Daten
Kommune
Leipzig
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1254506.pdf
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255 kB
Erstellt
23.02.17, 12:00
Aktualisiert
20.03.17, 09:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03882
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
07.03.2017
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
08.03.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 07.03.2017
Beschlussvorschlag:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Seite 1/3
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 2/3
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.997 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 250
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten
wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine
Anpassung der Kapazitäten notwendig.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Januar 2017 lebten 3.714 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.673 Personen 15 bis unter 65
Jahre alt. Darüber hinaus gab es im Januar 5.205 Personen im Alter von 15 bis unter 65
Jahren, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhielten. Die Anzahl der unter 15jährigen Personen mit Fluchthintergrund wird vom Jobcenter nicht mehr erfasst.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Vergleich von Januar 2017 zu Januar 2016 um 1.610 Personen verringert.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 28.02.2017 wurden 334 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 173 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand: 01.03.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 13
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten
Im Jahr 2017 wurden bis zur 9. Kalenderwoche 250 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.997
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
250
0
2012
2013
2014
2015
2016
Okt
Nov
KW
9/2017
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand KW 09/2017
Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten
402
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Dez
Monat
2015
2016
2017
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 18
verschiedenen Ländern. Sechs Personen waren staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt
die zehn häufigsten Herkunftsländer.
Seite 2 von 13
Irak
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Libyen
Indien
Russ.Föd.
Syrien
Libanon
Georgien
Türkei
Mazedonien
0
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 20 Ländern. 81 %, insgesamt 271
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Seit Januar 2017 können genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden
in der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden. Hierfür steht dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge nun eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik
zur Verfügung. Demnach wurden im Januar 2017 insgesamt 14.476 Personen mit
Asylgesuch registriert. Ein direkter Vergleich mit den Vormonaten ist noch nicht möglich,
da die Asylgesuch-Statistik erst Daten ab Januar 2017 personengenau zur Verfügung
stellt. Ein Vergleich mit der bisherigen EASY-Statistik ist nur eingeschränkt möglich. Bei
den EASY-Zahlen können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da
persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442
Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren
es 127.320 gewesen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%).
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Seite 3 von 13
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung vom 20.02.2017 an, dass Leipzig im Zeitraum
von der 1. bis zur 14. Kalenderwoche 2017 insgesamt 296 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
28.02.2017 betrug 42.534. Zusätzlich befinden sich 19.346 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.129 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.496 Minderjährige, d. h. 79,8 %
aufgenommen. 633 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen
Bundesländern nach Sachsen verteilt.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.496 Minderjährigen ein Soll von 338 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 28.02.2017 mit 334 betreuten Minderjährigen
unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
fünfzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
achtzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
850 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende Januar 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.714), lebten im Januar 48% in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und Übergangswohnheim. 1 52% lebten in einer eigenen
Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56% einen eigenen
Mietvertrag und 44% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
1
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 4 von 13
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017
3.2
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
Wohnformen
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
100%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
90%
80%
70%
mehr als 24 Monate
60%
12 bis 24 Monate
50%
40%
9 bis 12 Monate
30%
6 bis 9 Monate
20%
bis 6 Monate
10%
0%
05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 01/2017 02/2017
Quelle: Sozialamt, Stand 28.02.2017
Im Februar 2017 hielten sich 42 % aller Personen, die in einer Leipziger
Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 49 % der
Seite 5 von 13
Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 9 % länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen,
die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen.
Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der
Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die
der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich
angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete
pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der
Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende
des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der
Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten.
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Zum 01.01.2017 lebten insgesamt 2.836 Personen in den genannten Unterkünften.
Während des Monats Januar 2017 wurden 144 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen
Zeitraum verließen 131 Personen die Unterkünfte.
4000
Anzahl Bewohner/-innen
in Gemeinschaftsunter-künften und Pensionen
3500
3000
Belegung
Anfang des
Monats
2500
2000
1500
Einzüge
1000
Auszüge
500
0
-500
Okt 2016
Nov 2016
Dez 2016
Jan 2017
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Januar 2017 insgesamt 63 % Leistungsempfänger/-innen nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 37 % der Bewohner/-innen empfingen andere Leistungen –
dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um
Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II.
Seite 6 von 13
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Leistungsempfänger/-innen
AsylbLG
Andere Leistungsempfänger/innen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
5%
30%
Auszugsgründe
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und sonstige
Abmeldegründe
freiw illige Rückreise
65%
Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 28.02.2017 wurden 37 unbegleitete minderjährige Ausländer in einer
Inobhutnahmeeinrichtung gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 215
unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB
Seite 7 von 13
Stichtag
VIII. 6 junge Volljährige erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII im eigenen Wohnraum. 10
Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 66
unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis
oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
28.02.2017
31.01.2017
31.12.2016
30.11.2016
31.10.2016
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
ambulante Hilfe nach § 30, § 31, § 35a und § 41/30 SGB VIII
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 28.02.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
In 639 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 28.02.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
53
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
27
0
Weiterreise
65
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
71
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
210
126
Familienzusammenführung
60
28
Volljährigkeit
91
25
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.01.2017 bis zum 28.02.2017
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Seite 8 von 13
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 31.01.2017 standen 4.094 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen und Übergangswohnheimen zur Verfügung. Die Nutzung der Rosenowstraße
26 (80 Plätze) wurde im Februar beendet.
Standort
Kapazität
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
3.122
Torgauer Straße 290 einschl. Container
475
Eutritzscher Straße 17
369
An den Tierkliniken 48
348
Karl-Heine-Straße 22b
306
Braunstraße 28
228
Liliensteinstraße 15a
225
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Hainbuchenstraße 13
185
Riebeckstraße 63
174
Zweenfurther Str. 21
102
Deiwitzweg 1
89
Liliensteinstraße 1/1a
89
Ludwig-Hupfeld-Str. 20
70
Bornaische Straße 215 / Leinestraße 2b
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
62
836
Georg-Schumann-Straße 272
60
Stöckelstraße 62
60
Wilhelminenstraße 38
60
Sommerfelder Straße 36
58
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Bernhardstraße 21
54
Markranstädter Straße 16 – 18
53
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Helenstraße 26
46
Wiebelstraße 9
45
Blücherstraße 47 / 47a
41
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
40
Naumburger Straße 39
40
Georg-Schwarz-Straße 31
38
Pittlerstraße 5 und 7
36
Georg-Schumann-Straße 407
32
Eythstraße 17
Summe Gemeinschaftsunterkünfte
28
3.958
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
16
Wiederitzscher Landstraße 8
11
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
120
Summe
4.094
Seite 9 von 13
Die Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften, Pensionen und Übergangswohnheimen
wurden im Zuge einer Überprüfung an die tatsächlich ausgestatteten und nutzbaren
Plätze angepasst. Dies betraf insgesamt 16 Unterkünfte. In Summe bedeuten diese
Anpassungen eine Verringerung der verfügbaren Kapazitäten in Betrieb um 124 Plätze.
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Zwei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
IB Mädchenzuflucht
Summe
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Internationaler Bund e.V.
Kapazität
48
2
50
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
215 Plätze in Wohngruppen gemäß §§ 19, 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 21 Trägern
sind derzeit belegt. Darüber hinaus werden 2 Plätze außerhalb des Stadtgebietes Leipzig
genutzt.
Seite 10 von 13
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
hope shelter
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Institut Lothar Kannenberg
N & T Wohnen
Outlaw gGmbH
KMV Sachsen GmbH
Lucky Punch Haus Sehlis
Diakonisches Werk Innere Mission
Trägerwerk Soziale Dienste
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
Menschenskinder gGmbH
Plan L e.V.
Generationenhof WG Luca
INFA
FAIRbund e.V.
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
DRK
Caritasverband Leipzig e.V
außerhalb von Leipzig
Summe
36
34
20
18
15
13
15
9
21
6
5
3
4
3
3
3
1
1
1
1
1
2
215
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 07.02.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Auch für die geplanten
Unterkünfte erfolgte teils eine Korrektur der für den Betrieb vorgesehenen Kapazitäten.
Für 2017 sind derzeit 1.686 neue Plätze geplant und für 527 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 320 Plätze soll die
Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 548
Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch
länger genutzt werden.
Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht
dann als Reservekapazität zur Verfügung.
Seite 11 von 13
Monat
Zugang
Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte / Plätze
in Pensionen
Objekt
Eigentümer
Veränderung zu VI-DS-03775 vom
07.02.2017
04/2017
336
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
Änderung der Inbetriebnahme von
03/2017 auf 04/2017, da noch Aus stattung erfolgen muss.
04/2017
254
Torgauer Straße 290 Haus 2, Eingänge 7–12
Wohnhaus
kommunal
Korrektur der Kapazität von 261 auf
254.
04/2017
51
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
privat
Änderung der Inbetriebnahme von
03/2017 auf 04/2017 aufgrund von
Klärungsbedarf mit Eigentümer. Korrektur der Kapazität von 52 auf 51.
04/2017
50
Muldentalstraße 91–93
Wohnhaus
kommunal
Änderung der Inbetriebnahme von
03/2017 auf 04/2017, da noch Aus stattung erfolgen muss.
04/2017
33
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215)
ehemalige Wohnheim
SEB
Torgauer Straße 290,
Container
Containeranlage
kommunal
Korrektur der Kapazität von 260 auf
221.
04/2017
221
05/2017
270
Waldstraße 74–80
Altenpflegeheim
SAH
Änderung der Inbetriebnahme von
04/2017 auf 05/2017, da noch Mängel
beseitigt werden mussten.
05/2017
200
Kregelstraße 3
(Barnet-Licht-Platz)
Container
kommunal
Korrektur der Kapazität von 306 auf
200.
05/2017
51
Auenseestraße 31–33
Wohnhaus
kommunal
Korrektur der Kapazität von 55 auf 51.
05/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
05/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
06/2017
45
Uhlandstraße 22
Wohnhaus
privat
Neues Objekt
07/2017
85
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
Korrektur der Kapazität von 90 auf 85
in Betrieb und 10 als Reserve.
07/2017
09/2017
2017
03/2018
03/2018
306 Karl-Heine-Straße 22b
Interim Schulgebäude
kommunal
Lindenthaler Straße 63–65
ehemaliges Autohaus
privat
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
Neubau
LESG
240
Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager
Massivbau
Dreieck)
220
1.686
527
LWB
03/2018
200 Riesaer Straße 100
Verwaltungsgebäude
privat
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
100 Plätze in Pensionen
Pension
privat
Korrektur der Kapazität von 120 auf
100.
Korrektur der Kapazität von 350 auf
348.
2018
608
320
08/2019
348 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
04/2017
bis
12/2019
5.2
0
548
2.294
1.395
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese
Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim „Am Mühlholz“, welches
zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein
weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB
VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Seite 12 von 13
Für 2017 sind 83 Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Zehn Jugendliche leben in einer Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des
Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an
genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann
eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die Reserveplätze wurden
bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut zum
31.12.2016
Anteil an
Gesamtbevölkerung in
%
Kapazität in
Betrieb
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
Kapazität in
Abbau bis
2019
Kapazität in
Umsetzung
Gesamtkapazität in
2019
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
579.530
100,0
3.958
100
2.294
1.275
4.977
100
Mitte
62.648
10,8
772
19,5
270
348
694
13,9
Nordost
46.452
8,0
288
7,3
0
0
288
5,8
Ost
81.998
14,1
1.047
26,5
390
421
1.016
20,4
Südost
59.147
10,2
286
7,2
535
0
821
16,5
Süd
65.507
11,3
108
2,7
401
0
509
10,2
Südwest
53.830
9,3
93
2,3
46
0
139
2,8
West
52.460
9,1
453
11,4
336
0
789
15,9
Alt-West
56.877
9,8
414
10,5
45
306
153
3,1
Nordwest
31.812
5,5
169
4,3
51
0
220
4,4
Nord
68.791
11,9
328
8,3
220
200
348
7,0
Seite 13 von 13
VI-DS-03882 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
01.03.2017
voraussichtliches Nutzungsende
Leipzig, Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße
700
in Betrieb
173
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
0
Stand-by
0
Stand-by
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
0
Stand-by
0
Stand-by
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
700
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Zugang im Monat
Abgang im Monat
12/19
11/19
10/19
09/19
08/19
07/19
06/19
05/19
04/19
03/19
02/19
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 28.02.2017
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
-1000
03/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-03882 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.03.2017“
Anlage 2