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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1230277.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
02.12.16, 12:00
Aktualisiert
08.03.17, 20:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-02272-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Finanzen Ratsversammlung 14.12.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Beschlussvorschlag: Die Information zum Investitionsprogramm Kita 2016 - 2021 an bestehenden Kindertagesstätten im Immobilieneigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Informationsvorlage Zum Thema: Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Stand: 29.09.2016 Seite 1 von 6 / Stand 29.09.2016 Inhalt 1. Einleitung 2. Ausgangslage 3. Ableitung der mittelfristigen Investitionsplanung 4. Mittelfristiges Investitionsprogramm an bestehenden Kindertagestätten im Immobilienbesitz der Stadt Leipzig 5. Zusammenfassung Seite 2 von 6 / Stand 29.09.2016 1. Einleitung Die Stadt Leipzig hat sich mit dem strategischen Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur, Ausrichten des Handelns der Stadt Leipzig auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern“ eindeutig positioniert und investiert bereits erhebliche Ressourcen in die Qualifizierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes. Wichtige Grundlage dafür ist die Bereitstellung und Entwicklung der notwendigen städtischen Infrastruktur an Kindertagesstätten. Entsprechend der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen vorgesehen. Diese Zielstellung wurde zudem mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ab August 2013 Pflichtaufgabe der Kommune. Wesentlichen Anteil zur Erreichung o. g. Zielstellung hat neben der Schaffung zusätzlicher neuer Plätze und damit dem Bau neuer Einrichtungen der Bestandserhalt an bestehenden Kindertagesstätten. Dabei müssen die bereits vorhandenen Einrichtungen instandgehalten und entsprechend der aktuellen Vorschriften und Regeln der Technik modernisiert werden. Nachfolgende Informationsvorlage zeigt die mittelfristig geplanten größeren Investitionen in das vorhandene Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig. Berücksichtigt werden hierbei alle Kindertagesstätten, die sich im städtischen Immobilienbesitz befinden und für deren bauliche Unterhaltung, einschließlich der Freiflächen, die Stadt Leipzig verantwortlich ist. 2. Ausgangslage - Baubestand der Kindertagesstätten im Immobilienbestand der Stadt Leipzig Im Eigentum der Stadt Leipzig befinden sich derzeit 119 Einrichtungen, mit einer Gesamtkapazität von gegenwärtig ca. 15.490 Plätzen, die als Kindertagesstätten genutzt werden. Es werden 31 Objekte kommunal bewirtschaftet. 66 Objekte durch freie Träger betreut. Ausnahmsweise werden 6 einzelne Objekte, sowohl durch die Stadt als auch durch Freie Träger als separate Einrichtungen bewirtschaftet. 16 Objekte weisen zudem eine Mischnutzung auf (z.B. als Hort, Heim oder Offener Freizeittreff in Kombination mit einer Kindertageseinrichtung). Der weitaus größte Teil an bestehenden Kindertagesstätten, nämlich 77 %, sind in größeren Teilen saniert bzw. modernisiert. 16 % der o.g. Objekte sind komplex modernisiert oder neu errichtet. 5% sind bisher nur geringfügig saniert bzw. modernisiert. Seite 3 von 6 / Stand 29.09.2016 3. Ableitung der mittelfristigen Investitionsplanung Priorität bei der Auswahl von Objekten zur Sanierung und Modernisierung muss die Einhaltung aktueller Vorschriften bzw. die Erfüllung von Auflagen der Genehmigungsbehörden sein, wenn diese nicht im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden können. Gleiches gilt für generell notwendige Reparaturen der allgemeinen Werterhaltung zur Behebung von Mängeln und Bauschäden (natürlicher Verschleiß). Zudem besteht der Bedarf, neue Anforderungen bei der Anpassung der Räumlichkeiten und der Freiflächen an heutige pädagogische Konzepte und den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Funktionalität und die entsprechend zeitgemäße Gestaltung der Innenräume und der Freigelände. Unabhängig von o.g. Aussagen muss auf Grund der Vielzahl der Anforderungen immer eine intensive Einzelabwägung zur Auswahl der vorrangig zu sanierenden Objekte, einschließlich dem Sanierungsumfang, erfolgen. So ist zum Beispiel zu beachten, ob die Baumaßnahmen im genutzten Zustand durchgeführt werden können oder eine Auslagerung während der Bauzeit notwendig und möglich ist. Größere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bei Kindertageseinrichtung nur im ungenutzten Zustand möglich. Gleichfalls ist immer auch zu berücksichtigen, inwieweit bereits Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind und deren Fortsetzung bzw. Komplementierung wirtschaftlich sinnvoll ist. Weitere Kriterien bei der Auswahl der vorrangig zu sanierenden Objekte haben zudem die Bedeutung der Einrichtung für die Bedarfsplanung der Stadt Leipzig (Lage im Stadtgebiet) und die Kapazität der betreffenden Kindertagesstätte (Anzahl der Betreuungsplätze). 4. Mittelfristiges Investitionsprogramm an bestehenden Kindertagesstätten im Immobilienbesitz der Stadt Leipzig 4.1 Laufende Bauliche Investitionen im Finanzhaushalt 2015/16 mit Anschlussfinanzierung Einrichtung Gesamtinvestition Geplante Fördermittel Geplante Realisierung Reichelstraße 5, (komplette innere Sanierung einschließlich Brandschutz, Bauwerkstrockenlegung) 2.731.600,00 € 2.018.700,00 € 2015 - 2018 Leonhard - Frank-Str 24, (komplexe Sanierung, einschließlich Brandschutz) 3.200.000,00 € 2.373.750,00 € 2015 - 2018 Ferdinand – Rhode - Straße 17, (komplette innere Sanierung, einschließlich Brandschutz) 2.400.000,00 € 1.770.000,00 € 2015 - 2018 Richard - Lehmann - Str. 28- 30, (komplette innere Sanierung, einschließlich Brandschutz) 3.510.000,00 € 1.620.000,00 € Dahlienstraße 75, 371.950,00 € 0,00 € Seite 4 von 6 / Stand 29.09.2016 2015 - 2020 2016 - 2017 (Brandschutz, einschließlich Erneuerung Elektroinstallation) Waldkerbelstraße 20, (Brandschutz, inklusive zusätzliche Außentreppe und Erneuerung Elektroinstallation) 935.000,00 € 450.000,00 € 2016 - 2017 Theodor-Neubauer-Straße 18, (Brandschutz, inklusive zusätzliche 250.000,00 € Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation) 0,00 € 2015 - 2016 Hans–Otto-Straße 2a, (Brandschutz, inklusive zusätzliche 442.000,00 € Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation) 270.000,00 € 2016 - 2017 Arthur–Nagel-Straße 1, (Brandschutz, inklusive zusätzliche 900.000,00 € Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation) 607.500,00 € 2016 - 2017 Kita Tarostraße 7/9, (Brandschutz, inklusive zusätzliche 950.000,00 € Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation) 427.500,00 € 2016 - 2018 4.2 Laufende größere Investitionen im Ergebnishaushalt 2015/16 Einrichtung Gesamtinvestition Geplanter Zuschuss Geplante Realisierung 60.000,00 € - 2016 Hans–Otto Str. 2a, (energetische Modernisierung – äußere Hülle ) 1.600.000,00 € 700.000,00 € 2015 - 2016 Theodor-Neubauer–Straße 18, (Aufwertung Freianlagen) 150.000 € - 2015 - 2016 Tschaikowskistraße 28, (Austausch Fenster, Fassadenarbeiten) 490.000 € - 2016 - 2017 Sternwartenstraße 30, (Aufwertung Freianlagen) 215.000 € - 2016 - 2017 Am Kirschberg 37, (Modernisierung Sanitärbereiche) 4.3 Bauliche Investitionen gemäß mittelfristiger Haushaltsplanung mit Beginn ab 2017/ 2018 im Finanzhaushalt Einrichtung Friedrichshafner Straße 147, (komplexe Sanierung, einschließlich Brandschutz) Seite 5 von 6 / Stand 29.09.2016 Gesamtinvestition Geplanter Zuschuss Geplante Realisierung 3.400.000,00 € 1.602.500,00 € 2018 - 2021 Goldsternstraße 21, (komplexe Sanierung, einschließlich Brandschutz) 3.410.000,00 € 1.680.000,00 € Schönauer Ring 23, (komplexe Sanierung, einschließlich Brandschutz) 3.400.000,00 € 1.675.000,00 € Breisgaustraße 21, (Brandschutz) 300.000,00 € - 2017 - 2019 2019 - 2021 2017 4.4 Bauliche Investitionen gemäß mittelfristiger Haushaltsplanung mit Beginn ab 2017/ 2018 im Ergebnishaushalt Einrichtung Gesamtinvestition Geplanter Zuschuss Geplante Realisierung Zingster Straße 2b-2c, (Bauwerkstrockenlegung) 200.000 € - 2017- 2018 4.5 Bauliche Investitionen ab 2019 im Finanzhaushalt bzw. Ergebnishaushalt zusätzlich angestrebt (u.a. bei zusätzlicher Bereitstellung Fördermittel) Einrichtung Nordstraße 43 -45, (Bauwerkstrockenlegung, teilweise innere Sanierung, Brandschutz) Ringstraße 213 – 215, (Komplexe Sanierung) Weißdornstraße 2- 2a, (Komplexe Sanierung) Wiesenstraße 18 – 20, (Komplexe Sanierung) Am Kirschberg 4, (innere Sanierung / Brandschutz) Friedrich-Ludwig-Jahn Straße 5-7, (innere Sanierung / Brandschutz) Seite 6 von 6 / Stand 29.09.2016