die
Flächenberechnungsgrundlage pro Kind für Schul- bzw. Hortgrundstücke allgemein und die
Erweiterungspotenziale der 60. Schule konkret, um den Stadtrat in die Lage zu versetzen, das Verfahren
sachlich zu begleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
1. Durch unterschiedliche Raumhöhen in Alt- und Neubau ist es wegen Standards und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen schwierig, die Raumhöhen des Neubaus an den Altbau
anzupassen. Dennoch könnte bei genauerer Prüfung ein barrierefrei Übergang ermöglicht
werden.
1.1. Zum Beispiel im Untergeschoss: Sanitärbereich für behinderte Schüler und Lehrkräfte wären
dann zumindest auf gleicher Ebene mit den Werkräumen im UG des Altbaus.
1.2. Bei entsprechender Planung könnte wahrscheinlich auch noch ein Übergang im 1 OG ohne
Fahrstuhlnutzung ermöglicht werden, wo sich neben Klassenräumen die Garderoben, der
Informatikraum und das Zimmer des Beratungslehrers befinden sollen.
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2. Die Erweiterung der Kapazität durch Aufstockung scheint die einzig mögliche, da Erweiterungen
auf dem restlichen Schulgelände durch Lage im Landschaftsschutzgebiet wahrscheinlich nicht
realisierbar sind.
Diese Erweiterung ist angesichts 500 neuer Eigenheime im Einzugsgebiet und dem damit
verbundenen Anstieg der Schülerzahlen über die aktuellen Prognosen hinaus auf die eine oder
andere Weise notwendig. Sie ermöglicht gegebenenfalls eine Erweiterung des Schulbetriebs in
schülerstarken Jahren oder die schulnahe Unterbringung (von Teilen) des Hortes in
schülerschwachen Jahren oder während dessen notwendiger Gesamtsanierung. Im eher
dörflichen Südwesten sind flexible Nutzungen öffentlicher Gebäude anzustreben.
3. Die Berechnungsgrundlage ist für die Stadtratsarbeit prinzipiell interessant und obwohl sie
z.T. bekannt ist, wurde doch in der Gremienberatung des vorliegenden Planungsbeschlusses
nicht deutlich, welche Varianten zur Aufstockung der Schulplätze machbar sind und welche
nicht.
Auch wurde von verschiedenen Seiten mehrfach das Bedürfnis geäußert, das
Gesamtkonzept des Schulstandortes zu kennen um Entscheidungssicherheit zu erhalten.
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