Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257694.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
06.03.17, 12:00
Aktualisiert
02.05.17, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03634-ÄA-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.03.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss wird durch folgende Punkte ergänzt:
3. Für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist bis Ende 2017 eine verbindliche
zeitliche und planerische Einordnung zu erarbeiten, um die Errichtung der Sporthalle
in einen zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Bauabschnitt einzuordnen. Die
bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße ist auch für eine zukünftige
Vereinssportnutzung zu sichern.
4. Für den Hort der 60. Grundschule in der Schönbergstraße 2 wird bis Ende 2017 eine
Planung zur Komplexsanierung und ggf. Erweiterung erarbeitet. In dem
Zusammenhang wird das derzeit verpachtete Teilstück des Flurstücks 64a
(LA014285) der Gemarkung Knauthain (ehemaliger Schulgarten) durch Kündigung
des Pachtverhältnisses der Schule zur zukünftigen Nutzung als Freifläche zur
Verfügung gestellt und dient als potenzielle Erweiterungsfläche für den Schulhort.
5. Zum Zweck der Schulwegsicherheit ist unverzüglich auf der Schönbachstraße in
Höhe des Haupteinganges des Hortgebäudes ein Zebrastreifen einzurichten.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die 60. Schule braucht dringend die geplante Erweiterung. In diesem Zusammenhang darf
aber die Energetische Sanierung des Hauptgebäudes nicht aus den Augen verloren
werden, diese muss spätestens im Anschluss an die Fertigstellung des Erweiterungsbaus
erfolgen.
Ebenso muss der zweite Bauabschnitt in parallel oder spätestens in direkter Folge
umgesetzt werden, um die Ausübung des Sportunterrichtes zu verbessern und vor Ort
gewährleisten zu können. Die bisher genutzte Einfeldhalle in der Schönbergstraße wird rege
durch verschiedene Sportvereine genutzt. Dies sollte auch nach Fertigstellung der neuen
Halle gewährleistet werden, da eine hohe Nachfrage den Bedarf an Hallenfläche
widerspiegelt.
Der ausgelagerte und 500m entfernte Hort befindet sich in einem Gebäude welches
hinsichtlich seiner Belegung an der Kapazitätsgrenze ist und welches sich in einem baulich
grenzwertigen Zustand befindet. Hierfür braucht es dringend eine Planung für eine
Komplexsanierung, um den Anforderungen auch künftig gerecht zu werden. Ebenso
müssen in diesem Zusammenhang zur möglichen Kapazitätserweiterung Aussagen
getroffen und ggf. Planungsschritte veranlasst werden. Das verpachtete Grundstück in
Nachbarschaft zum Hort der 60. GS ist verwildert und kaum gepflegt, früher diente es als
Schulgarten. Wegen des Erweiterungsbedarfes des Hortes sollte das Pachtverhältnis
kurzfristig aufgrund des sozialen Bedarfes gekündigt werden und das Grundstück
übergangsweise der Schule bzw. dem Hort zur Nutzung als Freifläche übergeben werden.
Eine Maßnahme, die zwar nicht den eigentlichen Zweck der Vorlage, dennoch aber die
Schule selbst betrifft, ist die dringend notwendige Verbesserung der Schulwegsicherheit
durch Errichtung eines sicheren Überweges für die Kinder zwischen Schule und Hort. Durch
die Errichtung eines Zebrastreifens aus dem vorhandenen Querungshilfenprogrammes soll
kurzfristig für eine Verbesserung der örtlichen Situation gesorgt werden.
Anlagen:
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