Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1230277.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
02.12.16, 12:00
Aktualisiert
08.03.17, 20:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02272-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Finanzen
Ratsversammlung
14.12.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021 - Mittelfristig bauliche Investitionen in
bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Beschlussvorschlag:
Die Information zum Investitionsprogramm Kita 2016 - 2021 an bestehenden Kindertagesstätten im
Immobilieneigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird
zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Informationsvorlage
Zum Thema:
Investitionsprogramm Kita 2016 bis 2021
Mittelfristig bauliche Investitionen in bestehenden Kindertagesstätten im Eigentum der Stadt Leipzig, vertreten durch das Amt
für Jugend, Familie und Bildung
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Stand: 29.09.2016
Seite 1 von 6 / Stand 29.09.2016
Inhalt
1.
Einleitung
2.
Ausgangslage
3.
Ableitung der mittelfristigen Investitionsplanung
4.
Mittelfristiges Investitionsprogramm an bestehenden Kindertagestätten
im Immobilienbesitz der Stadt Leipzig
5.
Zusammenfassung
Seite 2 von 6 / Stand 29.09.2016
1. Einleitung
Die Stadt Leipzig hat sich mit dem strategischen Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Altersstruktur, Ausrichten des Handelns der Stadt
Leipzig auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern“ eindeutig positioniert und
investiert bereits erhebliche Ressourcen in die Qualifizierung der Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes.
Wichtige Grundlage dafür ist die Bereitstellung und Entwicklung der notwendigen
städtischen Infrastruktur an Kindertagesstätten. Entsprechend der Fortschreibung
des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten bis 2025 ist die Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen vorgesehen. Diese Zielstellung wurde zudem mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ab August 2013
Pflichtaufgabe der Kommune.
Wesentlichen Anteil zur Erreichung o. g. Zielstellung hat neben der Schaffung zusätzlicher neuer Plätze und damit dem Bau neuer Einrichtungen der Bestandserhalt
an bestehenden Kindertagesstätten. Dabei müssen die bereits vorhandenen Einrichtungen instandgehalten und entsprechend der aktuellen Vorschriften und Regeln der
Technik modernisiert werden.
Nachfolgende Informationsvorlage zeigt die mittelfristig geplanten größeren Investitionen in das vorhandene Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig.
Berücksichtigt werden hierbei alle Kindertagesstätten, die sich im städtischen Immobilienbesitz befinden und für deren bauliche Unterhaltung, einschließlich der Freiflächen, die Stadt Leipzig verantwortlich ist.
2. Ausgangslage - Baubestand der Kindertagesstätten im Immobilienbestand
der Stadt Leipzig
Im Eigentum der Stadt Leipzig befinden sich derzeit 119 Einrichtungen, mit einer Gesamtkapazität von gegenwärtig ca. 15.490 Plätzen, die als Kindertagesstätten genutzt werden.
Es werden 31 Objekte kommunal bewirtschaftet. 66 Objekte durch freie Träger betreut. Ausnahmsweise werden 6 einzelne Objekte, sowohl durch die Stadt als auch
durch Freie Träger als separate Einrichtungen bewirtschaftet. 16 Objekte weisen zudem eine Mischnutzung auf (z.B. als Hort, Heim oder Offener Freizeittreff in Kombination mit einer Kindertageseinrichtung).
Der weitaus größte Teil an bestehenden Kindertagesstätten, nämlich 77 %, sind in
größeren Teilen saniert bzw. modernisiert.
16 % der o.g. Objekte sind komplex modernisiert oder neu errichtet. 5% sind bisher
nur geringfügig saniert bzw. modernisiert.
Seite 3 von 6 / Stand 29.09.2016
3. Ableitung der mittelfristigen Investitionsplanung
Priorität bei der Auswahl von Objekten zur Sanierung und Modernisierung muss die
Einhaltung aktueller Vorschriften bzw. die Erfüllung von Auflagen der Genehmigungsbehörden sein, wenn diese nicht im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung
aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden können. Gleiches gilt für generell notwendige Reparaturen der allgemeinen Werterhaltung zur Behebung von Mängeln
und Bauschäden (natürlicher Verschleiß).
Zudem besteht der Bedarf, neue Anforderungen bei der Anpassung der Räumlichkeiten und der Freiflächen an heutige pädagogische Konzepte und den Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Funktionalität und die
entsprechend zeitgemäße Gestaltung der Innenräume und der Freigelände.
Unabhängig von o.g. Aussagen muss auf Grund der Vielzahl der Anforderungen immer eine intensive Einzelabwägung zur Auswahl der vorrangig zu sanierenden Objekte, einschließlich dem Sanierungsumfang, erfolgen. So ist zum Beispiel zu beachten, ob die Baumaßnahmen im genutzten Zustand durchgeführt werden können oder
eine Auslagerung während der Bauzeit notwendig und möglich ist. Größere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind bei Kindertageseinrichtung nur im ungenutzten Zustand möglich. Gleichfalls ist immer auch zu berücksichtigen, inwieweit
bereits Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind und deren Fortsetzung bzw. Komplementierung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Weitere Kriterien bei der Auswahl der vorrangig zu sanierenden Objekte haben zudem die Bedeutung der Einrichtung für die Bedarfsplanung der Stadt Leipzig (Lage
im Stadtgebiet) und die Kapazität der betreffenden Kindertagesstätte (Anzahl der
Betreuungsplätze).
4. Mittelfristiges Investitionsprogramm an bestehenden Kindertagesstätten im
Immobilienbesitz der Stadt Leipzig
4.1 Laufende Bauliche Investitionen im Finanzhaushalt 2015/16 mit Anschlussfinanzierung
Einrichtung
Gesamtinvestition
Geplante
Fördermittel
Geplante
Realisierung
Reichelstraße 5,
(komplette innere Sanierung einschließlich Brandschutz, Bauwerkstrockenlegung)
2.731.600,00 €
2.018.700,00 €
2015 - 2018
Leonhard - Frank-Str 24,
(komplexe Sanierung, einschließlich
Brandschutz)
3.200.000,00 €
2.373.750,00 €
2015 - 2018
Ferdinand – Rhode - Straße 17,
(komplette innere Sanierung, einschließlich Brandschutz)
2.400.000,00 €
1.770.000,00 €
2015 - 2018
Richard - Lehmann - Str. 28- 30,
(komplette innere Sanierung, einschließlich Brandschutz)
3.510.000,00 €
1.620.000,00 €
Dahlienstraße 75,
371.950,00 €
0,00 €
Seite 4 von 6 / Stand 29.09.2016
2015 - 2020
2016 - 2017
(Brandschutz, einschließlich Erneuerung Elektroinstallation)
Waldkerbelstraße 20,
(Brandschutz, inklusive zusätzliche
Außentreppe und Erneuerung Elektroinstallation)
935.000,00 €
450.000,00 €
2016 - 2017
Theodor-Neubauer-Straße 18,
(Brandschutz, inklusive zusätzliche
250.000,00 €
Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation)
0,00 €
2015 - 2016
Hans–Otto-Straße 2a,
(Brandschutz, inklusive zusätzliche
442.000,00 €
Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation)
270.000,00 €
2016 - 2017
Arthur–Nagel-Straße 1,
(Brandschutz, inklusive zusätzliche
900.000,00 €
Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation)
607.500,00 €
2016 - 2017
Kita Tarostraße 7/9,
(Brandschutz, inklusive zusätzliche
950.000,00 €
Außentreppen und Erneuerung Elektroinstallation)
427.500,00 €
2016 - 2018
4.2 Laufende größere Investitionen im Ergebnishaushalt 2015/16
Einrichtung
Gesamtinvestition
Geplanter Zuschuss
Geplante Realisierung
60.000,00 €
-
2016
Hans–Otto Str. 2a,
(energetische Modernisierung –
äußere Hülle )
1.600.000,00 €
700.000,00 €
2015 - 2016
Theodor-Neubauer–Straße 18,
(Aufwertung Freianlagen)
150.000 €
-
2015 - 2016
Tschaikowskistraße 28,
(Austausch Fenster,
Fassadenarbeiten)
490.000 €
-
2016 - 2017
Sternwartenstraße 30,
(Aufwertung Freianlagen)
215.000 €
-
2016 - 2017
Am Kirschberg 37,
(Modernisierung Sanitärbereiche)
4.3 Bauliche Investitionen gemäß mittelfristiger Haushaltsplanung mit Beginn
ab 2017/ 2018 im Finanzhaushalt
Einrichtung
Friedrichshafner Straße 147,
(komplexe Sanierung, einschließlich
Brandschutz)
Seite 5 von 6 / Stand 29.09.2016
Gesamtinvestition
Geplanter Zuschuss
Geplante Realisierung
3.400.000,00 €
1.602.500,00 €
2018 - 2021
Goldsternstraße 21,
(komplexe Sanierung, einschließlich
Brandschutz)
3.410.000,00 €
1.680.000,00 €
Schönauer Ring 23,
(komplexe Sanierung, einschließlich
Brandschutz)
3.400.000,00 €
1.675.000,00 €
Breisgaustraße 21,
(Brandschutz)
300.000,00 €
-
2017 - 2019
2019 - 2021
2017
4.4 Bauliche Investitionen gemäß mittelfristiger Haushaltsplanung mit Beginn
ab 2017/ 2018 im Ergebnishaushalt
Einrichtung
Gesamtinvestition
Geplanter Zuschuss
Geplante Realisierung
Zingster Straße 2b-2c,
(Bauwerkstrockenlegung)
200.000 €
-
2017- 2018
4.5 Bauliche Investitionen ab 2019 im Finanzhaushalt bzw. Ergebnishaushalt
zusätzlich angestrebt (u.a. bei zusätzlicher Bereitstellung Fördermittel)
Einrichtung
Nordstraße 43 -45, (Bauwerkstrockenlegung, teilweise innere Sanierung, Brandschutz)
Ringstraße 213 – 215, (Komplexe Sanierung)
Weißdornstraße 2- 2a, (Komplexe Sanierung)
Wiesenstraße 18 – 20, (Komplexe Sanierung)
Am Kirschberg 4, (innere Sanierung / Brandschutz)
Friedrich-Ludwig-Jahn Straße 5-7, (innere Sanierung / Brandschutz)
Seite 6 von 6 / Stand 29.09.2016