Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1254506.pdf
Größe
255 kB
Erstellt
23.02.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.17, 09:49

öffnen download melden Dateigröße: 255 kB

Inhalt der Datei

Informationsvorlage Nr. VI-DS-03882 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 07.03.2017 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 08.03.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 07.03.2017 Beschlussvorschlag: Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Seite 1/3 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/3 Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 250 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Januar 2017 lebten 3.714 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.673 Personen 15 bis unter 65 Jahre alt. Darüber hinaus gab es im Januar 5.205 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Die Anzahl der unter 15jährigen Personen mit Fluchthintergrund wird vom Jobcenter nicht mehr erfasst. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Vergleich von Januar 2017 zu Januar 2016 um 1.610 Personen verringert. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 28.02.2017 wurden 334 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 173 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand: 01.03.2017, Anlage 1). Seite 1 von 13 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten Im Jahr 2017 wurden bis zur 9. Kalenderwoche 250 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.997 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 250 0 2012 2013 2014 2015 2016 Okt Nov KW 9/2017 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand KW 09/2017 Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten 402 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Dez Monat 2015 2016 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 18 verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Seite 2 von 13 Irak Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Libyen Indien Russ.Föd. Syrien Libanon Georgien Türkei Mazedonien 0 Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 20 Ländern. 81 %, insgesamt 271 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung. Demnach wurden im Januar 2017 insgesamt 14.476 Personen mit Asylgesuch registriert. Ein direkter Vergleich mit den Vormonaten ist noch nicht möglich, da die Asylgesuch-Statistik erst Daten ab Januar 2017 personengenau zur Verfügung stellt. Ein Vergleich mit der bisherigen EASY-Statistik ist nur eingeschränkt möglich. Bei den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Seite 3 von 13 Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 20.02.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 14. Kalenderwoche 2017 insgesamt 296 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 28.02.2017 betrug 42.534. Zusätzlich befinden sich 19.346 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.129 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.496 Minderjährige, d. h. 79,8 % aufgenommen. 633 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.496 Minderjährigen ein Soll von 338 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 28.02.2017 mit 334 betreuten Minderjährigen unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen, achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 850 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende Januar 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.714), lebten im Januar 48% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 1 52% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung. 1 Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 4 von 13 In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017 3.2 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 100% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 90% 80% 70% mehr als 24 Monate 60% 12 bis 24 Monate 50% 40% 9 bis 12 Monate 30% 6 bis 9 Monate 20% bis 6 Monate 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017 Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017 Im Februar 2017 hielten sich 42 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 49 % der Seite 5 von 13 Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 9 % länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten. 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Zum 01.01.2017 lebten insgesamt 2.836 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Januar 2017 wurden 144 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 131 Personen die Unterkünfte. 4000 Anzahl Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunter-künften und Pensionen 3500 3000 Belegung Anfang des Monats 2500 2000 1500 Einzüge 1000 Auszüge 500 0 -500 Okt 2016 Nov 2016 Dez 2016 Jan 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017 Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Januar 2017 insgesamt 63 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 37 % der Bewohner/-innen empfingen andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Seite 6 von 13 Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Leistungsempfänger/-innen AsylbLG Andere Leistungsempfänger/innen Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. 5% 30% Auszugsgründe Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe freiw illige Rückreise 65% Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 28.02.2017 wurden 37 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 215 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB Seite 7 von 13 Stichtag VIII. 6 junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum. 10 Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 66 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 28.02.2017 31.01.2017 31.12.2016 30.11.2016 31.10.2016 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 28.02.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII In 639 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 28.02.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 53 Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 27 0 Weiterreise 65 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 71 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 210 126 Familienzusammenführung 60 28 Volljährigkeit 91 25 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 01.01.2017 bis zum 28.02.2017 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Seite 8 von 13 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 31.01.2017 standen 4.094 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Die Nutzung der Rosenowstraße 26 (80 Plätze) wurde im Februar beendet. Standort Kapazität Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen 3.122 Torgauer Straße 290 einschl. Container 475 Eutritzscher Straße 17 369 An den Tierkliniken 48 348 Karl-Heine-Straße 22b 306 Braunstraße 28 228 Liliensteinstraße 15a 225 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Hainbuchenstraße 13 185 Riebeckstraße 63 174 Zweenfurther Str. 21 102 Deiwitzweg 1 89 Liliensteinstraße 1/1a 89 Ludwig-Hupfeld-Str. 20 70 Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 62 836 Georg-Schumann-Straße 272 60 Stöckelstraße 62 60 Wilhelminenstraße 38 60 Sommerfelder Straße 36 58 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Bernhardstraße 21 54 Markranstädter Straße 16 – 18 53 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Helenstraße 26 46 Wiebelstraße 9 45 Blücherstraße 47 / 47a 41 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 40 Naumburger Straße 39 40 Georg-Schwarz-Straße 31 38 Pittlerstraße 5 und 7 36 Georg-Schumann-Straße 407 32 Eythstraße 17 Summe Gemeinschaftsunterkünfte 28 3.958 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 16 Wiederitzscher Landstraße 8 11 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 120 Summe 4.094 Seite 9 von 13 Die Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften, Pensionen und Übergangswohnheimen wurden im Zuge einer Überprüfung an die tatsächlich ausgestatteten und nutzbaren Plätze angepasst. Dies betraf insgesamt 16 Unterkünfte. In Summe bedeuten diese Anpassungen eine Verringerung der verfügbaren Kapazitäten in Betrieb um 124 Plätze. Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Zwei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ IB Mädchenzuflucht Summe Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Internationaler Bund e.V. Kapazität 48 2 50 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 215 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 21 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 2 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 10 von 13 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. hope shelter Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Institut Lothar Kannenberg N & T Wohnen Outlaw gGmbH KMV Sachsen GmbH Lucky Punch Haus Sehlis Diakonisches Werk Innere Mission Trägerwerk Soziale Dienste Vitera Institut für Gesundheit und Prävention Menschenskinder gGmbH Plan L e.V. Generationenhof WG Luca INFA FAIRbund e.V. Jugendeinrichtung Jochen Sprenger DRK Caritasverband Leipzig e.V außerhalb von Leipzig Summe 36 34 20 18 15 13 15 9 21 6 5 3 4 3 3 3 1 1 1 1 1 2 215 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 07.02.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Auch für die geplanten Unterkünfte erfolgte teils eine Korrektur der für den Betrieb vorgesehenen Kapazitäten. Für 2017 sind derzeit 1.686 neue Plätze geplant und für 527 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht dann als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 11 von 13 Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer Veränderung zu VI-DS-03775 vom 07.02.2017 04/2017 336 Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal Änderung der Inbetriebnahme von 03/2017 auf 04/2017, da noch Aus stattung erfolgen muss. 04/2017 254 Torgauer Straße 290 Haus 2, Eingänge 7–12 Wohnhaus kommunal Korrektur der Kapazität von 261 auf 254. 04/2017 51 Neustädter Straße 36 Wohnhaus privat Änderung der Inbetriebnahme von 03/2017 auf 04/2017 aufgrund von Klärungsbedarf mit Eigentümer. Korrektur der Kapazität von 52 auf 51. 04/2017 50 Muldentalstraße 91–93 Wohnhaus kommunal Änderung der Inbetriebnahme von 03/2017 auf 04/2017, da noch Aus stattung erfolgen muss. 04/2017 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215) ehemalige Wohnheim SEB Torgauer Straße 290, Container Containeranlage kommunal Korrektur der Kapazität von 260 auf 221. 04/2017 221 05/2017 270 Waldstraße 74–80 Altenpflegeheim SAH Änderung der Inbetriebnahme von 04/2017 auf 05/2017, da noch Mängel beseitigt werden mussten. 05/2017 200 Kregelstraße 3 (Barnet-Licht-Platz) Container kommunal Korrektur der Kapazität von 306 auf 200. 05/2017 51 Auenseestraße 31–33 Wohnhaus kommunal Korrektur der Kapazität von 55 auf 51. 05/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB 05/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 06/2017 45 Uhlandstraße 22 Wohnhaus privat Neues Objekt 07/2017 85 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat Korrektur der Kapazität von 90 auf 85 in Betrieb und 10 als Reserve. 07/2017 09/2017 2017 03/2018 03/2018 306 Karl-Heine-Straße 22b Interim Schulgebäude kommunal Lindenthaler Straße 63–65 ehemaliges Autohaus privat 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 Neubau LESG 240 Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager Massivbau Dreieck) 220 1.686 527 LWB 03/2018 200 Riesaer Straße 100 Verwaltungsgebäude privat 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 100 Plätze in Pensionen Pension privat Korrektur der Kapazität von 120 auf 100. Korrektur der Kapazität von 350 auf 348. 2018 608 320 08/2019 348 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 04/2017 bis 12/2019 5.2 0 548 2.294 1.395 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim „Am Mühlholz“, welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Seite 12 von 13 Für 2017 sind 83 Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Zehn Jugendliche leben in einer Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut zum 31.12.2016 Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Anteil an der Kapazität in Betrieb in % Kapazität in Abbau bis 2019 Kapazität in Umsetzung Gesamtkapazität in 2019 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 579.530 100,0 3.958 100 2.294 1.275 4.977 100 Mitte 62.648 10,8 772 19,5 270 348 694 13,9 Nordost 46.452 8,0 288 7,3 0 0 288 5,8 Ost 81.998 14,1 1.047 26,5 390 421 1.016 20,4 Südost 59.147 10,2 286 7,2 535 0 821 16,5 Süd 65.507 11,3 108 2,7 401 0 509 10,2 Südwest 53.830 9,3 93 2,3 46 0 139 2,8 West 52.460 9,1 453 11,4 336 0 789 15,9 Alt-West 56.877 9,8 414 10,5 45 306 153 3,1 Nordwest 31.812 5,5 169 4,3 51 0 220 4,4 Nord 68.791 11,9 328 8,3 220 200 348 7,0 Seite 13 von 13 VI-DS-03882 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 01.03.2017 voraussichtliches Nutzungsende Leipzig, Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 700 in Betrieb 173 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 0 Stand-by 0 Stand-by Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 0 Stand-by 0 Stand-by ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 700 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Zugang im Monat Abgang im Monat 12/19 11/19 10/19 09/19 08/19 07/19 06/19 05/19 04/19 03/19 02/19 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 28.02.2017 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 -1000 03/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-03882 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017“ Anlage 2